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	<title>Telekommunikationsgesetz &#8211; politik-digital</title>
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	<description>Information, Kommunikation, Partizipation</description>
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	<title>Telekommunikationsgesetz &#8211; politik-digital</title>
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		<title>Europas Meilenstein zur Netzneutralität</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Carlotta Duken]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 31 Aug 2016 15:22:02 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[News]]></category>
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					<description><![CDATA[]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<div class="wpb-content-wrapper"><div data-parent="true" class="vc_row row-container" id="row-unique-0"><div class="row limit-width row-parent"><div class="wpb_row row-inner"><div class="wpb_column pos-top pos-center align_left column_parent col-lg-12 single-internal-gutter"><div class="uncol style-light"  ><div class="uncoltable"><div class="uncell no-block-padding" ><div class="uncont" ><div class="uncode_text_column text-lead" ><p><img fetchpriority="high" decoding="async" class="alignnone wp-image-150134 size-full" src="http://politik-digital.de/wp-content/uploads/Netzneutralität-Europa.png" alt="EU Netzneutralität" width="640" height="385" /></p>
<p>Es war ein langer Weg zu einheitlichen Netzneutralitäts-Regeln in Europa. Seit April 2016 ist die Verordnung zur Netzneutralität zwar in Kraft, aber bis gestern arbeitete das Gremium Europäischer Regulierungsstellen für elektronische Kommunikation (GEREK) an den Umsetzungs-Richtlinien für die Verordnung. Wie steht es nun um Netzneutralität in Europa?</p>
</div><div class="uncode_text_column" ><p><strong> </strong><a href="http://politik-digital.de/news/faktencheck-netzneutralitaet-gleiches-internet-fuer-alle-145130/" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Was bisher geschah</a>: nach mühsamen Trilog-Verhandlungen zwischen Europarat, Kommission und Parlament einigten sich die Institutionen im Oktober 2015 auf die erste Europäische Verordnung zur Netzneutralität. Die Bestimmungen waren jedoch so schwammig und unpräzise, dass sie sowohl für als auch gegen Netzneutralität interpretiert werden konnten. Die GEREK (engl. BEREC) sollte deswegen die praktische Umsetzung der Verordnung für nationale Regulierungsbehörden erarbeiten, die im Juni 2016 vorgestellt wurde. Im Anschluss startete die letzte Phase der Konsultation, in der sich die EU-Bürger im Internet zu dem Entwurf der GEREK äußern durften. Nach Auswertung und Einbeziehung der Kommentare wurde gestern die endgültige Fassung der Umsetzungs-Richtlinien präsentiert.</p>
<h3>GEREK-Richtlinien zur Umsetzung von Netzneutralität in Europa</h3>
<p>Kritik an der Verordnung zur Netzneutralität stammte sowohl aus dem Lager der Zivilgesellschaft und Netzneutralitäts-Befürworter als auch von Seiten der Telekommunikationsindustrie. Für das erste Lager waren die neuen Regeln zu lasch, um ein neutrales Netz zu sichern, für das zweite zu restriktiv. Zwar verbot die Verordnung grundlegende Verletzungen von Netzneutralität, wie das willkürliche Blockieren von Internetseiten oder die Forderung von Zusatzgebühren für schnellere Verbindungen durch Internet-Service-Provider (ISP), aber der Spielraum für die Telekom-Industrie in der Umgehung von Regeln blieb bestehen.</p>
<p>Seit gestern stehen die Ergebnisse der Richtlinien fest: Die Netzneutralität in Europa scheint nun weitestgehend gesichert. Umso zufriedener zeigt sich Grünen Politiker und EU-Abgeordneter Jan Philipp Albrecht über die Ergebnisse der GEREK Richtlinien: „Im Vergleich zum Gesetzestext ist nun klarer, dass es Spezialdienste mit Sonderbehandlung nur in wirklich seltenen und objektiv notwendigen Ausnahmenfällen geben kann, und dass eine Diskriminierung des Datenstroms nach Anwendungen und Anbietern praktisch ausgeschlossen sein wird.“ Sonder-Deals zwischen Telekommunikationsunternehmen und einzelnen Onlinedienst-Anbietern werden so eingedämmt. Spezialdienste bleiben in bestimmten Fällen erlaubt, zum Beispiel bei Diensten wie der Telemedizin, für die eine garantierte Übertragungsqualität notwendig ist. Unklar bleibt der genaue Umgang mit Zero-Rating Angeboten, die es für einzelne Dienste und Anwendungen weiterhin geben soll. Der Verbraucherzentrale Bundesverband warnt: „Dies bevorzugt die Telekommunikationsunternehmen sowie finanzstarke Inhalte- und Dienstanbieter und kann den Wettbewerb verzerren. Nun müssen die nationalen Regulierungsbehörden die Rechtmäßigkeit von Zero-Rating-Angebote im Rahmen von Einzelfallentscheidungen beurteilen.“</p>
<h3>Rolle der Zivilgesellschaft und Telekommunikationsindustrie</h3>
<p>Die Bürgerbeteiligung an den öffentlichen Konsultationen über „<a href="http://www.savetheinternet.eu/" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Save The Internet</a>“ war mit mehr als 500.000 Kommentaren erstaunlich hoch. Sechs Wochen lang konnten EU-Bürger den Leitlinien-Entwurf kommentieren und kritisieren, um so die Regulierungsbehörden von einem offenen Internet zu überzeugen. Jan Philipp Albrecht schreibt der Zivilgesellschaft eine maßgebende Rolle für den Erfolg der Konsultationen zu: „Der sehr massive Einsatz der Zivilgesellschaft war hier entscheidend, denn er hat die Netzregulierer stetig daran erinnert, dass es um die Interessen der Endkunden geht und darum, dass auch in Zukunft ein offenes Internet Innovation und neue Entwicklungen möglich macht.“</p>
<p><em> </em>Aber auch die Telekommunikationsbranche versuchte den Ausgang der Konsultationen zu beeinflussen. Mit den „<a href="https://ec.europa.eu/digital-single-market/en/news/commissioner-oettinger-welcomes-5g-manifesto" target="_blank" rel="noopener noreferrer">5G Manifest</a>“ forderten die 17 größten Telko-Konzerne Europas, unterstützt von Digitalkommissar Günther Oettinger, eine Abschwächung der Netzneutralitäts-Bestimmungen von GEREK und <a href="http://www.heise.de/newsticker/meldung/5G-Telcos-machen-mobil-gegen-Netzneutralitaet-3263379.html" target="_blank" rel="noopener noreferrer">drohten damit, den Ausbau der 5G-Infrastruktur einzuschränken</a>. Die Deutsche Telekom begrüßt so zwar, dass eine europäische Harmonisierung zu Netzneutralitäts-Regeln erzielt werden konnte, kritisiert aber die restriktive Auslegung der GEREK: „Dadurch werden innovative Geschäftsmodelle – insbesondere für den industriellen Anwendungsbereich – gefährdet. Erst die konkreten Einzelfallprüfungen der nationalen Regulierungsbehörden werden zeigen, inwieweit innovative Geschäftsmodelle möglich bleiben und ob die angestrebte EU-weite Harmonisierung der Anwendung gelingt.“</p>
<h3>Netzneutralität in Deutschland</h3>
<p>Im <a href="http://europe.newsweek.com/how-net-neutrality-working-countries-have-it-269632?rm=eu" target="_blank" rel="noopener noreferrer">internationalen Vergleich</a> steht Deutschland nicht als Vorreiter eines freien und gleichberechtigten Netzes da. Als erstes Land verschrieb sich Chile 2010 den Prinzipien der Netzneutralität, gefolgt von den Niederlanden, Slowenien, Brasilien, den USA und Indien. Laut Verbraucherzentrale Bundesverband gab es in Deutschland in der Vergangenheit viele Beispiele von Sonder-Deals: „In den vergangenen Jahren behandelten viele Internetanbieter in Deutschland eigene Dienste bevorzugt, schlossen die Nutzung konkurrierender Dienste (wie Voice-Over-IP oder Instant Messaging) in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen vertraglich aus oder drosselten technisch die dafür verfügbare Bandbreite.“ Der Beschluss zu neuen Spielregeln zur Netzneutralität in der EU hatte also Konsequenzen für Deutschland: Im August antwortete die Bundesregierung bereits auf die neue EU-Verordnung mit einem <a href="http://www.bmwi.de/BMWi/Redaktion/PDF/G/tkg-aenderungsgesetz,property=pdf,bereich=bmwi2012,sprache=de,rwb=true.pdf" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Entwurf zur Änderung des Telekommunikationsgesetzes (TKG)</a>.  Demnach gibt es zukünftig hohe Bußgelder für Anbieter, die gegen die Gleichbehandlung von Daten verstoßen. Bei der Beschränkung von Datenverkehr liegen die Strafen bei bis zu 500.000 Euro, bei Drosselung des Datenvolumens bei bis zu 100.000 Euro. Auch die Deutsche <a href="http://www.golem.de/news/netzneutralitaet-telekom-fuehrt-drosselung-fuer-spotify-ein-1603-119994.html" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Telekom reagierte auf die neuen Regeln zur Netzneutralität</a> und beendete im April die bevorzugte Behandlung von Spotify, dessen Nutzung bis dato nicht in das normale Datenvolumen mit einberechnet wurde.</p>
<h3>Netzneutralität: Utopie der Internetfreiheit?</h3>
<p>Für Prof. Dr. Walter Brenner, Professor für Wirtschaftsinformatik an der Universität St. Gallen, ist die allgemeine Debatte zur Netzneutralität oft zu idealistisch: „Die Diskussion rund um das Thema Netzneutralität muss entmystifiziert werden“. Es habe schon immer Netzwerke gegeben, die höhere Dienste und Übertragungsgeschwindigkeiten brauchten, wie zum Beispiel Computerspiele. Gerade in Bereichen wie dem automatisierten Fahren sei eine Priorisierung von Daten sogar überlebenswichtig. Auch Dr. Roland Bless vom KIT ist der Auffassung, dass die absolute Gleichbehandlung sämtlicher Daten technisch keinen Sinn macht: „So sollten z.B. für eine gute Gesprächsqualität Voice-over-IP-Daten schneller durch das Netz transportiert werden als WWW-Daten, aber das sollte für alle VoIP-Dienstleister gleichermaßen der Fall sein und nicht nur für den VoIP-Dienst des Internetzugangsdienstleisters.“ Bless fände es gerecht, wenn Verbraucher selber festlegen, welche Daten wie behandelt werden sollen, weil es „durchaus subjektiv und situationsabhängig ist, was dem Verbraucher wichtig bzw. dringlich ist. Dazu fehlen jedoch technisch derzeit noch passende Schnittstellen, die auch für den Verbraucher einfach verständlich und nutzbar sind.“</p>
<p>Brenner hält auch die Angst für unbegründet, dass Kleinunternehmer und Startups ohne eine garantierte Netzneutralität keine Überlebenschance hätten. Im Gegenteil: Unternehmen werden sich an die neuen Bedingungen anpassen und beispielsweise Gebühren für bevorzugten Transport zahlen, um dann bessere Dienstleistungen anbieten zu können. „Die Telekommunikations-Industrie wird die Infrastruktur weiter ausbauen. Es bleibt eine unternehmerische Entscheidung, in 5G einzusteigen oder nicht. Es gibt Dienstleistungen, die 5G brauchen und für die Kunden bereits sind zu zahlen“, so  Brenner. Die Umsetzung und Finanzierung des Ausbaus der Netzinfrastruktur liegt demnach nicht allein bei der Telko-Industrie, sondern wird genauso von großen Webdiensten wie Google oder YouTube, aber auch vom Endnutzer selbst bestimmt werden.</p>
<h3>Ausblick: Mehr oder weniger digitaler Europäischer Binnenmarkt?</h3>
<p>Trotz dieser technischen und wirtschaftlichen Argumente gegen eine absolute Gleichbehandlung von Daten bleibt das Prinzip der Netzneutralität elementar, um Innovation und Wettbewerbsfähigkeit in einem freien Internet zu sichern. Die Basis für Netzneutralität in Europa wurde mit der EU-Verordnung gelegt und von den Umsetzungs-Richtlinien definiert. Mit der gestrigen Entscheidung geht die EU so einen weiteren, entscheidenden Schritt in Richtung digitaler Europäischer Binnenmarkt. Die Regeln zu Netzneutralität sind auf europäischer Ebene vereinheitlicht und konkretisiert, auch wenn weiterhin Schlupflöcher für die Bevorzugung von Daten bestehen bleiben. Die Umsetzung der Verordnung liegt nun bei nationalen Behörden, in Deutschland ist das die Bundesnetzagentur. Laut dem Bundesverband der Verbraucherzentralen müssen nun erst bestehende Praktiken und Geschäftsmodelle der Telekommunikationsunternehmen überprüft und gleichzeitig deren Maßnahmen zum Netzwerkmanagement kontrolliert werden. Die Schlüsselrolle in der Realisierung eines freien, gleichberechtigten Netzes liegt also bei den nationalen Behörden, die sich in Zukunft gegen Sonder-Deals und Wettbewerbsverzerrung durchsetzen müssen.</p>
<p>Titelbild: EU Netzneutralität von politik-digital</p>
<p><a href="http://politik-digital.de/wp-content/uploads/CC-Lizenz-630x11011.png" target="_blank" rel="noopener noreferrer"><img decoding="async" class="alignleft wp-image-139428" src="http://politik-digital.de/wp-content/uploads/CC-Lizenz-630x11011.png" alt="CC-Lizenz-630x1101" width="441" height="77" /></a></p>
</div></div></div></div></div></div><script id="script-row-unique-0" data-row="script-row-unique-0" type="text/javascript" class="vc_controls">UNCODE.initRow(document.getElementById("row-unique-0"));</script></div></div></div>
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		<title>Vorratsdatenspeicherung: Bundesregierung muss nachbessern</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Lea Thielscher]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 27 Feb 2012 16:29:27 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[News]]></category>
		<category><![CDATA[Vorratsdatenspeicherung]]></category>
		<category><![CDATA[Telekommunikationsgesetz]]></category>
		<category><![CDATA[Bundesverfassungsgericht]]></category>
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					<description><![CDATA[Vergangenen Freitag entschied das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe über eine weitere Beschwerde zur Vorratsdatenspeicherung und vepflichtete die Bundesregierung nachzubessern. Datenschützer begrüßten [&#8230;]]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p><a href="http://politik-digital.de/vorratsdatenspeicherung-bundesregierung-muss-nachbessern/bundesverfassungsgericht/" rel="attachment wp-att-12178"><img decoding="async" class="alignleft size-full wp-image-12178" src="http://politik-digital.de/wp-content/uploads/bundesverfassungsgericht.png" alt="Bundesverfassungsgericht Karlsruhe ©Al Fed" width="195" height="119" /></a>Vergangenen Freitag entschied das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe über eine weitere Beschwerde zur Vorratsdatenspeicherung und vepflichtete die Bundesregierung nachzubessern. Datenschützer begrüßten das Urteil, sind jedoch noch nicht gänzlich zufrieden.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Der Zugriff von Ermittlungsbehörden auf Telefon- und Internetdaten gilt künftig als „teilweise verfassungswidrig“, entschied das <a href="http://www.bverfg.de/pressemitteilungen/bvg12-013" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Bundesverfassungsgericht</a> am letzten Freitag. Die Bundesregierung wurde in dem Urteil dazu aufgefordert, das Telekommunikationsgesetz bis 30. Juni 2013 entsprechend nachzubessern.</p>
<p>Das Verfahren lief bereits seit Juni 2005, als die Juristen Patrick und Jonas Beyer sowie vier deutsche Firmen eine Klage beim Bundesverfassungsgericht eingereicht hatten, in der vorrangig das<a href="http://www.google.de/url?sa=t&amp;rct=j&amp;q=telekommunikationsgesetz&amp;source=web&amp;cd=2&amp;ved=0CEYQFjAB&amp;url=http%3A%2F%2Fwww.gesetze-im-internet.de%2Fbundesrecht%2Ftkg_2004%2Fgesamt.pdf&amp;ei=VYBLT52ND6ik4gSs0-HpAw&amp;usg=AFQjCNHiKb-3fGkXwh4ldxd2d_-8F5tRiw&amp;sig2=x-4Vfvq-HYaCFf79Rk-eQQ&amp;cad=rja" target="_blank" rel="noopener noreferrer"> Telekommunikationsgesetz</a> bemängelt wurde. Die am Freitag besprochenen Kritikpunkte betrafen unter anderem gesetzliche Regelungen zur Speicherung von Passwörtern, anonymen Kommunikation und den Schutz von IP-Adressen.</p>
<p>Für Polizei und Nachrichtendienste war es bislang oftmals unproblematisch, PIN-Codes oder Passwörter für E-Mail-Konten in Fällen von strafrechtlicher Verfolgung zu beschaffen. Dies wurde nun vom Bundesverfassungsgericht als verfassungswidrig erklärt, da damit gegen das Recht auf informationelle Selbstbestimmung verstoßen werde. Künftig können Ermittler nur noch Daten anfordern, die auch vor Gericht verwendet werden dürfen, womit Internetnutzer vor staatlichen Zugriffen ohne richterliche Genehmigungen geschützt werden sollen. Unzulässig sei zudem die Abfrage von Informationen über dynamische IP-Adressen. Beim Kauf von Mobilfunkkarten müssen Telefonkunden jedoch auch weiterhin personenbezogene Informationen wie Name, Anschrift und Geburtsdatum preisgeben. Die Speicherung dieser Informationen würde in Fällen von Strafverfolgung, Gefahrenabwehr und nachrichtendienstlichen Tätigkeiten benötigt, betonte das Verfassungsgericht.</p>
<p>Die Beschwerdeführer wollen sich mit dieser Entscheidung nicht zufriedengeben und kündigten bereits an, sich an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte zu wenden. Sie nahmen das Urteil insgesamt aber positiv auf: „Es ist ein großer Erfolg unserer Beschwerde, dass das Bundesverfassungsgericht der ausufernden staatlichen Identifizierung von Internetnutzern einen Riegel vorschiebt und die Anonymität unserer Internetnutzung schützt“, sagte Beschwerdeführer Patrick Breyer.</p>
<p>Die Grünen sprachen von einer „Stärkung des Datenschutzes“, und auch der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar begrüßte das Urteil: „Erneut sorgt das Bundesverfassungsgericht für einen verbesserten Grundrechtsschutz.“ Ein Sprecher des Bundesinnenministeriums kritisierte hingegen, dass „die Auswirkungen auf die Praxis sich in engen Grenzen“ halten würden, da ein Großteil der umstrittenen Regelungen durch die Richter bestätigt wurde.</p>
<p>Welche gesetzlichen Neuregelungen zur Vorratsdatenspeicherung künftig zu erwarten sind, wird sich in den kommenden 15 Monaten zeigen. In diesem Zeitraum soll die Bundesregierung die bemängelten Gesetze überarbeiten.</p>
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			</item>
		<item>
		<title>Bundesrat blockiert neues Telekommunikationsgesetz</title>
		<link>https://www.politik-digital.de/news/bundesrat-blockiert-neues-telekommunikationsgesetz-5897/</link>
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		<dc:creator><![CDATA[Frank Vaccaro]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 28 Nov 2011 17:51:33 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[News]]></category>
		<category><![CDATA[Netzneutralität]]></category>
		<category><![CDATA[Breitband]]></category>
		<category><![CDATA[Bundesregierung]]></category>
		<category><![CDATA[Breitband-Internetzugang]]></category>
		<category><![CDATA[Bundesrat]]></category>
		<category><![CDATA[Telekommunikationsgesetz]]></category>
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					<description><![CDATA[Die am 27. Oktober verabschiedete Novelle des Telekommunikationsgesetzes muss nach einer Vorlage im Bundesrat nun in den Vermittlungsausschuss.
<p>]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Die am 27. Oktober verabschiedete Novelle des Telekommunikationsgesetzes muss nach einer Vorlage im Bundesrat nun in den Vermittlungsausschuss.</p>
<p>
<!--break-->
</p>
<p>
Ende Oktober hatte die Bundesregierung einen Gesetzentwurf vorgelegt, der Änderungen zur Regulierung der Netzinfrastruktur und zum Verbraucherschutz enthält. Neben einer Stärkung der Verbraucherrechte beim Anbieterwechsel sowie mehr Kostentransparenz und Kostengerechtigkeit für Warteschleifen oder Servicenummern beinhaltet der Entwurf auch Regelungen zum Ausbau des deutschen Breitbandnetzes. Damit reagierte die Bundesregierung u.a. auf Forderungen der EU, die schon seit längerem die Einführung wettbewerbs- und verbraucherfreundlicherer Regulierungsgrundsätze fordert.<br />
Als der Gesetzentwurf vor einem Monat im Bundestag verabschiedet worden war, hatte es heftige Kritik von Seiten der Opposition gegeben, die geschlossen gegen den Entwurf votierte. Vor allem die Themen Netzneutralität und Breitbandausbau sorgten für Unmut. Regelungen zur Netzneutralität waren zwar von der Regierungskoalition erst kurz zuvor noch in den Entwurf aufgenommen worden. Auf eine gesetzliche Verankerung konnte man sich im Oktober jedoch nicht einigen. Der fehlende Wille der Bundesregierung, konkrete Regelungen zur Netzneutralität zu verabschieden und damit gesetzlich festzuschreiben, war es dann auch, der von allen Teilen der Opposition kritisiert wurde. Einer Empfehlung des Kulturausschusses des Bundesrats, die Netzneutralität gesetzlich zu stärken, wollten sich nun aber auch die Länderchefs nicht anschließen.
</p>
<p>
Auch die Vorschläge zur Breitbandversorgung hatten bei der Verabschiedung des Gesetzesentwurfes vor vier Wochen massive Kritik geerntet. Die von der FDP befürwortete Marktlösung beim Ausbau des Breitbandnetzes stieß in der gesamten Opposition und auch in Teilen der CDU/CSU-Bundesfraktion auf Ablehnung. Alternativ hatte man sich für die Einrichtung eines Breitband-Universaldienstes stark gemacht, der die Provider dazu verpflichtet, alle Haushalte mit einem schnellen Internetzugang zu versorgen. Daraufhin stellte Bundeswirtschaftsminister Rösler klar: „&#8230; Die Unternehmen und nicht der Staat haben die Netze zu bauen. Jedwedem planwirtschaftlichem Denken erteilen wir mit dieser TKG-Novelle eine klare Abfuhr.“ Hoffnungen auf eine Korrektur durch den Bundesrat wurden nun eine Absage erteilt.
</p>
<p>
Anders als vom Kulturausschuss empfohlen, verlangte der Bundesrat am vergangenen Freitag nicht die grundlegende Überarbeitung des Gesetzes. Stattdessen folgte er den Empfehlungen des Wirtschafts- und des Verbraucherausschusses, der lediglich Änderungen in einzelnen Punkten vorgeschlagen hatte. Dahingegen forderte der Bundesrat nun eine Beteiligung der Länder an zukünftigen Erlösen des Bundes aus Frequenzversteigerungen, weil sich diese zweckgebunden für den Breitbandausbau verwenden ließen. Um die Störungsfreiheit des Netzes besser gewährleisten zu können, besteht er zudem auf einem Mitspracherecht bei einer möglichen Novelle der  Frequenzordnung. Überarbeitungen jenseits des Gerangels um Einnahmen und Zuständigkeiten zwischen Bund und Ländern wurden damit nicht beschlossen.</p>
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			</item>
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		<title>Digitale Presseschau &#8211; KW 43</title>
		<link>https://www.politik-digital.de/presseschau/digitale-presseschau-kw-43-5470/</link>
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		<dc:creator><![CDATA[admin]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 28 Oct 2011 17:46:39 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Presseschau]]></category>
		<category><![CDATA[Digitale Presseschau]]></category>
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		<category><![CDATA[China]]></category>
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					<description><![CDATA[<img src="/sites/politik-digital.de/files/linkliste_banner.jpg" height="180" width="480" /><br />
WikiLeaks in Geldnot, Kritik an TKG-Novelle, Datenkrake Amazon - dies und mehr in der dieswöchigen Digitalen Presseschau. 
<p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>WikiLeaks in Geldnot, Kritik an TKG-Novelle, Datenkrake Amazon &#8211; dies und mehr in der dieswöchigen Digitalen Presseschau.</p>
<p>Am Montag trat WikiLeaks-Chef Julian Assange in London vor die versammelte Presse und verkündete, dass die Blockade von Spenden durch Bezahldienste den Whistleblower in große Geldnöte gebracht habe und die Veröffentlichung geheimer Dokumente von nun an ausgesetzt werde. Diese Kritik greift Dan Gillmor in seinem Guardian-Artikel auf, und bezeichnet die Finanzblockade als einen gefährlichen Präzedenzfall. Seinen Beitrag wählten wir auf Platz 1 der Presseschau.</p>
<p><a href="http://www.guardian.co.uk/commentisfree/cifamerica/2011/oct/27/wikileaks-payments-blockade-dangerous-precedent" target="_blank" rel="noopener noreferrer"><strong>WikiLeaks in Geldnot</strong></a></p>
<p>Laut Einschätzung des Autors hätten die Mainstream-Medien von einem Skandal gesprochen, wenn Finanzdienstleister wie PayPal, Mastercard, Visa oder die Bank of America ihre Gelddienste für ein traditionelles Medienunternehmen wie die New York Times blockiert hätten. Der Whistleblower habe wertvolle Arbeit geleistet und es sei ein Skandal, dass die traditionellen Medien WikiLeaks in diesem Sachverhalt nicht verteidigen würden. Das sei letztlich auch in ihrem Interesse, da eine solche Finanzblockade auch sie einmal treffen könne.</p>
<p><a href="http://www.spiegel.de/netzwelt/netzpolitik/0,1518,793641,00.html" target="_blank" rel="noopener noreferrer"><strong>Feinde der Freiheit</strong></a></p>
<p>Auf dem zweiten Platz ein Beitrag von Konrad Lischka bei Spiegel Online. Er hinterfragt die Fundamentalkritik am Datenschutz der Autoren Jeff Jarvis und Christian Heller. Die beiden Positionen, die die Autoren in ihren jeweils aktuellen Buchveröffentlichungen beschreiben, seien widersprüchlich. Sowohl die Ethik der Datenverarbeitung als auch eine Praxis der Pseudonymisierung kämen nicht ohne die Ermächtigung des Individuums durch Grundrechte aus.</p>
<p><a href="http://www.zeit.de/digital/internet/2011-10/tkg-netzneutralitaet/komplettansicht" target="_blank" rel="noopener noreferrer"><strong>Gleichberechtigung im Netz fällt aus</strong></a></p>
<p>Am Mittwoch beschloss der Deutsche Bundestag die TKG-Novelle. Laut Kai Biermann von Zeit Online würden die jetzigen Änderungen am Telekommunikationsgesetz (TKG) zeigen, dass die Regierungskoalition lediglich auf den Markt vertraue. Weder habe sie die Netzneutralität gesetzlich verankert, noch den Breitbandausbau zur Pflicht gemacht.</p>
<p><a href="http://www.faz.net/aktuell/feuilleton/debatten/soziale-netzwerke-auf-facebook-kannst-du-nichts-loeschen-11504650.html" target="_blank" rel="noopener noreferrer"><strong>Auf Facebook kannst du nichts löschen</strong></a></p>
<p>Auf faz.net setzt sich Max Schrems von der Initiative “Europe versus Facebook” in einem Gastbeitrag wiederholt kritisch mit dem Internetriesen Facebook und dessen Datenschutzpolitik auseinander. Nachdem er von Facebook die Einsicht in die über ihn gespeicherten Daten gefordert hatte, muss er nun feststellen, dass die gelöschten Daten nach wie vor von Facebook gespeichert werden: „Meine Akte bei Facebook ist umfangreich wie eine dicke Stasi-Akte“, so Schrems.</p>
<p><a href="http://netzwertig.com/2011/10/25/wer-weis-was-uber-die-nutzer-die-wirkliche-datenkrake-heist-amazon/" target="_blank" rel="noopener noreferrer"><strong>Datenkrake Amazon</strong></a></p>
<p>Nicht etwa Google, Facebook oder Apple, sondern Amazon sei die größte Datenkrake. Das behauptet Philip Hetjens bei netzwertig.com. Das Online-Versandhaus speichere viel sensiblere Daten als die anderen Internetunternehmen. Hetjens beklagt, dass sich bislang kaum jemand darüber erregt habe.</p>
<p><a href="http://wissen.dradio.de/china-internet-kampagne-fuer-blinden-aktivisten.37.de.html?dram:article_id=13135&amp;dram:audio_id=65702&amp;dram:play=1" target="_blank" rel="noopener noreferrer"><strong>Internet-Kampagne für blinden Aktivisten</strong></a></p>
<p>Bei Dradio Wissen berichtet Ruth Kirchner über eine Internet-Kampagne für den blinden chinesischen Aktivisten Chen Guangcheng. Dieser saß für mehrere Jahre im Gefängnis, weil er sich gegen die Missstände der Ein-Kind-Politik positioniert hatte. Nun wird er in seinem Heimatort von bezahlten Schergen unter strengem Hausarrest gehalten. Der Audiobeitrag beschreibt ein erschreckendes Szenario.</p>
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			</item>
		<item>
		<title>Telekom-Paket beschlossen,  Chat auf Facebook</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Jasmin Reitzig]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 24 Nov 2009 15:21:38 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[News]]></category>
		<category><![CDATA[Datenschutz]]></category>
		<category><![CDATA[Telekommunikationsgesetz]]></category>
		<category><![CDATA[Netzneutralität]]></category>
		<category><![CDATA[Facebook]]></category>
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					<description><![CDATA[Marktregulierung, Frequenzpolitik und Verbraucherrechte - das <a href="http://www.europarl.europa.eu/news/public/default_de.htm" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Europäische Parlament </a>hat
heute die Reform des europäischen Telekommunikationsrechts beschlossen.
Von 18 bis 18.40 Uhr will die zuständige Sozialdemokratin, <a href="http://www.facebook.com/europeanparliament?ref=ts" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Catherine Trautmann, auf der Facebook Seite des Europaparlaments</a><a href="http://www.facebook.com/europeanparliament?ref=ts" target="_blank" rel="noopener noreferrer"> </a>mit den Usern das neue Regelwerk live diskutieren.]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Marktregulierung, Frequenzpolitik und Verbraucherrechte &#8211; das <a href="http://www.europarl.europa.eu/news/public/default_de.htm" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Europäische Parlament </a>hat<br />
heute die Reform des europäischen Telekommunikationsrechts beschlossen.<br />
Von 18 bis 18.40 Uhr will die zuständige Sozialdemokratin, <a href="http://www.facebook.com/europeanparliament?ref=ts" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Catherine Trautmann, auf der Facebook Seite des Europaparlaments</a><a href="http://www.facebook.com/europeanparliament?ref=ts" target="_blank" rel="noopener noreferrer"> </a>mit den Usern das neue Regelwerk live diskutieren.<!--break--></p>
<p>
Nach zwei Jahren zäher Verhandlungen stimmten die Abgeordneten des<br />
Europaparlamentes heute über das Telekom-Paket ab. Knackpunkt der<br />
Verhandlungen war ein Unterpunkt, der Sanktionen für Raubkopierer und<br />
die juristischen Schutzbestimmungen für Internetnutzer regeln soll.
</p>
<p>
<b>Internetsperren möglich </b>
</p>
<p>
Der Vorschlag der französischen Regierung, dem Internet-User nach<br />
dreimaligen Urheberrechtsverletzungen den Internetzugang zu sperren,<br />
wurde verworfen. Allerdings kann in Zukunft dem Nutzer in dringenden<br />
Fällen, wie beim Verdacht auf Verbreitung von Kinderpornografie, der<br />
Anschluss gekappt werden.
</p>
<p>
In anderen Fällen muss der Nutzer vor der potenziellen Sperre<br />
zumindest angehört werden. Dieser Kompromiss zielt darauf ab,<br />
unverhältnismäßigen Gesetzen gegen Raubkopierer vorzubeugen,  erläutert<br />
der Europaabgeordnete der schwedischen Piratenpartei, Christian<br />
Engström. &quot;Maßnahmen zur Durchsetzung von Urheberrechten dürfen nicht<br />
die Grundrechte von Internetnutzern aushebeln.&quot;
</p>
<p>
<b>Eingriffe in Privatsphäre befürchtet </b>
</p>
<p>
Kritiker befürchten schwere Eingriffe in die Privatsphäre sowie das<br />
Ende der Neutralität und der offenen Struktur des Netzes. Sie werfen<br />
die Frage auf, wie die Internetanbieter (un)rechtmäßige Inhalte<br />
feststellen können, ohne in die Privatsphäre der Internet-Nutzer<br />
einzugreifen.
</p>
<p>
<b>Chat zum Thema auf Facebook </b>
</p>
<p>
Um 18 Uhr wird Catherine Trautmann für 40 Minuten mit Facebook Usern<br />
über das Telekom-Paket und dessen Inhalt auf Englisch diskutieren.
</p>
<p>Zum Inhalt des Telekompakets gehören u.a. Richtlinien zur Vergabe<br />
der Funkfrequenzen und zum Verbraucher- und Datenschutz sowie eine<br />
Direktive über den Zugang zu elektronischen Kommunikationsnetzen und<br />
-diensten. </p>
]]></content:encoded>
					
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			</item>
		<item>
		<title>Spam und Telekommunikationsgesetz</title>
		<link>https://www.politik-digital.de/chattranscripte/spam-und-telekommunikationsgesetz-232/</link>
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		<dc:creator><![CDATA[mfrost]]></dc:creator>
		<pubDate>Sun, 04 Apr 2004 23:00:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Chattranscripte]]></category>
		<category><![CDATA[Wettbewerbsrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Sicherheit]]></category>
		<category><![CDATA[Verbraucherschutz]]></category>
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		<category><![CDATA[Europäisches Recht]]></category>
		<category><![CDATA[Gesetzgebung]]></category>
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		<category><![CDATA[geistiges Eigentum]]></category>
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		<category><![CDATA[Martina Krogmann]]></category>
		<category><![CDATA[E-Mail]]></category>
		<category><![CDATA[Strafe]]></category>
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					<description><![CDATA[<b>Dr. Martina Krogmann<!-- #EndEditable --> 
im tacheles.02-Chat am <!-- #BeginEditable "chat_datum" -->5.4.2004</b>]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p><b>Dr. Martina Krogmann<!-- #EndEditable --><br />
im tacheles.02-Chat am <!-- #BeginEditable "chat_datum" -->5.4.2004</b><!--break--><b><!-- #EndEditable --><br />
</b><br />
<!-- #BeginEditable "chat" --> </p>
<p>
<span style="font-size: x-small; font-family: Arial,Helvetica,sans-serif"><b>Moderator:</b><br />
Liebe Politik-Interessierte, willkommen im tacheles.02-Chat. Die Chat-Reihe<br />
tacheles.02 ist ein Format von tagesschau.de und politik-digital.de<br />
und wird unterstützt von tagesspiegel.de und von sueddeutsche.de.<br />
Zum Chat ist heute die Internetbeauftragte der CDU, Martina Krogmann,<br />
ins ARD-Hauptstadtstudio gekommen. Sind Sie bereit für den 60-Minuten-Chat<br />
mit unseren Usern?</span>
</p>
<p>
<b><img decoding="async" src="http://www.politik-digital.de/salon/photos/mkrogmann.gif" alt="Dr. Martina Krogmann, Internetbeauftragte der Union" align="left" height="104" width="84" />Martina<br />
Krogmann:</b> Ich freue mich auf den Chat 🙂
</p>
<p>
<b>Moderator:</b> Wir fangen mit dem Thema Spam an: Eine erste Frage<br />
von uns vorweg. Sie votieren für eine stärkere Bestrafung<br />
von so genannten Spammern. Wie kann das gehen, diese Leute agieren international?
</p>
<p>
<b>Martina Krogmann :</b> Klar werden wir mit nationalen Gesetzen nicht<br />
alle kriegen aber 10 Prozent der Spams kommen aus Deutschland. Wir können<br />
uns als Politik nicht tatenlos zurücklehnen.
</p>
<p>
<b>Barbara:</b> Der Bundestag hat mittlerweile eine Neuregelung des<br />
Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb verabschiedet, das auch ein<br />
Verbot von Spam-Mails beinhaltet. Wie bewerten Sie diese Neuregelung?
</p>
<p>
<b>Martina Krogmann: </b>Das reicht längst nicht aus, weil nur<br />
das bestehende Recht festgeschrieben wurde. Ein Verbot ohne Sanktionen<br />
schreckt wirklich niemanden ab. Wir fordern Bußgeldstrafen für<br />
Spammer.
</p>
<p>
<b>2m:</b> Die EU hat Deutschland erneut aufgefordert, eine Richtlinie<br />
gegen Spam-Mails und Internet-Cookies in nationales Recht umzusetzen.<br />
Warum wartet die Regierung und was macht die Union?
</p>
<p>
<br />
<b>Martina Krogmann:</b> Die Regierung hat die Richtlinie tatsächlich<br />
ein Jahr zu spät umgesetzt. Am Freitag ist das U.W.G verabschiedet<br />
worden, mit unzureichendem Inhalt &#8211; s.o. Wir haben seitens der Union<br />
schon vor einem halben Jahr ein Bündnis gegen Spam mit betroffenen<br />
Internetprovidern und Verbraucherschützern ins Leben gerufen und<br />
inzwischen einen eigenen Antrag gegen Spam eingebracht.
</p>
<p>
<b>Moderator:</b> Noch mal zur Frage der Bestrafung von Spammern, betrifft<br />
Bußgelder:
</p>
<p>
<b>SW:</b> Ist es denn überhaupt wahrscheinlich, dass Spammer<br />
von solchen Maßnahmen geschockt werden? Denn wenn nur 10 Prozent<br />
der Spams abnehmen, dann würden doch die Kosten der Durchführung<br />
des Gesetzes seinen Nutzen klar übersteigen?
</p>
<p>
<b>Martina Krogmann:</b> Das Bußgeld soll abschreckend wirken.<br />
Ich sehe schon ein Kosten-Nutzen-Verhältnis, zumal die belasteten<br />
ISPs einen Schadensersatzanspruch haben. Außerdem wollen wir die<br />
Bußgeldpflicht auch auf die Beworbenen ausdehnen.
</p>
<p>
<b>Moderator:</b> Und eine weitere Nachfrage dazu:
</p>
<p>
<b>Hein:</b> Wie wollen Sie die Spammer ausfindig machen, wenn Sie<br />
sagen 10 Prozent kommt davon aus Deutschland?
</p>
<p>
<b>Martina Krogmann: </b>Wir brauchen eine enge Kooperation der belasteten<br />
ISPs (Internet Service Provider) mit den Behörden. Außerdem<br />
wollen wir eine zentrale Beschwerdestelle einrichten gegen Spam-Attacken.
</p>
<p>
<b>Moderator:</b> Zur zentralen Beschwerdestelle:
</p>
<p>
<b>Senta:</b> Sie haben gefordert, eine zentrale Beschwerdestelle gegen<br />
Spam einzurichten &#8211; soll dies nur zur Beruhigung der Nutzer beitragen<br />
oder können einer solchen Stelle Befugnisse eingeräumt werden,<br />
gegen Spam vorzugehen?
</p>
<p>
<b>Martina Krogmann:</b> Das macht nur Sinn, wenn sie auch Befugnisse<br />
hat. Um es noch einmal klar zu sagen, durch nationale Gesetze allein<br />
kriegen wir das Problem natürlich nicht in den Griff. Wirtschaft<br />
und Verbraucher müssen gemeinsam mit der Politik Lösungen<br />
finden &#8211; und das möglichst international.
</p>
<p>
<b>Moderator:</b> Ein Nutzer fürchtet um die Werbewirtschaft bei<br />
härterem Vorgehen gegen Spam:
</p>
<p>
<b>tessarakt:</b> &quot;Außerdem wollen wir die Bußgeldpflicht<br />
auch auf die Beworbenen ausdehnen&quot; &#8211; Besteht da nicht eine enorme<br />
Gefahr von &quot;Joe-Jobs&quot;? Gehen dadurch nicht eine Menge Arbeitsplätze<br />
im eMail-Marketing-Bereich verloren?
</p>
<p>
<b>Martina Krogmann:</b> Frage zurück: Was sind &quot;Joe-Jobs&quot;?<br />
Zu der zweiten Frage: Klares Nein &#8211; das OptIn-Prinzip gilt ja für<br />
alle Werbeformen.
</p>
<p>
<b>Mathias Schindler:</b> Vielleicht sollte man den Begriff Joe-Job<br />
kurz klären: &quot;Martina Krogmann setzt sich nachts an den PC<br />
und verschickt über ein offenes Relay Werbung für die SPD,<br />
damit Eichel blechen muss&quot;.
</p>
<p>
<b>Martina Krogmann:</b> Alles klar, aber so einfach geht es nicht.<br />
Bußgeldpflicht gibt es nur, wenn der Beworbene sich eines Spammers<br />
bedient.
</p>
<p>
<b>testerond:</b> Schon in zwei Jahren, sagt Bill Gates, wird niemand<br />
mehr über Spam reden. Hinkt die Politik hinterher?
</p>
<p>
<b>Martina Krogmann:</b> Zwei Jahre sind mir zu lang! Ich will die<br />
negativen Auswirkungen von Spam für Wirtschaft und Kommunikation<br />
jetzt bekämpfen!
</p>
<p>
<b>Moderator:</b> Ein Kommentar:
</p>
<p>
<b>TomK32:</b> Wegen der Beschwerdestelle. Es gibt einige Projekte<br />
die schon länger sogenannte Blacklists erstellen, also Adressen<br />
von Servern die Spammern als Hilfsmittel dienen. Die Beschwerdestelle<br />
hätte beim abarbeiten dieser Listen schon viel zu tun.
</p>
<p>
<b>Moderator:</b> Und noch mal zur internationalen Strafbarkeit:
</p>
<p>
<b>tessarakt:</b> Kann man die Bundesregierung irgendwie dazu bringen,<br />
die Regierung der VR China zur Reduzierung der von dort ausgehenden<br />
Spam-Mails zu veranlassen?
</p>
<p>
<b>Martina Krogmann:</b> Der Schlüssel zur Bekämpfung von<br />
Spam auf internationaler Ebene sind globale Vereinbarungen und Verträge.
</p>
<p>
<b>Moderator: </b>Teilen Sie die Meinung dieses Nutzers, Frau Krogmann?
</p>
<p>
<b>Grex0r:</b> Bill Gates versucht das durch kostenpflichtige E-Mails!<br />
Damit mach der diesen Dienst kaputt!
</p>
<p>
<b>Martina Krogmann:</b> Die Spammer machen Email kaputt und nicht<br />
Bill Gates!
</p>
<p>
<b>Moderator:</b> Noch eine Frage zur Strafverfolgung von Spammern:
</p>
<p>
<b>mroth:</b> Wie soll unterschieden werden, ob der Beworbene sich<br />
eines Spammers bedient hat oder nicht?
</p>
<p>
<b>Martina Krogmann:</b> Das kann nur im Einzelfall juristisch nachgewiesen<br />
werden und ist sicherlich nicht einfach &#8211; es geht aber bei anderen Medien<br />
auch.
</p>
<p>
<b>peerer:</b> Die Informationstechnik ist schneller als politische<br />
Institutionen. Die Politik sollte so wenig Staat und so viel Markt wie<br />
möglich praktizieren. Ist die Union hier mal der mal der anderen<br />
Meinung?
</p>
<p>
<b>Martina Krogmann:</b> Ich bin genau Ihrer Meinung! Hier geht es<br />
aber nicht um Markt oder Staat, sondern um die Bekämpfung von kriminellen<br />
Spammern, die immensen volkswirtschaftlichen Schaden verursachen und<br />
die Kommunikation via Email gefährden!
</p>
<p>
<b>TomK32: </b>Und noch eine schwere Frage: Wird es strafbar sein,<br />
wenn man seinen Internet-Server nicht genug absichert gegen Missbrauch?
</p>
<p>
<b>Martina Krogmann:</b> Klares Nein &#8211; einfache Antwort.
</p>
<p>
<b>semi: </b>Welche rechtlichen Schritte wollen Sie zum Schutz des<br />
Anwenders unternehmen?
</p>
<p>
<b>Martina Krogmann:</b> Bußgeld ist eine Maßnahme. Der<br />
Anwender ist aber auch selbst in der Pflicht, sich zu schützen;<br />
z.B. mit Filtersystemen. Noch mal: Das Problem kriegen wir nur gemeinsam<br />
in den Griff &#8211; Wirtschaft, Verbraucher und Politik.
</p>
<p>
<b>useless:</b> Wo genau wird die Wirtschaft durch Spam geschadet?
</p>
<p>
<b>Martina Krogmann:</b> Spam verstopft vor allem bei den ISPs zunehmend<br />
die Leitungen. Die EU-Kommission geht von einem Produktivitätsverlust<br />
von rund 2,5 Milliarden Euro im Jahr 2002 aus. Die ISPs werden gezwungen,<br />
ihre Infrastruktur diesem durch Spam verursachten Datenverkehr anzupassen.<br />
Also letztlich eigentlich entbehrliche Investitionen vorzunehmen.
</p>
<p>
<b>Moderator:</b> Zu einem anderen Thema, der Vorratsspeicherung von<br />
Daten, die von den Providern erwartet wird:
</p>
<p>
<b>Tacheles:</b> Ist die Vorratsdatenspeicherung zur präventiven<br />
Verbrechensbekämpfung nicht wie &quot;mit Kanonen auf Spatzen schießen&quot;?
</p>
<p>
<b>Martina Krogmann:</b> Aus meiner Sicht ja &#8211; eine Vorratsdatenspeicherung<br />
von sechs Monaten bringt aus meiner Sicht keinen Gewinn an Sicherheit<br />
und ist auch im Vergleich zu den Belastungen für die Wirtschaft<br />
unverhältnismäßig. Also: Kanonen auf Spatzen.
</p>
<p>
<b>Mal ne Frage:</b> Die Wirtschaft stellt sich quer, die Kosten für<br />
die Vorratsdatenspeicherung zu übernehmen und fordert vom Staat<br />
eine Entschädigung. Ist die Speicherung überhaupt finanzierbar?
</p>
<p>
<b>Martina Krogmann:</b> Wenn der Staat die Überwachungsvorschriften<br />
zu Lasten der Unternehmen so sehr ausweitet, sie also gewissermaßen<br />
zum &quot;Hilfs-Sheriff&quot; des Staates macht, muss er aus meiner<br />
Sicht sich an den Kosten angemessen beteiligen. In Österreich ist<br />
bereits ein Urteil gefällt worden, nach dem den Unternehmen alle<br />
Kosten für Überwachungsmaßnahmen vom Staat erstattet<br />
werden müssen.
</p>
<p>
<b>Mr. X: </b>Gibt es denn andere Konzepte, um das geforderte &quot;mehr&quot;<br />
an Sicherheit im Bereich der Telekommunikation (vor allem in Hinsicht<br />
auf die Terrorgefahr) zu erreichen?
</p>
<p>
<b>Martina Krogmann:</b> Natürlich darf der Bereich der Telekommunikation<br />
von Sicherheitsmaßnahmen nicht ausgenommen werden. Aber aus meiner<br />
Sicht reicht die bestehende Telekommunikationsüberwachungsverordnung<br />
völlig aus.
</p>
<p>
<b>Roland Koch:</b> Heute konnte man erfahren, dass der Telekom-Chef<br />
Kai-Uwe Ricke Hessens Ministerpräsident Roland Koch überzeugen<br />
konnte, eine neue Haltung zum TKG einzunehmen. Befürchtung: noch<br />
mehr unionsgeführte Länder könnten sich querstellen.<br />
Sollte man sich so sehr von einem Konzern beeinflussen lassen?
</p>
<p>
<b>Martina Krogmann:</b> Die Union hat sich noch nie und wird sich<br />
auch niemals zum verlängerten Arm eines Unternehmens machen.
</p>
<p>
<b>Moderator:</b> Eine Nachfrage zur Finanzierung der Überwachungsmaßnahmen<br />
durch den Staat:
</p>
<p>
<b>mroth:</b> Und woher nimmt der Staat die Mittel um die Überwachungskosten<br />
zu finanzieren? Gibt es dann bald eine &quot;Überwachungssteuer&quot;<br />
auf Internetverbindungen?
</p>
<p>
<b>Martina Krogmann: </b>Die Gedankengänge von Hans Eichel sind<br />
nicht vorhersehbar. Mit der Union sicherlich nicht.
</p>
<p>
<b>tessarakt: </b>Wenn die Überwachung auch auf Internet-Kommunikation<br />
ausgedehnt wird, sind dann überhaupt noch ausreichende Kapazitäten<br />
für richterliche Kontrolle der Überwachungsmaßnahmen<br />
da?
</p>
<p>
<b>Martina Krogmann:</b> Meinen Sie die Frage der Verfassungskonformität?
</p>
<p>
<b>Moderator:</b> Während die Nachfrage läuft, hier schon<br />
mal die nächste Frage:
</p>
<p>
<b>Upsala:</b> Eine Speicherung personenbezogener Daten ohne konkrete<br />
Zweckbindung ist verfassungswidrig. Welche Institution soll die datenschutzkonforme<br />
Verwendung der Daten überwachen?
</p>
<p>
<b>Martina Krogmann:</b> Das frage ich mich auch. Auch ich halte die<br />
Vorratsspeicherung sämtlicher Verkehrsdaten für 6 Monate ohne<br />
konkreten Verdacht für verfassungsrechtlich fragwürdig. Jeder<br />
Bürger wird gewissermaßen einem pauschalen Vorabverdacht<br />
ausgesetzt.
</p>
<p>
<b>Europäer:</b> Peter Schaar (Datenschutzbeauftragter d. Bundes)<br />
sagte, dass angesichts der beschränkten personellen und sachlichen<br />
Ausstattung der Datenschutzbehörden eine umfassende Kontrolle nicht<br />
möglich ist. Gibt es hier mehr Geld, wenn das Gesetz so durchgehen<br />
sollte?
</p>
<p>
<b>Martina Krogmann:</b> Fragen Sie die Befürworter. Aus meiner<br />
Sicht sind die Kassen sowieso schon leer, deshalb glaube ich nicht,<br />
dass für eine bessere Ausstattung der Datenschutzbehörden<br />
mehr Geld bewilligt wird.
</p>
<p>
<b>polis2:</b> Ist der Datenschutz nicht durch zu viele unterschiedliche<br />
Gesetze geregelt? Brauchen wir nicht mehr Klarheit?
</p>
<p>
<b>Martina Krogmann:</b> Ja, ich spreche mich seit langem für<br />
eine Zusammenfassung aller datenschutzrechtlicher Regelungen und Gesetze<br />
in einem zentralen Gesetz aus.
</p>
<p>
<b>Moderator:</b> Hier ist die Erläuterung der nicht ganz klar<br />
formulierten Frage (Wenn die Überwachung auch auf Internet-Kommunikation<br />
ausgedehnt wird, sind dann überhaupt noch ausreichende Kapazitäten<br />
für richterliche Kontrolle der Überwachungsmaßnahmen<br />
da?):
</p>
<p>
<b>tessarakt:</b> Ich meine es so, wie ich es geschrieben habe. Wenn<br />
Richter nur noch ihre Unterschrift unter Anträge der Staatsanwaltschaft<br />
setzt, ist das sicherlich nicht mehr verfassungskonform.
</p>
<p>
<b>Martina Krogmann:</b> Ein bestimmtes Niveau der richterlichen Überprüfung<br />
bei der Anordnung der Überwachung darf in der Tat nicht unterschritten<br />
werden. Automatismen sind unbedingt zu vermeiden.
</p>
<p>
<b>Moderator: </b>Hier gibt es zwei Nachfragen zu der Position der<br />
CDU bei der Vorratsdatenspeicherung:
</p>
<p>
<b>polis2:</b> Aber die Unionsregierten Länder wollen die Datenspeicherung.<br />
Ein Konflikt zwischen Sicherheitspolitik und Datenschutz?
</p>
<p>
<b>Hein:</b> Hat die CDU sich nicht für die verlängerte Vorratsdatenspeicherung<br />
stark gemacht gehabt? Wollte nur mal nachfragen&#8230;
</p>
<p>
<b>Martina Krogmann:</b> Die CDU-Bundestagsfraktion hat sich in einem<br />
Antrag gegen die Vorratsspeicherung ausgesprochen. Bei den Ländern<br />
geht die Befürwortung der Vorratsspeicherung querbeet durch CDU,<br />
aber auch SPD-regierte Länder. Das Telekommunikationsgesetz geht<br />
ja jetzt in den Vermittlungsausschuss, ich werde dort mitarbeiten &#8211;<br />
mit der klaren Zielsetzung, zu praktikablen Regelungen zwischen Sicherheits-<br />
und Wirtschaftsinteressen zu kommen!
</p>
<p>
<b>Mathias Schindler:</b> Martina: Ist das Papier &quot;Leitlinien<br />
zur inneren Sicherheit&quot; der CDU noch aktuell, was die Aussagen<br />
zur Vorratsdatenspeicherung angeht?
</p>
<p>
<b>Martina Krogmann: </b>Hallo Mathias, gute Politik entwickelt sich<br />
immer weiter 🙂
</p>
<p>
<b>Moderator:</b> Zu weiteren Themen: Microsoft soll mehrere 100 Mio.<br />
Euro bezahlen, da das Unternehmen angeblich gegen das Wettbewerbsrecht<br />
verstoßen hat.
</p>
<p>
<b>herzog:</b> Halten sie das EU Verfahren gegen Microsoft für<br />
richtig? Sollte Deutschland auch die Gerichte anrufen?
</p>
<p>
<b>Martina Krogmann:</b> Kartellsünder sollten grundsätzlich<br />
vor Gericht landen. Ob Microsoft im vorliegenden Fall einer war, werden<br />
die Gerichte zu klären haben.
</p>
<p>
<b>peerer: </b>Die Verbände der Musikindustrie wollen ab sofort<br />
gerichtlich gegen P2P-Nutzer vorgehen, um gegen illegale Musikangebote<br />
vorzugehen. Unterstützen sie dieses Vorgehen?
</p>
<p>
<b>Martina Krogmann: </b>Auch gegen Urheberrechtssünder muss vorgegangen<br />
werden. Urheberrechte sind Eigentumsrechte, wenn die nicht mehr geschützt<br />
sind, fehlt der Ansporn für Kreativität.
</p>
<p>
<b>herzog:</b> Brauchen wir einen IT-Minister, da das Thema Informationsgesellschaft<br />
auf zu viele Ministerien verteilt ist?
</p>
<p>
<b>Martina Krogmann:</b> Nur ein neuer Posten als IT-Minister bringt<br />
uns sicherlich nicht weiter. Was wir brauchen ist eine stärkere<br />
Bündelung aller IT-relevanten Themenbereiche und den dazugehörigen<br />
Kompetenzen. IT-Politik ist Querschnitts-Politik und betrifft fast alle<br />
Ministerien. Wenn jeder isoliert für sich hin muckelt &#8211; so wie<br />
in den vergangenen Jahren &#8211; bleiben wir in Deutschland ein IT-Flickenteppich<br />
und fallen weiter zurück. Deshalb: Bündelung ja, eine neue<br />
Behörde nein.
</p>
<p>
<b>Moderator:</b> Wir kommen zu den letzten Fragen: Nachfragen zum<br />
Thema Urheberrecht:
</p>
<p>
<b>Raffi: </b>Aber ist die Härte dieses Vorgehens (gleichsetzen<br />
mit Straftätern in Werbekampagnen) ihrer Meinung nach angemessen?
</p>
<p>
<b>Martina Krogmann:</b> Sicherlich nicht, dennoch muss das Bewusstsein<br />
dafür geschärft sein, dass im Internet nicht alles gratis<br />
ist.
</p>
<p>
<b>Moderator:</b> Wir kommen bereits wieder zur letzten Frage:
</p>
<p>
<b>errewq:</b> Ist das Thema Internet ihren Fraktionskollegen ein begriff?<br />
Ist der Bundestag digital auf dem Stand der Dinge oder wünschen<br />
sie sich einen besseren Dienstleiter?
</p>
<p>
<b>Martina Krogmann:</b> Bei den Fraktionskollegen ist das Thema Internet<br />
genauso bekannt oder unbekannt wie in der gesamten Bevölkerung.<br />
Der Bundestag ist digital gut dabei.
</p>
<p>
<b>Moderator:</b> Liebe Nutzerinnen und Nutzer! Leider ist unsere Zeit<br />
bereits um. Vielen Dank an alle User für das große Interesse.<br />
Leider sind wie immer viele Fragen unbeantwortet geblieben. Vielen Dank<br />
auch an Sie, Frau Krogmann, dass Sie sich Zeit für den Chat genommen<br />
haben. <br />
Das Transkript dieses Chats finden Sie auf den Seiten der Veranstalter.<br />
Das tacheles.02-Team wünscht allen noch einen angenehmen Tag! Wir<br />
würden uns freuen, wenn Sie beim nächsten Mal wieder dabei<br />
sein können!
</p>
<p>
<b>Martina Krogmann: </b>Vielen Dank, ich bin gerne wieder dabei. Wer<br />
möchte kann mich direkt kontaktieren unter martina.krogmann@bundestag.de.
</p>
<p>
<b>Moderator:</b> Oder www.martina-krogmann.de.</p>
]]></content:encoded>
					
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			</item>
		<item>
		<title>Überwachung auf der Überholspur</title>
		<link>https://www.politik-digital.de/news/econsumer-datenschutz-tollcoll-shtml-3199/</link>
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		<dc:creator><![CDATA[nhaenel]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 25 Nov 2003 23:00:00 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[Wieder Ärger um die Lkw-Maut. Bürgerrechtler befürchten, dass das Maut-System die totale Verkehrsüberwachung ermöglicht. Löst das neue Telekommunikationsgesetz einen Konflikt zwischen Datenschutz und Strafverfolgung aus?]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Wieder Ärger um die Lkw-Maut. Bürgerrechtler befürchten, dass das Maut-System die totale Verkehrsüberwachung ermöglicht. Löst das neue Telekommunikationsgesetz einen Konflikt zwischen Datenschutz und Strafverfolgung aus?<!--break-->
                    </p>
<p>Ein Zusammenschluss verschiedener Bürgerrechtler, unter anderem der Chaos Computer Club, die Internationalen Liga für Menschenrechte, die Deutschen Vereinigung für Datenschutz und FoeBuD e.V. (Verein zur Förderung des öffentlichen bewegten und unbewegten Datenverkehrs) weisen in einer<br />
                    <a href="http://www.ccc.de/press/releases/2003/CCC20031104">Presseerklärung</a> auf einen massiven Verstoß der Firma Toll Collect gegen Datenschutzrichtlinien hin und werfen ihr vor, mit ihrem Maut-System ein Überwachungsinstrument geschaffen zu haben.</p>
<p>
                    <strong>Was ist Toll Collect?</strong><br />
                    <br />Der Hintergrund: Das Konsortium Toll Collect hat im Auftrag der Bundesverkehrsministeriums ein Mautsystem entwickelt, das Daten der teilnehmenden Lkw zur Überprüfung der Einhaltung der Mautpflicht aufzeichnet. An Toll Collect sind DaimlerChrysler, die Telekom sowie das französische Unternehmen Cofiroute beteiligt. Durch die satellitengestützte Technik ist es möglich, die genaue Position eines Lkw jederzeit zu überprüfen. Außerdem sollen Kameras Schwarzfahrer per Videoaufnahme bzw. Beweisphotos überführen. Allerdings ist es technisch nicht ausgeschlossen, dass durch diese Rundumüberwachung auch der private Verkehrsteilnehmer erfasst wird. Hier sieht der Zusammenschluss der Bürgerrechtler einen Verstoß gegen die Rechte des Einzelnen. Die Maßnahmen würden zu einem „individualisierten Straßenverkehr“ führen und es Behörden, Polizei, Geheimdiensten, usw. ermöglichen, genaue Bewegungsprofile zu erstellen.</p>
<p>
                    <strong>And the Award goes to ….</strong><br />
                    <br />Die Firma Toll Collect hat bereits 2002 den „Big Brother Award“ erhalten, welcher „an Firmen, Organisationen und Personen verliehen wird, die in besonderer Weise und nachhaltig die Privatsphäre von Menschen beeinträchtigen oder persönliche Daten Dritten zugänglich machen“. Die Verfasser der Presseerklärung beklagen außerdem, dass sich die Bundesregierung trotz günstigerer und effizienterer Systeme anderer Anbieter für das der Firma Toll Collect entschieden habe. Sie vermuten, dass diese Entscheidung damit zusammenhänge, dass das System explizit für das Sammeln und Auswerten von Daten konzipiert wurde und somit die Weitergabe der Daten an die entsprechenden Behörden vereinfacht werden könnte. Toll Collect hat zu diesem Vorwurf Stellung bezogen und versichert, dass die gesammelten Daten nur zur Überprüfung der Einhaltung der Mautgebühren benutzt würden und der gesetzlich erlaubte Rahmen eingehalten werde. Das Autobahnmautgesetz sieht für die Mautdaten eine Zweckbindung vor, die jede andere Verwendung als für das Mautsystem ausdrücklich ausschließt.</p>
<p>
                    <strong>Überwachung gesetzlich verankert</strong><br />
                    <br />Der umstrittene Entwurf eines neuen Telekommunikationsgesetzes (TKG) lässt Zweifel an dieser Aussage zu. Den Entwurf hatte die Bundesregierung am<br />
                    <a href="http://www.politik-digital.de/edemocracy/netzrecht/bigbrother03.shtml">15. Oktober beschlossen</a>. Wenn Toll Collect ein Telekommunikationsdiensteanbieter ist, kann das TKG angewendet werden. Toll Collect bietet ein Kommunikationssystem an , welches Daten sammelt und auswertet und wäre daher verpflichtet, bei bereits geringem Verdachtsmoment die Daten an die zuständige Strafverfolgungsbehörde weiterzuleiten. Hier würde der Datenschutz auf legale Weise aufgehoben und die Strafverfolgung höher bewertet als die Zweckbindung.</p>
<p>Diese Sichtweise wurde vom Amtsgericht Gummersbach bestätigt, welche Toll Collect verpflichtete, der Polizei gesammelte Daten eines gestohlenen Lastwagens zu übermitteln. Toll Collect musste allerdings eingestehen, dass sie dazu technisch momentan noch nicht in der Lage sei, da die Daten noch zu unzuverlässig seien, wie ein Sprecher von Toll Collect gegenüber heise online sagte.</p>
<p>
                    <strong>Kampf gegen die Verkehrsüberwachung</strong><br />
                    <br />Die Bürgerrechtler fordern daher die Bundesregierung auf, „sowohl alle Unterlagen zu dem System, insbesondere die mit Toll Collect abgeschlossenen Verträge und die Überwachungsplanungen für die Öffentlichkeit offen zulegen als auch die Möglichkeit der Vertragskündigung zu nutzen, um die undemokratisch, ja totalitär anmutende Vision eines Verkehrs-Big-Brothers abzuwenden.“</p>
<p>Es ist abzuwarten, ob das TKG in seiner jetzigen Form durch Bundesrat und Bundestag geht. Beobachter mutmaßen, dass diverse Punkte, vor allem in den Bereichen Datenschutz, Überwachung und Datenspeicherung noch überarbeitet werden, bevor das Gesetz verabschiedet wird. Die Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder kritisiert scharf die vom Rechtsausschuss des Bundesrates vorgeschlagene Pflicht zur Vorratsdatenspeicherung für sechs Monate. „Gegen eine solche Regelung bestehen erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken“, erklären die Datenschützer, denen auch der neue Bundesbeauftragte für den Datenschutz Peter Schaar angehört. Den TKG-Entwurf der Bundesregierung bewerten die obersten Datenschützer als „gravierende Verschlechterungen des Datenschutzes“. Weitere umstrittene Datenschutzthemen sind Flugpassagierdaten und die Aufnahme biometrischer Merkmale wie Fingerabdrücke oder gar DNS-Daten in Personalausweisen. Es wartet also auf den neuen Bundesdatenschutzbeauftragten Peter Schaar noch einiges an Arbeit in nächster Zeit.<br />
                    </p>
<table cellpadding="2" width="146" border="0">
<tbody>
<tr>
<td bgcolor="#FFCC33">
<div class="tidy-2">Erschienen am 26.11.2003</div>
</td>
</tr>
</tbody>
</table>
<p>
                    <!-- Content Ende --></p>
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			</item>
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		<title>Mit Sicherheit kein gutes Gefühl</title>
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		<dc:creator><![CDATA[sfrindt]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 28 Oct 2003 23:00:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[News]]></category>
		<category><![CDATA[Ehrhart Körting]]></category>
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					<description><![CDATA[Anonymität im Internet - Schutz der Daten: Die deutschen Big Brother Awards 2003 wurden vergeben. Die Preise werden für gravierende Eingriffe in den Datenschutz an Politik und Wirtschaft verliehen.]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Anonymität im Internet &#8211; Schutz der Daten: Die deutschen Big Brother Awards 2003 wurden vergeben. Die Preise werden für gravierende Eingriffe in den Datenschutz an Politik und Wirtschaft verliehen.<!--break-->
                    </p>
<p>Es kommt nicht alle Tage vor, dass Preisredner in ihrer Laudatio die Ausgezeichneten für ihr Verhalten rügen. Am 24. Oktober 2003 war es wieder so weit. In Bielefeld wurden die vierten deutschen<br />
                    <a href="http://www.bigbrotherawards.de/" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Big Brother Awards</a> verliehen. Eine unabhängige Jury aus Datenschutz- und Bürgerrechtsverbänden zeichnete Politiker und Wirtschaftsunternehmen in insgesamt sieben Preiskategorien für gravierende Eingriffe in den Datenschutz aus.</p>
<p>In der Kategorie „Politik“ wurden die Regierungen und Innenminister der Bundesländer Bayern, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz und Thüringen mit dem Big Brother Award bedacht. Ihr Vorhaben, den Telekommunikationsverkehr ihrer Bürger ohne begründeten Anfangsverdacht zu überwachen, habe drastische Einschnitte in elementare Grund- und Freiheitsrechte zur Folge. Bedroht seien insbesondere das Brief- und Fernmeldegeheimnis, aber auch die Pressefreiheit und das informelle Selbstbestimmungsrecht der Bürger. Die präventive Überwachung des Telefon- und E-Mailverkehrs schließe dabei die Speicherung der Verbindungsdaten mit ein. In seiner Laudatio bezeichnete Dr. Rolf Gössner von der Internationalen Liga für Menschenrechte das Maßnahmenpaket der Länder als „unverhältnismäßig, uferlos und kaum kontrollierbar.“</p>
<p>Das Verhältnis von vollziehender und gesetzgebender Gewalt beschäftigte die Juroren auch im Fall des Innensenators des Landes Berlin, Dr. Ehrhart Körting. Dieser hatte den Einsatz von „stillen SMS“ durch die Berliner Polizei auf besonders fragwürdige Weise legitimiert. Das sogenannte „Pingen“ ermöglicht die Ortung von Verdächtigen durch die Verschickung von SMS. Ob ein solches Vorgehen durch geltendes Recht abgesichert ist, stellen die Datenschützer in Frage. Nach gängiger Lesart schütze das Grundgesetz nicht nur die unmittelbare Kommunikation, sondern auch die Kommunikationsbereitschaft. Diese aber sei durch das Vorgehen der Berliner Polizei verletzt worden.</p>
<p>Dass Datenschutz und Bürgerrechte seit den terroristischen Anschlägen des 11. Septembers unter Anrufung sicherheitspolitischer Gefahren beschnitten werden, darauf haben Experten und Datenschützer wiederholt hingewiesen. Die umstrittene Verschärfung der Landespolizeigesetze in Bayern, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz und Thüringen etwa erfolge „im Windschatten der Terrorismusbekämpfung“, wie Dr. Rolf Gössner in seiner Laudatio bemerkte. Gefährdet scheint dieser Tage daher auch die Sicherheit des Datenschutzes. Das ganze Ausmaß einer solchen „Bedrohung durch Sicherheit“ tritt offen zu Tage, wenn der Internet-Service-Provider „T-Online“ das neue Sicherheitsparadigma heranziehen kann, um die datenschutzwidrige Vorratsspeicherung von Verbindungsdaten mit der Verfolgung möglicher Mißbrauchsfälle durch Hacker und die Streuung von Internetviren zu legitimieren.</p>
<p>Mit der rechtswidrigen Speicherung von IP-Adressen verdiente sich „T-Online“ den Big Brother Award in der Kategorie „Kommunikation“. Als rechtlich prekär erweise sich hierbei, dass die Polizei und andere staatliche Bedarfsträger zum Zwecke der Verbrechensbekämpfung auf die gespeicherten Daten von „T-Online“ zurückgreiffen konnten. „T-Online“ habe die Datenschützer wissen lassen, dass die zuständige Datenschutzbehörde, das Regierungspräsidium Darmstadt, der unzulässigen Datenspeicherung ihren behördlichen Segen erteilt habe.</p>
<p>Die Speicherung personenbezogener Daten, das wird an diesem Abend deutlich, zwingt den Datenschutz zum Rückzug. Bei der Gebühreneinzugszentrale (GEZ), dem Preisträger in der Kategorie „Lifetime Award“, habe die umstrittene Vorratsdatenspeicherung nach Einschätzung von Dr. Thilo Weichert, dem Vorsitzenden der Deutschen Vereinigung für Datenschutz e.V., „praktisch zur Errichtung eines zentralen Bundesmelderegisters“ geführt. Auch in diesem Fall werde gegen den verfassungsrechtlichen Verhältnismäßigkeitgrundsatz verstoßen. Weichert prangerte zudem an, dass sich die GEZ systematisch Daten aus mitunter fragwürdigen Quellen beschaffe und sich einer umfassenden und unabhängigen Datenschutzkontrolle, wie sie von der Europäischen Datenschutzrichtlinie vorgeschrieben wird, entziehe.</p>
<p>Dass in Deutschland ein Big Brother Award für gravierende Datenschutzverletzungen verliehen werden müsse, gesteht Dr. Thilo Weichert, habe er bis vor wenigen Jahren selbst nicht geglaubt. In den wenigen Jahren, in denen er seine Beurteilung der datenrechtlichen Lage in Deutschland überdachte, ist der Verfall des Datenschutzes und des Fernmeldegesetzes soweit vorangeschritten, dass der ehemalige Verfassungsrichter Jürgen Kühling im „Grundrechte-Report 2003“ bereits den „Totalverlust“ des Brief- und Fernmeldegeheimnisses beklagte.</p>
<p>Der Big Brother Award will dazu beitragen, gravierende Datenschutzverletzungen öffentlich zu machen und die Verbraucher zu einem sorgsamen Umgang mit vertraulichen Daten anzuhalten. Dies gilt insbesondere für die Nutzung des Internet. Das vorherrschende Thema der diesjährigen Big Brother Awards, die Problematik einer Langzeitspeicherung personenbezogener Daten, wird die Datenschützer über den Winter hinaus begleiten. Experten rechnen damit, dass die Novellierung des Telekommunikationsgesetzes, die für das Frühjahr 2004 erwartet wird, unter anderem die Einführung der Vorratsdatenspeicherung vorsieht. Die elektronischen Spuren, die Internet- und Mobilfunknutzer unfreiwillig hinterlassen, würden dann noch umfangreicher nutztbar.</p>
<p>Ausgezeichnet wurden mit dem Big Brother Award 2003 zudem die Regierung der USA, die „Metro AG“ und – wie bereits im Vorjahr – die „Deutsche Post AG. Die Preisträger des Big Brother Awards 2003 im Überblick:</p>
<ul>
<li>Kategorie „Arbeitswelt“: Die „Deutsche Post-Shop GmbH“</li>
<li>Kategorie „Politik“: Bundesländer Bayern, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Thüringen</li>
<li>Kategorie „Verbraucherschutz“: „Future Store Initiative, Metro AG“</li>
<li>Kategorie „Lifetime-Award“: Gebühreneinzugszentrale (GEZ)</li>
<li>Kategorie „Regional“: Der Innensenator von Berlin, Dr. Erhart Körting</li>
<li>Kategorie „Behörden“: Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika</li>
<li>Kategorie „Kommunikation“: „T-Online AG“<br />
                      </li>
</ul>
<table cellpadding="2" width="146" border="0">
<tbody>
<tr>
<td bgcolor="#FFCC33">
<div class="tidy-2">Erschienen am 29.10.2003</div>
</td>
</tr>
</tbody>
</table>
<p>
                    <!-- Content Ende --></p>
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