21. Dezember 2016
Europäischer Gerichtshof kippt die anlasslose Vorratsdatenspeicherung
Ab sofort ist die Speicherung der Vorratsdaten europäischer Bürger nicht mehr ohne konkreten Anlass möglich. Dies entschied am Mittwoch der Europäische Gerichtshof in Luxemburg. Nach Anfragen eines schwedischen und britischen Gerichts erklärte der EuGH, dass sich die anlasslose Vorratsdatenspeicherung nicht mit den EU-Grundrechten vereinen lässt. Mit der Begründung, die Speicherung der Daten ließe “sehr genaue Schlüsse auf das…