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	<title>Urheberrecht &#8211; politik-digital</title>
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	<title>Urheberrecht &#8211; politik-digital</title>
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		<title>Uploadfilter: eine neue Chance für das Internet?</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Michael Erle]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 15 Mar 2019 09:30:46 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Netzstandpunkte]]></category>
		<category><![CDATA[Urheberrecht]]></category>
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					<description><![CDATA[]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<div class="wpb-content-wrapper"><div data-parent="true" class="vc_row row-container" id="row-unique-0"><div class="row limit-width row-parent"><div class="wpb_row row-inner"><div class="wpb_column pos-top pos-center align_left column_parent col-lg-12 single-internal-gutter"><div class="uncol style-light"  ><div class="uncoltable"><div class="uncell no-block-padding" ><div class="uncont" ><div class="uncode_text_column text-lead" ><p>In zwei Wochen stimmt das EU-Parlament über die intensiv diskutierte Reform des Urheberrechts ab. Besonders umstritten sind dabei die Artikel 11 (Leistungsschutzrecht) und der Artikel 13, der Seitenbetreiber verpflichtet sicherzustellen, dass rechtlich geschützte Inhalte nicht auf ihren Seiten hochgeladen werden können. Dies läuft auf die Einführung von Uploadfiltern hinaus. Einige Netzpolitikerinnen und -politiker sowie YouTuber sehen deswegen einen Angriff auf das freie Internet. Tausende Menschen demonstrieren u.a. in Berlin. Unser Autor teilt einige Bedenken, sieht in der Reform jedoch auch neue Chancen für den öffentlichen Diskurs.</p>
</div><div class="uncode_text_column" ></p>
<p>Selten hat ein Gesetzesvorschlag eine so heftige Reaktion ausgelöst wie der zur Reform des Urheberrechts. Dieser “<a href="https://data.consilium.europa.eu/doc/document/ST-6637-2019-INIT/en/pdf" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über das Urheberrecht im digitalen Binnenmarkt</a>” wird etwa von Oliver Süme vom eco-Verband der Internetwirtschaft <a href="https://www.heise.de/newsticker/meldung/EU-Copyright-Reform-Das-Internet-in-Europa-wird-kaputt-gefiltert-4309762.html" target="_blank" rel="noopener noreferrer">unterstellt</a>, “das Internet kaputt zu filtern”. Da sie quasi zwingend die Einführung von Uploadfiltern für geschützte Inhalte nach sich zieht, gilt sie vielen als Instrument staalicher Zensur. Doch der Alarmismus ist übertrieben. Im Gegenteil: die Reform könnte das Ökosystem Internet dezentralisieren und damit aus dem Griff der “<a href="https://de.wikipedia.org/wiki/Big_Five_(Internet)" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Big Five</a>” befreien.</p>
<h3>Was steht drin? Filtern bei den großen Plattformen</h3>
<p>Ohne die Warnungen vor einer hypothetischen Ausweitung der Filter (siehe hierzu eine hervorragende <a href="https://www.literaturcafe.de/artikel-13-warum-autoren-die-urheberrechtsreform-bekaempfen-statt-bejubeln-sollten/#Uploadfilter_eine_Gefahr_fuer_die_freie_Gesellschaft" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Abhandlung auf Literaturcafe.de</a>) völlig ausschließen zu wollen: der Gesetzentwurf betrifft nur “Online Content Sharing Service Provider” &#8211; also Plattformen wie Youtube, Facebook oder Twitter. Sie müssen künftig garantieren, dass kein urheberrechtlich geschütztes Material auf ihre Server geladen und bereit gestellt wird. Alternativ müssen sie einen Vertrag über die Lizenzierung dieser Inhalte nachweisen. Neu ist hierbei, dass sie gezwungen sind, präventiv tätig zu werden. Das ist de facto nur über automatische Sichtung und gegebenenfalls Blockierung von Uploads möglich: den gefürchteten Uploadfilter.</p>
<p>Diese Filter existieren bereits (etwa in Form von Youtubes “<a href="https://support.google.com/youtube/answer/2797370?hl=de" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Content ID</a>”), und sie sind bereits im Einsatz. Den genauen Umfang oder ihre Funktionsweise kennen wir nicht. Die Big Five sind Privatunternehmen, die uns &#8211; ihrem Publikum &#8211; keine Rechenschaft schuldig sind. <a href="https://www.literaturcafe.de/artikel-13-warum-autoren-die-urheberrechtsreform-bekaempfen-statt-bejubeln-sollten/#Legales_Werk_wird_zur_Raubkopie_erklaert" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Erfahrungen der Vergangenheit</a> zeigen aber, dass Inhalte meist ohne Angabe von Gründen blockiert werden und von einem normalen User nicht sinnvoll moniert werden können.</p>
<h3>Wen treffen die Uploadfilter, und wen nicht?</h3>
<p>Wenngleich nicht namentlich benannt, richtet sich die EU-Richtlinie an Facebook, Youtube, Twitter, Instagram et al. Dienste, die ihren Benutzern die Möglichkeit geben, Inhalte hochzuladen und bereit zu stellen:</p>
<p><em>“[Ein] Anbieter von Informations-Gemeinschaftsdiensten, deren hauptsächlicher oder einer der hauptsächlichen Zwecke es ist, große Mengen an Werke oder andere Inhalte zu speichern und öffentlich zur Verfügung zu stellen, die von seinen Usern hochgeladen werden, und die er zum Zwecke der Gewinnerzielung organisiert und anbietet.”</em></p>
<p>(<em>“provider of an information society service whose main or one of the main purposes is to store and give the public access to a large amount of works or other subject-matter uploaded by its users which it organises and promotes for profit-making purposes”</em>), siehe <a href="https://data.consilium.europa.eu/doc/document/ST-6637-2019-INIT/en/pdf" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Artikel 2 Absatz 5</a></p>
<p>Nicht betroffen von der Pflicht zur Filterung sind alle Plattformen, Personen oder Dienste, die nicht unter die entsprechende Definition fallen: Blogs, Websites, Messenger oder E-Mail.</p>
<h3>Links bleiben unbetroffen</h3>
<p>Ebenfalls nicht betroffen sind Links zu Inhalten, auf die sie verweisen. Ein Video zu einem Blog sollte auf Facebook ohne weiteres verlinkbar sein, ebenso die Schlagzeile einer News-Meldung, ein Meme, Fake News oder politische Brandschriften. Zu klären wäre, in welchem Rahmen Vorschaubilder zulässig sind oder wieviel von einem verlinkten, geschützten Text, zitiert werden darf. Die aktuelle Empfehlung von 70 Zeichen Headline und einem kurzen Anreißer von 155 Zeichen dürfte als Richtlinie gelten.</p>
<h3>Warum die Urheberrechtsreform?</h3>
<p>Mit der aktuellen Reform will die EU das Geschäftsmodell der Big Five abschaffen: groß geworden waren sie als leidenschaftslose Anbieter von User-generierten Inhalten. Dass dabei urheberrechtlich geschützte Werke eine große Rolle gespielt haben, störte nicht. Die Rechtmäßigkeit, die Korrektheit, die gesellschaftlichen Auswirkungen dieser Inhalte sind nicht relevant.</p>
<p>Was geklickt wird, wird per Algorithmus weiter verbreitet. Dass die Plattformen in der Zwischenzeit quasi Verlagshaus (Amazon eBooks) und TV-Anbieter (Youtube) geworden sind, hat diesem Ansatz keinen Abbruch getan. Noch Anfang 2018 bestand Mark Zuckerberg darauf, dass Facebook <a href="https://www.cnbc.com/2018/04/11/mark-zuckerberg-facebook-is-a-technology-company-not-media-company.html" target="_blank" rel="noopener noreferrer">nichts mit einem Medien- oder Presseunternehmen gemein</a> hätte. Nur widerwillig haben die Big Five in den letzten Jahren begonnen, Verantwortung für ihre Rolle zu übernehmen. Sie beginnen, die <a href="https://www.bloomberg.com/news/articles/2019-02-14/facebook-says-it-may-remove-anti-vaccine-recommendations" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Botschaften von Impfgegnern totzuschweigen</a>, russische <a href="https://www.cnbc.com/2019/01/17/facebook-removes-fake-accounts-and-pages-tied-to-russia-sputnik.html" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Troll-Armeen zu blockieren</a>, oder <a href="https://www.businessinsider.de/facebook-bans-proud-boys-accounts-groups-2018-10?r=US&amp;IR=T" target="_blank" rel="noopener noreferrer">die schlimmsten Rassisten</a> zu verbannen.</p>
<h3>Das Urheberrecht vs. das Geschäft mit Social Media</h3>
<p>Der Grund für das Zögern der Big Five liegt darin, dass diese Einschränkung der User dem Grundgedanken eines Social Media Netzwerkes widerspricht. Alles, was den Anwender in seiner Freiheit beschneidet, zu posten was er will, beschädigt die Plattform. Sie lebt von dieser Interaktion. Gesetze können dabei nur stören, und das ist der Grund, <a href="https://www.focus.de/politik/deutschland/sein-bild-mit-merkel-ging-um-die-welt-syrischer-selfie-fluechtling-will-facebook-verklagen_id_8719010.html" target="_blank" rel="noopener noreferrer">warum es so schwer ist</a>, falsche, verleumderische oder eben das Urheberrecht verletzende Inhalte von der Plattform zu entfernen. Es ist kein Versäumnis seitens der Plattformbetreiber, es ist ein Kollateralschaden der Geschäftsphilosophie.</p>
<h3>Der Untergang für Kreative?</h3>
<p>Gleichzeitig haben die Plattformen eine Marktmacht entwickelt, die sie quasi zu Monopolisten macht. Keine Marketingstrategie kann heutzutage noch ohne Facebook funktionieren. Zeitungen, Verlage, Musiker, Künstler &#8211; sie alle generieren einen großen Teil ihres Geschäfts über die sozialen Medien. Ihnen droht jetzt Ungemach: <a href="https://www.literaturcafe.de/artikel-13-warum-autoren-die-urheberrechtsreform-bekaempfen-statt-bejubeln-sollten/#Autoren_duerfen_eigene_Texte_nicht_veroeffentlichen" target="_blank" rel="noopener noreferrer">wenn sie ihre eigenen Werke dort promoten wollen</a>, könnten sie durch einen Uploadfilter ausgebremst werden. Den Nachweis, dass sie als Rechtinhaber berechtigt sind, ihre eigenen Werke dort zu zitieren oder in Gänze zur Verfügung zu stellen, müssten sie selber bringen. Das ist zeitaufwändig, und übersteigt die Mittel der meisten kleinen Verlage, Unternehmen oder Künstler.</p>
<h3>Der Untergang der öffentlichen Debatte?</h3>
<p>Ähnlich, so die Befürchtung, dürfte es in anderen Fällen sein, wo urheberrechtlich geschützte Werke im Rahmen der Kunstfreiheit, des wissenschaftlichen Diskurs oder anderer Ausnahmen zum Urheberrecht geteilt werden. Auch hier könnte der Filter streng unterbinden, was ein wertvoller und legitimer Beitrag zur öffentlichen Debatte wäre. Auch hier läge die Nachweispflicht beim User, und auch hier steht zu befürchten, dass der große Aufwand sich nicht lohnt. Die Folge: ein Veröden der öffentlichen Debatte. Doch es droht noch Schlimmeres.</p>
<h3>Zensur?</h3>
<p>Viele Beiträge zum Thema des neuen Urheberrechts warnen vor staatlicher Zensur mit dem Uploadfilter. Einmal eingerichtet, könnte er zur Unterdrückung unliebsamer politischer Botschaften verwendet werden. Die Beschränkung der Filter auf die sozialen Netzwerke könnte nur der erste Schritt sein, später jede Art der Kommunikation zu filtern. Diese Ängste sind ernst zu nehmen. Es sind in den letzten Jahren mehrere autoritäre Potentaten aus demokratischen Systemen erwachsen. Sie könnten einen Uploadfilter wie oben beschrieben ausweiten und missbrauchen.</p>
<p>Doch das Argument, so bedrohlich auch seine Implikation, ist schwach. Eine diktatorische Regierung könnte schon jetzt Uploadfilter einführen. Die Technologie existiert bereits. Doch sämtliche Kommunikation zu politischem Zweck zu überwachen und zu filtern, stellt verfassungstechnisch eine ganz andere Problematik dar als die selektive Kontrolle bestimmter Inhalte auf bestimmten privaten Plattformen.</p>
<p>Im Fall der Uploadfilter, wie sie jetzt geplant sind, geschieht eine Abwägung der Rechte: das Recht am geistigen Eigentum gegenüber dem Recht der freien Meinungsäußerung in einem eindeutig beschränkten Rahmen. Würden die Filter zur Zensur auf allen Kanälen und zu einem anderen Zweck eingesetzt, entfällt die Rechteabwägung. Es gibt kein Recht der Regierung, sich gegen andere Meinungen zu schützen. Das Horroszenario vieler Kritiker wäre vermutlich nicht grundgesetzkonform. Die wichtigste Hürde, die uns schützt, ist also nicht die technische Machbarkeit, sondern der politische Wille. Wenn dieser fehlt, wenn wir also einen entsprechenden Griff nach den Grundrechten nicht unterbinden, dann rettet uns auch nicht, dass die Uploadfilter bisher nur ein Hobby der Big Five und rechtlich nicht bindend waren.</p>
<h3>Keine Angst vor der Veränderung</h3>
<p>Die Uploadfilter in ihrer aktuellen Form sind also kein kleiner Big Brother. Sie bedeuten auch nicht das Ende der kleinen Verlage, Künstler oder Redaktionen. Wer Angst hat vor der Machtlosigkeit der Kreativen gegenüber dem Uploadfilter, der verkennt, dass die sozialen Netzwerke davon leben, ihren Anwendern das Posten leicht zu machen. Facebook et al. dürften alles daran setzen, den Einspruch gegen automatische Filter-Blockaden in Zukunft zu erleichtern &#8211; eben weil diese Inhalte das Herzblut darstellen, das durch die Adern der sozialen Netzwerke fließt.</p>
<p>Zudem unterbindet der Filter nicht die Kommunikation mit geschützten Inhalten wie Memes, die auf Basis von Fotos aus Filmen oder Nachrichten entstehen. Er verhindert nur, dass die geschützten Inhalte auf Facebook-Servern liegen. Wer ein Werk teilen will und sich sicher ist, damit nicht gegen das Urheberrecht zu verstoßen, kann es weiterhin publizieren &#8211; in seinem Blog oder auf seiner Website. Dank der Impressumspflicht kann ein Rechteinhaber ihn im Zweifelsfall identifizieren, die Löschung verlangen oder Lizenzgebühren eintreiben. Wegen Bagatellfällen dürfte mithin keiner der Rechteinhaber den Weg vor ein Gericht gehen &#8211; kleine, private Anwender dürften quasi “unter dem Radar fliegen” &#8211; auch weil das Gesetz zur Abmahnung bei Urheberrechtsverstößen seit seiner <a href="https://de.wikipedia.org/wiki/Abmahnung#Obergrenze_im_Urheberrecht_f%C3%BCr_nicht_bereits_abgemahnte_Verbraucher" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Novellierung 2013</a> das Geschäftsmodell des Abmahnanwalts unrentabel hat werden lassen.</p>
<p>Hierin liegt zudem die größte Chance für Urheber, aber auch für die Gesellschaft. Das neue Gesetz wird die Marktmacht der sozialen Plattformen erheblich beschneiden. Es wird dazu führen, dass andere, dezentrale Wege der Verbreitung stärker verwendet werden. Aus einem Internet-Volk der Facebook-User könnte eine demokratische Gesellschaft der Selbst-Veröffentlicher werden. Ein eigener Blog mit WordPress ist in einer halben Stunde aufgebaut. Technologien wie Newsletter und RSS, die im Zeitalter von Facebook in Vergessenheit zu geraten drohen, würde neues Leben eingehaucht. Auch die Rolle der Messenger wird dabei gestärkt. Schon heute ist Whatsapp in vielen Ländern im Vergleich zu Facebook der wichtigere Kanal. Die dezentrale Natur der persönlichen Netzwerke, die hier aufgebaut werden, macht die Kommunikation zudem noch schwerer zu kontrollieren. Aus Sicht der freien Rede und des gesellschaftlichen Diskurs ein weiterer Vorteil. (Siehe hierzu auch Simon Hurtz Essay in der Süddeutschen“<a href="https://www.sueddeutsche.de/digital/gab-internet-zensur-meinungsfreiheit-1.4319069" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Das freie Netz stirbt vor unseren Augen</a>”).</p>
<h3>Weg mit dem vermittelten Kontakt zum Publikum</h3>
<p>Auch aus Marketingsicht stärkt das die Position der Kreativen. Ein Facebook-Like auf der Page eines Künstlers, Musikers oder Unternehmens ist heute nicht mehr viel wert. Die organische Reichweite der Posts auf der Plattform <a href="https://t3n.de/news/facebook-reichweite-omr-801942/" target="_blank" rel="noopener noreferrer">geht gegen Null</a>. Man kommt nicht darum herum, die Plattform zu nutzen, um gefunden zu werden. Aber jede Ansprache des eigenen Publikums muss über Sponsored Posts geschehen und kostet teures Werbegeld. Der direkte Kontakt zum Kunden ist dem vermittelten Kontakt gewichen.</p>
<p>Viel wertvoller ist dagegen ein RSS- oder Newsletter-Abonnent. Hier ist der Dialog von Anbieter zu Publikum direkt. Ein Autor, der ein neues Buch promoten will, eine Band, die ein neues Video hat &#8211; sie erreichen alle ihre Fans mit einer E-Mail oder einen neuen Post &#8211; und nicht nur die 2 Prozent, denen Facebooks Algorithmus die Nachricht anzeigt.<br />
Fazit: Die Reform des Urheberrechts bekämpft die Zentralisierung der Kommunikation. Gut so!</p>
<p>Mit ihrem Entwurf eines neuen Urheberrechts will die EU die Position von Kreativen und Verlegern stärken. Im Zeitalter der digitalen Transformation konnten Ihre Rechte bisher nicht geschützt werden. Die großen sozialen Netzwerke sind als Parasiten dieser Entwicklung groß geworden. Heute tragen sie einen überwiegenden Anteil der öffentlichen Debatte &#8211; aber sie gestalten ihn nach ihrem Gutdünken und ohne Rechenschaft dafür ablegen zu müssen.</p>
<p>Durch ihre Maßnahmen zum Schutz der Urheber erreicht die EU also viel mehr: sie entzieht Youtube, Facebook et al. eines ihrer wichtigsten (illegitimen) Standbeine und zwingt sie, Verantwortung für die Inhalte zu übernehmen, durch die sie Geld verdienen. Das ist in jeder Hinsicht zu begrüßen. Nicht nur im Bereich des Urheberrechtsschutzes, sondern in allen anderen Bereichen auch.</p>
<p>Dass die technische Infrastruktur dazu auch für unlautere, ja diktatorische Mittel missbraucht werden könnte, ist korrekt. Aber die Technologie existiert ohnehin schon, sie ist bereits im Einsatz. Es ist allein unser politischer Wille, der verhindert, dass sie zu den falschen Zwecken eingesetzt wird. Ihre Verwendung zum Schutz der Rechte von Kreativen und Produzenten ändert daran nichts. Im Gegenteil: wenn sie dazu beiträgt, die monolithische Position der Big Five im öffentlichen Diskurs zu begrenzen, stärkt sie quasi als Nebenwirkung den freien öffentlichen Diskurs.</p>
<div class="_3bJ2H CHExY">
<p class="_1l8RX _1ByhS"><strong>Photo by</strong>: <a href="https://unsplash.com/@markusspiske?utm_source=unsplash&amp;utm_medium=referral&amp;utm_content=creditCopyText">Markus Spiske</a> on <a href="https://unsplash.com/?utm_source=unsplash&amp;utm_medium=referral&amp;utm_content=creditCopyText">Unsplash</a></p>
</div>
<p>
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</div></div></div></div></div></div><div class="wpb_column pos-middle pos-center align_right column_parent col-lg-8 styleptrl--cc-module--col single-internal-gutter"><div class="uncol style-light"  ><div class="uncoltable"><div class="uncell no-block-padding" ><div class="uncont" ><div class="uncode_text_column" ><p><img decoding="async" class="alignnone size-medium wp-image-159021" src="https://www.politik-digital.de/wp-content/uploads/2020/05/CC-Lizenz-630x110111-305x53-1-300x52.png" alt="" width="300" height="52" srcset="https://www.politik-digital.de/wp-content/uploads/2020/05/CC-Lizenz-630x110111-305x53-1-300x52.png 300w, https://www.politik-digital.de/wp-content/uploads/2020/05/CC-Lizenz-630x110111-305x53-1.png 305w" sizes="(max-width: 300px) 100vw, 300px" /></p>
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		<title>Gut gedacht, schlecht gemacht? &#8211; Kommentar zur Reform des europäischen Urheberrechts</title>
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		<dc:creator><![CDATA[admin]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 26 Jun 2018 12:15:48 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[In Brüssel brodelt es digital. Nach der umstrittenen Datenschutzgrundverordnung wird im EU-Parlament nun auch eine weitreichende Reformierung des Urheberrechts angestrebt. [&#8230;]]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p><a href="http://politik-digital.de/wp-content/uploads/copyright-389901_1920_640_280.png"><img decoding="async" class="alignnone wp-image-154810 size-full" src="http://politik-digital.de/wp-content/uploads/copyright-389901_1920_640_280.png" alt="Lupe mit Lexikon, PDPics via pixapay, CCO, bearbeitet. " width="640" height="280" /></a>In Brüssel brodelt es digital. Nach der umstrittenen Datenschutzgrundverordnung wird im EU-Parlament nun auch eine weitreichende Reformierung des Urheberrechts angestrebt. Was dazu gedacht ist, das geistige Eigentum zu schützen und der digitalen Transformation durch rechtliche Anpassungen gerecht zu werden, könnte weitreichende Konsequenzen für den freien Informationsaustausch haben, bemängeln Kritiker. Ein Kommentar über gut gemeinte Ideen, juristische Probleme und gesellschaftliche Folgewirkungen.</p>
<p>Es ist ein Projekt, das Produzenten wie Youtubern, Journalisten und Künstlern einen fairen Anteil am viralen Erfolg garantieren soll: Nach langem Ringen hat der Rechtsausschuss des europäischen Parlaments am vergangenen Mittwoch eine strikte Reform des Urheberrechts beschlossen, die auf einen Vorstoß der Kommission von vor über zwei Jahren zurückgeht. Diese verpflichtet soziale Netzwerke in Zukunft dazu, sowohl <a href="https://www.heise.de/newsticker/meldung/EU-Copyright-Reform-Abgeordnete-stimmen-fuer-Upload-Filter-und-Leistungsschutzrecht-4087028.html" target="_blank" rel="noopener noreferrer">„angemessene und faire“ Lizenzverträge</a> mit Rechteinhabern zu schließen als auch Inhalte bereits vor dem fertigen Upload auf mögliche Urheberrechtsverletzungen zu überprüfen.  Das ist zwar gut gemeint, könnte in der Praxis aber zu einer starken Einschränkung von Meinungsfreiheit und Informationsreichweite führen.</p>
<h3>Die Skepsis gegenüber „Upload-Filtern“ ist riesig</h3>
<p>Besonders in der Kritik stehen hierbei die sogenannten „Upload-Filter“. Hierbei handelt es sich um meist Algorithmen-basierte Software, die Daten beim Hochladen auf eine Plattform gemäß einprogrammierter Kriterien filtert und selektiert. Sie werden im aktuellen Entwurf zwar nicht konkret genannt, wären aber wohl letztlich die einzige Anwendungslösung für Google, Facebook &amp; Co., um die riesigen Datenmengen effektiv auf Urheberrechtsverletzungen prüfen zu können. Problematisch sind hierbei gleich mehrere Punkte: So sind derartige Filter nicht selten recht fehleranfällig und könnten daher auch Inhalte blockieren, die fälschlicherweise für urheberrechtswidrig gehalten werden.</p>
<p>Dies kann immer dann passieren, wenn sich diese Inhalte mit geschützten Inhalten ähneln, wie es häufig bei Coverversionen von Songs, Memes oder Satirevideos der Fall ist. Zahlreiche Gegner des Entwurfs, darunter auch Größen der Branche wie Mitbegründer von Wikipedia und Mozilla haben sich daher Kampagnen wie <a href="https://blog.xeit.ch/2018/06/internetzensur-save-the-meme/" target="_blank" rel="noopener noreferrer">„Save your Internet“ oder „Save the meme“</a> angeschlossen. Sie befürchten, dass die Upload-Filter nicht präzise genug programmiert werden können, um Dateien auf der Grundlage feinster juristischer Abwägungen zu bewerten. Gleichzeitig bemängeln Kritiker, dass es kaum Möglichkeiten für User gibt, sich gegen Upload-Verweigerungen zu wehren.</p>
<h3>Die Kultur des offenen Webs ist in Gefahr</h3>
<p>Dies würde im schlimmsten Fall dazu führen, dass viele kreative Inhalte vollständig aus dem Netz verschwinden, wodurch letztlich auch der lebendige Austausch auf sozialen Netzwerken durch alle Nutzer stark eingeschränkt wäre und damit auch die Kultur des offenen Webs in Frage stände. Jener Effekt wird möglicherweise dann noch verstärkt, wenn Unternehmen wie Facebook besonders restriktive Upload-Filter einsetzen, um dem Risiko zu entgehen, gegen die urheberrechtlichen Regelungen zu verstoßen. Obwohl der Entwurf eigentlich auf die großen digitalen Branchenführer abzielt, kann es hierbei auch kleinere Firmen und Start-Ups treffen, denn der Gesetzentwurf spricht nur vage <a href="https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=CELEX:52016PC0593&amp;from=EN" target="_blank" rel="noopener noreferrer">von „Dienstanbieter(n) der Informationsgesellschaft, die große Mengen der von ihren Nutzern hochgeladenen Werke (…) speichern oder öffentlich zugänglich machen“</a>. Ab wann eine Datenmenge groß genug ist, damit Anbieter unter diese Definition fallen ist hingegen unklar. Gerade die digitalen Newcomer und kleine Plattformen können es aber meist weder finanziell noch technisch leisten, passende Upload-Filter zu entwickeln, einzusetzen und mögliche Sanktionen bei Verstößen zu tragen.</p>
<h3>Große Missbrauchsgefahr durch Selektionssoftware?</h3>
<p>Gleichzeitig steht auch die Frage nach <a href="http://blogs.taz.de/bewegung/2018/06/22/meinungsfreiheit-und-freies-internet-statt-uploadfilter-linksteuer-und-internetzensur/" target="_blank" rel="noopener noreferrer">neuen Zensurmöglichkeiten</a> durch Upload-Filter im Raum. Viele befürchten, dass deren Einsatz eine Blaupause für den Missbrauch durch Politik und Geheimdienste darstellt. So könnten jene Filter künftig auch eingesetzt werden, um das Auftauchen unliebsamer Informationen im Netz von vornherein zu verhindern. Dieser Argumentation muss jedoch entgegengesetzt werden, dass der vorliegende Entwurf initiiert wurde, um private Unternehmen zur strikten Rechtsbindung zu verpflichten. Algorithmen-basierte Filter sind etwa bei der NSA keine Zukunftsvision, sondern längst Realität, weshalb die Frage nach Zensur erst dann greifen würde, wenn staatliche Organisationen auch administrativen Zugriff auf soziale Netzwerke erhielten.</p>
<h3>Gesetzentwurf bringt wenige Vorteile und viele Nachteile</h3>
<p>Trotz aller Kritik gibt es durchaus Akteure, die von der Reform profitieren. Hierbei handelt es sich vor allem um große Medienhäuser, die bisher hohe Geldbeträge in die Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen stecken mussten. Dadurch, dass diese Inhalte erst gar nicht erscheinen, fallen die Kosten jener Prozesse nun weg und können etwa für Werbung eingesetzt werden. Alles in allem lässt sich jedoch feststellen, dass die Reformierung des digitalen Urheberrechts mehr Schaden als Nutzen verursacht – und Asymmetrien zwischen den Marktteilnehmern verstärkt statt aufhebt.</p>
<p>Ein gutes Beispiel hierfür ist auch das bereits in Deutschland geltende <a href="http://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/diginomics/so-trifft-man-google-nicht-kommentar-zum-neuen-eu-urheberrecht-15650116.html?GEPC=s33" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Leistungsschutzrecht für Presseverleger</a>, das im Zuge der Reform künftig EU-weit greifen soll. Es soll Suchmaschinenanbieter, allen voran Google, dazu verpflichten, Lizenzgebühren an Verlage zu zahlen, um deren Inhalte im Ranking zu veröffentlichen. De facto sind aber vor allen Dingen kleine Verlage stark auf eine große Online-Reichweite angewiesen und vergeben die Lizenzen daher kostenlos an den Suchmaschinenriesen.</p>
<h3>Fazit: Das Internet-Recht wird zu kurz gedacht</h3>
<p>Beobachtet man die aktuellen Bemühungen der EU, digitale Regulierungsmechanismen zu implementieren, so fällt auf, dass durchaus ein ernsthafter Wille vorhanden ist, bestehende Defizite von politischer Seite anzugehen. Gleichzeitig muss jedoch festgestellt werden, dass die juristische Ausarbeitung meist als äußerst mangelhaft bezeichnet werden muss. Dies liegt vor allem daran, dass offensichtliches Verständnis für digitale Strukturen und Märkte sowie deren Funktionsweise fehlt. Hier wird einfach zu kurz gedacht. Nur so oder durch gezielte Lobbystrategien von Interessensverbänden lässt es sich erklären, dass sich scheinbare Absichten und Wirkungen gegenseitig derart verfehlen. Bereits Anfang Juli soll das Plenum des EU-Parlaments in Verhandlungen mit den Mitgliedsstaaten treten. Wenig Zeit für die Gegner, ihre Kritik in wirksamen politischen Druck zu verwandeln.</p>
<p>Titelbild: © PDPics via <a href="https://pixabay.com/de/urheberrecht-lupe-lupen-buch-389901/" target="_blank" rel="noopener noreferrer">pixabay</a>, <a href="https://creativecommons.org/publicdomain/zero/1.0/deed.de">CC0</a>, bearbeitet.</p>
<p><a href="http://politik-digital.de/wp-content/uploads/CC-Lizenz-630x110111.png"><img decoding="async" class="alignnone size-medium wp-image-151003" src="http://politik-digital.de/wp-content/uploads/CC-Lizenz-630x110111-305x53.png" alt="CC-BY-NC 2.0" width="305" height="53" /></a></p>
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		<title>Haftung bei Links: Was folgt aus dem Urteil?</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Elena Klaas]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 21 Dec 2016 10:56:51 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[News]]></category>
		<category><![CDATA[Urheberrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Landgericht Hamburg]]></category>
		<category><![CDATA[Europäischer Gerichtshof]]></category>
		<category><![CDATA[Heise Online]]></category>
		<category><![CDATA[Linkhaftungsurteil]]></category>
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					<description><![CDATA[Wer einen Link auf eine Seite mit illegalen Inhalten setzt, kann dafür haftbar gemacht werden. Das im September 2016 gefällte [&#8230;]]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p class="text-wrapper user-select-text"><a href="http://politik-digital.de/wp-content/uploads/RechtUnrecht.png"><img decoding="async" class="alignnone size-full wp-image-150801" src="http://politik-digital.de/wp-content/uploads/RechtUnrecht.png" alt="rechtunrecht" width="630" height="330" /></a>Wer einen Link auf eine Seite mit illegalen Inhalten setzt, kann dafür haftbar gemacht werden. Das im September 2016 gefällte Linkhaftungs-Urteil des Europäischen Gerichtshof wurde letzte Woche vom Landesgericht Hamburg angewandt. Wir haben bei dem Experten für digitales Urheberrecht David Pachali nachgefragt, was dies konkret bedeutet und welche Auswirkungen sich dadurch für die Zukunft der Netzwelt ergeben.</p>
<p class="text-wrapper user-select-text">Wenn Webseiten-Betreiber auf Internetseiten mit rechtswidrigen Inhalten verlinken, können sie laut dem Europäischen Gerichtshof nun dafür abgemahnt werden. Dieses Linkhaftungsurteil hat nun auch das Landgericht Hamburg zum ersten Mal angewendet und einem Anbieter von Lehrmaterial eine Abmahnung von 1.000 Euro zukommen lassen. Nach Anfragen der <a href="http://https://www.heise.de/newsticker/meldung/LG-Hamburg-will-Rechtmaessigkeit-seiner-Online-Inhalte-nicht-rechtsverbindlich-erklaeren-3568292.html" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Heise Gruppe</a> wollte jedoch nicht einmal das Landgericht selbst die Rechtmäßigkeit seiner Online-Inhalte für rechtsverbindlich erklären. Um genauer zu verstehen, was das Urteil nun eigentlich beinhaltet, hat uns der Redaktionsleiter der Website<a href="https://irights.info/was-ist-irightsinfo-redaktion" target="_blank" rel="noopener noreferrer"> iRights.info</a> seine Einschätzungen dazu mitgeteilt.</p>
<p class="text-wrapper user-select-text"><strong> Das Urteil bezieht sich auf eine gewerblich betriebene Website mit „Gewinnerzielungsabsicht“. Können Sie erklären, welche verschiedenen Akteure darunter fallen? Ein privat geführter Blog, der Einnahmen über Bannerwerbung oder Affiliate-Links generiert? Eine Geschäftswebsite, die nur als Visitenkarte genutzt wird und über die primär nichts verkauft wird? Oder andersrum gefragt, wer fällt nicht darunter und muss sich erstmal keine Sorgen machen, wohin er von seiner Website aus verlinkt?</strong></p>
<p>David Pachali: Allgemeingültige Regeln gibt es leider noch nicht. Bislang gibt es ja nur zwei Entscheidungen in genau diesem Zusammenhang: Eine einstweilige Verfügung des Landgerichts Hamburg und eine Grundsatzentscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom September, auf die sich das Landgericht Hamburg beruft — oder zumindest glaubt, sich berufen zu können.</p>
<p>Es ist vielleicht hilfreich, sich vor Augen zu führen, wie es zu der Rechtsprechung überhaupt kam: Bei dem Fall am EuGH ging es um ein reichweitenstarkes Klatsch-Portal eines Verlagsunternehmens. Da war es so, dass die Seite auf Fotos verlinkte, die bei einem Filehoster unerlaubt veröffentlicht waren. Als die Fotos dort gelöscht wurden, tauchten sie anderswo wieder auf und die Seite verlinkte auch dorthin. Damit war es relativ eindeutig: Die Seite weiß, was sie tut, und verlinkt dennoch auf Urheberrechtsverletzungen.</p>
<p>Entscheidend ist nach diesem Urteil daher die Kenntnis oder das „Kennenmüssen“: Müsste ein Seitenbetreiber wissen, dass die verlinkten Inhalte Urheberrechte verletzen – und tut er es dennoch? Bei Seiten mit „Gewinnerzielungsabsicht“ kann man nach Ansicht des EuGH vermuten, dass sie von Urheberrechtsverletzungen wissen müssten. Der EuGH hat dann noch versucht, zumindest private Nutzer aus der Schusslinie zu nehmen. Aber da tut sich natürlich ein riesiger Graubereich auf.</p>
<p>In diesem Graubereich hat das Landgericht Hamburg dann noch einmal sehr schnell zugunsten von Rechteinhabern entschieden. Da ging es um eine Website, auf der der Betreiber auch Lernmaterial gegen Geld anbot. Nach Ansicht des Landgerichts Hamburg war das ausreichend für die „Gewinnerzielungsabsicht“. Es soll dabei nicht auf den konkreten Link ankommen, sondern die Website als ganze.  Einen ähnlichen Graubereich gibt es zum Beispiel bei Creative-Commons-Lizenzen zur nicht-kommerziellen Nutzung. So unbefriedigend es ist: Wer sonst darunter fällt und Kenntnis haben müsste, müssen dann weitere Gerichtsentscheidungen zeigen.</p>
<p><strong>Bezieht sich das Urteil auf die Setzung eines Hyperlinks auf ein konkretes Objekt (z.B. Foto, Video, Text), eine Unterseite, oder auf die ganze Webpräsenz?<br />
</strong><br />
Bei der Entscheidung des Landgerichts Hamburg ging es um einen Link, der direkt auf eine Unterseite mit der Rechtsverletzung führte. In dem Fall vorm Europäischen Gerichtshof führte der Link auf eine Zwischenseite und man musste sich noch mal weiterklicken. Wie tief man da prüfen soll, kann derzeit leider niemand mit Sicherheit sagen.</p>
<p><strong>Wie kann ich denn überhaupt erkennen ob eine Urheberrechtsverletzung vorliegt?</strong></p>
<p>Das wüsste ich auch gerne. Denn sehr häufig ist selbst für geübte Augen gar nicht ohne Weiteres zu erkennen, ob auf einer Website Urheberrechte verletzt werden. Nur selten ist das relativ deutlich. Wenn zum Beispiel auf einer Website mit so einer Südsee-Adresse Kinofilme massenhaft kostenlos bereitstehen, wird es wohl nicht mit rechten Dingen zugehen.</p>
<p>Aber das erwähnte Urteil des EuGH beschränkt sich nicht auf „offensichtliche“ Rechtsverletzungen, bei denen sich dieser Eindruck unmittelbar aufdrängt. Wer verlinkt, soll vielmehr aktiv nachforschen. Aber selbst, wer zum Beispiel bei einer anderen Website nachfragt, ob dort alles OK ist, kann nicht sicher sein, dass nicht doch irgendwo Urheberrechte verletzt werden. Es könnte ja zum Beispiel in der Lizenzkette ein Fehler passiert sein. Diese Prüfpflicht ist aus einer sehr speziellen Konstellation entstanden, aber in der Praxis ist das ziemlich weltfremd.</p>
<div class="c33l info-box"><div class="subc">
<p style="text-align: right;"><a href="http://politik-digital.de/wp-content/uploads/david-1-color-print.jpg"><img decoding="async" class="  wp-image-150805 aligncenter" src="http://politik-digital.de/wp-content/uploads/david-1-color-print-305x305.jpg" alt="david-1-color-print" width="168" height="168" /></a><strong>David Pachali </strong>ist Redaktionsleiter der Webseite <a href="https://irights.info/" target="_blank" rel="noopener noreferrer">iRights.info</a>. Er ist außerdem als freier Journalist und Experte für Urheberrecht in der Netzpolitik tätig. Weitere Infos: <a href="http://david.pachali.net/">http://david.pachali.net/</a></div></div><br />
<strong>Angenommen, ich überprüfe die Website, auf die ich verlinken will, ob eine Urheberrechtsverletzung vorliegt. Was passiert, wenn der Websitebetreiber im Nachhinein illegale Inhalte online stellt bzw. mit seinen Inhalten gegen das Urheberrecht verstößt. Müsste ich in bestimmten Zeiträumen die Website und ihre Inhalte kontrollieren, um mich abzusichern?<br />
</strong><br />
Auch das kann im Moment niemand mit Sicherheit sagen.</p>
<p><strong>Bezieht sich die Entscheidung nur auf Webseiten oder auch auf Links, die man in Social Media postet?<br />
</strong><br />
In den beiden Entscheidungen spielte Social Media keine Rolle. Für die Betreiber sozialer Netzwerke gilt meist ein sogenanntes Haftungsprivileg, solange sie nicht wissen, was ihre Nutzer posten. Für die Nutzer selbst macht es aber keinen großen Unterschied, ob sie Links auf einer Website setzen oder in sozialen Netzwerken. Von daher ist die Frage bei Social Media dieselbe: Müsste, wer öffentlich postet, von Urheberrechtsverletzungen wissen, weil er mit „Gewinnerzielungsabsicht“ handelt?</p>
<p>Zusätzlich ist bei sozialen Netzwerken relativ ungeklärt, ab wann dort eine „Öffentlichkeit“, so wie das Urheberrecht sie versteht, erreicht ist. Unter Umständen kann sie sich auch ergeben, wenn man technisch betrachtet nicht „öffentlich“ postet. Andererseits: Wenn man bedenkt, dass bei Social Media schon bislang vieles ungeklärt war, passiert relativ wenig. Die Warnungen vor Abmahnwellen waren meist etwas vorschnell, auch wenn es natürlich immer wieder Probleme gibt. Meine Twitter-Timeline war auch schon vor den Link-Urteilen zu gefühlt einem Drittel illegal oder halblegal.</p>
<p><strong>Wenn nicht mal das Landgericht Hamburg auf Anfrage eine rechtsverbindliche Erklärung über die einwandfreie Rechtmäßigkeit seiner Inhalte abgegeben kann oder will, wie soll man vorgehen, wenn man eine Anfrage eines anderen Webseiten-Betreibers erhält?<br />
</strong><br />
Die Anfrage von Heise Online beim Landgericht Hamburg zeigt ja auf kluge Weise, wie schnell man nach dieser Entscheidung in der Realsatire landet. Ich würde so eine rechtsverbindliche Erklärung als angefragter Website-Betreiber auch nicht abgeben.</p>
<p><strong>Wie würden Sie nun weiter vorgehen &#8211; Ist es erstmal sicherer, bis auf weitere Rechtsprechungen, alle Links zu entfernen?<br />
</strong><br />
Sicherer wäre es, aber vor allem würde ich jetzt nicht in Panik verfallen. Man könnte vorsichtshalber auch die Kommunikation über das Internet einstellen und die Kulturtechnik der Verlinkung zu den Akten legen. Die Frage ist doch: Zu welchem Preis? Wenn Websitebetreiber aus Angst keine Links mehr setzen, gibt es ein ernstes Problem für die Meinungs- und Informationsfreiheit. Das hat auch der EuGH nach meiner Meinung zu wenig bedacht. Diese Gefahr ist in dem Urteil angelegt, auch wenn das Landgericht Hamburg in dem konkreten Fall vielleicht einfach falsch entschieden hat. Aber es muss sich noch herausschälen, was daraus in der Praxis für Website-Betreiber folgt.</p>
<p><strong>Wie sehen Sie die weitere Entwicklung? Worauf können wir uns einstellen?<br />
</strong><br />
Die Entscheidung des Landgerichts war ja eine einstweilige Verfügung — eine Art Eilverfahren, aus dem man letztlich noch keine allgemeinen Regeln ableiten kann. Wie weit die Prüfpflichten bei der Verlinkung reichen, musste das Gericht nicht weiter erörtern, weil der Webseitenbetreiber erklärt hatte, dass er zu Prüfungen gar keinen Anlass sehe und die Entscheidung so akzeptiert hat.</p>
<p>Ich erwarte, dass es da in naher Zukunft weitere Entscheidungen geben wird. Es ist immerhin möglich, dass die Gerichte die Link-Prüfpflicht dann zumindest wieder auf ein halbwegs praktikables Maß zurechtstutzen und sich der Schaden durch das EuGH-Urteil in Grenzen hält. Außerdem hoffe ich auf die normative Kraft des Faktischen.</p>
<p>Titelbild: <a href="https://pixabay.com/de/absturz-administrator-angriff-at-62281/">Pixabay</a>, CC0 bearbeitet<br />
Portrait: Bereitgestellt von David Pachali, Copyright: Mika Redeligx</p>
<p><a href="http://politik-digital.de/wp-content/uploads/CC-Lizenz-630x11011.png" target="_blank" rel="noopener noreferrer"><img decoding="async" class="alignleft  wp-image-139428" src="http://politik-digital.de/wp-content/uploads/CC-Lizenz-630x11011.png" alt="CC-Lizenz-630x1101" width="441" height="77" /></a></p>
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		<title>EuGH-Urteil zur Störerhaftung enttäuscht Befürworter offener Netze</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Michael Mahler]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 15 Sep 2016 14:07:31 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[News]]></category>
		<category><![CDATA[Freifunker]]></category>
		<category><![CDATA[Tobias Mc Fadden]]></category>
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		<category><![CDATA[freies WLAN]]></category>
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					<description><![CDATA[Freifunker haften nicht für Rechtsverstöße, die Nutzer ihres WLAN-Hotspots begehen. Das hat heute der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschieden. Allerdings müssen [&#8230;]]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p><a href="http://politik-digital.de/wp-content/uploads/WLAN-Gerd-Altmann-CC0-Public-Domain-via-pixabay.jpg"><img decoding="async" class="alignnone wp-image-150252 size-full" src="http://politik-digital.de/wp-content/uploads/WLAN-Gerd-Altmann-CC0-Public-Domain-via-pixabay.jpg" alt="wlan-gerd-altmann-cc0-public-domain-via-pixabay" width="640" height="367" /></a>Freifunker haften nicht für Rechtsverstöße, die Nutzer ihres WLAN-Hotspots begehen. Das hat heute der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschieden. Allerdings müssen Anbieter von freien WLAN-Netzen diese gegebenenfalls mit einem Passwort schützen. Für Befürworter offener WLAN-Netze eine Enttäuschung.</p>
<p>Das heutige Urteil des EuGH bewahrt Freifunker vor Schadensersatzklagen, wenn Dritte über den von ihnen zur Verfügung gestellten Internetzugang Urheberrechte verletzt haben. Die Richter wollen damit eigenen Angaben zufolge dem Recht der Anbieter von Internetzugangsdiensten auf unternehmerische Freiheit und dem Recht der Internetnutzer auf Informationsfreiheit entsprechen. Jedoch kann von dem Anbieter eines öffentlich zugänglichen WiFi-Netzes gerichtlich verlangt werden, ein Passwort einzurichten, um den Verstoß gegen das Urheberrecht zu beenden oder allein schon, um einem solchen vorzubeugen. Maßnahmen, wie die Überwachung der durch das Netz übermittelten Informationen oder gar die vollständige Abschaltung des Internetanschlusses, erteilte das Gericht in Luxemburg allerdings eine Absage.</p>
<h3>&#8220;Herber Rückschlag für eine flächendeckende Versorgung mit offenen Netzen&#8221;</h3>
<p>Befürworter offener WLAN-Netze zeigen sich trotz allem von dem Richterspruch enttäuscht. Sie stoßen sich besonders an dem Hinweis des EuGH, dass Nutzer im Falle einer angeordneten Verschlüsselung für ein zuvor frei zugängliches WLAN-Netz, „ihre Identität offenbaren müssen, bevor sie das erforderliche Passwort erhalten.“ Völlig unklar bleibe nämlich, wie diese Identitätsfeststellung erfolgen solle und wie lange und in welcher Weise die Daten aufbewahrt werden müssten, <a href="https://digitalegesellschaft.de/2016/09/eugh-stoererhaftung-fragen/" target="_blank" rel="noopener noreferrer">erklärte etwa Volker Tripp</a>, politischer Geschäftsführer des Vereins Digitale Gesellschaft: „Muss ich im Café demnächst meinen Ausweis vorlegen und einscannen lassen, um an das WLAN-Passwort zu gelangen?“ Das Urteil sei deshalb „ein herber Rückschlag für eine flächendeckende Versorgung mit offenen Netzen.“</p>
<p>Ähnlich äußerte sich Kläger Tobias Mc Fadden. Er hatte ein frei zugängliches WiFi-Netz zur Verfügung gestellt, über das 2010 ein musikalisches Werk illegal zum Herunterladen angeboten worden war. Die Folge war ein bis jetzt andauernder Rechtsstreit. Das abschließende Urteil des EuGH werten Beobachter als Schritt zu mehr Rechtssicherheit: Denn trotz der kürzlich erfolgten Abschaffung der Störerhaftung in Deutschland durch das reformierte Telemediengesetz, sei die <a href="https://netzpolitik.org/2016/abschaffung-der-wlan-stoererhaftung-fuer-jubel-ist-es-zu-frueh/" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Gefahr von Abmahnungen</a> gegen WLAN-Betreiber nicht explizit ausgeräumt gewesen. Anwälte hätten sich nach wie vor auf Unterlassungsansprüche stützen können.</p>
<p>Titelbild: <a href="https://pixabay.com/de/telefon-wlan-wifi-handy-anrufen-1582893/" target="_blank" rel="noopener noreferrer">WLAN</a> von <a href="https://pixabay.com/de/users/geralt-9301/" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Gerd Altmann</a> via <a href="https://pixabay.com/" target="_blank" rel="noopener noreferrer">pixabay</a>, licenced <a href="https://pixabay.com/de/telefon-wlan-wifi-handy-anrufen-1582893/" target="_blank" rel="noopener noreferrer">CC0 Public Domain</a></p>
<p><a href="http://politik-digital.de/wp-content/uploads/CC-Lizenz-630x11011.png" target="_blank" rel="noopener noreferrer"><img decoding="async" class="alignleft  wp-image-139428" src="http://politik-digital.de/wp-content/uploads/CC-Lizenz-630x11011.png" alt="CC-Lizenz-630x1101" width="441" height="77" /></a></p>
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		<title>EuGH-Urteil zu Hyperlinks: Entlastung für Einzelpersonen, Belastung für Redakteure</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Michael Mahler]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 08 Sep 2016 13:03:25 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[News]]></category>
		<category><![CDATA[EuGH]]></category>
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		<category><![CDATA[Hyperlink]]></category>
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		<category><![CDATA[Urheberrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Urheberrechtsverletzung]]></category>
		<category><![CDATA[Europäischer Gerichtshof]]></category>
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					<description><![CDATA[Wer Hyperlinks auf seiner Webseite setzt, muss in der Regel nicht fürchten, damit gegen das Urheberrecht zu verstoßen. Das stellte [&#8230;]]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p><a href="http://politik-digital.de/wp-content/uploads/Bloggen-StockSnap-CC0-via-pixabay.jpg"><img decoding="async" class="alignnone wp-image-150180 size-full" src="http://politik-digital.de/wp-content/uploads/Bloggen-StockSnap-CC0-via-pixabay.jpg" alt="bloggen-stocksnap-cc0-via-pixabay" width="640" height="352" /></a>Wer Hyperlinks auf seiner Webseite setzt, muss in der Regel nicht fürchten, damit gegen das Urheberrecht zu verstoßen. Das stellte der Europäische Gerichtshof (EuGH) heute klar. Belangt werden kann demnach nur, wer Nutzern vorsätzlich Zugang zu einem geschützten Werk verschafft.</p>
<p>Die Richter entlasten damit Einzelpersonen, weil es für diese oft schwierig zu überprüfen sei, ob es sich auf den Seiten um geschützte Werke handelt oder nicht. Durchschnittliche Internetnutzer dürfen also grundsätzlich weiter auf unbefugt im Internet veröffentlichte Inhalte verlinken, vorausgesetzt sie sind sich dessen nicht bewusst. Anders verhält es sich im Falle einer Gewinnerzielungsabsicht. Dann könne erwartet werden, so die Richter, dass vorab genau geprüft wurde, ob das betroffene Werk nicht unbefugt veröffentlicht wurde.</p>
<h3>Fachanwalt spricht von einem &#8220;richtig schlimmen Urteil&#8221;</h3>
<p>Der EuGH will damit nach eigener Aussage einen angemessenen Ausgleich schaffen: Zwischen den Interessen der Urheberrechtsinhaber einerseits und dem Schutz der Interessen und Grundrechte der Nutzer andererseits, um insbesondere deren Freiheit der Meinungsäußerung und Informationsfreiheit Rechnung zu tragen. Kritiker wie Jörg Heidrich, Fachanwalt für IT-Recht, sprechen dagegen von einem „richtig schlimmen Urteil für alle Formen der Online-Berichterstattung“. Mit seiner Entscheidung bürde das Gericht Redaktionen auf, verlinkte Inhalte auf Urheberrechtsverletzungen zu überprüfen: „Dann werden die Redaktionen eben alle nicht notwendigen Links weglassen“, so Heidrich auf Twitter. Das nutze der Pressefreiheit ebenso wenig wie den Urhebern.</p>
<p>Grund für das EuGH-Urteil war ein Fall aus den Niederlanden. Dort hatte 2011 die Skandal-Webseite GS Media in einem Online-Artikel auf eine australische Webseite verlinkt, die Nacktfotos des niederländischen Fernsehstars Brit Dekker zeigten. Die Aufnahmen waren jedoch ohne Genehmigung des niederländischen „Playboy“-Herausgebers Sanoma veröffentlicht worden. Als die Bilder auf Verlangen von Sanoma von der australischen Webseite gelöscht wurden, verlinkte GS Media auf ein anderes Portal, wo die Fotos ebenfalls unerlaubt zu sehen waren. Entsprechend dem EuGH-Urteil hat GS Media gegen das Urheberrecht verstoßen, da die Links in voller Kenntnis der Rechtswidrigkeit der Veröffentlichung gesetzt worden waren.</p>
<p>Titelbild: <a href="https://pixabay.com/de/wordpress-bloggen-schreiben-eingabe-923188/" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Bloggen</a> von <a href="https://pixabay.com/de/users/StockSnap-894430/" target="_blank" rel="noopener noreferrer">StockSnap</a> via <a href="https://pixabay.com/" target="_blank" rel="noopener noreferrer">pixabay</a>, licenced <a href="https://pixabay.com/de/wordpress-bloggen-schreiben-eingabe-923188/" target="_blank" rel="noopener noreferrer">CC0 Public Domain </a></p>
<p><a href="http://politik-digital.de/wp-content/uploads/CC-Lizenz-630x11011.png" target="_blank" rel="noopener noreferrer"><img decoding="async" class="alignleft  wp-image-139428" src="http://politik-digital.de/wp-content/uploads/CC-Lizenz-630x11011.png" alt="CC-Lizenz-630x1101" width="441" height="77" /></a></p>
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		<title>Dieser Beitrag ist in deinem Land leider nicht verfügbar</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Julie Rothe]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 29 May 2015 10:09:11 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[News]]></category>
		<category><![CDATA[Günther Oettinger]]></category>
		<category><![CDATA[Europäische Kommission]]></category>
		<category><![CDATA[Digitaler Binnenmarkt]]></category>
		<category><![CDATA[Europäische Digitalstrategie]]></category>
		<category><![CDATA[Geoblocking]]></category>
		<category><![CDATA[Urheberrecht]]></category>
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					<description><![CDATA[Anfang Mai hat die EU-Kommission ihre 16 Initiativen für die Schaffung eines europäischen digitalen Binnenmarktes vorgestellt. Dabei will sie das [&#8230;]]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p><a href="http://politik-digital.de/wp-content/uploads/dieses-plakat-ist-in-deinem-land_bearb.jpg"><img decoding="async" class="alignnone size-full wp-image-145890" src="http://politik-digital.de/wp-content/uploads/dieses-plakat-ist-in-deinem-land_bearb.jpg" alt="dieses plakat ist in deinem land_bearb" width="640" height="280" /></a>Anfang Mai hat die EU-Kommission ihre 16 Initiativen für die Schaffung eines europäischen digitalen Binnenmarktes vorgestellt. Dabei will sie das Urheberrecht vereinheitlichen und auch das von EU-Vizepräsident Andrus Ansip scharf kritisierte Geoblocking soll endlich reformiert werden. Es klingt alles sehr ambitioniert, doch die hehren Ziele werden wahrscheinlich vorerst nur schöne Träume bleiben.</p>
<p>Wir fühlen uns oft, als leben wir in einer zunehmend kleineren Welt. Dank billiger Flüge können wir jeden noch so weitentfernten Winkel bereisen und Orte entdecken, von denen unsere Urgroßeltern nicht einmal geträumt haben. Trotzdem sind wir dank Skype und Facebook immer mit der Heimat und Freunden im Kontakt. Über Nachrichtenseiten und soziale Medien wissen wir in Sekundenschnelle über Ereignisse auf der anderen Seite des Globus Bescheid, drücken bei Katastrophen unsere Anteilnahme aus und können Hilfe und Unterstützung organisieren. Wir gucken Serien im Original, weil wir keine Lust haben auf die deutsche Ausstrahlung in einem Jahr zu warten und auf den Geschmack der Originaltonspuren gekommen sind. Die früher exklusiv linear verfügbaren Inhalte der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten erreichen über die Mediatheken, zumindest für sieben Tage, neue Zielgruppen und finden eine größere Verbreitung als es das gute, alte Fernsehen heute noch ermöglichen kann. Und nicht zuletzt hat der Aufstieg von YouTube den Untergang des Musikfernsehens wie es die Neunziger Jahre geprägt hat, entscheidend beschleunigt. Das alles trifft zu. Bis man auf diese kleine, fiese Botschaft trifft, die einen unvermittelt zurück in die Realität holt: „Dieses Video ist in deinem Land nicht verfügbar“.</p>
<p>Filme, Musik, Sportübertragungen oder gleich ganze Services werden innerhalb der EU durch Anbieter geblockt. Ein Grund hierfür ist der Verkauf von Ausstrahlungslizenzen in jedem einzelnen Mitgliedsland, zum Beispiel für die Ausstrahlung von Sportereignissen wie der Champions League oder den Olympischen Spielen. Im Fall von YouTube liegen der regionalen Blockade von Inhalten zumeist Streitigkeiten über die Verwendung von urheberrechtlich geschützten Werken, vor allem Musik, zugrunde.</p>
<h3>Ein kleines bisschen Reform wagen</h3>
<p>Als der für den digitalen Binnenmarkt zuständige EU-Vizepräsident Andrus Ansip Ende März verkündete, er hasse <a href="http://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/netzwirtschaft/eu-kommission-will-geoblocking-bei-youtube-aufheben-13505521.html" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Geoblocking</a> und werde sich für eine Abschaffung innerhalb der EU einsetzen, hofften viele genervte Nutzer, die neue Digitalstrategie würde sich endlich diesem Problem annehmen und gegen die Ländersperren vorgehen. Tatsächlich sehen die Anfang Mai <a href="http://ec.europa.eu/priorities/digital-single-market/docs/dsm-communication_de.pdf" target="_blank" rel="noopener noreferrer">vorgestellten Maßnahmen</a> für den digitalen Binnenmarkt vor, den Abbau von „ungerechtfertigtem Geoblocking“ voranzutreiben und noch bis zum ersten Halbjahr 2016 hierfür geeignete Vorschläge vorzustellen. Die Ausführungen zum Geoblocking in dem Papier beziehen sich allerdings ausschließlich auf den Onlinehandel, der in ganz Europa harmonisiert und kundenfreundlicher gestaltet werden soll. Eine Umleitung auf womöglich teurere Online-Shops und –Angebote eines Händlers im eigenen Land soll es dann nicht mehr geben. Den Abbau von Ländersperren für geschützte Inhalte will die Kommission durch eine europaweite Harmonisierung der Urheberrechtssysteme ermöglichen. Dadurch soll die Portabilität bereits erworbener Inhalte innerhalb der EU ermöglicht werden. Dann könnten deutsche Touristen beispielsweise auch im Urlaub ihren Netflix- oder Amazon Prime-Zugang innerhalb des EU-Auslands nutzen. Vorschläge für eine Richtlinie sollen noch vor Ende 2015 vorgelegt werden. Zunächst wird die EU-Kommission allerdings nur die Sperren für bezahlte Inhalte angehen, öffentlich- und werbefinanzierte Werke werden wohl zumindest vorerst <a href="https://twitter.com/Senficon/status/595893979968831488" target="_blank" rel="noopener noreferrer">weiterhin geblockt</a>. Zwar erkennt die Kommission in der Strategie an, dass die Territorialität der Urheberrechts in Europa dem sich wandelnden Konsumverhalten der Bürger nicht mehr gerecht wird, konkrete Maßnahmen für die Schaffung eines europäischen Urheberrechts macht sie bislang aber nicht. Die Einführung eines <a href="https://juliareda.eu/reda-bericht-erklaert/#singletitle" target="_blank" rel="noopener noreferrer">europäischen Urheberrechtstitels</a>, wie ihn die Europaabgeordnete Julia Reda in ihrem <a href="http://www.europarl.europa.eu/sides/getDoc.do?pubRef=-//EP//NONSGML+COMPARL+PE-546.580+02+DOC+PDF+V0//DE&amp;language=DE" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Bericht</a> vorgeschlagen hat, könnte ein entscheidender Schritt zu einem gemeinsamen europäischen Binnenmarkt sein. Auf diesem Wege wäre ein Interessenausgleich zwischen den Urhebern, die ihre Werke dann einheitlich unter europäischem Urheberrecht schützen könnten, und den Nutzern, die von einem grenzüberschreitenden Angebot profitieren, möglich. Die Kommission wagt sich aber offenbar nicht an ein derart großes Projekt heran und schafft zunächst nur geringe Erleichterungen für Europareisende.</p>
<h3>Ja, nein, vielleicht</h3>
<p>Ländersperren werden von ihren Verfechtern, wie dem deutschen EU-Digitalkommissar Günther Oettinger, häufig als Schutz der kulturellen Vielfalt in Europa und für kleine Nischenproduktionen im audiovisuellen Bereich verteidigt. Dabei hilft es vor allem den Verwertern englischsprachiger Großproduktionen, ihre Inhalte von <a href="https://netzpolitik.org/2015/geoblocking-in-der-eu-schwaecht-sprachvielfalt-und-kulturschaffende/" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Land zu Land zu lizenzieren</a>, solange es kein einheitliches System in Europa gibt. Produktionen in <a href="http://www.faz.net/aktuell/feuilleton/medien/republica-2015-interview-mit-julia-reda-zu-urheberrecht-13573534.html" target="_blank" rel="noopener noreferrer">wenig verbreiteten Landessprachen</a> bleiben so auch für interessierte EU-Bürger aus anderen Ländern unzugänglich. Vor allem für linguistische Minderheiten schränkt sich der legale Zugang zu Programmen in der Muttersprache so stark ein. Oettinger hat bereits angekündigt, dass er <a href="http://www.hollywoodreporter.com/news/cannes-2015-european-commissioner-digital-796556" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Ausnahmen für die Filmindustrie</a> bei einer Einschränkung des Geoblockings sehr offen gegenübersteht und eine Abschaffung des Territorialprinzips bei der Rechtevergabe nicht geplant sei. Ein bemerkenswerter Sinneswandel: Noch Anfang des Jahres fand der Digitalkommissar <a href="https://netzpolitik.org/2015/oettinger-im-twitterview-geoblocking-in-eu-voellig-sinnlos-urheberrechtsreform-notwendig/" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Ländersperren sinnlos</a> und forderte eine Urheberrechtsreform, um im Zeitalter der digitalen Revolution mitzuhalten.</p>
<p>Viel ist von der europäischen Digitalstrategie bei der Schaffung eines echten digitalen Binnenmarktes nicht zu erwarten. Bislang liegen noch keine konkreten Umsetzungsvorschläge vor, aber die Lobbygruppen vor allem aus der Filmverwertungsindustrie sind bereits von den spärlichen Ideen aufgeschreckt. Die Botschaft „Dieses Video ist in deinem Land nicht verfügbar“ wird also auch innerhalb Europas nicht so schnell verschwinden. Dafür sind die Interessen von Verwertern und Produzenten nach wie vor zu stark im Vergleich zu einer weniger lauten Gruppe von Nutzern, die freien Zugang zu Inhalten in ganz Europa einfordern.</p>
<p>Bild: <a href="https://www.flickr.com/photos/pierreee/6857179919/" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Pierre </a>(CC BY-SA 2.0)</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><a href="http://politik-digital.de/wp-content/uploads/CC-Lizenz-630x11011.png" target="_blank" rel="noopener noreferrer"><img decoding="async" class="alignleft  wp-image-139428" src="http://politik-digital.de/wp-content/uploads/CC-Lizenz-630x11011.png" alt="CC-Lizenz-630x1101" width="441" height="77" /></a></p>
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		<title>Kommt jetzt endlich der europäische digitale Binnenmarkt?</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Jan Voß]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 07 May 2015 13:27:35 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[News]]></category>
		<category><![CDATA[Datenschutz]]></category>
		<category><![CDATA[Urheberrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Günther Oettinger]]></category>
		<category><![CDATA[Europäische Kommission]]></category>
		<category><![CDATA[Julia Reda]]></category>
		<category><![CDATA[Digitaler Binnenmartk]]></category>
		<category><![CDATA[Europäische Digitalstrategie]]></category>
		<category><![CDATA[Geoblocking]]></category>
		<category><![CDATA[Verbraucherschutz]]></category>
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					<description><![CDATA[Geoblocking, Datenschutz, Urheberrecht. Dies sind nur einige digitale Themen, die die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union aktuell beschäftigen. Um auch endlich [&#8230;]]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p><a href="http://politik-digital.de/wp-content/uploads/world-the-andras-barta-cc0-via-pixabay.jpg"><img decoding="async" class="alignnone wp-image-148839 size-full" src="http://politik-digital.de/wp-content/uploads/world-the-andras-barta-cc0-via-pixabay.jpg" alt="Europa vernetzt von the andreas barta cc0 via Bixabay" width="640" height="280" /></a>Geoblocking, Datenschutz, Urheberrecht. Dies sind nur einige digitale Themen, die die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union aktuell beschäftigen. Um auch endlich im digitalen Bereich einen europäischen Binnenmarkt umzusetzen, hat die EU-Kommission nun ihre lang erwartete Digitalstrategie vorgestellt. Eine Übersicht über die geplanten Initiativen.</p>
<p>Der Europäische Binnenmarkt garantiert den Mitgliedsstaaten und ihren BürgerInnen den freien Verkehr von Waren, Dienstleistungen, Kapital und Personen. Ausgenommen davon war bisher die Digitalwirtschaft. EU-Digitalkommissar Günther Oettinger hat schon länger die Einführung eines „Europäischen Digitalen Binnenmarktes“ gefordert. Die Umsetzung dieser Forderung scheint nun mit der lang erwarteten <a href="http://europa.eu/rapid/press-release_IP-15-4919_en.htm" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Strategie der EU-Kommission</a> zu erfolgen, die der Kommissar gestern gemeinsam mit dem Kommissions-Vizepräsidenten und -Kollegen Andrus Ansip in Brüssel vorgestellt hat.</p>
<h3>Ambitionierte Ziele: Reform des Urheberrechts, Verbraucherschutzes und Geoblockings</h3>
<p>Ziel der Strategie ist ein europaweit einheitlicher Markt ohne Schranken. Dies sollen 16 Initiativen ermöglichen, die bis Ende 2016 angestoßen werden sollen. Ein Schwerpunkt des vorgestellten Papiers bildet das Urheberrecht. Es soll bis Ende 2015 so harmonisiert werden, dass legal erworbene digitale Daten europaweit genutzt werden können. Auch das umstrittene Geoblocking, einer der Gründe für die bislang schwierige Reformierung des Urheberrechts, hat Einzug in das Strategiepapier gefunden. Beim Geoblocking handelt es sich um länderspezifische Inhaltssperren im Internet: So können etwa Videos oder Musik aus Lizenzgründen in anderen EU-Staaten nicht angeboten werden. Über dessen Abschaffung hatten sich die beiden Kommissare Ansip und Oettinger zuvor <a href="http://www.heise.de/newsticker/meldung/EU-Digitalkommissar-Oettinger-gegen-rasche-Abschaffung-von-Geoblocking-2587481.html" target="_blank" rel="noopener noreferrer">noch heftig gestritten.</a> Nun wolle man nur noch gegen „ungerechtfertigtes“ Geoblocking vorgehen. Dies sei nicht nur häufig beim Urheberrecht anzutreffen, sondern auch beim E-Commerce.</p>
<p>Die Onlinewirtschaft soll durch eine europaweite Angleichung des Verbraucherschutzes unterstützt werden. Unterschiedliche Regeln in den einzelnen EU-Ländern gelten als ein Haupthindernis für den internationalen Onlinehandel. Darüber hinaus wolle man die Datenschutzrichtlinien kritisch begutachten und bis Ende 2015 an das Zeitgeschehen anpassen. Konkrete Maßnahmen werden jedoch nicht genannt. Weiterhin soll eine Reform der Telekommunikationsvorschriften mit Blick auf die Frequenzzuteilung vorangetrieben und ein zeitgemäßer Rechtsrahmen für audiovisuelle Medien gestaltet werden. Dies kann als <a href="http://politik-digital.de/eu-kommission-gegen-google-worum-gehts" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Kampfansage</a> der Kommission an die großen Internetplattformen wie Google und Facebook gewertet werden. Denn man wolle die Rolle von Suchmaschinen und sozialen Medien im Markt kritisch beobachten und analysieren, ob deren Praxis von geltendem Wettbewerbsrecht gedeckt sei.</p>
<p>Weitere Vorstöße drängen auf mehr Cybersicherheit und den verstärkten Kampf gegen illegale Inhalte im Internet, andere auf die Bestrebungen, das E-Government mit einem neuen Aktionsplan voranzubringen. Auch die Bereiche E-Health und Umwelt sollen unter digitalen Aspekten weiterentwickelt werden. In diesen Punkten bleibt das Initiativenpapier jedoch sehr vage. Bisher gibt es dafür lediglich die Ankündigung. Auch wie man eine Reform des Urheberrechts, die zuvor bereits mehrmals gescheitert ist, umsetzen möchte, geht aus dem Strategiepapier nicht hervor.</p>
<h3>Kritik: Zu schwamming formuliert und kein Wort zur Massenüberwachung</h3>
<p>Kritik gibt es deshalb bereits aus Politik und Gesellschaft. Die <a href="https://edri.org/digital-single-market-will-citizens-be-at-the-centre-of-the-commissions-plans/" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Bürgerrechtsorganisation European Digital Rights (EDRi)</a> beispielsweise kritisierte, dass von den großen Ankündigungen wenig übrig geblieben sei und es einige ernsthafte Bedenken gebe. Unmutsäußerungen gibt es auch aus dem Europaparlament. So hält <a href="http://www.tagesschau.de/inland/urheberrecht-101.html" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Julia Reda</a>, Abgeordnete der Piratenpartei, das Urheberrecht für vollkommen veraltet, auch gehen ihr die vorgelegten Initiativen nicht weit genug. Beim Geoblocking seien nur bezahlte Dienste ins Visier genommen worden. Kostenlose Dienste wie YouTube würden gar nicht berücksichtigt. <a href="http://taz.de/Digitalwirtschaft-auf-der-republica/!159465/" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Weitere Kritik</a> gibt es dafür, dass im gesamten Dokument kein einziges Mal auf die digitale Massenüberwachung von Geheimdiensten wie der NSA oder dem BND eingegangen wird.</p>
<p>Bild<a href="https://pixabay.com/en/world-europe-map-connections-1264062/">:TheAndrasBarta CC0 via Pixabay</a></p>
<div id="yui_3_16_0_1_1430750988796_724" class="view follow-view clear-float photo-attribution"></div>
<div class="attribution-info"></div>
<p><a href="http://politik-digital.de/wp-content/uploads/CC-Lizenz-630x11011.png" target="_blank" rel="noopener noreferrer"><img decoding="async" class="alignleft  wp-image-139428" src="http://politik-digital.de/wp-content/uploads/CC-Lizenz-630x11011.png" alt="CC-Lizenz-630x1101" width="441" height="77" /></a></p>
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		<title>Netzpolitik im Hamburger Koalitionsvertrag</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Julie Rothe]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 09 Apr 2015 11:10:55 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[News]]></category>
		<category><![CDATA[SPD]]></category>
		<category><![CDATA[Grüne]]></category>
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		<category><![CDATA[Urheberrecht]]></category>
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		<category><![CDATA[Hamburgische Bürgerschaft]]></category>
		<category><![CDATA[Störerhaftung]]></category>
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		<category><![CDATA[Hamburgwahl]]></category>
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					<description><![CDATA[Gut zwei Monate liegt die Wahl in Hamburg zurück, jetzt haben sich SPD und Grüne endlich auf einen gemeinsamen Koalitionsvertrag [&#8230;]]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p><a href="http://politik-digital.de/wp-content/uploads/hh-rathaus_bearb1.jpg"><img decoding="async" class="alignnone size-full wp-image-145319" src="http://politik-digital.de/wp-content/uploads/hh-rathaus_bearb1.jpg" alt="hh rathaus_bearb" width="640" height="280" /></a>Gut zwei Monate liegt die Wahl in Hamburg zurück, jetzt haben sich SPD und Grüne endlich auf einen gemeinsamen Koalitionsvertrag geeinigt. Nachdem wir uns vor der Senatswahl bereits die Wahlprogramme der Parteien genauer angesehen haben, werfen wir nun aus netzpolitischer Sicht einen Blick auf den Koalitionsvertrag.</p>
<p><a href="http://www.spd-hamburg.de/linkableblob/128150/data/koalitionsvertrag_download.pdf" target="_blank" rel="noopener noreferrer">„Zusammen schaffen wir das moderne Hamburg“</a>. Ein bisschen sperrig kommt er daher, der Titel des Koalitionsvertrags zwischen SPD und Grünen für die gemeinsame Regierungsbildung in den kommenden fünf Jahren. Tatsächlich haben beide Parteien einen Großteil ihrer netzpolitischen Ankündigungen aus den <a title="Netzpolitik an der Waterkant: Die Wahlprogramme zur Hamburger Bürgerschaftswahl" href="http://politik-digital.de/netzpolitik-an-der-waterkant-die-wahlprogramme-zur-hamburger-buergerschaftswahl" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Wahlprogrammen</a> übernommen und so ein zeitgemäßes Programm geschnürt. Die wichtigsten Vorhaben im Überblick.</p>
<p><strong>Digitale Stadt</strong></p>
<p>Der Bereich eGovernment soll in den nächsten Jahren verstärkt ausgebaut werden und mehr niedrigschwellige und kundenfreundliche Verwaltungsangebote schaffen, ohne gleichzeitig persönliche Dienstleistungen der Verwaltung abzubauen. Diese sollen wenn möglich auch über entsprechende Apps zugänglich gemacht werden und so den Behördengang für Bürgerinnen und Bürger erleichtern.</p>
<p>Für die Hamburger Stadtverwaltung plant der neue Senat, verstärkt OpenSource-Lösungen zum Einsatz kommen zu lassen und externe IT-Dienstleister durch No-Spy-Klauseln zur Einhaltung von Datenschutz und Vertraulichkeit zu verpflichten. Beide Anliegen fanden sich bereits im Wahlprogramm der Grünen und haben nun Eingang in den gemeinsamen Koalitionsvertrag gefunden.</p>
<p>Der Landesdatenschutzbeauftragte Hamburgs soll in den kommenden Jahren mit seinem Amt vollständig vom Senat gelöst und dadurch in seiner Unabhängigkeit weiter bestärkt werden. Wie in den meisten Bundesländern ist der Datenschutzbeauftragte der Hansestadt für die datenschutzrechtliche Aufsicht und Beratung öffentlicher und nicht-öffentlicher Stellen sowie für die Informationsfreiheit und Akteineinsicht zuständig.</p>
<p><strong>Ausbau freier WLAN-Angebote</strong></p>
<p>Nachdem der Hamburger Senat bereits 2012 die Bundesratsinitiative zur Schaffung von Rechtssicherheit bei der Störerhaftung angestoßen hat, unterstreicht die künftige Regierungskoalition nun diesen Anspruch. Gewerbliche und private WLAN-Netze sollen noch in dieser Legislaturperiode ein möglichst flächendeckendes freies Angebot ermöglichen. Dafür muss jedoch auf Bundesebene endlich Rechtsklarheit für die Betreiber solcher Netze geschaffen werden.</p>
<p><strong>Urheberrecht – zwischen klassischen Geschäftsmodellen und neuen Vertriebswegen</strong></p>
<p>Der Senat will sich aktiv in die Diskussion um die künftige Ausgestaltung des Urheberrechts in Deutschland und Europa einbringen und für einen fairen Ausgleich der Interessen von Urhebern, Verwertern und Nutzern eintreten.</p>
<p><strong>Öffentlich-rechtliche Inhalte länger verfügbar</strong></p>
<p>Viele Beitragszahler des Rundfunkbeitrags ärgern sich regelmäßig, wenn eine verpasste Sendung nach sieben Tagen nicht mehr in den Mediatheken der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten verfügbar ist. Auch der neue Hamburger Senat sieht hier Handlungsbedarf und will sich gemeinsam mit anderen Bundesländern für eine längere Verfügbarkeit öffentlich-rechtlicher Produktionen einsetzen. Die Rechtsgrundlagen hierfür sollen im Hinblick auf das sich wandelnde Seh- und Nutzungsverhalten der Beitragszahler geschaffen werden, und das unter Berücksichtigung der Interessen privater Anbieter.</p>
<p><strong>Bildung im digitalen Zeitalter</strong></p>
<p>Die Kontroverse um die Herauslösung des Informatikunterrichts aus dem Pflichtfach Naturwissenschaft und Technik hatte 2013 zu hitzigen Diskussionen in der Hansestadt geführt. SPD und Grüne haben bei diesem Thema in der vergangenen Wahlperiode unterschiedliche Standpunkte vertreten. Die Einigung scheint jetzt ein Minimalkonsens zu sein. Im Koalitionsvertrag wird nun lediglich ein neuer Rahmenlehrplan für das Wahlpflichtfach Informatik angekündigt.</p>
<p>Die Nutzung digitaler Medien soll verstärkt in den Unterricht integriert und hierfür sollen auch das WLAN-Angebot an Schulen und der Einsatz freier Lernressourcen ausgebaut werden.</p>
<p>Eine positive Entwicklung wird im Bereich der Hochschulbildung und Lehre angekündigt. Die Urheberrechtsregelungen für die Produkte wissenschaftlicher Forschung will der Senat im Hinblick auf die Anforderungen und die heutige Praxis von wissenschaftlichem Arbeiten und Lehre auf den Prüfstand stellen. Der digitale Zugang zu Publikationen könnte für Studierende und Lehre so endlich ausgebaut und erleichtert werden. Studien, Analysen und Gutachten, die mit öffentlichen Geldern gefördert wurden, sollen der Öffentlichkeit in Zukunft nach Open Data-Prinzipien zugänglich gemacht werden.</p>
<p><strong>3-D-Print-Initiative</strong></p>
<p>Ein wenig überraschend kommt die 3-D-Druck-Strategie des Senats daher. Als vielversprechende Querschnittstechnologie, die einen Strukturwandel in Medizintechnik, Luftfahrt, Logistik und Handel befördern soll, erhofft sich die künftige Regierung Standortvorteile vom 3-D-Druck. Die bereits vorhandenen Kompetenzzentren sollen durch eine übergreifende Strategie weiter gefördert und unterstützt werden und Hamburg als Technologieführer etablieren. Was genau geplant ist und in welchem Umfang zum Beispiel Arbeitsplätze entstehen könnten, bleibt allerdings offen.</p>
<p><strong>Schaffung eines Start-up-Ökosystems</strong></p>
<p>Die Unterstützung von Start-up-Hubs und die gezielte Förderung von Start-ups soll auch in der nächsten Legislaturperiode fortgeführt werden. Besonders die Hochschulen und Universitäten rücken hier als Ausgangspunkt für wissensbasierte Gründungen in den Mittelpunkt.</p>
<p>Interessanterweise spielen <a title="Faktencheck Netzneutralität – gleiches Internet für alle?" href="http://politik-digital.de/faktencheck-netzneutralitaet-gleiches-internet-fuer-alle" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Netzneutralität</a> und Vorratsdatenspeicherung, trotz vieler aktueller Diskussionen auf Bundes- und EU-Ebene, im Koalitionsvertrag keine Rolle. Andere Themen wie Störerhaftung, Urheberrecht oder die Verlängerung der Speicherfristen der öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten kann Hamburg nicht alleine angehen. Gemeinsam mit gleichgesinnten Bundesländern wird viel Überzeugungsarbeit geleistet und gegen starke Lobbyinteressen Stand gehalten werden müssen. Der Koalitionsvertrag zeigt, dass SPD und Grüne den Anforderungen an die digitale Zukunft Hamburgs gerecht werden wollen und hier eine wichtige Querschnittsaufgabe erkannt haben. Wie ernst sie es damit meinen, wird sich daran messen lassen, welche Ankündigungen sie in den kommenden fünf auch umsetzen.</p>
<p>Bild: <a href="https://www.flickr.com/photos/uranwolle/9067046118" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Markus Daams</a></p>
<p><a href="http://politik-digital.de/wp-content/uploads/CC-Lizenz-630x11011.png" target="_blank" rel="noopener noreferrer"><img decoding="async" class="alignleft  wp-image-139428" src="http://politik-digital.de/wp-content/uploads/CC-Lizenz-630x11011.png" alt="CC-Lizenz-630x1101" width="441" height="77" /></a></p>
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		<title>#AskOettinger: Twitterchat zum Urheberrecht</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Franziska Türk]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 27 Feb 2015 12:02:20 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[News]]></category>
		<category><![CDATA[Urheberrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Günther Oettinger]]></category>
		<category><![CDATA[Digitaler Binnenmarkt]]></category>
		<category><![CDATA[Twitterview]]></category>
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					<description><![CDATA[Das Urheberrecht in Europa soll modernisiert werden. EU-Digitalkommisar Günther Oettinger hat deshalb zum Twitterview geladen, um auch unsere Sicht der [&#8230;]]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p><a href="http://politik-digital.de/wp-content/uploads/oettinger_crop.jpeg"><img decoding="async" class="alignnone size-full wp-image-144939" src="http://politik-digital.de/wp-content/uploads/oettinger_crop.jpeg" alt="oettinger_crop" width="1023" height="447" /></a>Das Urheberrecht in Europa soll modernisiert werden. EU-Digitalkommisar Günther Oettinger hat deshalb zum Twitterview geladen, um auch unsere Sicht der Dinge zu hören. Toll! Wie viel die digitale Frage- und Antwortstunde tatsächlich gebracht hat, darüber sind die Meinungen geteilt.</p>
<div class="storify"><iframe src="//storify.com/politikdigital/askoettinger-twitterchat-zum-urheberrecht/embed?header=false&#038;border=false" width="100%" height="750" frameborder="no" allowtransparency="true"></iframe><script src="//storify.com/politikdigital/askoettinger-twitterchat-zum-urheberrecht.js?header=false&#038;border=false"></script><noscript>[<a href="//storify.com/politikdigital/askoettinger-twitterchat-zum-urheberrecht" target="_blank" rel="noopener noreferrer">View the story &#8220;#AskOettinger: Twitterchat zum Urheberrecht&#8221; on Storify</a>]</noscript></div>
<p><a href="http://politik-digital.de/wp-content/uploads/CC-Lizenz-630x11011.png" target="_blank" rel="noopener noreferrer"><img decoding="async" class="alignleft  wp-image-139428" src="http://politik-digital.de/wp-content/uploads/CC-Lizenz-630x11011.png" alt="CC-Lizenz-630x1101" width="441" height="77" /></a></p>
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		<title>16. Berliner Hinterhofgespräch: Ist der Zugang zum kulturellen Erbe bedroht?</title>
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		<dc:creator><![CDATA[admin]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 13 Nov 2014 14:31:59 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[News]]></category>
		<category><![CDATA["Berliner Hinterhofgespräche"]]></category>
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		<category><![CDATA[Hangout]]></category>
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					<description><![CDATA[Mehrere hundert Millionen Bücher und eine große Anzahl von Sammlungen und Archiven warten darauf, digitalisiert und damit für viele Menschen [&#8230;]]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p><a href="http://politik-digital.de/wp-content/uploads/WINTERBLID-v41.jpg"><img decoding="async" class="alignleft size-full wp-image-143019" alt="WINTERBLID-v4" src="http://politik-digital.de/wp-content/uploads/WINTERBLID-v41.jpg" width="640" height="360" /></a>Mehrere hundert Millionen Bücher und eine große Anzahl von Sammlungen und Archiven warten darauf, digitalisiert und damit für viele Menschen weltweit zugänglich gemacht zu werden. Doch das derzeit gültige Urheberrecht verhindert vielfach den Zugang zum kulturellen Erbe. Eine Reform scheint vonnöten. Wir sprachen am <strong>Dienstag, 18.11., ab 17 Uhr</strong> mit Experten darüber, wie der Zugang zum kulturellen Erbe künftig gestaltet sein könnte.<br />
<iframe hcb-fetch-image-from="http://www.youtube.com/watch?v=YeRX08GmueA" title="16. Berliner Hinterhofgespräch: Ist der Zugang zum kulturellen Erbe bedroht?" width="840" height="473" src="https://www.youtube.com/embed/YeRX08GmueA?feature=oembed&#038;width=840&#038;height=1000&#038;discover=1" frameborder="0" allow="accelerometer; autoplay; encrypted-media; gyroscope; picture-in-picture" allowfullscreen></iframe><br />
Das <a href="http://www.urheberrechtsbuendnis.de/" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Aktionsbündnis &#8220;Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft&#8221;</a> forderte bereits 2004: &#8220;In einer digitalisierten und vernetzten Informationsgesellschaft muss der Zugang zur weltweiten Information für jedermann zu jeder Zeit von jedem Ort für Zwecke der Bildung und Wissenschaft sichergestellt werden.“ Doch davon sind wir noch weit entfernt. Um ein zeitgemäßes Urheberrecht für die Wissensgesellschaft zu gestalten, braucht es einen sinnvollen Ausgleich der Interessen von Urhebern auf der einen Seite sowie Wissenschaft und Lehre auf der anderen Seite.<br />
Der Diskurs über die mit der Digitalisierung verbundenen Chancen, Hindernisse, Herausforderungen und Veränderungen von Bibliotheken, Archiven und Museen darf nicht abreißen. Darüber haben wir <strong>am Dienstag, 18.11., von 17 Uhr bis 17.45 Uhr</strong> mit den Experten gesprochen.<br />
Unsere Diskussionsgäste im Google Hangout waren <strong>Barbara Fischer</strong>, Kulturmanagerin und Kuratorin für Kulturpartnerschaften bei Wikimedia Deutschland e. V.; <strong>Paul Klimpel</strong>, Rechtsanwalt und Leiter des iRights.Lab Kultur; sowie <strong>Leonhard Dobusch</strong>, der als Juniorprofessor für Organisationstheorie am Management-Department der Freien Universität Berlin u.a. zu transnationaler Urheberrechtsregulierung forscht. Die Moderation des Gesprächs übernahm <strong>Christian Marx</strong> von politik-digital.de.<br />
Wie gewohnt veranstalteten wir das Hinterhofgespräch zusammen mit unserem Kooperationspartner <a href="http://www.netzpiloten.de/" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Netzpiloten</a>.</p>
<p style="text-align: left"><a href="http://politik-digital.de/wp-content/uploads/Hinterhof_neu1.png"><img decoding="async" class="aligncenter size-large wp-image-143095" alt="Hinterhof_neu" src="http://politik-digital.de/wp-content/uploads/Hinterhof_neu1-630x155.png" width="630" height="155" /></a><br />
Porträts v.l.n.r. : Prof. Dr. Leonhard Dobusch: FU Berlin, Barbara Fischer: Wikimedia Deutschland, Dr. Paul Klimpel: collaboratory.de, Chrsitian Marx: politik-digital.de</p>
<p>Bild oben: politik-digital.de<br />
<a href="http://politik-digital.de/wp-content/uploads/CC-Lizenz-630x11011.png"><img decoding="async" class="alignnone  wp-image-139428" alt="CC-Lizenz-630x1101" src="http://politik-digital.de/wp-content/uploads/CC-Lizenz-630x11011.png" width="441" height="77" /></a></p>
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