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	Kommentare zu: Interview zur CSU-Netzpolitik	</title>
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	<description>Information, Kommunikation, Partizipation</description>
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		<title>
		Von: Gast		</title>
		<link>https://www.politik-digital.de/uncategorized/interview-zur-csu-netzpolitik-5129/#comment-1767</link>

		<dc:creator><![CDATA[Gast]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 30 Nov -0001 00:00:00 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[&quot;Kritisiert die Verfassungswidrigkeit der Vorratsdatenspeicherung&quot;? Tut er das? Also ich lese das Papier etwas anders: &quot;Angesichts der Einschränkungen, die das Bundesverfassungsgericht etwa in Fällen der Online-Durchsuchung oder der Vorratsdatenspeicherung
dem Gesetzgeber aufgetragen hat [...] Neben der permanenten Wachsamkeit der Gemeinschaft gegenüber Bedrohungssignalen, der behutsamen Anwendung der verfassungskonformen Ermittlungsinstrumente und einer verbesserten internationalen Zusammenarbeit könnte die Entwicklung neuer freiheitsschonender Technologien zur Früherkennung krimineller Bedrohungen einen Beitrag zur Balance von Freiheit und Sicherheit im Internet bieten.&quot; Also entweder ist das Interpretationssache oder da ist was durcheinandergeraten. Ich lese das Papier so, dass der Netzrat das Urteil nicht kritisiert. Das man sich im Netzrat hinter dem Urteil versteckt, könnte man interpretieren. Der Netzrat könnte auch klar und deutlich schreiben: Wir wollen die VDS-(Light) beziehungsweise alles was irgendwie &quot;verfassungskonform&quot; ist. Warum geht Frau Bär da nicht drauf ein?

 ]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>&#8220;Kritisiert die Verfassungswidrigkeit der Vorratsdatenspeicherung&#8221;? Tut er das? Also ich lese das Papier etwas anders: &#8220;Angesichts der Einschränkungen, die das Bundesverfassungsgericht etwa in Fällen der Online-Durchsuchung oder der Vorratsdatenspeicherung<br />
dem Gesetzgeber aufgetragen hat [&#8230;] Neben der permanenten Wachsamkeit der Gemeinschaft gegenüber Bedrohungssignalen, der behutsamen Anwendung der verfassungskonformen Ermittlungsinstrumente und einer verbesserten internationalen Zusammenarbeit könnte die Entwicklung neuer freiheitsschonender Technologien zur Früherkennung krimineller Bedrohungen einen Beitrag zur Balance von Freiheit und Sicherheit im Internet bieten.&#8221; Also entweder ist das Interpretationssache oder da ist was durcheinandergeraten. Ich lese das Papier so, dass der Netzrat das Urteil nicht kritisiert. Das man sich im Netzrat hinter dem Urteil versteckt, könnte man interpretieren. Der Netzrat könnte auch klar und deutlich schreiben: Wir wollen die VDS-(Light) beziehungsweise alles was irgendwie &#8220;verfassungskonform&#8221; ist. Warum geht Frau Bär da nicht drauf ein?</p>
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		<title>
		Von: crutz		</title>
		<link>https://www.politik-digital.de/uncategorized/interview-zur-csu-netzpolitik-5129/#comment-1768</link>

		<dc:creator><![CDATA[crutz]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 30 Nov -0001 00:00:00 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[Lieber Gast,

danke für den Hinweis. Im Positionspapier des
CSU-Netzrates wird die Verfassungswidrigkeit
des Gesetzes zur Vorratsdatenspeicherung festgestellt:

&quot;Der Staat hat in Bezug auf IT-Einsatz und Internetnutzung unterdessen viel Vertrauen verloren, nicht zuletzt aufgrund gescheiterter IT-Projekte, Datenpannen und verfassungswidriger Gesetze (Online-Durchsuchung, Vorratsdatenspeicherung, Computerwahlen u. a. m.).&quot; (S. 14.)

Um Missverständnisse zu vermeiden, wäre in der Tat die
Formulierung &quot;stellt die Verfassungswidrigkeit des
Gesetzes zur Vorratsdatenspeicherung fest&quot; exakter. Das
Mittel der Vorratsdatenspeicherung wird also nicht per se
kritisiert. Ich habe diesen Teil wieder herausgenommen, da
sich Frau Bär in ihrer Antwort auf die Netzsperren bezieht.

Mit besten Grüßen

Charlie Rutz]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Lieber Gast,</p>
<p>danke für den Hinweis. Im Positionspapier des<br />
CSU-Netzrates wird die Verfassungswidrigkeit<br />
des Gesetzes zur Vorratsdatenspeicherung festgestellt:</p>
<p>&#8220;Der Staat hat in Bezug auf IT-Einsatz und Internetnutzung unterdessen viel Vertrauen verloren, nicht zuletzt aufgrund gescheiterter IT-Projekte, Datenpannen und verfassungswidriger Gesetze (Online-Durchsuchung, Vorratsdatenspeicherung, Computerwahlen u. a. m.).&#8221; (S. 14.)</p>
<p>Um Missverständnisse zu vermeiden, wäre in der Tat die<br />
Formulierung &#8220;stellt die Verfassungswidrigkeit des<br />
Gesetzes zur Vorratsdatenspeicherung fest&#8221; exakter. Das<br />
Mittel der Vorratsdatenspeicherung wird also nicht per se<br />
kritisiert. Ich habe diesen Teil wieder herausgenommen, da<br />
sich Frau Bär in ihrer Antwort auf die Netzsperren bezieht.</p>
<p>Mit besten Grüßen</p>
<p>Charlie Rutz</p>
]]></content:encoded>
		
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