Rasante Fortschritte in vielen Bereichen der Technologie machen es nötig, Rechte neu zu definieren und Gesetze neu zu schreiben, die klären, was erlaubt und was unangemessen ist. Anstatt auf neue Herausforderungen  nur zu reagieren, sollten wir uns frühzeitig überlegen, welche Rahmenbedingungen wir für neue Technologien schaffen. Anne Korn über die Notwendigkeit, die Menschenrechte angesichts zu erwartender neurotechnologischer Fortschritte zu erweitern.  

„If in the past decades neurotechnology has unlocked the human brain and made it readable under scientific lenses, the upcoming decades will see neurotechnology becoming pervasive and embedded in numerous aspects of our lives and increasingly effective in modulating the neural correlates of our psychology and behavior“.

„Wie in den vergangenen Jahrzehnten die Neurowissenschaft das menschliche Gehirn entschlüsselt und lesbar gemacht hat, so wird die Neurotechnologie in kommenden Jahrzehnten allgegenwärtig und in zahlreiche Aspekte unserer Leben eingebunden werden und immer effektiver die neuralen Grundlagen unserer Psyche und unseres Verhaltens beeinflussen“ (Ienca & Adorno, 2017).

Eine unheimliche Vorstellung: Unsere intimsten Gedanken sind nicht mehr privat. Es gibt Maschinen, die uns auf Knopfdruck in den Kopf schauen, unsere Gedanken für Andere sichtbar machen, unsere Entscheidungen voraussagen oder gar unsere Erinnerungen oder unsere Persönlichkeit verändern. Science Fiction – zum Glück!

Fiktionale Beispiele für Eingriffe in Gehirn- und Gedankenwelt gibt es zur Genüge. Wie etwa die dystopische Vision des Hazem Ilmi, in dessen Roman Die 33. Hochzeit der Donia Nour im Ägypten des Jahres 2048 das Ministerium für Sleepvertising Botschaften direkt in die Gehirne der auf Schritt und Tritt überwachten Menschen sendet und die Regierung es sofort mitbekommt, wenn man sich nicht strikt an die Gebetsvorgaben hält. Oder in einem 2015 bei Motherboard erschienenen Artikel, in dem das Gehirn gehackt, das Bankkonto leer geräumt und anschließend jede Erinnerung daran gelöscht wird.

Für Marcello Ienca und Roberto Andorno vom Institut für biomedizinische Ethik an der Uni Basel ist die Vorstellung von Übergriffen auf das menschliche Gehirn nicht mehr nur weit entfernte Zukunftsvision. Sie halten das Risiko für real genug, dass sie kürzlich in der Fachzeitschrift Life Sciences, Society and Policyvier neue Menschenrechte vorschlugen: zum Schutz der kognitiven Freiheit, der mentalen Privatsphäre, der mentalen Integrität, sowie der psychologischen Kontinuität. Aber was hat es damit auf sich und ist das wirklich nötig?

Das Recht auf kognitive Freiheit

Hierbei geht es um die Freiheit des Einzelnen, Techniken wie Gehirnstimulation zu nutzen, um sich selbst in einen veränderten Geisteszustand zu versetzen – aber eben auch das Recht, dies zu verweigern und von Manipulation frei zu bleiben. Zum Beispiel, wie Ian Sample im Guardian erklärt,  von Übergriffen durch Arbeitgeber, die der Meinung seien, schwache Stromstöße könnten die Gehirn- und somit die Arbeitsleistung ihrer Angestellten verbessern. Transkranielle Gleichstromstimulation (tDCS) heißt das und die dazu nötige Hardware wird unter den Namen Foc.us oder Thync bereits vermarktet oder von ganz Wagemutigen zur Verbesserung der eigenen Hirnleistung selbst gebaut.

Das Recht auf mentale Privatsphäre

Der Schutz der mentalen Privatsphäre soll verhindern, dass die Gedanken eines Menschen ohne dessen Zustimmung gelesen werden können. Bei Facebook arbeitet offenbar bereits ein 60-köpfiges Team an der Entwicklung einer solchen Technologie, die menschliche Gedanken sichtbar machen kann.

„Es wäre möglich, dass jemand Informationen über eine Person sammelt, ohne dass die Person selbst überhaupt davon weiß“, warnt der Forscher Howard Cizek. „Wenn man in ein Onlineformular etwas eingibt, kann man sich zumindest noch die Frage stellen, ob man das wirklich so schreiben will. Hirnsignale sind dagegen unfreiwillig“.

Das Recht auf mentale Integrität

Das Recht zum Schutz vor „Brainhacking”. Also davor, dass Hacker das Gehirn fernsteuern oder ihm  gefälschte Signale senden. Forscher an der University of Washington in Seattle befürchten, dass Gehirn-Computer-Schnittstellen, sogenannte Brain-Computer-Interfaces oder BCIs, so missbraucht werden könnten. Diese Schnittstellen, die entweder über nicht-invasives EEG oder auch über Implantate funktionieren, wurden bisher vor allem in medizinischen Zusammenhängen genutzt, halten aber nun auch Einzug ins Gaming oder ins Neuromarketing.

Das Recht auf psychologische Kontinuität

Es soll Menschen vor Übergriffen schützen, die ihren Sinn für Identität gefährden oder das Gefühl einer kohärenten Persönlichkeit stören könnten. Tiefenhirnstimulation ist bereits zur Behandlung vieler neurologischer Erkrankungen zugelassen, wirft aber ethische Fragen auf, z. B. wegen möglicher Nebenwirkungen wie Verhaltens-, Stimmungs- oder Wahrnehmungsänderungen, die Veränderungen der persönlichen Identität zur Folge haben könnten.

Klingt gruselig. Aber wie realistisch ist das?

Christiane Woopen, die Vorsitzende des Deutschen Ethikrates, äußerte sich in einem Interview zum Thema Hirn-Computer-Schnittstellen 2014 so: „Für Neurowissenschaftler dürfte es…vermessen klingen zu sagen, dass Hirn-Computer-Schnittstellen einen Menschen fremdsteuern können. Je mehr man sich mit dieser Technik auskennt, desto unwahrscheinlicher mag es einem vorkommen, dass gezielte Fremdsteuerungsprozesse auf komplexe Leistungen möglich sein könnten.”

Sicher wäre es voreilig, angesichts der voranschreitenden Neurotechnologie in Panik auszubrechen – vor allem nicht eingedenk der dadurch möglichen medizinischen Vorteile. Aber Woopen räumte ein dass „wir über die ethische Dimension solcher Szenarien nachdenken” sollten – und eben genau das ist auch das Anliegen der Forscher der Uni Basel.

„Das Gehirn ist die letzte Zuflucht der persönlichen Freiheit und Selbstbestimmung“, schreiben sie. „Wo der Körper leicht der Kontrolle und Dominanz durch andere unterworfen werden kann, ist unser Gehirn, wie auch unsere Gedanken, Meinungen und Überzeugungen, zum größten Teil von Zwängen durch andere frei.“

Damit das auch so bleibt, sei es nötig, gesetzliche und ethische Rahmenbedingungen zur Kontrolle der Neurotechnologie möglichst bald fest zu legen, um Missbrauch und ungewollte negative Konsequenzen zu vermeiden.

Alles nach Recht und Gesetz?

Das Gesetz und die Neurotechnologie seien sich ohnehin sehr nahe. Denn wo Letztere daran interessiert sei, die Hirnprozesse zu erforschen, die menschlichem Verhalten zugrunde liegen, sei das Gesetz daran interessiert, menschliches Verhalten zu regulieren. Genauere  Kenntnis des menschlichen Gehirns könne helfen,  Gesetze und  gesetzliche Vorgehen zu verbessern.  Wenn zum Beispiel neurale Bildgebungstechniken zu evidenzbasierteren Entscheidungen führten, oder wenn ein besseres Verständnis kriminaler Verantwortlichkeit zu gerechteren Urteilen führen oder  oder Wiederholungsgefahr verringern könnte.

Jedoch stellt sich dabei die Frage nach der Balance zwischen Privatsphäre und Sicherheit – und damit tun sich Gesetzgeber bekanntermaßen schwer. Die 2010 noch vom BGH kassierte Vorratsdatenspeicherung kommt jetzt doch und in Großbritannien gilt seit Kurzem die umstrittene „Snoopers Charter“, aka The Investigatory Powers Act, nach der Anbieter Kundendaten für zwölf Monate speichern und einer ganzen Reihe öffentlicher und Regierungsorganisationen zugänglich machen müssen. Pam Cowburn von der Open Rights Group bezeichnete das Gesetz, als es 2016 das britische Unterhaus passierte, als „eines der extremsten Überwachungsgesetze, das je in einer Demokratie verabschiedet wurde“. Und die konservative Partei von Premierministerin Theresa May schrieb sich für die vorgezogene Wahl am 8. Juni dieses Jahres eine stärkere Kontrolle des Internets ins Wahlprogramm. Man dürfe Terroristen keinen Raum geben, in dem sie geschützt kommunizieren können. Dass dies unter Umständen auch die Datensicherheit, Privatsphäre und Redefreiheit aller übrigen Nutzer beschneidet, gilt dabei als vertretbares Risiko.

Rechte zum Schutz vor Gedankenüberwachung?

In dem eingangs erwähnten Motherboard-Artikel bemerkte Micah Lee von The Intercept zynisch, die Geheimdienste würden unsere Gehirne, wenn man sie ließe, sicher gern hacken. Und Rozbeh Jafari, der Gehirnimplantate erforscht, weist darauf hin, dass wir schon jetzt bereitwillig unsere Privatsphäre aufgeben, um die Qualität der von uns genutzten Dienste zu verbessern – zum Beispiel durch Senden unserer Standortdaten an Google Maps oder das Aufzeichnen unseren Kaufverhaltens mit Hilfe von Kunden- und Kreditkarten. Ob wir mit unserer Privatsphäre auch so unbedarft umgehen, wenn es um unsere intimsten Gedanken geht?

Während es viele Menschen anhand der Massenüberwachung durch NSA, GCHQ und BND, die durch Edward Snowden 2013 bekannt wurde, ebenso gruselte wie angesichts dessen, was die Google-Suchmaschine oder Facebook über uns wissen könnten, wurden Bedenken häufig mit der Formel beiseite gewischt, dass wer nichts zu verbergen habe, auch nichts befürchten müsse. Eine Meinung, die unglücklicherweise offenbar immer noch viele teilen.

Angesichts anhaltender Sorglosigkeit, vor allem aber der Bereitwilligkeit vieler Regierungen, zunehmend schärfere Eingriffe in die digitale Privatsphäre ihrer Bürger zu erlauben, haben Ienca und Andorno also womöglich nicht Unrecht, wenn sie schreiben, dass man Menschenrechte, die unsere mentale Freiheit und Unversehrtheit  vor Dritten und manchmal auch vor uns selbst schützen, besser jetzt schon festschreibt – nur für alle Fälle.

Titelbild: Neurons von geralt via pixabay CC0 public domain

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