In einem Manifest haben die Teilnehmer einer von ver.di veranstalteten Konferenz am 5. September 2008 eine Grundversorgung mit Internetzugängen gefordert. Das Zehn-Punkte-Programm stellt  Forderungen an Politik und Verwaltung, wie das Internet dem Gemeinwohl nutzen kann.

„Nicht am Internet teilhaben zu können, bedeutet den Ausschluss aus weiten Teilen des gesellschaftlichen und familiären Lebens, Ausschluss von Bildungs- und Informationsmöglichkeiten, von demokratischer Teilhabe“, bemerken die Autoren gleich zu Anfang des Forderungskatalogs. Deswegen müsse jeder Bürger auf einen Breitbandzugang zugreifen können, um eine „digitale Spaltung“ der Gesellschaft zu verhindern.

Das Web als Gemeingut

Die Autoren sehen den Staat in der Verantwortung, die Qualität der Onlineinhalte und den Zugang zu ihnen zu sichern. So wird etwa gefordert, dass Wissensbestände nicht privatisiert werden dürfen. Internetauftritte von Museen oder Bibliotheken, die von der öffentlichen Hand finanziert werden, sollten auch der Öffentlichkeit uneingeschränkt zur Verfügung stehen. Ebenso müssten die Onlineaktivitäten der Verwaltungen von diesen selbstständig gestaltet werden. Auslagerungen von Stadtportalen zum Beispiel an private Auftragsnehmer oder öffentlich-private Partnerschaften seien abzulehnen.

Bei aller Internetbegeisterung betonen die Verfasser jedoch auch die kritischen Aspekte des Webs. Forderungen nach verbessertem Datenschutz, besserer Sicherung vor Hackerattacken und die Ablehung von Wahlcomputern lassen sich im Programm ebenfalls finden. Unterschrieben ist das „Berliner Manifest: Öffentliche Dienste 2.0“ von Mitgliedern eines breiten Spektrums an Gruppen und Verbänden. Neben Gewerkschaften finden sich Politiker verschiedener Ebenen, Verwaltungen, Vertreter der Wissenschaft und Nichtregierungsorganisationen wie der Chaos Computer Club.

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