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	<title>Telemediengesetz &#8211; politik-digital</title>
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	<title>Telemediengesetz &#8211; politik-digital</title>
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		<title>Störerhaftung: Angst schaden Internet</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Daniel Schwerd]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 13 Apr 2015 10:26:08 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[News]]></category>
		<category><![CDATA[Netzpolitischer Einspruch]]></category>
		<category><![CDATA[Nordrhein-Westfalen]]></category>
		<category><![CDATA[Urheberrechtsverletzung]]></category>
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					<description><![CDATA[]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<div class="wpb-content-wrapper"><div data-parent="true" class="vc_row row-container" id="row-unique-0"><div class="row limit-width row-parent"><div class="wpb_row row-inner"><div class="wpb_column pos-top pos-center align_left column_parent col-lg-12 single-internal-gutter"><div class="uncol style-light"  ><div class="uncoltable"><div class="uncell no-block-padding" ><div class="uncont" ><div class="uncode_text_column text-lead" ><p>Die Bundesregierung bereitet derzeit eine Änderung des Telemediengesetzes vor, die den Betreibern von WLAN-Netzwerken endlich Rechtssicherheit geben soll. Was in anderen Ländern längst gang und gäbe ist, soll nun auch in Deutschland Realität werden – freies WLAN im öffentlichen Raum. Doch dafür muss zunächst das Providerprivileg ohne Ausnahmen für alle Betreiber von offenen Netzen gelten. Daniel Schwerd (Piratenpartei) ist Mitglied des Landtags in Nordrhein-Westfalen und schreibt in einem Gastbeitrag, warum der aktuelle Entwurf des Telemediengesetzes mal wieder ein Schritt nach vorn und zwei Schritte zurück ist.</p>
</div><div class="uncode_text_column" ></p>
<p style="text-align: left;" align="JUSTIFY">Es scheint eine zutiefst deutsche Eigenart zu sein: Die Suche nach jemandem, den man für den Fall des Scheiterns verantwortlich macht. Kann man den Verursacher selbst nicht greifen, soll wenigstens jemand anderes für den Schaden haften. Und bevor man etwas Neues zulässt, unterhält man sich erst einmal über die Schadenersatzpflicht. Im deutschen Internet gibt es dafür die sogenannte Störerhaftung: Wenn über ein drahtloses Netzwerk urheberrechtsgeschützte Dateien heruntergeladen werden, so kann nach gegenwärtiger Rechtsprechung der Betreiber des Netzwerkes als „Mitstörer“ in Anspruch genommen werden.</p>
<p style="text-align: left;" align="JUSTIFY">Dabei hat der Gesetzgeber es anders gewollt: Im Telemediengesetz ist niedergelegt, dass ein Netzwerkzugangsbetreiber für Rechtsverletzungen seiner Nutzer nicht haftet, solange er davon keine Kenntnis hat. Diese Haftungsfreistellung nennt sich „Providerprivileg“. Dabei orientiert man sich an der Post: Auch sie ist nicht dafür verantwortlich, wenn sie Bombenbaupläne, Erpresserbriefe, anstößige Fotos oder raubkopierte Bücher transportiert. Und niemand verlangt von ihr, jeden Brief zu öffnen und auf Rechtsverstöße zu überprüfen – ganz im Gegenteil, das Postgeheimnis verbietet ihr das sogar.</p>
<p style="text-align: left;" align="JUSTIFY">Das Providerprivileg im Telemediengesetz ist aber kein Freibrief: Es gilt nämlich nicht, wenn sich der Netzbetreiber die Inhalte zu eigen macht, er Kenntnis von illegalen Inhalten bekommt, oder ihn jemand auf Rechtsverstöße hinweist: Er muss dann umgehend tätig werden und ist ab diesem Zeitpunkt sehr wohl haftbar für beanstandete Inhalte. Damit soll verhindert werden, dass sich jemand auf dem Providerprivileg ausruht und es zulässt, dass in seinem Netz fortlaufend Rechtsverstöße begangen werden. Aber es handelt sich um eine Ex-Post-Regelung: Zu vorauseilendem Gehorsam ist niemand verpflichtet.</p>
<h3 style="text-align: left;" align="JUSTIFY">Störerhaftung &#8211; ein deutscher Sonderfall</h3>
<p style="text-align: left;" align="JUSTIFY">Aus irgendeinem Grund hat die deutsche Rechtsprechung die Betreiber von drahtlosen Internetzugängen, also von WLAN-Netzwerken, bislang oft anders behandelt. Ihnen wurden die Kosten der Rechtsverfolgung auferlegt, auch wenn ihnen persönlich gar kein Rechtsverstoß nachgewiesen wurde: Das Gericht ordnete dem Betreiber des Netzwerkes das Delikt auch ohne sein Wissen und Wollen zu. Daraus hat sich eine Abmahnindustrie in Deutschland entwickelt, die gezielt nach Urheberrechtsverstößen über Internetzugänge sucht und von den Betreibern des Zugangs dann horrende Kosten des Rechtsinstrumentes der Abmahnung einfordert. Darauf spezialisierte Kanzleien erzielten zwei- bis dreistellige Millionenbeträge an Gebühren pro Jahr.</p>
<p style="text-align: left;" align="JUSTIFY">Betreiber von WLAN-Netzwerken in Schulen, Cafés, Hotels, aber auch private Betreiber von Netzwerken in Wohngemeinschaften, Nachbarschaften und Familien sahen sich mit solchen kostenpflichtigen Abmahnungen konfrontiert und sollten zahlen, auch wenn sie die Rechtsverletzungen weder persönlich begangen hatten noch überhaupt davon wissen konnten. Menschen, die ihren Internetzugang mit ihren Nachbarn oder Passanten teilen, Betreiber von sogenannten Freifunk-Knoten, mussten mit diesen Problemen ebenfalls rechnen. Unter diesen Voraussetzungen sind nicht viele Netzwerkbetreiber bereit, ihren Internetzugang zu teilen – und das ist schlecht für die öffentliche Netzversorgung mit drahtlosen Internetzugängen in Deutschland.</p>
<p style="text-align: left;" align="JUSTIFY">In vielen anderen Ländern ist WLAN-Zugang im öffentlichen Raum eine Selbstverständlichkeit. Ob in öffentlichen Nahverkehrsmitteln, Fußgängerzonen oder irgendwo in Wohngebieten: Ein freies WLAN findet sich immer. So etwas wie die Störerhaftung gibt es nur in Deutschland, kein anderes Land kennt dieses Rechtskonstrukt.</p>
<p style="text-align: left;" align="JUSTIFY">Die Politik hat das Problem ebenfalls erkannt: Eine Klarstellung, dass das Providerprivileg, die prinzipielle Haftungsfreistellung für Netzwerkbetreiber, eben auch für WLAN-Betreiber gelten muss, wurde gefordert. Und der derzeitig vorliegende Gesetzentwurf des Bundeswirtschaftsministeriums nimmt sich dieser Forderung vordergründig zunächst an. Doch wie so oft in der deutschen Netzpolitik geht es einen Schritt voran und gleichzeitig zwei Schritte zurück: Der Gesetzentwurf enthält einen ganzen Katalog von Ausnahmen und Vorschriften, die das Providerprivileg für Betreiber freier Netzwerke sogleich wieder aushebeln. Und damit wird eben gerade keine Haftungsfreistellung erreicht, sondern Haftung für Rechtsverstöße auch ohne Kenntnis wird festgeschrieben – damit wird die bisherige Rechtsprechung zementiert und gesetzlich festgelegt, und neue Abmahnfallen werden eröffnet.</p>
<p style="text-align: left;" align="JUSTIFY">WLAN-Betreiber sollen nämlich laut Gesetzentwurf „geeignete Maßnahmen“ ergreifen, Rechtsverstöße im Vorfeld zu verhindern. Welche das sein könnten, zählt das Gesetz nur exemplarisch auf: Verschlüsselung des Zugangs, Belehrung zu Beginn, keine Rechtsverstöße zu begehen, Identifizierung der Nutzer etc. Private WLAN-Betreiber sollen sogar den Namen jedes Benutzers feststellen. Damit werden Interpretationsspielräume eröffnet, die die Abmahnindustrie dankbar aufgreifen wird. Denn was ist eine geeignete, zumutbare Maßnahme? Es wird wieder Klagen und Prozesse geben, und Richter werden interpretieren, wieweit diese Maßnahmen ex-ante gehen müssen. Zu leicht kann man dann im Betrieb eines Netzwerkes etwas falsch machen, und die Abmahnung ist da.</p>
<h3 style="text-align: left;" align="JUSTIFY">Keine Ausnahmen beim Providerprivileg</h3>
<p style="text-align: left;" align="JUSTIFY">Warum sollen WLAN-Betreiber grundsätzlich schlechter gestellt werden als andere Netzzugangsanbieter? Warum werden private Anbieter wiederum schlechter gestellt als gewerbliche? Und warum soll der Betrieb eines offenen, unverschlüsselten WLAN völlig vom Providerprivileg ausgenommen werden? Ein echter Freifunk ist mit einer Identifizierungspflicht seiner Nutzer nicht mehr realisierbar.</p>
<p style="text-align: left;" align="JUSTIFY">Mit der Klarstellung, dass auch WLAN-Betreiber Provider sind, und das Providerprivileg somit auch für sie gelten soll, ist eigentlich bereits alles Notwendige gesagt: Denn auch damit sind WLAN-Betreiber nicht frei von jeglicher Verantwortung: Sie müssen – wie alle anderen Provider auch – ab Kenntnis eines Rechtsverstoßes handeln. Tun sie das nicht, sind sie sehr wohl verantwortlich für illegale Vorkommnisse.</p>
<p style="text-align: left;" align="JUSTIFY">Wie albern die Vorschrift ist, den Nutzer eines Netzwerkes zu belehren, keine Rechtsverstöße zu begehen, ist offensichtlich: Wer illegale Downloads durchführen will, wird sich durch eine Vorschaltseite kaum davon abhalten lassen – dass man sich an geltende Gesetze halten soll, ist eine Selbstverständlichkeit, die eigentlich keines Hinweises bedürfen sollte. Hier zeigt sich vielmehr wieder der Versuch, unbedingt jemanden verantwortlich machen zu wollen, wenn etwas scheitert.</p>
<p style="text-align: left;" align="JUSTIFY">Alle Dinge bergen das Risiko des Missbrauchs in sich. Auch eine Latte aus einem Gartenzaun kann dazu benutzt werden, sie jemandem über den Schädel zu ziehen. Wenn dann so ein Missbrauch passiert, ist der Gartenbesitzer nicht verantwortlich, und auch ein Verbotsschild am Zaun hätte die Tat nicht verhindert.</p>
<p style="text-align: left;" align="JUSTIFY">Wir sind gut beraten, dem Fortschritt des Internets mit Optimismus entgegenzutreten, und ihn nicht aus Angst vor Missbrauch stoppen zu wollen. Oder wie Victor Hugo es ausdrückte: „Die Zukunft hat viele Namen. Für Schwache ist sie das Unerreichbare, für die Furchtsamen das Unbekannte, für die Mutigen die Chance.“</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Bilder: <a href="http://www.flickr.com/photos/95284782@N06/" target="_blank" rel="noopener noreferrer">marsmet548</a> <a href="http://creativecommons.org/licenses/by-nc-sa/2.0/deed.de" target="_blank" rel="noopener noreferrer">(CC BY-NC-SA 2.0)</a></p>
<div class="attribution-info"></div>
<p><a href="http://politik-digital.de/wp-content/uploads/CC-Lizenz-630x11011.png" target="_blank" rel="noopener noreferrer"><img decoding="async" class="alignleft wp-image-139428" src="http://politik-digital.de/wp-content/uploads/CC-Lizenz-630x11011.png" alt="CC-Lizenz-630x1101" width="441" height="77" /></a></p>
</div></div></div></div></div></div><script id="script-row-unique-0" data-row="script-row-unique-0" type="text/javascript" class="vc_controls">UNCODE.initRow(document.getElementById("row-unique-0"));</script></div></div></div>
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		<title>Offener Brief an Google &#8211;  Kritik an Pseudonymverbot</title>
		<link>https://www.politik-digital.de/news/offener-brief-an-google-kritik-an-pseudonymverbot-5405/</link>
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		<dc:creator><![CDATA[Thomas Würdinger]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 05 Sep 2011 17:16:59 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[News]]></category>
		<category><![CDATA[Google]]></category>
		<category><![CDATA[Soziale Netzwerke]]></category>
		<category><![CDATA[Pseudonym]]></category>
		<category><![CDATA[Telemediengesetz]]></category>
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		<category><![CDATA[Profil]]></category>
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					<description><![CDATA[In einem heute veröffentlichten offenen Brief an Europas Google-Chef Philip Schindler prangern führende Vertreter aus der Netzgemeinschaft und Fachpolitiker verschiedener Parteien die  Unternehmenspolitik des Internetriesens an.
<p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>In einem heute veröffentlichten offenen Brief an Europas Google-Chef Philip Schindler prangern führende Vertreter aus der Netzgemeinschaft und Fachpolitiker verschiedener Parteien die  Unternehmenspolitik des Internetriesens an.</p>
<p>
<!--break-->
</p>
<p>
Konkret geht es in dem <a target="_blank" href="http://netzpolitik.org/2011/pseudonymitatsdebatte-offener-brief-an-google/" rel="noopener noreferrer">offenen Brief</a> um die Nutzungsbestimmungen des neuen sozialen Netzwerks Google+. Die &quot;Common name policy&quot; des Netzwerkes erlaubt ausschließlich Profile, die unter einem offiziell gültigen Namen erstellt werden. Damit entfällt die Möglichkeit, Künstlernamen oder Pseudonyme zu verwenden. Google begründet diesen Schritt mit der Etablierung eines gehobenen Kommunikationsniveaus, welches Google+ von Konkurrenten wie Facebook abgrenzen soll. </p>
<p>Die Autoren des Briefes mahnen hingegen an, dass auch echt wirkende &quot;Fakeprofile&quot; erstellt werden könnten. Zudem würde Google mit dieser Politik die Vorschriften des deutschen <a target="_blank" href="http://www.telemediengesetz.net/" rel="noopener noreferrer">Telemediengesetzes</a> missachten. Dieses entkoppelt die Nutzung von Telemedien, zu denen auch soziale Netzwerke zählen, von der Verwendung eines echten Namens und schreibt den Betreibern explizit vor, auch Profile mit Pseudonymen zuzulassen. Die Implementierung des Gesetzes sei nicht nur rechtlich vorgeschrieben, sondern auch mit guten Argumenten begründbar. So könne die Verwendung von Pseudonymen vor allem zum Schutz von Minderheiten und politisch Andersdenkenden beitragen. Ein anonymes Profil ermögliche die Artikulierung der freien Meinung ohne Rücksicht auf etwaige berufliche oder persönliche Nachteile und schütze vor allem User in totalitären Staaten vor staatlicher Repression. Außerdem könne die mit der Anonymität von Benutzerprofilen einhergehende Missbrauchsgefahr beispielsweise durch Meldeverfahren kontrolliert werden. Warum das Unternehmen dennoch die Nutzung von Pseudonymen nicht zulassen will, &quot;kann nur Google selbst beantworten&quot;, gibt der netzpolitische Aktivist und Mitunterzeichner Markus Beckedahl gegenüber politik-digital.de zu bedenken. Es gehe &quot;wohl eher um den Aufbau eines Identitätsmanagementsystems&quot;, dessen Fernziel eine Art &quot;elektronischer Personalausweis&quot; sei. Dies würde jedoch &quot;insbesondere Menschen in diktatorischen Regimen gefährden&quot;. </p>
<p>Die Unterzeichner des offenen Briefes fordern Google daher zu einer öffentlichen Stellungnahme auf und laden zu Gesprächen ein. Mit dieser &quot;konzertierten Aktion verschiedener Vertreter der Netzgemeinschaft soll der öffentliche Druck auf Google erhöht und das Unternehmen zur Umsetzung der Bestimmungen des Telemediengesetzes angehalten werden&quot;, erläutert Beckedahl. Inwiefern der öffentlich erzeugte Druck zu Änderungen an der Unternehmensstrategie führt, liegt nun in Googles Hand.</p>
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		<title>Schütze unsere Daten, EU!</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Julia Wilde]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 18 Aug 2011 14:40:42 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[News]]></category>
		<category><![CDATA[Europäische Kommission]]></category>
		<category><![CDATA[Bundesrat]]></category>
		<category><![CDATA[Telemediengesetz]]></category>
		<category><![CDATA[Europäische Union]]></category>
		<category><![CDATA[Soziale Netzwerke]]></category>
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					<description><![CDATA[Es tut sich etwas beim Thema Datenschutz. Im Juni hatte der Bundesrat einen Gesetzentwurf zur Änderung des Telemediengesetzes veröffentlicht. Die Bundesregierung will sich nun damit an die Europäische Union wenden, um die Daten der Nutzer sozialer Netzwerke effektiver schützen zu können.
<p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Es tut sich etwas beim Thema Datenschutz. Im Juni hatte der Bundesrat einen Gesetzentwurf zur Änderung des Telemediengesetzes veröffentlicht. Die Bundesregierung will sich nun damit an die Europäische Union wenden, um die Daten der Nutzer sozialer Netzwerke effektiver schützen zu können.</p>
<p>
<!--break-->
</p>
<p>
Besser spät als nie. Die Bundesregierung hat endlich die Bedeutung des Datenschutzes in sozialen Online-Netzwerken und Foren sowie die Missstände der aktuellen Gesetzeslage erkannt. Das bislang gültige Telemediengesetz (<a href="http://www.gesetze-im-internet.de/tmg/" target="_blank" rel="noopener noreferrer">TMG</a>), das Telemediendienste „mit nutzergenerierten Inhalten, z. B. soziale Online-Netzwerke oder auch Internet-Foren“ regulieren soll, reicht nicht aus. Deshalb will man sich nun an die EU wenden, um größtmöglichen Schutz der Bürger und ihrer Daten im Internet zu erzielen. „Insbesondere können europaweit harmonisierte Bedingungen leichter international durchgesetzt werden als nationale Regelungen“.
</p>
<p>
Eine europäische Regelung wird deshalb gefordert, weil ein europäisches<br />
Datenschutzrecht größeren<br />
Einfluss auf US-Großkonzerne haben könnte als nationale Gesetze. Weiter haben viele internationale Unternehmen wie Facebook lediglich einen europäischen Sitz in einem EU-Staat. Das wiederum bedeutet im Fall von Facebook mit dem Konzernsitz in Irland, dass man sich<br />
auf das irische Datenschutzrecht berufen kann, statt<br />
Datenschutzrichtlinien aller EU-Länder mit einzubeziehen.
</p>
<p>
Folgende Probleme hat die Bundesregierung beim Thema Datenschutz erkannt und in einem <a href="http://www.bundesrat.de/nn_2034972/SharedDocs/Beratungsvorgaenge/2011/0101-200/0156-11.html" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Gesetzentwurf</a> samt Stellungnahme formuliert. Nach Prüfung durch den Bundestag soll der Entwurf an die EU-Kommission gehen:
</p>
<p>
1. Der Datenschutz sei im Internet nicht ausreichend reguliert.
</p>
<p>
2. Es bestehe ein Mangel an Transparenz bei „der Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung persönlicher Daten durch Internet-Anbieter“
</p>
<p>
3. Hinweise zur Nutzung personenbezogener Daten seien häufig versteckt, Nutzer stoßen oft nur durch Zufall auf diese Regelungen
</p>
<p>
4. Es fehle meist an einer „ausreichenden Aufklärung der Internetnutzer über die Risiken für Persönlichkeitsrechte bei der Preisgabe persönlicher Daten“ vor allem für Kinder und Jugendliche.
</p>
<p>
5. Die Bundesregierung hat auch erkannt und aufgeführt, welche Konsequenzen nicht ausreichende Sicherheitseinstellungen haben können. Dies reiche von „Identitätsdiebstahl bis hin zum Verlust des Arbeitsplatzes“
</p>
<p>
6. Zu guter Letzt wird festgestellt: „Das Internet vergisst nichts“. Das gelte insbesondere dann, wenn Profile nicht gelöscht werden können oder Daten über einen langen Zeitraum gespeichert werden.
</p>
<p>
Mit dem Gesetzentwurf will die Bundesregierung Aufklärung leisten und den Anbietern sozialer Netzwerke Grenzen aufzeigen. Deshalb will sie sich auch auf europäischer Ebene dafür einsetzen, dass „die Informationspflichten des Dienstanbieters gegenüber den Nutzern verstärkt werden“. Weiter sollen die Anbieter dazu verpflichtet werden, die höchste Sicherheitsstufe zum Datenschutz voreinzustellen, wenn sich ein Nutzer neu bei einem sozialen Netzwerk registriert. Verbraucher sollen davor geschützt werden, dass ihre Nutzerprofile in globalen Suchmaschinen gefunden werden können. Und schließlich „soll der Nutzer immer die Möglichkeit haben, selbst zu veranlassen, dass seine in dem Telemediendienst veröffentlichten Daten wieder gelöscht oder zumindest gesperrt bzw. anonymisiert werden“.
</p>
<p>
In einer Anfang August formulierten Stellungsnahme erwartet die Bundesregierung nun von der Europäischen Kommission so schnell wie möglich eine Neuregelung des europäischen Datenschutzrechts. Ein längst überfälliger Schritt.
</p>
<p>
&nbsp;</p>
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