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	<title>VDS &#8211; politik-digital</title>
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	<title>VDS &#8211; politik-digital</title>
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		<title>NSA: „Es gibt noch eine ganze Menge Aufklärungsbedarf“</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Robert Meyer]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 14 Dec 2015 14:44:16 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[Auf dem Bundesparteitag der SPD sprachen wir mit Christian Flisek und Jens Zimmermann über aktuelle netzpolitische Themen. Vor allem die [&#8230;]]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p><a href="http://politik-digital.de/wp-content/uploads/SPD-Parteitag-Header-3.jpg"><img fetchpriority="high" decoding="async" class=" size-full wp-image-147705 alignleft" src="http://politik-digital.de/wp-content/uploads/SPD-Parteitag-Header-3.jpg" alt="SPD-Parteitag-Header-3" width="640" height="280" /></a>Auf dem Bundesparteitag der SPD sprachen wir mit Christian Flisek und Jens Zimmermann über aktuelle netzpolitische Themen. Vor allem die Überwachungstätigkeiten der NSA und des BND sowie die Digitale Agenda standen dabei im Fokus.</p>
<p>Fast zwei Jahre lang beschäftigt sich der Deutsche Bundestag nun mit den Enthüllungen von Edward Snowden und deren Konsequenzen. „Es gibt noch eine ganze Menge Aufklärungsbedarf“, konstatiert Christian Flisek, SPD-Obmann im NSA-Untersuchungsausschuss. Der Bundesnachrichtendienst (BND) habe mit seiner „Weltraumtheorie“ eindeutig deutsches Recht überstrapaziert. Laut dieser Auslegung fallen Daten, die per Satellit abgeschöpft werden, nicht unter deutsches Recht. So könne es nicht weitergehen. „Ich bin sehr zuversichtlich, dass wir bis spätestens nächsten Sommer hier eine umfassende BND-Reform bekommen werden.“</p>
<p><iframe hcb-fetch-image-from="https://www.youtube.com/watch?v=n5jS1qNuFbA" title="SPD-Bundesparteitag Spezial mit Christian Flisek" width="840" height="473" src="https://www.youtube.com/embed/n5jS1qNuFbA?feature=oembed&#038;width=840&#038;height=1000&#038;discover=1" frameborder="0" allow="accelerometer; autoplay; encrypted-media; gyroscope; picture-in-picture" allowfullscreen></iframe></p>
<p>Flisek rechtfertigte sich außerdem zu seiner Position bezüglich der <a href="http://politik-digital.de/news/bundestag-beschliesst-vorratsdatenspeicherung-147222/" target="_blank" rel="noopener noreferrer">kürzlich beschlossenen Vorratsdatenspeicherung</a>. Er war der einzige SPD-Abgeordnete im Ausschuss Digitale Agenda, der für das Gesetz votiert hat. Als Berichterstatter im federführenden Rechtsausschuss habe er konstruktiv auf die Gestaltung Einfluss nehmen wollen. „Wir müssen nach vielen Jahren einer sehr ideologischen Diskussion ein Stück weit alle miteinander aus den Schützengräben kommen.“ Christian Flisek betonte vor allem die beschlossene Evaluierung des Gesetzes in drei Jahren.</p>
<p>Jens Zimmermann, SPD-Abgeordneter im Ausschuss Digitale Agenda, hat trotzdem gegen die neue Vorratsdatenspeicherung gestimmt. „In der leider aktuell angespannten Sicherheitssituation sehen wir ja immer wieder, dass die Vorratsdatenspeicherung nicht das Allheilmittel ist.“ Vor allem Ermittlungsbehörden müssen besser ausgestattet werden, um der Terrorgefahr zu begegnen.</p>
<p><iframe hcb-fetch-image-from="https://www.youtube.com/watch?v=Q3cyi1bQ9oU" title="SPD-Bundesparteitag Spezial mit Jens Zimmermann" width="840" height="473" src="https://www.youtube.com/embed/Q3cyi1bQ9oU?feature=oembed&#038;width=840&#038;height=1000&#038;discover=1" frameborder="0" allow="accelerometer; autoplay; encrypted-media; gyroscope; picture-in-picture" allowfullscreen></iframe></p>
<p>Mit Jens Zimmermann sprachen wir darüber hinaus über den Stand der <a href="http://www.bmwi.de/DE/Themen/Digitale-Welt/digitale-agenda.html" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Digitalen Agenda</a>. Er sehe schon Fortschritte, jedoch müsse man vor allem die Außendarstellung deutlich verbessern. „Vieles, was auch im Kleinen getan wird, kommt außen gar nicht so an.“ Zu den <a href="http://www.telekom.com/medien/managementzursache/291708" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Ankündigungen der Telekom</a>, die Neuregelungen der Netzneutralität für Spezialdienste wie Telemedizin oder Online-Gaming auszunutzen, sagte Zimmermann: „Wir haben das zur Kenntnis genommen und werden das sehr kritisch begutachten.“ Trotzdem habe die Telekom hier schon „eine fiese Fratze“ gezeigt, so der SPD-Abgeordnete.</p>
<p>Bild: <a href="http://www.politik-digital.de" target="_blank" rel="noopener noreferrer">politik-digital.de</a></p>
<p><img decoding="async" src="http://politik-digital.de/wp-content/uploads/CC-Lizenz-630x1101-305x53.png" alt="CC-BY-SA" width="305" height="53" /></p>
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		<title>Bundestag beschließt neue Vorratsdatenspeicherung</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Robert Meyer]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 16 Oct 2015 08:52:13 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[News]]></category>
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					<description><![CDATA[Vorratsdatenspeicherung im Schnelldurchlauf: Innerhalb von vier Tagen hat die Große Koalition den neuen Entwurf zur Höchstspeicherfrist von Verkehrsdaten durch den [&#8230;]]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p><a href="http://politik-digital.de/wp-content/uploads/Teaser-Klingbeil-VDS.jpg"><img decoding="async" class="alignleft wp-image-147248" src="http://politik-digital.de/wp-content/uploads/Teaser-Klingbeil-VDS.jpg" alt="" width="640" height="350" /></a>Vorratsdatenspeicherung im Schnelldurchlauf: Innerhalb von vier Tagen hat die Große Koalition den neuen Entwurf zur Höchstspeicherfrist von Verkehrsdaten durch den Bundestag gepeitscht. Das Gesetz sieht eine Speicherung der Verbindungsdaten von zehn Wochen vor. Die Opposition kritisiert die Bundesregierung heftig und kündigt den Gang vor das Bundesverfassungsgericht an.</p>
<p>Es ist beschlossene Sache: Am Freitagmorgen verabschiedeten die Fraktionen der Großen Koalition CDU/CSU und SPD das neue Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung. Es verpflichtet Telekommunikationsunternehmen, sämtliche Verbindungsdaten ihrer Kunden zehn Wochen lang zu speichern. Dazu gehören die Telefonnummern der beteiligten Anschlüsse, der Zeitpunkt von Beginn und Ende des Gesprächs sowie IP-Adressen. Standortdaten von Handys dürfen nur vier Wochen lang aufbewahrt werden. Bei E-Mails werden die Metadaten, also wer wem wann eine Mail geschickt hat, gespeichert, der Inhalt der Mails ist von der Datenspeicherung ausgeschlossen.</p>
<p>Beim Verdacht auf eine besonders schwere Straftat, zum Beispiel Terrorismus, Mord oder Kinderpornographie, dürfen die Daten auf richterlichen Beschluss hin von den Strafermittlungsbehörden abgerufen werden. Ausgenommen hiervon sind die Daten von Berufsgeheimnisträgern wie Ärzten, Anwälten oder Seelsorgern.</p>
<p>Die Bundesregierung möchte mit dem Gesetz den Behörden zusätzliche Möglichkeiten der Strafverfolgung bieten. Die Bedeutung der Telekommunikation bei der Vorbereitung und Begehung von Straftaten nehme immer weiter zu, so die Begründung. Außerdem beruft sich die Große Koalition auf das verfassungsrechtliche Gebot einer effektiven Strafverfolgung.</p>
<h3>Opposition geht auf die Barrikaden</h3>
<p>Es formiert sich jedoch starker Widerstand gegen das neue Gesetz. Unter anderem protestierte ein Bündnis aus Kritikern der Vorratsdatenspeicherung bereits während der Plenarsitzung vor dem Reichstagsgebäude. Die Opposition beklagt das Eiltempo, in dem das Gesetz nun beschlossen wurde. Innerhalb von nur vier Tagen hat die Regierung die Vorratsdatenspeicherung in zweiter und dritter Lesung durch die Ausschüsse und das Plenum gejagt. Gerade einmal 24 Stunden vor den Ausschusssitzungen, also am Dienstag, wurde den Abgeordneten mitgeteilt, dass die Vorratsdatenspeicherung auf die Tagesordnung gesetzt wurde.</p>
<p>Die Vorsitzende des Rechtsausschusses und Grünen-Politikerin Renate Künast kritisierte das Vorgehen der Bundesregierung <a href="http://www.sueddeutsche.de/politik/vorratsdatenspeicherung-im-eiltempo-durch-den-bundestag-gejagt-1.2690424" target="_blank" rel="noopener noreferrer">in der Süddeutschen Zeitung</a> scharf. Es sei „nicht nur gegenüber dem Parlament respektlos“, sondern auch gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern, die „sich zu Recht Sorgen machen, was mit ihren Daten passiert“.</p>
<p>Gegner der Vorratsdatenspeicherung wehren sich darüber hinaus vor allem gegen die massenhafte Speicherung der Daten ohne konkreten Tatverdacht. Außerdem sei die Verhältnismäßigkeit der Datensammlung nicht gegeben: Bisher gibt keine belastbaren Studien über den Nutzen der Vorratsdatenspeicherung bei der Strafverfolgung. Des Weiteren ist die Regelung ein massiver Eingriff in die Privatsphäre sowie in die informationelle Selbstbestimmung.</p>
<h3>Eine Gefahr für den Journalismus?</h3>
<p>Gleichzeitig möchte die Bundesregierung einen höchst umstrittenen neuen Straftatbestand einführen: §202d Datenhehlerei. Bestraft wird, wer Daten verbreitet, die nicht allgemein zugänglich sind und die ein anderer unrechtmäßig erlangt hat (zum Beispiel Whistleblower). Das Problem: Hinter dem komplizierten Paragraphen steckt möglicherweise eine Gefahr für den investigativen Journalismus.</p>
<p>So könnten Journalisten, die vertrauliche staatliche Dokumente von Whistleblowern erhalten und einem Experten oder ihrem Redaktionsleiter zeigen, der Datenhehlerei beschuldigt werden. Zwar ergänzte die Bundesregierung auf den Druck der Kritiker hin eine Ausnahme für Journalisten, jedoch gibt es auch jetzt noch Lücken im Gesetzestext. So sind nur Journalisten geschützt, die entsprechende Daten „berufsmäßig“ verarbeiten. Ehrenamtliche Journalisten oder Blogger könnten hingegen der Datenhehlerei bezichtigt werden.</p>
<h3>Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit</h3>
<p>Die große Frage bleibt, ob sich das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung halten kann. Opposition und Vereine kündigten bereits Klagen vor dem Bundesverfassungsgericht an. Justizminister Heiko Maas ist sich jedoch sicher, dass das Gesetz mit dem Grundgesetz und der europäischen Grundrechtecharte vereinbar ist. Bereits im Jahr 2010 hatte das Bundesverfassungsgericht die damalige Regelung aus dem Jahr 2007 gekippt. Die Vorgaben des Gerichts aus dieser Entscheidung hätte man aber mit dem neuen Gesetzentwurf erfüllt, so die Bundesregierung. Auch die Einwände des Europäischen Gerichtshofs, der 2014 die Richtlinie der EU-Kommission Vorratsdatenspeicherung verworfen hatte, seien in den neuen Gesetzestext eingeflossen.</p>
<p>Trotzdem haben zahlreiche Akteure Bedenken angemeldet. Die EU-Kommission hat Probleme bezüglich der unscharfen Abgrenzung von Straftaten „erheblicher Bedeutung“, wie es der Gesetzestext formuliert. Auch der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages bezweifelt aufgrund unklarer Formulierungen die Verträglichkeit der Vorratsdatenspeicherung mit dem Grundgesetz. Darüber hinaus steht der Datenhehlerei-Paragraph ebenfalls im Verdacht, grundgesetzwidrig zu sein, so Verfassungsrechtler Ulf Buermeyer gegenüber dem <a href="http://www.ndr.de/fernsehen/sendungen/zapp/ZAPP-Das-Medienmagazin,zapp3713.html" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Medienmagazin ZAPP</a>.</p>
<p>Bild: <a href="https://twitter.com/larsklingbeil/status/654930919837552640/photo/1" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Lars Klingbeil</a></p>
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		<title>VDS: Späte Kritik von Datenschützerin Voßhoff</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Alexander Löser]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 28 May 2015 08:19:47 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[News]]></category>
		<category><![CDATA[Voßhoff]]></category>
		<category><![CDATA[Datenschutz]]></category>
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					<description><![CDATA[An diesem Dienstag gab die Bundesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Andrea Voßhoff einen ihrer seltenen öffentlichen Auftritte. Bei der Veranstaltung [&#8230;]]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p><a href="http://politik-digital.de/wp-content/uploads/1984.jpg"><img decoding="async" class="alignnone size-full wp-image-145873" src="http://politik-digital.de/wp-content/uploads/1984.jpg" alt="1984" width="640" height="280" /></a>An diesem Dienstag gab die Bundesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Andrea Voßhoff einen ihrer seltenen öffentlichen Auftritte. Bei der Veranstaltung an der Humboldt-Universität zu Berlin forderte sie energisch eine Aufwertung ihres Hauses, Äußerungen zum aktuellen Gesetzesentwurf zur Vorratsdatenspeicherung waren ihr jedoch leider nur auf Nachfrage zu entlocken.</p>
<p>Nicht von ungefähr erwähnte Gastgeber Professor <a href="http://kloepfer.rewi.hu-berlin.de/" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Michael Kloepfer</a> in seinen einleitenden Worten, dass die Hauptvortragende des Abends schon mal „von der Journaille als scheues Reh bezeichnet“ wird. Umso erfreuter sei er, dass er die Bundesbeauftragte für einen Gastvortrag zum Thema „Datenschutzaufsicht in der digitalen Gesellschaft“ gewinnen konnte.</p>
<p>Nach einer knappen Stunde Vortrag schienen die meisten Zuhörer im Saal von der juristischen Herangehensweise an das Thema Datenschutz erschlagen zu sein – obwohl sich die Mehrheit der Zuhörer im mehr oder weniger fortgeschrittenen Jurastudium befindet. Trotzdem wurden einige Forderungen und Standpunkte Voßhoffs deutlich: Eine Datenschutzgrundverordnung mache nur Sinn, wenn sie im europäischen Kontext harmonisiert ist. Dies könne auch für den weltweiten Datenschutz eine Art Vorbildcharakter haben. Einen genauen Fahrplan für ein solches Vorhaben nannte sie jedoch nicht.</p>
<p>Dann kam Voßhoff zu ihrem Hauptanliegen. Eine effektive Überwachung der Einhaltung datenschutzrechtlicher Verordnungen von staatlicher Seite könne nur sichergestellt werden, wenn ihrer Behörde in Zukunft mehr Geld, mehr Personal und mehr Kompetenzen zur Verfügung stehen. Erstrebenswert sei der Status einer Obersten Bundesbehörde. Ob es dazu kommen wird ist zumindest fraglich. Datenschutz ist vor allem in einer digitalen Gesellschaft ein immer wichtigeres Thema und der Staat hat Sorge zu tragen, dass das Recht der Bürger auf informationelle Selbstbestimmung gewährleistet wird. Doch Voßhoff wird es schwer haben, ihren Forderungen Gehör zu verschaffen, wenn sie nicht konkretere Vorschläge unterbreitet.</p>
<h3>Zu wenig mediale Präsenz</h3>
<p>Und dann war da ja noch das Thema Vorratsdatenspeicherung. In ihrem Vortrag ging die Bundesbeauftragte leider mit keinem Wort auf die Gesetzesinitiative der Bundesregierung ein und so war es am Publikum nachzuhaken. Voßhoffs Entschuldigung zur medialen Abstinenz: die „BfDI wird Kraft ihrer Funktion nicht [in den Gesetzgebungsprozess] eingebunden“ und so sind „nur Stellungnahmen möglich“. Eine solche wolle sie am folgenden Tag nach eingehender Prüfung des Gesetzesentwurfs veröffentlichen. Das ist mittlerweile geschehen und die <a href="http://www.bfdi.bund.de/DE/Infothek/Pressemitteilungen/2015/15_VDS.html?nn=5217154" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Pressemitteilung</a> fällt eindeutig aus: „Die Neuregelung kann meine bereits geäußerten Bedenken an die Vorgaben für eine verfassungsgemäße Vorratsdatenspeicherung nicht ausräumen.“ Neben weiteren Kritikpunkten erachtet Voßhoff „die unnötige Eile“ des Gesetzgebungsverfahrens als „inakzeptabel“.</p>
<p>Es ist begrüßenswert, dass Frau Voßhoff die Bundesregierung für den Gesetzesentwurf so deutlich kritisiert. Doch entweder unterschätzt sie ihre Möglichkeiten der Einflussnahme durch mehr mediale Präsenz oder sie will der Konfrontation mit der Bundesregierung aus dem Weg gehen. Denn Pressemitteilungen werden Fragen wie die eines interessierten Studenten nicht verstummen lassen: „Warum sind sie nicht viel präsenter in der aktuellen Debatte?“</p>
<p>Bild: <a href="https://www.flickr.com/photos/26010838@N06/2932250016/in/photolist-5t7xLL-5t7xKE-5t39Y4-5t7xFs-5t7xDE-74GhkT-5t7xNY-74Lb59-3TjnDB-3ToDeA-3TjjuM-3ToBwu-3TjhWa-3Tjh5V-3Tjgig-3TjfqK-3TjeDT-3TjdJF-3Tjc8e-3TosNC-3ToqSJ-3Tj7za-3ToprG-3Tj55V-3TomW3-3Tom4Q-3Tj2Bi-3Tojsq-3ToGYU-3aPUNg-5Y6rPD-pt1SLL-bAp8dE-pby9e5-3bsW69-3b1Gm1-pby9yd-pt1Qko-pbxNZL-3bjnAG-pt1QKS-pt1Quw-pt1R4h-pbyA6V-pr1u3A-pbyzWg-psLbq2-6Y2LgG-3bjoRA-3beTUn" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Dominik Wagner</a></p>
<div class="attribution-info"></div>
<p><a href="http://politik-digital.de/wp-content/uploads/CC-Lizenz-630x11011.png" target="_blank" rel="noopener noreferrer"><img decoding="async" class="alignleft  wp-image-139428" src="http://politik-digital.de/wp-content/uploads/CC-Lizenz-630x11011.png" alt="CC-Lizenz-630x1101" width="441" height="77" /></a></p>
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		<title>Große Einigkeit beim 7. Internet Governance Forum Deutschland</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Alexander Löser]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 22 May 2015 13:39:47 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[News]]></category>
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		<category><![CDATA[Internet Governance Forum Deutschland]]></category>
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		<category><![CDATA[Halina Wawczyniak]]></category>
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		<category><![CDATA[Lars Klingbeil]]></category>
		<category><![CDATA[Malte Spitz]]></category>
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					<description><![CDATA[Gestern fand im Roten Rathaus in Berlin das VII. Internet Governance Forum Deutschland statt. Aus aktuellem Anlass waren neben Fragen [&#8230;]]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p class="western"><a href="http://politik-digital.de/wp-content/uploads/intgovforum.jpg"><img decoding="async" class="alignnone size-full wp-image-145829" src="http://politik-digital.de/wp-content/uploads/intgovforum.jpg" alt="intgovforum" width="640" height="280" /></a>Gestern fand im Roten Rathaus in Berlin das VII. Internet Governance Forum Deutschland statt. Aus aktuellem Anlass waren neben Fragen der Regulierung das neue Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung und der Geheimdienstskandal Thema.</p>
<p class="western">Die Journalistin Lena Kampf vom Rechercheverbund NDR, WDR und Süddeutsche Zeitung moderierte das Podium, auf dem neben der Bundestagsabgeordnenten der Linken Halina Wawczyniak auch Lars Klingbeil von der SPD (MdB) und der Grünen-Netzpolitiker Malte Spitz zu Gast waren. Thomas Jarzombek von der CDU musste krankheitsbedingt absagen, und so sorgte der Kommentar der Moderatorin, jetzt müsse Klingbeil die Vorratsdatenspeicherung verteidigen, für erste Lacher im Saal.</p>
<p class="western">Doch zunächst einmal ging es um den Geheimdienstskandal. Halina Wawczyniak hält die Forderung ihrer Partei nach personellen Konsequenzen zum jetzigen Zeitpunkt für verfrüht. Zuerst müssten die beteiligten Personen „gegrillt“ werden, um den Skandal in Gänze aufzudecken. Danach könne man immer noch Rücktritte fordern. Auch wenn nach Meinung der Linken „Geheimdienste grundsätzlich abgeschafft gehören“, weiß Wawczyniak doch, dass der gesellschaftliche Konsens ein anderer ist. Deshalb forderte sie, die Befugnisse der Geheimdienste massiv einzuschränken, am besten durch die Abschaffung des G10-Gesetzes zur Beschränkung des Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnisses, welches Eingriffe in Grundrechte unter gewissen Umständen legitimiert.</p>
<p class="western">Ganz so weit will Lars Klingbeil von der SPD nicht gehen, das Problem ist für ihn ein anderes: „Die Geheimdienste haben sich verselbstständigt“. Es gebe ein strukturelles Problem bei der Aufsicht, weshalb man „die Befugnisse der Parlamente massiv ausbauen“ müsse. Die Kontrolle der Geheimdienste durch das Parlament in den USA sei wesentlich besser. Ein „Totalversagen“ wie in Deutschland wäre, so Malte Spitz von den Grünen, mit einer Politik der aktiven Information von Entscheidungsträgern durch die Geheimdienste, wie es sie seit einiger Zeit in den USA gibt, viel unwahrscheinlicher. Der Vorschlag der Bundesregierung, einen Sonderermittler für die Einsicht in die <a href="http://www.spiegel.de/politik/deutschland/nsa-selektoren-liste-entzweit-gabriel-und-steinmeier-a-1033961.html" target="_blank" rel="noopener noreferrer"><span lang="zxx">Selektorenliste</span></a> einzusetzen, sei hingegen nicht nur ein Schritt in die falsche Richtung, sondern laut Spitz nichts anderes als eine „Einschränkung grundsätzlicher Parlamentsrechte“.</p>
<h3 class="western">Keine zwei Meinungen zur Vorratsdatenspeicherung</h3>
<p class="western">Das zweite beherrschende Thema war natürlich der vor einigen Tagen von Innenminister Thomas de Mazière und Justizminister Heiko Maas gemeinsam vorgestellte <a title="Bürgerrechte abräumen im Schnelldurchlauf" href="http://politik-digital.de/buergerrechte-abraeumen-im-schnelldurchlauf" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Referentenentwurf</a> für das Gesetz „zur Einführung einer Speicherpflicht und einer Höchstspeicherfrist für Verkehrsdaten“ – besser bekannt als VDS-Gesetz. Lars Klingbeil kritisierte den Entwurf seines Parteikollegen Maas massiv: Er könne sich per se kein gutes Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung vorstellen, und davon abgesehen sei das EuGH-Urteil aus dem vergangenen Jahr eindeutig gewesen. Die Eile, mit der das Gesetz nun verabschiedet werden soll, hält Klingbeil für „parlamentarisch bedenklich“.</p>
<p class="western">Moderatorin Kampf kam dann zügig auf eine Klausel zu sprechen, die für sie als Journalistin unmittelbare Folgen hat. Die mit dem Entwurf vorgeschlagene Einführung eines Tatbestandes der „Datenhehlerei“ nach § 202d schließt zwar Handlungen aus, die „ ausschließlich der Erfüllung rechtmäßiger dienstlicher und beruflicher Pflichten dienen“, aber die unspezifische Formulierung hält Spitz für „zu vage und interpretationsfähig“, kurzum für unnötig. Auch Klingbeil bezweifelt, ähnlich wie der Deutsche Anwaltverein in einer <a href="http://anwaltverein.de/de/newsroom" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Stellungnahme</a>, einen ausreichenden Schutz von Journalisten. Der SPD-Politiker wirft schließlich die entscheidende Frage auf: „Warum muss man Datenhehlerei eigentlich in einem Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung regeln?“</p>
<p class="western">Die Antwort liegt für Malte Spitz auf der Hand: „Das [Datenhehlerei und Störerhaftung] sind doch nur Nebelkerzen, die von der Vorratsdatenspeicherung ablenken sollen.“ Störerhaftung, da war doch was. Seit Langem verspricht die Bundesregierung, selbige abzuschaffen. Mit einer neuen Klausel im Gesetzesentwurf zur Vorratsdatenspeicherung will man Anbieter öffentlicher WLAN-Netze ebenfalls dazu verpflichten, sämtliche Kommunikationsdaten aufzuzeichnen. Damit torpediert die Regierung ihre eigene Politik. Wer gehässig ist, fragt sich spätestens jetzt, ob Rechtssicherheit für Anbieter öffentlicher Internetzugänge jemals geplant war. Denn welcher Anbieter wird bereit sein, sämtliche Daten aufzuzeichnen? Das Gesetz bietet offensichtlich genügend Angriffspunkte, um alle Podiumsteilnehmer gegen de Mazière und Maas aufzubringen. Ob der demonstrierten Einigkeit quer durch die Parteien bei diesem Thema ließ eine ganz Bemerkung ganz anderer Art aus dem Publikum aufhorchen, die die geringe Resonanz und Beteiligung bei Abgeordneten und Ministerialbeamten am Internet Governance Forum bedauerte. So scheint die Digitalisierungspolitik auch nach dem 7. Nationalen Internet Governance Forum für die meisten Politiker noch immer keine Priorität zu sein.</p>
<p>Bild: <a href="http://www.dgvn.de/meldung/igf-d-netzpolitiker-lehnen-vorratsdatenspeicherung-ab/" target="_blank" rel="noopener noreferrer">DGVN</a></p>
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<p><a href="http://politik-digital.de/wp-content/uploads/CC-Lizenz-630x11011.png" target="_blank" rel="noopener noreferrer"><img decoding="async" class="alignleft  wp-image-139428" src="http://politik-digital.de/wp-content/uploads/CC-Lizenz-630x11011.png" alt="CC-Lizenz-630x1101" width="441" height="77" /></a></p>
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		<title>Bürgerrechte abräumen im Schnelldurchlauf</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Julie Rothe]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 19 May 2015 16:35:52 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[News]]></category>
		<category><![CDATA[Vorratsdatenspeicherung]]></category>
		<category><![CDATA[Heiko Maas]]></category>
		<category><![CDATA[Bundesverfassungsgericht]]></category>
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					<description><![CDATA[Jetzt soll wieder alles ganz schnell gehen. Nachdem die Umbenennung der Vorratsdatenspeicherung in „Höchstspeicherfrist“ nicht von der Wiedereinführung eines bereits [&#8230;]]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p><a href="http://politik-digital.de/wp-content/uploads/monitor-auge-by-geralt-cc0-via-pixbay.jpg"><img decoding="async" class="alignnone wp-image-148852 size-full" src="http://politik-digital.de/wp-content/uploads/monitor-auge-by-geralt-cc0-via-pixbay.jpg" alt="monitor auge by geralt cc0 via-pixbay" width="640" height="280" /></a>Jetzt soll wieder alles ganz schnell gehen. Nachdem die Umbenennung der Vorratsdatenspeicherung in „Höchstspeicherfrist“ nicht von der Wiedereinführung eines bereits für verfassungswidrig erklärten Gesetzes ablenken konnte, soll das entsprechende neue Gesetz jetzt in wenigen Wochen durch die Instanzen gejagt werden. Ein Kommentar zum Referentenentwurf für die Vorratsdatenspeicherung.</p>
<p>Einen Monat ist es her, seit Justizminister Heiko Maas die Eckpunkte für ein neues Gesetz zur <a title="Vorratsdatenspeicherung: Fakten-Check und Chronologie" href="http://politik-digital.de/vorratsdatenspeicherung-fakten-check-und-chronologie" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung</a> (Neusprech: Leitlinien zur Einführung einer Speicherpflicht und Höchstspeicherfrist für Verkehrsdaten) vorgestellt hat. Seit dem Wochenende liegt nun der mit dem Innenministerium koordinierte <a href="https://netzpolitik.org/wp-upload/2015-05-15_BMJV-Referentenentwurf-Vorratsdatenspeicherung.pdf" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Referentenentwurf</a> des Justizministeriums zur Ressortabstimmung mit den übrigen Ministerien und zur Verbändeanhörung vor. Im Eiltempo soll der Vorschlag jetzt diskutiert werden. Bereits in der kommenden Woche will das Kabinett den Entwurf beschließen und diesen dann im Juni durch Bundestag und Bundesrat peitschen. Da bleibt kaum Zeit für die eigentliche parlamentarische Arbeit der Abgeordneten in den Ausschüssen, und auch die Front der Kritiker aus der Zivilgesellschaft &#8211; zum Beispiel Datenschützer und Bürgerrechtsorganisationen &#8211; hat nur wenig Gelegenheit sich zu formieren.</p>
<p>Ein äußerer Zwang für die Schnelligkeit, mit der hier versucht wird, ein so weitreichendes Gesetz durchzudrücken, ist zumindest aktuell nicht bekannt. Im Gesetzesentwurf wird abstrakt von „Lücken bei der Strafverfolgung und bei der Gefahrenabwehr“ und einer nicht-effektiven Strafverfolgung gesprochen, die durch die Vorratsdatenspeicherung verbessert werden soll. Diese Lücken, wenn es sie denn gibt, müssten aber schon länger bestehen, um einen so überstürzten, tiefgreifenden Grundrechteeingriff zu rechtfertigen. Aktuell gibt es jedenfalls keinen äußeren Anlass, der diese Dringlichkeit erfordert. Die Eile, mit der das Papier nun bis zum Beginn der parlamentarischen Sommerpause am 3. Juli durchgebracht werden soll, schlägt sich auch in dem Entwurf nieder, der an zahlreichen Stellen fragwürdige Gesetzänderungen vorsieht.</p>
<h3>Sind Messaging-Dienste doch betroffen?</h3>
<p>Der Referentenentwurf orientiert sich stark an den von Heiko Maas im April vorgestellten <a href="http://www.bmjv.de/SharedDocs/Downloads/DE/pdfs/20150415-Leitlinien-HSF.pdf?__blob=publicationFile" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Leitlinien</a>. Gespeichert werden sollen Verkehrsdaten, die bei der Telekommunikation anfallen: Das sind Rufnummern der beteiligten Anschlüsse (auch wenn kein Gespräch zustande kam); Datum; Uhrzeit und Dauer der Gespräche bzw. des Empfangs von Kurznachrichten; Anbieter des Dienstes; die internationale Kennung von Mobiltelefonen (IMSI); sowie das Datum der Aktivierung der Dienste bei Prepaid-Karten. Hinzu kommen die Standorte der Funkzellen, in denen sich Mobiltelefone während der Gespräche und des Empfangs von Nachrichten befinden; die IP-Adressen von Internetnutzern; die eindeutige Kennung des Anschlusses sowie seines Benutzers; sowie die genauen Daten der Nutzung. All diese der Standortbestimmung dienenden Daten sollen vier Wochen gespeichert werden. Bei Internet-Telefondiensten wie Skype sollen die IP-Adressen und Benutzernamen sogar zehn Wochen lang gesichert werden. Dabei stellt sich die Frage, ob Messaging-Dienste wie Facebook und WhatsApp, die ebenfalls eine Telefonfunktion anbieten, als Internet-Telefondienste behandelt werden. In diesem Fall würde ein klarer Widerspruch zur vor einem Monat abgegebenen Versicherung vorliegen, dass eben diese Instant Messenger-Dienste von der Vorratsdatenspeicherung ausgeschlossen seien.</p>
<p>Die Erhebung und Sicherung der genannten Daten sollen der Aufklärung von besonders schweren Straftaten dienen, wobei es nach wie vor fraglich ist, ob wirklich alle im Straftatenkatalog aufgeführten Taten auch als besonders schwer gelten können.</p>
<h3>Straftatbestand Datenhehlerei &#8211; Whistleblower abschrecken?</h3>
<p>Ganz nebenbei schafft der Gesetzentwurf im Übrigen noch einen neuen Straftatbestand: §202 d: „Datenhehlerei“. Offenbar wurde der gesamte Entwurf so eilig zusammengeschustert, dass hier (versehentlich oder bewusst) ein neuer Straftatbestand geschaffen werden soll, der geeignet ist, Whistleblower und investigativ arbeitende Journalisten zu kriminalisieren. Der Datenhehlerei macht sich strafbar, wer sich und anderen nichtöffentliche Daten zugänglich macht, die ein Dritter rechtswidrig erlangt hat. Auch die Beschaffung, Überlassung und bewusste Verbreitung solcher Daten wird in dem neuen Paragraphen erfasst. Explizit ausgenommen werden lediglich Handlungen von Amtsträgern und deren Beauftragten, die in Erfüllung ihrer dienstlichen Pflichten geschehen und beispielsweise der Aufklärung von Steuerdelikten oder Strafverfahren dienen.</p>
<p>Die Legalisierung des Ankaufs von Steuersünder-CDs durch den Staat dürfte der Hauptgrund für den neuen Straftatbestand sein, der hier zusammen mit der Vorratsdatenspeicherung verabschiedet werden soll. Dass dadurch die Arbeit von investigativen Journalisten gefährdet werden könnte, hat der Verfassungsrechtler und Richter <a href="https://netzpolitik.org/2015/warum-der-vorschlag-zur-strafbarkeit-der-datenhehlerei-die-pressefreiheit-gefaehrdet/" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Ulf Buermeyer ausführlich</a> dargelegt. Schließlich werden Journalisten in der Gesetzesbegründung zwar ausgenommen, diese hat allerdings keine Gesetzeskraft, da sie kein Bestandteil des verabschiedeten Gesetztextes sein wird. Und der schwammig formulierte Gesetzestext lässt große Interpretationslücken für Ermittlungsrichter, die über Durchsuchungsbeschlüsse und Überwachungsanordnungen entscheiden müssen.</p>
<p>Zudem stellt sich die Frage, ob Blogger, die Missstände mit Hilfe geleakter oder rechtswidrig beschaffter Dokumente aufdecken, sich ebenfalls auf ihre journalistische Tätigkeit berufen könnten, wie der Verfassungsrechtler <a href="http://www.cr-online.de/blog/2015/05/18/indiskretionen-werden-zur-strafbaren-datenhehlerei/" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Nico Härting</a> zu bedenken gibt. Whistleblower, die nicht allgemein zugängliche Daten weitergeben, würden nach dem vorliegenden Entwurf in dem jedem Fall eine Straftat begehen. Auch die Abfrage-Ausnahme für Berufsgeheimnisträger birgt weiterhin Tücken. <a title="Rebranding: Aus #VDS wird Höchstspeicherfrist" href="http://politik-digital.de/rebranding-aus-vds-wird-hoechstspeicherfrist" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Wie bereits berichtet</a>, werden auch die Verkehrsdaten von Journalisten, Anwälten, Seelsorgern und Abgeordneten gespeichert, dürfen aber nicht herausgeben werden. Die Strafverfolgungsbehörden müssen vor einer Datenabfrage prüfen, ob bekannte Nummern oder IP-Adressen dieser Berufsgruppen vorliegen. Für berufliche Zwecke notwendige anonyme Mobiltelefone können so allerdings nicht ausgeschlossen werden. Eine zufällige Datenabfrage bleibt damit hingegen durchaus möglich.</p>
<p>Und ein weiteres Detail könnte in einem anderen Bereich weitreichende Folgen haben. Da alle „Erbringer öffentlich zugänglicher Telekommunikationsdienste“ die oben aufgeführten Daten speichern sollen, sind davon unter Umständen auch die Betreiber öffentlicher WLAN-Zugänge betroffen. Die bereits <a title="Störerhaftung: Angst schaden Internet" href="http://politik-digital.de/stoererhaftung-angst-schaden-internet">viel kritisierte anstehende Änderung des Telemedien-Gesetzes</a>, die das Providerprivileg auch auf die Betreiber offener WLAN-Netze ausweiten würde, hätte somit keinerlei Nutzen. Die hier geforderte Datenspeicherung wird kein öffentlicher WLAN-Betreiber auf sich nehmen, im Vergleich dazu wirkt die bislang geforderte Nutzerauthentifizierung geradezu geringfügig. Der Traum vom freien WLAN würde mit dem Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung gleich mit dem Recht auf Schutz der Privatsphäre und des Fernmeldegeheimnisses zu Grabe getragen.</p>
<p>Wenn hier nicht ein so unfassbares Tempo für die Verabschiedung dieses weitreichenden Gesetzes an den Tag gelegt würde, könnte man fast annehmen, das Haus des ehemaligen VDS-Kritikers Maas hat absichtlich einen unausgegorenen und juristisch fragwürdigen Gesetzestext entworfen, um den Kritikern möglichst viele Angriffspunkte zu geben. Davon ist aber nicht auszugehen, stattdessen wird wohl das Verfassungsgericht abermals einschreiten und diese irrsinnige Gesetzgebung im Nachgang erneut kassieren müssen.</p>
<p>Bild: <a href="https://pixabay.com/en/monitor-monitor-wall-big-screen-eye-1054708/" target="_blank" rel="noopener noreferrer">geralt CC0 via pixbay</a></p>
<div class="attribution-info"></div>
<p><a href="http://politik-digital.de/wp-content/uploads/CC-Lizenz-630x11011.png" target="_blank" rel="noopener noreferrer"><img decoding="async" class="alignleft  wp-image-139428" src="http://politik-digital.de/wp-content/uploads/CC-Lizenz-630x11011.png" alt="CC-Lizenz-630x1101" width="441" height="77" /></a></p>
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		<title>BigBrotherAwards 2015: Preise für de Maizière und „Hello Barbie“</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Julie Rothe]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 17 Apr 2015 16:11:06 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[News]]></category>
		<category><![CDATA[Datenschutz]]></category>
		<category><![CDATA[Europäische Datenschutzrichtlinie]]></category>
		<category><![CDATA[Vorratsdatenspeicherung]]></category>
		<category><![CDATA[Thomas de Maizière]]></category>
		<category><![CDATA[Hans-Peter Friedrich]]></category>
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		<category><![CDATA[BigBrotherAwards 2015]]></category>
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					<description><![CDATA[Die Datensammelwut von Unternehmen und Behörden kennt kaum Grenzen und nimmt mit jeder technischen Innovation zu. Viele Angebote, die auf [&#8230;]]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p><a href="http://politik-digital.de/wp-content/uploads/bigbrother_bearb.jpg"><img decoding="async" class="alignnone size-full wp-image-145406" src="http://politik-digital.de/wp-content/uploads/bigbrother_bearb.jpg" alt="bigbrother_bearb" width="640" height="280" /></a>Die Datensammelwut von Unternehmen und Behörden kennt kaum Grenzen und nimmt mit jeder technischen Innovation zu. Viele Angebote, die auf den ersten Blick verlockend erscheinen und als Entlastung des Alltags gepriesen werden, entpuppen sich als bloße Überwachungsinstrumente auf dem Weg zum gläsernen Kunden, Bürger oder Arbeitnehmer. Der Verein Digitalcourage zeichnet solche Konzepte und die dahinter stehenden Institutionen seit 2000 mit dem BigBrotherAward aus.</p>
<p>Seit 15 Jahren lenkt der Verein <a href="https://digitalcourage.de/" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Digitalcourage e.V.</a> jedes Jahr mit der Vergabe der <a href="https://bigbrotherawards.de/" target="_blank" rel="noopener noreferrer">BigBrotherAwards</a> den Blick auf Datenkraken aus Wirtschaft, Verwaltung und Politik. Zu den Preisträgern der vergangenen Jahre zählen neben der Payback-Karte (2000) und dem Unternehmen Google (2013) auch die Ministerpräsidenten der Bundesländer (2013) für die Einführung des personenabhängigen „Gemeinsamen Beitragsservice“ der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten sowie der Discounter Lidl (2004) für die Überwachung der eigenen Mitarbeiter. Im vergangenen Jahr wurde zum ersten Mal der Positivpreis „Julia-und-Winston-Award“ (benannt nach den Hauptfiguren aus dem Roman „1984“ von George Orwell, der auch den Begriff „Big Brother“ geprägt hat) an den Whistleblower Edward Snowden für die Enthüllung der NSA-Überwachungsprogramme vergeben.</p>
<p>Die diesjährige Preisverleihung fand heute in Bielefeld statt und zeichnete die größten Datensünder der vergangenen zwölf Monate aus. In der Kategorie Politik wurden Bundesinnenminister Thomas de Maizière und sein Vorgänger im Amt Hans-Peter Friedrich für das erfolgreiche Ausbremsen und Sabotieren der Europäischen Datenschutzgrundverordnung ausgezeichnet. Beide Minister haben ihre Beamten nahezu unbehelligt die hohen Ziele der Datenschutzgrundverordnung zugunsten von Lobbyinteressen aufweichen lassen. Datensparsamkeit, die Zweckbindung von gespeicherten Daten und die Zustimmungspflicht der Nutzer blieben dabei auf der Strecke.</p>
<p>In seiner Laudatio berichtete Max Schrems, österreichischer Datenschützer und aktuell mit einer Klage gegen Facebook wegen Verstoßes gegen das EU-Recht befasst, exemplarisch von einem Interview mit dem damaligen Innenminister Friedrich über Datenschutz, das von einem Ministerialbeamten „gekapert“ wurde, da der Minister selbst über keinerlei Wissen in grundlegenden Datenschutzfragen verfügte. Dabei handelt es sich wohl nicht um einen Einzelfall. So haben Lobbyisten immer wieder leichtes Spiel, ihre Interessen gegenüber der weniger einflussreichen Zivilgesellschaft durchzusetzen.</p>
<p>Einen weiteren Preis konnte sich die Bundesregierung im Namen von Gesundheitsminister Hermann Gröhe und seinem Ministerium in der Kategorie Verbraucherschutz sichern. Ausschlaggebend für die Auszeichnung waren die neu eingeführte Elektronische Gesundheitskarte und das geplante „eHealth“-Gesetz, mit Hilfe dessen nicht nur immer mehr persönliche Informationen gesammelt werden, sondern auch hohe Summen in wenige börsennotierte IT-Konzerne für die Entwicklung neuer technischer Lösungen zur Umsetzung der Vorhaben fließen werden.</p>
<p>Der zum dritten Mal vergebene „Neusprech“-Award ging in diesem Jahr an die Bezeichnung „digitale Spurensicherung“. Der Begriff wurde von der CSU wiederholt eingebracht, um die anlasslose Sammlung von Kommunikationsdaten aller Bürger (auch unter „Vorratsdatenspeicherung“ und neuerdings unter „<a title="Rebranding: Aus #VDS wird Höchstspeicherfrist" href="http://politik-digital.de/rebranding-aus-vds-wird-hoechstspeicherfrist" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Höchstdatenspeicherung</a>“ bekannt) an die Verbrechensbekämpfung zu knüpfen und somit den höheren Zweck zu unterstreichen. Der Begriff „digitale Spurensicherung“ erhält den Preis dafür, dass er den Generalverdacht verdeutlicht, unter den alle Bürger gestellt werden. Ein klassisches Eigentor, das heute mit der ihm gebührenden Ehrung bedacht wurde.</p>
<p>Zwei Jahre nachdem die ersten Informationen über die Überwachungsmethoden der NSA enthüllt wurden, wurde jetzt der Bundesnachrichtendienst in der Kategorie Behörde/Verwaltung für seine enge Zusammenarbeit mit der NSA und die Weitergabe von Telekommunikationsdaten an diese Behörde ausgezeichnet.</p>
<p>Auch der US-Konzern Amazon konnte zwei Preise für sich verbuchen. In der Kategorie Arbeitswelt wurden die Standorte Bad Hersfeld und Koblenz für die Verletzung der Persönlichkeitsrechte von Arbeitnehmern durch die Einforderung des Zugriffs auf die Gesundheitsdaten ihrer Mitarbeiter ausgezeichnet, während im Bereich Wirtschaft die Crowdworking-Plattformen Amazon Mechanical Turk und Elance-oDesk für die Implementierung des digitalen Tagelöhnertums geehrt wurden. Hart erkämpfte Arbeitnehmerrechte wie Urlaubsanspruch, Krankenversicherung und Mindestlohn werden von den Plattformen umgangen und Arbeitsleistungen durch automatische Screenshots und das Auslesen von Tastenanschlägen überprüft.</p>
<p>In der Kategorie Technik ging der Preis an die Spielzeughersteller Mattel und Toytalk für die „Hello Barbie“-Puppe. Sie kann Gespräche aufzeichnen, diese in der Cloud speichern und nach passenden Antworten suchen. Eine zusätzliche Funktion der Spionin im Kinderzimmer ist das Versenden automatischer Tagesberichte an die Eltern. So sind die Kinder niemals alleine und die besorgten Eltern stets beruhigt – dabei wäre ein flaues Gefühl in der Magengegend bei solchen Produkten angebracht.</p>
<p>Eine Übersicht über alle verliehenen Preise ist <a href="https://bigbrotherawards.de/2015" target="_blank" rel="noopener noreferrer">hier</a> zu finden.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Bild: <a href="https://www.flickr.com/photos/duncan/5510161001/" target="_blank" rel="noopener noreferrer">duncan c</a></p>
<p><a href="http://politik-digital.de/wp-content/uploads/CC-Lizenz-630x11011.png" target="_blank" rel="noopener noreferrer"><img decoding="async" class="alignleft  wp-image-139428" src="http://politik-digital.de/wp-content/uploads/CC-Lizenz-630x11011.png" alt="CC-Lizenz-630x1101" width="441" height="77" /></a></p>
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		<title>Rebranding: Aus #VDS wird Höchstspeicherfrist</title>
		<link>https://www.politik-digital.de/news/rebranding-aus-vds-wird-hoechstspeicherfrist-145375/</link>
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		<dc:creator><![CDATA[Julie Rothe]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 15 Apr 2015 14:39:13 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[News]]></category>
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		<category><![CDATA[Vorratsdatenspeicherung]]></category>
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					<description><![CDATA[Manche Ideen sind nicht totzukriegen. Egal wie viele Gerichte ein Gesetz für verfassungswidrig erklären, egal wie groß der Protest in [&#8230;]]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p><a href="http://politik-digital.de/wp-content/uploads/hsf-bearb.jpg"><img decoding="async" class="alignnone size-full wp-image-145380" src="http://politik-digital.de/wp-content/uploads/hsf-bearb.jpg" alt="hsf bearb" width="640" height="280" /></a>Manche Ideen sind nicht totzukriegen. Egal wie viele Gerichte ein Gesetz für verfassungswidrig erklären, egal wie groß der Protest in Politik und Bevölkerung ist – die Vorratsdatenspeicherung geistert seit Jahren durch das Land.</p>
<p>Nach dem Anschlag auf die Redaktion von <a href="http://politik-digital.de/trotz-charlie-hebdo-nein-zur-vorratsdatenspeicherung" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Charlie Hebdo</a> am 7. Januar dieses Jahres ließen die Rufe nach mehr Überwachung aus der Politik nicht lange auf sich warten. Vor knapp einem Monat dann gab auch der SPD-Parteivorsitzende Sigmar Gabriel seine Zurückhaltung auf und forderte seinen Parteigenossen und Justizminister Heiko Maas auf, einen neuen Vorschlag für eine Vorratsdatenspeicherung in Deutschland vorzulegen. Maas hatte zuvor mehrfach öffentlich seine Skepsis gegenüber einer anlasslosen Speicherung von Verbindungsdaten geäußert und nach dem Entscheid des EuGH vom April 2014 auch klargestellt, dass nationale Alleingänge für ihn nicht in Fragen kommen. In den folgenden Tagen und Wochen überraschte der Vizekanzler dann mit verschiedenen <a href="https://netzpolitik.org/2015/gabriel-vorratsdatenspeicherung-nsu/" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Fallbeispielen</a>, in denen eine Vorratsdatenspeicherung seiner Meinung nach zur Aufklärung von Straftaten geholfen hätte. Der Überprüfung konnte zwar kein Szenario standhalten, aber am Zeitplan für neue Eckpunkte für die Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung bis zum Sommer wurde stoisch festgehalten.</p>
<h3>Des Kaisers neue Kleider</h3>
<p>Heute nun legten das Justizministerium und das CDU-geführte Innenministerium unter Thomas de Maizière in getrennten Pressemitteilungen noch schneller als erwartet ihre gemeinsamen Vorschläge für eine verfassungskonforme Überwachung der Kommunikationsdaten der Bürger vor. Die strengen Vorgaben aus den Urteilen des Bundesverfassungsgerichts (2010) und des Europäischen Gerichtshofs soll der neue Entwurf einhalten.</p>
<p>Wie es sich für einen ordentliche Relaunch gehört, wird das ungeliebte Produkt zunächst umbenannt, damit nicht sofort die eingespielten Abwehrreflexe beim Bürger ausgelöst werden. Vorratsdatenspeicherung heißt jetzt Höchstspeicherfrist, sonst ändert sich nix.</p>
<p>Die neuen <a href="http://www.bmjv.de/SharedDocs/Downloads/DE/pdfs/20150415-Leitlinien-HSF.pdf?__blob=publicationFile" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Leitlinien</a> sehen vor, bei der Kommunikation anfallende Verkehrsdaten befristet zu speichern. Das sind Rufnummern der beteiligten Anschlüsse, Zeitpunkt und Dauer des Anrufs bzw. des Empfangs einer Nachricht und beim Mobilfunk auch die Standortdaten, IP-Adressen einschließlich Zeitpunkt und Dauer der Vergabe einer IP-Adresse. Ausgenommen sind die Inhalte der Kommunikation, der E-Mail-Verkehr und aufgerufene Webseiten. Die Daten sollen künftig für zehn Wochen gespeichert werden, für Standortdaten gilt eine verkürzte Speicherdauer von vier Wochen, um die Erstellung von Bewegungsprofilen zu verhindern. Ein Abruf der Daten ist nur bei schwersten Straftaten und unter Richtervorbehalt vorgesehen. Der Straftatenkatalog orientiert sich am Katalog zur Wohnraumüberwachung und umfasst neben Straftaten mit terroristischem Hintergrund vor allem Handlungen, die geeignet sind, Leib, Leben, Freiheit oder auch die sexuelle Selbstbestimmung Dritter zu gefährden. Die Übersicht ist den Leitlinien beigefügt und gibt Einblick in die Definition „schwerster Straftaten“.</p>
<p>Nach der Kritik des Bundesverfassungsgerichts soll für Berufsgeheimnisträger (wie Ärzte, Anwälte oder Journalisten) ein Abruf- und Verwertungsverbot der gespeicherten Daten gelten. Ob dem besonderen Schutz von zeugnisverweigerungsberechtigten Personen damit Genüge getan wird, ist fraglich, da die Kommunikationsdaten beider Teilnehmer trotzdem für zehn Wochen gespeichert werden wie bei allen andere Nutzern auch.</p>
<p>Eine Ankündigung in den Leitlinien könnte noch teuer werden. Da die Anbieter von Telekommunikationsdiensten die abgerufenen Daten im Inland sicher verschlüsselt in gesonderten Einrichtungen speichern sollen, stellt das BMJV in Aussicht, die Dienstleister für die Umsetzung der Speicherpflicht zu entschädigen, sollte ihnen eine zu hohe Kostenlast entstehen. Was passiert, wenn Daten verloren gehen oder Server angegriffen werden – dazu schweigt sich das Ministerium aus. Nur der neue Straftatbestand „Datenhehlerei“ soll die Strafverfolgung im Ernstfall ermöglichen.</p>
<p>Die heute vorgestellten Leitlinien sehen also weiterhin eine anlasslose, flächendeckende Speicherung der Telekommunikationsdaten aller Bürger Deutschlands vor. Das Gefühl der ständigen Überwachung, das sowohl vom Bundesverfassungsgericht als auch dem EuGH kritisiert wurde, dürfte durch die vorgestellten Maßnahmen nicht abgeschwächt werden. Justizminister Maas muss nun die Wiederbelebung der Vorratsdatenspeicherung verteidigen und sich der Kritik der VDS (heute: HSF)-Gegner stellen, zu denen er noch bis vor einem Monat ebenfalls zählte. So schnell geht es manchmal in der Politik.</p>
<p>Bild: <a href="https://www.flickr.com/photos/dgbalancesrocks/397698413" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Dave Gorman</a></p>
<p><a href="http://politik-digital.de/wp-content/uploads/CC-Lizenz-630x11011.png" target="_blank" rel="noopener noreferrer"><img decoding="async" class="alignleft  wp-image-139428" src="http://politik-digital.de/wp-content/uploads/CC-Lizenz-630x11011.png" alt="CC-Lizenz-630x1101" width="441" height="77" /></a></p>
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		<title>Vorratsdatenspeicherung: Fakten-Check und Chronologie</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Jan Voß]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 12 Mar 2015 15:48:26 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[News]]></category>
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					<description><![CDATA[Vorratsdatenspeicherung, Quick-Freeze oder Digitale Spurensicherung. Viele Begriffe für im Grunde ein einziges Phänomen: die vorsorgliche und dementsprechend anlasslose Speicherung von [&#8230;]]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p><a href="http://politik-digital.de/wp-content/uploads/1203_VDS.jpg"><img decoding="async" class="alignnone size-full wp-image-145056" src="http://politik-digital.de/wp-content/uploads/1203_VDS.jpg" alt="1203_VDS" width="640" height="280" /></a>Vorratsdatenspeicherung, Quick-Freeze oder Digitale Spurensicherung. Viele Begriffe für im Grunde ein einziges Phänomen: die vorsorgliche und dementsprechend anlasslose Speicherung von Daten sämtlicher Bürgerinnen und Bürger der Bundesrepublik Deutschland. Kommt sie, kommt sie nicht? Hintergrund und Fakten einer seit Jahren anhaltenden Diskussion.</p>
<h3>Was genau ist Vorratsdatenspeicherung? – Begriffsklärung</h3>
<p>Bei der sogenannten <a href="http://www.bfdi.bund.de/bfdi_wiki/index.php/Vorratsdatenspeicherung" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Vorratsdatenspeicherung</a> (VDS) handelt es sich um die vorsorgliche und dementsprechend anlasslose Speicherung von <a href="http://www.bfdi.bund.de/bfdi_wiki/index.php/Verkehrsdaten" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Verkehrsdaten</a> für einen gewissen Zeitraum. Verkehrsdaten, auch Metadaten genannt, sind Daten, die bei der Durchführung eines Telekommunikationsdienstes erhoben, verarbeitet oder genutzt werden. Unter Verkehrsdaten versteht man nach §96 Telekommunikationsgesetz (TKG) unter anderem E-Mail-Adressen, Datum und Uhrzeit des Zugriffes und der Zustellung der Daten, Routing-Informationen, also den Weg, den Nachrichtenströme in Rechnernetzen nehmen; außerdem Angaben über <a href="http://de.wikipedia.org/wiki/IP-Adresse" target="_blank" rel="noopener noreferrer">IP-Adressen</a>, also die Kennung im Internetprotokoll (IP), die einem Gerät zugewiesen wird, so dass dieses adressierbar und damit erreichbar wird. Weiterhin zählen die Nummer oder Kennung beteiligter Telefonanschlüsse, bei mobilen Anschlüssen auch die Standortdaten zu den Verkehrsdaten. Bei einer Protokollierung von Telefondaten wird also gespeichert, wer wann mit wem wie lange telefoniert hat, und das sowohl für einkommende als auch ausgehende Anrufe. Nicht zu den Verkehrsdaten zählen Angaben mit Bezug zum Inhalt.</p>
<p>Im Jahr 2010 hat die damalige Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger die Vorratsdatenspeicherung in der Form des <a href="http://de.wikipedia.org/wiki/Quick_Freeze" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Quick-Freeze-Verfahrens</a> vorgeschlagen. Dieses hätte die Speicherung nach richterlicher Anordnung auf sieben Tage beschränkt. Da die Verkehrsdaten aber nur in wenigen Ausnahmefällen überhaupt von den Telekommunikationsunternehmen gespeichert werden dürften, können die Daten ebenso selten eingefroren werden, so dass diese Maßnahme praktisch ins Leere laufen würde.</p>
<p>Seit einiger Zeit wird Vorratsdatenspeicherung auch als „<a href="https://www.youtube.com/watch?v=ZCSei796yHA" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Digitale Spurensicherung</a>“ bezeichnet. Diesen Namen hat unter anderem die CSU im Februar 2015 in die Diskussion gebracht. Am Verfahren ändert sich dabei nichts. Mit dem Begriff wird jedoch eine Analogie zur Spurensicherung, ähnlich der analogen Kriminaltechnik an Tatorten von Verbrechen, hergestellt. Die zuvor gespeicherten Daten dienen dabei nicht der Prävention, sondern sollen lediglich zum Einsatz kommen, nachdem ein Verbrechen geschehen ist, und damit bei der Aufklärung helfen.</p>
<h3>Pro und contra Vorratsdatenspeicherung – die wichtigsten Argumente</h3>
<p>Befürworter der Vorratsdatenspeicherung argumentieren mit den großen Vorteilen für eine effektive Strafverfolgung und Gefahrenabwehr sowie mit der Verhinderung von Straftaten und Terroranschlägen. In vielen Bereichen von Terrorismusbekämpfung oder der organisierten Kriminalität bis hin zu Betrugsdelikten bieten Verkehrsdaten häufig den einzigen Ermittlungsansatz. Nur durch sie sei eine Rekonstruktion der Telekommunikationsverbindungen möglich, erklären die Anhänger der Vorratsdatenspeicherung.</p>
<p>Gegner argumentieren, dass die Vorratsdatenspeicherung das grundlegende Prinzip des Rechtsstaates aushebelt und letztlich ins Gegenteil verkehrt: die Unschuldsvermutung. Denn die Vorratsdatenspeicherung trifft anlasslos jeden Menschen, der sich im Internet bewegt oder ein Telefon benutzt. Damit wären alle grundsätzlich verdächtig. In der analogen Welt ist eine Überwachung nur im Verdachtsfall und auf richterliche Anordnung möglich, bei Internet und Telefonie sei dies durch die Vorratsdatenspeicherung ein Dauerzustand, so die Kritiker. Und das letztlich ohne Not und Bedarf, weil entgegen der Behauptungen der Befürworter keinerlei Erkenntnisse darüber existieren, dass die VDS tatsächlich effektiv und damit notwendig zur Aufklärung von Straftaten sei. Weiterhin ist der Speicherort für die Daten bisher ungeklärt. Zumeist werden sie bei den Anbietern gespeichert, bei diesen bestehen jedoch Sicherheitsbedenken.</p>
<h3>Juristischer Hintergrund</h3>
<p>Im Nachhall der Terroranschläge von Madrid im Jahr 2004 und London 2005 hatte die Europäische Union mit der <a href="http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2006:105:0054:0063:DE:PDF" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Richtlinie 2006/24/EG</a> eine Pflicht zur Speicherung von Verkehrsdaten verabschiedet. Die Richtlinie sah eine Speicherung von mindestens sechs Monaten und höchstens zwei Jahren vor. Sie legte fest, welche Daten von den Telekommunikationsunternehmen gespeichert und nur in bestimmten Fällen und in Übereinstimmung mit dem innerstaatlichen Recht an die zuständigen nationalen Behörden weitergegeben werden dürfen. Zu speichern seien dabei die IP-Adressen beim Zugangsanbieter, Telefondaten, E-Mail-Daten und Standortdaten beim Mobilfunk (für genauere Erläuterungen siehe oben).</p>
<p>Bereits am 2. März 2010 hatte das Deutsche Bundesverfassungsgericht sein <a href="http://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2010/03/rs20100302_1bvr025608.html" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Urteil</a> über diverse Verfassungsbeschwerden, unter anderem vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung, einer Gruppe von FDP-Politikern und Bundestagsabgeordneter der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, gesprochen und das geltende deutsche Gesetz für verfassungswidrig und nichtig erklärt. Das Gericht begründete die Entscheidung damit, dass das Gesetz gegen Artikel 10, Absatz 1 des Grundgesetzes (Fernmelde- und Telekommunikationsgeheimnis) verstoße. Alle bis dato gesammelten Daten mussten daraufhin gelöscht werden. Das Gericht urteilte, dass Daten maximal sechs Monate gespeichert, Daten hinreichend gesichert und Geheimnisträger wie Journalisten und Anwälte von der Überwachung ausgenommen seien. Weiterhin dürften die Daten nur nach richterlicher Genehmigung für die Verfolgung schwerer Straftaten genutzt werden.</p>
<p>Am 8. April 2014 erklärte der Europäische Gerichtshof in Luxemburg in seinem <a href="http://www.hrr-strafrecht.de/hrr/eugh/12/c-293-12.php" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Urteil der Großen Kammer C-293/12 und C-495-12 </a>die bis zu diesem Zeitpunkt gültige EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung für ungültig und markierte damit einen Wendepunkt in der Debatte über die Datenspeicherung in Europa. Das Gericht begründete sein Urteil damit, dass die Richtlinie gegen Artikel 7 und 8 der Europäischen Grundrechte-Charta verstieß, also gegen die Achtung des Privatlebens und den Schutz personenbezogener Daten. Die Pflicht zur Datenspeicherung hielten die RichterInnen für einen „besonders schwerwiegenden Eingriff“ in die besagten Grundrechte. Sie betonten in ihrem Urteil, dass Datenspeicherung grundsätzlich legitim sei, mit dem Ziel, schwere Kriminalität zu bekämpfen. Die bisherige Richtlinie sei jedoch viel zu weit gefasst und überschreite die Grenzen der Verhältnismäßigkeit. Die Richtlinie regele darüber hinaus keine Pflicht, den Zugang zu den Daten (also den „zweiten Schritt“) auf die Verfolgung schwerer Straftaten zu beschränken, außerdem gebe es keine Pflicht zur gerichtlichen Kontrolle des Zugriffs. Die Dauer der Speicherung (zwischen sechs und 24 Monaten) sei viel zu undifferenziert geregelt, und die Missbrauchsrisiken bei den speichernden Telefonunternehmen würden nicht wirksam bekämpft. Zudem schreibe die Richtlinie nicht vor, dass die Daten im Gebiet der EU gespeichert werden müssen.</p>
<h3>Situation in Deutschland</h3>
<p>In Deutschland ist die Umsetzung der Vorratsdatenspeicherung weiterhin möglich, jedoch durch die Urteile des Bundesverfassungsgerichts und des EuGH stark eingeschränkt. Nach den Anschlägen von Paris auf die Redaktion von „Charlie Hebdo“ wurde von PolitikerInnen der CDU und CSU die Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung in Deutschland gefordert. Aktuelle <a href="http://www.welt.de/politik/deutschland/article138169830/Regierung-will-Vorratsdatenspeicherung-bald-umsetzen.html" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Presseberichte</a>, nach denen das Bundesinnen- und das Justizministerium zurzeit an einem neuen Vorstoß zur Vorratsdatenspeicherung arbeiten würden, <a href="http://www.sueddeutsche.de/digital/vorratsdatenspeicherung-maas-gegen-datensammeln-1.2383975" target="_blank" rel="noopener noreferrer">dementierte Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD)</a> postwendend. Es gebe zwar Gespräche zwischen den Ministerien, jedoch bisher ohne neue Ergebnisse. Die Schwierigkeit besteht darin, die Auflagen der Urteile des Europäischen Gerichtshofes und des Bundesverfassungsgerichtes zu erfüllen.</p>
<h3>Und wie geht es weiter?</h3>
<p>In Frankreich und in Großbritannien werden Verkehrsdaten aktuell weiterhin für zwölf Monate, in Polen sogar 24 Monate lang gespeichert. Auch Tschechien und Rumänien haben die Vorratsdatenspeicherung eingeführt, dort zweifeln die obersten Gerichte jedoch an der Rechtmäßigkeit der Gesetze. In Schweden wurde die EU-Richtlinie zwar umgesetzt, jedoch erst nach einem EuGH-Urteil im Jahr 2012, das sie zur Umsetzung der Richtlinie verurteilte. In den Niederlanden wurde die Vorratsdatenspeicherung vor wenigen Tagen  von einem Gericht in Den Haag <a href="http://www.heise.de/newsticker/meldung/Gericht-in-den-Niederlanden-untersagt-Vorratsdatenspeicherung-2572973.html" target="_blank" rel="noopener noreferrer">außer Kraft gesetzt</a>.<br />
Durch das Urteil des EuGH wurde nur die Pflicht der Umsetzung der Vorratsdatenspeicherung in den EU-Mitgliedsstaaten außer Kraft gesetzt. Es kann jedoch eine neue Richtlinie verabschiedet werden, wenn sie den Kriterien des Urteils entspricht. <a href="http://www.heise.de/newsticker/meldung/Vorratsdatenspeicherung-Bruessel-versetzt-die-grosse-Koalition-2571322.html" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Seitens der EU-Kommission wurde jedoch betont</a>, man plane zurzeit keine neue Initiative zum Protokollieren von NutzerInnendaten. Auch in Deutschland besteht die Möglichkeit, dass die Vorratsdatenspeicherung wieder eingeführt wird, jedoch müsste eine neue Gesetzesvorlage die Auflagen des EuGH und des Bundesverfassungsgerichts erfüllen.</p>
<p>Bild: <a href="http://www.flickr.com/photos/twicepix/3332884383" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Martin Abegglen</a></p>
<p><a href="http://politik-digital.de/wp-content/uploads/CC-Lizenz-630x11011.png" target="_blank" rel="noopener noreferrer"><img decoding="async" class="alignleft  wp-image-139428" src="http://politik-digital.de/wp-content/uploads/CC-Lizenz-630x11011.png" alt="CC-Lizenz-630x1101" width="441" height="77" /></a></p>
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		<title>Balance zwischen Privatsphäre und Sicherheit – Geht das?</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Anne Korn]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 16 Jun 2014 13:28:12 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[Freiheit und Sicherheit müssen immer in der Balance gehalten werden. Deshalb muss alles dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gehorchen.&#8221; So sprach [&#8230;]]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p><a href="http://politik-digital.de/wp-content/uploads/sicherheit-und-freiheit.png"><img decoding="async" class="alignnone size-full wp-image-140437" alt="sicherheit und freiheit" src="http://politik-digital.de/wp-content/uploads/sicherheit-und-freiheit.png" width="640" height="328" /></a>Freiheit und Sicherheit müssen immer in der Balance gehalten werden. Deshalb muss alles dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gehorchen.&#8221; So <a href="http://www.zeit.de/2013/29/angela-merkel-interview">sprach Angela Merkel im vergangenen Juli</a> in Reaktion auf den NSA-Skandal. Ähnlich formulierte es soeben <a href="http://politik-digital.de/eurodig-der-weg-ist-das-ziel/">Frank-Walter Steinmeier auf dem EuroDIG</a>. Aber wie sieht es nun aus mit der schwierigen Balance von Freiheit und Sicherheit, Privatsphäre und freier Meinungsäußerung? Eine Betrachtung.<br />
Privatsphäre ist eine wichtige Voraussetzung für Freiheit. Ihre Bedrohung „hat <a href="https://www.amnesty.de/2013/9/9/glaeserner-mensch?destination=node%2F24181">weitreichende Konsequenzen</a>. Die <a href="http://www.unesco.de/7378.html">UNESCO merkte bereits 2012 an</a>, dass „der Schutz der Privatsphäre eine wichtige Rolle für die Stärkung der Meinungsfreiheit und der politischen Rechenschaftspflicht“ spielt. Gleichzeitig sei „das Verhältnis von Meinungsfreiheit und Achtung der Privatsphäre&#8230; vielschichtig“,  wahrscheinlich ist es ebenso kompliziert wie das Verhältnis von Privatsphäre und Sicherheit.<br />
Daraus resultierende Probleme wurden jüngst offenbar, als der <a href="http://www.tagesschau.de/ausland/google-urteil100.html">Europäische Gerichtshof</a> (EuGH) Internetnutzern gegenüber Google ein „Recht auf Vergessen“ zusprach. Im Zuge dieses Urteils wurde das Spannungsverhältnis zwischen dem Recht auf Privatsphäre und freie Meinungsäußerung beziehungsweise dem Recht auf Informationsbeschaffung hitzig diskutiert. Zum Beispiel <a href="http://www.internet-law.de/2014/05/wer-gegen-netzsperren-ist-muss-auch-das-eugh-urteil-zu-loeschpflichten-von-google-ablehnen.html">kritisiert der Jurist Thomas Stadler</a>: „Der EuGH unternimmt… erst gar nicht den Versuch einer ergebnisoffenen Abwägung zwischen dem Persönlichkeitsrecht einerseits und der Meinungs- und Informationsfreiheit andererseits, sondern postuliert einen regelmäßigen Vorrang des Datenschutzes.“<br />
Dementsprechend sah es im vergangenen Jahr so aus, als würden Regierungen vielerorts gegenüber dem Recht auf Privatsphäre regelmäßig den Vorrang der nationalen Sicherheit postulieren. So sind Grund- und Menschenrechte <a href="http://www.heise.de/tp/artikel/23/23625/1.html">im so genannten &#8220;Kampf gegen den Terror&#8221;… zunehmend unter Druck geraten</a>“. Zum Beispiel in Deutschland, wo die NSA und der britische GCHQ millionenfach Kommunikationsdaten deutscher Bürger ab- und somit massiv in die Grundrechte von Millionen Deutschen eingreifen. Eine entschiedene Reaktion der Regierung darauf steht bis heute aus.</p>
<h3>Der Schutz der Privatsphäre ist in Deutschland rechtlich verbrieft</h3>
<p>Dabei lautet Artikel 1 des Grundgesetzes (GG): <i>„Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.“<br />
</i>In Verbindung mit Artikel 2, Absatz 1:  „<i>Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt“  </i>und Artikel 13, Absatz 1 – „<i>Die Wohnung ist unverletzlich“</i> – ergibt sich daraus auch der Schutz der Privatsphäre. Zumal das Recht auf Privatsphäre – und damit auch das Recht, Geheimnisse zu haben – im deutschen Grundgesetz noch an anderer Stelle verankert ist: <a href="http://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_10.html">Artikel 10 GG</a>, Absatz 1: <i>„Das Briefgeheimnis sowie das Post- und Fernmeldegeheimnis sind unverletzlich.“</i><br />
Niemand darf einfach so Briefe öffnen oder ohne richterlichen Beschluss eine Wohnung durchsuchen. Das Fernmeldegeheimnis schützt darüber hinaus die digitale Kommunikation. Diese <a href="https://de.wikipedia.org/wiki/Grundrecht">Grundrechte</a> sind „als beständig, dauerhaft und einklagbar garantiert&#8230; In erster Linie sind sie Abwehrrechte des <a title="Bürger" href="https://de.wikipedia.org/wiki/Bürger">Bürgers</a> gegen den Staat.“ Sie sollen den Bürger vor unverhältnismäßigen und rechtlosen staatlichen Übergriffen schützen und ihm einen „<a href="https://de.wikipedia.org/wiki/Privatsphäre">abgeschirmten Bereich persönlicher Entfaltung</a>“ garantieren.<br />
Sehr erfolgreich ist man mit dem Schutz dieses Bereiches vor NSA und GCHQ jedoch nicht. Vielen Endnutzern sind entsprechende Schutzmaßnahmen schlicht zu umständlich, während sich die Regierung, wenn überhaupt, „<a href="http://www.zeit.de/politik/deutschland/2014-01/notwehr-nsa-spionage-us-botschaft">in Verbalkritik</a>” übt. Man fragt sich, warum. So gab der ehemalige Verfassungsrichter Wolfgang Hoffmann-Riem unlängst <a href="http://www.lto.de/recht/hintergruende/h/nsa-untersuchungsausschuss-schutzpflicht-bnd/">vor dem NSA-Ausschuss zu bedenken</a>, dass „Privatpersonen oder ausländische Behörden wie die NSA… zwar nicht unmittelbar an Grundrechte gebunden [seien], sehr wohl aber an die einfachen Gesetze, die zum Schutz der Grundrechte erlassen werden“, und der Gesetzgeber könnte, <a href="http://www.lto.de/recht/hintergruende/h/nsa-untersuchungsausschuss-schutzpflicht-bnd/">so Ex-Verfassungsrichter Hans-Jürgen Papier</a> „dort, wo ein fremder Staat unabhängig von der Bundesrepublik nach seinem Willen handele… dem mit dem Mittel des Strafrechts begegnen“. <a href="http://www.tagesschau.de/inland/merkel-prism102.html">Zumal</a> „Geheimdienstarbeit… eine hoheitliche Tätigkeit [ist]. Ein Land darf die Bürger eines anderen Landes nicht ohne Erlaubnis überwachen. Haben die Amerikaner es dennoch getan, dann wäre das eine Verletzung der völkerrechtlich geschützten Souveränität“.</p>
<h3>Welche Rolle spielt die Bundesregierung?</h3>
<p>Wieso also nicht mehr Protest seitens der Regierung, angesichts dieser scheinbaren Verletzung des Völkerrechts? Ein Grund könnte sein, dass der deutsche BND selbst verfassungswidrig gehandelt hat. Das werfen ihm <a href="http://www.sueddeutsche.de/politik/nsa-untersuchungsausschuss-juristen-werfen-bnd-verfassungsbruch-vor-1.1972477">zumindest Papier, Hoffmann-Riem und Staatsrechtler Matthias Bäcker vor</a>. Die Bundesregierung mag Bedenken haben, sich gegenüber den USA moralisch aufs hohe Ross zu setzen, wenn ihr eigener Nachrichtendienst selbst nicht grundgesetzeskonform handelt.<br />
Sollte die deutsche Regierung von den Praktiken der NSA gewusst haben, wird es erst recht haarig, denn, so heißt es in der aktuellen Printausgabe des <i>Spiegel</i>: „[D]ann müssen die Kanzlerin und ihr Innenminister die Öffentlichkeit darüber informieren, denn beide trügen damit Mitverantwortung für die Handlungen der Amerikaner, die offenbar in Deutschland gewonnene Daten für das Töten mutmaßlicher Terroristen nutzen“. So weit, so gruselig.<br />
Einen weiteren Anhaltspunkt für das scheinbare Drückebergertum der Bundesregierung bietet aber auch Edward Snowdens <a href="https://netzpolitik.org/2014/snowden-zu-eu-parlament-deutschland-veraenderte-auf-druck-der-usa-g10-gesetz/">Aussage vor dem EU-Parlament</a>: Demnach habe Deutschland auf Druck der USA das G-10 Gesetz geändert. Das G-10 Gesetz regelt die Einschränkungen von Artikel 10 GG – also die Voraussetzungen, unter denen man das, was durch Artikel 10 Absatz 1 ausgeschlossen wird, eben doch darf. Sollte die deutsche Regierung dieses Gesetz in der Tat auf Druck der USA geändert haben, stellt sich einmal mehr die <a href="http://www.carta.info/72015/edward-snowden-in-deutschland-oder-die-grundsatzfrage-der-souveranitat/">Frage nach der deutschen Souveränität</a>. Zumal der Historiker Josef Foschepoth <a href="http://www.faz.net/aktuell/politik/inland/nsa-affaere-der-grosse-bruder-12273323.html#Drucken">herausgefunden haben</a> will, dass <a href="http://www.sueddeutsche.de/politik/us-geheimdienst-in-der-bundesrepublik-deutschland-erlaubte-den-amerikanern-das-schnueffeln-1.1715355-2">offenbar immer noch gültige Geheimabkommen</a> aus der Zeit Konrad Adenauers und Willy Brandts den Amerikanern und Briten das Schnüffeln erlauben.</p>
<h3>Vorratsdatenspeicherung im Namen der Sicherheit</h3>
<p>Doch selbst wenn man nicht so weit gehen will, der Bundesregierung Mitwisserschaft zu unterstellen, tut man sich mit Privatsphäre und Datenschutz in Deutschland bisweilen auch so schwer genug. Etwa beim Thema Vorratsdatenspeicherung. Diese ist <a href="http://de.wikipedia.org/wiki/Artikel_10_des_Grundgesetzes_für_die_Bundesrepublik_Deutschland">in Deutschland nicht erlaubt</a>. Auch der Europäische Gerichtshof lehnte sie im April dieses Jahres ab. Seitdem <a href="http://www.faz.net/aktuell/politik/cdu-vize-strobl-fuer-alleingang-bei-vorratsdatenspeicherung-12905995.html">plädiert</a> der stellvertretende CDU-Vorsitzende Strobl für einen deutschen Alleingang. Begründet werden solche Vorstöße oft im Interesse der Sicherheit – sei es nun vor Kinderpornografie oder Terrorismus. Aber ist, wie die <a href="http://www.zeit.de/2013/29/angela-merkel-interview" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Zeit im Juli 2013 fragte</a>, „Verzicht auf Privatsphäre… der Preis für die Sicherheit?“<br />
Eine der beliebtesten Antworten auf diese Frage lautet, dass &#8220;<a href="http://www.heise.de/tp/artikel/23/23625/1.html">wer nichts zu verbergen hat</a>“, auch nichts befürchten müsse. Diese Einstellung übersieht jedoch, dass der Grundsatz, unbescholtene Bürger hätten nichts zu verbergen, nicht nur digitale Überwachung entschuldigen würde, sondern jegliche Art von Überwachung schlechthin. Schaffen wir also die Privatsphäre ganz ab und installieren in jedem Wohnzimmer eine Kamera – nur für den Fall, dass die dadurch gewonnenen und abgespeicherten Videos irgendwann einmal zur Terrorabwehr wirksam werden könnten. So einem Unsinn würde wohl niemand zustimmen. Niemand möchte die Unterhaltung im eigenen Wohnzimmer öffentlich zugänglich wissen. Jeder hat etwas zu verbergen. Das bedeutet aber nicht, dass der Staat seine Bürger unter „<a href="http://www.carta.info/59993/ich-habe-nichts-zu-verbergen/">Generalverdacht</a>“ stellen kann. Das ist schlicht „<a href="https://www.amnesty.de/2013/9/9/glaeserner-mensch?destination=node%2F24181">Missbrauch der Terrorismusbekämpfung, um ungesetzliche Maßnahmen zu rechtfertigen</a>“. Ein Vorgehen, das <a href="http://www.nbcnews.com/feature/edward-snowden-interview">Edward Snowden gegenüber dem US-Fernsehsender NBC</a> zu Recht als „zutiefst unehrlich“ bezeichnete.</p>
<h3>Ein Blick ins Grundgesetz könnte helfen</h3>
<p>Sicherlich muss es auch darum gehen, <a href="https://www.google.com/url?sa=t&amp;rct=j&amp;q=&amp;esrc=s&amp;source=web&amp;cd=1&amp;ved=0CCUQFjAA&amp;url=http%3A%2F%2Fwww.unesco.de%2F7378.html&amp;ei=0TecU__WLaSv7Aa9xYGACA&amp;usg=AFQjCNGX-iByFmWgIK2nNWeWTQ4NF7F_1Q&amp;bvm=bv.68911936,d.ZGU">eine verantwortungsvolle Balance</a> zwischen Privatsphäre und Meinungsfreiheit, ebenso wie zwischen der Wahrung von Grundrechten und Sicherheit zu schaffen. Diese Balance zu finden, mag nicht immer einfach sein. Auf der Hand zu liegen scheint jedoch auch, <a href="http://www.faz.net/aktuell/feuilleton/debatten/ueberwachung/nsa-gebt-uns-unser-grundrecht-auf-privatsphaere-zurueck-12631089-p3.html">was Georg Mascolo und Ben Scott schreiben</a>: „Zur Freiheit [und damit zum Recht auf Privatsphäre] gehört auch das bisweilen schwer zu ertragende Risiko, nicht alles wissen zu können“.<br />
Deutschland hat den großen Vorteil eines Grundgesetzes, das grundlegende Menschenrechte verbrieft. Als oberste Leitlinie der Politik sollte es bestimmte Entscheidungen erleichtern. Das täte es vermutlich auch, wenn sich die deutsche Regierung endlich auf ihre Pflichten besinnen und, so Hoffmann-Riem, „<a href="http://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2014/nsa_untersuchungsausschuss/279296">das Potential des Grundgesetzes voll… nutzen</a>“ würde. Dafür, dass sie das nicht tut, muss mit Nachdruck eine Erklärung gefordert werden. Die von Frau Merkel im Eingangszitat erwähnte Verhältnismäßigkeit scheint in der aktuellen Situation jedenfalls nicht gegeben.<br />
Bild: <a href="http://de.wikipedia.org/wiki/%C3%9Cberwachung#mediaviewer/Datei:%C3%9Cberwachungskameras_Autohof_in_Th%C3%BCringen_an_A9_03.06.2013_10-07-08.JPG" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Wikimedia/Dirk Franke</a> <a href="http://creativecommons.org/licenses/by/3.0/" target="_blank" rel="noopener noreferrer">(CC BY 3.0)</a><br />
<a href="http://politik-digital.de/wp-content/uploads/CC-Lizenz-630x11011.png"><img decoding="async" class="alignnone  wp-image-139428" alt="CC-Lizenz-630x1101" src="http://politik-digital.de/wp-content/uploads/CC-Lizenz-630x11011.png" width="441" height="77" /></a><br />
&nbsp;</p>
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		<title>Irgendwas mit Europa &#8211; Digitale Presseschau 15/2014</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Florian Schmitt]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 11 Apr 2014 13:13:06 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[So oft die Europäische Union auch abgekanzelt wird – in den letzten beiden Wochen fanden einige Entscheidungen auf verschiedenen Ebenen [&#8230;]]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>So oft die Europäische Union auch abgekanzelt wird – in den letzten beiden Wochen fanden einige Entscheidungen auf verschiedenen Ebenen der EU statt, die aus netzpolitischer Sicht erfreulich sind: Das Europäische Parlament entschied für die Netzneutralität, der EuGH kippte die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung. Vielleicht bestätigt das doch die Wichtigkeit der anstehenden Wahl des Europäischen Parlaments im Mai. Dass diese Entscheidungen aber nicht ausreichen, wir selber mit unseren eigenen Widersprüchlichkeiten und denen des Internets umgehen müssen, lesen Sie in unserer Presseschau.</p>
<h3>Video der Woche</h3>
<p><iframe hcb-fetch-image-from="https://www.youtube.com/watch?v=TWu6IdhOQmo" title="#11 - Jacob Appelbaum on surveillance" width="840" height="473" src="https://www.youtube.com/embed/TWu6IdhOQmo?feature=oembed&#038;width=840&#038;height=1000&#038;discover=1" frameborder="0" allow="accelerometer; autoplay; encrypted-media; gyroscope; picture-in-picture" allowfullscreen></iframe><br />
Der Programmierer, Hacker und Netzaktivist <a href="https://twitter.com/ioerror" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Jacob Applebaum</a> kritisiert für die <a href="http://politik-digital.de/wepromise-europawahl-im-zeichen-der-digitalen-grundrechte/" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Kampagne WEPROMISE</a> die totale Überwachung und fordert dazu auf, das formelle wie informelle Recht auf Widerstand und eine gerechtere Gesellschaft zu nutzen.</p>
<h3><a href="http://irights.info/eugh-entscheidung-zur-vorratsdatenspeicherung-kein-grund-zur-freude)" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Die Vorratsdatenspeicherung ist tot &#8211; lang lebe die Vorratsdatenspeicherung?</a></h3>
<p>Am Dienstag kippte der Europäische Gerichtshof in Luxemburg die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung. Die Diskussion, ob die anlasslose Speicherung von Daten nun endgültig vom Tisch ist, beschäftigte seither die Online- wie Print-Redaktionen. Sogar die Tagesthemen sendeten einen <a href="https://www.youtube.com/watch?v=-TA0_r3_W6c" target="_blank" rel="noopener noreferrer">6-minütigen Beitrag zur VDS</a>. In einem <a href="http://www.sueddeutsche.de/politik/urteil-zur-vorratsdatenspeicherung-ende-der-masslosigkeit-1.1932057" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Kommentar</a> spricht Heribert Prantl von einer Zäsur in der Rechtssprechungspraxis des EuGH und einer „Zeitenwende im europäischen Grundrechtsschutz“. Aus der Sicht von Prantl und vielen anderen ist das Urteil ein Grund zur Freude. Deutlich kritischer sieht das die Politikwissenschaftlerin Lorena Jaume-Palasi. Auf irights.info setzt sie sich dezidiert mit dem Urteil des EuGH auseinander und kommt zu dem Schluss: <a href="http://irights.info/eugh-entscheidung-zur-vorratsdatenspeicherung-kein-grund-zur-freude" target="_blank" rel="noopener noreferrer">„Das Urteil ist kein Sieg gegen die Vorratsdatenspeicherung.“</a></p>
<h3><a href="http://blogs.faz.net/digitaltwin/2014/04/09/titel-550/" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Anonymität im Internet ist unter derzeitigen Bedingungen fast unmöglich</a></h3>
<p>Warum Anonymität im Internet unter den heutigen Bedingungen kaum mehr möglich ist, erklärt Stefan Schulz im FAZ-Blog. Das Internet habe keine dunklen Ecken, auch ohne die Speicherung von Verbindungsdaten und IP-Adressen. Unter Berufung auf neue Forschungen an der Universität Princeton ließe sich nachweisen, dass allein durch „3rd Party Cookies“ Identifizierungen und Überwachung vorgenommen werden können.</p>
<h3><a href="http://www.faz.net/aktuell/feuilleton/debatten/politik-in-der-digitalen-welt/katrin-goering-eckardt-antwortet-auf-martin-schulz-12890070.html?printPagedArticle=true#pageIndex_2" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Widersprüchlichkeiten</a></h3>
<p>Eine weitere Antwort auf den Artikel zum <a href="http://www.faz.net/aktuell/feuilleton/debatten/technologischer-totalitarismus-warum-wir-jetzt-kaempfen-muessen-12786805.html" target="_blank" rel="noopener noreferrer">„determinierten Menschen“</a> von Martin Schulz liefert heute Katrin Göring-Eckhardt von den Grünen. Sie argumentiert, dass das reale menschliche Leben komplexer sei als seine virtuelle Verdopplung. Das Internet dürfe nicht bloß pessimistisch, in Begriffen der Kontrolle und Überwachung, betrachtet werden, es habe darüber hinaus eine freiheitlich-politische und subversive Dimension. Die politischen Umwälzungen in vielen Teilen der Welt seien ohne das Netz nicht mehr denkbar: „Gemacht werden muss die Revolution natürlich weiterhin auf der Straße, aber auf Twitter steht immerhin, auf welcher. In der revolutionären Situation gehört das Netz der Bürgergesellschaft.“</p>
<h3><a href="http://www.faz.net/aktuell/feuilleton/medien/netzaufsicht-wer-regiert-das-internet-12887940.html" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Die Zukunft der Internet Governance</a></h3>
<p>Bereits Ende 2013 setzten sich im sogenannten <a href="http://www.w3.org/2013/10/montevideo.html.en" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Montevideo Statement</a> zentrale Organisationen, die sich mit der Verteilung der Internet-Ressourcen befassen, für eine Internationalisierung der Internet Corporation for Assigned Names and Numbers (ICANN) ein. Am 14. März diesen Jahres gaben die USA bekannt, dass sie die Aufsicht über die ICANN aufgeben werden. Wer regiert also in Zukunft das Internet?, fragt Florian Zimmer-Amrhein.</p>
<h3><a href="http://www.dw.de/hohe-wahlbeteiligung-dank-netzkampagne/a-17550590" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Wahlen, Politik und Soziale Netzwerke</a></h3>
<p>Soziale Netzwerke wie Facebook und Twitter sind hierzulande nicht selten als „Datenkrake“, Plattform für Empörungswellen oder Spaß-Medium verschrien. Wie sieht das eigentlich in anderen Ländern aus? Masood Saifullah <a href="http://www.dw.de/hohe-wahlbeteiligung-dank-netzkampagne/a-17550590" target="_blank" rel="noopener noreferrer">beschreibt</a>, wie in Afghanistan eine Netzkampagne auf Facebook signifikanten Einfuss auf die Wahlbeteiligung genommen habe. Auch aus <a href="http://m.aljazeera.com/story/201449145535825472" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Indien wird berichtet</a>, dass Social Media wahlrelevant sei. Der Social-Media-Forscher des Think Tanks <a href="http://www.demos.co.uk/projects/casm/" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Demos</a>, Carl Miller, ist sogar der Auffassung, dass Social Media die Krise der modernen Politik in Europa lösen könne: <a href="http://www.wired.co.uk/news/archive/2014-02/12/the-coming-storm" target="_blank" rel="noopener noreferrer">„Social media is taking a more and more political turn.“</a><br />
Bild: Screenshot Video<br />
<a href="http://politik-digital.de/4-berliner-hinterhofgespraech-ist-digital-besser-demokratie-und-buergerbeteiligung-im-netz/cc-lizenz-630x110/" rel="attachment wp-att-130752"><img decoding="async" alt="CC-Lizenz-630x110" src="http://politik-digital.de/wp-content/uploads/CC-Lizenz-630x1101.png" width="407" height="71" /></a><br />
&nbsp;</p>
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