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	<title>Urteil &#8211; politik-digital</title>
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	<description>Information, Kommunikation, Partizipation</description>
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	<title>Urteil &#8211; politik-digital</title>
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	<item>
		<title>EuGH-Urteil zur Störerhaftung enttäuscht Befürworter offener Netze</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Michael Mahler]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 15 Sep 2016 14:07:31 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[News]]></category>
		<category><![CDATA[EuGH]]></category>
		<category><![CDATA[freies WLAN]]></category>
		<category><![CDATA[Freifunker]]></category>
		<category><![CDATA[Tobias Mc Fadden]]></category>
		<category><![CDATA[Urheberrecht]]></category>
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		<category><![CDATA[Europäischer Gerichtshof]]></category>
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					<description><![CDATA[Freifunker haften nicht für Rechtsverstöße, die Nutzer ihres WLAN-Hotspots begehen. Das hat heute der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschieden. Allerdings müssen [&#8230;]]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p><a href="http://politik-digital.de/wp-content/uploads/WLAN-Gerd-Altmann-CC0-Public-Domain-via-pixabay.jpg"><img fetchpriority="high" decoding="async" class="alignnone wp-image-150252 size-full" src="http://politik-digital.de/wp-content/uploads/WLAN-Gerd-Altmann-CC0-Public-Domain-via-pixabay.jpg" alt="wlan-gerd-altmann-cc0-public-domain-via-pixabay" width="640" height="367" /></a>Freifunker haften nicht für Rechtsverstöße, die Nutzer ihres WLAN-Hotspots begehen. Das hat heute der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschieden. Allerdings müssen Anbieter von freien WLAN-Netzen diese gegebenenfalls mit einem Passwort schützen. Für Befürworter offener WLAN-Netze eine Enttäuschung.</p>
<p>Das heutige Urteil des EuGH bewahrt Freifunker vor Schadensersatzklagen, wenn Dritte über den von ihnen zur Verfügung gestellten Internetzugang Urheberrechte verletzt haben. Die Richter wollen damit eigenen Angaben zufolge dem Recht der Anbieter von Internetzugangsdiensten auf unternehmerische Freiheit und dem Recht der Internetnutzer auf Informationsfreiheit entsprechen. Jedoch kann von dem Anbieter eines öffentlich zugänglichen WiFi-Netzes gerichtlich verlangt werden, ein Passwort einzurichten, um den Verstoß gegen das Urheberrecht zu beenden oder allein schon, um einem solchen vorzubeugen. Maßnahmen, wie die Überwachung der durch das Netz übermittelten Informationen oder gar die vollständige Abschaltung des Internetanschlusses, erteilte das Gericht in Luxemburg allerdings eine Absage.</p>
<h3>&#8220;Herber Rückschlag für eine flächendeckende Versorgung mit offenen Netzen&#8221;</h3>
<p>Befürworter offener WLAN-Netze zeigen sich trotz allem von dem Richterspruch enttäuscht. Sie stoßen sich besonders an dem Hinweis des EuGH, dass Nutzer im Falle einer angeordneten Verschlüsselung für ein zuvor frei zugängliches WLAN-Netz, „ihre Identität offenbaren müssen, bevor sie das erforderliche Passwort erhalten.“ Völlig unklar bleibe nämlich, wie diese Identitätsfeststellung erfolgen solle und wie lange und in welcher Weise die Daten aufbewahrt werden müssten, <a href="https://digitalegesellschaft.de/2016/09/eugh-stoererhaftung-fragen/" target="_blank" rel="noopener noreferrer">erklärte etwa Volker Tripp</a>, politischer Geschäftsführer des Vereins Digitale Gesellschaft: „Muss ich im Café demnächst meinen Ausweis vorlegen und einscannen lassen, um an das WLAN-Passwort zu gelangen?“ Das Urteil sei deshalb „ein herber Rückschlag für eine flächendeckende Versorgung mit offenen Netzen.“</p>
<p>Ähnlich äußerte sich Kläger Tobias Mc Fadden. Er hatte ein frei zugängliches WiFi-Netz zur Verfügung gestellt, über das 2010 ein musikalisches Werk illegal zum Herunterladen angeboten worden war. Die Folge war ein bis jetzt andauernder Rechtsstreit. Das abschließende Urteil des EuGH werten Beobachter als Schritt zu mehr Rechtssicherheit: Denn trotz der kürzlich erfolgten Abschaffung der Störerhaftung in Deutschland durch das reformierte Telemediengesetz, sei die <a href="https://netzpolitik.org/2016/abschaffung-der-wlan-stoererhaftung-fuer-jubel-ist-es-zu-frueh/" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Gefahr von Abmahnungen</a> gegen WLAN-Betreiber nicht explizit ausgeräumt gewesen. Anwälte hätten sich nach wie vor auf Unterlassungsansprüche stützen können.</p>
<p>Titelbild: <a href="https://pixabay.com/de/telefon-wlan-wifi-handy-anrufen-1582893/" target="_blank" rel="noopener noreferrer">WLAN</a> von <a href="https://pixabay.com/de/users/geralt-9301/" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Gerd Altmann</a> via <a href="https://pixabay.com/" target="_blank" rel="noopener noreferrer">pixabay</a>, licenced <a href="https://pixabay.com/de/telefon-wlan-wifi-handy-anrufen-1582893/" target="_blank" rel="noopener noreferrer">CC0 Public Domain</a></p>
<p><a href="http://politik-digital.de/wp-content/uploads/CC-Lizenz-630x11011.png" target="_blank" rel="noopener noreferrer"><img decoding="async" class="alignleft  wp-image-139428" src="http://politik-digital.de/wp-content/uploads/CC-Lizenz-630x11011.png" alt="CC-Lizenz-630x1101" width="441" height="77" /></a></p>
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			</item>
		<item>
		<title>Präventive Spurensuche nicht hinnehmbar</title>
		<link>https://www.politik-digital.de/news/praeventive-spurensuche-nicht-hinnehmbar-5494/</link>
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		<dc:creator><![CDATA[Frank Vaccaro]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 25 Nov 2011 15:26:16 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[News]]></category>
		<category><![CDATA[Urteil]]></category>
		<category><![CDATA[Copyright]]></category>
		<category><![CDATA[Netzneutralität]]></category>
		<category><![CDATA[Internetprovider]]></category>
		<category><![CDATA[Datenschutz]]></category>
		<category><![CDATA[Urheberrecht]]></category>
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					<description><![CDATA[<img src="/sites/politik-digital.de/files/Justitia-auf-Karte_Magnus-Masnke_wikimedia.gif" alt="jusitizia_magnus-manske_cc_commons" align="left" width="140" height="116" />Internetprovider sind nicht gezwungen, ihren vollständigen Datenverkehr auf Urheberrechtsverletzungen zu überprüfen. Der Europäische Gerichtshof erklärte ein belgisches Gerichtsurteil für unwirksam, das einen Provider dazu verpflichtete, präventiv gegen Urheberrechtsverstöße vorzugehen.
<p>]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p><img decoding="async" src="/wp-content/uploads/Justitia-auf-Karte_Magnus-Masnke_wikimedia.gif" alt="jusitizia_magnus-manske_cc_commons" align="left" width="140" height="116" />Internetprovider sind nicht gezwungen, ihren vollständigen Datenverkehr auf Urheberrechtsverletzungen zu überprüfen. Der Europäische Gerichtshof erklärte ein belgisches Gerichtsurteil für unwirksam, das einen Provider dazu verpflichtete, präventiv gegen Urheberrechtsverstöße vorzugehen.</p>
<p>
<!--break-->
</p>
<p>
Der Europäische Gerichtshof reagiert in seinem <a href="http://curia.europa.eu/jcms/upload/docs/application/pdf/2011-11/cp110126en.pdf" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Urteil</a> auf die Klage eines Providers, der von einem belgischen Gericht dazu verpflichtet wurde, technische Vorkehrungen zu treffen, um Urheberrechtsverstöße insbesondere in Tauschbörsen zu verhindern. Die europäischen Richter erkennen das Urheberrecht zwar an, begründen ihre Entscheidung aber mit der Gefahr einer Totalüberwachung, die durch solche Maßnahmen geschaffen werde und die weder mit dem EU-Recht noch mit den Grundrechten vereinbar sei. Die Interessen der Rechteinhaber müssen mit den wirtschaftlichen Interessen der Internetanbieter und vor allem den Freiheitsrechten der Internetnutzer abgewogen werden, so die Richter in ihrem Urteil. Die präventive Spurensuche in den Daten ihrer Kunden halten die europäischen Richter für nicht hinnehmbar, nur um Urheberrechtsverletzungen zu verhindern. Auch sehen sie die Gefahr von Fehlbewertungen, durch die rechtmäßige Kommunikation unterbunden werden könne. Damit sei die Freiheit des Informationsaustausches insgesamt bedroht.<br />
Einschränkend betonten die Richter, dass dieses Urteil dezidiert für vorbeugende Maßnahmen gelte.
</p>
<p>
Bestehe ein begründeter Verdacht, dürften die Mitgliedsländer auch die Provider in die Pflicht nehmen. Olvier Süme, Vorstand der deutschen Internetwirtschaft eco, begrüßte die Entscheidung. Das Urteil sei richtungsweisend, da es Europas Bürger und Unternehmen vor Willkürentscheidungen ohne gesetzliche Grundlage schütze, so <a href="http://www.sueddeutsche.de/digital/urteil-zu-internet-providern-eu-gericht-verbietet-filesharing-filter-1.1217710" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Süme auf sueddeutsche.de</a>. Zudem seien Internetsperren wirkungslos und in wenigen Minuten zu umgehen. Dass es mit diesem Urteil auch in Deutschland immer schwieriger werde, repressive Regelungen durchzusetzen, da zunächst immer die Grundrechtskonformität nachgewiesen werden müsse, wird in einem Beitrag <a href="http://gruen-digital.de/2011/11/eugh-urteil-filter-und-sperrsysteme-mit-eu-recht-nicht-vereinbar/" target="_blank" rel="noopener noreferrer">auf gruen-digital.de</a> zum EuGH-Urteil erläutert. </p>
]]></content:encoded>
					
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			</item>
		<item>
		<title>Hartz IV Empfänger bleiben analog</title>
		<link>https://www.politik-digital.de/news/hartz-iv-empfaenger-bleiben-analog-4906/</link>
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		<dc:creator><![CDATA[Felix Melching]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 10 Jun 2010 11:04:28 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[News]]></category>
		<category><![CDATA[Internetzugang]]></category>
		<category><![CDATA[Landtagswahl]]></category>
		<category><![CDATA[Nordrhein-Westfalen]]></category>
		<category><![CDATA[Urteil]]></category>
		<category><![CDATA[Hartz IV]]></category>
		<category><![CDATA[Beschwerde]]></category>
		<category><![CDATA[Digitale Agenda]]></category>
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					<description><![CDATA[Laut dem Landessozialgericht in Nordrhein-Westfalen muss der Staat Hartz IV-Empfängern keinen Computer finanzieren. Begründung: Für die Grundversorgung mit Informationen sei ein PC nicht notwendig. Gerade für Arbeitssuchende aber bedeutet dies ein weiteres Hindernis für den (Wieder-)Einstieg in den Arbeitsmarkt.<br />
<p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Laut dem Landessozialgericht in Nordrhein-Westfalen muss der Staat Hartz IV-Empfängern keinen Computer finanzieren. Begründung: Für die Grundversorgung mit Informationen sei ein PC nicht notwendig. Gerade für Arbeitssuchende aber bedeutet dies ein weiteres Hindernis für den (Wieder-)Einstieg in den Arbeitsmarkt.</p>
<p>
<!--break-->
</p>
<p>
<b>Urteil zur Prozesskostenhilfe</b>
</p>
<p>
<a href="http://www.justiz.nrw.de/nrwe/sgs/lsg_nrw/j2010/L_6_AS_297_10_Bbeschluss20100423.html" target="_blank" title="Beschluss des LSG NRW" rel="noopener noreferrer">Der Fall</a>: Eine Hartz IV-Empfängerin beantragte die Übernahme der Kosten für die Anschaffung eines PC samt Zubehör. Dies wurde von der zuständigen Behörde abgewiesen. Gegen diese Entscheidung reichte sie im August 2009 Klage ein und beantragte zudem Prozesskostenhilfe. Das Sozialgericht Detmold gewährte diese nicht. Begründung: Die Erfolgsaussichten der Klage seien zu gering. Die Klägerin hatte damit argumentiert, dass ein Computer mit Internetanschluss zum sozial üblichen Standard gehöre und deshalb ein Anspruch darauf bestehe.
</p>
<p>
Das Gericht folgte dieser Argumentation nicht. Entscheidend sei nicht die Verbreitung, sondern ob ein PC für eine „geordnete Haushaltsführung“ notwendig sei und ob der Leistungsempfänger ihn für ein an den „herrschenden Lebensgewohnheiten orientiertes Leben“ benötige. Mit ihrer Beschwerde gegen diesen Beschluss scheiterte die Klägerin auch beim zuständigen Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen (LSG NRW).
</p>
<p>
<b>TV ja, PC nein </b>
</p>
<p>
Interessant ist in diesem Zusammenhang, dass eine <a href="http://www.welt.de/politik/deutschland/article4267883/Hartz-IV-Empfaenger-haben-Recht-auf-Fernseher.html" target="_blank" title="Frankfurter TV Urteil" rel="noopener noreferrer">ähnliche Klage</a> vor dem Sozialgericht Frankfurt erfolgreich war. Mit derselben Argumentation der „Sozialüblichkeit“ wurde hier dem Kläger ein gebrauchtes Fernsehgerät auf Staatskosten gewährt.
</p>
<p>
Ein geordneter Haushalt könne heute noch ohne PC geführt werden, erklärte der Pressesprecher des LSG NRW Dr. Matthias Röhl auf Anfrage von politik-digital.de. Ein PC sei – anders als der fast durchweg in Haushalten vorhandene Fernseher &#8211; nicht für die Grundversorgung mit Informationen erforderlich. Für die Klägerin hätte zudem die Möglichkeit bestanden, die Computer in ihrem Bewerbungszentrum zu benutzen, so Röhl.
</p>
<p>
<b>Digitaler Zugang wird erschwert</b>
</p>
<p>
Die Argumentation der Richter wirft eine wichtige Frage auf: Inwieweit sind Arbeitssuchende auf das Internet angewiesen? Die vielfach schon gängigen digitalen Bewerbungswege werden für Hartz IV-Empfänger ohne eigene Internetanbindung durch ein solches Urteil erschwert. Dasselbe gilt für die Suche nach offenen Stellen in den Online-Stellenbörsen. Denn besonders in ländlichen Gebieten ist der Weg bis zur nächsten Servicestelle der Bundesagentur für Arbeit oft weit und verursacht zusätzliche Beförderungskosten.
</p>
<p>
Auch das Speichern vertraulicher Bewerbungsdaten ist an einem öffentlichen Computer nicht risikofrei möglich. Den Betroffenen wird es zudem erschwert, die Vorteile des freien Zugangs zu Wissen und der sozialen Vernetzung via Internet zu nutzen. Außerdem muss ein gebrauchter PC mittlerweile nicht mehr kosten als ein gebrauchtes Fernsehgerät.
</p>
<p>
<b>Widerspruch zu politischen Programmen</b>
</p>
<p>
Das Urteil steht oft auch im Widerspruch zu den netzpolitischen Leitlinien, die von der Politik kommuniziert werden. In Nordrhein-Westfalen, der Heimat der Detmolder Klägerin, forderten die Parteien zum Beispiel vor der Landtagswahl im Mai 2010 <a href="/nrw-wahlprogramme-internet" target="_blank" title="Netzpolitik NRW" rel="noopener noreferrer">„Breitband für alle“</a>. Auch die <a href="http://europa.eu/rapid/pressReleasesAction.do?reference=IP/10/581&amp;format=HTML&amp;aged=0&amp;language=DE&amp;guiLanguage=en" target="_blank" title="Digitale Agenda der EU" rel="noopener noreferrer">Digitale Agenda</a> der EU-Kommission legt mit Bezug auf den flächendeckenden Web-Zugang eine klare Forderung auf den Tisch: „Jeder, ob jung oder alt, hat ungeachtet seiner sozialen Herkunft Anspruch auf den Erwerb der nötigen Kenntnisse und Fähigkeiten, um am Digitalzeitalter teilzuhaben.“ Diese Forderung wird sich nur bedingt mit der IT-Infrastruktur der Bundesagentur für Arbeit realisieren lassen.
</p>
<p>
Einen interessanten Mittelweg geht in diesem Zusammenhang übrigens die <a href="http://www.pro-it-initiative-arbeitsplatz.pytalhost.de/" target="_blank" rel="noopener noreferrer">ARGE Holzminden</a>. Dort werden gebrauchte Computer aufgearbeitet und ALG-2 -Empfängern kostenlos überlassen.
</p>
<p>
<i>Unter Mitarbeit von <a href="/user/bbergemann">Benjamin Bergemann</a>.<br />
</i></p>
]]></content:encoded>
					
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			</item>
		<item>
		<title>Die Zukunft elektronischer Wahlen</title>
		<link>https://www.politik-digital.de/news/die-zukunft-elektronischer-wahlen-4295/</link>
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		<dc:creator><![CDATA[Malte Krohn]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 16 Mar 2009 14:01:54 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[News]]></category>
		<category><![CDATA[Urteil]]></category>
		<category><![CDATA[eVoting]]></category>
		<category><![CDATA[Wahlcomputer]]></category>
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					<description><![CDATA[Die kommende Bundestagswahl wird wohl wieder mit Stift und Papier abgehalten. Dafür sorgt das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 3. März 2009. Bei einem genauerem Blick auf das Urteil kann von einem endgültigen Aus für elektronische Wahlen aber keine Rede sein.]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Die kommende Bundestagswahl wird wohl wieder mit Stift und Papier abgehalten. Dafür sorgt das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 3. März 2009. Bei einem genauerem Blick auf das Urteil kann von einem endgültigen Aus für elektronische Wahlen aber keine Rede sein.<!--break--> </p>
<p>
Verhandelt wurde von dem Bundesverfassungsgericht eine Wahlprüfungsbeschwerde gegen den Einsatz von Wahlcomputern bei der Bundestagswahl 2005. Rund 1800 Wahlcomputer des niederländischen Herstellers Nedap waren von den Kommunen eingesetzt worden. Das Bundesverfassungsgericht gab nun der Beschwerde in Teilen recht und rügte die fehlenden Kontrollmöglichkeiten bei der elektronischen Stimmabgabe. Die Forderung nach einer Wiederholung der Wahl in den betroffenen Wahlkreisen jedoch wiesen die Richter zurück.
</p>
<p>
<b>Urteil bedeutet nicht das Ende für Wahlcomputer</b>   
</p>
<p>
Wie bereits vor der Entscheidung von vielen Beteiligten vermutet, wird der Einsatz der Nedap-Geräte in Deutschland damit bis auf weiteres gestoppt. Gleichzeitig bedeutet das Urteil aber nicht das Ende von elektronischen Wahlen.
</p>
<p>
Das sieht auch Constanze Kurz, Sprecherin des Chaos Computer Clubs, so und geht gleichzeitig davon aus, dass die Wahlcomputergegner erst einmal für vier bis fünf Jahre ihre Ruhe haben werden. „Es wird eine längere Debatte folgen, die auch international von großer Bedeutung sein wird, da das Urteil nicht nur für Deutschland eine Rolle spielt.“ Constanze Kurz ist eine der Autorinnen des Wahlcomputer-Gutachtens, das der Chaos Computer Club (CCC) für das Bundesverfassungsgericht erstellt hat.
</p>
<p>
Der CCC ist zwischenzeitlich zum meistzitierten Kritiker der Wahlgeräte aufgestiegen. Die Hacker sorgten 2006 für Schlagzeilen, als sie einen Nedap-Computer so manipulierten, dass sogar ein einfaches Schach-Programm darauf arbeitete. Damit untermauerten sie ihre Kritik, die Wahlgeräte böten keinen effektiven Schutz gegen Manipulationen und seien im „sensibelsten Bereich unserer Demokratie“ fehl am Platze.
</p>
<p>
<b>Entwicklung neuer Wahlcomputer-Modelle</b>  
</p>
<p>
Kurz  versteht die Kritik des Bundesverfassungsgerichts als konkret gegen die Bundeswahlgeräteverordnung gerichtet, die nicht genügend Sicherheit im Verfahren fordere. Nach dem Urteil ist damit nicht nur eine Verbesserung der Verordnung zu erwarten, sondern auch, dass Hersteller und Forscher sich auf die Suche nach neuen, verfassungskonformen Technologien begeben werden.
</p>
<p>
Grundsätzlich für möglich hält das Gericht einen sogenannten „Voter Verified Paper Audit Trail“, also Systeme, bei denen nach der Abgabe der Stimmen am Gerät eine die Stimme bestätigende Quittung ausgegeben wird. Der Wähler hat so die Möglichkeit, die Stimmabgabe zu überprüfen, bevor er den Stimmzettel in die Wahlurne wirft.
</p>
<p>
<b>Keine schnelle Lösung in Sicht</b>
</p>
<p>
Constanze Kurz sieht den Paper-Trail ebenfalls als möglich an, jedoch macht sie deutlich, dass es nicht ausreiche, einfach einen Drucker an die bisher eingesetzten Nedap-Geräte „anzupanschen“. Selbst wenn Nedap die Geräte nun umrüste, sei ein neuer Zertifizierungsprozess notwendig, der große Kosten verursachen werde.
</p>
<p>
Außerdem macht Kurz deutlich, dass sie die Papierausgabe für keine gute Möglichkeit halte, denn auch die könne gefälscht werden. In den Niederlanden sei der Paper-Trail bereits eingeführt und auch schon wieder verboten worden.
</p>
<p>
Bernhard Emrich, Wahlleiter der hessischen Stadt Langen, ist der Meinung, das Bundesverfassungsgericht habe seine Aufgabe erfüllt, auch wenn damit nun ein Stillstand in Deutschland eingetreten sei. Er hofft auf einen „Schub aus Europa“ und Entwicklungen der Forschungsinstitute, ist sich aber bewusst, dass es bis zu einer marktreifen Entwicklung noch dauern kann: „Wenn heute einer käme und sagen würde, er hätte die knallende Idee, wäre ich sofort interessiert, doch momentan ist nichts derartiges am Horizont ersichtlich.“</p>
]]></content:encoded>
					
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			</item>
		<item>
		<title>Bundestrojaner in der Blogschau</title>
		<link>https://www.politik-digital.de/news/bundestrojaner-in-der-blogschau-3782/</link>
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		<dc:creator><![CDATA[admin]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 27 Feb 2008 14:21:37 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[News]]></category>
		<category><![CDATA[Urteil]]></category>
		<category><![CDATA[Online-Durchsuchung]]></category>
		<category><![CDATA[Bundestrojaner]]></category>
		<category><![CDATA[Blogschau]]></category>
		<category><![CDATA[BVerfG]]></category>
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					<description><![CDATA[Die mit Spannung erwartete Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum den Online-Durchsuchungen ist verkündet – in der Blogosphäre wird das Urteil geteilt aufgenommen. Die Zweideutigkeit des Urteils spiegelt sich auch in den Beiträgen wieder:  Von „<a href="http://www.macnotes.de/2008/02/27/bundesverfassungsgericht-kippt-online-durchsuchung/" target="_blank" title="macnotes.de" rel="noopener noreferrer">Bundesverfassungsgericht kippt Online-Durchsuchungen</a>“ bis hin zu einem ironischen „<a href="http://www.mein-parteibuch.com/blog/2008/02/27/hurra-die-heimliche-online-durchsuchung-ist-legal/" target="_blank" title="mein-parteibuch.com" rel="noopener noreferrer">Hurra, die heimliche Online-Durchsuchung ist lega</a>l“ sind alle Interpretationen des Urteils vertreten.
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Die mit Spannung erwartete Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum den Online-Durchsuchungen ist verkündet – in der Blogosphäre wird das Urteil geteilt aufgenommen. Die Zweideutigkeit des Urteils spiegelt sich auch in den Beiträgen wieder:  Von „<a href="http://www.macnotes.de/2008/02/27/bundesverfassungsgericht-kippt-online-durchsuchung/" target="_blank" title="macnotes.de" rel="noopener noreferrer">Bundesverfassungsgericht kippt Online-Durchsuchungen</a>“ bis hin zu einem ironischen „<a href="http://www.mein-parteibuch.com/blog/2008/02/27/hurra-die-heimliche-online-durchsuchung-ist-legal/" target="_blank" title="mein-parteibuch.com" rel="noopener noreferrer">Hurra, die heimliche Online-Durchsuchung ist lega</a>l“ sind alle Interpretationen des Urteils vertreten.<br />
<!--break--></p>
<p>
&nbsp;
</p>
<p>
<b>Online-Durchsuchung in NRW gestoppt</b>
</p>
<p>
Beide Sichtweisen des Urteils sind möglich. Einerseits wurde das in Nordrhein-Westfalen im Dezember 2006 in Kraft getretene Gesetz heute vom Bundesverfassungsgericht als verfassungswidrig erklärt. Diese Entscheidung über das Gesetz auf Landesebene wird von vielen Bloggern positiv aufgenommen &#8211;  Der Schnüffelblog titelt zum Besispiel „<a href="http://spitzelblog.blogspot.com/2008/02/online-schnffelei-gekippt.html" target="_blank" title="spitzelblog.blogspot.com" rel="noopener noreferrer">Online-Schnüffelei gekippt!!!</a>“, auf elementarteile.de fasst man sich kürzer „<a href="http://www.elementarteile.de/?p=1636" target="_blank" title="elementarteile.de" rel="noopener noreferrer">Yes!</a>“. Magnus Becker bezeichnet das Urteil in seiner <a href="http://www.magnusbeckerblog.de/blogschau-urteil-zu-online-durchsuchung/909/" target="_blank" title="magnusbeckerblog.de" rel="noopener noreferrer">Blogschau</a> jedoch als fatal. Allerdings steht er mit der Meinung, dass Online-Durchsuchungen in bestimmten Fällen eine Selbstverständlichkeit sein sollten relativ alleine da.
</p>
<p>
<b>Online-Durchsuchungen nicht grundsätzlich verfassungswidrig </b>
</p>
<p>
Auf der anderen Seite <a href="http://www.bundesverfassungsgericht.de/pressemitteilungen/bvg08-022.html" title="Pressemitteilung des BVerfG zum Urteil">entschied das Bundesverfassungsgericht</a>  im selben Atemzug, dass Online-Durchsuchungen grundsätzlich mit der Verfassung vereinbar sind – und zwar in Fällen, in denen „tatsächliche Anhaltspunkte einer konkreten Gefahr für ein überragend wichtiges Rechtsgut bestehen.“ Die Auswirkungen dieser Entscheidung auf die Bundespolitik sind ebenfalls Thema in der Blogosphäre. So zum Beispiel bei <a href="http://codecandies.de/2008/02/27/online-durchsuchung-genehmigt/" target="_blank" title="codecandies.de" rel="noopener noreferrer">Code Candies</a>, im Blog der <a href="http://zenzizenzizenzic.de/archives/2008/02/27/demnachst-mit-online-durchsuchungen/" target="_blank" title="zenzizenzizenzic.de" rel="noopener noreferrer">ZAF</a> oder bei <a href="http://blog.websenat.de/2008/02/27/online-durchsuchung-unter-auflagen-gueltig" target="_blank" title="blog.websenat.de" rel="noopener noreferrer">Websenat</a>.
</p>
<p>
<b>Geteilte Reaktionen in der Blogosphäre </b>
</p>
<p>
Insgesamt überwiegen die Beiträge, die beide Seiten des Urteils thematisieren – oder wie Duckhome.de schreibt: “<a href="http://www.duckhome.de/tb/archives/2008-Ein-Urteil-viele-Bewertungen.html" target="_blank" title="duckhome.de" rel="noopener noreferrer">Ein Urteil, viele Bewertungen</a>“. Der StoiBär spricht von einem „<a href="http://www.stoibaer.de/ein-teilerfolg-fuer-unsere-grundrechte.html" target="_blank" title="stoibaer.de" rel="noopener noreferrer">Teilerfolg für unsere Grundrechte</a>“ und F!XMBR sieht „<a href="http://www.fixmbr.de/kein-raum-fuer-heimliche-online-durchsuchungen/" target="_blank" title="fixmbr.de" rel="noopener noreferrer">kein Raum für heimliche Online-Durchsuchungen</a>“ mehr.
</p>
<p>
Der Autor von blogsurdum.de bringt die vorherrschende Interpretations-Schizophrenie mit der Frage: „<a href="http://blogsurdum.de/2008/02/27/ist-das-jetzt-ein-sieg/" target="_blank" title="blogsurdum.de" rel="noopener noreferrer">Ist das jetzt ein `Sieg´?</a>“ auf den Punkt. Als vage Antwort auf darauf  taugt die Überschrift des  Golem.de-Artikels:  „<a href="http://www.golem.de/0802/57990.html" target="_blank" title="golem.de" rel="noopener noreferrer">Verfassungsgericht verbietet Online-Durchsuchungen weitgehend</a>“. Auch das Fazit von Julie Paradise: „<a href="http://www.julieparadise.de/2008/02/27/ein-klares-%e2%80%9ejein%e2%80%9d/" target="_blank" title="julieparadise.de" rel="noopener noreferrer">Ein klares ´Jein</a>`“ trifft den Nagel auf den Kopf.
</p>
<p>
<b>Forderung nach neuem Grundrecht wird begrüßt</b>
</p>
<p>
Durchweg positive Resonanz ruft das von den Verfrassungsrichtern ins Spiel gebrachte „Grundrecht auf Gewährleistung von Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme“ in der Blogosphäre hervor – die laut <a href="http://www.classless.org/2008/02/27/die-huter-des-demokratieideals-haben-gesprochen/" target="_blank" title="classless.org" rel="noopener noreferrer">Classless Kulla</a> jubelt.
</p>
<p>
Während sich die  „zeitrafferin“ Julia Seeliger von den Grünen über den Vorstoß des Gerichts mit den Worten „<a href="http://julia-seeliger.de/grundrecht-auf-gewahrleistung-der-vertraulichkeit-und-integritat-von-informationstechnischen-systemen/" target="_blank" title="julia-seeliger.de" rel="noopener noreferrer">juhu, wir haben ein neues Grundrecht</a>“ freut, bedankt sich das CCC-Mitglied Tim Pritlove lieber gleich freundschaftlich-persönlich: „<a href="http://tim.geekheim.de/2008/02/27/liebes-bundesverfassungsgericht/" target="_blank" title="tim.geekheim.de" rel="noopener noreferrer">Liebes Bundesverfassungsgericht</a>&#8230;Das haben wir gebraucht. Vielen Dank dafür.“  Der Spiegelfechter verkündet „<a href="http://www.spiegelfechter.com/wordpress/298/die-geburt-des-computer-grundrechts" target="_blank" title="spiegelfechter.com" rel="noopener noreferrer">Die Geburt des `Computer-Grundrechts</a>`“ und auch Markus Beckedahl von netzpolitik.org ist das einen eigenen <a href="http://netzpolitik.org/2008/neues-grundrecht-auf-gewaehrleistung-von-vertraulichkeit-und-integritaet-von-informationssystemen/" target="_blank" title="netzpolitik.org" rel="noopener noreferrer">Beitrag</a> wert. Während des Vormittags bloggte dieser übrigens live „<a href="http://netzpolitik.org/2008/die-entscheidung-online-durchsuchung-beim-bundesverfassungsgericht/" target="_blank" title="netzpolitik.org" rel="noopener noreferrer">Die Entscheidung: Online-Durchsuchung beim Bundesverfassungsgerich</a>t“ und versorgte die Leser  laufend mit aktuellen Informationen und Hintergrundberichten.</p>
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		<title>Online-Durchsuchungen unter strengen Auflagen erlaubt</title>
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		<dc:creator><![CDATA[admin]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 27 Feb 2008 10:09:22 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[News]]></category>
		<category><![CDATA[Online-Durchsuchungen]]></category>
		<category><![CDATA[Nordrhein-Westfalen]]></category>
		<category><![CDATA[Urteil]]></category>
		<category><![CDATA[Bundesverfassungsgericht]]></category>
		<category><![CDATA[Bundestrojaner]]></category>
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					<description><![CDATA[Das Bundesverfassungsgericht hat heute (27.2.2008) das für die Bundespolitik richtungsweisende Urteil zu Online-Durchsuchung verkündet und ein Grundrecht auf Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme erwähnt. Online-Durchsuchungen seien nur unter strengen Auflagen zulässig, urteilten die Richter.
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Das Bundesverfassungsgericht hat heute (27.2.2008) das für die Bundespolitik richtungsweisende Urteil zu Online-Durchsuchung verkündet und ein Grundrecht auf Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme erwähnt. Online-Durchsuchungen seien nur unter strengen Auflagen zulässig, urteilten die Richter.<br />
<!--break--></p>
<p>
&nbsp;
</p>
<p>
Die Verfassungsrichter entschieden, dass der entsprechende Paragraph im Verfassungsschutzgesetz NRW verfassungswidrig sei und erklärten ihn für nichtig.<br />
In Fällen, in denen „tatsächliche Anhaltspunkte einer konkreten Gefahr für ein überragend wichtiges Rechtsgut bestehen“  <a href="http://www.bundesverfassungsgericht.de/pressemitteilungen/bvg08-022.html" target="_blank" title="Pressemitteilung NRW" rel="noopener noreferrer">erklärte das Bundesverfassungsgericht</a> das heimliche Ausspähen privater Computer für verfassungsrechtlich zulässig. Das heimliche Durchsuchen von Computern verletze zwar das Persönlichkeitsrecht. Wenn ein Richter zustimmt, ist die Online-Durchsuchung aber zum Beispiel bei Anhaltspunkten einer Gefahr für Menschenleben oder geplanten Terroranschlägen möglich.
</p>
<p>
In der Großen Koalition wird seit einigen Monaten  über ein Gesetz zu Online-Durchsuchungen auf Bundesebene diskutiert. Der Koalitionspartner SPD bremste die von der CDU vorangetriebenen Vorschlag bislang mit einem Verweis auf das anstehende und somit richtungsweisende Urteil.
</p>
<p>
<b>Verfassungsschutzgesetz NRW</b>
</p>
<p>
Der §5 Abs.2, Nr.11 des Verfassungsschutzgesetzes NRW erlaubte es der Ermittlungsbehörden des Landes heimlich Computer auszuspähen und die Internetkommunikation Verdächtiger zu überwachen. Der im Dezember 2006 verabschiedete umfasst sowohl die verdeckte Teilnahme an Kommunikationseinrichtungen im Internet als auch der „heimliche Zugriff auf informationstechnische Systeme auch mit Einsatz technischer Mittel“.</p>
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		<title>Haftstrafe für falschen Facebook-Prinzen</title>
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		<dc:creator><![CDATA[admin]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 25 Feb 2008 10:16:43 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[News]]></category>
		<category><![CDATA[Urteil]]></category>
		<category><![CDATA[Soziale Netzwerke]]></category>
		<category><![CDATA[Marokko]]></category>
		<category><![CDATA[Facebook]]></category>
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					<description><![CDATA[Drei Jahre Haft und eine Geldstrafe von umgerechnet 880 Euro: Zu dieser Strafe verurteilte ein marokkanisches Gericht den Informatiker 
Fuad Mourtada, der beim Sozialen Netzwerk <a href="http://www.facebook.com" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Facebook </a>ein gefälschtes Profil für ein Mitglied der Königsfamilie angelegt hatte.]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Drei Jahre Haft und eine Geldstrafe von umgerechnet 880 Euro: Zu dieser Strafe verurteilte ein marokkanisches Gericht den Informatiker<br />
Fuad Mourtada, der beim Sozialen Netzwerk <a href="http://www.facebook.com" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Facebook </a>ein gefälschtes Profil für ein Mitglied der Königsfamilie angelegt hatte.<!--break--></p>
<p>
&nbsp;
</p>
<p>
Mourtada richtete eine Facebook-Seite für den Prinzen Moulay Rachid, den Bruder des marokkanischen Königs Mohamed VI., ein. Wie <a href="http://news.bbc.co.uk/2/hi/africa/7258950.stm" target="_blank" rel="noopener noreferrer">BBC</a> berichtet, beschuldigte das Gericht in Casablanca Mourtada &quot;bösartiger Praktiken im Zusammenhang mit einem geplanten Diebstahl der Identität des Prinzen.&quot; Auf einer <a href="http://www.helpfouad.com/1001.html" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Unterstützer-Website</a> entschuldigt sich Mourtadas Familie beim Prinzen. Er habe nicht aus böser Absicht, sondern aus Verehrung gehandelt, heißt es in einem offenen Brief.
</p>
<p>
Prinz Moulay Rachid taucht derweil gleich in fünffacher Ausführung im Sozialen Netzwerk auf. Als Reaktion auf das Urteil gründeten Facebook-Nutzer zwei Gruppen, mit denen sie um Unterstützung für den verurteilten Mourtada werben. Die Gruppenmitglieder wie auch marokkanische Blogger werfen dem Prinzen Verletzung der Menschenrechte vor.
</p>
<p>
Gefälschte Identitäten prominenter Personen gibt es zahlreiche in dem Sozialen Netzwerk, darunter auch Politiker. Nicht alle fühlen sich dadurch beleidigt: Abgeordnete des Schweizer Bundesrats reagierten eher gleichgültig, als ein Facebook-Nutzer gleich mehrere Profile mit Abgeordneten-Namen anlegte (<a href="/freunde-fuer-schweizer-bundesraete-gesucht" target="_blank" rel="noopener noreferrer">wir berichteten</a>). In diesem Fall griff Facebook selbst ein und löschte zwei der Profile. Das Spiel mit der falschen Identität ist laut den Nutzungsbestimmungen nämlich nicht erlaubt.</p>
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		<title>Grundsatzurteil zur Forenhaftung</title>
		<link>https://www.politik-digital.de/news/grundsatzurteil-zur-forenhaftung-2135/</link>
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		<dc:creator><![CDATA[Sebastian Gievert]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 30 Mar 2007 09:29:04 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[News]]></category>
		<category><![CDATA[Urteil]]></category>
		<category><![CDATA[Bundesgerichtshof]]></category>
		<category><![CDATA[Web 2.0]]></category>
		<category><![CDATA[Forenhaftung]]></category>
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					<description><![CDATA[Der Bundesgerichtshof hat ein Grundsatzurteil zur Forenhaftung gefällt. So muss der Betreiber eines Internetforums auch für Äußerungen von Dritten auf seinen Seiten gerade stehen, wenn der Macher einer ehrverletzenden Äußerung bekannt ist (Urteil vom 27. März 2007 - VI ZR 101/06).]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Der Bundesgerichtshof hat ein Grundsatzurteil zur Forenhaftung gefällt. So muss der Betreiber eines Internetforums auch für Äußerungen von Dritten auf seinen Seiten gerade stehen, wenn der Macher einer ehrverletzenden Äußerung bekannt ist (Urteil vom 27. März 2007 &#8211; VI ZR 101/06).<!--break--> &quot;Gegen den Forumsbetreiber kann vielmehr ab Kenntniserlangung ein Unterlassungsanspruch des Verletzten bestehen, unabhängig von dessen Ansprüchen gegen den Autor des beanstandeten Beitrags&quot;, heißt es in einer <a href="http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&amp;Art=pm&amp;Datum=2007&amp;Sort=3&amp;nr=39340&amp;pos=1&amp;anz=40">Pressemitteilung </a>des Bundesgerichtshofes. Sobald der Forumsbetreiber also bemerkt, dass jemand auf den eigenen Seiten rechtsverletzungen begangen hat, muss er für die Beiträge in seinem Forum haften &#8211; egal, ob die Äußerungen anonym oder unter echtem Namen gemacht wurden.</p>
]]></content:encoded>
					
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		<title>Was es bedeutet, nicht verlinken zu dürfen</title>
		<link>https://www.politik-digital.de/rechtsextremismus-im-netz/extremismusnichtverlinken101-shtml-3088/</link>
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		<dc:creator><![CDATA[afreude]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 26 Jan 2005 22:00:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Rechtsextremismus im Netz]]></category>
		<category><![CDATA[Abmahnung]]></category>
		<category><![CDATA[Hyperlink]]></category>
		<category><![CDATA[Extremismus]]></category>
		<category><![CDATA[Strafrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Urteil]]></category>
		<category><![CDATA[Netzrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Amtsgericht Stuttgart]]></category>
		<category><![CDATA[Haftung]]></category>
		<category><![CDATA[E-Democracy]]></category>
		<category><![CDATA[Rechtsprechung]]></category>
		<category><![CDATA[Rechtsextremismus]]></category>
		<category><![CDATA[Verlinkung]]></category>
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					<description><![CDATA[Das Amtsgericht Stuttgart hat in einem nicht rechtskräftigen Urteil den Autor dieser Zeilen zu einer Geldstrafe in Höhe von 120 Tagessätzen verurteilt. Er hatte sich auf zwei Webseiten kritisch mit den Sperrverfügungen der Bezirksregierung Düsseldorf auseinandergesetzt und Links zu den zu sperrenden rechtsextremistischen Web-Seiten gesetzt hat. Der folgende Artikel beschäftigt sich mit den Hintergründen und den möglichen Folgen, sollte das Urteil in der nächsten Instanz bestand haben.]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p class="fett">Das Amtsgericht Stuttgart hat in einem nicht rechtskräftigen Urteil den Autor dieser Zeilen zu einer Geldstrafe in Höhe von 120 Tagessätzen verurteilt. Er hatte sich auf zwei Webseiten kritisch mit den Sperrverfügungen der Bezirksregierung Düsseldorf auseinandergesetzt und Links zu den zu sperrenden rechtsextremistischen Web-Seiten gesetzt hat. Der folgende Artikel beschäftigt sich mit den Hintergründen und den möglichen Folgen, sollte das Urteil in der nächsten Instanz bestand haben.</p>
<p><!--break--></p>
<p class="normal">Das<br />
                          <a href="http://www.w3.org/" target="_blank" rel="noopener noreferrer">World Wide Web Consortium</a> (W3C) &#8211; quasi das Normungsinstitut des Web &#8211; hat Ende 2003 die Technical Architecture Group ins Leben gerufen. Dieses Gremium soll für Konsens bei generellen Fragen zur Web-Architektur sorgen. Die Technical Architecture Group ist der<br />
                          <a href="http://www.w3.org/2001/tag/doc/deeplinking.html" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Ansicht</a>, dass der Versuch, den Gebrauch von Internet-Adressen zu limitieren und Links strafrechtlich zu verfolgen, ungeeignet ist und auf einem Mißverständnis der Web-Architektur beruht. Das Amtsgericht Stuttgart ist nicht dieser Ansicht. Es sieht Links nicht als in erster Linie neutrale Verweise, sondern als Verbreitung und Zugänglichmachung der verlinkten Inhalte sowie all ihrer Unterseiten an. Demnach sind Links auf Seiten mit strafbaren Inhalten selbst strafbar, sofern nicht eine der im Strafrecht vorgesehenen Ausnahmen zutrifft.</p>
<p>Zum Zwecke der staatsbürgerlichen Aufklärung, der Berichterstattung über das Zeitgeschehen, im Rahmen von Kunst und Kultur ist beispielsweise die Abbildung verfassungsfeindlicher Symbole nicht strafbar. Ohne diese Ausnahmen könnte, um ein populäres Beispiel zu nennen, keine Zeitung ein Bild des als Nazi verkleideten englischen Prinzen abbilden. Diese Priviligierung greift nach Ansicht des Gerichts im Stuttgarter Fall jedoch nicht. Der Bericht über die<br />
                          <a href="http://odem.org/zensur/" target="_blank" rel="noopener noreferrer">alte Version</a> der<br />
                          <a href="http://odem.org/informationsfreiheit/o-ton--wieviel-und-was.html" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Sperrverfügungen Bezirksregierung Düsseldorf</a> sei keine Berichterstattung über das Zeitgeschehen. Und das Angebot von<br />
                          <a href="http://w2p.odem.org/" target="_blank" rel="noopener noreferrer">FreedomFone</a>, sich beliebige Internet-Inhalte inklusive der Teilnahme an Tauschbörsen am Telefon vorlesen zu lassen sei &#8220;keine Kunst und somit keine Satire&#8221;.</p>
<p>Nach Ansicht des Gerichts, dass sich auch in der<br />
                          <a href="http://odem.org/linkverfahren/" target="_blank" rel="noopener noreferrer">schriftlichen Urteilsbegründung</a> im Wesentlichen mit den Inhalten auf Unterseiten der verlinkten Websites und nicht mit der Tat-Website befasste, sei dies nur eine vorgeschobene Begründung für das eigentliche Ziel einer Errichtung eines &#8220;zensurfreien Internets&#8221;. In einem ähnlichen Fall ermittelte bereits 2000 die Staatsanwaltschaft Berlin gegen den Journalisten Burkhard Schröder: Er verlinkt auf seinem<br />
                          <a href="http://www.burks.de/nazis.html" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Informationsportal Rechtsextremismus &amp; Antisemitismus</a> sowohl antifaschistische als auch rechtsradikale Internet-Seiten. Nach einer Untersuchung stellte die Staatsanwaltschaft Berlin das Verfahren 2001 ein: eine strafbare Handlung konnte nicht festgestellt werden.</p>
<h5>Bedeutung und Folgen</h5>
<p>Sollte das Stuttgarter Urteil in der nächsten Instanz Bestand haben, drohen weit reichende Folgen für das Internet. Ein Linkverbot hätte zwangsläufig zur Folge, dass über betreffende Internet-Seiten nicht diskutiert werden kann. So wäre auch die bloße Nennung einer einschlägigen Adresse in einem Online-Diskussionsforum strafbar. Dennoch wären diese Seiten nicht verschwunden, sie würden lediglich aus dem öffentlichen Bewußtsein ausgeblendet. Gerade der (Wieder-)Einzug rechtsextremistischer Parteien in die Landtage von Brandenburg und Sachsen zeigt, dass das Ignorieren von gefährlichen gesellschaftlichen und politischen Themen wesentlich riskanter ist als die öffentliche Auseinandersetzung damit. Für das Internet gilt das nicht weniger. Ohne das Nennen von Links, also ohne Quellenangabe, ist eine sinnvolle Auseinandersetzung mit einschlägigen Inhalten nur schwer möglich.Der Nutzen eines generellen Linkverbots im Kampf gegen Rechtsextremismus ist zweifelhaft.</p>
<h5>Ausblick</h5>
<p>Der Gesetzgeber hat sich bisher nicht darum bemüht, eine klare Regelung zur Linkhaftung zu schaffen und dies lieber den Gerichten überlassen. Die Bundesregierung äußerte sich im Gesetzgebungsverfahren dahingehend, dass man &#8220;im Hinblick auf die Komplexität&#8221; davon abgesehen habe, &#8220;Regelungen für Hyperlinks&#8221; aufzunehmen. Nur zeigt sich immer wieder, dass auch die Gerichte mit dieser Komplexität überfordert sind. Dies hat in vielen Bereichen für Unsicherheit und zu Abmahnwellen geführt. So ist es für viele private Homepage-Betreiber oft finanziell nicht möglich, sich gegen entsprechende Abmahnungen zu wehren, auch wenn die Erfolgsaussichten hoch sind. Es wäre daher zu begrüßen, wenn die aktuell anstehende Novellierung der relevanten Gesetze dazu genutzt würde, eine Netzfreundliche und eindeutige Regelung für Links zu finden. Wer auf fremde Dokumente verweist, sollte für die dortigen fremden Inhalte nicht zur Verantwortung gezogen werden, sofern er sich diese nicht explizit zu eigen macht.</p>
<h5>Links sind neutrale Literaturhinweise</h5>
<p>Oder anders gesagt: Ein Link ist nichts weiter als ein Literaturhinweis und ist an sich erst einmal neutral. Erst durch den Kontext, in den er eingebettet ist, kann eine Wertung der verlinkten Seite zustande kommen. In letzter Zeit hat sich das Internet wieder von der alleinigen kommerziellen Wahrnehmung emanzipiert: Blogs, Wikis, Filesharing, Diskussionsforen und vieles mehr bieten ein Netz, das den Vorstellungen der Brecht&#8217;schen Radiotheorie wieder näher kommt. Jeder kann sowohl Rezipient als auch, wenn er möchte, Publizist sein. Dass die eine oder andere Interessengruppe Angst vor der wiedererstarkten Nutzerautonomie hat, ist nachvollziehbar. Dies darf aber nicht dazu führen, dass das Internet zu einem zweiten Fernseher und damit zu einem Einweg-Kanal für die Distribution von Medieninhalten wird. Die Kriminalisierung von Links erzeugt Angst, Mißtrauen und Zweifel unter den Nutzern. Sie führt dazu, dass das zarte Pflänzchen der Informationsgesellschaft Schaden nimmt. Auf<br />
                          <a href="http://odem.org/linkverfahren/">odem.org</a> sind Informationen zum Verfahren, die Anklageschrift, das Urteil und weitere Materialien zu finden. </p>
]]></content:encoded>
					
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			</item>
		<item>
		<title>0190er-Gesetz und der Hashwert</title>
		<link>https://www.politik-digital.de/news/econsumer-verbraucherschutz-0900-shtml-2375/</link>
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		<dc:creator><![CDATA[cberghahn]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 23 Sep 2003 23:00:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[News]]></category>
		<category><![CDATA[E-Commerce]]></category>
		<category><![CDATA[Telekommunikationsmarkt]]></category>
		<category><![CDATA[Verbraucherschutz]]></category>
		<category><![CDATA[Urteil]]></category>
		<category><![CDATA[0190er-Nummer]]></category>
		<category><![CDATA[Dailer]]></category>
		<category><![CDATA[Mehrwertdienstleistung]]></category>
		<category><![CDATA[Bundesgerichtshof]]></category>
		<category><![CDATA[Missbrauch]]></category>
		<category><![CDATA[Medienpolitik]]></category>
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					<description><![CDATA[Durch das Gesetz zur Bekämpfung des Missbrauchs von 0190er/0900er Nummern sollen die Verbraucher in Zukunft sicherer telefonieren und surfen können. Doch nach Inkrafttreten fordern Verbraucherschützer schon Nachbesserungen.]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Durch das Gesetz zur Bekämpfung des Missbrauchs von 0190er/0900er Nummern sollen die Verbraucher in Zukunft sicherer telefonieren und surfen können. Doch nach Inkrafttreten fordern Verbraucherschützer schon Nachbesserungen.<!--break--></p>
<p>Am 15. August 2003 ist das<br />
                    <a href="http://www.bmwi.de/Redaktion/Inhalte/Downloads/gesetz-bekaempfung-missbrauch-0190er-nr-fassung-verkuendung,property=pdf.pdf" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Gesetz</a> zur Bekämpfung des Missbrauchs von 0190er/0900er Mehrwertdienstenummern in Kraft getreten. Ziel des Gesetzes soll die wirksamere Bekämpfung des Rufnummernmissbrauches sein. Nötig wurde es, nachdem in den letzten Jahren immer mehr Verbraucher durch unseriöse Anbieter abgezockt wurden.</p>
<p>
                    <strong>Die drei neuen Absätze</strong><br />
                    <br />Die<br />
                    <a href="http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/tkg/" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Novellierung</a> im Paragraphen 43 des Telekommunikationsgesetzes besteht aus drei neuen Absätzen. Absatz 43a bestimmt, dass der Verbraucher über die<br />
                    <a href="http://www.RegTP.de/" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Regulierungsbehörde</a> für Telekommunikation und Post, kurz RegTP, innerhalb von 10 Tagen Auskunft erhalten sollen, wer der Dienstleister hinter der entsprechenden Nummer ist. In 43b wird das Tarifschema geregelt. Im Absatz 43c steht, was die RegTP bei Zuwiderhandlungen alles machen darf. Ihre Befugnisse reichen hier von der Abschaltung der Nummer bis zur Verhängung einer Geldbuße von bis zu 100.000 Euro an den Anbieter. Auf der Seite der RegTP gibt es eine<br />
                    <a href="http://bo2005.RegTP.de/prg/srvcno/srvcno900.asp" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Suchmaschine</a>, mit deren Hilfe die Verbraucher nun direkt den Zuteilungsnehmer der seit Anfang des Jahres bestehenden 0900-Rufnummern inklusive Anschrift in Erfahrung bringen können.</p>
<p>
                    <strong>Was genau sagt das neue Gesetz?</strong><br />
                    <br />Ab August diesen Jahres sind die Anbieter nun verpflichtet, dem Kunden den genauen Tarif der Telefonverbindung im Voraus mitzuteilen. Teurer als 2 Euro pro Minute darf kein Gespräch werden, und der zeitunabhängige Blocktarif endet bei 30 Euro. Das gilt auch für Internet-Dialer, so dass Abzocker keine Chance mehr haben sollen. Eine 0190/0900 Verbindung wird nun auch vom Telefonanbieter automatisch nach 60 Minuten unterbrochen. Das bedeutet aber, dass eine Stunde immer noch stolze 120 € kosten kann. Die Verteilung der Nummern ändert sich grundlegend. Bisher vergab die RegTP die so genannten Mehrwertnummern an Netzbetreiber wie die Telekom oder Talkline. Die Netzbetreiber haben die Nummern dann entweder selber vermarktet oder an andere Nummernbetreiber untervermietet. Diese konnten dann die Nummern weitervermieten. Erst bei der Telefonrechnung schloss sich der Kreis, denn die Gebühren wurden wieder über den jeweiligen Netzbetreiber abgerechnet. Von unseriösen Angeboten geneppte Verbraucher konnten nur schwer vor Gericht gegen Betrüger vorgehen, da deren Adressen oft nicht zu ermitteln waren. Seit dem 15. August ist die Situation einfacher geworden. Die Verbraucher können bei der RegTP den Dienstleister erfragen, da sie dort einen Auskunftsanspruch haben.</p>
<p>
                    <strong>Aus 0190 mach 0900</strong><br />
                    <br />Noch einfacher und durchsichtiger soll das Nummergeflecht durch die 0900 Nummern werden. Sie gibt es seit dem 1. Januar 2003 und sie sollen bis zum 31. Dezember 2005 die 0190 Nummern ersetzen. Bei ihnen gibt es keine festgelegten Tarife. Allerdings gelten als Höchstgrenze die Tarife von Paragraph 43b. Ansonsten gelten bei ihnen festere Schemata als bei den 0190 Nummern: Unter 0900 -1 dürfen nur Informationsdienste angeboten werden, unter 0900 -3 Unterhaltungsdienste nicht erotischen Inhaltes und unter 0900-5 dann „sonstige Dienste“, auch erotische. 0900 &#8211; 9 ist als Einwahlnummer für Dialer vorgesehen. Bis zum 13. Dezember 2003 dürfen sich diese allerdings auch noch über 0190 und andere 0900 Nummern einwählen. Da die 0900 Nummern nicht mehr in Tausenderblöcken an einzelne Netzbetreiber abgegeben werden, sondern einzeln an Dienstleister und Privatpersonen und eine Weiter- und Untervermietung nicht erlaubt ist, erhofft sich die Regulierungsbehörde eine Abschreckung für unseriöse Anbieter. Denn um von der RegTP eine Nummer zu bekommen, ist man verpflichtet, Namen und Anschrift zu hinterlassen. Hat nun ein Verbraucher Probleme mit einem Anbieter, kann er dank Paragraph 43a den Anbieter und dessen Adresse durch die Behörde in Erfahrung bringen.</p>
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                    <strong>Dialer</strong><br />
                    <br />Auch der verstärkte<br />
                    <a href="http://www.politik-digital.de/econsumer/verbraucherschutz/dialer.shtml" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Missbrauch durch Webdialer</a> soll dank der Neuerungen verhindert werden.<br />
                    <br />In der Vergangenheit ist es durch unseriöse Dialer zu einigem Unmut auf Seiten der Verbraucher und der seriösen Dialer-Anbieter gekommen. So war es vielen Verbrauchern nicht klar, dass sie sich über einen höheren Tarif eingewählt hatten. Nun sollen derartige Missbräuche schon von vorneherein ausgeschlossen werden. Zuerst muss dem User deutlich klargemacht werden, dass er nun einen Dialer nutzt. Der Tarif muss vorher gut lesbar angezeigt werden. Ab dem 14. Dezember 2003 darf dann nur noch die Vorwahl 0900 &#8211; 9 für Webdialer genutzt werden. Damit sei eine gezielte Sperrung der Dialer Gasse 0900 &#8211; 9 möglich. Auf der Internetseite der RegTP finden die Verbraucher seit dem 24. September eine Datenbank, die sämtliche registrierten Dialer beinhaltet. 4051 Dialer sind aktuell registriert. &#8220;Da unter einer Mehrwertdiensterufnummer&#8221;,<br />
                    <a href="http://www.RegTP.de/aktuelles/start/fs_03.html" target="_blank" rel="noopener noreferrer">so Präsident der RegTP Matthias Kurth</a>, &#8220;in der Regel eine große Anzahl an Dialern betrieben wird, können bei der Datenbankabfrage zusätzlich zu der Rufnummer auch noch die Versionsnummer des Dialerprogramms und dessen Hashwert vom Verbraucher eingegeben werden, um die Suchergebnisse zu optimieren.&#8221; Damit dürfte alles klar sein, oder?</p>
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                    <strong>Noch ist nicht alles geklärt</strong><br />
                    <br />Auf den ersten Blick scheint alles erstmal gut geregelt. Doch dem ist nicht so. Die 0190er Dialer Nummern werden noch bis Dezember diesen Jahres gültig sein, die Telefonnummern sogar bis Ende 2005. Hinzu kommt, dass Absatz 43a besagt, dass der Verbraucher die Auskunft über die Anschrift des Anbieters erhalten „soll“, nicht „muß“. Auch der<br />
                    <a href="http://www.vzbv.de" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Verbraucherzentralen Bundesverband</a> und die CDU-Opposition sehen noch Lücken im Gesetz. Besonders durch die Nichtberücksichtigung der 0137 (meist gebraucht für Gewinnspiele) oder 118- (Auskunftshotlines) Nummerngassen kann es bei diesen noch zu Missbräuchen kommen. Und dass die Mobilfunkbranche erst im nächsten Jahr mit einbezogen wird, ist den Verbraucherschützern ein Dorn im Auge. Sie fordern dementsprechende<br />
                    <a href="http://www.vzbv.de/go/presse/271/8/36" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Nachbesserungen</a>. Wie gut die Neuregelungen beim Verbraucher ankommen, ist noch offen. Auf Anfrage von politik-digital.de teilte Harald Dörr von der Pressestelle der RegTP mit, dass nach einem Monat schon ca. 450 Anfragen, darunter auch Beschwerden, bei der Behörde eingegangen seien. Dialer hätten sich bedeutend weniger angemeldet. Warum das so ist, sei auch ihm unklar. Verbraucherschutz-Ministerin Renate Künast ist zufrieden, weiss aber um die Grenzen des beschlossenen Gesetzes. „Wir haben viel erreicht, werden aber den Markt auch in Zukunft beobachten. Wenn sich heraus stellen sollte, dass das Gesetz gegen die Missbräuche nicht ausreicht werden wir nicht zögern, weitere Regelungen zu treffen,&#8221; so Künast.</p>
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