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	<title>Strafrecht &#8211; politik-digital</title>
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	<title>Strafrecht &#8211; politik-digital</title>
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	<item>
		<title>Was es bedeutet, nicht verlinken zu dürfen</title>
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		<dc:creator><![CDATA[afreude]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 26 Jan 2005 22:00:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Rechtsextremismus im Netz]]></category>
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					<description><![CDATA[Das Amtsgericht Stuttgart hat in einem nicht rechtskräftigen Urteil den Autor dieser Zeilen zu einer Geldstrafe in Höhe von 120 Tagessätzen verurteilt. Er hatte sich auf zwei Webseiten kritisch mit den Sperrverfügungen der Bezirksregierung Düsseldorf auseinandergesetzt und Links zu den zu sperrenden rechtsextremistischen Web-Seiten gesetzt hat. Der folgende Artikel beschäftigt sich mit den Hintergründen und den möglichen Folgen, sollte das Urteil in der nächsten Instanz bestand haben.]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p class="fett">Das Amtsgericht Stuttgart hat in einem nicht rechtskräftigen Urteil den Autor dieser Zeilen zu einer Geldstrafe in Höhe von 120 Tagessätzen verurteilt. Er hatte sich auf zwei Webseiten kritisch mit den Sperrverfügungen der Bezirksregierung Düsseldorf auseinandergesetzt und Links zu den zu sperrenden rechtsextremistischen Web-Seiten gesetzt hat. Der folgende Artikel beschäftigt sich mit den Hintergründen und den möglichen Folgen, sollte das Urteil in der nächsten Instanz bestand haben.</p>
<p><!--break--></p>
<p class="normal">Das<br />
                          <a href="http://www.w3.org/" target="_blank" rel="noopener noreferrer">World Wide Web Consortium</a> (W3C) &#8211; quasi das Normungsinstitut des Web &#8211; hat Ende 2003 die Technical Architecture Group ins Leben gerufen. Dieses Gremium soll für Konsens bei generellen Fragen zur Web-Architektur sorgen. Die Technical Architecture Group ist der<br />
                          <a href="http://www.w3.org/2001/tag/doc/deeplinking.html" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Ansicht</a>, dass der Versuch, den Gebrauch von Internet-Adressen zu limitieren und Links strafrechtlich zu verfolgen, ungeeignet ist und auf einem Mißverständnis der Web-Architektur beruht. Das Amtsgericht Stuttgart ist nicht dieser Ansicht. Es sieht Links nicht als in erster Linie neutrale Verweise, sondern als Verbreitung und Zugänglichmachung der verlinkten Inhalte sowie all ihrer Unterseiten an. Demnach sind Links auf Seiten mit strafbaren Inhalten selbst strafbar, sofern nicht eine der im Strafrecht vorgesehenen Ausnahmen zutrifft.</p>
<p>Zum Zwecke der staatsbürgerlichen Aufklärung, der Berichterstattung über das Zeitgeschehen, im Rahmen von Kunst und Kultur ist beispielsweise die Abbildung verfassungsfeindlicher Symbole nicht strafbar. Ohne diese Ausnahmen könnte, um ein populäres Beispiel zu nennen, keine Zeitung ein Bild des als Nazi verkleideten englischen Prinzen abbilden. Diese Priviligierung greift nach Ansicht des Gerichts im Stuttgarter Fall jedoch nicht. Der Bericht über die<br />
                          <a href="http://odem.org/zensur/" target="_blank" rel="noopener noreferrer">alte Version</a> der<br />
                          <a href="http://odem.org/informationsfreiheit/o-ton--wieviel-und-was.html" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Sperrverfügungen Bezirksregierung Düsseldorf</a> sei keine Berichterstattung über das Zeitgeschehen. Und das Angebot von<br />
                          <a href="http://w2p.odem.org/" target="_blank" rel="noopener noreferrer">FreedomFone</a>, sich beliebige Internet-Inhalte inklusive der Teilnahme an Tauschbörsen am Telefon vorlesen zu lassen sei &#8220;keine Kunst und somit keine Satire&#8221;.</p>
<p>Nach Ansicht des Gerichts, dass sich auch in der<br />
                          <a href="http://odem.org/linkverfahren/" target="_blank" rel="noopener noreferrer">schriftlichen Urteilsbegründung</a> im Wesentlichen mit den Inhalten auf Unterseiten der verlinkten Websites und nicht mit der Tat-Website befasste, sei dies nur eine vorgeschobene Begründung für das eigentliche Ziel einer Errichtung eines &#8220;zensurfreien Internets&#8221;. In einem ähnlichen Fall ermittelte bereits 2000 die Staatsanwaltschaft Berlin gegen den Journalisten Burkhard Schröder: Er verlinkt auf seinem<br />
                          <a href="http://www.burks.de/nazis.html" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Informationsportal Rechtsextremismus &amp; Antisemitismus</a> sowohl antifaschistische als auch rechtsradikale Internet-Seiten. Nach einer Untersuchung stellte die Staatsanwaltschaft Berlin das Verfahren 2001 ein: eine strafbare Handlung konnte nicht festgestellt werden.</p>
<h5>Bedeutung und Folgen</h5>
<p>Sollte das Stuttgarter Urteil in der nächsten Instanz Bestand haben, drohen weit reichende Folgen für das Internet. Ein Linkverbot hätte zwangsläufig zur Folge, dass über betreffende Internet-Seiten nicht diskutiert werden kann. So wäre auch die bloße Nennung einer einschlägigen Adresse in einem Online-Diskussionsforum strafbar. Dennoch wären diese Seiten nicht verschwunden, sie würden lediglich aus dem öffentlichen Bewußtsein ausgeblendet. Gerade der (Wieder-)Einzug rechtsextremistischer Parteien in die Landtage von Brandenburg und Sachsen zeigt, dass das Ignorieren von gefährlichen gesellschaftlichen und politischen Themen wesentlich riskanter ist als die öffentliche Auseinandersetzung damit. Für das Internet gilt das nicht weniger. Ohne das Nennen von Links, also ohne Quellenangabe, ist eine sinnvolle Auseinandersetzung mit einschlägigen Inhalten nur schwer möglich.Der Nutzen eines generellen Linkverbots im Kampf gegen Rechtsextremismus ist zweifelhaft.</p>
<h5>Ausblick</h5>
<p>Der Gesetzgeber hat sich bisher nicht darum bemüht, eine klare Regelung zur Linkhaftung zu schaffen und dies lieber den Gerichten überlassen. Die Bundesregierung äußerte sich im Gesetzgebungsverfahren dahingehend, dass man &#8220;im Hinblick auf die Komplexität&#8221; davon abgesehen habe, &#8220;Regelungen für Hyperlinks&#8221; aufzunehmen. Nur zeigt sich immer wieder, dass auch die Gerichte mit dieser Komplexität überfordert sind. Dies hat in vielen Bereichen für Unsicherheit und zu Abmahnwellen geführt. So ist es für viele private Homepage-Betreiber oft finanziell nicht möglich, sich gegen entsprechende Abmahnungen zu wehren, auch wenn die Erfolgsaussichten hoch sind. Es wäre daher zu begrüßen, wenn die aktuell anstehende Novellierung der relevanten Gesetze dazu genutzt würde, eine Netzfreundliche und eindeutige Regelung für Links zu finden. Wer auf fremde Dokumente verweist, sollte für die dortigen fremden Inhalte nicht zur Verantwortung gezogen werden, sofern er sich diese nicht explizit zu eigen macht.</p>
<h5>Links sind neutrale Literaturhinweise</h5>
<p>Oder anders gesagt: Ein Link ist nichts weiter als ein Literaturhinweis und ist an sich erst einmal neutral. Erst durch den Kontext, in den er eingebettet ist, kann eine Wertung der verlinkten Seite zustande kommen. In letzter Zeit hat sich das Internet wieder von der alleinigen kommerziellen Wahrnehmung emanzipiert: Blogs, Wikis, Filesharing, Diskussionsforen und vieles mehr bieten ein Netz, das den Vorstellungen der Brecht&#8217;schen Radiotheorie wieder näher kommt. Jeder kann sowohl Rezipient als auch, wenn er möchte, Publizist sein. Dass die eine oder andere Interessengruppe Angst vor der wiedererstarkten Nutzerautonomie hat, ist nachvollziehbar. Dies darf aber nicht dazu führen, dass das Internet zu einem zweiten Fernseher und damit zu einem Einweg-Kanal für die Distribution von Medieninhalten wird. Die Kriminalisierung von Links erzeugt Angst, Mißtrauen und Zweifel unter den Nutzern. Sie führt dazu, dass das zarte Pflänzchen der Informationsgesellschaft Schaden nimmt. Auf<br />
                          <a href="http://odem.org/linkverfahren/">odem.org</a> sind Informationen zum Verfahren, die Anklageschrift, das Urteil und weitere Materialien zu finden. </p>
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			</item>
		<item>
		<title>Vom Forum auf die Anklagebank</title>
		<link>https://www.politik-digital.de/news/netzrecht-voss-shtml-3038/</link>
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		<dc:creator><![CDATA[cberghahn]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 08 Jan 2003 23:00:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[News]]></category>
		<category><![CDATA[Münster]]></category>
		<category><![CDATA[Vorratsdatenspeicherung]]></category>
		<category><![CDATA[Beleidigung]]></category>
		<category><![CDATA[Holger Voss]]></category>
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		<category><![CDATA[Strafrecht]]></category>
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					<description><![CDATA[Für Aufregung sorgte der Fall Holger Voss. Der Telepolisleser, der wegen einer sarkastisch gemeinten, aber als strafbar ausgelegten Äußerung im Forum vor dem Amtsgericht Münster erscheinen musste, wurde freigesprochen. Ende gut alles gut?]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Für Aufregung sorgte der Fall Holger Voss. Der Telepolisleser, der wegen einer sarkastisch gemeinten, aber als strafbar ausgelegten Äußerung im Forum vor dem Amtsgericht Münster erscheinen musste, wurde freigesprochen. Ende gut alles gut?<!--break--></p>
<p>Am 8. Januar musste sich der Münsteraner Holger Voss für seine sarkastisch gemeinte Äußerung im<br />
                    <a href="http://www.heise.de/tp/" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Telepolis-Forum</a>, dem<br />
                    <a href="http://www.heise.de/" target="_blank" rel="noopener noreferrer">heise-online</a> Forum, vor dem Amtsgericht Münster verantworten. Ausgangspunkt von all dem ist ein im Juni 2002 erschienender<br />
                    <a href="http://www.heise.de/tp/deutsch/inhalt/co/12758/1.html" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Artikel</a> von Harald Neuber bei Telepolis über das ungeklärte Massaker in Masar-i-Scharif .</p>
<p>Im Forum<br />
                    <a href="http://www.heise.de/tp/foren/go.shtml?read=1&amp;msg_id=1911553&amp;forum_id=30631" target="_blank" rel="noopener noreferrer">kommentierte</a> der anonyme Teilnehmer „Engine_of_Aggression&#8221;, dass es die Richtigen getroffen habe: &#8220;Warum sollen Massaker immer nur an den Guten angerichtet werden und der Bodycount des Abschaums kommt unterm Strich besser weg!&#8221; Daraufhin<br />
                    <a href="http://www.heise.de/tp/foren/go.shtml?read=1&amp;msg_id=1916234&amp;forum_id=30631" target="_blank" rel="noopener noreferrer">postete</a> Holger Voss, der ohne Pseudonym agierte, eine heftige, aber sarkastische Antwort auf diesen Kommentar, um, wie er bei<br />
                    <a href="http://www.heise.de/newsticker/foren/go.shtml?read=1&amp;msg_id=2784442&amp;forum_id=37160" target="_blank" rel="noopener noreferrer">heise-online</a> erklärt, „die menschenverachtende Gewaltverherrlichung seiner Äußerungen deutlich zu machen“. Daraufhin wurde er anonym bei der Staatsanwalt Hannover angezeigt. Diese verlangte vom heise-online die Herausgabe der IP-Adresse des Nutzers. Und die führte zu<br />
                    <a href="http://www.t-online.de" target="_blank" rel="noopener noreferrer">T-Online</a>. Dort hatte man praktischerweise noch die Verbindungsdaten des Kunden Voss gespeichert, aus denen sich die Netz-Nutzung rekonstruieren ließ. Wegen Billigung eines (Massen-) Mordes wurde er per Strafbefehl zu einer Geldstrafe von 1.500 Euro verurteilt. Er reichte Einspruch ein und musste sich nun vor dem Verwaltungsgericht Münster verantworten. Hier verlas er eine siebenseitigen Erklärung in deren Zuge sich herausstellte, dass der Staatsanwalt keine genaue Kenntnis davon hatte, wer im Forum was gesagt hat. Voss konnte glaubhaft darlegen, dass seine Aussage keine Billigung des Anschlages vom 11. September 2001 war, sondern eine sarkastische Reaktion auf das Posting vom weiterhin anonymem „Engine_of_Aggression“. Daraufhin wurde er, mit ausdrücklicher Zustimmung der Staatsanwaltschaft, freigesprochen.</p>
<p>Dieser Fall wirft einige grundsätzliche Fragen bezüglich der Umfangsformen im Netz, zum Verhalten der Justiz und zum Datenschutzverhalten von T-Online auf.<br />
                    </p>
<p>
                    <strong>Netiquette und ihre Probleme</strong><br />
                    <br />Foren gibt es im Internet zu allerlei Themen. Die Besucher dieser Foren können sich in jeglicher Weise zu den dargebotenen Themen äußern. Diese Äußerungen werden erst dann bedenklich, wenn Gesetze verletzt werden. Äußerungen, die beleidigend, volksverhetzend oder Verbrechen billigend sind, können nach dem<br />
                    <a href="http://www.bib.uni-mannheim.de/bib/jura/gesetze/stgb-bt2.shtml#BELEIDIGUNG" target="_blank" rel="noopener noreferrer">§185 StGB</a> geahndet werden.<br />
                    <br />Doch jedes Forum ist anders, sprich: es herrscht ein meist zum Thema passender Ton vor.<br />
                    <br />Vergleichbar ist ein Forum mit einer Diskussion, die zu einem lautstarken, hier dann eher durch derbe Vokabeln geprägten, Streitgespräch ausufern kann. Ein Teilnehmer reagiert auf den anderen, Störenfriede werden von der Community des Forums oft gleich ignoriert. Wie bei einer öffentlichen Diskussion kann man dort eigentlich nicht sagen, dass z.B. Politiker XY ein „Schwein“ sei. Schwierig ist es für Gesetzesvertreter, sich in die „Geflogenheiten“ der Foren hineinzudenken.<br />
                    <br />Gerade bei Ironie und Sarkasmus, im Internet weder durch den Tonfall noch durch die Mimik der Teilnehmer zu erkennen, ist das ein Problem. Nach Regeln der<br />
                    <a href="http://www.chemie.fu-berlin.de/outerspace/netnews/netiquette.html#neti-09" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Netiquette</a> sollten ironische Beiträge mit sogenannten Icons gekennzeichnet werden. So ist es für Einsteiger klar, was wer wie meint. Holger Voss hatte seinen Beitrag wörtlich als Sarkasmus gekennzeichnet. Davon hat die Staatsanwaltschaft allerdings nichts gewusst. Und da sie denn Gesamtbeitrag augenscheinlich nicht kannte, konnte sie das Posting von dem Angeklagten auch nicht zuordnen. Wenn von vorneherein der Gesamtkontext klargewesen wäre, hätte das Verfahren auch nicht stattfinden müssen.<br />
                    </p>
<p>
                    <strong>Verhalten der Justiz &#8211; eine Gratwanderung</strong><br />
                    <br />Im Internet gelten dieselben Gesetze wie im ’wahren Leben’. Wenn ein User einen anderen oder einen Dritten beleidigt oder üble Nachrede verbreitet, kann er angezeigt werden. Dergleichen kann ein Forumsbesitzer für die Postings der Teilnehmer verantwortlich gemacht werden. Er sollte deshalb die Foren<br />
                    <a href="http://www.heise.de/newsticker/data/jk-20.06.02-003/default.shtml" target="_blank" rel="noopener noreferrer">regelmäßig</a> kontrollieren. Dazu kann er von den ermittelnden Behörden gezwungen werden, die Verbindungsadressen der Besucher herauszugeben, wenn der Verdacht einer Straftat besteht. Deshalb hat heise-online die Daten von Voss weitergeleitet.<br />
                    <br />Schwierig wird es nun für Richter und Staatsanwälte, die Postings der Foren zu deuten. Im oben genannten Fall hatte laut heise-online die Richterin die<br />
                    <a href="http://www.heise.de/tp/deutsch/inhalt/te/13919/1.html" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Befürchtung</a>, dass viele unbeteiligte Leser sich nicht die Mühe machen würden, den Beitrag komplett bis zum Ende zu lesen, so dass ein bedingter Vorsatz &#8211; nämlich die Billigung eines solchen Missverständnisses &#8211; noch weiter in Frage käme.<br />
                    <br />Für die Justiz ist es eine Gratwanderung zwischen Internet Gepflogenheiten und Gesetzen izu entscheiden, wo die Straftat anfängt und wo die Meinungsfreiheit endet?<br />
                    </p>
<p>
                    <strong>Datenschutz, wo bist Du?</strong><br />
                    <br />Dazu kommt noch der Datenschutzaspekt. Heise online musste die Daten von Voss auf Druck der Staatsanwaltschaft Hannover weitergeben. Das war soweit legal. Diese Daten verwiesen auf T-Online. Dort hatte man noch die Verbindungsdaten gespeichert, aus denen die ermittelnden Behörden die Netz-Nutzung nachvollziehen konnten.<br />
                    <br />Allerdings erlaubt das<br />
                    <a href="http://www.netlaw.de/gesetze/tddsg.htm" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Teledienstedatenschutzgesetz</a> (TDDSG) die Speicherung der Daten nur zu Abrechnungszwecken. Holger Voss war allerdings DSL-Flatrate-Kunde und zahlt pauschal. Wieso T-Online die Daten trotzdem speicherte, versuchte der Kundensprecher von T-Online, Michael Schlechtriem, gegenüber<br />
                    <a href="http://www.spiegel.de/netzwelt/politik/0,1518,229610,00.html" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Spiegel-Online</a> mit dem Hinweis zu erklären, dass die Speicherung auf „Anlehnung“ an das TDDSG geschehe. Heiß diskutiert wird, ob T-Online gegen des Gesetz verstößt.</p>
<p>Der Fall Holger Voss ist somit symptomatisch für den unsicheren Umgang von staatlicher Seite mit dem Internet. Datenschutzverstöße werden nicht geahndet, Foren und ihre Kommentare nicht verstanden und mit den Netzgeflogenheiten kennt man sich nur unzureichend aus.<br />
                    </p>
<table cellpadding="2" width="146" border="0">
<tbody>
<tr>
<td bgcolor="#FFCC33">
<div class="tidy-2">Erschienen am 9.01.2003</div>
</td>
</tr>
</tbody>
</table>
<p>
                      
                    </p>
<p>                    <!-- Content Ende --></p>
]]></content:encoded>
					
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			</item>
		<item>
		<title>Rechtsradikalismus: Anarchie im Internet?</title>
		<link>https://www.politik-digital.de/wie-rechts-ist-das-world-wide-web/rechtsradikalismus_anarchie_im_internet-802/</link>
					<comments>https://www.politik-digital.de/wie-rechts-ist-das-world-wide-web/rechtsradikalismus_anarchie_im_internet-802/#respond</comments>
		
		<dc:creator><![CDATA[nrieger]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 31 Dec 1969 23:00:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Wie rechts ist das World Wide Web?]]></category>
		<category><![CDATA[Rechtsextremismus]]></category>
		<category><![CDATA[Strafverfolgung]]></category>
		<category><![CDATA[Extremismus]]></category>
		<category><![CDATA[Strafrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Website]]></category>
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					<description><![CDATA[<span style="font-size: x-small; font-family: Arial,helvetica"><b>Das Internet ist weder ein
rechtliches Niemandsland, noch ein Raum der &#34;anarchistischen Freiheit&#34;,
in der jeder tun und lassen kann, was er will. Rechtsextremistische
Hetze im Internet unterliegt, ebenso wie jede andere verfassungswidrige
Tat auch, dem deutschen Strafrecht. Die Besonderheiten und Eigenheiten
des Mediums Internet bedingen aber, dass es zu erheblichen
Schwierigkeiten bei der Strafverfolgung kommt.</b></span>]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p><span style="font-size: x-small; font-family: Arial,helvetica"><b>Das Internet ist weder ein<br />
rechtliches Niemandsland, noch ein Raum der &quot;anarchistischen Freiheit&quot;,<br />
in der jeder tun und lassen kann, was er will. Rechtsextremistische<br />
Hetze im Internet unterliegt, ebenso wie jede andere verfassungswidrige<br />
Tat auch, dem deutschen Strafrecht. Die Besonderheiten und Eigenheiten<br />
des Mediums Internet bedingen aber, dass es zu erheblichen<br />
Schwierigkeiten bei der Strafverfolgung kommt.</b></span><!--break--></p>
<p>
<span style="font-size: x-small; font-family: Arial,helvetica">Internetseiten rechtsradikaler Bewegungen gibt es seit mehreren Jahren. In den letzten<br />
Monaten jedoch sind neben einem Anstieg der Gewalttaten auch höhere rechtsradikale Aktivitäten im<br />
Internet zu verifizieren. Angesichts der nicht neuen aber neu entdeckten faschistischen<br />
Umtriebe herrscht zumeist Ratlosigkeit, besonders im Internet. Welche Möglichkeiten gibt es,<br />
gegen die digitale Nazi-Szene vorzugehen?<br />
</span>
</p>
<p>
<span style="font-size: x-small; font-family: Arial,helvetica"><b>Der rechtliche Rahmen</b><br />
</span>
</p>
<p>
<span style="font-size: x-small; font-family: Arial,helvetica">Es wird der Eindruck erweckt, dass die Verfolgung krimineller Sites der rasanten Entwicklung der<br />
weltweiten Vernetzung hinterherhinkt.<br />
Der Grund: Polizei und BKA sind bei der Ermittlung und Bestrafung der Täter oft die Hände gebunden,<br />
obwohl es in Deutschland verschiedene rechtliche Grundlagen gibt, die eine Verfolgung rechtsradikaler<br />
Seiten im Internet ermöglichen. Grundsätzlich finden die Regelungen des<br />
<a href="http://www.datenschutz-berlin.de/recht/de/gg/index.htm"> Grundgesetz </a> (GG),<br />
des <a href="http://www.datenschutz-berlin.de/recht/de/rv/szprecht/stgb/index.htm"><br />
Strafgesetzbuch </a> (StGB),<br />
des <a href="http://www.netlaw.de/gesetze/iukdg.htm">Informations- und Telekommunikationsdienste-Gesetz</a> (IuKDG)<br />
und des <a href="http://www.netlaw.de/gesetze/mdstv.htm">Mediendienstestaatsvertrag</a> (MDStV)<br />
Anwendung.<br />
</span>
</p>
<p>
<span style="font-size: x-small; font-family: Arial,helvetica">Gesetze auf der einen, Hilflosigkeit auf der anderen Seite. Woran liegt das?<br />
Die deutschen Gesetze würden schon ausreichen, erläutert Internetrechtsexperte und Rechtsanwalt<br />
<a href="http://www.hanselaw.de/">Dr. Oliver Gießler</a>,sie müssten nur angewendet werden. Das Strafgesetzbuch ermögliche die<br />
Bestrafung der Inhaber verfassungswidriger Sites, aufgrund der Paragraphen<br />
<a href="http://www.datenschutz-berlin.de/recht/de/rv/szprecht/stgb/bes01-05.htm#p86"> § 86 STGB<br />
</a> -Verbreiten von Propagandamitteln verfassungswidriger Organisationen,<br />
<a href="http://www.datenschutz-berlin.de/recht/de/rv/szprecht/stgb/bes01-05.htm#p86a"><br />
§ 86a STGB</a>  -Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen,<br />
<a hfer="http://www.datenschutz-berlin.de/recht/de/rv/szprecht/stgb/bes01-05.htm#p130"><br />
§ 130 StGB</a>  -Volksverhetzung, <a href="http://www.datenschutz-berlin.de/recht/de/rv/szprecht/stgb/bes01-05.htm#p130a"><br />
§ 130a StGB</a> &#8211; Anleitung zu Straftaten, und  <a href="http://www.datenschutz-berlin.de/recht/de/rv/szprecht/stgb/bes01-05.htm#p131"><br />
§ 131 StGB </a> &#8211; verherrlichende, verharmlosende oder menschenunwürdige Darstellung von Gewalt.<br />
Eine Bestrafung könne auch auf Basis der § 8 und §20 <a href="http://www.netlaw.de/gesetze/mdstv.htm"><br />
MDStV </a> erfolgen.<br />
</span>
</p>
<p>
<span style="font-size: x-small; font-family: Arial,helvetica">Einen weiteren spezifisch nationalen Rechtsrahmen setzt neben dem Mediendienste-Staatsvertrag (MDStV)<br />
das am 1. August 1997 in Kraft getretene &quot;Informations- und Kommunikationsdienste-Gesetz&quot; (IuKDG).<br />
Vor allem durch die Regelung der Verantwortlichkeit<br />
der einzelnen Rollenträger im Internet leistet es einen wichtigen Beitrag zur Rechtssicherheit.<br />
Anbieter sind demnach für eigene Inhalte verantwortlich <a href="http://www.netlaw.de/gesetze/mdstv.htm"> § 5 Abs.1 IuKDG/MDStV</a>,<br />
wobei als eigene Inhalte  auch fremde Inhalte gelten, die in das eigene Angebot integriert werden.<br />
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<span style="font-size: x-small; font-family: Arial,helvetica"><b>Die Schlupflöcher</b><br />
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<span style="font-size: x-small; font-family: Arial,helvetica">Eines der Hauptprobleme, dem sich die Ermittler gegenübersehen, ist die euphemistische Sprache<br />
der Inhalteersteller. Die von deutschen Rechtsextremisten über deutsche Provider ins Internet<br />
eingespeisten Inhalte werden in der Regel so formuliert, dass die rechtsextremistische Grundhaltung<br />
zwar klar erkennbar bleibt, jedoch möglichst keine Angriffsfläche für eine strafrechtliche<br />
Verfolgung geboten wird. Die Köpfe hinter den populistischen Hetzparolen wissen genau, bis an<br />
welche Grenze sie gehen können, um einer rechtlichen Ahndung zu entgehen.<br />
Seit einiger Zeit haben die Rechten verschiedene <a href="http://www.iks-jena.de/mitarb/lutz/security/pgpfaq.html">Verschlüsselungstechniken</a> entdeckt, die im Netz<br />
angeboten werden: allen voran das Programm<br />
<a href="http://www.politik-digital.de/archiv/edemocracy/xtreme.shtml#pgp">&quot;Pretty Good Privacy&quot;</a><br />
(PGP). Diese Techniken behindern zwar die Ermittlungsarbeit der<br />
Polizei, jedoch bieten bei konkretem Verdacht die üblichen Wege, wie<br />
Hausdurchsuchungen, genügend Handlungsspielraum, um die Täter<br />
überführen zu können. </span>
</p>
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<span style="font-size: x-small; font-family: Arial,helvetica"><a title="usa" name="usa"></a><br />
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<p>
<span style="font-size: x-small; font-family: Arial,helvetica">Eine weitere Hürde im Kampf gegen rechtsgerichtete Internetseiten ist die Anwendbarkeit des<br />
deutschen Strafrechts bei Delikten im Internet. Laut<br />
<a href="http://www.datenschutz-berlin.de/recht/de/rv/szprecht/stgb/allg1-2.htm#p3">§ 3 StGB</a><br />
gilt das deutsche Strafrecht für alle Taten, die im Inland begangen werden. Damit ist das deutsche<br />
Recht also bei illegalen Netzinhalten anwendbar, wenn Inhalte aus Deutschland oder dem Ausland<br />
auf einen in Deutschland lokalisierten Server eingespeist werden, nicht aber, wenn diese über einen<br />
Server im Ausland laufen.<br />
Man habe keine rechtliche Handhabe, wenn Rechtsextremisten, ihre strafbaren Inhalte, über<br />
ausländische Provider zum Beispiel in den USA ins Netz stellen. Dort falle die Hetze unter die<br />
Meinungsfreiheit und sei somit legal, erläutert Rechtsanwalt Dr. Gießler.<br />
</span>
</p>
<p>
<span style="font-size: x-small; font-family: Arial,helvetica">Die Anonymität des Internets offenbart sich hier als verkannte Schattenseite. Jeder deutsche<br />
Staatsbürger ist der Strafverfolgung ausgesetzt, auch wenn die Tat im Ausland<br />
begangen wird. Wenn aber eben anonym über ausländische Server gearbeitet wird, bekommt die Fahnder nicht<br />
heraus, wer die Drahtzieher hinter den Seiten sind. Der unüberschaubare Tummelplatz WWW bietet<br />
somit Versteck für jeden, der es sucht.<br />
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</p>
<p>
<span style="font-size: x-small; font-family: Arial,helvetica">Verstecke gibt es reichlich. Zum ersten Mal wurde von der <a href="http://www.denic.de/"> Denic</a> eine rechtsradikale Domain aus<br />
dem Netz genommen, nachdem im Kundenforum von <a href="http://www.strato.de/">Strato</a> ein Hinweis eines<br />
Kunden einging. Strato informierte die Denic, die nach der Überprüfung durch die Rechtsabteilung<br />
die Domain sperrte. Stichproben würden bei denic selbst nicht durchgeführt, sagte Pressesprecher<br />
Klaus Herzig. Man sei nur eine Registrierungsstelle und keine Zensurbehörde, die zudem keine<br />
rechtlichen Möglichkeiten habe gegen solche Seiten vorzugehen.<br />
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</p>
<p>
<span style="font-size: x-small; font-family: Arial,helvetica">Eine Kontrolle, zum Beispiel mittels einer Filtersoftware, sei schon deshalb nicht möglich, da<br />
diese Programme Seiten nach Inhalten durchsuchen und mit den Inhalten habe die Denic nichts zu<br />
tun, dafür sei unter anderem der Verfassungsschutz, die Polizei oder die <a href="http://www.fsm.de/">FSM-Freiwillige<br />
Selbstkontrolle Multimedia</a> zuständig. Man sei nur für die Domainnamen Ansprechpartner und bei der<br />
Registrierung wisse man nicht, was sich hinter dem entsprechenden Namen verberge. Wonach sollte<br />
man auch suchen, fragt Herzig, schließlich könnten auch unter der Domain &quot;Gänseblümchen&quot;<br />
rechtsradikale Inhalte und Hetzparolen verborgen  sein. Darüber hinaus benötige man zur Überprüfung<br />
der Domainnamen einen riesigen Überwachungsapparat, dessen Aufbau mit großen finanziellen Belastungen<br />
verbunden wäre. Außerdem würde die Kontrolle sehr lange dauern, womit nicht mehr gesichert sei,<br />
dass jeder sofort eine Domain registrieren könne.<br />
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</p>
<p>
<span style="font-size: x-small; font-family: Arial,helvetica">Letztendlich sei es eine Entscheidung der Gesellschaft, inwieweit sie überhaupt eine solche<br />
Überwachung wolle, resümiert Herzig. Dennoch denkt man bei der Denic über Möglichkeiten nach, dem Problem<br />
entgegenzutreten. Zusammen mit dem Justizministerium soll es eine Initiative geben, die die<br />
Registrierung eindeutiger Domainnamen durch rechtsradikal Gesinnte verhindert. Das<br />
Justizministerium werde eine Liste mit verfänglichen Domainnamen erstellen, die bei der Denic<br />
registriert werden. Gibt man dann Namen wie www.heil-hitler.de&quot; ein, soll sich dahinter eine<br />
Webpage der Initiative verbergen, auf der die Surfer über Sinn und Ziel des &quot;Domaingrabbing&quot; aufgeklärt werden.<br />
Herzig erklärte, dass es eine technisch sehr einfach machbare Sache sei, da eine Domain entweder frei sein kann,<br />
oder eben nicht.<br />
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<span style="font-size: x-small; font-family: Arial,helvetica"><b>Technische Hintergründe</b><br />
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<span style="font-size: x-small; font-family: Arial,helvetica">In einem Atemzug mit der Bekämpfung krimineller Seiten fallen immer wieder die Begriffe Filtersoftware und<br />
PICS (Platform for Internet Content Selection). Ziel dieser Techniken ist es, bestimmte Informationen oder Quellen<br />
vom Transport oder der Anzeige auszunehmen.<br />
Hier jedoch offenbart sich ein grundsätzliches Problem. Im Bereich Content müsse dringend<br />
zwischen &quot;illegal&quot; und &quot;potentially harmful&quot; unterschieden werden, erläutert Joseph Dietl von dem <a href="http://www.fitug.de/">Förderverein Informationstechnik u. Gesellschaft</a> (FITUG).<br />
&quot;Illegal&quot; wären in Deutschland rechtsradikale Schriften, &quot;potentially harmful&quot; dagegen zum Beispiel<br />
der Schwarzenegger-Film &quot;Terminator&quot;, der von der FSK nicht als &quot;frei für alle Alter&quot; eingestuft<br />
wurde. Filtersysteme könnten überhaupt nur im Bereich &quot;potentially harmful&quot; sinnvoll eingesetzt<br />
werden. Um &quot;illegal content&quot; wirksam bekämpfen zu können, sei eine internationale Zusammenarbeit<br />
der Polizei nötig. Das wiederum setze eine supranationale Definition des Begriffes &quot;illegal&quot;<br />
voraus, so Dietl.<br />
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</p>
<p>
<span style="font-size: x-small; font-family: Arial,helvetica">&quot;Unter Filtersoftware versteht man in der Regel einen Proxy, also eine Art Sekretariat für<br />
Netzinformationen&quot;, erläutert Lutz Donnerhacke von der FITUG.<br />
Da ein Proxy jede Anfrage eines Auftrages bearbeitet, könne er nach bestimmten Kritierien diese<br />
Bearbeitung verweigern. Filtersoftware greife damit in den Datenstrom vor dem Anwender ein. Hier<br />
bestimmen Dritte, über abrufbare Informationen. Filterungen, die die jeweiligen<br />
Infrastrukturbetreiber vorgenommen haben, können deshalb vom Anwender nicht einfach umgangen<br />
werden. Die lokal installierbaren Programme, wie NetNanny oder CyberPatrol, die von fast allen<br />
Browsern unterstützt werden, ermöglichen in der Regel keinen <a href="http://www.koehntopp.de/kris/artikel/rating_does_not_work/">Einblick in die Filterlisten</a>. Hier<br />
werde versucht, generell den Zugang zu Informationen zu verhindern.<br />
</span>
</p>
<p>
<span style="font-size: x-small; font-family: Arial,helvetica">Manche Filtersoftware verwendet zusätzlich PICS. Hinter dem Begriff PICS verbirgt sich ein Klassifizierungssystem, welches vom<br />
Inhaltserzeuger bzw. -anbieter (self-rating) oder von einer Rating-Agentur (third-party rating)<br />
in freier Entscheidung eingesetzt wird.<br />
Auch der Nutzer kann entscheiden, ob er ein solches Filtersystem<br />
einsetzen will oder nicht. Nutzer ist jedoch nicht gleich Nutzer: Ein besorgter Vater kann beispielsweise durch zusätzliche<br />
Kategorisierungsinformationen lokal die Anzeige von bestimmten Daten unterdrücken<br />
und für seine Kinder unzugänglich machen. Der Spieltrieb der lieben Kleinen sollte jedoch nicht unterschätzt<br />
werden, die Systeme sind ebenso leicht zu knacken wie ein Fernsehdekoder.<br />
Im Falle einer großen Firma<br />
kann durchaus &quot;die Firma&quot; als Nutzer auftreten und so die Entscheidungsfreiheit der einzelnen<br />
Mitarbeiter einschränken. Ebenso könnte ein Internetprovider die Rolle des Nutzers annehmen und<br />
den Entscheidungsspielraum seiner Kunden begrenzen, erklärt Dietl.<br />
</span>
</p>
<p>
<span style="font-size: x-small; font-family: Arial,helvetica">Die verbreitesten PICS Klassifizierungen fußen auf amerikanischen Moralvorstellungen und könnten<br />
nicht einfach auf den europäischen Kulturraum übertragen werden. Im Themenbereich nackte Haut und<br />
Sex würden sich die Amerikaner sehr prüde und verschroben geben, bei den Themen Gewalt und<br />
Rasssismus hingegen sei die Klassifizierung sehr undifferenziert.<br />
</span>
</p>
<p>
<span style="font-size: x-small; font-family: Arial,helvetica">Darüber hinaus ergeben sich durch die Filtersysteme<br />
<a href="http://www.netlaw.de/gesetze/iukdg.htm#Artikel%202"> datenschutzrechtliche</a> Probleme.<br />
Es bestehe bei der Administration von Proxies durch Dritte die Möglichkeit, die Aktivitäten der<br />
Benutzer zu ermitteln und so datenschutzrechtlich bedenkliche Profile zu erstellen. Jedoch können<br />
dies im Moment durch die Freiwilligkeit umgangen werden.<br />
</span>
</p>
<p>
<span style="font-size: x-small; font-family: Arial,helvetica">Der Gedanke, eine allgemeine Sperre durchsetzen zu wollen, scheitert bereits an der durch die<br />
Verfassung gesicherte <a href="http://www.datenschutz-berlin.de/recht/de/gg/gg1_de.htm#art5"><br />
Kommunikationsfreiheit</a>.<br />
Derzeit sei es möglich, über<br />
<a href="http://www.uni-bremen.de/%7Ea02h/spuren/anonym.htm">Anonymisierer</a> im Netz zu stöbern.<br />
Donnerhacke gibt zu bedenken, dass die Filtersysteme anonymes Surfen nicht akzeptieren und deshalb<br />
unterbinden würden. So ist der Einsatz dieser Technik bisher immer wieder an Protesten<br />
gescheitert.<br />
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</p>
<p>
<span style="font-size: x-small; font-family: Arial,helvetica">Lassen sich diese Schutzvorkehrungen noch mit dem demokratisch-freiheitlichen Grundprinzip unserer Gesellschaft<br />
vereinbaren? Wem obliegt überhaupt die Kompetenz, über die zu<br />
indizierenden Inhalte zu entscheiden? Die Gefahr, die sich hinter solchen Filter-Systemen verbirgt<br />
ist nicht immer offensichtlich, denn der Einsatz solcher Systeme bewegt sich sehr nah am Rande der<br />
Zensur.<br />
</span>
</p>
<p>
<span style="font-size: x-small; font-family: Arial,helvetica">Filtersysteme können also nicht als eine reelle Möglichkeit zur Bekämpfung rechtspopulistischer<br />
Seiten gesehen werden. Ebenso ist kein gesetzlicher Übereifer nötig, da die rechtlichen Grundlagen<br />
theoretisch ausreichend sind. Ein tiefgreifender rechtlicher Ausweg wäre derzeit nur mit Hilfe einer supranationalen<br />
gesetzlichen Regelung denkbar. Bis dahin muss der deutsche Rechtsrahmen ausgeschöpft werden, damit das Netz nicht zum Nest<br />
für Neonazis wird.<br />
</span></p>
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