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	<title>Wettbewerbsrecht &#8211; politik-digital</title>
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	<description>Information, Kommunikation, Partizipation</description>
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	<title>Wettbewerbsrecht &#8211; politik-digital</title>
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	<item>
		<title>Spam und Telekommunikationsgesetz</title>
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		<dc:creator><![CDATA[mfrost]]></dc:creator>
		<pubDate>Sun, 04 Apr 2004 23:00:00 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<b>Dr. Martina Krogmann<!-- #EndEditable --> 
im tacheles.02-Chat am <!-- #BeginEditable "chat_datum" -->5.4.2004</b>]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p><b>Dr. Martina Krogmann<!-- #EndEditable --><br />
im tacheles.02-Chat am <!-- #BeginEditable "chat_datum" -->5.4.2004</b><!--break--><b><!-- #EndEditable --><br />
</b><br />
<!-- #BeginEditable "chat" --> </p>
<p>
<span style="font-size: x-small; font-family: Arial,Helvetica,sans-serif"><b>Moderator:</b><br />
Liebe Politik-Interessierte, willkommen im tacheles.02-Chat. Die Chat-Reihe<br />
tacheles.02 ist ein Format von tagesschau.de und politik-digital.de<br />
und wird unterstützt von tagesspiegel.de und von sueddeutsche.de.<br />
Zum Chat ist heute die Internetbeauftragte der CDU, Martina Krogmann,<br />
ins ARD-Hauptstadtstudio gekommen. Sind Sie bereit für den 60-Minuten-Chat<br />
mit unseren Usern?</span>
</p>
<p>
<b><img decoding="async" src="http://www.politik-digital.de/salon/photos/mkrogmann.gif" alt="Dr. Martina Krogmann, Internetbeauftragte der Union" align="left" height="104" width="84" />Martina<br />
Krogmann:</b> Ich freue mich auf den Chat 🙂
</p>
<p>
<b>Moderator:</b> Wir fangen mit dem Thema Spam an: Eine erste Frage<br />
von uns vorweg. Sie votieren für eine stärkere Bestrafung<br />
von so genannten Spammern. Wie kann das gehen, diese Leute agieren international?
</p>
<p>
<b>Martina Krogmann :</b> Klar werden wir mit nationalen Gesetzen nicht<br />
alle kriegen aber 10 Prozent der Spams kommen aus Deutschland. Wir können<br />
uns als Politik nicht tatenlos zurücklehnen.
</p>
<p>
<b>Barbara:</b> Der Bundestag hat mittlerweile eine Neuregelung des<br />
Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb verabschiedet, das auch ein<br />
Verbot von Spam-Mails beinhaltet. Wie bewerten Sie diese Neuregelung?
</p>
<p>
<b>Martina Krogmann: </b>Das reicht längst nicht aus, weil nur<br />
das bestehende Recht festgeschrieben wurde. Ein Verbot ohne Sanktionen<br />
schreckt wirklich niemanden ab. Wir fordern Bußgeldstrafen für<br />
Spammer.
</p>
<p>
<b>2m:</b> Die EU hat Deutschland erneut aufgefordert, eine Richtlinie<br />
gegen Spam-Mails und Internet-Cookies in nationales Recht umzusetzen.<br />
Warum wartet die Regierung und was macht die Union?
</p>
<p>
<br />
<b>Martina Krogmann:</b> Die Regierung hat die Richtlinie tatsächlich<br />
ein Jahr zu spät umgesetzt. Am Freitag ist das U.W.G verabschiedet<br />
worden, mit unzureichendem Inhalt &#8211; s.o. Wir haben seitens der Union<br />
schon vor einem halben Jahr ein Bündnis gegen Spam mit betroffenen<br />
Internetprovidern und Verbraucherschützern ins Leben gerufen und<br />
inzwischen einen eigenen Antrag gegen Spam eingebracht.
</p>
<p>
<b>Moderator:</b> Noch mal zur Frage der Bestrafung von Spammern, betrifft<br />
Bußgelder:
</p>
<p>
<b>SW:</b> Ist es denn überhaupt wahrscheinlich, dass Spammer<br />
von solchen Maßnahmen geschockt werden? Denn wenn nur 10 Prozent<br />
der Spams abnehmen, dann würden doch die Kosten der Durchführung<br />
des Gesetzes seinen Nutzen klar übersteigen?
</p>
<p>
<b>Martina Krogmann:</b> Das Bußgeld soll abschreckend wirken.<br />
Ich sehe schon ein Kosten-Nutzen-Verhältnis, zumal die belasteten<br />
ISPs einen Schadensersatzanspruch haben. Außerdem wollen wir die<br />
Bußgeldpflicht auch auf die Beworbenen ausdehnen.
</p>
<p>
<b>Moderator:</b> Und eine weitere Nachfrage dazu:
</p>
<p>
<b>Hein:</b> Wie wollen Sie die Spammer ausfindig machen, wenn Sie<br />
sagen 10 Prozent kommt davon aus Deutschland?
</p>
<p>
<b>Martina Krogmann: </b>Wir brauchen eine enge Kooperation der belasteten<br />
ISPs (Internet Service Provider) mit den Behörden. Außerdem<br />
wollen wir eine zentrale Beschwerdestelle einrichten gegen Spam-Attacken.
</p>
<p>
<b>Moderator:</b> Zur zentralen Beschwerdestelle:
</p>
<p>
<b>Senta:</b> Sie haben gefordert, eine zentrale Beschwerdestelle gegen<br />
Spam einzurichten &#8211; soll dies nur zur Beruhigung der Nutzer beitragen<br />
oder können einer solchen Stelle Befugnisse eingeräumt werden,<br />
gegen Spam vorzugehen?
</p>
<p>
<b>Martina Krogmann:</b> Das macht nur Sinn, wenn sie auch Befugnisse<br />
hat. Um es noch einmal klar zu sagen, durch nationale Gesetze allein<br />
kriegen wir das Problem natürlich nicht in den Griff. Wirtschaft<br />
und Verbraucher müssen gemeinsam mit der Politik Lösungen<br />
finden &#8211; und das möglichst international.
</p>
<p>
<b>Moderator:</b> Ein Nutzer fürchtet um die Werbewirtschaft bei<br />
härterem Vorgehen gegen Spam:
</p>
<p>
<b>tessarakt:</b> &quot;Außerdem wollen wir die Bußgeldpflicht<br />
auch auf die Beworbenen ausdehnen&quot; &#8211; Besteht da nicht eine enorme<br />
Gefahr von &quot;Joe-Jobs&quot;? Gehen dadurch nicht eine Menge Arbeitsplätze<br />
im eMail-Marketing-Bereich verloren?
</p>
<p>
<b>Martina Krogmann:</b> Frage zurück: Was sind &quot;Joe-Jobs&quot;?<br />
Zu der zweiten Frage: Klares Nein &#8211; das OptIn-Prinzip gilt ja für<br />
alle Werbeformen.
</p>
<p>
<b>Mathias Schindler:</b> Vielleicht sollte man den Begriff Joe-Job<br />
kurz klären: &quot;Martina Krogmann setzt sich nachts an den PC<br />
und verschickt über ein offenes Relay Werbung für die SPD,<br />
damit Eichel blechen muss&quot;.
</p>
<p>
<b>Martina Krogmann:</b> Alles klar, aber so einfach geht es nicht.<br />
Bußgeldpflicht gibt es nur, wenn der Beworbene sich eines Spammers<br />
bedient.
</p>
<p>
<b>testerond:</b> Schon in zwei Jahren, sagt Bill Gates, wird niemand<br />
mehr über Spam reden. Hinkt die Politik hinterher?
</p>
<p>
<b>Martina Krogmann:</b> Zwei Jahre sind mir zu lang! Ich will die<br />
negativen Auswirkungen von Spam für Wirtschaft und Kommunikation<br />
jetzt bekämpfen!
</p>
<p>
<b>Moderator:</b> Ein Kommentar:
</p>
<p>
<b>TomK32:</b> Wegen der Beschwerdestelle. Es gibt einige Projekte<br />
die schon länger sogenannte Blacklists erstellen, also Adressen<br />
von Servern die Spammern als Hilfsmittel dienen. Die Beschwerdestelle<br />
hätte beim abarbeiten dieser Listen schon viel zu tun.
</p>
<p>
<b>Moderator:</b> Und noch mal zur internationalen Strafbarkeit:
</p>
<p>
<b>tessarakt:</b> Kann man die Bundesregierung irgendwie dazu bringen,<br />
die Regierung der VR China zur Reduzierung der von dort ausgehenden<br />
Spam-Mails zu veranlassen?
</p>
<p>
<b>Martina Krogmann:</b> Der Schlüssel zur Bekämpfung von<br />
Spam auf internationaler Ebene sind globale Vereinbarungen und Verträge.
</p>
<p>
<b>Moderator: </b>Teilen Sie die Meinung dieses Nutzers, Frau Krogmann?
</p>
<p>
<b>Grex0r:</b> Bill Gates versucht das durch kostenpflichtige E-Mails!<br />
Damit mach der diesen Dienst kaputt!
</p>
<p>
<b>Martina Krogmann:</b> Die Spammer machen Email kaputt und nicht<br />
Bill Gates!
</p>
<p>
<b>Moderator:</b> Noch eine Frage zur Strafverfolgung von Spammern:
</p>
<p>
<b>mroth:</b> Wie soll unterschieden werden, ob der Beworbene sich<br />
eines Spammers bedient hat oder nicht?
</p>
<p>
<b>Martina Krogmann:</b> Das kann nur im Einzelfall juristisch nachgewiesen<br />
werden und ist sicherlich nicht einfach &#8211; es geht aber bei anderen Medien<br />
auch.
</p>
<p>
<b>peerer:</b> Die Informationstechnik ist schneller als politische<br />
Institutionen. Die Politik sollte so wenig Staat und so viel Markt wie<br />
möglich praktizieren. Ist die Union hier mal der mal der anderen<br />
Meinung?
</p>
<p>
<b>Martina Krogmann:</b> Ich bin genau Ihrer Meinung! Hier geht es<br />
aber nicht um Markt oder Staat, sondern um die Bekämpfung von kriminellen<br />
Spammern, die immensen volkswirtschaftlichen Schaden verursachen und<br />
die Kommunikation via Email gefährden!
</p>
<p>
<b>TomK32: </b>Und noch eine schwere Frage: Wird es strafbar sein,<br />
wenn man seinen Internet-Server nicht genug absichert gegen Missbrauch?
</p>
<p>
<b>Martina Krogmann:</b> Klares Nein &#8211; einfache Antwort.
</p>
<p>
<b>semi: </b>Welche rechtlichen Schritte wollen Sie zum Schutz des<br />
Anwenders unternehmen?
</p>
<p>
<b>Martina Krogmann:</b> Bußgeld ist eine Maßnahme. Der<br />
Anwender ist aber auch selbst in der Pflicht, sich zu schützen;<br />
z.B. mit Filtersystemen. Noch mal: Das Problem kriegen wir nur gemeinsam<br />
in den Griff &#8211; Wirtschaft, Verbraucher und Politik.
</p>
<p>
<b>useless:</b> Wo genau wird die Wirtschaft durch Spam geschadet?
</p>
<p>
<b>Martina Krogmann:</b> Spam verstopft vor allem bei den ISPs zunehmend<br />
die Leitungen. Die EU-Kommission geht von einem Produktivitätsverlust<br />
von rund 2,5 Milliarden Euro im Jahr 2002 aus. Die ISPs werden gezwungen,<br />
ihre Infrastruktur diesem durch Spam verursachten Datenverkehr anzupassen.<br />
Also letztlich eigentlich entbehrliche Investitionen vorzunehmen.
</p>
<p>
<b>Moderator:</b> Zu einem anderen Thema, der Vorratsspeicherung von<br />
Daten, die von den Providern erwartet wird:
</p>
<p>
<b>Tacheles:</b> Ist die Vorratsdatenspeicherung zur präventiven<br />
Verbrechensbekämpfung nicht wie &quot;mit Kanonen auf Spatzen schießen&quot;?
</p>
<p>
<b>Martina Krogmann:</b> Aus meiner Sicht ja &#8211; eine Vorratsdatenspeicherung<br />
von sechs Monaten bringt aus meiner Sicht keinen Gewinn an Sicherheit<br />
und ist auch im Vergleich zu den Belastungen für die Wirtschaft<br />
unverhältnismäßig. Also: Kanonen auf Spatzen.
</p>
<p>
<b>Mal ne Frage:</b> Die Wirtschaft stellt sich quer, die Kosten für<br />
die Vorratsdatenspeicherung zu übernehmen und fordert vom Staat<br />
eine Entschädigung. Ist die Speicherung überhaupt finanzierbar?
</p>
<p>
<b>Martina Krogmann:</b> Wenn der Staat die Überwachungsvorschriften<br />
zu Lasten der Unternehmen so sehr ausweitet, sie also gewissermaßen<br />
zum &quot;Hilfs-Sheriff&quot; des Staates macht, muss er aus meiner<br />
Sicht sich an den Kosten angemessen beteiligen. In Österreich ist<br />
bereits ein Urteil gefällt worden, nach dem den Unternehmen alle<br />
Kosten für Überwachungsmaßnahmen vom Staat erstattet<br />
werden müssen.
</p>
<p>
<b>Mr. X: </b>Gibt es denn andere Konzepte, um das geforderte &quot;mehr&quot;<br />
an Sicherheit im Bereich der Telekommunikation (vor allem in Hinsicht<br />
auf die Terrorgefahr) zu erreichen?
</p>
<p>
<b>Martina Krogmann:</b> Natürlich darf der Bereich der Telekommunikation<br />
von Sicherheitsmaßnahmen nicht ausgenommen werden. Aber aus meiner<br />
Sicht reicht die bestehende Telekommunikationsüberwachungsverordnung<br />
völlig aus.
</p>
<p>
<b>Roland Koch:</b> Heute konnte man erfahren, dass der Telekom-Chef<br />
Kai-Uwe Ricke Hessens Ministerpräsident Roland Koch überzeugen<br />
konnte, eine neue Haltung zum TKG einzunehmen. Befürchtung: noch<br />
mehr unionsgeführte Länder könnten sich querstellen.<br />
Sollte man sich so sehr von einem Konzern beeinflussen lassen?
</p>
<p>
<b>Martina Krogmann:</b> Die Union hat sich noch nie und wird sich<br />
auch niemals zum verlängerten Arm eines Unternehmens machen.
</p>
<p>
<b>Moderator:</b> Eine Nachfrage zur Finanzierung der Überwachungsmaßnahmen<br />
durch den Staat:
</p>
<p>
<b>mroth:</b> Und woher nimmt der Staat die Mittel um die Überwachungskosten<br />
zu finanzieren? Gibt es dann bald eine &quot;Überwachungssteuer&quot;<br />
auf Internetverbindungen?
</p>
<p>
<b>Martina Krogmann: </b>Die Gedankengänge von Hans Eichel sind<br />
nicht vorhersehbar. Mit der Union sicherlich nicht.
</p>
<p>
<b>tessarakt: </b>Wenn die Überwachung auch auf Internet-Kommunikation<br />
ausgedehnt wird, sind dann überhaupt noch ausreichende Kapazitäten<br />
für richterliche Kontrolle der Überwachungsmaßnahmen<br />
da?
</p>
<p>
<b>Martina Krogmann:</b> Meinen Sie die Frage der Verfassungskonformität?
</p>
<p>
<b>Moderator:</b> Während die Nachfrage läuft, hier schon<br />
mal die nächste Frage:
</p>
<p>
<b>Upsala:</b> Eine Speicherung personenbezogener Daten ohne konkrete<br />
Zweckbindung ist verfassungswidrig. Welche Institution soll die datenschutzkonforme<br />
Verwendung der Daten überwachen?
</p>
<p>
<b>Martina Krogmann:</b> Das frage ich mich auch. Auch ich halte die<br />
Vorratsspeicherung sämtlicher Verkehrsdaten für 6 Monate ohne<br />
konkreten Verdacht für verfassungsrechtlich fragwürdig. Jeder<br />
Bürger wird gewissermaßen einem pauschalen Vorabverdacht<br />
ausgesetzt.
</p>
<p>
<b>Europäer:</b> Peter Schaar (Datenschutzbeauftragter d. Bundes)<br />
sagte, dass angesichts der beschränkten personellen und sachlichen<br />
Ausstattung der Datenschutzbehörden eine umfassende Kontrolle nicht<br />
möglich ist. Gibt es hier mehr Geld, wenn das Gesetz so durchgehen<br />
sollte?
</p>
<p>
<b>Martina Krogmann:</b> Fragen Sie die Befürworter. Aus meiner<br />
Sicht sind die Kassen sowieso schon leer, deshalb glaube ich nicht,<br />
dass für eine bessere Ausstattung der Datenschutzbehörden<br />
mehr Geld bewilligt wird.
</p>
<p>
<b>polis2:</b> Ist der Datenschutz nicht durch zu viele unterschiedliche<br />
Gesetze geregelt? Brauchen wir nicht mehr Klarheit?
</p>
<p>
<b>Martina Krogmann:</b> Ja, ich spreche mich seit langem für<br />
eine Zusammenfassung aller datenschutzrechtlicher Regelungen und Gesetze<br />
in einem zentralen Gesetz aus.
</p>
<p>
<b>Moderator:</b> Hier ist die Erläuterung der nicht ganz klar<br />
formulierten Frage (Wenn die Überwachung auch auf Internet-Kommunikation<br />
ausgedehnt wird, sind dann überhaupt noch ausreichende Kapazitäten<br />
für richterliche Kontrolle der Überwachungsmaßnahmen<br />
da?):
</p>
<p>
<b>tessarakt:</b> Ich meine es so, wie ich es geschrieben habe. Wenn<br />
Richter nur noch ihre Unterschrift unter Anträge der Staatsanwaltschaft<br />
setzt, ist das sicherlich nicht mehr verfassungskonform.
</p>
<p>
<b>Martina Krogmann:</b> Ein bestimmtes Niveau der richterlichen Überprüfung<br />
bei der Anordnung der Überwachung darf in der Tat nicht unterschritten<br />
werden. Automatismen sind unbedingt zu vermeiden.
</p>
<p>
<b>Moderator: </b>Hier gibt es zwei Nachfragen zu der Position der<br />
CDU bei der Vorratsdatenspeicherung:
</p>
<p>
<b>polis2:</b> Aber die Unionsregierten Länder wollen die Datenspeicherung.<br />
Ein Konflikt zwischen Sicherheitspolitik und Datenschutz?
</p>
<p>
<b>Hein:</b> Hat die CDU sich nicht für die verlängerte Vorratsdatenspeicherung<br />
stark gemacht gehabt? Wollte nur mal nachfragen&#8230;
</p>
<p>
<b>Martina Krogmann:</b> Die CDU-Bundestagsfraktion hat sich in einem<br />
Antrag gegen die Vorratsspeicherung ausgesprochen. Bei den Ländern<br />
geht die Befürwortung der Vorratsspeicherung querbeet durch CDU,<br />
aber auch SPD-regierte Länder. Das Telekommunikationsgesetz geht<br />
ja jetzt in den Vermittlungsausschuss, ich werde dort mitarbeiten &#8211;<br />
mit der klaren Zielsetzung, zu praktikablen Regelungen zwischen Sicherheits-<br />
und Wirtschaftsinteressen zu kommen!
</p>
<p>
<b>Mathias Schindler:</b> Martina: Ist das Papier &quot;Leitlinien<br />
zur inneren Sicherheit&quot; der CDU noch aktuell, was die Aussagen<br />
zur Vorratsdatenspeicherung angeht?
</p>
<p>
<b>Martina Krogmann: </b>Hallo Mathias, gute Politik entwickelt sich<br />
immer weiter 🙂
</p>
<p>
<b>Moderator:</b> Zu weiteren Themen: Microsoft soll mehrere 100 Mio.<br />
Euro bezahlen, da das Unternehmen angeblich gegen das Wettbewerbsrecht<br />
verstoßen hat.
</p>
<p>
<b>herzog:</b> Halten sie das EU Verfahren gegen Microsoft für<br />
richtig? Sollte Deutschland auch die Gerichte anrufen?
</p>
<p>
<b>Martina Krogmann:</b> Kartellsünder sollten grundsätzlich<br />
vor Gericht landen. Ob Microsoft im vorliegenden Fall einer war, werden<br />
die Gerichte zu klären haben.
</p>
<p>
<b>peerer: </b>Die Verbände der Musikindustrie wollen ab sofort<br />
gerichtlich gegen P2P-Nutzer vorgehen, um gegen illegale Musikangebote<br />
vorzugehen. Unterstützen sie dieses Vorgehen?
</p>
<p>
<b>Martina Krogmann: </b>Auch gegen Urheberrechtssünder muss vorgegangen<br />
werden. Urheberrechte sind Eigentumsrechte, wenn die nicht mehr geschützt<br />
sind, fehlt der Ansporn für Kreativität.
</p>
<p>
<b>herzog:</b> Brauchen wir einen IT-Minister, da das Thema Informationsgesellschaft<br />
auf zu viele Ministerien verteilt ist?
</p>
<p>
<b>Martina Krogmann:</b> Nur ein neuer Posten als IT-Minister bringt<br />
uns sicherlich nicht weiter. Was wir brauchen ist eine stärkere<br />
Bündelung aller IT-relevanten Themenbereiche und den dazugehörigen<br />
Kompetenzen. IT-Politik ist Querschnitts-Politik und betrifft fast alle<br />
Ministerien. Wenn jeder isoliert für sich hin muckelt &#8211; so wie<br />
in den vergangenen Jahren &#8211; bleiben wir in Deutschland ein IT-Flickenteppich<br />
und fallen weiter zurück. Deshalb: Bündelung ja, eine neue<br />
Behörde nein.
</p>
<p>
<b>Moderator:</b> Wir kommen zu den letzten Fragen: Nachfragen zum<br />
Thema Urheberrecht:
</p>
<p>
<b>Raffi: </b>Aber ist die Härte dieses Vorgehens (gleichsetzen<br />
mit Straftätern in Werbekampagnen) ihrer Meinung nach angemessen?
</p>
<p>
<b>Martina Krogmann:</b> Sicherlich nicht, dennoch muss das Bewusstsein<br />
dafür geschärft sein, dass im Internet nicht alles gratis<br />
ist.
</p>
<p>
<b>Moderator:</b> Wir kommen bereits wieder zur letzten Frage:
</p>
<p>
<b>errewq:</b> Ist das Thema Internet ihren Fraktionskollegen ein begriff?<br />
Ist der Bundestag digital auf dem Stand der Dinge oder wünschen<br />
sie sich einen besseren Dienstleiter?
</p>
<p>
<b>Martina Krogmann:</b> Bei den Fraktionskollegen ist das Thema Internet<br />
genauso bekannt oder unbekannt wie in der gesamten Bevölkerung.<br />
Der Bundestag ist digital gut dabei.
</p>
<p>
<b>Moderator:</b> Liebe Nutzerinnen und Nutzer! Leider ist unsere Zeit<br />
bereits um. Vielen Dank an alle User für das große Interesse.<br />
Leider sind wie immer viele Fragen unbeantwortet geblieben. Vielen Dank<br />
auch an Sie, Frau Krogmann, dass Sie sich Zeit für den Chat genommen<br />
haben. <br />
Das Transkript dieses Chats finden Sie auf den Seiten der Veranstalter.<br />
Das tacheles.02-Team wünscht allen noch einen angenehmen Tag! Wir<br />
würden uns freuen, wenn Sie beim nächsten Mal wieder dabei<br />
sein können!
</p>
<p>
<b>Martina Krogmann: </b>Vielen Dank, ich bin gerne wieder dabei. Wer<br />
möchte kann mich direkt kontaktieren unter martina.krogmann@bundestag.de.
</p>
<p>
<b>Moderator:</b> Oder www.martina-krogmann.de.</p>
]]></content:encoded>
					
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			</item>
		<item>
		<title>Zu spät gegen Spam</title>
		<link>https://www.politik-digital.de/news/econsumer-spam-doss1-shtml-3153/</link>
					<comments>https://www.politik-digital.de/news/econsumer-spam-doss1-shtml-3153/#respond</comments>
		
		<dc:creator><![CDATA[jmau]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 17 Sep 2003 23:00:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[News]]></category>
		<category><![CDATA[Spam]]></category>
		<category><![CDATA[Europäisches Recht]]></category>
		<category><![CDATA[unlauterer Wettbewerb]]></category>
		<category><![CDATA[Medienpolitik]]></category>
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		<guid isPermaLink="false">https://www.politik-digital.de/uncategorized/econsumer-spam-doss1-shtml-3153/</guid>

					<description><![CDATA[Deutschland wird die EU-Richtlinie gegen Spam verspätet umsetzen, sagt die CDU. Kritiker halten das Gesetz für machtlos. Die Regierung sollte SPAM zum Thema des UN-Gipfels zur Informationsgesellschaft machen.]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Deutschland wird die EU-Richtlinie gegen Spam verspätet umsetzen, sagt die CDU. Kritiker halten das Gesetz für machtlos. Die Regierung sollte SPAM zum Thema des UN-Gipfels zur Informationsgesellschaft machen.<!--break-->
                    </p>
<p>Ein US-User bekommt im Durchschnitt gut dreimal soviel unerwünschte Werbemails wie ein deutscher User. Und dass, obwohl es in mehreren Bundesstaaten der USA Anti-Spam-Gesetze gibt. In Virginia, dem Bundesstaat mit den schärfsten Gesetzen, wird Spam als Einbruch in den Computer angesehen, strafrechtlich verfolgt und kann zu mehrjährigen Haftstrafen führen.</p>
<p>In Deutschland gibt es bisher kein Spam-Gesetz. Bis Ende Oktober müsste Deutschland eigentlich die<br />
                    <a href="http://www.dud.de/dud/documents/eu-15396d-020121.pdf" target="_blank" rel="noopener noreferrer">EU-Richtlinie</a> zum Datenschutz für elektronische Kommunikation vom 12. Juli 2002 umsetzen. Die darin festgelegte Opt-in-Regelung wäre eine neue Grundlage in der Rechtssprechung. Bei Opt-in darf ein Versender nur mit vorheriger Erlaubnis des Empfängers Werbung verschicken. Nach der bisherigen Opt-out–Regelung darf das Unternehmen Werbung versenden bis der Empfänger die Werbesendung ausdrücklich abbestellt oder um Unterlassung bittet. Anfang Mai hat die Bundesregierung eine<br />
                    <a href="http://www.bmj.bund.de/ger/themen/wirtschaft_und_recht/10000709/?sid=3b9468b1b92dd9a88af9de4a236c4d30" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Neufassung</a> des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) vorgelegt, in der die EU-Richtlinie umgesetzt werden soll. Dass das Gesetz fristgemäß in Kraft tritt, darf bezweifelt werden. Martina Krogmann, IT-Expertin der CDU: &#8220;Eine verzögerte Umsetzung ist absehbar, zumal noch eine Anhörung des Rechtsausschusses zu Einzelfragen des UWG erfolgen soll.&#8221; Das Gesetz wird wohl frühestens Anfang nächsten Jahres rechtskräftig.</p>
<p>Regierungsparteien und Opposition befürworten das Gesetz grundsätzlich, ringen aber noch um Feinheiten. Renate Künast, deren Verbraucherschutzministerium an der UWG-Novelle beteiligt war, ist gegen eine Strafverfolgung wie es in Virginia der Fall ist. Die CDU fordert diese strafbewehrte Ahndung von Spam-Mails und die Einrichtung einer zentralen Melde- und Beschwerdestelle. Doch mit einer Entlastung der Posteingänge ist auch dann kaum zu rechnen. Das neue UWG ist ein erster Schritt in den digitalen Verbraucherschutz, aber kein Bollwerk gegen Spam.</p>
<p>Das UWG verbessert das Wettbewerbsrecht und damit vor allem die Rechtssituation von Unternehmen, deren Konkurrenten spammen. Private Spam-Opfer können nach wie vor nur mit einem<br />
                    <a href="http://www.recht-im-internet.de/themen/spam/urteile.htm" target="_blank" rel="noopener noreferrer">aufwendigem Prozedere</a> gegen ihre Peiniger vorgehen. Eine mögliche Methode: Das Spam-Opfer fordert den Versender zu einer strafbewehrten Unterlassungserklärung auf. Darin muss sich der Unterzeichner verpflichten, die Belästigung zu unterlassen. Bei Verstoß drohen bis zu 5000 € Strafe.</p>
<p>
                    <strong>Provider tanzen auf zwei Hochzeiten</strong><br />
                    <br />Nicht zu Spam im rechtlichen Sinne zählen auch nach dem UWG Werbe-Mails von Unternehmen, mit denen der Empfänger bereits in geschäftlichem Kontakt gestanden hat. Dazu gehört die – ebenfalls häufig unerwünschte – Werbung von Providern wie YAHOO, AOL, GMX oder WEB.DE. Der als Cajun-Spammer bekannte Richard Scelson wirft den Providern deshalb nicht zu unrecht Heuchelei vor. Tatsächlich tanzen die Provider auf zwei Hochzeiten. In der Anti-Spam-Bewegung stehen sie an forderster Front. Sie spüren Spammer auf, bieten eMail-Filter an und stellen Aktionsseiten wie<br />
                    <a href="http://www.antispamday.de/" target="_blank" rel="noopener noreferrer">www.antispamday.de</a> ins Netz. Denn ihre Server ächzen unter der Last des Spam – und sie haben ein ehrliches Interesse daran, sich vom Spam zu befreien. Andererseits schicken sie ihren Kunden selbst fast täglich unerwünschte Mails und verdienen damit gutes Geld. Opt-in ändert daran nichts, weil es sich um eine bestehende Geschäftsbeziehung handelt.</p>
<p>
                    <strong>Spammer sind Global Player und durch Netzrecht kaum zu beeindrucken</strong><br />
                    <br />Machtlos bleibt das Gesetz gegen die zwei Hauptprobleme im Kampf gegen Werbemails: Die meisten Spammer bleiben anonym und der Großteil des Spam kommt aus dem nicht europäischen Ausland. Wer in Asien oder den USA sitzt und Spam anonym an eine deutsche Domain schickt, ist mit deutschem oder europäischem Recht nicht zu beeindrucken.</p>
<p>Die Industrie setzt deshalb auf eine technische Lösung. Der Verband der Internetwirtschaft eco begrüßt zwar die Gesetzesnovelle der Bundesregierung und<br />
                    <a href="http://www.eco.de/servlet/PB/menu/1206752/index.html" target="_blank" rel="noopener noreferrer">fordert eine schnelle Umsetzung</a>. Er will das Problem aber – wie die US-Kollegen auch – durch Filtersysteme für eMails beheben. Dafür hat eco extra eine Anti-Spam-Task-Force eingerichtet. Denn „nationale Anti-Spam-Gesetze oder Rechtsprechungen sind gegen das globale Spam-Problem bisher weitgehend machtlos“, sagt Sven Karge, Koordinator der eco-Task-Force. Dr. Werner Ruether, Kriminologe an der Universität Bonn, pflichtet ihm bei: Was fehle, sind „weniger nationale, sondern vor allem supra-nationale Rechtsnormen“. Es handelt sich also um ein bekanntes Dilemma: nationalstaatliche Lösungen bleiben im globalen System wirkungslos.</p>
<p>Martina Krogmann von der CDU fordert: „Die Bundesregierung muss handeln und sich zum Vorreiter auf internationaler Ebene machen.“ Eine gute Chance sei der Ende des Jahres stattfindende<br />
                    <a href="http://www.gipfelthemen.de" target="_blank" rel="noopener noreferrer">UNO-Weltgipfel zur Informations- und Wissensgesellschaft</a> . Dort müsse Deutschland darauf hinwirken, „dass in den USA – entgegen der sich aktuell abzeichnenden Tendenz – ebenfalls eine Opt-In-Regelung getroffen wird“.</p>
<p>
                    <strong>Spam-Profite einkassieren</strong><br />
                    <br />Den Kopf müssen die nationalen Gesetzgeber trotzdem nicht in den Sand stecken. Man könne, so Kriminologe Ruether, zumindest auf die deutschen Spammer Einfluss nehmen, indem man ihre „bisher eindeutig positive Kostenbilanz in Zukunft negativer gestaltet“. Statistisch kommen auf 100.000 Spam-Mails 100 Rückfragen der User. Diese Quote von 0,1 Prozent rechnet sich für die Spammer, ihr Aufwand ist gleich Null. Verbraucherschutz-ministerin Renate Künast hat deshalb angekündigt, dass Gewinne die unter Verletzung der neuen Opt in-Regelung erzielt werden, demnächst eingezogen und dem Bundeshaushalt zugeführt würden. Dieser „Gewinnabschöpfungsanspruch“ ist Teil des neuen UWG-Entwurfes und resultiert aus der Tatsache, dass wettbewerbswidriger Spam zwar vielen schadet, es aber kaum zur Anklage kommt, weil die Schadenshöhe für den Einzelnen gering bleibt.</p>
<p>Was bleibt unterm Strich in der Mailbox? Die eco-Task Force, die Ende Mai 2003 ins Leben gerufen wurde, versichert in einem Schreiben: „90 Prozent des Spam kann durch Filtersysteme abgefangen werden“. Die Provider versprechen mit ihren Filterangeboten ähnliche Erfolgsquoten. Gesetze gegen Spam werden von allen begrüßt, aber keiner erhofft sich viel davon. Der eco-Verband fürchtet in<br />
                    <a href="http://www.eco.de/servlet/PB/menu/1206752/index.html" target="_blank" rel="noopener noreferrer">seinem Schreiben</a> , Spam werde in den nächsten Monaten und Jahren eher noch ansteigen. Wir dürfen uns also auf amerikanische Verhältnisse gefasst machen und sind gespannt, ob die Politik geeignete Mittel gegen Spam findet.<br />
                    </p>
<p>                    <!-- Content Ende --></p>
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			</item>
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		<title>Verbraucherverbände gegen SPAM-eMails</title>
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		<dc:creator><![CDATA[vgaeng]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 13 Nov 2002 23:00:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[News]]></category>
		<category><![CDATA[Schadensersatz]]></category>
		<category><![CDATA[unlauterer Wettbewerb]]></category>
		<category><![CDATA[Verbraucherzentrale]]></category>
		<category><![CDATA[Medienpolitik]]></category>
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					<description><![CDATA[Die Verbraucherverbände fordern verbesserte Klagemöglichkeiten gegen unlauteren Wettbewerb in den neuen Medien.]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Die Verbraucherverbände fordern verbesserte Klagemöglichkeiten gegen unlauteren Wettbewerb in den neuen Medien.<!--break--><br />
                    <strong>In Europa sollen SPAM-eMails verboten werden. Wie jedoch gegen internationalen Werbe-Terror vorgegangen werden kann, steht noch nicht fest.</strong></p>
<p>Am 31. Oktober fand in Berlin-Mitte eine Konferenz zum Thema „EU – Harmonisierung des Wettbewerbrechts“ statt. Dazu eingeladen hatte die<br />
                    <a href="http://www.vzbv.de/start/index.phtml" target="_blank=" rel="noopener noreferrer">Verbraucherzentrale</a> (Bundesverband e. V.). Ziel der Konferenz sollte sein, europaweit und darüber hinaus Verbraucherschutzstandards auf möglichst hohem Niveau durchzusetzen.<br />
                    <br />“Wir wollen nicht nur den europäischen Binnenmarkt für Unternehmen, sondern endlich auch für Verbraucher“, sagte vzbv-Vorstand<br />
                    <a href="http://www.3sat.de/3sat.php?http://www.3sat.de/specials/35209/" target="_blank=" rel="noopener noreferrer">Prof. Dr. Edda Müller</a>.</p>
<p>Neben der Thematisierung des Dauerärgernisses „0190er-Nummern“, SMS-Werbung und Verpackungsmogeleien, ging es unter anderem auch um sogenannte SPAM-eMails<br />
                    <br />(SPAM ist der Begriff für massenhaft versendete unerwünschte eMails. Diese Emails haben oft einen gefälschten Absender, z.B. blablabla@berlin.de) und das Erforschen der Vorlieben von Kindern und Jugendlichen mittels interaktiver Websites.</p>
<p>
                    <strong>Unlauterer Wildwuchs</strong><br />
                    <br />Prof. Dr. Edda Müller, Vorsitzende des Bundesverbandes der Verbraucherzentrale monierte insbesondere den zunehmenden Wildwuchs der Werbeangebote in den neuen Medien. Gewinnversprechungen mittels SMS, FAX oder eMail, die den Verbraucher dazu verleiten sollen, teure 0190er Nummern anzuwählen, stellten unlauteren Wettbewerb dar, so die einhellige Meinung aller Referenten der Konferenz. Ursula Pachl, Rechtsberaterin beim<br />
                    <a href="http://www.beuc.org/Content/Default.asp?" target="_blank=" rel="noopener noreferrer">europäischen Verbraucherverband</a> (BEUC) sprach sich bezüglich SPAM-Mails für eine Revision der bestehenden Datenschutzrichtlinien aus. Schon jetzt sei klar: „SPAM wird europaweit verboten werden“. Einzige Ausnahme: Wenn bereits Geschäftsbeziehungen zwischen einem Unternehmen und dem einzelnen Verbraucher bestehen, dürfe weiter gespammt werden. Die Beschlüsse der Verbraucherverbände bezüglich der europäischen Datenschutzrichtlinien sollen spätesten in 18 Monaten umgesetzt werden. Auf internationaler Eben bestehe jedoch nach wie vor die Problematik der rechtlichen Durchsetzbarkeit nationaler bzw. europäischer Richtlinien und Gesetze. Pachl blieb hier vage und sagte: „An internationalen Lösungen wird gearbeitet“. Man setze hier eher auf Selbstregulationsmaßnahmen der Wirtschaft.</p>
<p>
                    <strong>Forderungen: Wer den Schaden hat&#8230;</strong><br />
                    <br />Der Verbraucherverband fordert insbesondere einen Schadensersatzanspruch an Unternehmen bei unlauterer Werbung. Noch radikaler ist die Forderung nach einer Abschöpfung von Unrechtsgewinnen aufgrund unlauterer Werbung. Um den Verbraucher zu stärken, soll ein kollektiver Schadensersatzanspruch gesetzlich verankert werden, wie das in anderen europäischen Ländern schon länger der Fall sei. Der einzelne Verbraucher habe im Normalfall nur wenig Chancen, seine Ansprüche aufgrund geringer Streitsummen gerichtlich durchzusetzen. Hier soll der kollektive Schadensersatzanspruch helfen. Das im Jahr 2001 neu geschaffene<br />
                    <a href="http://www.verbraucherministerium.de" target="_blank=" rel="noopener noreferrer">Verbraucherministerium</a> unter Leitung von Renate Kühnast unterstützt den Verband in seinen Forderungen, versprach Georg Starke, Referent im Bundesministerium für Verbraucherschutz. Über die Art und Weise der Unterstützung sagte der Referent leider auch nach mehrfachen Nachfragen nichts konkretes.<br />
                    </p></p>
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			</item>
		<item>
		<title>Das Kartellverfahren gegen Microsoft aus Sicht des deutschen Kartellrechts</title>
		<link>https://www.politik-digital.de/uncategorized/das_kartellverfahren_gegen_microsoft_aus_sicht_des_deutschen_kartellrechts-621/</link>
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		<dc:creator><![CDATA[gmildner]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 31 Dec 1998 23:00:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Uncategorized]]></category>
		<category><![CDATA[Wettbewerbsrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Bundeskartellamt]]></category>
		<category><![CDATA[Horst Nölkensmeier]]></category>
		<category><![CDATA[Kartellrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Microsoft]]></category>
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					<description><![CDATA[<span style="font-size: x-small; font-family: Arial,Helvetica,sans-serif">
Im Anti-Trust-Verfahren gegen Microsoft ging es sowohl um die bestehende
als auch um die zukünftige Marktmacht des Unternehmens und
die Frage, ob der Softwaregigant sein Monopol im Betriebssoftware-Markt
auch auf das Internetgeschäft übertragen kann. Hinter
der Diskussion verbirgt sich die Frage, ob technologischer Wettbewerb
durch staatliche Eingriffe korrigiert werden muß und welche
Instrumente dafür zur Verfügung stehen.</span>]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p><span style="font-size: x-small; font-family: Arial,Helvetica,sans-serif"><br />
Im Anti-Trust-Verfahren gegen Microsoft ging es sowohl um die bestehende<br />
als auch um die zukünftige Marktmacht des Unternehmens und<br />
die Frage, ob der Softwaregigant sein Monopol im Betriebssoftware-Markt<br />
auch auf das Internetgeschäft übertragen kann. Hinter<br />
der Diskussion verbirgt sich die Frage, ob technologischer Wettbewerb<br />
durch staatliche Eingriffe korrigiert werden muß und welche<br />
Instrumente dafür zur Verfügung stehen.</span><!--break--><span style="font-size: x-small; font-family: Arial,helvetica; color: #000000"><b>Ein Interview mit Horst Nölkensmeier (Bundeskartellamt)</b></p>
<p><span style="font-size: x-small; font-family: Arial,helvetica"><br />
</span></span></p>
<table align="left" border="0" cellpadding="0" cellspacing="0" width="120">
<tbody>
<tr>
<td width="120"><img decoding="async" src="http://www.politik-digital.de/archiv/koepfe/nmeier/images/nmeier.jpg" alt="Horst Nölkensmeier" border="1" height="158" hspace="0" vspace="0" width="117" /></td>
<td rowspan="2"><spacer type="block" height="1" width="10"></spacer></td>
</tr>
<tr>
<td bgcolor="#e0e0e0"><span style="font-size: xx-small; font-family: Arial,Helvetica; color: #333333"><br />
			Horst Nölkensmeier </span></td>
</tr>
<tr>
		</tr>
</tbody>
</table>
<p>
<span style="font-size: x-small; font-family: Arial,helvetica; color: #000000"><span style="font-size: x-small; font-family: Arial,helvetica">Im Anti-Trust-Verfahren gegen Microsoft ging es sowohl um die bestehende als auch um die zukünftige Marktmacht des<br />
Unternehmens und die Frage, ob der Softwaregigant sein Monopol im Betriebssoftware-Markt auch auf das Internetgeschäft<br />
übertragen kann. Hinter der Diskussion verbirgt sich die Frage, ob technologischer Wettbewerb durch staatliche Eingriffe<br />
korrigiert werden muß und welche Instrumente dafür zur Verfügung stehen. Der Jurist Horst Nölkensmeier ist seit 1968 im<br />
Bundeskartellamt tätig, zunächst in der Rechtsabteilung, später in verschiedenen anderen Bereichen. Seit August 1996 ist<br />
er Vorsitzender der 6. Beschlussabteilung, zuständig für Medien. Er schildert das Verfahren aus der Perspektive der<br />
Regulierungspraxis und unterscheidet dabei die reaktive Philosophie des deutschen Kartellrechts gegenüber dem präventiven<br />
Charakter des US-amerikanischen.<br />
</span></span>
</p>
<p>
<span style="font-size: x-small; font-family: Arial,helvetica; color: #000000"><span style="font-size: x-small; font-family: Arial,helvetica"><b><span style="color: #ff6600">Gudrun Mildner:</span></b><br />
Herr Nölkensmeier &#8211; Ich möchte Sie zunächst bitten, die gesetzlichen Grundlagen für das Kartellverfahren gegen Microsoft<br />
in den USA darzustellen und diese gegenüber der deutschen Perspektive abzugrenzen.</span></span>
</p>
<p>
<span style="font-size: x-small; font-family: Arial,helvetica; color: #000000"><span style="font-size: x-small; font-family: Arial,helvetica"><b>Horst Nölkensmeier:</b> Es gibt zwei Vorwürfe gegen Microsoft, besser gesagt, zwei Gruppen von Vorwürfen. Die einen<br />
betreffen den Vorwurf, daß Microsoft sich angeblich mit Netscape getroffen haben soll, um den Markt für den Vertrieb von<br />
Internet-Browsern aufzuteilen, was nach den Zeugenaussagen am Widerstand von Netscape gescheitert ist. Das wäre ein Kartell<br />
gewesen, welches nicht nur nach amerikanischem Anti-Trust- Recht, sondern auch nach deutschem Kartellrecht, Paragraph 1 des<br />
Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), mit einem Verbot belegt ist. So einem Verdacht würde das Bundeskartellamt<br />
von sich aus nachgehen. Warum wir das jetzt nicht machen, dazu kommen wir sicher später noch. In dem Paragraph 1 des<br />
Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen steht, daß es verboten ist, durch Absprachen unter Wettbewerbern<br />
Wettbewerbsbeschränkungen herbeizuführen. Microsoft wollte eine Aufteilung des Marktes nach dem Motto: Ein bestimmter Teil<br />
der Kundschaft wird von euch bedient und der andere von uns. Dieses ist der eine Teil der Vorwürfe.<br />
Der zweite Teil der Vorwürfe betrifft Praktiken, die im amerikanischen Anti-Trust-Recht in Section 2 Sherman Act als<br />
monopolizing bezeichnet werden. Das heißt, ein Unternehmen, das schon eine beherrschende Position im Markt besitzt,<br />
versucht durch bestimmte wettbewerbsbeschränkende Praktiken, und zwar jetzt allein und nicht im Verbund eines Kartells, den<br />
Markt noch fester in die Hand zu bekommen und durch etwas unfaire Methoden den Wettbewerbern das Leben schwer zu machen.<br />
Dieses ist jetzt genau die strittige Frage. Diesen zweiten Bereich von Vorwürfen würde man im deutschen Kartellrecht als<br />
Mißbrauch einer marktbeherrschenden Stellung bezeichnen. Da ist die sedes materiae nach dem neuen Kartellgesetz (gültig<br />
seit dem 01. Januar 1999, Anm. G.M.) der Paragraph 20 GWB. Dann gibt es noch den Teil, der unter Paragraph 16 GWB fällt<br />
und Ausschließlichkeitsbindungen behandelt, was die Amerikaner tying clauses nennen. Dieses kann eine Form von monopolizing<br />
sein.<br />
Insgesamt ist das deutsche Kartellrecht bezüglich dieser Vorwürfe dem amerikanischen Kartellrecht recht ähnlich, nur die<br />
Möglichkeiten einzugreifen sind etwas schwieriger. Das deutsche Kartellrecht ist präziser und läßt den Kartellbehörden<br />
nicht so viel Beurteilungsspielraum.</span></span>
</p>
<p>
<span style="font-size: x-small; font-family: Arial,helvetica; color: #000000"><span style="font-size: x-small; font-family: Arial,helvetica"><b><span style="color: #ff6600">Gudrun Mildner:</span></b><br />
Die diskutierten Praktiken von Microsoft, wie z.B. Exklusiv- und Koppelungsverträge oder technische Hindernisse und<br />
kostenlose Abgabe, sollten ja dazu dienen, vor allem Netscape aus dem Markt für Browser zu drängen. Sind solche Fälle<br />
explizit auch im deutschen Kartellrecht geregelt, oder gibt es dort nur einen Oberbegriff, unter dem solche Beispiele<br />
subsumiert werden?</span></span>
</p>
<p>
<span style="font-size: x-small; font-family: Arial,helvetica; color: #000000"><span style="font-size: x-small; font-family: Arial,helvetica"><b>Horst Nölkensmeier:</b> Es gibt hier nur den Oberbegriff des Mißbrauchs einer marktbeherrschenden Stellung, für den das<br />
Beispiele wären, abgesehen von dem Fall der Exklusivverträge. Dieses sind Verträge, die bei uns ausdrücklich im Gesetz<br />
erwähnt sind und untersagt werden können, wenn sie von marktbeherrschenden Unternehmen praktiziert werden. Der zweite Fall,<br />
daß also irgendwelche technischen Hindernisse eingebaut werden, und es schwierig ist, die vorinstallierte Software<br />
irgendwie zu beseitigen, um statt dessen Wettbewerbsprodukte zu installieren, kann im Einzelfall auch ein Mißbrauch einer<br />
marktbeherrschenden Stellung sein, wenn dies von einem marktbeherrschenden Unternehmen praktiziert wird. Daß Microsoft<br />
beim Betriebssystem auf dem Markt für PCs eine marktbeherrschende Stellung hat, daran besteht kein Zweifel. Es müßte jedoch<br />
im einzelnen genauer betrachtet und verifiziert werden, inwieweit der Verbraucher getäuscht wird und es ihm wirklich<br />
erschwert wird, eine andere Software an der Stelle zu installieren. Ich habe große Zweifel, ob die Vorwürfe, die im Bezug<br />
auf diese technischen Hindernisse erhoben werden, wirklich berechtigt sind. Der dritte ist ein Vorwurf, der nach Aussage<br />
der Kollegen, die sich bei uns schon einmal damit beschäftigt haben, wahrscheinlich nach deutschem Recht kaum richtig in<br />
den Griff zu kriegen ist. Es geht um die kostenlose Abgabe des Internet-Browsers, wenn man das Betriebssystem kauft.<br />
Natürlich ist es richtig, daß das den Marktzutritt für einen Hersteller, der nur solche Browser herstellt, erheblich<br />
erschwert. Die kostenlose Abgabe von Waren ist im allgemeinen gar nicht so schwer als Mißbrauch zu deklarieren. Das ist<br />
bereits nach dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) verboten. Man könnte es als eine Form des extremen<br />
Niedrigpreiswettbewerbs bezeichnen. Das gilt jedoch nicht für Dinge, die einen Teil eines Produktes darstellen und mit<br />
einem anderen zusammenhängen, welches gegen Entgelt abgegeben wird.</span></span>
</p>
<p>
<span style="font-size: x-small; font-family: Arial,helvetica; color: #000000"><span style="font-size: x-small; font-family: Arial,helvetica"><b><span style="color: #ff6600">Gudrun Mildner:</span></b><br />
Gibt es in diesem Fall Aktivitäten seitens der Europäischen Kartellbehörde?</span></span>
</p>
<p>
<span style="font-size: x-small; font-family: Arial,helvetica; color: #000000"><span style="font-size: x-small; font-family: Arial,helvetica"><br />
<b>Horst Nölkensmeier:</b> Die Europäer haben sich auch mit dem Microsoft-Fall befaßt, ich kann allerdings nicht sagen, ob<br />
dort Beschwerden vorliegen. Die Behörde verhält sich abwartend, um zu sehen, was bei dem US-Verfahren beschlossen wird,<br />
gleiches gilt für das Bundeskartellamt. Sowohl die Brüsseler Beamten als auch wir können Verfahren einleiten. Im Fall von<br />
Microsoft würde das Verfahren auf Artikel 86 der Römischen Verträge basieren. Diese Vorschrift verbietet das Ausnutzen<br />
marktbeherrschender Stellungen. Es ist so, daß sowohl die EU-Kommission als auch die nationalen Behörden gleichzeitig<br />
Kartellverfahren betreiben können. Davon gibt es nur eine Ausnahme, wenn ein Betroffener einen Freistellungsantrag stellt.<br />
Es ist möglich, in Kartellfällen, und dazu gehören auch solche tying clauses, eine Ausnahme vom Kartellgesetz in Brüssel<br />
zu beantragen. Wenn so eine Ausnahme erteilt wird, dann gilt diese Ausnahme nicht nur bezüglich des europäischen<br />
Kartellrechts sondern auch des nationalen Kartellrechts.</span></span>
</p>
<p>
<span style="font-size: x-small; font-family: Arial,helvetica; color: #000000"><span style="font-size: x-small; font-family: Arial,helvetica"><b><span style="color: #ff6600">Gudrun Mildner:</span></b><br />
Auf welcher kartellrechtlichen Grundlage wird denn in den USA das Verfahren gegen Microsoft geführt?</span></span>
</p>
<p>
<span style="font-size: x-small; font-family: Arial,helvetica; color: #000000"><span style="font-size: x-small; font-family: Arial,helvetica"><b>Horst Nölkensmeier:</b> Zunächst einmal ist die Grundlage des amerikanischen Verfahrens der Sherman Act. Hiervon<br />
bezieht sich Section 1 auf die Vorwürfe der Kartellbildung mit Netscape und Section 2 auf die bereits erwähnten<br />
Geschäftspraktiken, die die Wettbewerber vom Marktzugang ausschließen sollen. Es gibt in den USA darüber hinaus noch<br />
die Fusionskontrolle, die auf dem Clayton Act basiert. Hier kann die Monopolisierung im Markt durch externes Wachstum<br />
verhindert werden. Inzwischen werden innerhalb des Microsoft-Verfahrens in den USA Überlegungen angestellt, ob man<br />
möglicherweise Microsoft irgendwie aufteilen muß.</span></span>
</p>
<p>
<span style="font-size: x-small; font-family: Arial,helvetica; color: #000000"><span style="font-size: x-small; font-family: Arial,helvetica"><b><span style="color: #ff6600">Gudrun Mildner:</span></b><br />
Die berühmten Kartellverfahren gegen marktbeherrschende Großkonzerne wie Standard Oil, IBM und AT&amp;T haben immer wieder<br />
zu einer Zerschlagung geführt. Was gibt es prinzipiell im deutschen Verfahren für Möglichkeiten, den Mißbrauch einer<br />
marktbeherrschenden Stellung zu unterbinden?</span></span>
</p>
<p>
<span style="font-size: x-small; font-family: Arial,helvetica; color: #000000"><span style="font-size: x-small; font-family: Arial,helvetica"><b>Horst Nölkensmeier:</b> Im deutschen Kartellrecht gibt es dafür keine Möglichkeiten. Wir haben eine Fusionskontrolle,<br />
die nur anläßlich eines Unternehmenskaufs eingreift. Wir können also Unternehmen verbieten, ein anderes zu kaufen.<br />
Bezüglich der Geschäftspraktiken können nach dem deutschen Kartellrecht solche Verträge nur für unwirksam erklärt werden<br />
oder solche Praktiken verboten werden. Dieses ist jedoch sehr problematisch, weil dies ganz exakt definiert werden muß,<br />
damit die Unternehmen genau wissen, was sie nicht tun dürfen. Bei Verstoß ist dies mit Sanktionen wie Bußgeldern verknüpft.<br />
Im Anti-Trust-Recht der USA gibt es jedoch noch die Möglichkeit, den Gefährdungstatbestand zu beseitigen durch eine<br />
Zerlegung zu großer Unternehmen, wie z.B. bei den Telefongesellschaften geschehen. Diese Möglichkeit gibt es weder im<br />
deutschen noch im europäischen Kartellrecht.</span></span>
</p>
<p>
<span style="font-size: x-small; font-family: Arial,helvetica; color: #000000"><span style="font-size: x-small; font-family: Arial,helvetica"><br />
<b><span style="color: #ff6600">Gudrun Mildner:</span></b><br />
Im Gegensatz zum vorbeugenden amerikanischen Kartellrecht läuft also das deutsche und europäische den Praktiken der<br />
Unternehmen hinterher?</span></span>
</p>
<p>
<span style="font-size: x-small; font-family: Arial,helvetica; color: #000000"><span style="font-size: x-small; font-family: Arial,helvetica"><b>Horst Nölkensmeier:</b> Das kann man so sagen. In der Beziehung ist das kontinentaleuropäische Kartellrecht eine Art<br />
Reparaturbetrieb, wo Details repariert werden und die grundlegenden Probleme, die sich aus der Marktstruktur ergeben,<br />
nicht angefaßt werden, was eine Entflechtung bewirken könnte.</span></span>
</p>
<p>
<span style="font-size: x-small; font-family: Arial,helvetica; color: #000000"><span style="font-size: x-small; font-family: Arial,helvetica"><b><span style="color: #ff6600">Gudrun Mildner:</span></b><br />
Ist dieser grundlegende Unterschied der Ansätze im Kartellrecht immer schon so vorhanden gewesen?</span></span>
</p>
<p>
<span style="font-size: x-small; font-family: Arial,helvetica; color: #000000"><span style="font-size: x-small; font-family: Arial,helvetica"><br />
<b>Horst Nölkensmeier:</b> Ja. Die Amerikaner haben es ganz konsequent schon zu Anfang dieses Jahrhunderts mit in der Diskussion<br />
gehabt, daß man derartig große Unternehmen auseinander dividieren muß. Das ist bei uns nie der Fall gewesen. Hier hat man<br />
sich wahrscheinlich gefürchtet, daß zu schnell die Grenze zur reinen Strukturpolitik oder zum Interventionismus<br />
überschritten wird. Ob diese Gefahr jedoch wirklich bestanden hat, weiß ich nicht. Dazu muß man sehen, daß das Kartellrecht<br />
natürlich das Ergebnis eines politischen Interessenkonfliktes ist, zwischen der Industrie, dem jeweiligen Gesetzgeber und<br />
allen möglichen anderen Kräften, die in dem Aushandlungsprozeß tätig sind. Insofern muß man einfach konstatieren, daß sich<br />
diese Idee bisher hier nicht hat durchsetzen können, obwohl sie namhafte wissenschaftliche Vertreter als Verteidiger hat,<br />
vor allen Dingen aus der Freiburger Schule. Es gab während der Zeit der Besatzungsmächte ein Dekartellierungsrecht. Damals<br />
haben die Besatzungsmächte Teile des amerikanischen Kartellrechts auf die deutsche Industrie angewendet in Form von<br />
Dekartellierungsverordnungen. Dahinter standen natürlich nicht nur Motive des Wettbewerbsschutzes. Es ging auch darum, die<br />
deutsche Industrie auseinander zu dividieren. Als bekanntes Beispiel mag die IG Farben herhalten. Es ist interessant, daß<br />
die Amerikaner das Dekartellierungsrecht jedoch ziemlich schnell entnervt aufgegeben haben. Sie hatten die Vorstellung, daß<br />
man vor allen Dingen die deutsche Rüstungsindustrie entflechten müsse, die Versuche sind jedoch im Sande verlaufen. Dies<br />
hätte der Ursprung einer wettbewerblich orientierten Entflechtungsregelung sein können. Dazu ist es aber nie gekommen und<br />
wird es wohl nie kommen, auch wenn es gerade für einige hochkonzentrierte Märkte mit entsprechenden Zutrittsschranken die<br />
Ultima Ratio ist.</span></span>
</p>
<p>
<span style="font-size: x-small; font-family: Arial,helvetica; color: #000000"><span style="font-size: x-small; font-family: Arial,helvetica"><b><span style="color: #ff6600">Gudrun Mildner:</span></b><br />
Noch zwei letzte Fragen zum Kartellverfahren. In den USA läuft das Verfahren vor einem Gericht. Welche Verwaltungsbehörde<br />
wäre hier zuständig? Bezüglich der Verbraucher wird in den USA immer ein Verbraucheranwalt sehr stark mit einbezogen. Was<br />
gibt es für Möglichkeiten für Verbraucher oder deren Interessenvertreter in Deutschland?</span></span>
</p>
<p>
<span style="font-size: x-small; font-family: Arial,helvetica; color: #000000"><span style="font-size: x-small; font-family: Arial,helvetica"><b>Horst Nölkensmeier:</b> Das amerikanische Verfahren ist ganz anders als unseres. Bei uns werden die Fälle vom<br />
Bundeskartellamt selber entschieden als Verwaltungsentscheidung, die dann vor Gericht angefochten werden kann. In den USA<br />
ist es so, daß die Anti-Trust-Behörden, das Department of Justice oder die Federal Trade Commission beispielsweise wie ein<br />
Staatsanwalt auftreten. Sie plädieren in einem Gerichtsverfahren für eine bestimmte Entscheidung. Sie können zwar auch<br />
schon vorläufige Maßnahmen treffen, die eigentliche Entscheidung wird jedoch von einem Gericht gefällt. Deshalb streiten<br />
sich vor dem amerikanischen Gericht, bei dem das Microsoft-Verfahren anhängig ist, als Parteien die Vereinigten Staaten<br />
gegen Microsoft. In diese Situation kommen wir erst, wenn unsere Entscheidung nach ihrem Erlaß angefochten wird. Dann<br />
entscheiden Gerichte darüber, ob unsere Entscheidung, so wie wir sie erlassen haben, rechtmäßig ist.</span></span>
</p>
<p>
<span style="font-size: x-small; font-family: Arial,helvetica; color: #000000"><span style="font-size: x-small; font-family: Arial,helvetica"><b><span style="color: #ff6600">Gudrun Mildner:</span></b><br />
Welches Gericht wäre das?</span></span>
</p>
<p>
<span style="font-size: x-small; font-family: Arial,helvetica; color: #000000"><span style="font-size: x-small; font-family: Arial,helvetica"><b>Horst Nölkensmeier:</b> Das ist als erste Instanz das Kammergericht, als zweite Instanz ist es der Bundesgerichtshof<br />
mit seinem Kartellsenat. Weiterhin gibt es hier den Verbraucheranwalt nicht. Wir als Kartellamt betrachten uns als<br />
Verbraucheranwalt. Es gibt aber natürlich eine Reihe von Fällen, in denen wir z.B. die Verbraucherzentralen einschalten,<br />
um uns zu informieren und deren Standpunkt kennenzulernen. Insgesamt ist das Verfahren beim Kartellamt sehr offen und frei,<br />
so daß es viele Möglichkeiten der Informationsbeschaffung und Mitwirkung gibt. Wir können kontaktieren, wen wir wollen, wir<br />
können Befragungen unternehmen, bis hin zu einer zwangsweisen Befragung. Wir können jedoch nicht vereidigen. Wenn wir eine<br />
eidliche Aussage herbeiführen wollen, müssen wir mit dem Betroffenen zu einem Amtsrichter gehen.</span></span>
</p>
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<span style="font-size: x-small; font-family: Arial,helvetica; color: #000000"><span style="font-size: x-small; font-family: Arial,helvetica"><br />
<b><span style="color: #ff6600">Gudrun Mildner:</span></b><br />
Und die Unternehmen haben im deutschen Kartellverfahren auch rechtlich festgeschriebene Möglichkeiten der Mitwirkung, um<br />
ihre eigenen Interessen zu vertreten?</span></span>
</p>
<p>
<span style="font-size: x-small; font-family: Arial,helvetica; color: #000000"><span style="font-size: x-small; font-family: Arial,helvetica"><b>Horst Nölkensmeier:</b> Da das Kartellverfahren ein Verwaltungsverfahren ist, gelten dessen allgemeine Grundsätze und<br />
Grundregeln. Denen zufolge müssen wir rechtliches Gehör gewähren, das heißt, wir müssen einem Unternehmen alle nur<br />
möglichen Verteidigungsmöglichkeiten gewähren, damit sie ihren Standpunkt ausreichend darlegen können, z.B. durch<br />
Anhörungen oder schriftliche Stellungnahmen. Unternehmen, die ein starkes Interesse an dem Verfahren haben, aber nicht<br />
unmittelbar betroffen sind, können sich über die sogenannte Beiladung einbringen. Hierfür können sie einen Antrag stellen<br />
und müssen nachweisen, daß sie von dem Ergebnis eines solchen Verfahrens unmittelbar betroffen wären, was im Falle eines<br />
direkten Wettbewerbers zweifelsohne gegeben ist. Wenn das der Fall ist, können wir sie in einer besonderen Entscheidung<br />
zum Verfahren beiladen als volle Verfahrensbeteiligte mit allen Rechten.</p>
<p></span></span>
</p>
<p>
<span style="font-size: x-small; font-family: Arial,helvetica; color: #000000"><span style="font-size: x-small; font-family: Arial,helvetica">Gudrun Mildner ist wissenschaftliche Mitarbeiterin am Lehrstuhl für Allgemeine Betriebswirtschaftslehre an der<br />
Universität der Bundeswehr Hamburg und Mitglied des Promotionskollegs<br />
<a href="http://www.expertengruppe.de/">&quot;Optionen digitaler interaktiver Medien der Informationsgesellschaft&quot;</a><br />
der<a href="http://www.boeckler.de/"> Hans-Böckler-Stiftung</a>.</p>
<p><i>Das Interview ist zuerst erschienen in: Hebecker, E./Kleemann, F./Neymanns, H./Stauff, M. (Hg.):<br />
Neue Medienumwelten. Zwischen Regulierungsprozessen und alltäglicher Aneignung&quot;. Frankfurt: Campus, 1999.</i></span></span></p>
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		<title>Fuchsjagd mit Etappensieg</title>
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		<dc:creator><![CDATA[afischer]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 01 Jan 1970 00:00:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[News]]></category>
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		<category><![CDATA[Wettbewerbsrecht]]></category>
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					<description><![CDATA[<span style="font-size: x-small; font-family: Arial,helvetica">
<b>Die Klage der Deutschen Bahn AG, die das Internetangebot <a href="http://www.kartenfuchs.de/" target="_new" rel="noopener noreferrer">www.kartenfuchs.de</a> richterlich
verbieten lassen wollte, wurde abgewiesen.</b></span>]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p><span style="font-size: x-small; font-family: Arial,helvetica"><br />
<b>Die Klage der Deutschen Bahn AG, die das Internetangebot <a href="http://www.kartenfuchs.de/" target="_new" rel="noopener noreferrer">www.kartenfuchs.de</a> richterlich<br />
verbieten lassen wollte, wurde abgewiesen.</b></span><!--break--></p>
<p>
<span style="font-size: x-small; font-family: Arial,helvetica">Im <a href="http://www.politik-digital.de/archiv/econsumer/bahn.shtml" target="_new" rel="noopener noreferrer">Fall</a> www.kartenfuchs.de  vs. Deutsche Bahn AG kann der<br />
Fuchs einen Etappensieg für sich verbuchen. Die Deutsche Bahn AG wollte das Internetangebot<br />
für Reisegruppenbildungen per Gericht aus dem Netz treiben, da es ihre geschäftlichen<br />
Interessen beeinträchtige und damit den Wettbewerb behindere. Bahnfahrer, die sonst den<br />
vollen Preis bezahlen würden, könnten jetzt billiger fahren und der Bahn Umsatzverluste<br />
bringen, so die Klagebegründung. Der Monopolist warf dem Kartenfuchs einen Eingriff in seine<br />
Kalkulation und Preisgestaltung vor. Der Kartenfuchs startete eine Unterschriftenaktion zur<br />
Erhaltung seiner Art, die zahlreiche Unterstützer fand. Doch schon am 17.11. erklärte das<br />
Landgericht Frankfurt am Main eine Reisegruppenbildung per Internet für zulässig. Nach<br />
Meinung des Vorsitzendes Richters Bernhard Seyderhelm greife der Kartenfuchs nur die<br />
bestehenden Tarifmöglichkeiten der Deutschen Bahn AG auf. Diese Tarife seien nicht auf<br />
Gruppen beschränkt, die sich untereinander kennen, und so keinesfalls wettbewerbswidrig.<br />
</span>
</p>
<p><span style="font-size: x-small; font-family: Arial,helvetica">Einen Streifschuss bekam der Fuchs jedoch ab: Direkt auf die Fahrplanserver der Deutschen<br />
Bahn AG darf er nicht mehr zugreifen. Dies jedoch hatte die Deutsche Bahn AG schon im<br />
Vorfeld verhindert. Nun müssen die Verbindungsdaten per Hand eingegeben werden. So steht<br />
ein Service für die User des Kartenfuchses nicht mehr zur Verfügung, sie müssen sich direkt<br />
auf der Site der <a href="http://www.bahn.de/" target="_new" rel="noopener noreferrer">Deutschen Bahn</a> über Ankunfts- und Abfahrzeiten informieren. Ob sie sich<br />
dort von den Innovationen der Deutschen Bahn AG im Bereich Surf &amp; Rail überzeugen lassen ist<br />
fraglich, denn in Gruppen zu reisen, ist immer noch günstiger. Seit August hat der Kartenfuchs<br />
29 Gruppen zusammengeführt sowie 3000 Interessenten registriert, so Sven Koschick, Initiator<br />
des Webangebots.<br />
Er hofft nun, dass die DB AG jetzt von ihrer Treibjagd ablässt, und sich um wichtigere Dinge<br />
kümmert. Denn eins ist klar: Für die ständigen Verluste der Deutschen Bahn AG ist sicher<br />
nicht der Kartenfuchs verantwortlich.</span></p>
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