Transparency International – Deutsches Chapter e.V., Netzwerk Recherche e.V., Mehr Demokratie e.V., Humanistische Union e.V., Deutscher Journalisten-Verband (DJV), Deutsche Journalistinnen- und Journalisten-Union (dju) in ver.di, die Bertelsmann Stiftung Deutschland und politik-digital.de starteten im Juni 2004 eine Kampagne zur Forderung eines Informationsfreiheitsgesetzes auf Bundesebene. Obwohl schon im ersten rot-grünen Koalitionsvertrag angekündigt, wurde das Informationsfreiheitsgesetz auf Bundesebene bislang nicht umgesetzt.

Deutschland gehört damit zu den letzten Industrienationen, in denen das Prinzip des “Amtsgeheimnisses” gilt: Informationen, die bei öffentlichen Stellen vorliegen, werden unabhängig von ihrer tatsächlichen Schutzbedürftigkeit grundsätzlich als geheim behandelt. Mit einem Informationsfreheitsgesetz, das es bereits in über 50 Staaten gibt, erhält jeder Bürger das Recht, Akten einzusehen oder Kopien von Unterlagen öffentlicher Stellen zu bekommen, ohne dass eine persönliche Betroffenheit oder eine Antragsbegründung erforderlich ist. Genau definierte Ausnahmeklauseln sorgen dafür, dass sensible Informationen, z.B. personenbezogene Daten oder Geschäftsgeheimnisse, geschützt bleiben.

Mit der für die Kampagne gelaunchten Webseite pro-information.de konnten über 5000 Unterschriften gesammelt werden. Die Aktion wurde von namhaften Erstunterzeichnern wie Gesine Schwan, Präsidentin der Viadrina-Universität oder dem Journalisten Hans Leyendecker unterstützt.

Kurz nach dem Start der Kampagne kündigten die SPD und die Grünen an, im Herbst 2004 einen Entwurf für ein Informationsfreiheitsgesetz vorzulegen. Im März 2005 fand eine öffentliche Sachverständigenanhörung statt, zu der auch Initiatoren der Kampagne geladen waren.