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	<title>WLAN &#8211; politik-digital</title>
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		<title>EuGH-Urteil zur Störerhaftung enttäuscht Befürworter offener Netze</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Michael Mahler]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 15 Sep 2016 14:07:31 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[News]]></category>
		<category><![CDATA[Urteil]]></category>
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		<category><![CDATA[Urheberrecht]]></category>
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					<description><![CDATA[Freifunker haften nicht für Rechtsverstöße, die Nutzer ihres WLAN-Hotspots begehen. Das hat heute der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschieden. Allerdings müssen [&#8230;]]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p><a href="http://politik-digital.de/wp-content/uploads/WLAN-Gerd-Altmann-CC0-Public-Domain-via-pixabay.jpg"><img fetchpriority="high" decoding="async" class="alignnone wp-image-150252 size-full" src="http://politik-digital.de/wp-content/uploads/WLAN-Gerd-Altmann-CC0-Public-Domain-via-pixabay.jpg" alt="wlan-gerd-altmann-cc0-public-domain-via-pixabay" width="640" height="367" /></a>Freifunker haften nicht für Rechtsverstöße, die Nutzer ihres WLAN-Hotspots begehen. Das hat heute der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschieden. Allerdings müssen Anbieter von freien WLAN-Netzen diese gegebenenfalls mit einem Passwort schützen. Für Befürworter offener WLAN-Netze eine Enttäuschung.</p>
<p>Das heutige Urteil des EuGH bewahrt Freifunker vor Schadensersatzklagen, wenn Dritte über den von ihnen zur Verfügung gestellten Internetzugang Urheberrechte verletzt haben. Die Richter wollen damit eigenen Angaben zufolge dem Recht der Anbieter von Internetzugangsdiensten auf unternehmerische Freiheit und dem Recht der Internetnutzer auf Informationsfreiheit entsprechen. Jedoch kann von dem Anbieter eines öffentlich zugänglichen WiFi-Netzes gerichtlich verlangt werden, ein Passwort einzurichten, um den Verstoß gegen das Urheberrecht zu beenden oder allein schon, um einem solchen vorzubeugen. Maßnahmen, wie die Überwachung der durch das Netz übermittelten Informationen oder gar die vollständige Abschaltung des Internetanschlusses, erteilte das Gericht in Luxemburg allerdings eine Absage.</p>
<h3>&#8220;Herber Rückschlag für eine flächendeckende Versorgung mit offenen Netzen&#8221;</h3>
<p>Befürworter offener WLAN-Netze zeigen sich trotz allem von dem Richterspruch enttäuscht. Sie stoßen sich besonders an dem Hinweis des EuGH, dass Nutzer im Falle einer angeordneten Verschlüsselung für ein zuvor frei zugängliches WLAN-Netz, „ihre Identität offenbaren müssen, bevor sie das erforderliche Passwort erhalten.“ Völlig unklar bleibe nämlich, wie diese Identitätsfeststellung erfolgen solle und wie lange und in welcher Weise die Daten aufbewahrt werden müssten, <a href="https://digitalegesellschaft.de/2016/09/eugh-stoererhaftung-fragen/" target="_blank" rel="noopener noreferrer">erklärte etwa Volker Tripp</a>, politischer Geschäftsführer des Vereins Digitale Gesellschaft: „Muss ich im Café demnächst meinen Ausweis vorlegen und einscannen lassen, um an das WLAN-Passwort zu gelangen?“ Das Urteil sei deshalb „ein herber Rückschlag für eine flächendeckende Versorgung mit offenen Netzen.“</p>
<p>Ähnlich äußerte sich Kläger Tobias Mc Fadden. Er hatte ein frei zugängliches WiFi-Netz zur Verfügung gestellt, über das 2010 ein musikalisches Werk illegal zum Herunterladen angeboten worden war. Die Folge war ein bis jetzt andauernder Rechtsstreit. Das abschließende Urteil des EuGH werten Beobachter als Schritt zu mehr Rechtssicherheit: Denn trotz der kürzlich erfolgten Abschaffung der Störerhaftung in Deutschland durch das reformierte Telemediengesetz, sei die <a href="https://netzpolitik.org/2016/abschaffung-der-wlan-stoererhaftung-fuer-jubel-ist-es-zu-frueh/" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Gefahr von Abmahnungen</a> gegen WLAN-Betreiber nicht explizit ausgeräumt gewesen. Anwälte hätten sich nach wie vor auf Unterlassungsansprüche stützen können.</p>
<p>Titelbild: <a href="https://pixabay.com/de/telefon-wlan-wifi-handy-anrufen-1582893/" target="_blank" rel="noopener noreferrer">WLAN</a> von <a href="https://pixabay.com/de/users/geralt-9301/" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Gerd Altmann</a> via <a href="https://pixabay.com/" target="_blank" rel="noopener noreferrer">pixabay</a>, licenced <a href="https://pixabay.com/de/telefon-wlan-wifi-handy-anrufen-1582893/" target="_blank" rel="noopener noreferrer">CC0 Public Domain</a></p>
<p><a href="http://politik-digital.de/wp-content/uploads/CC-Lizenz-630x11011.png" target="_blank" rel="noopener noreferrer"><img decoding="async" class="alignleft  wp-image-139428" src="http://politik-digital.de/wp-content/uploads/CC-Lizenz-630x11011.png" alt="CC-Lizenz-630x1101" width="441" height="77" /></a></p>
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		<title>Kommentar zur Störerhaftung: Die Hoffnung liegt auf dem Bundesrat</title>
		<link>https://www.politik-digital.de/netzstandpunkte/kommentar-zur-stoererhaftung-die-hoffnung-liegt-auf-dem-bundesrat-147425/</link>
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		<dc:creator><![CDATA[Daniel Schwerd]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 05 Nov 2015 16:16:53 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Netzstandpunkte]]></category>
		<category><![CDATA[Störerhaftung]]></category>
		<category><![CDATA[NRW]]></category>
		<category><![CDATA[Bundesrat]]></category>
		<category><![CDATA[WLAN]]></category>
		<category><![CDATA[Internet]]></category>
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					<description><![CDATA[Zur Störerhaftung wie auch zur Bedeutung freier Bürgernetzwerke und freier Internetzugänge in Nordrhein-Westfalen hat der Landtag in NRW eine eindeutige [&#8230;]]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p><a href="http://politik-digital.de/wp-content/uploads/NRW.jpg"><img decoding="async" class="alignnone wp-image-147436 size-full" src="http://politik-digital.de/wp-content/uploads/NRW.jpg" alt="" width="640" height="280" /></a>Zur Störerhaftung wie auch zur Bedeutung freier Bürgernetzwerke und freier Internetzugänge in Nordrhein-Westfalen hat der Landtag in NRW eine eindeutige Beschlusslage hergestellt. Man sieht mehrheitlich die Notwendigkeit, die Haftungsfrage von WLAN-Netzwerk-Betreibern gesetzlich zu klären, man weiß um die Wichtigkeit der Verbreitung freier Zugänge zum Netz, zum Beispiel für Tourismus, Wirtschaft und der kulturellen Entwicklung unseres Landes. Uneins ist man sich allerdings in der Wahl der Mittel.<br />
<br/><div class="subcolumns">
             <div class="c75l">
               <div class="subcl">
                 <div class="entry-content-position">
                   Leider trägt der derzeitig vorliegende Gesetzentwurf zur Störerhaftung auf Bundesebene diesen Anforderungen überhaupt keine Rechnung. Er macht die Freistellung von Störerhaftung von einigen Bedingungen abhängig. Zwar ist die Verschlüsselungspflicht in der letzten Version des Gesetzentwurfes nicht mehr explizit genannt, aber von &#8220;angemessenen Sicherheitsmaßnahmen&#8221; ist nach wie vor die Rede, ohne das näher zu klären. Das stellt ein Einfallstor für neue Abmahnwellen und Quell neuer Rechtsunsicherheit dar.</p>
<p>Der Gesetzgeber fordert von Betreibern eines WLAN-Netzwerkes Kenntnis über die Identität seiner Nutzer, damit die sich auf die Haftungsfreistellung berufen dürfen, was bei offenen Netzwerken schlicht nicht zu bewerkstelligen ist. Damit würde der Freifunk-Bewegung offener drahtloser Bürgernetzwerke der Todesstoß versetzt, es konterkariert alle Bemühungen, bessere Internetversorgung in unserem Land zu schaffen.</p>
<p>Und eine Belehrungspflicht ist vorgesehen, die jeden Zugangspunkt betrifft, und die dem freien Bewegen in einem freien Netz im Wege steht: Stellen Sie sich vor, sie müssten bei ihrem Telefon bei jeder neuen Funkzelle ihre Pin neu eingeben. Das ist schlicht nicht praktikabel. Dass so eine Dauerbelehrung, die Gesetze einzuhalten, keinen sittlichen Nährwert hat, versteht sich von selbst.</p>
<p>Letztlich ist auch vollkommen unbewiesen, dass offene WLAN-Zugänge eine nennenswerte Auswirkung auf illegales Filesharing haben, oder das Belehrungen oder namentliche Kenntnis der Nutzer an Urheberrechtsverletzungen irgendetwas ändern.</p>
<p>Das alles hat glücklicherweise auch der Bundesrat erkannt. In den Fachbefassungen in den Ausschüssen für Wirtschaft, für Recht und für Kulturfragen wurde genau das thematisiert, und man hat eine Alternativformulierung für dieses Gesetz gefunden, die die Haftungsfrage klärt, ohne die beschriebenen Nachteile auszulösen. Ich finde diese Formulierung sehr gut, ich appelliere an die Landesregierungen, sich diesen Vorschlag zu eigen zu machen.</p>
<p>NRW könnte im Bundesrat vorangehen, diesen Vorschlag aufgreifen und eine entsprechende Initiative auf dieser Grundlage starten. Im Landtag NRW habe ich am Donnerstag mit einem Antrag (Drucksachennummer 16/10056) dafür geworben. Damit könnte man auf elegante Weise der Beschlusslage in NRW zur Geltung verhelfen, und hätten in Form der Fachausschüsse direkt wichtige Befürworter. Am Freitag ist bereits die Befassung – ich setze meine Hoffnungen auf den Bundesrat.</p>
<p>Bild: <a href="https://www.flickr.com/photos/lanier67/">lanier67</a><a href="https://unsplash.com/josemartinramirezcarrasco"> </a>(<small><a href="https://creativecommons.org/licenses/by-nc-nd/2.0/" target="_blank" rel="noopener noreferrer">CC-BY-NC-ND 2.0</a>)</small></p>
<p><img decoding="async" src="http://i0.wp.com/politik-digital.de/wp-content/uploads/CC-Lizenz-630x1101.png?resize=305%2C53" alt="CC-BY-SA" width="305" height="53" />
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		<title>Abschaffung der Störerhaftung: Bundesregierung in der Kritik</title>
		<link>https://www.politik-digital.de/news/abschaffung-der-stoererhaftung-bundesregierung-in-der-kritik-147429/</link>
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		<dc:creator><![CDATA[Robert Meyer]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 05 Nov 2015 16:01:28 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[News]]></category>
		<category><![CDATA[Bundesregierung]]></category>
		<category><![CDATA[Bundesrat]]></category>
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		<category><![CDATA[Störerhaftung]]></category>
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					<description><![CDATA[Der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Abschaffung der Störerhaftung für Betreiber öffentlicher WLAN-Hotspots produziert mehr Unsicherheiten als er beseitigt. Das bemängelt [&#8230;]]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p><a href="http://politik-digital.de/wp-content/uploads/Teaser-Stoererhaftung.jpg"><img decoding="async" class=" size-full wp-image-147431 alignleft" src="http://politik-digital.de/wp-content/uploads/Teaser-Stoererhaftung.jpg" alt="Teaser-Stoererhaftung" width="640" height="280" /></a>Der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Abschaffung der Störerhaftung für Betreiber öffentlicher WLAN-Hotspots produziert mehr Unsicherheiten als er beseitigt. Das bemängelt der Bundesrat in seiner Stellungnahme und spricht sich für deutliche Korrekturen aus, um Providern von Hotspots Rechtssicherheit zu geben.</p>
<p>Mehr offene WLAN-Hotspots in Deutschland – dieses Ziel hat sich die Bundesregierung auf die Fahnen geschrieben. Jedoch erschwert die unklare Rechtslage im Telemediengesetz deren Verbreitung bisher. Viele Betreiber, beispielsweise Cafés oder Hotels, scheuen vor der Bereitstellung von frei zugänglichem WLAN für ihre Kunden aufgrund der sogenannten Störerhaftung. Diese besagt, dass Betreiber als „Mitstörer“ haftbar gemacht werden können, wenn über ihren Internetzugang urheberrechtsgeschützte Dateien heruntergeladen werden.</p>
<p>Die Bundesregierung möchte dieser Problematik nun begegnen, indem sie die Rechtsunsicherheit für Betreiber abbaut. Sie sollen in Zukunft nicht mehr schadenersatzpflichtig gegenüber den Verstößen ihrer Nutzer sein. Dies gilt, sofern sie „zumutbare Maßnahmen ergriffen haben, um eine Rechtsverletzung durch Nutzer zu verhindern“. Dem WLAN-Betreiber bleibt es selbst überlassen, auf welche Art er sein Netzwerk schützt. Der Nutzer muss in Zukunft durch einen Klick bestätigen, dass er keine Urheberrechtsverletzungen begehen wird, damit der Betreiber aus der Haftung genommen wird.</p>
<h3>Bundesrat kritisiert den Regierungsentwurf</h3>
<p>Dieser Vorschlag der Bundesregierung wird von vielen Seiten deutlich kritisiert. Der Bundesrat, dem der Gesetzentwurf für eine Stellungnahme vorgelegt wurde, hat ebenfalls Bedenken bezüglich der Vorlage: „Die Regelungen des Regierungsentwurfs sind nicht geeignet, die verfolgten Ziele – die Verbreitung von WLAN im öffentlichen Raum zu stärken und diesbezügliche Rechtssicherheit zu schaffen – zu verwirklichen.“ Die Länderkammer kritisierte vor allem unscharfe Ausdrücke wie „zumutbare Maßnahmen“ und „angemessene Sicherungsmaßnahmen“, die die Provider treffen müssen, um ihren WLAN-Zugang zu schützen. Solche Begriffe bedürfen einer gerichtlichen Auslegung. „Dies führt im Ergebnis zu keiner Verbesserung im Vergleich zu der jetzigen Rechtslage.“</p>
<p>Laut Bundesrat brauche es die Sicherungsmaßnahmen, wie sie der Regierungsentwurf vorsieht, überhaupt nicht. Ein Anstieg von Urheberrechtsverletzungen sei nicht zu erwarten, da öffentliche Hotspots in aller Regel nicht genügend Bandbreite für das datenintensive Streaming über illegale Plattformen haben. Auch seien keine nachteiligen Effekte auf die Strafverfolgung zu erwarten.</p>
<p>Wie sich die Bundesregierung bezüglich der Stellungnahme des Bundesrats verhalten wird, ist noch unklar. Die Bundestagsfraktion der SPD hat sich letzte Woche wohlwollend gegenüber dem Vorschlag der Länderkammer geäußert und man hoffe, den Koalitionspartner von der Idee überzeugen zu können. Wohlgemerkt stammt die Initiative eigentlich aus dem SPD-geführten Wirtschaftsministerium unter Sigmar Gabriel. Auch aus Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Baden-Württemberg und Bayern gab es kritische Stimmen gegenüber dem Regierungsentwurf, Thüringens Wirtschaftsminister Wolfgang Tiefensee kündigte sogar eine eigene Bundesratsinitiative an. Daniel Schwerd, Landtagsabgeordneter in Nordrhein-Westfalen und ehemaliges Mitglied der Piratenpartei, wirbt <a href="http://politik-digital.de/news/kommentar-zur-stoererhaftung-die-hoffnung-liegt-auf-dem-bundesrat-147425/" target="_blank" rel="noopener noreferrer">in einem Gastbeitrag</a> für den Vorstoß des Bundesrats.</p>
<p>Bild: <a href="http://www.bundesrat.de/DE/presse/pressebilder/gebaeude/gebaeude-node.html?cms_imageindex=5#gallery" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Bundesrat</a></p>
<p><img decoding="async" src="http://politik-digital.de/wp-content/uploads/CC-Lizenz-630x1101-305x53.png" alt="CC-BY-SA" width="305" height="53" /></p>
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		<title>Freies Netz für Berlin</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Lea Thielscher]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 16 Jan 2012 13:32:44 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[News]]></category>
		<category><![CDATA[Berlin]]></category>
		<category><![CDATA[Klaus Wowereit]]></category>
		<category><![CDATA[WLAN]]></category>
		<category><![CDATA[Senat]]></category>
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					<description><![CDATA[Der neue Berliner Senat hat heute seine Richtlinien für die künftige Regierungsarbeit vorgestellt. Dabei präsentierte der Regierende Bürgermeister Klaus Wowereit [&#8230;]]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p><img decoding="async" class="alignleft  wp-image-6160" title="wlan-berlin" src="http://politik-digital.de/wp-content/uploads/wlan-berlin1.png" alt="" />Der neue Berliner Senat hat heute seine Richtlinien für die künftige Regierungsarbeit vorgestellt. Dabei präsentierte der Regierende Bürgermeister Klaus Wowereit auch seine Pläne für ein landesweites, freies WLAN.</p>
<p>In der heutigen Senatssitzung stellte Klaus Wowereit einen neuen Entwurf zur Einführung eines landesweiten, gebührenfreien Internetzugangs vor.<br />
Pläne für eine offene WLAN-Verbindung bestehen bereits seit 2007, waren jedoch nicht umgesetzt worden, da es noch immer ungeklärte Fragen gab, darunter diejenige, wie mit der Nutzung von illegalen Tauschbörsen umzugehen sei. Hinzu kamen, laut Auskunft der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, fehlende technische Voraussetzungen.</p>
<p>In der heutigen Regierungserklärung wurde ein erneuter Anlauf zur Realisierung des Projekts unternommen, mit dem Ziel, die Attraktivität Berlins weiter zu steigern. Schließlich hatte Klaus Wowereit dem Thema Netzpolitik in der Koalitionsvereinbarung eine besondere Bedeutung beigemessen. Das öffentlich zugängliche Netz soll vorrangig im Zentrum der Hauptstadt etabliert werden, angestrebt wird ein Gebiet innerhalb des S-Bahn-Ringes. Somit könnten auch Touristen kostenlos mobil im Internet surfen. Wie weitläufig das Netz letztlich sein wird, hängt vor allem vom Interesse der Berliner Bezirke ab.<br />
Mit Hilfe von Werbung, Vermarktung und kostenpflichtigen Zusatzangeboten sollen aufkommende Gebühren gedeckt werden, so dass dem Land keine zusätzlichen Kosten entstehen. Der freie Internetzugang soll durch ein bereits eingerichtetes, privat betriebenes Funknetz ermöglicht werden.</p>
<p>Als Referenz dienen Vorbilder wie London, wo anlässlich der Olympischen Spiele 2012 das größte freie WLAN-Netz Europas eingerichtet werden soll, aber auch Aachen. Dort gilt der freie Internetzugang bislang als reines Forschungsprojekt und ist dementsprechend noch nicht zur öffentlichen Nutzung freigegeben. Die Piratenpartei <a href="http://www.morgenpost.de/berlin-aktuell/article1879225/Wowereit-will-kostenloses-WLAN-in-Berlin.html" target="_blank" rel="noopener noreferrer">begrüßte</a> die Pläne, inwieweit das Projekt tatsächlich umsetzbar ist, blieb in den Details jedoch noch ungeklärt. Das Projekt stecke noch in den <a href="http://www.tagesspiegel.de/berlin/vor-der-regierungserklaerung-wowereit-verspricht-kostenloses-internet-fuer-alle/6057086.html" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Kinderschuhen</a>, wie der für Netzpolitik zuständige Senatskanzleichef Björn Böhning betonte.</p>
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		<title>WLAN</title>
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		<dc:creator><![CDATA[admin]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 07 May 2004 23:00:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Uncategorized]]></category>
		<category><![CDATA[Freifunk]]></category>
		<category><![CDATA[WLAN]]></category>
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		<category><![CDATA[freie Netze]]></category>
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					<description><![CDATA[]]></description>
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