Die für die Verwaltung der Top-Level Domains zuständige Organisation ICANN hat in ihrer vergangenen Tagung in Brüssel beschlossen neue, nicht lateinische Länderkürzel für Internetseiten einzuführen. Damit setzt sich ein Trend fort, der die Dominanz der lateinischen Schrift im Internet brechen könnte. Für regionale Endungen wie .berlin wird aber noch das „Verfahren für das Verfahren“ diskutiert.

Zwar kommt nach wie vor ein großer Teil der Internetnutzer aus den westlichen Industriestaaten. Doch große Länder wie China und Indien, aber auch der arabischsprachige Raum holen auf. Die Volksrepublik China hat mittlerweile nach absoluten Zahlen mehr Internetnutzer als die USA.

Ab jetzt wird es bald durchgängig chinesische Domains geben, die dann mit der Endung 中国 bzw. der traditionellen Langfassung 中國 (zhongguo) abschließen. Auch Taiwan wird seine Endung in den beiden Variationen 台湾 und  台灣 (taiwan) bekommen. Lediglich die ehemalige englische Kolonie Hongkong muss sich mit einer Endung begnügen: 香港 (xianggang, der chinesische Name Hongkongs, steht für ‘duftender Hafen’).

Kleiner Fortschritt für .berlin oder .nrw

Fortschritte gab es auch bei dem Verfahren zur Einführung sog. generischer Top Level Domains. In Deutschland bemüht sich vor allem die Initiative dotBerlin um die Einführung von .berlin. Derzeit wird noch das „Verfahren für das Verfahren“ zur Einführung neuer Top-Level Domains diskutiert. Mit einer Entscheidung über das grundsätzliche Zulassungsverfahren ist nicht vor Dezember 2010 zu rechnen. Auch andere große Städte und Regionen wie New York (.nyc) oder Nordrhein-Westfalen (.nrw) haben Interesse an neuen Endungen.

Befürworter hoffen auf ‘mehr Platz im Netz’, wenn der Domainraum erweitert wird. Tatsächlich ist es mittlerweile oft schwierig, sich noch Domains zu sichern, insbesondere bei beliebten Änderungen wie .org, .com oder .de.

Kritiker hingegen sind gegen eine Zersplitterung des Domainraums: sie wollen Klarheit. Insbesondere bei international agierenden Firmen, die eine Webpräsenz mit der Endung .de betreiben, kann laut Juristen deutsches Vertrags- und Datenschutzrecht angewandt werden. Diese eindeutige Zuordnung wäre ansonsten schwieriger, da es z.B. die Stadt Berlin nicht nur in Deutschland gibt.