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	<title>Uwe Schünemann &#8211; politik-digital</title>
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	<title>Uwe Schünemann &#8211; politik-digital</title>
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		<title>Vorratsdatenspeicherung</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Charlie Rutz]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 29 Nov 2011 10:30:42 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Netzstandpunkte]]></category>
		<category><![CDATA[Vorratsdatenspeicherung]]></category>
		<category><![CDATA[Uwe Schünemann]]></category>
		<category><![CDATA[Emanuel Schach]]></category>
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					<description><![CDATA[In unserem neuen Format „Netzstandpunkte“ stellen wir Pro- und Contra-Argumente von Politikern, Experten und Bloggern zu kontrovers diskutierten Netzthemen vor. [&#8230;]]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>In unserem neuen Format „Netzstandpunkte“ stellen wir Pro- und Contra-Argumente von Politikern, Experten und Bloggern zu kontrovers diskutierten Netzthemen vor. Den Anfang macht die Vorratsdatenspeicherung (VDS). Auf politik-digital.de spricht sich der niedersächsische Innenminister Uwe Schünemann (CDU) für die Vorratsdatenspeicherung aus, der Fachanwalt für Strafrecht Emanuel Schach hält diese dagegen für inakzeptabel.</p>
<p>Sie zählt zu einem der am hitzigsten diskutierten netzpolitischen Themen: die Vorratsdatenspeicherung. Es war der 9. November 2007, als der Deutsche Bundestag mit den Stimmen der Großen Koalition von CDU/CSU und SPD ein Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung beschloss, das der Überwachung und Speicherung von Telefon- und Internetverbindungsdaten dienen sollte. Dagegen regte sich rasch massiver Widerstand, vornehmlich auf Seiten der Zivilgesellschaft: mit Erfolg. Nach der größten (Sammel-)Verfassungsklage in der Geschichte der Bundesrepublik von über 34.000 Bürgern <a href="http://www.bverfg.de/entscheidungen/rs20100302_1bvr025608.html" target="_blank" rel="noopener noreferrer">erklärte das Bundesverfassungsgericht</a> das VDS-Gesetz am 2. März 2010 für verfassungswidrig und nichtig.</p>
<p>Doch beendet ist die Diskussion über die Einführung einer VDS damit noch lange nicht – nicht nur, <a href="http://de.wikipedia.org/wiki/Richtlinie_2006/24/EG_über_die_Vorratsspeicherung_von_Daten" target="_blank" rel="noopener noreferrer">weil eine EU-Richtlinie</a> auch Deutschland zur Einführung einer VDS verpflichtet. Als eine Alternative zur mehrmonatigen VDS brachte Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) im Januar 2011 schließlich das sogenannte <a href="http://www.bmj.de/DE/Buerger/digitaleWelt/QuickFreeze/_doc/_faq_doc.html?nn=1470004#[3]" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Quick-Freeze-Verfahren ins Spiel</a>. Danach soll eine Speicherung von Verkehrsdaten auf sieben Tage beschränkt werden. <a href="http://www.sueddeutsche.de/politik/justizministerin-im-sz-gespraech-es-darf-nicht-uferlos-gespeichert-werden-1.1047230" target="_blank" rel="noopener noreferrer">In einem Interview</a> erläuterte Leutheusser-Schnarrenberger ihr vorgeschlagenes Modell und legte im Juni 2011 schließlich <a href="http://www.bmj.de/SharedDocs/Downloads/DE/pdfs/eckpunktepapr_zur_sicherung_vorhandener_verkehrsdaten.pdf?__blob=publicationFile" target="_blank" rel="noopener noreferrer">einen Gesetzentwurf</a> vor. Parteiübergreifend gibt es aktuell wieder heftige Kontroversen rund um die Speicherung personenbezogener Daten &#8211; <a href="http://www.zeit.de/digital/datenschutz/2011-11/vorratsdaten-spd-cdu" target="_blank" rel="noopener noreferrer">insbesondere bei CDU und SPD</a>. Anlass genug für politik-digital.de, das Für und Wider einer VDS von zwei Kennern der Materie hinterfragen zu lassen.</p>
<h2>Pro: Uwe Schürmann</h2>
<p>Sicherheitslücken schließen und Kommunikationsdaten speichern! Die Gefahrenabwehr und die Bekämpfung von Kriminalität und Extremismus sind unverzichtbare Kernaufgaben des Staates. Ihre Erfüllung verlangt sowohl nach zeitgemäßen wie verfassungskonformen Mitteln. Ein ermittlungstaktisch äußerst wichtiges Instrument geben die so genannten Verkehrsdaten der Telekommunikation an die Hand. Deshalb waren die Anbieter von Telekommunikationsdiensten gesetzlich dazu verpflichtet worden, diese Verbindungsdaten – nicht etwa die Kommunikationsinhalte – für sechs Monate zu speichern (so genannte Vorratsdatenspeicherung). Aufgrund eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom März 2010 ist diese Speicherungspflicht entfallen – mittlerweile also schon seit über 20 Monaten. Freilich verwarfen die Karlsruher Richter keineswegs die Speicherungspflicht als solche, sondern nur deren konkrete Ausgestaltung. Das Gericht stellte in seinem Urteil sogar ausdrücklich fest, dass die Speicherungspflicht als Reaktion auf das spezifische Gefahrenpotential neuer Telekommunikationsmittel verstanden werden müsse: „Es werden hierdurch Aufklärungsmöglichkeiten geschaffen, die sonst nicht bestünden und angesichts der zunehmenden Bedeutung der Telekommunikation auch für die Verbreitung und Begehung von Straftaten in vielen Fällen erfolgversprechend sind.“ Eine Rekonstruktion gerade der Telekommunikationsverbindungen sei „für eine effektive Strafverfolgung und Gefahrenabwehr von besonderer Bedeutung“. Tatsächlich hat der bisherige Verzicht auf die Wiedereinführung von Mindestspeicherungsfristen zu erheblichen Schutzlücken geführt. Im Bereich der Terrorismusbekämpfung oder der organisierten Kriminalität, auch hinsichtlich der Verbreitung von Kinderpornografie im Internet oder im Zusammenhang mit Betrugsdelikten bieten die Verkehrdaten häufig den einzigen Ermittlungsansatz. Deshalb hat sich auch der Vorsitzende des Deutschen Richterbundes für eine verfassungskonforme Neuregelung der Vorratsdatenspeicherung ausgesprochen. Allein diese sicherheitspolitischen Gründe unterstreichen den Handlungsbedarf. Und durch die bisher noch nicht erfolgte Umsetzung einer EU-Richtlinie zu den Mindestspeicherfristen wird der rechtspolitische Handlungsdruck noch weiter erhöht. Die EU-Kommission hat Deutschland kürzlich eine Frist von zwei Monaten gesetzt, nach deren Ablauf Strafzahlungen drohen. Eine verfassungskonforme Neuregelung der Mindestspeicherungspflicht von Telekommunikationsdaten ist damit überfällig – vor allem im Interesse der Sicherheit unserer Bürgerinnen und Bürger.</p>
<h2>Contra: Emanuel Schach</h2>
<p>Die Vorratsdatenspeicherung (VDS) ist grundsätzlich inakzeptabel, weil sie eines der grundlegenden Prinzipien des Rechtsstaates aushebelt und letztlich ins Gegenteil verkehrt: die Unschuldsvermutung. Auf diese Weise wird sie zum entscheidenden Schritt vom Rechts- in den Überwachungsstaat. Noch gilt in Ermittlungsverfahren: Je weiter eine Maßnahme in grundrechtlich geschützte Bereiche eines Menschen eingreift, desto höher liegen die Hürden. Die VDS hingegen würde an keinerlei Voraussetzungen geknüpft. Sie soll anlasslos (!) jeden Menschen treffen, der sich im Internet bewegt. Wir alle sind dann grundsätzlich verdächtig. Egal, ob wir Onlinezeitungen lesen, uns mittels Wikipedia informieren oder Waren bestellen: Unsere &#8220;Bewegungen&#8221; im Netz werden erfasst, es entsteht eine Art &#8220;virtuelles Bewegungsprofil&#8221;. Immer und ohne Ausnahme. Was im sogenannten Real Life nur im Verdachtsfall und auf richterliche Anordnung möglich ist, soll bei Internet und Telefonie Dauerzustand werden. Und das letztlich ohne Not und Bedarf, weil entgegen den Behauptungen ihrer Verfechter eben keinerlei Erkenntnisse existieren, wonach die VDS tatsächlich effektiv und damit notwendig zur Aufklärung von Straftaten ist. Im Gegenteil zeigt eine Auswertung der Kriminalitätsstatistiken durch den AK Vorrat: 2009 sank gerade bei schweren Straftaten trotz VDS die Aufklärungsquote im Verhältnis zu 2007, als es sie noch nicht gab[1]. Bemerkenswerterweise lässt derzeit das Bundeskriminalamts (BKA) in einer Vielzahl laufender Verfahren Datenabfragen bei Telefonprovidern vornehmen, auch und vor allem dann, wenn von vornherein eine Negativauskunft zu erwarten ist[2]. So soll suggeriert werden, dass das BKA ohne VDS nur noch unter erschwerten Bedingungen arbeiten kann. Dies zeigt anschaulich, dass offenkundig auch und gerade beim BKA keine aussagekräftigen Argumente für das begehrte Ermittlungsinstrument vorhanden sein können, da andernfalls solche Tricks nicht notwendig wären. Hinzu kommt das massive Missbrauchspotenzial der so gesammelten Daten. Diese werden bei den Providern und damit privaten Unternehmen vorrätig gehalten. Dort bestehen zweifelsohne Begehrlichkeiten, wie der weltweite schwunghafte Handel mit Daten zeigt. Doch auch eine zentrale Speicherung bei staatlichen Stellen ist nicht akzeptabel. Einerseits hat dies das Bundesverfassungsgericht in seiner Entscheidung zur VDS schon ausgeschlossen. Andererseits zeigen die aktuellen Skandale etwa um die Staatstrojaner, dass gerade die Ermittlungsbehörden nur allzu gerne bereit zu sein scheinen, die Rechte von uns Bürgern einem einfachen Ermittlungserfolg zu opfern. </p>
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		<title>Verbot von Facebook-Partys: Ein kurzer Tanz im Sommerloch</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Julia Wilde]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 07 Jul 2011 14:04:28 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[News]]></category>
		<category><![CDATA[Facebook-Party]]></category>
		<category><![CDATA[Flashmobs]]></category>
		<category><![CDATA[Uwe Schünemann]]></category>
		<category><![CDATA[Facebook]]></category>
		<category><![CDATA[Innenminister]]></category>
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					<description><![CDATA[Nachdem mehrere bei Facebook angekündigte Partys in den vergangenen Wochen unerwartete Ausmaße annahmen, diskutierten deutsche Innenminister über das Verbot solcher Massen-Festivitäten. Darin zeigte sich wieder mal eine gewisse Unkenntnis der Mechanismen sozialer Netzwerke und der staatlichen Möglichkeiten, diese zu kontrollieren.
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Nachdem mehrere bei Facebook angekündigte Partys in den vergangenen Wochen unerwartete Ausmaße annahmen, diskutierten deutsche Innenminister über das Verbot solcher Massen-Festivitäten. Darin zeigte sich wieder mal eine gewisse Unkenntnis der Mechanismen sozialer Netzwerke und der staatlichen Möglichkeiten, diese zu kontrollieren.</p>
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</p>
<p>
Aufgrund der Ereignisse in den vergangenen Wochen und um weitere Ausschreitungen zu verhindern, hatten deutsche Innenminister auf Länderebene in den letzten Tagen über ein generelles Verbot von Partys, die über Facebook organisiert werden, diskutiert. Den Stein ins Rollen brachte Anfang Juni die <a href="/nur-die-spitze-des-eisberges" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Geburtstagsfeier der 16-jährigen Tessa</a> aus Hamburg, die außer Kontrolle geriet. Offenbar kannte sich die Schülerin nur ungenügend mit den Kontoeinstellungen der Netzwerkplattform aus, mit denen sie hätte vermeiden können, dass am Ende 1.600 Gäste auf der Party erschienen. Ein Teil der ungebetenen Gäste randalierte, sie beschädigten Gegenstände und begingen teilweise schwere Körperverletzungen. In Wuppertal, auf Sylt und auch im Ausland, wie zum Beispiel in Australien, arteten ähnliche Partys aus und verursachten hohe Kosten für die Müllentsorgung.
</p>
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</div>
<p align="center">
<b>(Bericht vom ZDF heute journal)</b>
</p>
<p>
Dass die auf dem Netzwerk angekündigten Partys ein solches Ausmaß erreichen konnten, lag nicht zuletzt daran, dass Medien vorab über die Veranstaltungen berichteten und damit nur noch mehr Teilnehmer anlockten. Niedersachsens Innenminister Uwe Schünemann (CDU) <a href="http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,772025,00.html" target="_blank" rel="noopener noreferrer">hatte sich am Wochenende</a> deutlich für ein Verbot solcher Partys ausgesprochen, „wenn die öffentliche Sicherheit und Ordnung gefährdet wird“. Nordrhein-Westfalens Innenminister Ralf Jäger (SPD) sprach sich hingegen am Montagmorgen gegen ein generelles Verbot aus. Jäger <a href="http://www.tagesschau.de/multimedia/video/ondemand100_id-video938120.html" target="_blank" rel="noopener noreferrer">erklärte gegenüber der ARD</a>, dass die bestehenden deutschen Gesetze ausreichend seien und weitere gesetzliche Maßnahmen gegen „Facebook-Partys“ nicht vorgenommen werden müssten. Lediglich in Fällen, in denen bereits im Vorfeld festgestellt werden könne, dass die allgemeine Sicherheit gefährdet würde, müsse die Polizei eingreifen. Jäger teilt damit die Meinung des Vorsitzenden des Bundestagsinnenausschusses Wolfgang Bosbach (CDU), <a href="http://www.zeit.de/politik/deutschland/2011-07/facebook-party-verbot" target="_blank" rel="noopener noreferrer">der ebenfalls mitteilte</a>, dass Ausschreitungen bei Partys oder Fußballspielen nicht direkt zu generellen Verboten führen sollten. Beide Politiker teilen die Ansicht, dass solche Massen-Veranstaltungen in den meisten Fällen friedlich ablaufen.
</p>
<p>
Die Organisation von Events auf sozialen Netzwerken dient nicht ausschließlich dem Feiern von exzessiven Geburtstagspartys. So wurden in der Vergangenheit auch politisch motivierte Flashmobs, beispielsweise von der Piratenpartei, über Facebook organisiert, die seit 2009 als ein Protestmittel im Arbeitskampf <a href="http://www.tagesschau.de/multimedia/video/sendungsbeitrag12416.html" target="_blank" rel="noopener noreferrer">vom Bundesgerichtshof genehmigt wurden</a>. In einer offiziellen Pressemitteilung ließen der medienpolitische Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion Burkhardt Müller-Sönksen und sein Parteikollege, der Internetexperte Jimmy Schulz, verlauten, dass ein generelles Verbot von „Facebook-Partys“ nicht zielführend sei. Ein solches Verbot sei sogar „weltfremd“, denn weder auf Landes- noch auf Bundesebene gebe es „gesetzgeberischen Handlungsbedarf“. Weiter sprachen sich die FDP- Abgeordneten dagegen aus, „auf jede einzelne Entwicklung im Netz mit neuen Gesetzen (zu) reagieren“. Währenddessen forderte die FDP-Fraktion im Bundestag, dass Facebook seine Grundeinstellungen dahingehend ändern müsse, dass Partys nicht mehr unabsichtlich zu öffentlichen Veranstaltungen werden.
</p>
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In der Zwischenzeit verlangte der Großteil der deutschen Innenminister, dass mehr Aufklärung über die Organisation solcher Veranstaltungen auf Facebook geleistet werden müsse. Der richtige Umgang mit sozialen Medien und die Auswirkungen ihrer Handlungen in den Netzwerken müsse Schülern schon im jungen Alter nahe gebracht werden, bestenfalls im Schulunterricht. In einem Interview mit politik-digital.de teilte Marc Jan Eumann (SPD), Staatssekretär bei der Ministerin für Bundesangelegenheiten, Europa und Medien mit, dass er  Einschränkungen auf Portalen wie Facebook generell ablehnt. Er ist der Ansicht, dass Gesetze in dieser Richtung auch in Zukunft nicht auf den Weg gebracht werden. Eumann unterstützt aktiv Projekte wie den <a href="https://medienpass.nrw.de/node/84" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Medienpass NRW</a>, um den richtigen Umgang im Netz zu fördern. Ein Facebook-Sprecher erklärte politik-digital.de gegenüber, dass jeder Nutzer von Facebook seine Sicherheitseinstellungen so wählen kann, dass nur bestimmte Personen zu dem geplanten Event eingeladen werden. Facebook selbst betreibt eine sogenannte „Klarnamen-Politik“. Dies bedeutet, dass die Betreiber des Netzwerks grundsätzlich die korrekte Namensangabe statt eines Pseudonyms von ihren Nutzern fordern. Die Betreiber der Seite löschen anonyme Profile, zu denen keine Personen zugeordnet werden können, da diese gegen die Nutzungsbedingungen verstoßen. Das Netzwerk biete den Nutzern angemessene Kontoeinstellungen, so dass ihre Sicherheit gewährleistet sei.
</p>
<p>
Dennoch ist es für das Netzwerk schwer nachvollziehbar, welche Profile unter einem Pseudonym geführt werden, da Namen und E-Mail Adressen nicht immer auf eine reale Person zurück schließen lassen. So gibt es gerade <a href="http://www.stk.hessen.de/irj/HStK_Internet?rid=HStK_15/HStK_Internet/nav/681/6817081c-69e6-f401-e76c-d1505eb31b65,07048c53-bba1-031f-012f-31e2389e4818,,,11111111-2222-3333-4444-100000005004%26_ic_uCon_zentral=07048c53-bba1-031f-012f-31e2389e4818.htm&amp;uid=6817081c-69e6-f401-e76c-d1505eb31b65" target="_blank" rel="noopener noreferrer">von prominenten Personen</a> häufig gefälschte Seiten, die ohne deren Wissen angelegt wurden. Laut Facebook werden Veranstaltungen, die von öffentlichen Behörden verboten wurden, ebenfalls gelöscht, da sie gegen die Nutzungsbedingungen verstoßen. In der Zwischenzeit wurde ein Gesetzesvorhaben bereits von der Mehrheit der Innenminister fallen gelassen, da keine rechtliche Grundlage besteht, die Funktionen sozialer Netzwerke einzuschränken. Die Facebook-Sommerloch-Party der Innenminister der Bundesländer wurde somit vorzeitig abgesagt.</p>
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