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	<title>Urhebervertragsrecht &#8211; politik-digital</title>
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	<title>Urhebervertragsrecht &#8211; politik-digital</title>
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		<title>Geld regiert die Welt &#8211; Digitale Presseschau KW 22</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Ludwig Lagershausen]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 31 May 2013 14:04:21 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[Es geht immer nur um das Eine: ums Geld! Mit Traffic-Geiz Kosten sparen, mit Daten spielend Umsatz machen, mit Urheberrechten [&#8230;]]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Es geht immer nur um das Eine: ums Geld! Mit Traffic-Geiz Kosten sparen, mit Daten spielend Umsatz machen, mit Urheberrechten Gewinne einklagen. Geldwaschmaschine online anschmeißen, et voilà. Zum Glück sorgt man sich wenigstens im hohen Norden noch um die Ehre. Genauso wie das ZDF, das seine Reporter um die ganze Welt jagt, um die Wahrheit herauszufinden. Was das wohl gekostet hat?</p>
<h3>Video(s) der Woche</h3>
<p><a title="interaktive Landkarte" href="http://kartentool.zdf.de/themenkarte/wo-ist-netzneutralitaet-gesetzlich-festgeschrieben" target="_blank" rel="http://kartentool.zdf.de/themenkarte/wo-ist-netzneutralitaet-gesetzlich-festgeschrieben noopener noreferrer"><img fetchpriority="high" decoding="async" class="size-full wp-image-129183  alignnone" alt="" src="http://politik-digital.de/wp-content/uploads/Karte1.png" width="486" height="340" /></a><br />
Nanu, kein Video? Doch, aber heute gibt es ausnahmsweise mal nicht DAS Video der Woche, sondern gleich mehrere. Im Zuge des ZDF-Faktenchecks wurde zur Frage, ob Deutschland in Sachen Netzneutralität wirklich ein Entwicklungsland ist, eine <a href="http://kartentool.zdf.de/themenkarte/wo-ist-netzneutralitaet-gesetzlich-festgeschrieben" target="_blank" rel="noopener noreferrer">interaktive Landkarte</a> erstellt, die Informationen und Videos zur Netzneutralität in aller Welt enthält. Einfach auf das <a href="http://kartentool.zdf.de/themenkarte/wo-ist-netzneutralitaet-gesetzlich-festgeschrieben" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Kamera-Symbol</a> der einzelnen Staaten klicken und die Videoauswahl der Woche genießen.</p>
<h3><a href="http://www.golem.de/news/drosselung-die-maer-vom-teuren-traffic-oder-wie-viel-kostet-ein-gbyte-1305-99300-2.html" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Stau auf der Datenautobahn</a></h3>
<p>Die Telekom hat sich in den vergangenen Wochen nicht viele Freunde gemacht, die Drossel-Pläne sorgen für Unmut. Die Argumentation, die Datenbremse sei nötig, weil der Traffic so teuer ist, könnte sich nun aber als nicht stichhaltig erweisen: tatsächlich lägen die Preise pro GByte für große Contentanbieter im niedrigen Cent-Bereich, kleinere Anbieter müssten erheblich tiefer in die Tasche greifen. Der mögliche wahre Drosselgrund könnte ein anderer sein: in Ballungszentren mit sehr hohem Datentraffic sind die Anschlusspunkte oft überlastet und können die Datenmenge nicht schnell genug abwickeln. Besserung könnte hier wohl nur ein weitreichender Netzausbau verschaffen, was sehr kostenintensiv sei. Somit liegt die Vermutung, die Telekom wolle mit der Datenobergrenze von 75 GB lediglich das eigene Netz entlasten, nicht allzu fern.</p>
<h3><a href="http://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/geldwaesche-ermittlungen-gegen-liberty-reserve-drehscheibe-der-cyberkriminalitaet-1.1683453" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Kein Kavaliersdelikt</a></h3>
<p>Geldwäsche gibt es mindestens so lange wie das Geld selbst. Der nun in den USA aufgeflogene Fall geht allerdings weit über die Verbreitung von ein paar Blüten hinaus: Liberty Reserve, einem Anbieter für digitale Währung mit digitalem Bezahlsystem, wird vorgeworfen, über 6 Milliarden Dollar (!) illegal in Umlauf gebracht zu haben. Zudem seien damit eine Vielzahl krimineller Machenschaften begünstigt worden, Kinderpornographie, Kreditkartenbetrug und Drogenhandel konnten jahrelang durch digitale Gelder von Liberty Reserve über das Internet betrieben werden. Die New Yorker Staatsanwaltschaft bezeichnet den Fall als umfangreichsten Geldwäsche-Skandal aller Zeiten.</p>
<h3><a href="http://www.welt.de/politik/deutschland/article116542339/Wahl-Debakel-schuert-Angst-vor-virtueller-Demokratie.html" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Eine Schande für die Demokratie</a></h3>
<p>Die Wahlbeteiligung sinkt seit Jahren kontinuierlich; aktuellstes Beispiel ist die Kommunalwahl in Schleswig-Holstein: gerade einmal 46% bedeuten (wieder einmal) einen historischen Tiefstand. Das Interesse an lokaler Politik schwindet mehr und mehr, norddeutsches Schietwetter am Wahltag dürfte sein Übriges dazu beigetragen haben. Landesvater Torsten Albig (SPD) warnt davor, die demokratische Basis zu verlieren: „Dann bekommen wir eine virtuelle Demokratie, in der alle paar Jahre Wahl gespielt wird“. Wie macht man die Wahl bei den Bürgern also wieder attraktiv? Einer der Vorschläge ist, zukünftig per Internet wählen zu lassen. Ach, du arme Demokratie&#8230;</p>
<h3><a href="http://www.heise.de/newsticker/meldung/Urhebervertragsrecht-Verkorkst-und-ohne-Alternative-1871830.html" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Gesetzeslücken</a></h3>
<p>Das Urheberrecht ist immer wieder Gegenstand langwieriger Debatten. Das Institut für Rundfunkrecht der Universität zu Köln widmete sich jüngst dessen juristischem Fundament, dem Urhebervertragsrecht. Kritisiert wurde vor allem der Gesetzgeber: Selbstregulierungsmechanismen seien über 10 Jahre lang nicht ausverhandelt worden und greifen daher nur in seltenen Fällen; Rechtssicherheit sei in vielen Fällen nicht gegeben, sodass Streitfälle vor Gericht oftmals anhand von nur sehr vagen Kriterien entschieden werden könnten. Joachim Bornkamm, Vorsitzender Richter am Bundesgerichtshof, zeigte sich enttäuscht vom Gesetzgeber und spricht in diesem Zusammenhang von einer „kleinen Lösung“. Eine Überarbeitung und Klarstellung des Urhebervertragsrechtes durch den Bundestag werde in absehbarer Zeit nicht erwartet.</p>
<h3><a href="http://www.spiegel.de/netzwelt/web/google-ingress-die-ganze-welt-als-spiel-a-902267.html" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Die tun nichts, die wollen nur spielen</a></h3>
<p>„Ingress“ heißt der neue Schrei aus dem Hause Google. Dabei handelt es sich um ein Spiel für User von Android-Smartphones. Der Clou dabei: das Spielfeld ist die reale Welt. Die Spieler müssen physisch durch die Stadt laufen und sich mit unsichtbaren Portalen verbinden, was letztlich eine Vernetzung ergibt, die auf einer verfremdeten Google-Maps-Karte dargestellt wird. Der Spieler wird per GPS auf dieser Karte verortet; als netter Nebeneffekt könnte sich für Google entpuppen, dass allerhand Daten gesammelt werden könnten, Bewegungs- und Landschaftsprofile würden so ganz nebenbei in die Datenbanken des US-Konzerns wandern. Dass der Spielstand tatsächlich in „Mind Units“ (MU) angegeben und (möglicherweise!) aus den Nutzerdaten der Android-Smartphones berechnet werden könnte, wirft doch so einige Fragen auf: Steckt dahinter eine Ideologie, die sich immer weiter Zugang in die Köpfe der Menschen verschaffen will? Bild: Screenshot</p>
<h3><a href="http://www.zeit.de/digital/datenschutz/2013-04/harper-reed-datenschutz" target="_blank" rel="noopener noreferrer"> </a></h3>
<div><img decoding="async" title="Klett-Cotta " alt="" src="http://politik-digital.de/wp-content/uploads/CC-Lizenz-630x110.png" width="403" height="70" /></div>
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		<title>Non-Papers Kapriolen</title>
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		<dc:creator><![CDATA[fbreinersdorfer]]></dc:creator>
		<pubDate>Sun, 25 Nov 2001 23:00:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[News]]></category>
		<category><![CDATA[Gesetzentwurf]]></category>
		<category><![CDATA[Urhebervertragsrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Gesetzgebung]]></category>
		<category><![CDATA[Urheberrecht]]></category>
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					<description><![CDATA[Dr. Fred Breinersdorfer ist Vorsitzender des deutschen Schriftstellerverbandes. Er fordert eine verbindliche Vereinbarung gemeinsamer Vergütungsregelungen und Vertragsstandards zwischen Verbänden und Verwertern.]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Dr. Fred Breinersdorfer ist Vorsitzender des deutschen Schriftstellerverbandes. Er fordert eine verbindliche Vereinbarung gemeinsamer Vergütungsregelungen und Vertragsstandards zwischen Verbänden und Verwertern.<!--break-->
                    </p>
<p>Es gibt in Ministerien Planungen und Konzepte, die sind dermaßen diskret, dass sie sogar das Papier scheuen, auf dem sie geschrieben sind. Man spricht deswegen von Non-papers. Diese geisterhaft-vertraulichen ministeriellen Erscheinungen pflegen innerhalb kürzester Zeit auf den Schreibtischen von Interessenvertretern und Redaktionen zu landen, von wo aus sie analysiert und bekämpft werden. Ein solches Non-paper gibt es auch zum neuen Urhebervertragsrecht, nachdem die Verleger nach der Filmwirtschaft vor wenigen Wochen gegenüber Kanzler und Justizministerin ihre Fundamentalopposition gegen die Novelle aufgegeben haben. Glücklicherweise war nun der Weg frei, die Argumente der Kritiker gegen bestimmte Details der kommenden Regelung abzuwägen, um endlich in der Sache voran zu kommen.<br />
                    <br />Wer die heftige Debatte verfolgt hat, wird sich erinnern, dass die Urheberseite einige Einwände der Verwerter gegen das Gesetz unterstützt hat und anderen neutral gegenüber steht, solange die Substanz der Novelle nicht angetastet wird. Genauso wie viele vernünftige Verleger nie einen Zweifel daran gelassen haben, dass sie angemessene Honorare für notwendig halten, haben Urheber nie das Bedürfnis der Unternehmer nach Rechts- und Kalkulationssicherheit bestritten. Auch über unerwünschte Rückwirkungen, die übrigens verfassungsrechtlich problematisch wären, muss man reden, ein verschärfter Bestsellerparagraf kann hier für Altverträge weiter helfen.<br />
                    <br />Es gab und gibt Gemeinsamkeiten. Da war zum Beispiel die Kritik an dem außerordentlichen Kündigungsrecht für Urheber nach dreißigjähriger Vertragslaufzeit nie ernsthaft im Streit &#8211; die meisten Autoren fliegen mit ihren Büchern und Rechten eh schneller aus der Backlist, als sie ins Verlagsprogramm gekommen sind. Kein Urheber besteht darauf, jeden Verwerter in einer Lizenzkette direkt in Anspruch nehmen zu können, er hält sich gerne an seinen Vertragspartner, den er ja kennt. Nur muss im Insolvenzfall ein Durchgriff auf andere Verwerter möglich sein. In diesen und anderen Punkten sind wir endlich weiter gekommen. Weitere Beispiele könnten folgen, von Zurückrudern kann deswegen nicht die Rede sein. Schreiben und Publizieren soll ja nicht erschwert werden.<br />
                    <br />In der SZ vom 5. November ist das Verlegen von Büchern mit Börsenspekulation verglichen worden. Erstaunlich, dass die Verleger nicht empört auf die Gleichstellung mit Kurszockern reagiert haben. Unser aller Vorstellung von diesem Beruf ist anders, hat mit Komponenten des Intellektuellen, den Künstlerischen und selbstverständlich auch des Kaufmännischen zu tun.<br />
                    <br />Natürlich gehört Mut dazu, in einen neuen, unbekannten Autor zu investieren, spekulativ wird damit die Sache noch lange nicht. Doch nicht nur der Verleger investiert in ein Buchprojekt, indem er Lektorat, Herstellung und Vertrieb finanziert, nein auch jeder neue, unbekannte Autor investiert in dasselbe Vorhaben, oft sogar mehr als sein Verleger. Der Schriftsteller steckt in sein Manuskript Kreativität und Phantasie und meist unendlich viel Zeit, in der er kein Geld verdient, oft genug bleibt er dabei sozial völlig ungesichert. Ein Risiko ist ein schwieriges Buch deswegen für beide. Wird es ein Flop, bleiben beide Seiten auf ihren Kosten sitzen, nicht nur der Verlag.<br />
                    <br />Logisch, dass der Verleger mit seinen Erträgen machen kann, was er will, aber woher nimmt er die Legitimation, dem Autor eines Erfolgsbuches ein nicht angemessenes Honorar zu zahlen, weil er andere Projekte damit &#8220;quersubventionieren&#8221; will? Wer subventioniert hier wen? Das Beispiel zeigt, dass es Sinn macht, die Frage der Angemessenheit streng am Projekt und nicht am Unternehmen zu entscheiden. Vielleicht ist daraus die Vehemenz der Kritik zu erklären.<br />
                    <br />Wieder und immer wieder wurde ins Feld geführt, der Begriff des angemessenen Autorenhonorars sei dehnbar und in der Praxis untauglich. Indes, Gesetzgeber und Vertragsverfasser kommen nie ohne Generalklauseln aus. Verleger sind nicht glaubwürdig, wenn sie so tun als wüssten sie nicht, was in ihrer Branche angemessen ist und vom Gesetzgeber die Definition im Urheberrecht dafür verlangen. Denn eigentlich geht es nur darum, wie viel vom Angemessenen die Verlage bereit sind zu zahlen und wie weit das Angemessene auch verbindlich sein muss. Die Taktik ist klar, je mehr der Maßstab der &#8220;Angemessenheit&#8221; zerbröselt wird, um so näher kommen die Kritiker der Novelle ihrem Ziel, den bisherigen, für sie so komfortablen Zustand zu zementieren. Klar ist, die Frage der Angemessenheit von Autorenvergütungen ist Punkt, an dem sich Erfolg oder Misserfolg des Gesetztes entscheidet. Deswegen lohnt es sich, nachzubessern und zu präzisieren, sofern erforderlich und möglich.<br />
                    <br />Allerdings schlägt das Non-paper gerade hier Kapriolen. Es lässt nun erst mal den vertraglichen Vereinbarungen zwischen Verlag und Autor Vorrang; dagegen hat niemand etwas, sofern sie angemessen sind. Bei unangemessenen Vereinbarungen soll dann vom Autor Anpassung des Vertrages verlangt werden können, was wiederum logischerweise auch die Anpassung seines Honorars und eine Nachvergütung zur Folge hat. Von hinten durch die Brust ins Auge! Warum lässt man es nicht bei dem direkten Anspruch auf angemessene Vergütung wie bisher vorgesehen, abhängig von der konkreten Nutzung urheberrechtlich geschützter Werke? Kalkulations- und Rechtssicherheit gibt der Abverkauf von Büchern und Lizenzen. Dass eine Vergütung von der konkreten Nutzung abhängig gemacht wird, kennt unser Rechtssystem in vielen Bereichen; man zahlt ja beispielsweise auch Mieten pro rata temporis. Nebenbei: Der Mieter der Belle Etage subventioniert ja auch nicht die Souterrainwohnung quer. Das Verfahren mit einer Vertragsanpassung verkompliziert lediglich, an der Angemessenheitsfrage hat sich nichts geändert.<br />
                    <br />Nun steht fest, es muss eine Legaldefinition der &#8220;angemessenen Vergütung&#8221; her. Die Justizministerin hat in einem Interview mit dem Börsenblatt klar gestellt, dass alleine die redliche Branchenübung Richtschnur dafür sein kann. Aber die Frage ist erlaubt, was ist eine &#8220;redliche Branchenübung&#8221;? Doch wohl nicht die bisher existierenden Billighonorarzonen für literarische Übersetzer oder die grassierenden Buy-out-Verträge in der Filmindustrie?<br />
                    <br />Es steht zu befürchten, dass eine befriedigende gesetzliche Definition der angemessenen Vergütung kaum zu finden ist, die den Bedenken beider Seiten und auch noch den Bedürfnissen der Praxis in der sehr differenzieren Urheberindustrie Rechnung trägt. Der einzige Ausweg ist und bleibt die verbindliche Vereinbarung gemeinsamer Vergütungsregelungen und Vertragsstandards zwischen Verbänden und Verwertern, die auf gleicher Augenhöhe den unbestimmten Rechtsbegriff der Angemessenheit im neuen Gesetz je nach Branche und Fall verbindlich ausfüllen können. Dass es dabei bleibt, hat die Justizministerin auch mit der notwendigen Klarheit festgestellt.<br />
                    <br />Wir betreten damit ebenfalls kein juristisches Neuland. Es ist auffallend, dass kein Verleger dramatischer Werke gegen die Novelle protestiert. Die Bühnenverleger haben Anfang der 70er ihre eigene Regelsammlung für angemessene Honorar- und Vertragsbedingungen durchgesetzt. Sie leben gut damit. Denn die Regelsammlung spart Bürokratie und schafft Transparenz und Rechtssicherheit.</p>
<p class="tidy-3">
                    <br />Zuerst erschienen in der<br />
                    <a href="http://www.sueddeutsche.de/" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Süddeutschen Zeitung</a> am 23. November 2001</p>
<table cellpadding="2" width="146" border="0">
<tbody>
<tr>
<td bgcolor="#FFCC33">
<div class="tidy-2">Erschienen am 26.11.2001</div>
</td>
</tr>
</tbody>
</table>
<p>
                      <em>Erstveröffentlichung in der Süddeutschen Zeitung am tag, den 2 .November 2001.</em><br />
                      
                    </p>
<p>
                      <!-- Content Ende --></p>
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		<item>
		<title>Die Debatte um das Urhebervertragsrecht</title>
		<link>https://www.politik-digital.de/news/netzrecht-gesetzgebung-shtml-2541/</link>
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		<dc:creator><![CDATA[mtreichel]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 21 Nov 2001 23:00:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[News]]></category>
		<category><![CDATA[Urhebervertragsrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Gesetzgebung]]></category>
		<category><![CDATA[Urheberrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Medienrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Gesetzentwurf]]></category>
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					<description><![CDATA[Die Reform des Urhebervertragsrechts schlägt hohe Wellen. Sogar mit halbseitigen Zeitungsannoncen, beispielsweise von 
                      Dieter Hundt (Präsident des 
                      BDA), wird gegen die Reform von Bundesjustizministerin Herta Däubler-Gmelin pr]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Die Reform des Urhebervertragsrechts schlägt hohe Wellen. Sogar mit halbseitigen Zeitungsannoncen, beispielsweise von<br />
                      <a href="http://www.bda-online.de/www/bdaonline.nsf/3bcba804453bbfdbc125682600420128/40de838206c29c91c125682a003e0fd6!OpenDocument" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Dieter Hundt</a> (Präsident des<br />
                      <a href="http://www.bda-online.de" target="_blank" rel="noopener noreferrer">BDA</a>), wird gegen die Reform von Bundesjustizministerin Herta Däubler-Gmelin pr<!--break--><br />
                      <strong>otestiert. Viele namhafte Verbände und Gewerkschaften haben sich in die Diskussion eingeschaltet. Dem Protestlager der Verlage, Fernsehsender und Rechteverwerter stehen die Interessen von Autoren, Übersetzern und Künstlern gegenüber.</strong>
                    </p>
<p>Laut Staatsminister Julian Nida-Rümelin,<br />
                    <a href="http://www.bundesregierung.de/frame/dokument/Regierung/Bundesbeauftragter_fuer_Kultur_und_Medien/ix4562_25556.htm?script=1" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Beauftragter für Kultur und Medien im Bundeskanzleramt</a>, &#8220;gehört die Verbesserung des Urhebervertragsrechts zu den wichtigen kulturpolitischen Vorhaben der Bundesregierung in dieser Legislaturperiode. Der vorgelegte<br />
                    <a href="http://www.urheberrecht.org/UrhGE-2000/download/GesEUrhVertrR300501.pdf" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Gesetzentwurf</a> zur Stärkung der vertraglichen Stellung von Urhebern und ausübenden Künstlern soll vor allem die Lage der selbstständigen Kreativen verbessern. Im Kern dreht sich die Debatte um deren &#8220;angemessene Vergütung&#8221;. Die Kreativen sollen für ihre Arbeit nicht mehr nur einmalig bezahlt werden, sondern auch an einer späteren Weiterverwertung finanziell beteiligt werden. Von großer Bedeutung ist auch die Frage der Wirksamkeit der Gesetzesänderung für bereits bestehende Verträge.</p>
<p>Für die federführende Bundesjustizministerin Herta Däubler-Gmelin ist die Gesetzesänderung ein Prestigeprojekt. Gerade in den vergangenen Wochen hat sie zahlreiche Gespräche mit Vertretern beider Seiten geführt. Von dem anfänglich sehr urheberfreundlichen Gesetzentwurf ist sie jedoch aufgrund des starken Drucks von Seiten der Wirtschaft inzwischen deutlich abgerückt. Dies geht aus einer<br />
                    <a href="http://www.initiative-urhebervertragsrecht.de/aktuell/bmj_formulierung.html" target="_blank" rel="noopener noreferrer">&#8220;Formulierungshilfe&#8221;</a> hervor, die am 19. November 2001 im Bundesjustizministerium intern verteilt wurde und einige wesentliche Änderungen des vorhandenen Gesetzentwurfes vorsieht.</p>
<p>Selten florierte wohl der gesellschaftliche Dialog über einen Gesetzentwurf so stark wie in diesem Fall. Kein Wunder: Es geht um schätzungsweise 250.000 Kreative: Schriftsteller, Journalisten und Übersetzer, Komponisten und Musiker, Schauspieler, Regisseure und Kameraleute, bildende Künstler und Fotografen sind betroffen.<br />
                    <br />Die vehement geführte Diskussion ist sicher noch lange nicht beendet. Ob die Urheber/innen nach aktuellem Stand des Gesetzentwurfes noch auf gravierende rechtliche Verbesserungen hoffen können, ist sehr unsicher.</p>
<p>
                    <strong>Der lange Weg des Gesetzes</strong><br />
                    <br />In der folgenden Zeitschiene geht es um das<br />
                    <u>Urhebervertragsrecht</u>. Außerdem arbeitet die Bundesregierung an einer Novellierung des<br />
                    <u>Urheberrechts</u>. Hierbei handelt es sich um eine EU-Richtlinie vom 22. Juni 2001, die binnen 18 Monaten in nationales Recht umgesetzt werden muss. Nähere Informationen zur Richtlinie zum Urheberrecht in der Informationsgesellschaft finden Sie<br />
                    <a href="http://europa.eu.int/smartapi/cgi/sga_doc?smartapi!celexapi!prod!CELEXnumdoc&amp;lg=de&amp;numdoc=32001L0029&amp;model=guichett" target="_blank" rel="noopener noreferrer">hier</a>.</p>
<p>&#8220;Gesetz zur Stärkung der vertraglichen Stellung von Urhebern und ausübenden Künstlern&#8221;</p>
<p>·<br />
                    <strong>22. Mai 2000:</strong> Ein sogenannter Professorenentwurf, erarbeitet von fünf namhaften Urheberrechtsexperten, wird der federführenden Bundesjustizministerin Herta Däubler-Gmelin übergeben.<br />
                    <br />·<br />
                    <strong>17. August 2000:</strong> Eine überarbeitete, zweite Fassung des Professorenentwurfes wird dem<br />
                    <a href="http://bmj.de" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Bundesministerium der Justiz (BMJ)</a> vorgelegt.<br />
                    <br />·<br />
                    <strong>10. Oktober 2000:</strong><br />
                    <a href="http://dip.bundestag.de/btd/14/043/1404359.pdf" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Große Anfrage der FDP-Bundestagsfraktion</a> zu den Vorstellungen der Bundesregierung zur Regelung des Urhebervertragsrechts (20 Seiten)<br />
                    <br />·<br />
                    <strong>17. Mai 2001:</strong> Der<br />
                    <a href="http://www.urheberrecht.org/UrhGE-2000/download/GesetzEUrhVertrRefE_170501.pdf" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Referentenentwurf des BMJ</a> (63 Seiten) wird veröffentlicht.<br />
                    <br />·<br />
                    <strong>30. Mai 2001:</strong> Das Bundeskabinett verabschiedet den<br />
                    <a href="http://www.urheberrecht.org/UrhGE-2000/download/GesEUrhVertrR300501.pdf" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Referentenentwurf mit leichten Änderungen</a>.<br />
                    <br />·<br />
                    <strong>1. Juni 2001:</strong> Der Gesetzesentwurf der Bundesregierung wird zur<br />
                    <a href="http://www.parlamentsspiegel.de/cgi-bin/hyperdoc/show_dok.pl?k=BBD404/01" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Stellungnahme an den Bundesrat</a> gegeben. Das Gesetz bedarf nicht der Zustimmung des Bundesrates.<br />
                    <br />·<br />
                    <strong>26. Juni 2001:</strong><br />
                    <a href="http://dip.bundestag.de/btd/14/064/1406426.pdf" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Antwort der Bundesregierung</a> auf die Große Anfrage der FDP-Bundestagsfraktion vom 10. Oktober 2000 (28 Seiten)<br />
                    <br />·<br />
                    <strong>26. Juni 2001:</strong> Die Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen bringen den vom Bundeskabinett verabschiedeten<br />
                    <a href="http://dip.bundestag.de/btd/14/064/1406433.pdf" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Gesetzesentwurf wortgleich in den Bundestag</a> ein. Dies soll der schnelleren Beratung dienen.<br />
                    <br />·<br />
                    <strong>28. Juni 2001:</strong> In der<br />
                    <a href="http://www.bundestag.de/aktuell/a_prot/2001/ap14179.html" target="_blank" rel="noopener noreferrer">1. Lesung im Plenum des Bundestages</a> wird der Gesetzentwurf dem federführenden<br />
                    <a href="http://www.bundestag.de/gremien/a6/index.html" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Rechtsausschuss des Bundestages</a> überwiesen.<br />
                    <br />·<br />
                    <strong>5. Juli 2001:</strong> Die zuständigen Ausschüsse des Bundesrates geben dem Bundesrat ihre<br />
                    <a href="http://www.parlamentsspiegel.de/cgi-bin/hyperdoc/show_dok.pl?k=BBD404/1/01" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Empfehlungen</a> ab.<br />
                    <br />·<br />
                    <strong>13. Juli 2001:</strong> Der<br />
                    <a href="http://www.parlamentsspiegel.de/cgi-bin/hyperdoc/show_inhalt.pl?k=BBD404/2/01&amp;dcn=786498203&amp;clu_id=7&amp;doc_id=61402&amp;s=00001&amp;a=0&amp;t=N" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Antrag von Hessen und Bayern</a>, den Gesetzentwurf im Bundesrat abzulehnen,<br />
                    <a href="http://www.parlamentsspiegel.de/cgi-bin/hyperdoc/show_dok.pl?k=BBP766" target="_blank" rel="noopener noreferrer">findet keine Mehrheit</a>.<br />
                    <br />·<br />
                    <strong>13. Juli 2001:</strong> Der Bundesrat nimmt zum Gesetzentwurf der Bundesregierung<br />
                    <a href="http://www.parlamentsspiegel.de/cgi-bin/hyperdoc/show_inhalt.pl?k=BBD404/01&amp;dcn=786498233&amp;clu_id=7&amp;doc_id=61430&amp;s=00001&amp;a=B&amp;t=N" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Stellung</a>.<br />
                    <br />·<br />
                    <strong>15. Oktober 2001:</strong><br />
                    <a href="http://www.buchhandel.de/sixcms/detail.php?id=44542" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Öffentliche Anhörung</a> von Sachverständigen vor den beiden Bundestagsausschüssen für Recht sowie für Kultur und Medien<br />
                    <br />·<br />
                    <strong>19 November 2001:</strong> Im Bundesjustizministerium wird intern eine<br />
                    <a href="http://www.initiative-urhebervertragsrecht.de/aktuell/bmj_formulierung.html" target="_blank" rel="noopener noreferrer">&#8220;Formulierungshilfe&#8221;</a> verteilt, die einige wesentliche Änderungen des vorhandenen Gesetzentwurfes vorsieht<br />
                    <br />·<br />
                    <strong>21. November 2001:</strong> Die Bundesregierung greift in ihrer<br />
                    <a href="http://www.bundesregierung.de/dokumente/Artikel/ix_42345_1499.htm" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Gegenäußerung zur Stellungnahme des Bundesrates</a> vom 13. Juli 2001 zu diesem Gesetzentwurf berechtigte Kritik und konstruktive Verbesserungsvorschläge sowohl der Verwerter als auch des Bundesrates auf.</p>
<p></p>
<table cellpadding="2" width="146" border="0">
<tbody>
<tr>
<td bgcolor="#FFCC33">
<div class="tidy-2">Erschienen am 22.11.2001</div>
</td>
</tr>
</tbody>
</table>
<p>
                      <!-- Content Ende --></p>
]]></content:encoded>
					
					<wfw:commentRss>https://www.politik-digital.de/news/netzrecht-gesetzgebung-shtml-2541/feed/</wfw:commentRss>
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			</item>
		<item>
		<title>Nach dem Spiel ist vor dem Spiel</title>
		<link>https://www.politik-digital.de/news/netzrecht-tornow-shtml-2854/</link>
					<comments>https://www.politik-digital.de/news/netzrecht-tornow-shtml-2854/#respond</comments>
		
		<dc:creator><![CDATA[gtornow]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 21 Nov 2001 23:00:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[News]]></category>
		<category><![CDATA[Gesetzgebung]]></category>
		<category><![CDATA[Urheberrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Medienrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Urhebervertragsrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Filmindustrie]]></category>
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					<description><![CDATA[Weiterführende Links:]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Weiterführende Links:<!--break-->
                  </p>
<p>Der Kraftakt hat sich gelohnt: Der Alternativvorschlag der Filmwirtschaft soll in wesentlichen Punkten im neuen Urhebervertragsrecht umgesetzt werden. Ein Jahr lang hatte die Deutsche Filmwirtschaft massiv protestiert, zuerst gegen einen schockierenden Professorenentwurf, dann gegen einen enttäuschenden Referentenentwurf. Im Juni dann &#8211; der Regierungsentwurf eines &#8220;Gesetzes zur Stärkung der vertraglichen Stellung von Urhebern und ausübenden Künstlern&#8221; hatte bereits die erste Lesung im Bundestag hinter sich &#8211; änderte<br />
                  <a href="http://www.film20.de/" target="_new" rel="noopener noreferrer"><br />
                    <u>film20</u><br />
                  </a> die Taktik: Ein Juristenworkshop der Mitgliedsfirmen arbeitete an einem Alternativkonzept, die<br />
                  <a href="http://www.spio.de/" target="_new" rel="noopener noreferrer"><br />
                    <u>Spitzenorganisation der Filmwirtschaft (SPIO)</u><br />
                  </a>, der<br />
                  <a href="http://www.xyz.de" target="_new" rel="noopener noreferrer"><br />
                    <u>Bundesverband der Fernsehproduzenten</u><br />
                  </a> und die Arbeitsgemeinschaft Neuer Deutscher Spielfilmproduzenten stießen dazu, ein gemeinsamer<br />
                  <a href="http://www.film20.de/news/Stellungnahme.pdf" target="_new" rel="noopener noreferrer"><br />
                    <u>&#8220;Alternativvorschlag der Filmwirtschaft&#8221;</u><br />
                  </a> bündelte die Interessen der Branche. Am 21. August wurde der Alternativvorschlag der<br />
                  <a href="http://www.bmj.bund.de/frames/ger/ministerium/die_ministerin/10000003/index.html?sid=d09a5b27db038958578656d272fcac7a" target="_new" rel="noopener noreferrer"><br />
                    <u>Justizministerin</u><br />
                  </a> übergeben &#8211; seitdem zahllose Gespräche mit Abgeordneten, Vertretern unserer Position in Medien und Ausschüssen, permanente Konsultationen mit dem Justizministerium, kurz: Lobbyarbeit auf allen Kanälen. &#8220;Öffentliche und klare Rückmeldungen&#8221; zu ihrem Alternativvorschlag hatten die Verfasser immer wieder gefordert. In der vergangenen Woche war es dann zuerst die Ministerin selbst, die in Interviews meldete: &#8220;Die Kritik hat uns nachdenklich gemacht&#8221;, die den &#8220;konstruktiven Dialog&#8221; lobte und mehrfach betonte, man wolle &#8220;den Film fördern und nicht die filmspezifischen Produktionsabläufe behindern. In dieser Woche liegt nun die &#8220;Formulierungshilfe&#8221; des<br />
                  <a href="http://www.bmj.bund.de/frames/ger/aktuelles/index.html?sid=640dfa7f19a24553280c69ab41a0fc43" target="_new" rel="noopener noreferrer"><br />
                    <u>Justizministeriums</u><br />
                  </a> für die weiteren Beratungen in den Ausschüssen und im Parlament vor. Das ist die offizielle neue Basis für Diskussion und Entscheidung im weiteren Gesetzgebungsprozess der nächsten Wochen. Und hier muss die Filmwirtschaft endlich nicht mehr den Eindruck haben, im total falschen Film zu sitzen:</p>
<ul>
<li>Nie strittig war, dass Urheber gesetzlichen Schutz brauchen und ihre Leistung angemessen vergütet werden soll. Allerdings ist erst jetzt ein halbwegs praktikabler Weg dafür gefunden worden, dass die angemessene Vergütung überhaupt funktionieren kann: Als Ergänzungsanspruch, der bestehende Verträge respektiert, wenn sie der redlichen branchenüblichen Praxis folgen. Ein allgemeines Nachtarocken, das internationale Rechteabklärungen und Verwertungen für die Filmindustrie schier unmöglich gemacht hätte, ist damit abgewendet. Allerdings bleibt es bei einem gegenüber der jetzigen gesetzlichen Regelung erleichterten &#8220;Bestseller-Paragraphen&#8221;, der bei außergewöhnlichem Erfolg einen &#8220;Fairness-Ausgleich&#8221; verlangt.</li>
<li>Klar abgelehnt wurden im Alternativentwurf der Filmwirtschaft die Rückwirkung des neuen Urhebergesetzes auf Verträge die innerhalb der letzten 20 Jahre abgeschlossen wurden und eine gesetzliche Zwangsschlichtung &#8211; beide Punkte sind vom Tisch.</li>
<li>In all den Punkten, bei denen die vom Regierungsentwurf vorgeschlagenen neuen Regelungen die Filmherstellung als &#8220;Work in Progress&#8221; auf geradezu absurde Weise nahezu unmöglich gemacht hätten, überzeugten die Produzenten offensichtlich. Tendenz: Entweder folgte das Justizministerium dem Alternativvorschlag oder es blieb beim alten Gesetz. So bleibt das Einspruchsrecht der Urheber auf &#8220;gröbliche Entstellungen&#8221; beschränkt, von den ausübenden Künstlern können Produzenten auch die Rechte für neue, nicht bekannte Nutzungsarten erwerben, Wiederverfilmungsrechte können auch für einen längeren Zeitraum als 10 Jahre gelten werden.</li>
<li>Bei dem Umfang der Rechtseinräumungsvermutungen hat es Fortschritte gegeben.</li>
</ul>
<p>Nicht überall war die Überzeugungsarbeit der Filmwirtschaft erfolgreich &#8211; an einigen Punkten bleibt sogar drängender, echter Handlungsbedarf. Dazu gehören sicher genaue Bestimmungen darüber, wie denn der jetzt vorgesehene erleichterte &#8220;Fairness-Ausgleich&#8221; im Fall eines außergewöhnlichen Erfolges geregelt werden soll. Ebenso bleibt bisher offen, wie man verhindern kann, dass der Produzent in eine Sandwich-Position gerät, wenn ihm als Hersteller &#8211; der ja jetzt gegenüber den Urhebern und ausübenden Künstlern die Ansprüche aus &#8220;angemessener Vergütung&#8221; und &#8220;Bestseller-Paragraph&#8221; garantieren soll &#8211; die Verwertungserlöse aus den verschiedenen Nutzungen des Filmwerks nicht uneingeschränkt zustehen. Und dann muss es auch ermöglicht werden, bei angemessener Vergütung auch Rechte für unbekannte Nutzungsarten erwerben zu können. Damit es kein Vertun gibt, nochmal: Das ist nicht eine fromme, vorweihnachtliche Wunschliste, hier müssen in diesem jetzt anstehenden Gesetzgebungsverfahren noch Antworten gefunden werden. Daneben gilt es, Versuche abzuwehren, das Rad wieder auf den Stand des Regierungsentwurfs zurückzudrehen. Deshalb werden wir auch weiter auf Transparenz in diesem Verfahren drängen &#8211; denn entscheidend ist nicht die &#8220;Formulierungshilfe&#8221;, sondern was wir zum Schluss im Bundesgesetzblatt lesen! Wo stehen wir also derzeit? film20-Anwalt Prof. Mathias Schwarz hat gerechnet: 81,2316 % des materiellen Gehalts des Alternativvorschlags sollen umgesetzt werden, mit 18,7684 % konnte sich die Filmwirtschaft nicht durchsetzen. Wer meint, die Branche könnte vor diesen Zahlen in Triumph und Jubel ausbrechen, irrt. Diese Relation wirft vielmehr ein Schlaglicht auf das tiefe Informationsloch über die Filmbranche, aus dem sich Professoren, Politik und Ministerialjuristen heraus arbeiten mussten &#8211; eine sportlich-quantitative Zwischenbilanz also. Die qualitativ-politische Zwischenbilanz sieht so aus:</p>
<ol>
<li>Wir sind auf dem besten Weg, ein für die Filmwirtschaft desaströses Gesetz sehr weitgehend abwenden zu können &#8211; wir sind aber noch nicht &#8220;durch&#8221;!</li>
<li>Wir haben in und für diesen Prozess die Interessenvertreter der Filmwirtschaft gebündelt und zu einem geschlossenen Auftreten gebracht.</li>
<li>Wir können nach der Auseinandersetzung über das Urhebervertragsrecht deutlicher als bisher überlappende bzw. angrenzende Problembereiche definieren, die das Entwicklungspotential der Filmwirtschaft heute behindern, zum Beispiel die Möglichkeit der Übertragung von Rechten an unbekannten Nutzungsarten, das Verhältnis der Produzenten zu Lizenznehmern wie den Sendern, die vor dem Hintergrund der digitalen Revolution unmoderne deutsche Medienordnung. Das sind die Themen für die Lobbyarbeit der nächsten Zeit.</li>
</ol>
<p>Bleiben wir auch hier sportlich: Nach dem Spiel, ist vor dem Spiel! Die Novelle zum Urhebervertragsrecht drängte die Filmwirtschaft in die Verteidigungsposition. Da haben wir uns warm gelaufen. Am 27. November gibt es vor dem Rechtsausschuss des Bundestages die erste Anhörung zur Umsetzung der EU-Richtlinie zum<br />
                  <a href="http://www.medien-recht.com/Wittmann-Artikel.pdf" target="_new" rel="noopener noreferrer"><br />
                    <u>&#8220;Urheberrecht in der Informationsgesellschaft&#8221;</u><br />
                  </a> &#8211; der richtige Ort, von vornherein Modernisierungsinteressen einzubringen. Es darf gestürmt werden!</p>
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			</item>
		<item>
		<title>Zum Urhebervertragsrecht &#8211; Wo wir stehen und wo wir aufeinander zugehen könnten</title>
		<link>https://www.politik-digital.de/news/netzrecht-hucko-shtml-3154/</link>
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		<dc:creator><![CDATA[ehucko]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 21 Nov 2001 23:00:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[News]]></category>
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		<category><![CDATA[Urhebervertragsrecht]]></category>
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					<description><![CDATA[Dr. Elmar Hucko ist Ministerialdirektor am Bundesjustizministerium und seit 1970 Leiter der Abteilung für Handels- und Wirtschaftsrecht.]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Dr. Elmar Hucko ist Ministerialdirektor am Bundesjustizministerium und seit 1970 Leiter der Abteilung für Handels- und Wirtschaftsrecht.<!--break-->
                    </p>
<p>Die Bundesrepublik Deutschland lebt in ganz besonderem Maße von ihren Kreativen. Diese sollten deshalb angemessen honoriert werden. Das ist heute in vielen Bereichen durchaus schon der Fall. In anderen Bereichen allerdings nicht. Deshalb haben die Bundesregierung und die Koalitionsfraktionen einen<br />
                    <a href="http://dip.bundestag.de/btd/14/064/1406433.pdf" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Entwurf zum Urhebervertragsrecht</a> vorgelegt, der den Urhebern in allen Bereichen einen Anspruch auf angemessene Vergütung gewähren soll, die Bestimmung der Angemessenheit aber Empfehlungen der Verbände der jeweiligen Branche anvertrauen will. Dieser Entwurf erregt zur Zeit die Gemüter. Vor allem auch der<br />
                    <a href="http://www.boersenverein.de/" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Börsenverein</a> hat seine Kritik in Gesprächen mit der<br />
                    <a href="http://www.bmj.bund.de/frames/ger/ministerium/die_ministerin/10000003/index.html?sid=d09a5b27db038958578656d272fcac7a" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Bundesministerin der Justiz</a>, bei öffentlichen Veranstaltungen und in schriftlichen Stellungnahmen vorgebracht, zuletzt in einem langen Gespräch im<br />
                    <a href="http://www.bmj.bund.de" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Bundesministerium der Justiz</a> am 14. September 2001. Die Repräsentanten des Börsenvereins haben kritisiert, die Rechtssicherheit werde beeinträchtigt, die angemessene Vergütung sei nicht definiert, ein direkter Anspruch gegen Lizenznehmer schaffe vielfältige Probleme.</p>
<p>Inzwischen hat die Bundesministerin der Justiz zahlreiche Gespräche mit den Vertretern unterschiedlicher Verwerter geführt und sich deren Sorgen angehört. Nach wie vor kann eine Fundamentalkritik nach dem Motto &#8220;Es ist alles in Ordnung. Wir brauchen kein Urhebervertragsrecht&#8221; nicht überzeugen.<br />
                    <br />Auch der Alternativvorschlag der Verwerterseite vom 10. April 2001 liegt so weit von dem Grundanliegen der<br />
                    <a href="http://www.bundesregierung.de" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Bundesregierung</a> entfernt, dass auf dieser Basis eine Annäherung nicht möglich ist. Aber eine Reihe von Kritikpunkten der Verwerterseite nimmt die Bundesministerin der Justiz sehr ernst und hat sie zum Anlass genommen, Wege prüfen zu lassen, auf denen man aufeinander zugehen und Sorgen der Verwertung begegnet werden könnte. Bei dem letzten Gespräch am 14. September mit dem künftigen Vorsteher des Börsenvereins, Herrn Schormann, Herrn Dr. v. Lucius, Herrn Dr. Honnefelder, Herrn Dr. Heker und Herrn Dr. Sprang hat das Bundesministerium der Justiz eine Prüfung in folgende Richtung zugesagt, um zu mehr Einvernehmen zu kommen:</p>
<p>Im Gesetzestext könnte klargestellt werden, dass im Grundsatz zwischen Verwerter und Urheber das gilt, was sie vertraglich vereinbart haben. Nur in den Fällen, in denen die vereinbarte Vergütung nicht angemessen ist, erhält der Urheber einen Ergänzungsspruch, mit dem er die Differenz nachfordern kann. Im Geschäftsbereich des Börsenvereins dürfte es damit bei der überwiegenden Zahl der Vertragsgestaltungen so bleiben wie bisher, da in der Regel angemessen vergütet wird. Zu lösen bleibt freilich das Sonderproblem der Übersetzer.</p>
<p>Der Ergänzungsanspruch könnte so konzipiert werden, dass er sich grundsätzlich nur gegen den Vertragspartner des Urhebers richtet, nicht aber direkt gegen den jeweiligen Nutzer des Werkes. Der bisher vorgesehene direkte Zugriff auf den Unterlizenznehmer könnte für den Regelfall entfallen und damit auch die befürchteten Rückabwicklungsprobleme. Allerdings müsste es für Ausnahmefälle, in denen zum Beispiel der Vertragspartner wegfällt oder insolvent wird, eine Möglichkeit des Durchgriffs auf den Verwerter geben, der das Werk des Urhebers genutzt hat.</p>
<p>Der Kritik, es fehle an der Bestimmung der Angemessenheit, könnte zunächst bis zum Vorliegen der gemeinsamen Vergütungsregeln dadurch begegnet werden, dass die Angemessenheit im Gesetzestext definiert wird: Als angemessen könnte definiert werden, was für vergleichbare Leistungen im redlichen Geschäftsverkehr üblich ist. Das schafft von Anfang an Rechtssicherheit und verhindert unnütze Nachforderungen und Prozesse.</p>
<p>Rechtssicherheit schaffen aber alsbald vor allem und mit Vorrang die gemeinsamen Vergütungsregeln. Werden diese bei der Bestimmungen der Vergütung im Vertrag zu Grunde gelegt, so wird es nichts mehr zu prozessieren geben. Es liegt damit vor allem auch im Interesse der Rechtssicherheit der Verwerter, sobald wie möglich zu gemeinsamen Vergütungsregeln zu kommen.</p>
<p>Die Bundesregierung wird in dieser Richtung weiter prüfen und sich auch in den nicht so essenziellen Fragen bemühen, auf die Verwerterseite zuzugehen. Sie wird ihre Prüfungen aber immer auch mit den Verbänden der Urheber beraten und den Konsens auch in dieser Richtung suchen. Es wäre gut, wenn gerade dieser notwendige Konsens mit den Urhebern nicht durch Kampagnen belastet würde, für die den Urhebern das Verständnis fehlen dürfte.</p>
<p class="tidy-3">Zuerst erschienen im<br />
                    <a href="http://www.boersenblatt.net/" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Börsenblatt</a> am 26. September 2001<br />
                    </p>
<table cellpadding="2" width="146" border="0">
<tbody>
<tr>
<td bgcolor="#FFCC33">
<div class="tidy-2">Erschienen am 22.11.2001</div>
</td>
</tr>
</tbody>
</table>
<p>
                      <!-- Content Ende --></p>
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