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		<title>Störerhaftung: Angst schaden Internet</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Daniel Schwerd]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 13 Apr 2015 10:26:08 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[News]]></category>
		<category><![CDATA[Netzpolitischer Einspruch]]></category>
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										<content:encoded><![CDATA[<div class="wpb-content-wrapper"><div data-parent="true" class="vc_row row-container" id="row-unique-0"><div class="row limit-width row-parent"><div class="wpb_row row-inner"><div class="wpb_column pos-top pos-center align_left column_parent col-lg-12 single-internal-gutter"><div class="uncol style-light"  ><div class="uncoltable"><div class="uncell no-block-padding" ><div class="uncont" ><div class="uncode_text_column text-lead" ><p>Die Bundesregierung bereitet derzeit eine Änderung des Telemediengesetzes vor, die den Betreibern von WLAN-Netzwerken endlich Rechtssicherheit geben soll. Was in anderen Ländern längst gang und gäbe ist, soll nun auch in Deutschland Realität werden – freies WLAN im öffentlichen Raum. Doch dafür muss zunächst das Providerprivileg ohne Ausnahmen für alle Betreiber von offenen Netzen gelten. Daniel Schwerd (Piratenpartei) ist Mitglied des Landtags in Nordrhein-Westfalen und schreibt in einem Gastbeitrag, warum der aktuelle Entwurf des Telemediengesetzes mal wieder ein Schritt nach vorn und zwei Schritte zurück ist.</p>
</div><div class="uncode_text_column" ></p>
<p style="text-align: left;" align="JUSTIFY">Es scheint eine zutiefst deutsche Eigenart zu sein: Die Suche nach jemandem, den man für den Fall des Scheiterns verantwortlich macht. Kann man den Verursacher selbst nicht greifen, soll wenigstens jemand anderes für den Schaden haften. Und bevor man etwas Neues zulässt, unterhält man sich erst einmal über die Schadenersatzpflicht. Im deutschen Internet gibt es dafür die sogenannte Störerhaftung: Wenn über ein drahtloses Netzwerk urheberrechtsgeschützte Dateien heruntergeladen werden, so kann nach gegenwärtiger Rechtsprechung der Betreiber des Netzwerkes als „Mitstörer“ in Anspruch genommen werden.</p>
<p style="text-align: left;" align="JUSTIFY">Dabei hat der Gesetzgeber es anders gewollt: Im Telemediengesetz ist niedergelegt, dass ein Netzwerkzugangsbetreiber für Rechtsverletzungen seiner Nutzer nicht haftet, solange er davon keine Kenntnis hat. Diese Haftungsfreistellung nennt sich „Providerprivileg“. Dabei orientiert man sich an der Post: Auch sie ist nicht dafür verantwortlich, wenn sie Bombenbaupläne, Erpresserbriefe, anstößige Fotos oder raubkopierte Bücher transportiert. Und niemand verlangt von ihr, jeden Brief zu öffnen und auf Rechtsverstöße zu überprüfen – ganz im Gegenteil, das Postgeheimnis verbietet ihr das sogar.</p>
<p style="text-align: left;" align="JUSTIFY">Das Providerprivileg im Telemediengesetz ist aber kein Freibrief: Es gilt nämlich nicht, wenn sich der Netzbetreiber die Inhalte zu eigen macht, er Kenntnis von illegalen Inhalten bekommt, oder ihn jemand auf Rechtsverstöße hinweist: Er muss dann umgehend tätig werden und ist ab diesem Zeitpunkt sehr wohl haftbar für beanstandete Inhalte. Damit soll verhindert werden, dass sich jemand auf dem Providerprivileg ausruht und es zulässt, dass in seinem Netz fortlaufend Rechtsverstöße begangen werden. Aber es handelt sich um eine Ex-Post-Regelung: Zu vorauseilendem Gehorsam ist niemand verpflichtet.</p>
<h3 style="text-align: left;" align="JUSTIFY">Störerhaftung &#8211; ein deutscher Sonderfall</h3>
<p style="text-align: left;" align="JUSTIFY">Aus irgendeinem Grund hat die deutsche Rechtsprechung die Betreiber von drahtlosen Internetzugängen, also von WLAN-Netzwerken, bislang oft anders behandelt. Ihnen wurden die Kosten der Rechtsverfolgung auferlegt, auch wenn ihnen persönlich gar kein Rechtsverstoß nachgewiesen wurde: Das Gericht ordnete dem Betreiber des Netzwerkes das Delikt auch ohne sein Wissen und Wollen zu. Daraus hat sich eine Abmahnindustrie in Deutschland entwickelt, die gezielt nach Urheberrechtsverstößen über Internetzugänge sucht und von den Betreibern des Zugangs dann horrende Kosten des Rechtsinstrumentes der Abmahnung einfordert. Darauf spezialisierte Kanzleien erzielten zwei- bis dreistellige Millionenbeträge an Gebühren pro Jahr.</p>
<p style="text-align: left;" align="JUSTIFY">Betreiber von WLAN-Netzwerken in Schulen, Cafés, Hotels, aber auch private Betreiber von Netzwerken in Wohngemeinschaften, Nachbarschaften und Familien sahen sich mit solchen kostenpflichtigen Abmahnungen konfrontiert und sollten zahlen, auch wenn sie die Rechtsverletzungen weder persönlich begangen hatten noch überhaupt davon wissen konnten. Menschen, die ihren Internetzugang mit ihren Nachbarn oder Passanten teilen, Betreiber von sogenannten Freifunk-Knoten, mussten mit diesen Problemen ebenfalls rechnen. Unter diesen Voraussetzungen sind nicht viele Netzwerkbetreiber bereit, ihren Internetzugang zu teilen – und das ist schlecht für die öffentliche Netzversorgung mit drahtlosen Internetzugängen in Deutschland.</p>
<p style="text-align: left;" align="JUSTIFY">In vielen anderen Ländern ist WLAN-Zugang im öffentlichen Raum eine Selbstverständlichkeit. Ob in öffentlichen Nahverkehrsmitteln, Fußgängerzonen oder irgendwo in Wohngebieten: Ein freies WLAN findet sich immer. So etwas wie die Störerhaftung gibt es nur in Deutschland, kein anderes Land kennt dieses Rechtskonstrukt.</p>
<p style="text-align: left;" align="JUSTIFY">Die Politik hat das Problem ebenfalls erkannt: Eine Klarstellung, dass das Providerprivileg, die prinzipielle Haftungsfreistellung für Netzwerkbetreiber, eben auch für WLAN-Betreiber gelten muss, wurde gefordert. Und der derzeitig vorliegende Gesetzentwurf des Bundeswirtschaftsministeriums nimmt sich dieser Forderung vordergründig zunächst an. Doch wie so oft in der deutschen Netzpolitik geht es einen Schritt voran und gleichzeitig zwei Schritte zurück: Der Gesetzentwurf enthält einen ganzen Katalog von Ausnahmen und Vorschriften, die das Providerprivileg für Betreiber freier Netzwerke sogleich wieder aushebeln. Und damit wird eben gerade keine Haftungsfreistellung erreicht, sondern Haftung für Rechtsverstöße auch ohne Kenntnis wird festgeschrieben – damit wird die bisherige Rechtsprechung zementiert und gesetzlich festgelegt, und neue Abmahnfallen werden eröffnet.</p>
<p style="text-align: left;" align="JUSTIFY">WLAN-Betreiber sollen nämlich laut Gesetzentwurf „geeignete Maßnahmen“ ergreifen, Rechtsverstöße im Vorfeld zu verhindern. Welche das sein könnten, zählt das Gesetz nur exemplarisch auf: Verschlüsselung des Zugangs, Belehrung zu Beginn, keine Rechtsverstöße zu begehen, Identifizierung der Nutzer etc. Private WLAN-Betreiber sollen sogar den Namen jedes Benutzers feststellen. Damit werden Interpretationsspielräume eröffnet, die die Abmahnindustrie dankbar aufgreifen wird. Denn was ist eine geeignete, zumutbare Maßnahme? Es wird wieder Klagen und Prozesse geben, und Richter werden interpretieren, wieweit diese Maßnahmen ex-ante gehen müssen. Zu leicht kann man dann im Betrieb eines Netzwerkes etwas falsch machen, und die Abmahnung ist da.</p>
<h3 style="text-align: left;" align="JUSTIFY">Keine Ausnahmen beim Providerprivileg</h3>
<p style="text-align: left;" align="JUSTIFY">Warum sollen WLAN-Betreiber grundsätzlich schlechter gestellt werden als andere Netzzugangsanbieter? Warum werden private Anbieter wiederum schlechter gestellt als gewerbliche? Und warum soll der Betrieb eines offenen, unverschlüsselten WLAN völlig vom Providerprivileg ausgenommen werden? Ein echter Freifunk ist mit einer Identifizierungspflicht seiner Nutzer nicht mehr realisierbar.</p>
<p style="text-align: left;" align="JUSTIFY">Mit der Klarstellung, dass auch WLAN-Betreiber Provider sind, und das Providerprivileg somit auch für sie gelten soll, ist eigentlich bereits alles Notwendige gesagt: Denn auch damit sind WLAN-Betreiber nicht frei von jeglicher Verantwortung: Sie müssen – wie alle anderen Provider auch – ab Kenntnis eines Rechtsverstoßes handeln. Tun sie das nicht, sind sie sehr wohl verantwortlich für illegale Vorkommnisse.</p>
<p style="text-align: left;" align="JUSTIFY">Wie albern die Vorschrift ist, den Nutzer eines Netzwerkes zu belehren, keine Rechtsverstöße zu begehen, ist offensichtlich: Wer illegale Downloads durchführen will, wird sich durch eine Vorschaltseite kaum davon abhalten lassen – dass man sich an geltende Gesetze halten soll, ist eine Selbstverständlichkeit, die eigentlich keines Hinweises bedürfen sollte. Hier zeigt sich vielmehr wieder der Versuch, unbedingt jemanden verantwortlich machen zu wollen, wenn etwas scheitert.</p>
<p style="text-align: left;" align="JUSTIFY">Alle Dinge bergen das Risiko des Missbrauchs in sich. Auch eine Latte aus einem Gartenzaun kann dazu benutzt werden, sie jemandem über den Schädel zu ziehen. Wenn dann so ein Missbrauch passiert, ist der Gartenbesitzer nicht verantwortlich, und auch ein Verbotsschild am Zaun hätte die Tat nicht verhindert.</p>
<p style="text-align: left;" align="JUSTIFY">Wir sind gut beraten, dem Fortschritt des Internets mit Optimismus entgegenzutreten, und ihn nicht aus Angst vor Missbrauch stoppen zu wollen. Oder wie Victor Hugo es ausdrückte: „Die Zukunft hat viele Namen. Für Schwache ist sie das Unerreichbare, für die Furchtsamen das Unbekannte, für die Mutigen die Chance.“</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Bilder: <a href="http://www.flickr.com/photos/95284782@N06/" target="_blank" rel="noopener noreferrer">marsmet548</a> <a href="http://creativecommons.org/licenses/by-nc-sa/2.0/deed.de" target="_blank" rel="noopener noreferrer">(CC BY-NC-SA 2.0)</a></p>
<div class="attribution-info"></div>
<p><a href="http://politik-digital.de/wp-content/uploads/CC-Lizenz-630x11011.png" target="_blank" rel="noopener noreferrer"><img decoding="async" class="alignleft wp-image-139428" src="http://politik-digital.de/wp-content/uploads/CC-Lizenz-630x11011.png" alt="CC-Lizenz-630x1101" width="441" height="77" /></a></p>
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		<title>Störerhaftung erstickt freien Internet-Zugang im Keim</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Stefan Körner]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 26 Nov 2014 14:31:04 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[News]]></category>
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Vor rund zwanzig Jahren schien es nur eine Frage der Zeit, bis jedes Café, jedes Restaurant seinen Gästen den Internetanschluss per offenem WLAN so selbstverständlich zur Verfügung stellen würde, wie es Tageszeitungen ausliegen hatte. Es sah nach einer &#8220;goldenen Zukunft&#8221; im digitalen Zeitalter aus: Alles Wissen der Welt für jeden verfügbar, immer und überall. Aber die Geschichte entwickelte sich dann etwas überraschend anders.</p>
</div><div class="uncode_text_column" ></p>
<h3>Störerhaftung vernichtet Verbreitung freier Zugänge</h3>
<p>Statt einer Verbreitung des freien Zugangs zum Netz für die Gäste gab es eine Verbreitung von Prozessen für die Inhaber der Anschlüsse. Cafébetreiber und Restaurantbesitzer mussten sich zuhauf für die vorgeworfenen Urheberrechtsverletzungen ihrer Kunden verantworten. Die sogenannte Störerhaftung machte es für die Anschlussinhaber zu einem ziemlich unkalkulierbaren wirtschaftlichen Risiko, ihren DSL-Anschluss per WLAN von ihren Gästen nutzen zu lassen. Unzählige Male standen Anschlussinhaber vor Gericht, um sich für ein paar über ihren Anschluss kopierte MP3-Dateien oder ähnlich banale Verstöße gegen das Urheberrecht zu verantworten, und mussten nicht selten vierstellige Beträge an Anwalts- und Gerichtskosten bezahlen. Damit war die Verbreitung freier WLAN-Hotspots praktisch vernichtet, bevor sie beginnen konnte.<br />
Inzwischen gibt es für Hoteliers nur mit einer entsprechenden Infrastruktur aus geschützten Zugängen, verbunden mit der weitreichenden Protokollierung der Zugriffe, die einigermaßen sichere Möglichkeit, ihren Gästen einen Zugang ins Internet zur Verfügung zu stellen. Damit werden aber die Inhaber der Anschlüsse dazu gezwungen, wie eine Art Hilfspolizei auf ein regelkonformes Onlineverhalten ihrer Besucher zu achten.<br />
Aber es sind nicht nur Hoteliers von der bedrohlichen Gesetzeslage betroffen. Auch private Wohngemeinschaften und sogar Schulen laufen Gefahr, für das Verhalten anderer in Haftung genommen zu werden. Der Gesetzgeber erwartet von ihnen allen, möglichst jeden Internetverkehr &#8211; Suchanfragen, private Nachrichten an Freunde und Familie, das Informieren über politische Themen und alles, was wir sonst noch im Netz erledigen &#8211; zu überwachen, um potentielles Fehlverhalten zu entdecken und zu unterbinden. Während niemand im Traum auf die Idee käme, die Post für den Inhalt eines Briefs oder die Telekom für den Inhalt eines Telefonats zur Verantwortung zu ziehen, scheint eben das beim Thema &#8220;Internet&#8221; für die Regierung selbstverständlich zu sein, da ihr wohl einfach das Verständnis dieser für sie offensichtlich immer noch recht neuen Technologie fehlt. Und was man nicht versteht, das macht eben Angst. Das kann man bei Privatleuten noch für verständlich halten, bei unserer Regierung sollten wir aber erwarten, dass solche Gefühle nicht in die Gesetzgebung Einzug halten.</p>
<h3>Deutschland bleibt im internationalen Vergleich schwach</h3>
<p>Diese Gesetzgebung unterscheidet Deutschland im Übrigen sehr deutlich von vielen anderen Ländern rund um den Globus. Dort nämlich ist es oft selbstverständlich, per Smartphone, Tablet oder Notebook überall über offene WLAN-Zugänge &#8211; häufig auch als WiFi bezeichnet &#8211; online zu gehen. Der erstaunte Blick internationaler Besucher, selbst in unseren Großstädten kein freies Netz vorzufinden, bietet immer wieder Anlass zur Fremdscham über unsere Regierung. Welche Bedeutung der Zugang zum Netz per WLAN weltweit hat, kann man vielleicht auch daran ablesen, dass Apple ganze Kategorien mobiler Arbeitsgeräte nur mit einem WLAN-Modul statt der hierzulande inzwischen aus der Not heraus etablierten UMTS-Verbindungen ausstattet.<br />
Die Hoffnung, dass sich die Bundesregierung aus Union und SPD an ihre Wahlkampfversprechen erinnert und mit ihrer Arbeit der zunehmenden Digitalisierung der Gesellschaft Rechnung trägt, hat sich spätestens mit der Veröffentlichung der so prominent vorgestellten wie inhaltlich dünn gestrickten Digitalen Agenda schlagartig erledigt. Die Große Koalition möchte im Rahmen ihrer Digitalen Agenda zwar grundsätzlich die Verfügbarkeit und die Verbreitung von mobilem Internet via WLAN verbessern. Dafür gibt sie an, die Rechtssicherheit für gewerbliche Anbieter wie Flughäfen, Hotels und Cafés verbessern zu wollen. In der finalen Fassung der Agenda wird der Vorstoß allerdings dahingehend wieder eingeschränkt, dass &#8220;die IT-Sicherheit gewahrt bleibt und keine neuen Einfallstore für anonyme Kriminalität entstehen&#8221; sollen. Keine Rede mehr ist vom globalen Anspruch, in deutschen Städten mobiles Internet &#8220;für jeden verfügbar zu machen&#8221; und die &#8220;Etablierung heterogener, frei vernetzter und lokaler Communities und ihrer Infrastrukturen zu forcieren&#8221;. Die &#8220;Digitale Agenda&#8221; der Bundesregierung ist in dieser Hinsicht sogar im Vergleich zum Koalitionsvertrag ein Rückschritt und die Hoffnung an dieser Stelle wohl vergebens.</p>
<h3>Forderung an die Regierung: Störerhaftung beseitigen!</h3>
<p>Zusammenfassend bleibt die klare Forderung an die Regierung, eine Änderung der gesetzlichen Grundlagen über die Ankündigung der Digitalen Agenda hinaus vorzunehmen und die aus dem Ruder gelaufene Rechtsprechung an dieser Stelle zu korrigieren und das typisch deutsche Konstrukt der Störerhaftung zu beseitigen. Damit Gastgeber ihren Gästen auch hierzulande überall auf die Frage nach einem &#8220;free WiFi&#8221; mit &#8220;aber selbstverständlich!&#8221; antworten können. In einer digitalisierten Gesellschaft ist der Zugang zur Digitalen Welt eben kein &#8220;nice to have&#8221; sondern so etwas wie ein Supergrundrecht &#8211; oder zumindest so wichtig, dass wir uns wirklich darum kümmern müssen.<br />
Bild: <a href="https://www.flickr.com/photos/suttonhoo22/418758606" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Dayna Bateman</a><br />
<a href="http://politik-digital.de/wp-content/uploads/CC-Lizenz-630x11011.png" target="_blank" rel="noopener noreferrer"><img decoding="async" class="alignleft wp-image-139428" src="http://politik-digital.de/wp-content/uploads/CC-Lizenz-630x11011.png" alt="CC-Lizenz-630x1101" width="441" height="77" /></a></p>
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