Die Internet-Beauftragte der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dr. Martina Krogmann MdB erklärt zu dem Entwurf eines Anti-Spam-Gesetzes seitens der Fraktionen von SPD und Grünen: “Der von den Regierungsfraktionen vorgelegte Entwurf ist nicht dazu geeignet, die spam-Flut effektiv zu bekämpfen. Vernünftig ist lediglich die Verfolgung von header-Manipulationen, d.h. Verfälschung der Absender – das stammt auch aus einem Antrag der CDU/CSU-Fraktion.” Ihrer Meinung nach müssen in einer Sachverständigenanhörung des Ausschusses für Wirtschaft und Arbeit vor allem folgende Problemstellungen geklärt werden:
– SPD und Grüne wollen denjenigen, der in der Betreff-Zeile einer Werbemail absichtlich deren kommerziellen Charakter „verschleiert oder verheimlicht“ bußgeldpflichtig machen. Das ist wegen des Nachweises der „Absicht“ schlecht zu handhaben und stellt eine unnötige Belastung der Gerichte dar.
– Es muss geklärt werden, welche Behörde Spammer verfolgen soll.
– Obwohl die Koalitionäre fast ein Jahr gebraucht haben, um die Anregungen der CDU/CSU in Gesetzesform zu gießen, bleibt die Unsitte des spamming in Gästebüchern, Foren etc. unberücksichtigt.
-Schließlich wird eines der zentralen Probleme bei der spam-Bekämpfung gar nicht angesprochen: Inwieweit darf ein Provider spam-mails filtern und dann löschen, ohne sich der Verletzung des Post- und Fernmeldegeheimnisses schuldig zu machen?