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	<title>Urheberrechtsverletzung &#8211; politik-digital</title>
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	<title>Urheberrechtsverletzung &#8211; politik-digital</title>
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		<title>EuGH-Urteil zu Hyperlinks: Entlastung für Einzelpersonen, Belastung für Redakteure</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Michael Mahler]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 08 Sep 2016 13:03:25 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[News]]></category>
		<category><![CDATA[Urheberrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Urheberrechtsverletzung]]></category>
		<category><![CDATA[Europäischer Gerichtshof]]></category>
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					<description><![CDATA[Wer Hyperlinks auf seiner Webseite setzt, muss in der Regel nicht fürchten, damit gegen das Urheberrecht zu verstoßen. Das stellte [&#8230;]]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p><a href="http://politik-digital.de/wp-content/uploads/Bloggen-StockSnap-CC0-via-pixabay.jpg"><img fetchpriority="high" decoding="async" class="alignnone wp-image-150180 size-full" src="http://politik-digital.de/wp-content/uploads/Bloggen-StockSnap-CC0-via-pixabay.jpg" alt="bloggen-stocksnap-cc0-via-pixabay" width="640" height="352" /></a>Wer Hyperlinks auf seiner Webseite setzt, muss in der Regel nicht fürchten, damit gegen das Urheberrecht zu verstoßen. Das stellte der Europäische Gerichtshof (EuGH) heute klar. Belangt werden kann demnach nur, wer Nutzern vorsätzlich Zugang zu einem geschützten Werk verschafft.</p>
<p>Die Richter entlasten damit Einzelpersonen, weil es für diese oft schwierig zu überprüfen sei, ob es sich auf den Seiten um geschützte Werke handelt oder nicht. Durchschnittliche Internetnutzer dürfen also grundsätzlich weiter auf unbefugt im Internet veröffentlichte Inhalte verlinken, vorausgesetzt sie sind sich dessen nicht bewusst. Anders verhält es sich im Falle einer Gewinnerzielungsabsicht. Dann könne erwartet werden, so die Richter, dass vorab genau geprüft wurde, ob das betroffene Werk nicht unbefugt veröffentlicht wurde.</p>
<h3>Fachanwalt spricht von einem &#8220;richtig schlimmen Urteil&#8221;</h3>
<p>Der EuGH will damit nach eigener Aussage einen angemessenen Ausgleich schaffen: Zwischen den Interessen der Urheberrechtsinhaber einerseits und dem Schutz der Interessen und Grundrechte der Nutzer andererseits, um insbesondere deren Freiheit der Meinungsäußerung und Informationsfreiheit Rechnung zu tragen. Kritiker wie Jörg Heidrich, Fachanwalt für IT-Recht, sprechen dagegen von einem „richtig schlimmen Urteil für alle Formen der Online-Berichterstattung“. Mit seiner Entscheidung bürde das Gericht Redaktionen auf, verlinkte Inhalte auf Urheberrechtsverletzungen zu überprüfen: „Dann werden die Redaktionen eben alle nicht notwendigen Links weglassen“, so Heidrich auf Twitter. Das nutze der Pressefreiheit ebenso wenig wie den Urhebern.</p>
<p>Grund für das EuGH-Urteil war ein Fall aus den Niederlanden. Dort hatte 2011 die Skandal-Webseite GS Media in einem Online-Artikel auf eine australische Webseite verlinkt, die Nacktfotos des niederländischen Fernsehstars Brit Dekker zeigten. Die Aufnahmen waren jedoch ohne Genehmigung des niederländischen „Playboy“-Herausgebers Sanoma veröffentlicht worden. Als die Bilder auf Verlangen von Sanoma von der australischen Webseite gelöscht wurden, verlinkte GS Media auf ein anderes Portal, wo die Fotos ebenfalls unerlaubt zu sehen waren. Entsprechend dem EuGH-Urteil hat GS Media gegen das Urheberrecht verstoßen, da die Links in voller Kenntnis der Rechtswidrigkeit der Veröffentlichung gesetzt worden waren.</p>
<p>Titelbild: <a href="https://pixabay.com/de/wordpress-bloggen-schreiben-eingabe-923188/" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Bloggen</a> von <a href="https://pixabay.com/de/users/StockSnap-894430/" target="_blank" rel="noopener noreferrer">StockSnap</a> via <a href="https://pixabay.com/" target="_blank" rel="noopener noreferrer">pixabay</a>, licenced <a href="https://pixabay.com/de/wordpress-bloggen-schreiben-eingabe-923188/" target="_blank" rel="noopener noreferrer">CC0 Public Domain </a></p>
<p><a href="http://politik-digital.de/wp-content/uploads/CC-Lizenz-630x11011.png" target="_blank" rel="noopener noreferrer"><img decoding="async" class="alignleft  wp-image-139428" src="http://politik-digital.de/wp-content/uploads/CC-Lizenz-630x11011.png" alt="CC-Lizenz-630x1101" width="441" height="77" /></a></p>
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		<title>Störerhaftung: Angst schaden Internet</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Daniel Schwerd]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 13 Apr 2015 10:26:08 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[News]]></category>
		<category><![CDATA[Netzpolitischer Einspruch]]></category>
		<category><![CDATA[Urheberrechtsverletzung]]></category>
		<category><![CDATA[Piratenpartei]]></category>
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		<category><![CDATA[Störerhaftung]]></category>
		<category><![CDATA[freies WLAN]]></category>
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		<category><![CDATA[Nordrhein-Westfalen]]></category>
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					<description><![CDATA[]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<div class="wpb-content-wrapper"><div data-parent="true" class="vc_row row-container" id="row-unique-0"><div class="row limit-width row-parent"><div class="wpb_row row-inner"><div class="wpb_column pos-top pos-center align_left column_parent col-lg-12 single-internal-gutter"><div class="uncol style-light"  ><div class="uncoltable"><div class="uncell no-block-padding" ><div class="uncont" ><div class="uncode_text_column text-lead" ><p>Die Bundesregierung bereitet derzeit eine Änderung des Telemediengesetzes vor, die den Betreibern von WLAN-Netzwerken endlich Rechtssicherheit geben soll. Was in anderen Ländern längst gang und gäbe ist, soll nun auch in Deutschland Realität werden – freies WLAN im öffentlichen Raum. Doch dafür muss zunächst das Providerprivileg ohne Ausnahmen für alle Betreiber von offenen Netzen gelten. Daniel Schwerd (Piratenpartei) ist Mitglied des Landtags in Nordrhein-Westfalen und schreibt in einem Gastbeitrag, warum der aktuelle Entwurf des Telemediengesetzes mal wieder ein Schritt nach vorn und zwei Schritte zurück ist.</p>
</div><div class="uncode_text_column" ></p>
<p style="text-align: left;" align="JUSTIFY">Es scheint eine zutiefst deutsche Eigenart zu sein: Die Suche nach jemandem, den man für den Fall des Scheiterns verantwortlich macht. Kann man den Verursacher selbst nicht greifen, soll wenigstens jemand anderes für den Schaden haften. Und bevor man etwas Neues zulässt, unterhält man sich erst einmal über die Schadenersatzpflicht. Im deutschen Internet gibt es dafür die sogenannte Störerhaftung: Wenn über ein drahtloses Netzwerk urheberrechtsgeschützte Dateien heruntergeladen werden, so kann nach gegenwärtiger Rechtsprechung der Betreiber des Netzwerkes als „Mitstörer“ in Anspruch genommen werden.</p>
<p style="text-align: left;" align="JUSTIFY">Dabei hat der Gesetzgeber es anders gewollt: Im Telemediengesetz ist niedergelegt, dass ein Netzwerkzugangsbetreiber für Rechtsverletzungen seiner Nutzer nicht haftet, solange er davon keine Kenntnis hat. Diese Haftungsfreistellung nennt sich „Providerprivileg“. Dabei orientiert man sich an der Post: Auch sie ist nicht dafür verantwortlich, wenn sie Bombenbaupläne, Erpresserbriefe, anstößige Fotos oder raubkopierte Bücher transportiert. Und niemand verlangt von ihr, jeden Brief zu öffnen und auf Rechtsverstöße zu überprüfen – ganz im Gegenteil, das Postgeheimnis verbietet ihr das sogar.</p>
<p style="text-align: left;" align="JUSTIFY">Das Providerprivileg im Telemediengesetz ist aber kein Freibrief: Es gilt nämlich nicht, wenn sich der Netzbetreiber die Inhalte zu eigen macht, er Kenntnis von illegalen Inhalten bekommt, oder ihn jemand auf Rechtsverstöße hinweist: Er muss dann umgehend tätig werden und ist ab diesem Zeitpunkt sehr wohl haftbar für beanstandete Inhalte. Damit soll verhindert werden, dass sich jemand auf dem Providerprivileg ausruht und es zulässt, dass in seinem Netz fortlaufend Rechtsverstöße begangen werden. Aber es handelt sich um eine Ex-Post-Regelung: Zu vorauseilendem Gehorsam ist niemand verpflichtet.</p>
<h3 style="text-align: left;" align="JUSTIFY">Störerhaftung &#8211; ein deutscher Sonderfall</h3>
<p style="text-align: left;" align="JUSTIFY">Aus irgendeinem Grund hat die deutsche Rechtsprechung die Betreiber von drahtlosen Internetzugängen, also von WLAN-Netzwerken, bislang oft anders behandelt. Ihnen wurden die Kosten der Rechtsverfolgung auferlegt, auch wenn ihnen persönlich gar kein Rechtsverstoß nachgewiesen wurde: Das Gericht ordnete dem Betreiber des Netzwerkes das Delikt auch ohne sein Wissen und Wollen zu. Daraus hat sich eine Abmahnindustrie in Deutschland entwickelt, die gezielt nach Urheberrechtsverstößen über Internetzugänge sucht und von den Betreibern des Zugangs dann horrende Kosten des Rechtsinstrumentes der Abmahnung einfordert. Darauf spezialisierte Kanzleien erzielten zwei- bis dreistellige Millionenbeträge an Gebühren pro Jahr.</p>
<p style="text-align: left;" align="JUSTIFY">Betreiber von WLAN-Netzwerken in Schulen, Cafés, Hotels, aber auch private Betreiber von Netzwerken in Wohngemeinschaften, Nachbarschaften und Familien sahen sich mit solchen kostenpflichtigen Abmahnungen konfrontiert und sollten zahlen, auch wenn sie die Rechtsverletzungen weder persönlich begangen hatten noch überhaupt davon wissen konnten. Menschen, die ihren Internetzugang mit ihren Nachbarn oder Passanten teilen, Betreiber von sogenannten Freifunk-Knoten, mussten mit diesen Problemen ebenfalls rechnen. Unter diesen Voraussetzungen sind nicht viele Netzwerkbetreiber bereit, ihren Internetzugang zu teilen – und das ist schlecht für die öffentliche Netzversorgung mit drahtlosen Internetzugängen in Deutschland.</p>
<p style="text-align: left;" align="JUSTIFY">In vielen anderen Ländern ist WLAN-Zugang im öffentlichen Raum eine Selbstverständlichkeit. Ob in öffentlichen Nahverkehrsmitteln, Fußgängerzonen oder irgendwo in Wohngebieten: Ein freies WLAN findet sich immer. So etwas wie die Störerhaftung gibt es nur in Deutschland, kein anderes Land kennt dieses Rechtskonstrukt.</p>
<p style="text-align: left;" align="JUSTIFY">Die Politik hat das Problem ebenfalls erkannt: Eine Klarstellung, dass das Providerprivileg, die prinzipielle Haftungsfreistellung für Netzwerkbetreiber, eben auch für WLAN-Betreiber gelten muss, wurde gefordert. Und der derzeitig vorliegende Gesetzentwurf des Bundeswirtschaftsministeriums nimmt sich dieser Forderung vordergründig zunächst an. Doch wie so oft in der deutschen Netzpolitik geht es einen Schritt voran und gleichzeitig zwei Schritte zurück: Der Gesetzentwurf enthält einen ganzen Katalog von Ausnahmen und Vorschriften, die das Providerprivileg für Betreiber freier Netzwerke sogleich wieder aushebeln. Und damit wird eben gerade keine Haftungsfreistellung erreicht, sondern Haftung für Rechtsverstöße auch ohne Kenntnis wird festgeschrieben – damit wird die bisherige Rechtsprechung zementiert und gesetzlich festgelegt, und neue Abmahnfallen werden eröffnet.</p>
<p style="text-align: left;" align="JUSTIFY">WLAN-Betreiber sollen nämlich laut Gesetzentwurf „geeignete Maßnahmen“ ergreifen, Rechtsverstöße im Vorfeld zu verhindern. Welche das sein könnten, zählt das Gesetz nur exemplarisch auf: Verschlüsselung des Zugangs, Belehrung zu Beginn, keine Rechtsverstöße zu begehen, Identifizierung der Nutzer etc. Private WLAN-Betreiber sollen sogar den Namen jedes Benutzers feststellen. Damit werden Interpretationsspielräume eröffnet, die die Abmahnindustrie dankbar aufgreifen wird. Denn was ist eine geeignete, zumutbare Maßnahme? Es wird wieder Klagen und Prozesse geben, und Richter werden interpretieren, wieweit diese Maßnahmen ex-ante gehen müssen. Zu leicht kann man dann im Betrieb eines Netzwerkes etwas falsch machen, und die Abmahnung ist da.</p>
<h3 style="text-align: left;" align="JUSTIFY">Keine Ausnahmen beim Providerprivileg</h3>
<p style="text-align: left;" align="JUSTIFY">Warum sollen WLAN-Betreiber grundsätzlich schlechter gestellt werden als andere Netzzugangsanbieter? Warum werden private Anbieter wiederum schlechter gestellt als gewerbliche? Und warum soll der Betrieb eines offenen, unverschlüsselten WLAN völlig vom Providerprivileg ausgenommen werden? Ein echter Freifunk ist mit einer Identifizierungspflicht seiner Nutzer nicht mehr realisierbar.</p>
<p style="text-align: left;" align="JUSTIFY">Mit der Klarstellung, dass auch WLAN-Betreiber Provider sind, und das Providerprivileg somit auch für sie gelten soll, ist eigentlich bereits alles Notwendige gesagt: Denn auch damit sind WLAN-Betreiber nicht frei von jeglicher Verantwortung: Sie müssen – wie alle anderen Provider auch – ab Kenntnis eines Rechtsverstoßes handeln. Tun sie das nicht, sind sie sehr wohl verantwortlich für illegale Vorkommnisse.</p>
<p style="text-align: left;" align="JUSTIFY">Wie albern die Vorschrift ist, den Nutzer eines Netzwerkes zu belehren, keine Rechtsverstöße zu begehen, ist offensichtlich: Wer illegale Downloads durchführen will, wird sich durch eine Vorschaltseite kaum davon abhalten lassen – dass man sich an geltende Gesetze halten soll, ist eine Selbstverständlichkeit, die eigentlich keines Hinweises bedürfen sollte. Hier zeigt sich vielmehr wieder der Versuch, unbedingt jemanden verantwortlich machen zu wollen, wenn etwas scheitert.</p>
<p style="text-align: left;" align="JUSTIFY">Alle Dinge bergen das Risiko des Missbrauchs in sich. Auch eine Latte aus einem Gartenzaun kann dazu benutzt werden, sie jemandem über den Schädel zu ziehen. Wenn dann so ein Missbrauch passiert, ist der Gartenbesitzer nicht verantwortlich, und auch ein Verbotsschild am Zaun hätte die Tat nicht verhindert.</p>
<p style="text-align: left;" align="JUSTIFY">Wir sind gut beraten, dem Fortschritt des Internets mit Optimismus entgegenzutreten, und ihn nicht aus Angst vor Missbrauch stoppen zu wollen. Oder wie Victor Hugo es ausdrückte: „Die Zukunft hat viele Namen. Für Schwache ist sie das Unerreichbare, für die Furchtsamen das Unbekannte, für die Mutigen die Chance.“</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Bilder: <a href="http://www.flickr.com/photos/95284782@N06/" target="_blank" rel="noopener noreferrer">marsmet548</a> <a href="http://creativecommons.org/licenses/by-nc-sa/2.0/deed.de" target="_blank" rel="noopener noreferrer">(CC BY-NC-SA 2.0)</a></p>
<div class="attribution-info"></div>
<p><a href="http://politik-digital.de/wp-content/uploads/CC-Lizenz-630x11011.png" target="_blank" rel="noopener noreferrer"><img decoding="async" class="alignleft wp-image-139428" src="http://politik-digital.de/wp-content/uploads/CC-Lizenz-630x11011.png" alt="CC-Lizenz-630x1101" width="441" height="77" /></a></p>
</div></div></div></div></div></div><script id="script-row-unique-0" data-row="script-row-unique-0" type="text/javascript" class="vc_controls">UNCODE.initRow(document.getElementById("row-unique-0"));</script></div></div></div>
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		<title>Störerhaftung erstickt freien Internet-Zugang im Keim</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Stefan Körner]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 26 Nov 2014 14:31:04 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[News]]></category>
		<category><![CDATA[Netzpolitischer Einspruch]]></category>
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										<content:encoded><![CDATA[<div class="wpb-content-wrapper"><div data-parent="true" class="vc_row row-container" id="row-unique-1"><div class="row limit-width row-parent"><div class="wpb_row row-inner"><div class="wpb_column pos-top pos-center align_left column_parent col-lg-12 single-internal-gutter"><div class="uncol style-light"  ><div class="uncoltable"><div class="uncell no-block-padding" ><div class="uncont" ><div class="uncode_text_column text-lead" ><p>In anderen Ländern ist der Zugang zu freiem WLAN längst schon Alltag, egal ob in Flughafen, Cafés oder Großstädten. In Deutschland wird dieses Ziel wegen der Störerhaftung auf längere Sicht nicht erreicht werden. Der Bundesvorsitzende der Piratenpartei Stefan Körner fordert in einem Gastbeitrag dieses &#8220;Supergrundrecht&#8221; von der Bundesregierung ein.<br />
Vor rund zwanzig Jahren schien es nur eine Frage der Zeit, bis jedes Café, jedes Restaurant seinen Gästen den Internetanschluss per offenem WLAN so selbstverständlich zur Verfügung stellen würde, wie es Tageszeitungen ausliegen hatte. Es sah nach einer &#8220;goldenen Zukunft&#8221; im digitalen Zeitalter aus: Alles Wissen der Welt für jeden verfügbar, immer und überall. Aber die Geschichte entwickelte sich dann etwas überraschend anders.</p>
</div><div class="uncode_text_column" ></p>
<h3>Störerhaftung vernichtet Verbreitung freier Zugänge</h3>
<p>Statt einer Verbreitung des freien Zugangs zum Netz für die Gäste gab es eine Verbreitung von Prozessen für die Inhaber der Anschlüsse. Cafébetreiber und Restaurantbesitzer mussten sich zuhauf für die vorgeworfenen Urheberrechtsverletzungen ihrer Kunden verantworten. Die sogenannte Störerhaftung machte es für die Anschlussinhaber zu einem ziemlich unkalkulierbaren wirtschaftlichen Risiko, ihren DSL-Anschluss per WLAN von ihren Gästen nutzen zu lassen. Unzählige Male standen Anschlussinhaber vor Gericht, um sich für ein paar über ihren Anschluss kopierte MP3-Dateien oder ähnlich banale Verstöße gegen das Urheberrecht zu verantworten, und mussten nicht selten vierstellige Beträge an Anwalts- und Gerichtskosten bezahlen. Damit war die Verbreitung freier WLAN-Hotspots praktisch vernichtet, bevor sie beginnen konnte.<br />
Inzwischen gibt es für Hoteliers nur mit einer entsprechenden Infrastruktur aus geschützten Zugängen, verbunden mit der weitreichenden Protokollierung der Zugriffe, die einigermaßen sichere Möglichkeit, ihren Gästen einen Zugang ins Internet zur Verfügung zu stellen. Damit werden aber die Inhaber der Anschlüsse dazu gezwungen, wie eine Art Hilfspolizei auf ein regelkonformes Onlineverhalten ihrer Besucher zu achten.<br />
Aber es sind nicht nur Hoteliers von der bedrohlichen Gesetzeslage betroffen. Auch private Wohngemeinschaften und sogar Schulen laufen Gefahr, für das Verhalten anderer in Haftung genommen zu werden. Der Gesetzgeber erwartet von ihnen allen, möglichst jeden Internetverkehr &#8211; Suchanfragen, private Nachrichten an Freunde und Familie, das Informieren über politische Themen und alles, was wir sonst noch im Netz erledigen &#8211; zu überwachen, um potentielles Fehlverhalten zu entdecken und zu unterbinden. Während niemand im Traum auf die Idee käme, die Post für den Inhalt eines Briefs oder die Telekom für den Inhalt eines Telefonats zur Verantwortung zu ziehen, scheint eben das beim Thema &#8220;Internet&#8221; für die Regierung selbstverständlich zu sein, da ihr wohl einfach das Verständnis dieser für sie offensichtlich immer noch recht neuen Technologie fehlt. Und was man nicht versteht, das macht eben Angst. Das kann man bei Privatleuten noch für verständlich halten, bei unserer Regierung sollten wir aber erwarten, dass solche Gefühle nicht in die Gesetzgebung Einzug halten.</p>
<h3>Deutschland bleibt im internationalen Vergleich schwach</h3>
<p>Diese Gesetzgebung unterscheidet Deutschland im Übrigen sehr deutlich von vielen anderen Ländern rund um den Globus. Dort nämlich ist es oft selbstverständlich, per Smartphone, Tablet oder Notebook überall über offene WLAN-Zugänge &#8211; häufig auch als WiFi bezeichnet &#8211; online zu gehen. Der erstaunte Blick internationaler Besucher, selbst in unseren Großstädten kein freies Netz vorzufinden, bietet immer wieder Anlass zur Fremdscham über unsere Regierung. Welche Bedeutung der Zugang zum Netz per WLAN weltweit hat, kann man vielleicht auch daran ablesen, dass Apple ganze Kategorien mobiler Arbeitsgeräte nur mit einem WLAN-Modul statt der hierzulande inzwischen aus der Not heraus etablierten UMTS-Verbindungen ausstattet.<br />
Die Hoffnung, dass sich die Bundesregierung aus Union und SPD an ihre Wahlkampfversprechen erinnert und mit ihrer Arbeit der zunehmenden Digitalisierung der Gesellschaft Rechnung trägt, hat sich spätestens mit der Veröffentlichung der so prominent vorgestellten wie inhaltlich dünn gestrickten Digitalen Agenda schlagartig erledigt. Die Große Koalition möchte im Rahmen ihrer Digitalen Agenda zwar grundsätzlich die Verfügbarkeit und die Verbreitung von mobilem Internet via WLAN verbessern. Dafür gibt sie an, die Rechtssicherheit für gewerbliche Anbieter wie Flughäfen, Hotels und Cafés verbessern zu wollen. In der finalen Fassung der Agenda wird der Vorstoß allerdings dahingehend wieder eingeschränkt, dass &#8220;die IT-Sicherheit gewahrt bleibt und keine neuen Einfallstore für anonyme Kriminalität entstehen&#8221; sollen. Keine Rede mehr ist vom globalen Anspruch, in deutschen Städten mobiles Internet &#8220;für jeden verfügbar zu machen&#8221; und die &#8220;Etablierung heterogener, frei vernetzter und lokaler Communities und ihrer Infrastrukturen zu forcieren&#8221;. Die &#8220;Digitale Agenda&#8221; der Bundesregierung ist in dieser Hinsicht sogar im Vergleich zum Koalitionsvertrag ein Rückschritt und die Hoffnung an dieser Stelle wohl vergebens.</p>
<h3>Forderung an die Regierung: Störerhaftung beseitigen!</h3>
<p>Zusammenfassend bleibt die klare Forderung an die Regierung, eine Änderung der gesetzlichen Grundlagen über die Ankündigung der Digitalen Agenda hinaus vorzunehmen und die aus dem Ruder gelaufene Rechtsprechung an dieser Stelle zu korrigieren und das typisch deutsche Konstrukt der Störerhaftung zu beseitigen. Damit Gastgeber ihren Gästen auch hierzulande überall auf die Frage nach einem &#8220;free WiFi&#8221; mit &#8220;aber selbstverständlich!&#8221; antworten können. In einer digitalisierten Gesellschaft ist der Zugang zur Digitalen Welt eben kein &#8220;nice to have&#8221; sondern so etwas wie ein Supergrundrecht &#8211; oder zumindest so wichtig, dass wir uns wirklich darum kümmern müssen.<br />
Bild: <a href="https://www.flickr.com/photos/suttonhoo22/418758606" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Dayna Bateman</a><br />
<a href="http://politik-digital.de/wp-content/uploads/CC-Lizenz-630x11011.png" target="_blank" rel="noopener noreferrer"><img decoding="async" class="alignleft wp-image-139428" src="http://politik-digital.de/wp-content/uploads/CC-Lizenz-630x11011.png" alt="CC-Lizenz-630x1101" width="441" height="77" /></a></p>
</div></div></div></div></div></div><script id="script-row-unique-1" data-row="script-row-unique-1" type="text/javascript" class="vc_controls">UNCODE.initRow(document.getElementById("row-unique-1"));</script></div></div></div>
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		<title>Wind of Change</title>
		<link>https://www.politik-digital.de/news/econsumer-verbraucherschutz-popkomm-shtml-3133/</link>
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		<dc:creator><![CDATA[admin]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 28 Aug 2002 23:00:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[News]]></category>
		<category><![CDATA[E-Commerce]]></category>
		<category><![CDATA[Urheberrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Tauschbörse]]></category>
		<category><![CDATA[Musik]]></category>
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		<category><![CDATA[Musikindustrie]]></category>
		<category><![CDATA[Urheberrechtsverletzung]]></category>
		<category><![CDATA[Popkomm]]></category>
		<category><![CDATA[Medienpolitik]]></category>
		<category><![CDATA[Umsatzverlust]]></category>
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					<description><![CDATA[Auf der Popkomm in Köln wird deutlich: das Internet gilt nicht mehr als Hauptfeind der Musikindustrie. Vielmehr versuchen die Vertriebe jetzt, die Potenziale des Netzes gewinnbringend für sich zu nutzen und setzen auf eigene Musiktauschbörsen und neue Abgabemodelle.]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Auf der Popkomm in Köln wird deutlich: das Internet gilt nicht mehr als Hauptfeind der Musikindustrie. Vielmehr versuchen die Vertriebe jetzt, die Potenziale des Netzes gewinnbringend für sich zu nutzen und setzen auf eigene Musiktauschbörsen und neue Abgabemodelle.<!--break-->
                    </p>
<p>Die Umsatzeinbrüche der Musikindustrie durch MP3s und Musiktauschbörsen im Internet beherrschen seit Jahren die jährliche Musikmesse<br />
                    <a href="http://www.popkomm.de" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Popkomm</a> in Köln. Doch während auf dem die Messe begleitenden Kongress vor einigen Jahren noch die Anhebung von CD Preisen auf bis zu 50 Mark und das vehemente Vorgehen gegen Tauschbörsen als Lösungsmöglichkeiten diskutiert wurden, kann bei der diesjährigen Popkomm, die von 15. bis 17. August in Köln stattfand, ein langsames Umdenken beobachtet werden. Dies macht sich besonders an zwei Punkten fest: an der Erkenntnis, dass die Krise der Musikindustrie wenigstens zum Teil hausgemacht ist und dass die juristische Verfolgung von illegalem Kopieren von Musik langfristig nicht zu einer Umsatzsteigerung der Musikindustrie führen wird.</p>
<p>
                    <strong>Legale Musik aus dem Internet</strong><br />
                    <br />Mit der Gründung von kostenpflichtigen Downloadbörsen versucht die Musikindustrie die Eigeninitiative zu ergreifen und illegalen Tauschbörsen legale Alternativen entgegenzusetzen. Während bei<br />
                    <a href="http://www.popfile.de" target="_blank" rel="noopener noreferrer">popfile.de</a> jeder Song pauschal 0,99 € kostet, bietet das Vertriebssystem<br />
                    <a href="http://www.od2.com" target="_blank" rel="noopener noreferrer">OD2</a> zwei unterschiedliche Preiskategorien an. Durch eine neu entwickelte Technologie können die Dateien entweder nur auf dem Computer angehört werden, oder, entsprechend teurer, auch einmalig auf CD gebrannt werden. Laut dem Leiter von OD2, Charles Grinsdale, wird das Angebot von den Nutzern sehr positiv angenommen. Er vermutet, dass mit der weiteren Verbreitung von Breitband-Downloadmöglichkeiten wie DSL die Nachfrage nach solchen hochwertigen Angeboten noch weiter steigt. Nicht nur weil dann der Download einer Datei sehr viel schneller geht, sondern auch weil mit dem weiteren Ausbau der Breitbandnetze die klassische Flatrate ohne Zeit- und ohne Downloadbegrenzungen aus Gründen der Rentabilität abgeschafft werden wird. Zukünftig hätte der Nutzer also nur ein begrenztes Downloadkontingent pro Monat zur Verfügung, das er eher für qualitativ hochwertige Dateien als für möglicherweise defekte Mp3s aus Musiktauschbörsen einsetzen wird.<br />
                    <br />Steffen Müller von X-cell Records dagegen findet die Diskussion um bezahlte Downloads als von vorne herein zum Scheitern verurteilt. Da die Dateien nun mal kostenlos zur Verfügung stehen, kann kein Preis niedrig genug sein, um die Nutzer zu überzeugen, ihn keinem Preis vorzuziehen. Die Preisfrage ist nicht der Ausweg aus dem Dilemma der Musikindustrie, &#8220;das Rad kann nunmal nicht zurückgedreht werden&#8221;. Müller sieht die einzige Möglichkeit, den kriselnden Markt zu halten, in einer Steigerung der Qualität. Darin stimmt ihm Wolfgang Orthmayr, der Direktor von<br />
                    <a href="http://www.wom.de" target="_blank" rel="noopener noreferrer">WOM</a> Deutschland, zu. &#8220;Die CD muss preis-wert werden.&#8221; Die Tonträgerhersteller und die Verlage müssen über neue Kaufanreize für Kunden nachdenken, sei es durch neuartige Formen, Verpackungen oder deluxe-Features, die den hohen Preis einer bespielten CD im Vergleich zu einem Rohling rechtfertigen.</p>
<p>
                    <strong>Neue Abgabenmodelle</strong><br />
                    <br />Ein anderer Trend wird durch die Erkenntnis ausgelöst, dass es quasi unmöglich ist, das illegale Tauschen im Internet zu unterbinden. Jede Schließung einer illegalen Tauschbörse lässt zehn weitere aus dem Boden schießen und jahrelang entwickelte Technologien, die CDs kopiersicher machen sollen, werden innerhalb kürzester Zeit von Hackern geknackt. Viele Branchenexperten sind inzwischen der Meinung, dass es gar nicht das Herunterladen der Musik ist, dass die Umsatzverluste der Musikindustrie bedingt, sondern das Brennen auf Datenträger. Diese These wird von einer aktuellen Studie von<br />
                    <a href="http://www.forrester.com/ER/Research/Report/Summary/0,1338,14854,FF.html" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Forrester</a> unterstützt, die einen Zusammenhang zwischen der Verbreitung von Filesharing-Angeboten und den Umsatzeinbrüchen der Musikindustrie nicht bestätigt.<br />
                    <br />Als Konsequenz werden nun GEMA-Abgaben auf CD-Brenner und Rohlinge als Möglichkeit angesehen, die illegale Verbreitung von Musik zu verhindern. Ungeklärt ist dabei allerdings, wie die Einnahmen durch Brenner oder CD-Rohlinge von der GEMA an die Künstler und Labels verteilt werden, da es ja keine gesicherten Daten darüber gibt, welche Künstler und welche Songs heruntergeladen und gebrannt werden. Bis jetzt konnten sich die verschiedenen Vertriebe trotz zahlreicher Diskussionsrunden noch nicht auf einen Standard zur Erfassung von heruntergeladenen Dateien einigen. Eine Implementierung dieses Standards in MP3-Dateien könnte übermitteln, welcher Song wie oft heruntergeladen wird und damit die gerechte Aufteilung der Tantiemen gewährleisten.</p>
<p>
                    <strong>Bewusstsein für Urheberrechtsverletzungen</strong><br />
                    <br />Ein dritter Punkt, der in allen Diskussionsrunden thematisiert wurde, ist die Frage nach Wert und Wertschätzung von Musik. Die Teilnehmer der verschiedenen Diskussionsrunden waren sich größtenteils einig, dass das Bewusstsein für den Wert für Musik gesteigert werden muss. Aber gerade die Entwicklung hin zu Musik als Wegwerfprodukt ist größtenteils von der Musikindustrie hausgemacht. Gerade die Überschwemmung des Marktes mit immer mehr Produkten und die zunehmende Konzentration auf Musik, die ohne den langfristigen Aufbau von Künstlern auf den Markt kommt, weicht eine intensive Bindung der Fans an ihre Idole immer mehr auf. Durch die zunehmende Austauschbarkeit von Bands und deren Musik könne sich beim User kein wirkliches Gefühl für Urheberrecht entwickeln, da er sich einem Massenprodukt gegenübersieht, das jedenfalls seinem Gefühl nach, nicht viel wert ist. Diesem Missverhältnis begegnet die Musikindustrie von zwei verschiedenen Seiten. Die einen fordern eine Anhebung der Preise für CDs, um durch höhere Preise einen höheren Wert von Musik zu symbolisieren. Die anderen setzen eher auf eine aufklärerische Variante und hoffen durch Kampagnen, das Unrechtsbewusstsein für Urheberrechtsverletzungen gerade auch bei industriellen Nutzern von Musik für Werbung oder Filme zu erhöhen.<br />
                    </p>
<table cellpadding="2" width="146" border="0">
<tbody>
<tr>
<td bgcolor="#FFCC33">
<div class="tidy-2">Erschienen am 29.08.2002</div>
</td>
</tr>
</tbody>
</table>
<p>                    <!-- Content Ende --></p>
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		<title>MP3 durch die politische Brille</title>
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		<pubDate>Mon, 25 Mar 2002 23:00:00 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[Stärkere politische Regulation oder mehr Selbstkontrolle: Die politische Seite von MP3 ist die politische Seite des Internets.]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Stärkere politische Regulation oder mehr Selbstkontrolle: Die politische Seite von MP3 ist die politische Seite des Internets.<!--break-->
                    </p>
<p>&#8220;Wir haben MP3 ja nicht einfach so ins Netz gestellt&#8221;, sagt Karlheinz Brandenburg vom Entwicklerteam des Frauenhofer Instituts für Integrierte Schaltungen Erlangen. &#8220;Es gab nur sehr bald auch nicht-lizensierte Versionen. Zum Teil waren diese auch aus unserer Sicht illegal&#8221;, erklärte Brandenburg in einem Interview gegenüber der Frankfurter Allgemeinen Zeitung.</p>
<p>Dem Siegeszug des digitalen Musikformats hat die Illigalität jedoch nichts anhaben können. Mit der Entwicklung des bahnbrechenden Kompressionsalgorhythmus Anfang der 90er Jahre und dem gleichzeitigen Entstehen von Musiktauschbörsen a la Napster war der Erfolg vorprogrammiert. Fortan rippte &#8211; wie das umwandeln von CD-Daten in MP3 genannt wird &#8211; die Jugend was das Zeug hielt und legte die Daten zum Tausch online. Seither läuft die Musikindustrie Sturm, fordert von der Politik neue Gesetze und Maßnahmen zur Eindämmung der verbotenen Raubkopien.</p>
<p>So verlangte Peter Zombik, Vorsitzender der Geschäftsführung des<br />
                    <a href="http://www.ifpi.de">Bundesverbands der Phonographischen Wirtschaft</a>, unter anderem eine Regelung, um die Provider und Serverbetreiber in die Verantwortung nehmen zu können. Im Gespräch war eine Filtersoftware, die Adressen von MP3-Seiten blockieren und damit indirekt das Copyright der Musikindustrie schützen sollte. Die vom europäischen Parlament im Mai 2000 verabschiedete E-Commerce-Richtlinie, die beinhaltet, dass Provider bei &#8220;Caching&#8221; und &#8220;Hosting&#8221; keine Verantwortung für Online-Inhalte mehr tragen, setzte jedoch einen Schlußpunkt unter die Diskussion.</p>
<p>Auch deutsche Intellektuelle wie Michael Krüger, Leiter des Münchner Carl Hanser Verlages und selbst Autor, legen sich beim Thema MP3 und Urheberrecht ins Zeug. So forderte Krüger im letzten Jahr von Bundeskulturminister Julian Nida-Rümlin eine Diskussion am Runden Tisch, um der weltweiten Verletzung des Copyrights Herr zu werden.</p>
<p>Von Seiten des Gesetzgeber ist die Lage von MP3-Dateien jedoch klar. Rechtlich ist der MP3-Austausch von MP3-Files, die von urheberrechtlich geschützten CDs kopiert worden sind, absolut illegal. Das umwandeln ist zwar noch legal, da es erlaubt, ist sich für den privaten Gebrauch eine Kopie zu machen. Auch ist es erlaubt eine Kopie einer CD oder auch nur einzelner Tracks an Freunde weiterzugeben, der Download aus dem Internet jedoch nicht.</p>
<p>Nicht strafbar dagegen sind freigegebene MP3-Files, die zum Beispiel auch zur politischen Kommunikation eingesetzt werden könnten. In der Praxis sieht es jedoch anders aus. Radio, Fernsehanstalten oder der<br />
                    <a href="http://www.bundestag.de" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Deutsche Bundestag</a> setzen auf Streaming-Formate (z.B. Realplayer), mit denen eine Übertragung von Audio- und Bildsignalen in Echtzeit möglich ist.</p>
<p>Großer Beliebtheit erfreut sich das MP3-Format jedoch auf einer anderen Ebene der politischen Kommunikation. So finden sich in den Musiktauschbörsen zahllose Dateien mit rechtsextremistischen Inhalten. Neben Mitschnitten von Reden Adolf Hitlers stehen auch Musiktitel von einschlägigen bekannten Bands aus der Neo-Nazi-Szene, wie Skrewdriver, Reichssturm oder Endsieg, zum Download bereit.</p>
<p>Spätestens hier ist die politische Seite des MP3-Formats die politische Seite des Internets. Muß das Internet stärker poltisch reguliert, seine Nutzer überwacht und beobachtet werden? Oder setzt man auf Selbstregulation im Sinne liberaler Meinungsfreiheit und Bürgerrechte? Die Internet-Community ist gespalten: Zum einen herrscht ein allgemeiner Konsens, sich gegen rechtsextremistische oder andere illegale Inhalte auszusprechen. Diverse Onlineangebote wie das<br />
                    <a href="http://www.netzgegenrechts.de" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Netz gegen Rechts</a> kämpfen für die Abschaltung und Verbannung solcher Inhalte aus dem Netz. Zum anderen gibt es jedoch Initiativen, wie die des Chaos-Compuer-Clubs oder von Freedom of Speech, die sich für uneingeschränkte Informationsfreiheit und damit gegen Zensur im Internet wehren.<br />
                    </p>
<table cellpadding="2" width="146" border="0">
<tbody>
<tr>
<td bgcolor="#FFCC33">
<div class="tidy-2">Erschienen am 26.03.2002</div>
</td>
</tr>
</tbody>
</table>
<p>                    <!-- Content Ende --></p>
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