Die europäischen Mitgliedsstaaten müssen demnächst Aktiengesellschaften erlauben, ihre Anteilseigner via Internet an Hauptversammlungen teilnehmen zu lassen. Bundesjustizministerin Brigitte Zypries, die momentane EU-Ratsvorsitzende, erläutert in einer gestern veröffentlichten Pressemitteilung die Vorteile:
Für Aktionäre, die nicht am Firmensitz wohnen, wird es einfacher, ihr Stimmrecht aktiv auszunutzen. „Die Zeiten, in denen man als Kleinanleger Jahre lang nichts mehr von einem Aktieninvestment in einem anderen EU-Mitgliedstaat gehört hat, sind vorbei“.
Außerdem kann die elektronische Aktionärsversammlung zu einem wirksamen Mittel gegen die grassierende Heuschreckenplage werden. „Langfristige Unternehmensstrategien können so wieder größeres Gewicht gegenüber kurzfristiger Gewinnmaximierung erlangen“.
Der Rechtsausschuss des Europäischen Parlaments stimmte gestern dem Richtlinienvorschlag zu. Jetzt ist das Plenum des Europäischen Parlaments an der Reihe, bevor voraussichtlich im Februar die Richtlinien vom Rat verabschiedet werden können.