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	<title>T-Online &#8211; politik-digital</title>
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	<title>T-Online &#8211; politik-digital</title>
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		<title>Mit Sicherheit kein gutes Gefühl</title>
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		<pubDate>Tue, 28 Oct 2003 23:00:00 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[Anonymität im Internet - Schutz der Daten: Die deutschen Big Brother Awards 2003 wurden vergeben. Die Preise werden für gravierende Eingriffe in den Datenschutz an Politik und Wirtschaft verliehen.]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Anonymität im Internet &#8211; Schutz der Daten: Die deutschen Big Brother Awards 2003 wurden vergeben. Die Preise werden für gravierende Eingriffe in den Datenschutz an Politik und Wirtschaft verliehen.<!--break-->
                    </p>
<p>Es kommt nicht alle Tage vor, dass Preisredner in ihrer Laudatio die Ausgezeichneten für ihr Verhalten rügen. Am 24. Oktober 2003 war es wieder so weit. In Bielefeld wurden die vierten deutschen<br />
                    <a href="http://www.bigbrotherawards.de/" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Big Brother Awards</a> verliehen. Eine unabhängige Jury aus Datenschutz- und Bürgerrechtsverbänden zeichnete Politiker und Wirtschaftsunternehmen in insgesamt sieben Preiskategorien für gravierende Eingriffe in den Datenschutz aus.</p>
<p>In der Kategorie „Politik“ wurden die Regierungen und Innenminister der Bundesländer Bayern, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz und Thüringen mit dem Big Brother Award bedacht. Ihr Vorhaben, den Telekommunikationsverkehr ihrer Bürger ohne begründeten Anfangsverdacht zu überwachen, habe drastische Einschnitte in elementare Grund- und Freiheitsrechte zur Folge. Bedroht seien insbesondere das Brief- und Fernmeldegeheimnis, aber auch die Pressefreiheit und das informelle Selbstbestimmungsrecht der Bürger. Die präventive Überwachung des Telefon- und E-Mailverkehrs schließe dabei die Speicherung der Verbindungsdaten mit ein. In seiner Laudatio bezeichnete Dr. Rolf Gössner von der Internationalen Liga für Menschenrechte das Maßnahmenpaket der Länder als „unverhältnismäßig, uferlos und kaum kontrollierbar.“</p>
<p>Das Verhältnis von vollziehender und gesetzgebender Gewalt beschäftigte die Juroren auch im Fall des Innensenators des Landes Berlin, Dr. Ehrhart Körting. Dieser hatte den Einsatz von „stillen SMS“ durch die Berliner Polizei auf besonders fragwürdige Weise legitimiert. Das sogenannte „Pingen“ ermöglicht die Ortung von Verdächtigen durch die Verschickung von SMS. Ob ein solches Vorgehen durch geltendes Recht abgesichert ist, stellen die Datenschützer in Frage. Nach gängiger Lesart schütze das Grundgesetz nicht nur die unmittelbare Kommunikation, sondern auch die Kommunikationsbereitschaft. Diese aber sei durch das Vorgehen der Berliner Polizei verletzt worden.</p>
<p>Dass Datenschutz und Bürgerrechte seit den terroristischen Anschlägen des 11. Septembers unter Anrufung sicherheitspolitischer Gefahren beschnitten werden, darauf haben Experten und Datenschützer wiederholt hingewiesen. Die umstrittene Verschärfung der Landespolizeigesetze in Bayern, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz und Thüringen etwa erfolge „im Windschatten der Terrorismusbekämpfung“, wie Dr. Rolf Gössner in seiner Laudatio bemerkte. Gefährdet scheint dieser Tage daher auch die Sicherheit des Datenschutzes. Das ganze Ausmaß einer solchen „Bedrohung durch Sicherheit“ tritt offen zu Tage, wenn der Internet-Service-Provider „T-Online“ das neue Sicherheitsparadigma heranziehen kann, um die datenschutzwidrige Vorratsspeicherung von Verbindungsdaten mit der Verfolgung möglicher Mißbrauchsfälle durch Hacker und die Streuung von Internetviren zu legitimieren.</p>
<p>Mit der rechtswidrigen Speicherung von IP-Adressen verdiente sich „T-Online“ den Big Brother Award in der Kategorie „Kommunikation“. Als rechtlich prekär erweise sich hierbei, dass die Polizei und andere staatliche Bedarfsträger zum Zwecke der Verbrechensbekämpfung auf die gespeicherten Daten von „T-Online“ zurückgreiffen konnten. „T-Online“ habe die Datenschützer wissen lassen, dass die zuständige Datenschutzbehörde, das Regierungspräsidium Darmstadt, der unzulässigen Datenspeicherung ihren behördlichen Segen erteilt habe.</p>
<p>Die Speicherung personenbezogener Daten, das wird an diesem Abend deutlich, zwingt den Datenschutz zum Rückzug. Bei der Gebühreneinzugszentrale (GEZ), dem Preisträger in der Kategorie „Lifetime Award“, habe die umstrittene Vorratsdatenspeicherung nach Einschätzung von Dr. Thilo Weichert, dem Vorsitzenden der Deutschen Vereinigung für Datenschutz e.V., „praktisch zur Errichtung eines zentralen Bundesmelderegisters“ geführt. Auch in diesem Fall werde gegen den verfassungsrechtlichen Verhältnismäßigkeitgrundsatz verstoßen. Weichert prangerte zudem an, dass sich die GEZ systematisch Daten aus mitunter fragwürdigen Quellen beschaffe und sich einer umfassenden und unabhängigen Datenschutzkontrolle, wie sie von der Europäischen Datenschutzrichtlinie vorgeschrieben wird, entziehe.</p>
<p>Dass in Deutschland ein Big Brother Award für gravierende Datenschutzverletzungen verliehen werden müsse, gesteht Dr. Thilo Weichert, habe er bis vor wenigen Jahren selbst nicht geglaubt. In den wenigen Jahren, in denen er seine Beurteilung der datenrechtlichen Lage in Deutschland überdachte, ist der Verfall des Datenschutzes und des Fernmeldegesetzes soweit vorangeschritten, dass der ehemalige Verfassungsrichter Jürgen Kühling im „Grundrechte-Report 2003“ bereits den „Totalverlust“ des Brief- und Fernmeldegeheimnisses beklagte.</p>
<p>Der Big Brother Award will dazu beitragen, gravierende Datenschutzverletzungen öffentlich zu machen und die Verbraucher zu einem sorgsamen Umgang mit vertraulichen Daten anzuhalten. Dies gilt insbesondere für die Nutzung des Internet. Das vorherrschende Thema der diesjährigen Big Brother Awards, die Problematik einer Langzeitspeicherung personenbezogener Daten, wird die Datenschützer über den Winter hinaus begleiten. Experten rechnen damit, dass die Novellierung des Telekommunikationsgesetzes, die für das Frühjahr 2004 erwartet wird, unter anderem die Einführung der Vorratsdatenspeicherung vorsieht. Die elektronischen Spuren, die Internet- und Mobilfunknutzer unfreiwillig hinterlassen, würden dann noch umfangreicher nutztbar.</p>
<p>Ausgezeichnet wurden mit dem Big Brother Award 2003 zudem die Regierung der USA, die „Metro AG“ und – wie bereits im Vorjahr – die „Deutsche Post AG. Die Preisträger des Big Brother Awards 2003 im Überblick:</p>
<ul>
<li>Kategorie „Arbeitswelt“: Die „Deutsche Post-Shop GmbH“</li>
<li>Kategorie „Politik“: Bundesländer Bayern, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Thüringen</li>
<li>Kategorie „Verbraucherschutz“: „Future Store Initiative, Metro AG“</li>
<li>Kategorie „Lifetime-Award“: Gebühreneinzugszentrale (GEZ)</li>
<li>Kategorie „Regional“: Der Innensenator von Berlin, Dr. Erhart Körting</li>
<li>Kategorie „Behörden“: Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika</li>
<li>Kategorie „Kommunikation“: „T-Online AG“<br />
                      </li>
</ul>
<table cellpadding="2" width="146" border="0">
<tbody>
<tr>
<td bgcolor="#FFCC33">
<div class="tidy-2">Erschienen am 29.10.2003</div>
</td>
</tr>
</tbody>
</table>
<p>
                    <!-- Content Ende --></p>
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		<title>E-Mails an Tote</title>
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		<dc:creator><![CDATA[admin]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 20 Aug 2003 22:00:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[News]]></category>
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					<description><![CDATA[E-Mails sind aus unserem Leben nicht mehr wegzudenken. Aber was passiert eigentlich, wenn der Adressat der Elektropost stirbt? Wer darf sie dann lesen?]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>E-Mails sind aus unserem Leben nicht mehr wegzudenken. Aber was passiert eigentlich, wenn der Adressat der Elektropost stirbt? Wer darf sie dann lesen?<!--break--></p>
<p>Der neue Supercomputer, mit dem man e-Mails selbst im Sarg vier Meter unterhalb der Grasnarbe noch empfangen kann, existiert zwar momentan nur in der Fantasie der Komiker der NDR-Radioserie „Stenkelfeld“. Doch nachdem Internet-Nutzer oft schnelllebig, aber nicht immer langlebig sind, stellt sich die Frage, wie rechtlich mit e-Mails zu verfahren ist, wenn der Inhaber der Kennung stirbt. Ein Problem, mit dem sich bislang offenbar niemand näher beschäftigt hat, wie Nachfragen bei Providern und Juristen zeigen.</p>
<p>T-Online-Kunden leben länger: Pressesprecher Michael Schlechtriehm weiß von keinem einzigen Todesfall unter den knapp zehn Millionen Nutzern, bei dem es zu Problemen mit der elektronischen Post gekommen sei. Grundsätzlich leite Deutschlands größter Provider Mails an die Angehörigen weiter oder schließe auf deren Wunsch den Account, wenn die Familie T-Online über den Tod des Kunden schriftlich benachrichtigt hat. Das gilt für Mails, die bis zu 30 Tage lang nicht abgerufen wurden. Geöffnete Mails werden automatisch auf dem Server gelöscht. Wer als Erbe zunächst nicht an die Benachrichtigung denkt, weil er nicht wusste, dass und bei welchem Provider der Verstorbene eine Kennung hatte, wird durch die Telefon-Rechnung der Telekom darauf aufmerksam. Denn über sie werden die T-Online-Kosten abgebucht.</p>
<p>Die Berechtigung des Erben, die Elektropost des Toten zu lesen, bejahen Juristen für den Regelfall. „Der Erbe ist Gesamtrechtsnachfolger und darf daher grundsätzlich e-Mails des Erblassers lesen“, sagt Gregor Scheja, Anwalt und Mitarbeiter am Institut für Rechtsinformatik der Uni Hannover. „Mails sind rechtlich analog zur Briefpost zu bewerten. Wenn der Erblasser allerdings Verfügungen über seine Post oder Mails getroffen hat, dann sind diese zu beachten.“</p>
<p>Rechtswidrig ist demnach die Praxis von AOL, weder dem Nachlassverwalter noch der Familie Zugriff auf ungelesene Mails zu ermöglichen. Ebenso wie Konkurrent T-Online löscht AOL im Übrigen elektronische Post, die nach 30 Tagen noch nicht abgerufen wurde. Geöffnete Mails sind rechtlich unproblematisch, denn sie lagern dann auf der Festplatte des Nutzers, die ohnehin zum Nachlass gehört. „Entscheidend ist, ob die Erben berechtigterweise auf der Suche nach Informationen sind. Im Regelfall wird der Erbe ein berechtigtes Interesse geltend machen können, denn e-Mails und Briefpost können ihm dabei helfen, den nötigen Überblick über das Vermögen des Verstorbenen zu gewinnen“, erklärt Henrik Angster, Anwalt und Online-Rechtsexperte der Kanzlei esb in Stuttgart. Gegenüber dem Provider könnten erbrechtliche Auskunftsansprüche geltend gemacht werden. Auf verschlüsselte Mails hingegen habe der Erbe kein Zugriffsrecht. Nach Auskunft des Jura-Lehrstuhls von Professor Klaus Röhl an der Ruhr-Uni Bochum kann sich der Absender gegenüber den Erben nicht auf den Schutz des Briefgeheimnisses berufen, denn nach dem Versenden hat er keine Verfügungsgewalt mehr über die Nachricht.</p>
<p>Sehr formell hält es Freemail-Anbieter web.de: Im Todesfall fordert man von den Angehörigen die Sterbeurkunde. Daraufhin wird das Freemail-Konto inaktiviert. Wenn die Erben Einsicht nehmen wollen, müssen sie den Erbschein vorlegen. Danach erhalten sie ein neues Passwort, mit dem der volle Zugriff auf die Mails möglich wird. Das Freemail-Konto ist auf 500 Mails begrenzt. Weitere Mails werden automatisch an den Absender zurückgeschickt.</p>
<p>Einen Ausweg für verunsicherte Provider halten die Juristen offen: Sie empfehlen, in den e-Mail-Account-Vertrag mit dem Kunden einen Passus aufzunehmen, in dem man festhält, wie mit Mails nach dem Tod des Nutzers zu verfahren ist.</p>
<table width="146" border="0" cellpadding="2">
<tbody>
<tr>
<td bgcolor="#FFCC33">
<div class="tidy-2">Erschienen am21.08.2003</div>
</td>
</tr>
</tbody>
</table>
<p class="tidy-3">I</p>
<p>&nbsp;</p>
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			</item>
		<item>
		<title>WM-2002: Der digitale Ball ist rund!</title>
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		<dc:creator><![CDATA[rheinemann]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 22 May 2002 23:00:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[News]]></category>
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		<category><![CDATA[Berichterstattung]]></category>
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					<description><![CDATA[Die Zukunft der Berichterstattung im Netz bei sportlichen Großereignissen heißt Video Streaming]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Die Zukunft der Berichterstattung im Netz bei sportlichen Großereignissen heißt Video Streaming<!--break-->
                    </p>
<p>Erstmals findet eine Fußball-Weltmeisterschaft auf dem asiatischen Kontinent statt, noch nie wurde sie in zwei Ländern gleichzeitig ausgetragen und noch nie erreichte ein sportliches Großereignis eine solche multimediale Bandbreite. Am 30. Mai wird in Japan und Süd-Korea der<br />
                    <a href="http://www.fifaworldcup.com" target="_blank" rel="noopener noreferrer">17. Fifa-World-Cup 2002</a> eröffnet. Zählte der Olympische Gedanke (&#8220;Dabeisein ist alles&#8221;) für das Internet-Angebot während der letzten beiden olympischen Spiele noch relativ wenig, so bekommen Fans und Zuschauer auf der ganzen Welt zur diesjährigen Fußball-WM eine veritabele Hightech-Show geboten. Die Welt-Fußball-Organisation (Fifa) hat auf internationaler Ebene einen großvolumigen Kooperationsvertrag mit dem Internetportal Yahoo geschlossen. Neben Mannschaftsaufstellungen, Spielplänen, Merchandising und aktuellen Live-Nachrichten rund um das Turnier, versucht<br />
                    <a href="http://www.yahoo.de" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Yahoo</a> Schwerpunkte im Bereich<br />
                    <a href="http://www.akmedia.de/streaming-media.html" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Streaming-Media</a> zu setzen.</p>
<p>Geboten werden Video-Höhepunkte aller 64 Begegnungen und ein Archiv mit Clips der letzten neun Fifa-Weltpokale. Doch wer sich für Pay-TV nicht erwärmen kann und im Internet den Kick sucht, wird enttäuscht. Fußball wird zwar zum großen Test für das Streaming im Internet &#8211; der einstige &#8220;Freeworld&#8221;-Gedanke des WorldWideWeb jedoch ist längst verworfen. Um in den Genuß von Videobeiträgen zu kommen müssen WM-Begeisterte eine Mitgliedschaft im Yahoo-Vip-Club erwerben, die mit 22,50 Euro zu Buche schlägt. Als Gegenleistung erhält der Gast ganze vier Minuten Videomaterial pro Spiel &#8211; als Highlights zusammengefasst. Die Bestellung des Services berechtigt zu insgesamt 15 Stunden Streaming, die zu Spitzennutzungszeiten allerdings nicht garantiert werden können. Der Abruf von Spielergebnissen, Mannschaftstabellen und Hintergrundnachrichten wird von Yahoo kostenfrei angeboten. Die Fifa macht in Zusammenarbeit mit Yahoo deutlich, dass sich die globale Vermarktung von Medienereignissen längst nicht mehr nur auf Fernsehübertragungen eingrenzen lässt. Gerade im Streit über die Senderechte an der Fußball-Weltmeisterschaft spielt das Internet eine zunehmend wichtige Rolle. In Deutschland wurde diese Tendenz vom Breitband-Provider<br />
                    <a href="http://www.t-online.de" target="_blank" rel="noopener noreferrer">T-Online</a> und dem<br />
                    <a href="http://www.dfb.de" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Deutschen Fußball Bund</a> (DFB) erkannt, da mit über 30 Millionen Internetnutzern (laut Infratest April 2002) eine ausreichend große Zielgruppe vorhanden ist. Beide wollen während der Wettkämpfe im Internet kooperieren. Vor dem Hintergrund der großen Entfernung zu Asien und der damit verbundenen Zeitverschiebung sieht Thomas Holtrop, Vorstandsvorsitzender von T-Online, im Internet &#8220;eine attraktive Plattform für die aktuelle Berichterstattung aus Japan und Korea&#8221;. Marketingexperten argumentieren, dass &#8220;zu den Spielzeiten zwischen 15.30 Uhr und 20.30 Uhr Ortszeit die meisten Zuschauer am Arbeitsplatz, in der Uni oder in der Schule sind&#8221;.</p>
<p>Auch beim DFB und T-Online stehen multimediale Inhalte im Vordergrund. Auf den Websites beider Unternehmen sollen zum Beispiel aktuelle Interviews und Hintergrundberichte aus dem Mannschaftsquartier, exklusive Live-Chats mit den Nationalspielern und die Highlights aus den DFB-Pressekonferenzen als Video-Dateien angeboten werden. Außerdem können User auf Basis-Informationen wie tägliche News, Tabellen und Statistiken, sowie historische Daten zurückgreifen. Kostenpflichtige Inhalte sind bislang nicht zu finden. Nach Angaben von T-Online bekommen die zahlreichen Journalisten vor Ort sogar eine Internet-Lounge zur Verfügung gestellt. Abgesehen von Pay-per-View Aspekten gewinnt das Internet für die gesamte Print-Branche zur WM-Berichterstattung an Attraktivität. Die dpa-infocom GmbH bietet zum Worldcup ein umfangreiches Content-Modul mit aktueller Berichterstattung, Hintergründen, Statistiken und vielen Bildern. Online- Formate von<br />
                    <a href="http://www.kicker.de" target="_top" rel="noopener noreferrer">Kicker</a> und<br />
                    <a href="http://www.sportbild.de" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Sport-Bild</a>, genauso wie jede Tageszeitung deren Ausgaben im WorldWideWeb zu finden sind, werben mit ähnlichen Angeboten.<br />
                    </p>
<p>Unterdessen versucht das europäische Internet-Portal<br />
                    <a href="http://www.sports.com" target="_top" rel="noopener noreferrer">Sports.com</a> in Verbindung mit dem amerikanischen Telekommunikations-Dienstleister Avaya seinen Live-Ticker auf den mobilen Bereich auszuweiten. Bei diesem Service bekommt der User alle Tore per SMS direkt auf sein Handy. Fußball-Fans haben in diesem Jahr die Chance auf ein engmaschiges, globales Netzwerk von Informationsdienstleistungen zur Fußball-Weltmeisterschaft 2002 zurückzugreifen- ob kostenpflichtig oder kostenfrei. Hautnahes Erleben soll möglich gemacht werden. Zurückzuführen ist dieses breite Angebotsspektrum auf flexible Verträge, die die Fifa ganz im Gegensatz zum Internationalen Olympischen Komitee mit seinen Medienpartnern schloss. Die olympischen Funktionäre konnten bislang aufgrund langfristiger Vermarktungsverträge mit Fernsehsendern nur extrem wenigen Online-Diensten die Berichterstattung von den Wettkampfstätten erlauben. Jegliche Informationsvermittlung über das neue Medium wurde mit Argusaugen überwacht. Online-Journalisten erhielten keine Presseakkreditierung, Sportlern wurde untersagt, persönliche Eindrücke von den Spielen in &#8220;Internet-Tagebüchern&#8221; im Web zu veröffentlichen. Die Bedrohung durch Streaming-Media und die mediale Aufmerksamkeit des Internets war zwar 2000 in Sydney offenkundig, doch Konzepte zur Realisierung einer Vermarktungsstrategie konnte keiner vorlegen. Die Kommerzialisierung des Sports funktionierte bislang nur deshalb so gut, weil sich nationale Übertragungsrechte fein säuberlich nach Ländern getrennt verkaufen ließen. Das Internet stand lange Zeit auf keiner Rechnung.<br />
                    </p>
<p>Der diesjährige Fußball-Weltcup wird entscheiden, ob Online-Dienste in Zukunft verstärkt bei sportlichen Großereignissen auf Streaming-Formate zurückgreifen werden. Es bleibt jedoch die Frage, wie kostenpflichtige und kostenfreie Inhalte künftig verteilt werden. Eine breite Akzeptanz von Pay-per-View Übertragungen im Internet würde die momentane Gewichtung empfindlich verschieben. Fans hätten bald die Möglichkeit, sofern sie nicht die vollkommene Kommerzialisierung des Sports im WWW unterstützen wollen, sich Spiele ohne Ton oder sogar ohne Ball anzusehen. Eine durchaus interessante Vorstellung. Doch der Ball ist rund, das Spiel dauert 90 Minuten, soviel ist schon mal klar. Alles andere ist Theorie.</p>
<table cellpadding="2" width="146" border="0">
<tbody>
<tr>
<td bgcolor="#FFCC33">
<div class="tidy-2">Erschienen am 23.05.2002</div>
</td>
</tr>
</tbody>
</table>
<p>
                    <!-- Content Ende --></p>
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