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	<title>Thomas de Maizière &#8211; politik-digital</title>
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	<title>Thomas de Maizière &#8211; politik-digital</title>
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		<title>Das Kanzleramt kann sich nicht aus der Verantwortung stehlen!</title>
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		<dc:creator><![CDATA[André Hahn]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 04 May 2015 10:06:47 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<div class="wpb-content-wrapper"><div data-parent="true" class="vc_row row-container" id="row-unique-0"><div class="row limit-width row-parent"><div class="wpb_row row-inner"><div class="wpb_column pos-top pos-center align_left column_parent col-lg-12 single-internal-gutter"><div class="uncol style-light"  ><div class="uncoltable"><div class="uncell no-block-padding" ><div class="uncont" ><div class="uncode_text_column text-lead" ><p>Vor knapp zwei Wochen wurden die ersten Informationen über den BND-Skandal durch Recherchen des Spiegel bekannt. Seitdem stehen das Bundeskanzleramt und seine aktuellen und letzten Leiter in der Kritik. Aber auch Bundeskanzlerin Merkel gerät zunehmend unter Druck, die Hintergründe der Affäre schnell und umfassend aufzuklären. Dr. André Hahn (Die Linke) ist Vorsitzender des Parlamentarischen Kontrollgremiums zur Überprüfung der Tätigkeit der Geheimdienste, er schreibt in einem Gastbeitrag über den Spionageskandal von BND und NSA und die Verantwortung des Kanzleramtes.</p>
</div><div class="uncode_text_column" ><p>Noch kann man die Dimension der jüngstens BND/NSA-Affäre nicht abschließend bewerten, aber nach dem, was bisher in den Medien berichtet wurde und auch ich aus meiner Arbeit weiß, handelt es sich um einen der größten Geheimdienstskandale in der Geschichte der Bundesrepublik.</p>
<p>Der Bundesnachrichtendienst (BND) soll dem US-Geheimdienst über fast ein Jahrzehnt hinweg beim Ausforschen und Aushorchen von europäischen Unternehmen, Institutionen sowie Politikern und letztlich auch bei Wirtschaftsspionage geholfen haben.</p>
<p>Im BND ist das durchaus aufgefallen, schließlich hat man über Jahre hinweg offenbar mehr als 40.000 illegale Suchbegriffe festgestellt, die seitens der NSA in die Überwachungsmaschinerie eingespeist werden sollten. Diese wurden nach Erkennung gesperrt, wobei unklar ist, ob und wie lange sie vorher schon im System waren. Zudem sind noch nicht einmal alle heiklen Begriffe erfasst worden, wie sich nach den Snowden-Enthüllungen herausstellte, denn bei einer Tiefenprüfung im Jahr 2013 – so laut nicht dementierten Medienberichten – sollen noch einmal 2.000 so genannte Selektoren gefunden worden sein, die womöglich über Jahre hinweg zu Anwendung kamen und über die millionenfach Daten von Organisationen und Personen erfasst wurden, die weder etwas mit Waffenhandel noch mit organisierter Kriminalität und schon gar nicht mit Terrorismus zu tun hatten. Doch allein das waren die Themen für die gemeinsamen Projekte zwischen dem BND und amerikanischen Geheimdiensten.</p>
<p>Wenn die neuesten Informationen stimmen und es schon in den Jahren 2008 bzw. 2010 Berichte des BND über versuchte bzw. auch real erfolgte Wirtschaftsspionage seitens der NSA an die Dienst- und Fachaufsichtsbehörde gegeben hat, dann hätte das Bundeskanzleramt das Parlamentarische Kontrollgremium und auch die Obleute im NSA-Untersuchungsausschuss belogen, denn dort hat Kanzleramtsminister Altmaier am 22. April 2015 erklärt, sein Amt habe erst vor wenigen Tagen von derartigen Bestrebungen erfahren.</p>
<p>Natürlich war Herr Altmaier 2008 noch nicht im Amt &#8211; das war der jetzige Bundesinnenminister de Maizière &#8211; aber Altmaier trägt neben der Bundeskanzlerin die politische Verantwortung für sein Haus. Deshalb müssen sofort alle Karten auf den Tisch, sowohl gegenüber dem Kontrollgremium als auch gegenüber dem Untersuchungsausschuss, der den Hauptteil der Aufklärung zu leisten hat.</p>
<h3>Bundestag muss Ausklärungsarbeit leisten (können)</h3>
<p>Das Parlament hat Anspruch auf die ganze Wahrheit, und die Abgeordneten sind fraktionsübergreifend nicht bereit, sich länger mit häppchenweisen Informationen abspeisen zu lassen. Es muss vollständig aufgeklärt werden, wer wann durch wen über die Versuche der (Wirtschafts-)Spionage gegen deutsche und europäische Interessen unterrichtet und was daraufhin dagegen unternommen wurde &#8211; oder eben auch nicht. Der NSA-Untersuchungsausschuss muss alle angeforderten Unterlagen vollständig erhalten, insbesondere auch die kompletten Listen mit den so genannten Selektoren, also jenen Suchbegriffen (Namen, Firmen, E-Mail-Adressen, Telefonnummern usw.), die die NSA interessierten. Erst dann kann man den tatsächlich entstandenen Schaden wirklich erkennen.</p>
<p>Es gibt keinen nachvollziehbaren Grund, warum der BND Spionage gegen deutsche und europäische Interessen direkt oder indirekt unterstützt, zumindest aber geduldet hat. Allerdings wurde von BND-Leuten im NSA-Untersuchungsausschuss immer wieder betont, dass die Geheimdienst-Kooperation mit den USA angeblich unverzichtbar sei. Möglicherweise hat man deshalb weggeschaut, und der Bundesregierung fehlte offenbar der Mut, den US-Bestrebungen entschieden entgegenzutreten. Es wäre jedoch sowohl die Verantwortung des BND und vor allem des Kanzleramtes gewesen, sofort zu intervenieren und gegebenenfalls die Zusammenarbeit in den rechtlich ohnehin umstrittenen Projekten zu beenden. Das ist aber offenbar nicht geschehen. Diese Unterwürfigkeit gegenüber den US-Amerikanern muss endlich ein Ende haben!</p>
<p>Ob die Bundeskanzlerin selbst von den Vorgängen in Kenntnis gesetzt wurde, ist derzeit noch nicht sicher. Es ist aber kaum vorstellbar, dass ihr Kanzleramtschef von solchen Vorgängen weiß und seine Chefin nicht unterrichtet. Eines ist aber klar: Angesichts der Dimension der Vorwürfe muss es am Ende auch personelle Konsequenzen geben, an der Spitze des BND ebenso wie im Kanzleramt. Momentan ist vor allem der frühere Kanzleramtschef de Maizière in der Kritik, aber auch sein Vorgänger Steinmeier und sein Nachfolger Pofalla sind längst nicht „aus dem Schneider“ und werden im Untersuchungsausschuss vielleicht sogar unter Eid aussagen müssen. Thomas de Maizière wird voraussichtlich schon am 6. Mai dem Parlamentarischen Kontrollgremium Rede und Antwort stehen. Danach wissen wir hoffentlich mehr.</p>
<p>Bilder: <a href="http://www.flickr.com/photos/95284782@N06/" target="_blank" rel="noopener noreferrer">marsmet548</a> <a href="http://creativecommons.org/licenses/by-nc-sa/2.0/deed.de" target="_blank" rel="noopener noreferrer">(CC BY-NC-SA 2.0)</a></p>
<div class="attribution-info"></div>
<p><a href="http://politik-digital.de/wp-content/uploads/CC-Lizenz-630x11011.png" target="_blank" rel="noopener noreferrer"><img decoding="async" class="alignleft wp-image-139428" src="http://politik-digital.de/wp-content/uploads/CC-Lizenz-630x11011.png" alt="CC-Lizenz-630x1101" width="441" height="77" /></a></p>
</div></div></div></div></div></div><script id="script-row-unique-0" data-row="script-row-unique-0" type="text/javascript" class="vc_controls">UNCODE.initRow(document.getElementById("row-unique-0"));</script></div></div></div>
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		<title>BigBrotherAwards 2015: Preise für de Maizière und „Hello Barbie“</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Julie Rothe]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 17 Apr 2015 16:11:06 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[News]]></category>
		<category><![CDATA[Datenschutz]]></category>
		<category><![CDATA[Europäische Datenschutzrichtlinie]]></category>
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					<description><![CDATA[Die Datensammelwut von Unternehmen und Behörden kennt kaum Grenzen und nimmt mit jeder technischen Innovation zu. Viele Angebote, die auf [&#8230;]]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p><a href="http://politik-digital.de/wp-content/uploads/bigbrother_bearb.jpg"><img decoding="async" class="alignnone size-full wp-image-145406" src="http://politik-digital.de/wp-content/uploads/bigbrother_bearb.jpg" alt="bigbrother_bearb" width="640" height="280" /></a>Die Datensammelwut von Unternehmen und Behörden kennt kaum Grenzen und nimmt mit jeder technischen Innovation zu. Viele Angebote, die auf den ersten Blick verlockend erscheinen und als Entlastung des Alltags gepriesen werden, entpuppen sich als bloße Überwachungsinstrumente auf dem Weg zum gläsernen Kunden, Bürger oder Arbeitnehmer. Der Verein Digitalcourage zeichnet solche Konzepte und die dahinter stehenden Institutionen seit 2000 mit dem BigBrotherAward aus.</p>
<p>Seit 15 Jahren lenkt der Verein <a href="https://digitalcourage.de/" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Digitalcourage e.V.</a> jedes Jahr mit der Vergabe der <a href="https://bigbrotherawards.de/" target="_blank" rel="noopener noreferrer">BigBrotherAwards</a> den Blick auf Datenkraken aus Wirtschaft, Verwaltung und Politik. Zu den Preisträgern der vergangenen Jahre zählen neben der Payback-Karte (2000) und dem Unternehmen Google (2013) auch die Ministerpräsidenten der Bundesländer (2013) für die Einführung des personenabhängigen „Gemeinsamen Beitragsservice“ der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten sowie der Discounter Lidl (2004) für die Überwachung der eigenen Mitarbeiter. Im vergangenen Jahr wurde zum ersten Mal der Positivpreis „Julia-und-Winston-Award“ (benannt nach den Hauptfiguren aus dem Roman „1984“ von George Orwell, der auch den Begriff „Big Brother“ geprägt hat) an den Whistleblower Edward Snowden für die Enthüllung der NSA-Überwachungsprogramme vergeben.</p>
<p>Die diesjährige Preisverleihung fand heute in Bielefeld statt und zeichnete die größten Datensünder der vergangenen zwölf Monate aus. In der Kategorie Politik wurden Bundesinnenminister Thomas de Maizière und sein Vorgänger im Amt Hans-Peter Friedrich für das erfolgreiche Ausbremsen und Sabotieren der Europäischen Datenschutzgrundverordnung ausgezeichnet. Beide Minister haben ihre Beamten nahezu unbehelligt die hohen Ziele der Datenschutzgrundverordnung zugunsten von Lobbyinteressen aufweichen lassen. Datensparsamkeit, die Zweckbindung von gespeicherten Daten und die Zustimmungspflicht der Nutzer blieben dabei auf der Strecke.</p>
<p>In seiner Laudatio berichtete Max Schrems, österreichischer Datenschützer und aktuell mit einer Klage gegen Facebook wegen Verstoßes gegen das EU-Recht befasst, exemplarisch von einem Interview mit dem damaligen Innenminister Friedrich über Datenschutz, das von einem Ministerialbeamten „gekapert“ wurde, da der Minister selbst über keinerlei Wissen in grundlegenden Datenschutzfragen verfügte. Dabei handelt es sich wohl nicht um einen Einzelfall. So haben Lobbyisten immer wieder leichtes Spiel, ihre Interessen gegenüber der weniger einflussreichen Zivilgesellschaft durchzusetzen.</p>
<p>Einen weiteren Preis konnte sich die Bundesregierung im Namen von Gesundheitsminister Hermann Gröhe und seinem Ministerium in der Kategorie Verbraucherschutz sichern. Ausschlaggebend für die Auszeichnung waren die neu eingeführte Elektronische Gesundheitskarte und das geplante „eHealth“-Gesetz, mit Hilfe dessen nicht nur immer mehr persönliche Informationen gesammelt werden, sondern auch hohe Summen in wenige börsennotierte IT-Konzerne für die Entwicklung neuer technischer Lösungen zur Umsetzung der Vorhaben fließen werden.</p>
<p>Der zum dritten Mal vergebene „Neusprech“-Award ging in diesem Jahr an die Bezeichnung „digitale Spurensicherung“. Der Begriff wurde von der CSU wiederholt eingebracht, um die anlasslose Sammlung von Kommunikationsdaten aller Bürger (auch unter „Vorratsdatenspeicherung“ und neuerdings unter „<a title="Rebranding: Aus #VDS wird Höchstspeicherfrist" href="http://politik-digital.de/rebranding-aus-vds-wird-hoechstspeicherfrist" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Höchstdatenspeicherung</a>“ bekannt) an die Verbrechensbekämpfung zu knüpfen und somit den höheren Zweck zu unterstreichen. Der Begriff „digitale Spurensicherung“ erhält den Preis dafür, dass er den Generalverdacht verdeutlicht, unter den alle Bürger gestellt werden. Ein klassisches Eigentor, das heute mit der ihm gebührenden Ehrung bedacht wurde.</p>
<p>Zwei Jahre nachdem die ersten Informationen über die Überwachungsmethoden der NSA enthüllt wurden, wurde jetzt der Bundesnachrichtendienst in der Kategorie Behörde/Verwaltung für seine enge Zusammenarbeit mit der NSA und die Weitergabe von Telekommunikationsdaten an diese Behörde ausgezeichnet.</p>
<p>Auch der US-Konzern Amazon konnte zwei Preise für sich verbuchen. In der Kategorie Arbeitswelt wurden die Standorte Bad Hersfeld und Koblenz für die Verletzung der Persönlichkeitsrechte von Arbeitnehmern durch die Einforderung des Zugriffs auf die Gesundheitsdaten ihrer Mitarbeiter ausgezeichnet, während im Bereich Wirtschaft die Crowdworking-Plattformen Amazon Mechanical Turk und Elance-oDesk für die Implementierung des digitalen Tagelöhnertums geehrt wurden. Hart erkämpfte Arbeitnehmerrechte wie Urlaubsanspruch, Krankenversicherung und Mindestlohn werden von den Plattformen umgangen und Arbeitsleistungen durch automatische Screenshots und das Auslesen von Tastenanschlägen überprüft.</p>
<p>In der Kategorie Technik ging der Preis an die Spielzeughersteller Mattel und Toytalk für die „Hello Barbie“-Puppe. Sie kann Gespräche aufzeichnen, diese in der Cloud speichern und nach passenden Antworten suchen. Eine zusätzliche Funktion der Spionin im Kinderzimmer ist das Versenden automatischer Tagesberichte an die Eltern. So sind die Kinder niemals alleine und die besorgten Eltern stets beruhigt – dabei wäre ein flaues Gefühl in der Magengegend bei solchen Produkten angebracht.</p>
<p>Eine Übersicht über alle verliehenen Preise ist <a href="https://bigbrotherawards.de/2015" target="_blank" rel="noopener noreferrer">hier</a> zu finden.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Bild: <a href="https://www.flickr.com/photos/duncan/5510161001/" target="_blank" rel="noopener noreferrer">duncan c</a></p>
<p><a href="http://politik-digital.de/wp-content/uploads/CC-Lizenz-630x11011.png" target="_blank" rel="noopener noreferrer"><img decoding="async" class="alignleft  wp-image-139428" src="http://politik-digital.de/wp-content/uploads/CC-Lizenz-630x11011.png" alt="CC-Lizenz-630x1101" width="441" height="77" /></a></p>
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		<title>Rebranding: Aus #VDS wird Höchstspeicherfrist</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Julie Rothe]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 15 Apr 2015 14:39:13 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[News]]></category>
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					<description><![CDATA[Manche Ideen sind nicht totzukriegen. Egal wie viele Gerichte ein Gesetz für verfassungswidrig erklären, egal wie groß der Protest in [&#8230;]]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p><a href="http://politik-digital.de/wp-content/uploads/hsf-bearb.jpg"><img decoding="async" class="alignnone size-full wp-image-145380" src="http://politik-digital.de/wp-content/uploads/hsf-bearb.jpg" alt="hsf bearb" width="640" height="280" /></a>Manche Ideen sind nicht totzukriegen. Egal wie viele Gerichte ein Gesetz für verfassungswidrig erklären, egal wie groß der Protest in Politik und Bevölkerung ist – die Vorratsdatenspeicherung geistert seit Jahren durch das Land.</p>
<p>Nach dem Anschlag auf die Redaktion von <a href="http://politik-digital.de/trotz-charlie-hebdo-nein-zur-vorratsdatenspeicherung" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Charlie Hebdo</a> am 7. Januar dieses Jahres ließen die Rufe nach mehr Überwachung aus der Politik nicht lange auf sich warten. Vor knapp einem Monat dann gab auch der SPD-Parteivorsitzende Sigmar Gabriel seine Zurückhaltung auf und forderte seinen Parteigenossen und Justizminister Heiko Maas auf, einen neuen Vorschlag für eine Vorratsdatenspeicherung in Deutschland vorzulegen. Maas hatte zuvor mehrfach öffentlich seine Skepsis gegenüber einer anlasslosen Speicherung von Verbindungsdaten geäußert und nach dem Entscheid des EuGH vom April 2014 auch klargestellt, dass nationale Alleingänge für ihn nicht in Fragen kommen. In den folgenden Tagen und Wochen überraschte der Vizekanzler dann mit verschiedenen <a href="https://netzpolitik.org/2015/gabriel-vorratsdatenspeicherung-nsu/" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Fallbeispielen</a>, in denen eine Vorratsdatenspeicherung seiner Meinung nach zur Aufklärung von Straftaten geholfen hätte. Der Überprüfung konnte zwar kein Szenario standhalten, aber am Zeitplan für neue Eckpunkte für die Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung bis zum Sommer wurde stoisch festgehalten.</p>
<h3>Des Kaisers neue Kleider</h3>
<p>Heute nun legten das Justizministerium und das CDU-geführte Innenministerium unter Thomas de Maizière in getrennten Pressemitteilungen noch schneller als erwartet ihre gemeinsamen Vorschläge für eine verfassungskonforme Überwachung der Kommunikationsdaten der Bürger vor. Die strengen Vorgaben aus den Urteilen des Bundesverfassungsgerichts (2010) und des Europäischen Gerichtshofs soll der neue Entwurf einhalten.</p>
<p>Wie es sich für einen ordentliche Relaunch gehört, wird das ungeliebte Produkt zunächst umbenannt, damit nicht sofort die eingespielten Abwehrreflexe beim Bürger ausgelöst werden. Vorratsdatenspeicherung heißt jetzt Höchstspeicherfrist, sonst ändert sich nix.</p>
<p>Die neuen <a href="http://www.bmjv.de/SharedDocs/Downloads/DE/pdfs/20150415-Leitlinien-HSF.pdf?__blob=publicationFile" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Leitlinien</a> sehen vor, bei der Kommunikation anfallende Verkehrsdaten befristet zu speichern. Das sind Rufnummern der beteiligten Anschlüsse, Zeitpunkt und Dauer des Anrufs bzw. des Empfangs einer Nachricht und beim Mobilfunk auch die Standortdaten, IP-Adressen einschließlich Zeitpunkt und Dauer der Vergabe einer IP-Adresse. Ausgenommen sind die Inhalte der Kommunikation, der E-Mail-Verkehr und aufgerufene Webseiten. Die Daten sollen künftig für zehn Wochen gespeichert werden, für Standortdaten gilt eine verkürzte Speicherdauer von vier Wochen, um die Erstellung von Bewegungsprofilen zu verhindern. Ein Abruf der Daten ist nur bei schwersten Straftaten und unter Richtervorbehalt vorgesehen. Der Straftatenkatalog orientiert sich am Katalog zur Wohnraumüberwachung und umfasst neben Straftaten mit terroristischem Hintergrund vor allem Handlungen, die geeignet sind, Leib, Leben, Freiheit oder auch die sexuelle Selbstbestimmung Dritter zu gefährden. Die Übersicht ist den Leitlinien beigefügt und gibt Einblick in die Definition „schwerster Straftaten“.</p>
<p>Nach der Kritik des Bundesverfassungsgerichts soll für Berufsgeheimnisträger (wie Ärzte, Anwälte oder Journalisten) ein Abruf- und Verwertungsverbot der gespeicherten Daten gelten. Ob dem besonderen Schutz von zeugnisverweigerungsberechtigten Personen damit Genüge getan wird, ist fraglich, da die Kommunikationsdaten beider Teilnehmer trotzdem für zehn Wochen gespeichert werden wie bei allen andere Nutzern auch.</p>
<p>Eine Ankündigung in den Leitlinien könnte noch teuer werden. Da die Anbieter von Telekommunikationsdiensten die abgerufenen Daten im Inland sicher verschlüsselt in gesonderten Einrichtungen speichern sollen, stellt das BMJV in Aussicht, die Dienstleister für die Umsetzung der Speicherpflicht zu entschädigen, sollte ihnen eine zu hohe Kostenlast entstehen. Was passiert, wenn Daten verloren gehen oder Server angegriffen werden – dazu schweigt sich das Ministerium aus. Nur der neue Straftatbestand „Datenhehlerei“ soll die Strafverfolgung im Ernstfall ermöglichen.</p>
<p>Die heute vorgestellten Leitlinien sehen also weiterhin eine anlasslose, flächendeckende Speicherung der Telekommunikationsdaten aller Bürger Deutschlands vor. Das Gefühl der ständigen Überwachung, das sowohl vom Bundesverfassungsgericht als auch dem EuGH kritisiert wurde, dürfte durch die vorgestellten Maßnahmen nicht abgeschwächt werden. Justizminister Maas muss nun die Wiederbelebung der Vorratsdatenspeicherung verteidigen und sich der Kritik der VDS (heute: HSF)-Gegner stellen, zu denen er noch bis vor einem Monat ebenfalls zählte. So schnell geht es manchmal in der Politik.</p>
<p>Bild: <a href="https://www.flickr.com/photos/dgbalancesrocks/397698413" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Dave Gorman</a></p>
<p><a href="http://politik-digital.de/wp-content/uploads/CC-Lizenz-630x11011.png" target="_blank" rel="noopener noreferrer"><img decoding="async" class="alignleft  wp-image-139428" src="http://politik-digital.de/wp-content/uploads/CC-Lizenz-630x11011.png" alt="CC-Lizenz-630x1101" width="441" height="77" /></a></p>
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		<title>Datenschutz und Meinungsfreiheit &#8211; zwei unvereinbare Gegensätze?</title>
		<link>https://www.politik-digital.de/news/datenschutz-und-meinungsfreiheit-zwei-unvereinbare-gegensaetze-142314/</link>
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		<dc:creator><![CDATA[Julia Rieder]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 09 Oct 2014 09:34:13 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[News]]></category>
		<category><![CDATA[Forum Digitale Gesellschaft]]></category>
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		<category><![CDATA[Berliner Datenschutzrunde]]></category>
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		<category><![CDATA[#FoDiG]]></category>
		<category><![CDATA[EU-Datenschutzreform]]></category>
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					<description><![CDATA[Am 9. und 10. Oktober setzt der Rat der Europäischen Innen- und Justizminister seine schwierigen Verhandlungen über die EU-Datenschutzreform fort. [&#8230;]]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p><a href="http://politik-digital.de/wp-content/uploads/Berliner-Datenschutzrunde.jpg"><img decoding="async" class="alignnone size-full wp-image-142319" alt="Berliner Datenschutzrunde" src="http://politik-digital.de/wp-content/uploads/Berliner-Datenschutzrunde.jpg" width="640" height="280" /></a>Am 9. und 10. Oktober setzt der Rat der Europäischen Innen- und Justizminister seine schwierigen Verhandlungen über die EU-Datenschutzreform fort. Auf der Suche nach Anregungen zum Thema Datenschutz diskutierte Bundesinnenminister Thomas de Maizière deshalb vergangene Woche mit Experten über das „Google-Urteil“ und andere aktuelle Gerichtsentscheidungen sowie die Frage, ob man in puncto Datenschutz überhaupt einen Konsens erzielen kann. Dabei stellte sich vor allem das Verhältnis von Meinungs- und Informationsfreiheit und Datenschutz als ein sehr kompliziertes heraus.<br />
Die aktuell gültige EU-Datenschutzrichtlinie stammt aus dem Jahr 1995, einer Zeit, in der Informationen noch per Fax verschickt wurden, Google noch nicht existierte und man sich mit einem laut fiependen Modem ins Internet einwählte. Höchste Zeit also für eine Anpassung an die Realität der digitalisierten Welt, in der jeder jeden googeln kann und Firmen aus dem Bündeln und Verarbeiten persönlicher Informationen ein lukratives Geschäftsmodell gemacht haben.<br />
Doch eine Neufassung der europäischen Datenschutzgrundverordnung gestaltet sich schwierig. <a href="http://politik-digital.de/wirtschaft-vs-buegerrechte-die-eu-datenschutzreform/">Seit fast zwei Jahren wird nun schon über die Inhalte des Papiers verhandelt. </a> Das EU-Parlament hat im März 2014 endgültig einen Vorschlag für den Gesetzestext verabschiedet. Die Innen- und Justizminister der Mitgliedstaaten konnten sich bisher jedoch nur auf einige der Punkte des Reformvorhabens verständigen. Nun startet die nächste Verhandlungsrunde in Luxemburg, die Verabschiedung der Reform ist für 2015 geplant. Ob dieser Zeitplan jedoch eingehalten werden kann, ist bisher unklar.<br />
Die zögerlichen Fortschritte im EU-Ministerrat werden vielfach auf den <a href="https://netzpolitik.org/2014/eu-datenschutzverordnung-viel-schatten-wenig-licht-und-noch-mehr-verzoegerung/" target="_blank" rel="noopener noreferrer">politischen Unwillen zur Einigung</a> zurückgeführt. Diese Interpretation ist sicher nicht unberechtigt, beim Besuch der Diskussionsrunde mit Thomas de Maizière erhielt man jedoch eine lebhafte Vorstellung von der Schwierigkeit, die Positionen der 28 Mitgliedstaaten in einem wirkmächtigen Papier zusammenzubringen. Denn der <a href="http://politik-digital.de/livestream-zum-thema-datenschutz-mit-thomas-de-maiziere-am-2-oktober/" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Austausch des Innenministers mit 19 Experten am vergangenen Donnerstag</a> machte vor allem eins deutlich: Das Thema Datenschutz ist extrem komplex und voller Widersprüche.<br />
Geredet wurde bei der Dialogveranstaltung der <a href="https://www.berliner-datenschutzrunde.de/" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Berliner Datenschutzrunde</a> diesmal nicht über die Kontrolle datenverarbeitender Unternehmen, höhere Sanktionen bei Datenschutzverstößen und Erleichterungen für die Wirtschaft durch europaweit einheitliche Datenschutzregeln. Diese Themen spielen bei den Gesprächen über die EU-Datenschutzreform zwar eine wichtige Rolle, doch in der Expertenrunde befasste man sich mit Grundlegenderem, nämlich den Auswirkungen des Datenschutzes auf Grundrechte wie Meinungs- und Informationsfreiheit.</p>
<h3>Ist die Meinungsfreiheit in Gefahr?</h3>
<p>Wo liegen die Grenzen der Meinungsfreiheit? Wann hat das Recht eines Einzelnen, sein Leben privat zu gestalten und selbst über die Verbreitung persönlicher Informationen zu bestimmen, Vorrang vor der Redefreiheit? Dies sind zentrale Fragen, die sich stellen, wenn Datenschutz nicht nur auf die Vorgehensweise großer Unternehmen wie Facebook, sondern auf das Handeln eines jeden Einzelnen bezogen wird. Das Internet verkompliziert diese Abwägungen enorm, denn es schafft eine viel größere potentielle Öffentlichkeit für das Verbreiten von Informationen.<br />
Vor diesem Hintergrund äußerten Prof. Indra Spiecker vom Frankfurter Lehrstuhl für öffentliches Recht, und Moritz Karg, Referent des Hamburger Datenschutzbeauftragten, die Ansicht, dass in puncto Datenschutz in der analogen und digitalen Welt nicht dieselben Regeln gelten sollten. Eine Information könne im Internet eine ganz andere Reichweite und Wirkung entfalten, als wenn sie in Form von Flugblättern auf der Straße verteilt werde. Deshalb plädierten Spieker und Karg dafür, die Meinungsfreiheit online stärker einzuschränken als offline.<br />
Dieser Ansatz blieb jedoch nicht unwidersprochen. Prof. Bernd Holznagel, Rechtswissenschaftler der Universität Münster, mahnte, ein solches Vorgehen könne zu einem globalen „Race to the Bottom“ führen. Meinungsfreiheit sei eine essentielle Komponente in der Entwicklung des Internets in seiner heutigen Form gewesen. Es dürfe nun nicht versucht werden, das Datenschutzrecht zu nutzen, um das Internet beliebig zu steuern. Der Vorstand der Internet Society Deutschland Hans Peter Dittler wies außerdem darauf hin, dass es schwierig sei, mit der Reichweite von Veröffentlichungen im Internet zu argumentieren, da der Urheber nur wenig Einfluss auf die Verbreitung seiner Äußerungen habe. Damit zeigte er ein grundsätzliches Dilemma auf: Über das Internet kann man eine Information zwar potentiell auf der ganzen Welt verbreiten, möglicherweise erreicht sie aber auch nur ein ähnlich großes Publikum wie das örtliche Gemeindeblatt. Ein Blog kann 50 Leser haben oder 50.000, und ob sich eine Äußerung verbreitet, ist oft nicht vorhersehbar.<br />
Auch die Frage, in welche Lebensbereiche der Datenschutz überhaupt eingreifen soll, war keineswegs unumstritten. Viele der in der Dialogrunde anwesenden Juristen waren der Meinung, dass es, insbesondere was Äußerungen von Privatpersonen im Netz angeht, überhaupt keiner Regelung durch den Datenschutz bedürfe. Vielmehr solle man die Frage, was man im Netz über andere äußern darf, den Zivilgerichten überlassen. Dort habe sich über Jahre eine bewährte Praxis der Abwägung zwischen Persönlichkeitsrechten des Einzelnen und der Meinungs- und Informationsfreiheit etabliert. Wie das Vertrauen in die deutsche Zivilgerichtsbarkeit einer gesamteuropäischen Regelung zuträglich sein kann, blieb allerdings offen.</p>
<h3>Reicht das Presserecht aus?</h3>
<p>Doch die EU-Datenschutzreform könnte nicht nur Auswirkungen darauf haben, was Privatleute künftig öffentlich machen dürfen. Die Journalisten in der Runde äußerten sich besorgt um die Pressefreiheit. Bisher nimmt das sogenannte Medienprivileg die journalistische Arbeit vom Datenschutzrecht aus. Der Entwurf der Datenschutzverordnung, der zurzeit auf EU-Ebene diskutiert wird, sieht nun aber eine Abwägung zwischen Datenschutz und Meinungsfreiheit vor. Das stelle eine deutliche Verschlechterung des deutschen Status Quo dar, monierte Christoph Fiedler vom Verband Deutscher Zeitungsverleger. Auch Christian Mihr, Geschäftsführer von Reporter ohne Grenzen, meinte, das bestehende Presserecht sei ausreichend. Er warnte davor, dass in anderen Ländern der Deckmantel des Datenschutzes genutzt werden könne, um unliebsame Kommunikation zu unterdrücken.<br />
Darüber, dass die Pressefreiheit ein hohes Gut ist, war man sich in der Runde generell einig. Doch auch hier wirft die Digitalisierung neue Fragen auf, zum Beispiel danach, ob das Medienprivileg in Folge des Medienwandels über die klassischen Medien hinaus ausgedehnt werden sollte. Plattformen wie Wikimedia arbeiten schließlich auch redaktionell, wie Oliver Süme von EuroISPA bemerkte.</p>
<h3>Das Recht auf Vergessen und seine Folgen</h3>
<p>Erwartungsgemäß widmete sich die Runde auch der aktuellen Kontroverse um das Urteil des Europäischen Gerichtshofs zum Recht auf Vergessenwerden. Insgesamt bestand Einigkeit darüber, dass es Verbesserungsbedarf bei der Umsetzung des &#8220;Google-Urteils&#8221; gibt. <a href="http://politik-digital.de/15-berliner-hinterhofgespraech-baustelle-datenschutzrecht-wann-kommt-der-europaeische-standard/" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Sabine Leutheusser-Schnarrenberger</a>, Ex-Justizministerin und Mitglied des Google-Löschbeirats, sprach sich dafür aus, einen transparenten Kriterienkatalog für die Löschung von Suchergebnissen zu entwickeln und auch den von den Löschanträgen betroffenen Webseitenbetreibern Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Darüber, dass Google nicht allein über die Löschung von Suchergebnissen entscheiden sollte, bestand ebenfalls weitgehend Einigkeit. Dazu, ob die Löschverfahren künftig gleich von einer Schiedsstelle durchgeführt oder die Google-Entscheidungen nachträglich gerichtlich überprüft werden sollten, gab es allerdings unterschiedliche Ansichten. Es dürfe auf keinen Fall eine öffentliche Zensurbehörde entstehen, warnten einige.<br />
Kontrovers diskutiert wurde auch der Einfluss des Google-Urteils auf die Informations- und Meinungsfreiheit. Thomas Stadler von internetlaw.de kritisierte insbesondere, dass das EuGH-Urteil einen grundsätzlichen <a href="https://netzpolitik.org/2014/kommentar-zum-eugh-urteil-vorrang-des-datenschutzes-vor-meinungs-und-informationsfreiheit/" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Vorrang des Schutzes persönlicher Daten vor dem Interesse auf Zugang zu Informationen</a> erklärt habe. Ulf Buermeyer, Richter am Landgericht Berlin, hingegen deutete das Urteil als „Entscheidung für die Freiheit“, denn mit dem Wissen, dass ein Link in einigen Jahren auch wieder gelöscht werden kann, könnten Gerichte für die Veröffentlichung von Informationen zunächst einmal großzügigere Maßstäbe ansetzen.<br />
Dass sich aus der EuGH-Entscheidung neben grundsätzlichen Fragen auch handfeste praktische Probleme ergeben, erläuterte Matthias Spielkamp von iRights.info. Bei der enormen Anzahl von 130.000 Löschanträgen, die mittlerweile bei Google eingegangen sind, und angesichts der mangelnden Transparenz des Verfahrens könne man nicht davon ausgehen, dass im Einzelfall angemessene Entscheidungen getroffen würden. Zudem sei es absurd, dass Informationen zwar gelöscht würden, gleichzeitig aber Listen der gelöschten Einträge angelegt würden. So entstünden „riesige Erpressungsdatenbanken“. Spielkamp kritisierte weiter, die Löschung von Suchmaschineneinträgen sei ineffektiv, da sie nur für den Europäischen Raum gelte. Da die Einträge im Rest der Welt weiter verfügbar sind, sei es auch für „minderbegabte Internetnutzer“ technisch kein Problem, von überall weiter auf sie zuzugreifen. Hier gebe es Parallelen zu den wenig erfolgreichen <a href="http://de.wikipedia.org/wiki/Zugangserschwerungsgesetz#Aufhebung_des_Gesetzes" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Netzsperren</a>. Daher stellte er die berechtigte Frage, ob es sinnvoll sei, eine derart ineffektive Praxis in eine gesetzliche Regelung aufzunehmen.</p>
<h3>Zu früh für gesetzliche Regelungen</h3>
<p>In Anbetracht der vielen ungeklärten Fragen, die das Google-Urteil aufgeworfen hat, war sich die Mehrheit der Experten einig, dass es zu früh sei, gesetzliche Regelungen zum Recht auf Vergessen zu treffen. Die EU-Innen- und Justizminister sollten abwarten, bis nationale Gerichte die Rechtsprechung des EuGH weiterentwickelt hätten. Selbst Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, die grundsätzliche eine gesetzliche Regelung des Rechts auf Vergessen für nötig erachtete, zeigte sich unsicher, ob diese bereits in der EU-Datenschutzgrundverordnung erfolgen solle.<br />
Während der fast dreistündigen Diskussion in der Hertie School of Governance wurden viele wichtige Fragen und komplexe Zusammenhänge zum Thema Datenschutz angesprochen. Man darf gespannt sein, was Bundesinnenminister Thomas de Maizière daraus in die Verhandlungen um die europäische Datenschutzreform mitnehmen wird. In der Debatte wurde vor allem deutlich, dass es nicht einfach werden wird, umfassende Datenschutzregeln zu beschließen, ohne wichtige Grundrechte zu beschneiden. Denn wie Christoph Fiedler in der Expertendiskussion feststellte: Datenschutz und Meinungsfreiheit sind in ihren Grundprinzipien komplett gegensätzlich und deshalb nur schwer vereinbar.<br />
&nbsp;<br />
Foto: Bundesministerium des Innern<br />
<a href="http://politik-digital.de/wp-content/uploads/CC-Lizenz-630x11011.png" target="_blank" rel="noopener noreferrer"><img decoding="async" class="alignleft  wp-image-139428" alt="CC-Lizenz-630x1101" src="http://politik-digital.de/wp-content/uploads/CC-Lizenz-630x11011.png" width="441" height="77" /></a><br />
&nbsp;</p>
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		<title>Livestream zum Thema Datenschutz mit Thomas de Maizière am 2. Oktober</title>
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		<dc:creator><![CDATA[admin]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 30 Sep 2014 13:02:33 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[News]]></category>
		<category><![CDATA[informationelle Selbstbestimmung]]></category>
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		<category><![CDATA[Forum Digitale Gesellschaft]]></category>
		<category><![CDATA[Viviane Reding]]></category>
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					<description><![CDATA[Im Mai diesen Jahres hat der Europäische Gerichtshof sein Urteil zum &#8220;Recht auf Vergessen&#8221; verkündet. Über die Fragen, die diese [&#8230;]]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: left"><a href="http://politik-digital.de/wp-content/uploads/Thomas-de-Maiziere.jpg"><img decoding="async" class="alignnone size-full wp-image-142120" alt="Thomas de Maiziere" src="http://politik-digital.de/wp-content/uploads/Thomas-de-Maiziere.jpg" width="640" height="280" /></a><br />
Im Mai diesen Jahres hat der Europäische Gerichtshof sein Urteil zum &#8220;Recht auf Vergessen&#8221; verkündet. Über die Fragen, die diese Entscheidung aufgeworfen hat, will Bundesinnenminister Thomas de Maizière am 2. Oktober im Rahmen einer Dialogrunde das Thema &#8220;Datenschutz im Span­nungs­ver­hält­nis zur In­for­ma­ti­ons- und Mei­nungs­frei­heit&#8221; mit Experten aus Wissenschaft, Wirtschaft und Ziviligesellschaft diskutieren. Wir übertrugen die Veranstaltung im Livestream.</p>
<p><iframe hcb-fetch-image-from="https://www.youtube.com/watch?feature=player_detailpage&amp;v=Jumi6o85a0I" title="Dialogrunde &quot;Datenschutz im Spannungsverhältnis zur Informations- und Meinungsfreiheit&quot;" width="840" height="473" src="https://www.youtube.com/embed/Jumi6o85a0I?feature=oembed&#038;width=840&#038;height=1000&#038;discover=1" frameborder="0" allow="accelerometer; autoplay; encrypted-media; gyroscope; picture-in-picture" allowfullscreen></iframe></p>
<p style="text-align: left">Im Vorfeld der <a href="https://www.berliner-datenschutzrunde.de/?q=node/97" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Diskussion aus der Reihe &#8220;Forum Digitale Gesellschaft&#8221;</a> beantwortete Thomas de Maizière uns einige Fragen.</p>
<p style="text-align: left"><i><b>politik-digital.de:</b></i> <em>Herr Minister, was ist das &#8220;Forum Digitale Gesellschaft&#8221;?</em></p>
<p><b>Thomas de Maizière: </b>Das &#8220;Forum Digitale Gesellschaft&#8221; ist eine Veranstaltungsreihe, mit der ich zentrale Fragen der voranschreitenden Digitalisierung unserer Gesellschaft aufgreifen und zur Debatte stellen möchte. Gemeinsam mit Vertretern aus Wissenschaft, Zivilgesellschaft und Wirtschaft sollen Antworten auf aktuelle und zukünftige Fragen der Vernetzung gefunden werden.<br />
Die Veranstaltungsreihe ist Teil der Umsetzung der Digitalen Agenda der Bundesregierung. Als Auftaktveranstaltung fand am 21. August 2014 bereits eine Expertenrunde zum Thema &#8220;Big Data &#8211; eine Herausforderung für den Datenschutz&#8221; statt. Die Ergebnisse der Diskussionen möchte ich im Rahmen meiner Initiative zur EU-Datenschutzreform berücksichtigen.<br />
<a href="http://politik-digital.de/wp-content/uploads/de-maiziere-hochaufloesend_klein2.jpg"><img decoding="async" class="alignright size-full wp-image-142117" alt="Thomas de Maizière" src="http://politik-digital.de/wp-content/uploads/de-maiziere-hochaufloesend_klein2.jpg" width="193" height="252" /></a></p>
<p style="text-align: left"><i><b>politik-digital.de: </b></i><em>Womit beschäftigt sich dieses Forum?<br />
</em></p>
<p style="text-align: left"><b><b>Thomas de Maizière</b>:</b> Thema des nächsten Forums ist &#8220;Datenschutz im Spannungsverhältnis zur Informations- und Meinungsfreiheit&#8221;. Ich möchte dort unter anderem über die Auswirkungen des EuGH-Urteils zum &#8220;Recht auf Vergessen&#8221; diskutieren &#8211; mit den anwesenden Experten, aber auch mit dem Publikum vor Ort und den Zuschauern des Livestreams.</p>
<p>Ich würde mich freuen, wenn viele auch über Twitter mitdiskutieren, z. B über den Hashtag zum &#8220;Forum Digitale Gesellschaft&#8221;: <strong>#FoDiG</strong>.<br />
Das Forum wird dieses Mal zusammen mit unseren Kooperationspartnern, der Berliner Datenschutzrunde und der Hertie School of Governance, ausgerichtet und findet am 2. Oktober 2014 in der Hertie School statt.</p>
<p style="text-align: left"><div class="c33l info-box"><div class="subc"><strong>&#8220;Recht auf Vergessen&#8221;<br />
</strong></p>
<p style="text-align: left">Der Europäische Gerichtshof hat im Mai 2014 jedem Bürger im Internet ein Recht auf Vergessen oder korrekter auf Vergessenwerden zugebilligt. Deshalb können Betroffene von Suchmaschinenbetreibern die Löschung von Suchergebnissen fordern, wenn diese ihre Persönlichkeitsrechte verletzen. Da der EuGH kein Verfahren für den Umgang mit Löschanträgen vorgegeben hat, liegt die Entscheidung zwischen Datenschutz und Informationsfreiheit bisher bei den Suchmaschinenanbietern.</div></div>
<p style="text-align: left"><i><b>politik-digital.de:</b></i> <em>Warum ist gerade Meinungsfreiheit in der Datenschutzdebatte wichtig?</em></p>
<p style="text-align: left"><b>Thomas de Maizière: </b>Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung ist in Zeiten digitaler Vernetzung bei gleichzeitiger Datenexplosion im privaten Bereich von überragender Bedeutung. Es kann jedoch mit anderen Grundrechten kollidieren, etwa mit der Meinungsfreiheit.</p>
<p>Die Möglichkeiten der Meinungsfreiheit haben sich durch das Internet potenziert, aber damit auch die Gefahren für diejenigen, die Gegenstand von Veröffentlichungen sind. Dennoch dürfen wir den Konflikt nicht einseitig lösen, sondern müssen eine neue Balance unter Berücksichtigung aller schutzwürdigen Interessen finden. Das Internet ist kein rechtsfreier Raum. Die Abwägung zwischen den einzelnen Grundrechten findet auch hier statt, und zwar möglichst mit Ergebnissen, bei denen wir nicht in ungläubiges Staunen verfallen, wenn wir die sogenannte digitale Welt mit der sogenannten realen Welt vergleichen.<br />
<em><strong><br />
</strong> </em></p>
<p style="text-align: left">Fotos: <a href="http://www.bmi.bund.de/SharedDocs/Bilderstrecken/DE/20140430_MinisterMai2014.html" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Bundesministerium des Innern/Henning Schacht</a> und <a href="http://www.bmi.bund.de/DE/Presse/Fotomaterial/fotomaterial_node.html" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Bundesministerium des Innern/Jesco Denzel<cite></cite></a></p>
<p style="text-align: left"><a href="http://politik-digital.de/wp-content/uploads/CC-Lizenz-630x11011.png"><img decoding="async" class="alignleft  wp-image-139428" alt="CC-Lizenz-630x1101" src="http://politik-digital.de/wp-content/uploads/CC-Lizenz-630x11011.png" width="441" height="77" /></a></p>
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		<title>Und 2018 sind wir alle online &#8211; allerdings ohne Glasfaser</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Simon Rinas]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 25 Aug 2014 10:59:17 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[News]]></category>
		<category><![CDATA[Thomas de Maizière]]></category>
		<category><![CDATA[Digitale Agenda]]></category>
		<category><![CDATA[Glasfaser]]></category>
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		<category><![CDATA[Sigmar Gabriel]]></category>
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					<description><![CDATA[Wie uns die Digitale Agenda flächendeckenden Internetzugang verspricht und warum dahinter kein ganzheitliches Konzept steht. Flächendeckender Internetzugang mit 50 Mbit/s [&#8230;]]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p><a href="http://politik-digital.de/wp-content/uploads/Gastbeitrag-Rinas-Format-1.jpg"><img decoding="async" class="alignnone size-large wp-image-141597" alt="Gastbeitrag Rinas Format 1" src="http://politik-digital.de/wp-content/uploads/Gastbeitrag-Rinas-Format-1-630x274.jpg" width="630" height="274" /></a>Wie uns die Digitale Agenda flächendeckenden Internetzugang verspricht und warum dahinter kein ganzheitliches Konzept steht.<br />
Flächendeckender Internetzugang mit 50 Mbit/s bis 2018. So avisiert es die Digitale Agenda, die am vergangenen <a href="http://politik-digital.de/digitale-agenda-das-hausaufgabenheft/">Mittwoch</a> vom Bundeskabinett verabschiedet wurde. Wer hier ein Déjà-vu hat, erinnert sich vermutlich an die Breitbandstrategie der Bundesregierung von 2009, die damals noch federführend vom Bundeswirtschaftsministerium vorgelegt wurde. Nun mag man den Autoren aufgrund dieser Redundanz mangelnde Ambitionen vorwerfen, die fünf Jahre alten Pläne zu optimieren; allerdings beruhigt doch, dass uns angesichts der Entwicklungen digitaler Infrastrukturen keine Korrektur nach unten präsentiert wurde.<br />
Immerhin, die Bundesregierung lebt bereits in einem gut vernetzten Deutschland:</p>
<blockquote><p>„<i>Was noch vor kurzem Zukunftsvision war, ist heute in Deutschland alltäglich und aus dem Leben der Menschen nicht mehr wegzudenken: Jeder kann an nahezu jedem  Ort elektronisch kommunizieren, Informationen abrufen sowie Produkte und Dienstleistungen im Internet kaufen und sich online fortbilden.</i>“</p></blockquote>
<p>Auch wenn dies mitnichten dem Alltag aller deutschen Nutzer entspricht, drängt sich dem geneigten Leser die Frage auf, wofür es dann noch einer Digitalen Agenda bedarf. Die Antwort kommt prompt: um den zunehmenden Datenströmen, die einen regelrechten „Daten-Tsunami“ entfachen, juristisch, gesellschaftlich und infrastrukturell zu begegnen.</p>
<h3>Eine Agenda auf Zeit</h3>
<p>Letzteres zielt insbesondere auf den Bedarf nach flächendeckenden Hochgeschwindigkeitsnetzen ab. Nun kann man sich darüber streiten, ob eine Downloadgeschwindigkeit von 50 Mbit/s tatsächlich noch als superschnelles Internet zu bezeichnen ist. Perspektivisch wohl eher nicht. Und da die über das Internet übertragene Datenmenge wohl auch nach 2018 ansteigen wird, lohnte es auch für die Politik, vorauszudenken. Technologiemix ist hier das omnipräsente aber im vorliegenden Kontext passende Stichwort.<br />
Nicht nur Festnetz-Internet, sondern ebenso mobile Lösungen sollen helfen, eine flächendeckende Breitbandversorgung zu gewährleisten. Mit Blick auf die genannte Prognose wäre es sinnvoll, hier Technologien zu fördern, die auch weit jenseits der 50 Mbit/s einsetzbar und gegebenenfalls erweiterbar sind. Die aktuelle Vectoring-Regulierung der Bundesnetzagentur führt diesen Gedanken jedoch ad absurdum, setzt sie doch auf ein wettbewerbsrechtlich kritisches „letztes Aufbäumen der Kupfertechnologie“. Hier besteht noch Harmonisierungsbedarf zwischen politischem Anspruch und administrativer Wirklichkeit.<br />
Leistungsstarke Glasfasertechnologien hingegen scheinen bei der Erstellung der Digitalen Agenda zwischen Sicherheit und Wirtschaftswachstum verloren gegangen zu sein, werden sie doch nicht ein einziges Mal erwähnt. Angesichts der seit Monaten kursierenden Kostenmodelle und (Un-)Wirtschaftlichkeitsberechnungen, die insgesamt zwischen 20 und 80 Milliarden Euro Investitionsbedarf attestieren, verwundern uns die Internetminister daher doch sehr. Das im Raum schwebende Veto des Finanzministers hingegen erklärt schnell die pekuniäre Zurückhaltung hinsichtlich staatlicher Investitionen in den lange beschworenen Wachstumsmotor Breitband.<br />
Daher müssen erneut die Mitverlegung von Telekommunikationslinien sowie stärkere Anreize für private Investitionen herhalten. Das ist nicht neu, sieht doch das Telekommunikationsgesetz (TKG, §77c) die bauliche Mitnutzung bei Straßen des Bundes bereits vor. Länder und Kommunen werden hier noch nicht berücksichtigt, weswegen abzuwarten bleibt, wie der Bund an dieser Stelle nachsteuern will, haben doch gerade <i>sehr </i>ländliche Räume – wie wir erstaunt lesen – Interesse an einem schnellen und unkomplizierten Netzausbau. Hinzu kommt, dass eine klare Idee von „Fibre To The Home oder Fibre all the way To The Home“ (FTTH) sowie konkrete Ausbauprojekte für Glasfasernetze angesichts der zahlreichen <a href="http://politik-digital.de/internet-der-dinge-teil-7-industrie-4-0/">Internet of Things</a>-Fantasien der Bundesregierung eine logische Konsequenz gewesen wären. Aber auch das bleibt uns das Papier schuldig.<br />
Doch nicht nur dort, wo bereits breitbandiger Internetzugang vorhanden ist, lohnt es über einen Mix von Zugangsmöglichkeiten nachzudenken. <a href="http://de.wikipedia.org/wiki/Eduroam">Eduroam</a> zum Beispiel ist ein Vorzeigeobjekt der digitalisierten Wissenschaftslandschaft. Hieran lässt sich anknüpfen, indem Potenziale auch im nichtakademischen Bereich geschaffen werden. So findet sich in der Digitalen Agenda eine Regelungsabsicht im Hinblick auf die Störerhaftung, die ihren Platz ebenso im Themenfeld Internetzugang beansprucht – und zwar unter dem Stichwort Zugangsmix. Denn darum wird es in Zukunft gehen: vielfältige Zugänge zu schaffen, um die Angebote des Internets adäquat und flächendeckend zu nutzen. Einen Gesetzesentwurf zu öffentliche WLANs dürfen wir daher „in Kürze“ erwarten.<br />
Das naheliegende Thema <strong>Netzneutralität</strong> jedoch könnte in seiner Konkretheit nicht peripherer erwähnt sein. Über Monate hinweg konnten wir öffentliche Expertenbefragungen im Ausschuss Digitale Agenda sowie Diskussionsveranstaltungen im Wirtschaftsministerium zum Für und Wider von Netzneutralität und Spezialdiensten verfolgen. Einziges Desiderat daraus ist die Absicht zur gesetzlichen Verankerung und eine Fortsetzung der Diskussionen. Bis zur konkreten Umsetzung, von der nicht klar ist, wann sie auch nur entworfen werden soll, dürften uns also noch zahllose solcher Veranstaltungen im Ungewissen lassen.</p>
<h3>2017 – Und dann?</h3>
<p>Beim Ausbau der wichtigen Zugangsinfrastruktur wird es in Zukunft nicht reichen, positive Anreize zu setzen, um die demografische und regionale digitale Spaltung zu bremsen. Vielmehr steht der Bund – und mit ihm ein prinzipiell zuständiger Minister – in der Verantwortung, die Versorgungsfähigkeit lokaler und bürgerinitiativer Breitbandprojekte, die oftmals direkt auf Glasfaser setzen, durch nachhaltige Rahmenbedingungen und den Zugang zu günstigen Fördermitteln zu gewährleisten. Insgesamt kommt es neben dem Technologie- und dem Zugangsmix also auch auf einen Mix an Akteuren an, um Deutschland bedarfsgerecht und effizient in die flächendeckend vernetzte Zukunft zu steuern.<br />
Konkrete Fahrpläne, wie sie zum Beispiel die <a href="http://ec.europa.eu/digital-agenda/">europäische Digitale Agenda</a> bereithält, bleiben insgesamt jedoch vage. Hier wird es bei den kommenden Gesetzgebungen auf die konkrete Umsetzung sowie die Einbindung der Endnutzer-Perspektive ankommen. Bis dahin bleibt die Agenda zunächst, was sie ist: ein Aufgabenheft im Konjunktiv. Wer allerdings die Lösung aller Baustellen der digitalen Welt in einem Dokument und noch dazu aus der Feder unterschiedlicher Ressorts erwartet hat, darf nicht enttäuscht sein, dass diese Fantasie sich nicht erfüllt hat. Vielmehr sind nun unsere Netzpolitiker – auch im Ausschuss Digitale Agenda – gefragt, den gesetzlichen Rahmen für den Netzausbau kongruent und nachhaltig zu gestalten.<br />
Foto: <a href="http://pixabay.com/en/users/Hans/">Hans</a><br />
<a href="http://politik-digital.de/wp-content/uploads/CC-Lizenz-630x11011.png"><img decoding="async" class="alignleft  wp-image-139428" alt="CC-Lizenz-630x1101" src="http://politik-digital.de/wp-content/uploads/CC-Lizenz-630x11011.png" width="441" height="77" /></a><br />
&nbsp;</p>
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		<title>Digitale Agenda: Das Hausaufgabenheft</title>
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		<dc:creator><![CDATA[admin]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 20 Aug 2014 16:57:30 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[Am Mittwoch wurde in der Bundespressekonferenz die Digitale Agenda der Bundesregierung vorgestellt. Obwohl der Inhalt schon im Vorfeld bekannt war, [&#8230;]]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p><a href="http://politik-digital.de/wp-content/uploads/Bundepressekonferenz.jpg"><img decoding="async" class="alignnone size-large wp-image-141541" alt="Bundepressekonferenz" src="http://politik-digital.de/wp-content/uploads/Bundepressekonferenz-630x274.jpg" width="630" height="274" /></a>Am Mittwoch wurde in der Bundespressekonferenz die Digitale Agenda der Bundesregierung vorgestellt. Obwohl der Inhalt schon im Vorfeld bekannt war, stellten sich die drei zuständigen Minister hier erstmals den Fragen der Hauptstadtpresse. Und sich selbst die Frage: Was ist das hier eigentlich?<br />
Voll ist es nicht. Kurz vor der Ankunft des Ministertriumvirats kommen dann doch noch einige Medienvertreter  in den Saal der Bundespressekonferenz direkt an der Spree. Ein Vormittag kurz vor Ende der Sommerpause, Deutschland diskutiert über den Islamischen Staat, über Gaza und die US-amerikanische Stadt Ferguson.<br />
Digitale Agenda? So what. Böse Zungen könnten vermuten, dass hinter dem ganzen Prozess, mit dem sich die unterschiedlichen Versionen dieses Papiers ihren Weg in die öffentliche Meinung gebahnt haben, <a href="http://www.faz.net/aktuell/feuilleton/medien/ballonfahrer-der-digitalen-agenda-der-bundesregierung-geht-die-luft-aus-13060695.html">Kalkül</a> steckte. Durch die frühzeitige Veröffentlichung konnten alle Beteiligten – und insbesondere die so genannte Netz-Community – ihrem Ärger frühzeitig Luft machen. Und wie häufig zu beobachten, flaute das Interesse sukzessive wieder ab. Ob das auch nach diesem Mittwoch so bleibt, hängt maßgeblich mit der Frage zusammen, ob man sich mit den Floskeln und Worthülsen, mit denen der Leser auf 40 Seiten durch das Taka-Tuka-Land des Internets geschaukelt wird, zufrieden gibt. Oder ob die Regierung an ihren hehren – aber durchweg unspezifischen Zielen – auch gemessen wird.<br />
Die Minister wirkten aufgeräumt, insbesondere Sigmar Gabriel zwar müde, aber zufrieden mit sich und angriffslustig wie immer. Bevor es zur Sache geht, widmen sich die drei Minister aber erstmal der Frage, um was es sich bei diesem Papier eigentlich handelt. Das ist interessant, denn es beschäftigt nicht nur die drei Herren auf dem Podium.<br />
Bis zum zweiten, „ressortabgestimmten“ Entwurf hatte das Papier noch schlicht „Digitale Agenda“ geheißen. Vor der Abstimmung im Kabinett am Mittwoch ist es um einen Zeitraum ergänzt worden: „Digitale Agenda 2014-2017“ prangt da jetzt auf den am Eingang verteilten Heften. Sigmar Gabriel möchte gleich zu Beginn aber noch betonen, dass es sich weder um Subventionen noch um ein Maßnahmenpaket handele. Und, um ja keine zu großen Erwartungen zu wecken, schickt er noch voraus: „Wir haben nicht den Anspruch, alle offenen Fragen damit zu beantworten“. Es gehe um eine „Einladung zum Dialog“. Die Anzahl der an diesem Morgen verwendeten Metaphern ist beeindruckend: Da wird die Digitale Agenda als „Hausaufgabenheft“ bezeichnet. Als Fahrplan und Plattform. Und doch schwingt immer der Unterton von Seiten der Politik mit: <a href="http://politik-digital.de/digitale-agenda-hoch-drei/">Erwartet nicht zu viel von uns, schließlich ist das alles auch nicht allein unser Job.</a><br />
Gabriel lässt noch verlauten, es habe keine „Ressortegoismen“ in der Erstellung des Textes gegeben. Na sicher. Dazu passt nicht ganz, dass die drei Ziele, die von den Politikern aus ihrer Agenda destilliert werden, genau auf die drei Ministerien und ihre Zuständigkeiten passen. Die drei Ziele sind, kurz zusammengefasst, die wirtschaftliche Nutzung des Internets (Wirtschaft), flächendeckender Internetzugang (Verkehr und digitale Infrastruktur) sowie Sicherheit und Schutz von IT-Systemen (Inneres).</p>
<h3>Wir patriotischen IT-Weltmeister</h3>
<p>Gabriel scheint den Platzhirsch zu geben und beginnt mit der Vorstellung der wirtschaftlichen Teile der Digitalen Agenda. Was in der vorab verteilten Pressemitteilung der drei Ministerien als „Erschließung des Innovationspotenzials unseres Landes“ bezeichnet wird, bringt er mit einer rhetorischen Frage ganz konkret auf den Punkt: „Wird Eric Schmidt einmal die Cebit eröffnen?“. Eric Schmidt ist der Chef von Google und Cebit die größte deutsche Technologiemesse. Worauf der SPD-Chef damit aber hinaus will: dass keines der Monopolunternehmen, die die Welt des Internets formen, aus Deutschland kommt.</p>
<h3>Selbst handeln statt behandelt werden</h3>
<p>Auch wenn Gabriel diese nur als „marktbeherrschende Unternehmen“ nicht beim Namen nennt, geht es ihm vor allem darum, nicht in Abhängigkeit von diesen zu geraten. Wenn Unternehmen außerhalb von Deutschland sitzen, damit also unter ausländisches, oder – falls Google seine Ankündigung wahr machen sollte, auf staatenloser Hochsee zu operieren – gar kein Recht fallen: Wie können dann die Auswirkungen, die das Handeln solcher Unternehmen in Deutschland haben, wirksam kontrolliert werden? Diese Frage beschäftigt die drei Minister ebenso wie viele deutsche IT-Unternehmen.<br />
Dobrindt ergänzt Gabriels Analyse später mit dem Satz: „Wir wollen Handelnde sein und nicht Behandelte“, und de Maiziére streut ein, es gehe auch um einen „aufgeklärten Technologiepatriotismus“. Er als Innenminister würde, wenn es um die Sicherung der Kommunikation der Bundesregierung geht, lieber auf ein europäisches oder deutsches als ein außereuropäisches Unternehmen setzen. An diesem Beispiel ist gut die Verstimmung herauszuhören, die NSA-Affäre und Abhörskandal trotz allem auch bei der Bundesregierung hinterlassen haben.<br />
Unabhängig davon, ob man die Einstellung teilt: Die Digitale Agenda stellt in der Praxis lediglich fest, es brauche eine Erhöhung der Zahl deutscher Start-Ups und Instrumente, die insbesondere in deren „Wachstumsphase“ (Gabriel) wirksam wären. Die Zahl von 15.000 anzustrebenden Start-Ups steht im Raum. Das war im Vorfeld schon bekannt gewesen und wird von den Ministern auch während der Pressekonferenz nicht weiter konkretisiert.</p>
<h3>Wir haben hier (auch) die Hosen an</h3>
<p>Innenminister Thomas de Maiziere stellt anschließend seine Themen der Digitalen Agenda vor. Verwiesen wird auf die „Digitale Verwaltung 2020“, ein weiteres Eckpunktepapier der Bundesregierung. Dieses soll in einer präziseren Form (irgendwann, irgendwie?) erklären, wie die 100 häufigsten Verwaltungsvorgänge, wegen derer heute noch der Besuch einer Behörde notwendig ist, in Zukunft online abgewickelt werden können.<br />
Auch das Thema „Sicherheit, Schutz und Vertrauen für Gesellschaft und Wirtschaft“ fällt in den Bereich des Innenministers – also das Thema Datenschutz. Die deutschen Regelungen sollen ab dem Jahr 2015 durch eine europäische Datenschutzreform ersetzt werden. Als die ersten Arbeitsentwürfe zur Digitalen Agenda in Umlauf gerieten, hatte das überrascht. Schließlich hatte gerade Deutschland das Fortkommen einer solchen mehrfach behindert. Nun rühmt sich de Maiziere, die Verhandlungen zu diesem Thema seien auf seine eigene Initiative hin weiter vorangetrieben worden. Auch wenn das verwirrend erscheinen mag: Es war an diesem Tag wieder nichts Neues.<br />
Außerdem betont de Maiziere noch einmal, wer seiner Ansicht nach im Internet eigentlich die Hosen anhaben soll – der Staat natürlich. Anlass dazu gab die Frage von Markus Beckedahl, wie sich denn eigentlich zwei Ziele miteinander vertragen sollen, die gleichermaßen in der Digitalen Agenda ausgegeben werden, nämlich die Förderung anonymer Geschäftsmodelle und die bessere Verfolgung von Online-Kriminalität. Um hierauf zufriedenstellend zu antworten, hätte der Minister zaubern müssen. Stattdessen flüchtete er sich in den Hinweis „Das Recht auf Strafverfolgung darf nicht privatisiert werden“. Gemeint war die unrühmliche Situation, in der momentan Google-Sachbearbeiter dazu auserkoren sind, das vom Europäischen Gerichtshof etablierte „<a href="http://politik-digital.de/google-und-die-netznazis-digitale-presseschau-kw33/">Recht auf Vergessen</a>“ umzusetzen.<br />
So richtig diese Einschätzung sein mag, sie macht auch zwei Kernproblem der Digitalen Agenda deutlich. Zum einen, dass zwei durchaus gute Ziele sich dennoch wiedersprechen können. Und zum anderen: Wenn die Politik sich daran macht, einen Ordnungsrahmen für das Internet zu schaffen, kann am Ende niemand erwarten, dass dabei ein libertäres Konzept herausspringt. Die Einschätzung von netzpolitik.org zur Digitalen Agenda („<a href="https://netzpolitik.org/2014/die-digitale-agenda-der-bundesregierung-im-beta-schnelltest-zu-wenig-zu-spaet/">zu wenig, zu spät</a>“) kann deshalb auch missverstanden werden. Einigen in der deutschen Internet-Community wäre es nämlich noch lieber gewesen, wenn sich überhaupt niemand mit Regulierungsinstrumenten beschäftigt hätte. Das kann man seit Snowden aber auch nicht mehr ernsthaft fordern.</p>
<h3>Mit Kupfer in die Zukunft</h3>
<p>Zu guter Letzt darf auch Alexander Dobrindt noch was sagen. Und er spricht über das Thema, auf das die Digitale Agenda in den letzten Wochen noch am ehesten heruntergebrochen wurde. „Digitale Infrastruktur“, die Versorgung mit flächendeckend schnellem Internet, ist in dem Papier sogar als erstes Kapitel benannt – was ihm trotzdem in der Redehierarchie nicht auf den ersten Platz verholfen hat.<br />
Dobrindts Ausführungen sind ebenso wenig neu oder überraschend wie die seiner Kollegen, dennoch macht er sich angreifbarer. Das Thema Zugang zum Internet ist von den vielen in der Agenda angeschnittenen Themen am konkretesten und am ehesten in der Lage, massentauglich interessant zu sein. So gibt Dobrindt erneut die Devise aus, bis 2018 alle deutschen Haushalte mit 50 Mbit/s-Zugängen auszustatten.<br />
Wie das genau geschehen soll und ob das schon alles ist, wird aber noch weniger klar. „Investitionswillige Unternehmen“ sollen in einer „Netzallianz Breitbandausbau“ zusammengeführt werden und ein „Kursbuch“ vorlegen. Im Oktober dann. Ob es eigentlich auch investitionsunwillige Unternehmen gibt, wird nicht klar. Finanziert werden soll das Ganze durch die Versteigerung von frei werdenden Rundfunkfrequenzen. Gegen dieses vage anmutende Konzept stand aber auch schon während der Pressekonferenz die Zahl von 20 Milliarden Euro im Raum. So viel soll laut einem <a href="http://www.bmwi.de/BMWi/Redaktion/PDF/Publikationen/Studien/kostenstudie-zum-breitbandausbau,property=pdf,bereich=bmwi2012,sprache=de,rwb=true.pdf">Gutachten</a> des TÜV der Breitbandausbau mit dem gesteckten Ziel kosten. Und zwar mindestens, in der günstigen Variante.<br />
Günstig allerdings ist laut Dobrindt scheinbar nicht genug. Er kritisierte die TÜV-Studie dafür, dass sie von einem flächendeckenden Ausbau mit Glasfaserkabeln ausgeht. Sprich: Der Minister geht nicht davon aus. Ein Pressevertreter will wissen, ob es angesichts der vehementen Kritik an diesem Konzept nicht auch Gründe zum Nachbessern gebe. Das kontert Dobrindt damit, dass man doch nichts kritisieren könne, wozu es noch keine genaue Zahl gibt. Aber genau das ist auch das Problem.</p>
<h3>Zum Schluss ein breites Grinsen</h3>
<p>Es sind deswegen auch weniger die Beteuerungen und Wiederholungen der Minister, die die Pressekonferenz zu einem interessanten Erlebnis machen, es sind die Zwischentöne. So zum Beispiel die Nachfrage der New York Times-Kollegin, ob man denn das mit dem IT-Standort Nummer Eins wirklich ernst meinen könnte, wenn man hierzulande doch ständig nach einem offenen WLAN suchen muss? Gabriel reagiert mit Hinweisen auf die Störerhaftung, doch der Stich sitzt.<br />
Ein weiterer Kollege fragt, ob es nicht peinlich sei, dass Deutschland erst im Jahr 2014 mit einer eigenen Digitalen Agenda auffährt. De Maiziere kontert mit „Besser spät als nie!“, und fast möchte man ihm zustimmen. Wäre da nicht auch die Nachfrage gewesen, ob man denn diese Agenda alles in allem für ein ambitioniertes Programm hält. Gabriel sagt daraufhin: „Wenn wir nicht der Meinung wären, es sei anspruchsvoll, hätten wir uns nicht zu Ihnen getraut“. Er grinst dabei so breit, dass man sich nicht sicher ist, ob man das glauben soll.<br />
Wer sich selbst ein Hausaufgabenheft schreibt, muss auch anfangen, die Aufgaben zu erledigen. Das Heft ist auf den Zeitraum 2014-2017 ausgestellt. Das bedeutet zwar zunächst einmal eine Einschränkung, aber es macht die Sache auch überprüfbarer. Denn spätestens zur nächsten Bundestagswahl werden die Hausaufgaben kontrolliert.<br />
&nbsp;<br />
Foto: dbwv.de<br />
<a href="http://politik-digital.de/wp-content/uploads/CC-Lizenz-630x11011.png"><img decoding="async" class="alignleft  wp-image-139428" alt="CC-Lizenz-630x1101" src="http://politik-digital.de/wp-content/uploads/CC-Lizenz-630x11011.png" width="441" height="77" /></a><br />
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		<title>Digitale Agenda: Das Hausaufgabenheft</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Lukas Böhm]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 20 Aug 2014 16:57:30 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[News]]></category>
		<category><![CDATA[Alexander Dobrindt]]></category>
		<category><![CDATA[Recht auf Vergessen]]></category>
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Voll ist es nicht. Kurz vor der Ankunft des Ministertriumvirats kommen dann doch noch einige Medienvertreter  in den Saal der Bundespressekonferenz direkt an der Spree. Ein Vormittag kurz vor Ende der Sommerpause, Deutschland diskutiert über den Islamischen Staat, über Gaza und die US-amerikanische Stadt Ferguson.<br />
Digitale Agenda? So what. Böse Zungen könnten vermuten, dass hinter dem ganzen Prozess, mit dem sich die unterschiedlichen Versionen dieses Papiers ihren Weg in die öffentliche Meinung gebahnt haben, <a href="http://www.faz.net/aktuell/feuilleton/medien/ballonfahrer-der-digitalen-agenda-der-bundesregierung-geht-die-luft-aus-13060695.html">Kalkül</a> steckte. Durch die frühzeitige Veröffentlichung konnten alle Beteiligten – und insbesondere die so genannte Netz-Community – ihrem Ärger frühzeitig Luft machen. Und wie häufig zu beobachten, flaute das Interesse sukzessive wieder ab. Ob das auch nach diesem Mittwoch so bleibt, hängt maßgeblich mit der Frage zusammen, ob man sich mit den Floskeln und Worthülsen, mit denen der Leser auf 40 Seiten durch das Taka-Tuka-Land des Internets geschaukelt wird, zufrieden gibt. Oder ob die Regierung an ihren hehren – aber durchweg unspezifischen Zielen – auch gemessen wird.<br />
Die Minister wirkten aufgeräumt, insbesondere Sigmar Gabriel zwar müde, aber zufrieden mit sich und angriffslustig wie immer. Bevor es zur Sache geht, widmen sich die drei Minister aber erstmal der Frage, um was es sich bei diesem Papier eigentlich handelt. Das ist interessant, denn es beschäftigt nicht nur die drei Herren auf dem Podium.<br />
Bis zum zweiten, „ressortabgestimmten“ Entwurf hatte das Papier noch schlicht „Digitale Agenda“ geheißen. Vor der Abstimmung im Kabinett am Mittwoch ist es um einen Zeitraum ergänzt worden: „Digitale Agenda 2014-2017“ prangt da jetzt auf den am Eingang verteilten Heften. Sigmar Gabriel möchte gleich zu Beginn aber noch betonen, dass es sich weder um Subventionen noch um ein Maßnahmenpaket handele. Und, um ja keine zu großen Erwartungen zu wecken, schickt er noch voraus: „Wir haben nicht den Anspruch, alle offenen Fragen damit zu beantworten“. Es gehe um eine „Einladung zum Dialog“. Die Anzahl der an diesem Morgen verwendeten Metaphern ist beeindruckend: Da wird die Digitale Agenda als „Hausaufgabenheft“ bezeichnet. Als Fahrplan und Plattform. Und doch schwingt immer der Unterton von Seiten der Politik mit: <a href="http://politik-digital.de/digitale-agenda-hoch-drei/">Erwartet nicht zu viel von uns, schließlich ist das alles auch nicht allein unser Job.</a><br />
Gabriel lässt noch verlauten, es habe keine „Ressortegoismen“ in der Erstellung des Textes gegeben. Na sicher. Dazu passt nicht ganz, dass die drei Ziele, die von den Politikern aus ihrer Agenda destilliert werden, genau auf die drei Ministerien und ihre Zuständigkeiten passen. Die drei Ziele sind, kurz zusammengefasst, die wirtschaftliche Nutzung des Internets (Wirtschaft), flächendeckender Internetzugang (Verkehr und digitale Infrastruktur) sowie Sicherheit und Schutz von IT-Systemen (Inneres).</p>
<h3>Wir patriotischen IT-Weltmeister</h3>
<p>Gabriel scheint den Platzhirsch zu geben und beginnt mit der Vorstellung der wirtschaftlichen Teile der Digitalen Agenda. Was in der vorab verteilten Pressemitteilung der drei Ministerien als „Erschließung des Innovationspotenzials unseres Landes“ bezeichnet wird, bringt er mit einer rhetorischen Frage ganz konkret auf den Punkt: „Wird Eric Schmidt einmal die Cebit eröffnen?“. Eric Schmidt ist der Chef von Google und Cebit die größte deutsche Technologiemesse. Worauf der SPD-Chef damit aber hinaus will: dass keines der Monopolunternehmen, die die Welt des Internets formen, aus Deutschland kommt.</p>
<h3>Selbst handeln statt behandelt werden</h3>
<p>Auch wenn Gabriel diese nur als „marktbeherrschende Unternehmen“ nicht beim Namen nennt, geht es ihm vor allem darum, nicht in Abhängigkeit von diesen zu geraten. Wenn Unternehmen außerhalb von Deutschland sitzen, damit also unter ausländisches, oder – falls Google seine Ankündigung wahr machen sollte, auf staatenloser Hochsee zu operieren – gar kein Recht fallen: Wie können dann die Auswirkungen, die das Handeln solcher Unternehmen in Deutschland haben, wirksam kontrolliert werden? Diese Frage beschäftigt die drei Minister ebenso wie viele deutsche IT-Unternehmen.<br />
Dobrindt ergänzt Gabriels Analyse später mit dem Satz: „Wir wollen Handelnde sein und nicht Behandelte“, und de Maiziére streut ein, es gehe auch um einen „aufgeklärten Technologiepatriotismus“. Er als Innenminister würde, wenn es um die Sicherung der Kommunikation der Bundesregierung geht, lieber auf ein europäisches oder deutsches als ein außereuropäisches Unternehmen setzen. An diesem Beispiel ist gut die Verstimmung herauszuhören, die NSA-Affäre und Abhörskandal trotz allem auch bei der Bundesregierung hinterlassen haben.<br />
Unabhängig davon, ob man die Einstellung teilt: Die Digitale Agenda stellt in der Praxis lediglich fest, es brauche eine Erhöhung der Zahl deutscher Start-Ups und Instrumente, die insbesondere in deren „Wachstumsphase“ (Gabriel) wirksam wären. Die Zahl von 15.000 anzustrebenden Start-Ups steht im Raum. Das war im Vorfeld schon bekannt gewesen und wird von den Ministern auch während der Pressekonferenz nicht weiter konkretisiert.</p>
<h3>Wir haben hier (auch) die Hosen an</h3>
<p>Innenminister Thomas de Maiziere stellt anschließend seine Themen der Digitalen Agenda vor. Verwiesen wird auf die „Digitale Verwaltung 2020“, ein weiteres Eckpunktepapier der Bundesregierung. Dieses soll in einer präziseren Form (irgendwann, irgendwie?) erklären, wie die 100 häufigsten Verwaltungsvorgänge, wegen derer heute noch der Besuch einer Behörde notwendig ist, in Zukunft online abgewickelt werden können.<br />
Auch das Thema „Sicherheit, Schutz und Vertrauen für Gesellschaft und Wirtschaft“ fällt in den Bereich des Innenministers – also das Thema Datenschutz. Die deutschen Regelungen sollen ab dem Jahr 2015 durch eine europäische Datenschutzreform ersetzt werden. Als die ersten Arbeitsentwürfe zur Digitalen Agenda in Umlauf gerieten, hatte das überrascht. Schließlich hatte gerade Deutschland das Fortkommen einer solchen mehrfach behindert. Nun rühmt sich de Maiziere, die Verhandlungen zu diesem Thema seien auf seine eigene Initiative hin weiter vorangetrieben worden. Auch wenn das verwirrend erscheinen mag: Es war an diesem Tag wieder nichts Neues.<br />
Außerdem betont de Maiziere noch einmal, wer seiner Ansicht nach im Internet eigentlich die Hosen anhaben soll – der Staat natürlich. Anlass dazu gab die Frage von Markus Beckedahl, wie sich denn eigentlich zwei Ziele miteinander vertragen sollen, die gleichermaßen in der Digitalen Agenda ausgegeben werden, nämlich die Förderung anonymer Geschäftsmodelle und die bessere Verfolgung von Online-Kriminalität. Um hierauf zufriedenstellend zu antworten, hätte der Minister zaubern müssen. Stattdessen flüchtete er sich in den Hinweis „Das Recht auf Strafverfolgung darf nicht privatisiert werden“. Gemeint war die unrühmliche Situation, in der momentan Google-Sachbearbeiter dazu auserkoren sind, das vom Europäischen Gerichtshof etablierte „<a href="http://politik-digital.de/google-und-die-netznazis-digitale-presseschau-kw33/">Recht auf Vergessen</a>“ umzusetzen.<br />
So richtig diese Einschätzung sein mag, sie macht auch zwei Kernproblem der Digitalen Agenda deutlich. Zum einen, dass zwei durchaus gute Ziele sich dennoch wiedersprechen können. Und zum anderen: Wenn die Politik sich daran macht, einen Ordnungsrahmen für das Internet zu schaffen, kann am Ende niemand erwarten, dass dabei ein libertäres Konzept herausspringt. Die Einschätzung von netzpolitik.org zur Digitalen Agenda („<a href="https://netzpolitik.org/2014/die-digitale-agenda-der-bundesregierung-im-beta-schnelltest-zu-wenig-zu-spaet/">zu wenig, zu spät</a>“) kann deshalb auch missverstanden werden. Einigen in der deutschen Internet-Community wäre es nämlich noch lieber gewesen, wenn sich überhaupt niemand mit Regulierungsinstrumenten beschäftigt hätte. Das kann man seit Snowden aber auch nicht mehr ernsthaft fordern.</p>
<h3>Mit Kupfer in die Zukunft</h3>
<p>Zu guter Letzt darf auch Alexander Dobrindt noch was sagen. Und er spricht über das Thema, auf das die Digitale Agenda in den letzten Wochen noch am ehesten heruntergebrochen wurde. „Digitale Infrastruktur“, die Versorgung mit flächendeckend schnellem Internet, ist in dem Papier sogar als erstes Kapitel benannt – was ihm trotzdem in der Redehierarchie nicht auf den ersten Platz verholfen hat.<br />
Dobrindts Ausführungen sind ebenso wenig neu oder überraschend wie die seiner Kollegen, dennoch macht er sich angreifbarer. Das Thema Zugang zum Internet ist von den vielen in der Agenda angeschnittenen Themen am konkretesten und am ehesten in der Lage, massentauglich interessant zu sein. So gibt Dobrindt erneut die Devise aus, bis 2018 alle deutschen Haushalte mit 50 Mbit/s-Zugängen auszustatten.<br />
Wie das genau geschehen soll und ob das schon alles ist, wird aber noch weniger klar. „Investitionswillige Unternehmen“ sollen in einer „Netzallianz Breitbandausbau“ zusammengeführt werden und ein „Kursbuch“ vorlegen. Im Oktober dann. Ob es eigentlich auch investitionsunwillige Unternehmen gibt, wird nicht klar. Finanziert werden soll das Ganze durch die Versteigerung von frei werdenden Rundfunkfrequenzen. Gegen dieses vage anmutende Konzept stand aber auch schon während der Pressekonferenz die Zahl von 20 Milliarden Euro im Raum. So viel soll laut einem <a href="http://www.bmwi.de/BMWi/Redaktion/PDF/Publikationen/Studien/kostenstudie-zum-breitbandausbau,property=pdf,bereich=bmwi2012,sprache=de,rwb=true.pdf">Gutachten</a> des TÜV der Breitbandausbau mit dem gesteckten Ziel kosten. Und zwar mindestens, in der günstigen Variante.<br />
Günstig allerdings ist laut Dobrindt scheinbar nicht genug. Er kritisierte die TÜV-Studie dafür, dass sie von einem flächendeckenden Ausbau mit Glasfaserkabeln ausgeht. Sprich: Der Minister geht nicht davon aus. Ein Pressevertreter will wissen, ob es angesichts der vehementen Kritik an diesem Konzept nicht auch Gründe zum Nachbessern gebe. Das kontert Dobrindt damit, dass man doch nichts kritisieren könne, wozu es noch keine genaue Zahl gibt. Aber genau das ist auch das Problem.</p>
<h3>Zum Schluss ein breites Grinsen</h3>
<p>Es sind deswegen auch weniger die Beteuerungen und Wiederholungen der Minister, die die Pressekonferenz zu einem interessanten Erlebnis machen, es sind die Zwischentöne. So zum Beispiel die Nachfrage der New York Times-Kollegin, ob man denn das mit dem IT-Standort Nummer Eins wirklich ernst meinen könnte, wenn man hierzulande doch ständig nach einem offenen WLAN suchen muss? Gabriel reagiert mit Hinweisen auf die Störerhaftung, doch der Stich sitzt.<br />
Ein weiterer Kollege fragt, ob es nicht peinlich sei, dass Deutschland erst im Jahr 2014 mit einer eigenen Digitalen Agenda auffährt. De Maiziere kontert mit „Besser spät als nie!“, und fast möchte man ihm zustimmen. Wäre da nicht auch die Nachfrage gewesen, ob man denn diese Agenda alles in allem für ein ambitioniertes Programm hält. Gabriel sagt daraufhin: „Wenn wir nicht der Meinung wären, es sei anspruchsvoll, hätten wir uns nicht zu Ihnen getraut“. Er grinst dabei so breit, dass man sich nicht sicher ist, ob man das glauben soll.<br />
Wer sich selbst ein Hausaufgabenheft schreibt, muss auch anfangen, die Aufgaben zu erledigen. Das Heft ist auf den Zeitraum 2014-2017 ausgestellt. Das bedeutet zwar zunächst einmal eine Einschränkung, aber es macht die Sache auch überprüfbarer. Denn spätestens zur nächsten Bundestagswahl werden die Hausaufgaben kontrolliert.<br />
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Foto: dbwv.de<br />
<a href="http://politik-digital.de/wp-content/uploads/CC-Lizenz-630x11011.png"><img decoding="async" class="alignleft  wp-image-139428" alt="CC-Lizenz-630x1101" src="http://politik-digital.de/wp-content/uploads/CC-Lizenz-630x11011.png" width="441" height="77" /></a><br />
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		<title>Netzpolitischer Einspruch: “Pfadfinder im Neuland”</title>
		<link>https://www.politik-digital.de/news/netzpolitischer-einspruch-pfadfinder-im-neuland-141486/</link>
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		<dc:creator><![CDATA[Dirk Arendt]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 19 Aug 2014 10:27:26 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[News]]></category>
		<category><![CDATA[Themen]]></category>
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		<category><![CDATA[Sigmar Gabriel]]></category>
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</div><div class="uncode_text_column" ><p>Der Bundestagsausschuss für die Digitale Agenda (BtADA) sucht im alltäglichen parlamentarischen Kleinklein noch nach seiner Rolle. Dabei könnte er das Werkzeug für den großen Wurf sein. Richtige Ansätze sind vorhanden. Erstmals nimmt die Netzpolitik in einem Koalitionsvertrag einen nennenswerten Stellenwert ein, es gibt einen <a href="http://bundestag-digital.de/">eigenen Ausschuss</a> im Bundestag, die digitale Infrastruktur hat mit Alexander Dobrindt einen eigenen Minister und die Bundesregierung plant eine „Digitale Agenda“.</p>
<h3>Erste Akzente sind gesetzt</h3>
<p>Doch ein halbes Jahr nachdem die Koalition ihre Arbeit aufgenommen hat, trüben sich die anfänglichen Hoffnungen ein. Der angekündigte Breitbandausbau ist früh ins Stocken geraten, und die schon in ersten Versionen vorliegende Digitale Agenda wird sich aller Voraussicht nach auf die aktuelle Legislaturperiode beschränken. Auch wenn mit den Bekenntnissen zur Netzneutralität, zur Abschaffung der Störerhaftung für WLAN-Funknetze und der Absage an das „SchlandNet“ sowie an die Vorratsdatenspeicherung  in der Agenda erste politische Akzente gesetzt werden, bezeichnet das <a href="http://www.handelsblatt.com/politik/deutschland/netzpolitische-halbjahresbilanz-die-regierung-taumelt-orientierungslos-durchs-neuland/10213886.html">Handelsblatt</a> die Regierung in Sachen Netzpolitik als orientierungslos.<br />
Ganz so schwarz muss man die Dinge freilich nicht sehen. Immerhin gibt es inzwischen eine Netzallianz und das Innenministerium hat einen runden netzpolitischen Tisch installiert. Kleine, aber notwendige Schritte, wenn ein großer Verwaltungsapparat an ein neues Thema herangeführt werden muss. Die Digitale Agenda kann auch als Auftakt verstanden werden: für einen gesamtgesellschaftlichen Modernisierungsprozess, an dessen Ende eine langfristige Vision und ein Maßnahmenplan mit konkreten, messbaren Handlungszielen, Meilensteinen und Verantwortlichkeiten steht. Diesen Prozessgedanken sieht der aktuelle Entwurf vor und diesen gilt es nun sinnvoll zu gestalten – unter Einbeziehung der gesellschaftlich relevanten Akteure.</p>
<h3>Der BtADA als innerparlamentarischer Think Tank</h3>
<p>Für die Zukunft braucht es eine Instanz, die eine langfristige, vorausschauende Netzpolitik etabliert – und zwar quer über die Ressorts wie Verkehr, Arbeit, Gesundheit und Bildung hinweg. Netzpolitik muss in Alltagsthemen präsent werden. Eine Instanz, die in einem ersten Schritt mutige Visionen entwirft, wie die digitale Gesellschaft aussehen kann und wohin sie sich entwickeln soll. Eine Instanz, die auch maßgeblich an der Weiterentwicklung der Digitalen Agenda beteiligt ist. Die dann in einem zweiten Schritt Vorgehenskonzepte entwickelt, wie diese Visionen realisiert und permanent fortgeschrieben werden können. Eine Instanz, die einen langfristigen digitalen Masterplan ausarbeitet und sich nicht auf eine Legislaturperiode beschränkt. Einen innerparlamentarischen Think Tank, der seine Aufgaben in der vorausschauenden Bewertung und Erschließung von Chancen sieht und nicht als legislative Reparaturwerkstatt für digitalen Flurschäden in der analogen Welt.<br />
Diese Lücke könnte der BtADA füllen, der – in Tradition der Arbeit und der Verantwortung der Ergebnisse der <a href="http://politik-digital.de/category/themen/netzpolitik-im-bundestag/">Enquete-Kommission</a> „Internet und Digitale Gesellschaft“ eingesetzt – seine Rolle noch nicht richtig gefunden zu haben scheint. Keinem Minister eindeutig zugeordnet, könnte er bald zwischen den Stühlen zerrieben werden. Wenn er lediglich das „abnicken“ darf, was die große Koalition erarbeitet hat, wird er ein „Gremium ohne parlamentarische Relevanz“ bleiben, als was ihn Opposition und Internetwirtschaft ohnehin schon bezeichnen. Zeit also, auf die Möglichkeiten des neuen Ausschusses hinzuweisen. Denn er könnte zu einer Plattform heranreifen, auf der sich abzeichnende digitale Trends diskutiert werden, die einen Blick über den Tellerrand der Koalitionsvereinbarungen und über Deutschlands Grenzen hinaus wirft. Mit diesem Ausschuss gibt es die Gelegenheit, das Neuland zu vermessen, endlich vorauszudenken, die politischen Rahmenbedingungen rechtzeitig zu setzen – und nicht immer nur reagieren zu müssen.</p>
<h3>Es braucht ein Alleinstellungsmerkmal</h3>
<p>Dieser Ausschuss braucht mehr Macht, mehr Einfluss, mehr Befugnisse, mehr Möglichkeiten, mehr Selbstbewusstsein. Er könnte zum Beispiel alle zukünftigen Gesetze auf ihre digitale Umsetzbarkeit hin überprüfen und Empfehlungen an den Bundestag aussprechen. Es müssten dazu allerdings Verfahrensweisen aufgebaut werden, damit der Ausschuss die Entwicklung der politischen Ereignisse spiegeln und ihnen vorgreifen kann.<br />
Ein Monitoring, das es im Übrigen in anderer Hinsicht schon gibt. Der Normenkontrollrat beispielsweise prüft alle Gesetze hinsichtlich ihrer Bürokratiekosten. Und auch wenn ein Normenkontrollrat natürlich anders funktioniert und zusammengesetzt ist als ein Bundestagsausschuss, zeigt er doch, dass ein solches Monitoring-System praktikabel und durchführbar sein kann.<br />
Fakt ist: Wir haben den Ausschuss gefordert, nun ist er da. Derzeit steht es noch nicht gut um seine parlamentarische Bedeutung, ihm fehlt vor allem eine eindeutige Funktion.<br />
Jetzt muss es darum gehen, ihm Relevanz und Alleinstellungsmerkmale zu verleihen. Damit er künftig den Stellenwert bekommt, der ihm, der Entwicklung unserer Gesellschaft in die digitale Realität und der unverzichtbaren, gestaltenden Netzpolitik dafür gebührt.</p>
<p>Foto: <a href="https://www.flickr.com/photos/100477852@N05/">Bokeh &amp; Travel</a><br />
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		<title>&#034;Auch das Löschen ist nur ein temporäres Verbannen&#034;</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Felix Melching]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 20 Apr 2010 14:49:36 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[Bundesinnenminister Thomas de Maizière strebt eine neue Netzpolitik an. Im tagesschau-Videochat in Zusammenarbeit mit politik-digital.de am 19. April 2010 sprach er über die Rolle des Staates im Internet, den Kampf gegen den Terror und die anstehende Landtags-Wahl in Nordrhein-Westfalen.
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Bundesinnenminister Thomas de Maizière strebt eine neue Netzpolitik an. Im tagesschau-Videochat in Zusammenarbeit mit politik-digital.de am 19. April 2010 sprach er über die Rolle des Staates im Internet, den Kampf gegen den Terror und die anstehende Landtags-Wahl in Nordrhein-Westfalen.</p>
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