15. September 2016
EuGH-Urteil zur Störerhaftung enttäuscht Befürworter offener Netze
Freifunker haften nicht für Rechtsverstöße, die Nutzer ihres WLAN-Hotspots begehen. Das hat heute der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschieden. Allerdings müssen Anbieter von freien WLAN-Netzen diese gegebenenfalls mit einem Passwort schützen. Für Befürworter offener WLAN-Netze eine Enttäuschung. Das heutige Urteil des EuGH bewahrt Freifunker vor Schadensersatzklagen, wenn Dritte über den von ihnen zur Verfügung gestellten…