Wahllokal Tester Aktion Mensch
Jeder deutsche Bürger ab 18 Jahren darf wählen – aber nicht jeder kann, was er darf. Für Menschen mit Behinderungen ist das Wählen eine mitunter nicht zu überwindende Hürde. Wie groß sie ausfällt? Die Aktion Mensch hat ein Expertenteam in Wahllokale fünf deutscher Städte geschickt, um nach Hindernissen zu suchen. Ergebnis: Mit einer Rollstuhlrampe ist es oft nicht getan.
Auf einer Pressekonferenz der Aktion Mensch beschrieb Entertainer und Mit-Tester Guildo Horn treffend eine Erfahrung, die wohl jeder macht, der sich als Mensch ohne Behinderung mit dem Thema des barrierefreien Wählens befasst: „Man wird auf Sachen aufmerksam, an die man vorher gar nicht denkt.“ Dabei ist die Wahlteilnahme für eine große Gruppe von Bürgern deutlich schwieriger als für den Rest, d. h. ohne Hilfestellung nicht zu schaffen. Dazu zählen etwa Menschen, die Schwierigkeiten beim Gehen haben, die nicht gut sehen können oder denen die Aufnahme neuer Informationen schwer fällt. Ebenfalls vor Barrieren stehen Eltern mit Kinderwagen und Ältere.
Welche Hürden das im Detail sind, wollte die Aktion Mensch mit ihrer fünftägigen Test-Tour durch fünf Großstädte aufzeigen und dem unterrepräsentierten Thema auf diese Weise etwas Öffentlichkeit verschaffen. Hierzu passend wurde ein kleines Videotagebuch auf Facebook veröffentlicht. Dort ist u. a. zu sehen, wie Guildo Horn als Fahrer die Experten Petra Groß, Raúl Krauthausen und Michael Wahl von Berlin über Kassel bis nach München chauffierte. Die drei Letztgenannten leben selbst mit Behinderungen.

Die Qual der Wahl

In Deutschland haben mehr als sieben Millionen Menschen eine Schwerbehinderung. Sie treffen im Wahllokal auf Barrieren – aber nicht nur da. Es beginnt schon in dem Moment, in dem sich die Betroffenen über Politikinhalte informieren. Sehbehinderte Menschen brauchen Informationen in Brailleschrift, Menschen mit Gehörproblemen sind oft auf Untertitel oder Gebärdensprachdolmetscher angewiesen. Hat jemand Lernprobleme, können Texte in sogenannter Leichter Sprache nützlich sein, aus kurzen Sätzen und einfachem Vokabular. Wirklich frei sind Informationen eben nur, sobald alle sie verstehen.
Andreas Vega vom VbA Selbstbestimmt Leben e. V. sagte im Rahmen der Test-Aktion, dass kein Mensch mit Behinderung sich bei der Wahl verstecken soll, etwa durch Abstimmung per Post. Ein Online-Votum liefe dem Inklusionsgedanken genauso zuwider, wie Raúl Krauthausen auf Anfrage ausführte: „Gleich der Briefwahl sehe ich die Online-Wahl als eine Option, aber nicht als Lösung. Ich möchte nicht vorgeschrieben bekommen, wie ich wähle, nur weil ein Wahllokal nicht zugänglich ist. Für viele ist der Wahlgang ein Event mit Familie und Freunden. Onlinewähler wären auch hier wieder außen vor.”
Manchem wird jedoch ausschließlich der Postweg bleiben, denn vor Ort warten zahlreiche Beschränkungen: Treppen statt Rampen, fehlende Orientierungsschilder und Blindenleitsysteme, keine Behindertentoiletten, ein nicht speziell geschultes Personal.
Nicht zu unterschätzen ist auch die Diskriminierung, die Menschen mit Gehbehinderung empfinden, können sie ausschließlich durch eine Rampe am Hintereingang ins Gebäude gelangen.
Im Praxistest stieß das Team der Aktion Mensch mehrmals auf die skizzierten Barrieren. In dem Kasseler Wahllokal z. B. könnten Rollstuhlfahrer und Blinde bereits im Fahrstuhl scheitern, dessen Knöpfe nur mit Anstrengung zu erreichen und ohne Blindenschrift ausgestattet seien. In Köln dagegen erlebte der Tester Krauthausen einen bewegenden Moment, als er zum ersten Mal in seinem Leben einen Zettel in die Wahlurne werfen konnte. Sie stand niedrig genug.
Nicht jedes Wahllokal ist behindertengerecht eingerichtet, weswegen gegebenenfalls auf eine andere Räumlichkeit ausgewichen werden darf. Allerdings bemängelt die Aktion Mensch, dass auf den Wahlbenachrichtigungen detaillierte Informationen darüber fehlen, wie zugänglich das betreffende Wahllokal ist. Mittlerweile schreibt die Gesetzeslage eine Kennzeichnung vor, doch Sätze wie “Zugang für Rollstuhlfahrer mit Hilfsperson möglich” oder “Ihr Wahllokal ist auch für Menschen mit Gehbehinderung barrierefrei zugänglich” nützen nicht allen Menschen mit Behinderungen.
Personen etwa, die Probleme beim Sehen haben, werden alleine deswegen einem hohen Hindernis ausgesetzt, weil sie die Wahlbenachrichtigung nicht lesen können und in den Lokalen bloß selten Wahlschablonen ausliegen. Sie müssen die Stimmzettelschablonen verwenden, die der Deutsche Blinden- und Sehbehindertenverband kostenlos ausgibt. Oder sie müssen von ihrem Recht Gebrauch machen, sich durch eine Hilfsperson unterstützen zu lassen.
Ob es nun um Informationen geht, um Schablonen oder um personelle Unterstützung, stets ist es am Betroffenen selbst, sich zu kümmern.
Lernbehinderte Menschen aber haben laut Aktion Mensch nicht mal mit Eigeninitiative die Chance, Wahlbenachrichtigungen, Wahlzettel oder Briefwahlunterlagen in Leichter Sprache zu lesen, da solche Dokumente gar nicht existierten. Laut Testerin Petra Groß wäre schon viel getan, würden Bilder neben die Kandidatennamen auf den Wahlzettel gedruckt.
Immerhin: Die im Bundestag vertretenden Parteien – nebst den Piraten – sind dem Wunsch nach mehr Verständlichkeit nachgekommen. Ihre Wahlprogramme liegen auch in Leichter Sprache vor.

Wahl statt Kampf

Nach Meinung von Raúl Krauthausen ermöglichte die Grundschule in der Kölner Everhardstraße das „mit Abstand barrierefreieste“ Wählen. Nach eigenen Angaben ist die Stadt bemüht, Menschen mit Behinderungen den Wahlakt zu erleichtern. 566 von 800 Wahllokalen seien bis zur kommenden Bundestagswahl rollstuhlgerecht (nicht behindertengerecht), 2009 seien es gerade mal 50 Prozent gewesen.
Zudem würden am bevorstehenden Wahltag Piktogramme den Weg zur Kabine weisen und zwei Wahlbusse durch die Stadt fahren. Die kommen im Falle eines geschlossenen Wahllokals zum Einsatz und seien auf Menschen mit Behinderung ausgerichtet. Der Kölner Stadtdirektor Guido Kahlen sicherte außerdem zu, ausreichend Wahlschablonen zu organisieren – ebenfalls benötigte Hilfen wie etwa eine Audio-CD, auf der die Wahllisten zu hören sind, sollten die Betroffenen aber selbst und rechtzeitig beim zuständigen Blindenverband bestellen.
Die Testergebnisse der Aktion Mensch unterscheiden sich von Stadt zu Stadt ein wenig. Insgesamt, so resümiert die Sozialorganisation, könne man nicht davon sprechen, dass die Wahl für Menschen mit Behinderung so frei ist wie für die anderen. In besonderem Maße seien es Bürger mit Lern- und Sehbehinderung, denen der Weg zur Wahlurne erschwert würde. Die Kritik wird durch eine repräsentative Umfrage untermauert, die Anfang 2013 stattfand und bei der nur zehn Prozent aller Befragten – mit und ohne Behinderung – angaben, dass ihr Wahllokal keine Barrieren habe.
Als Anklage will die Aktion Mensch ihren Test jedoch nicht verstanden wissen. Im Vordergrund stünde die Empfehlung von Verbesserungen, die vier Punkte betrifft: barrierefreier Zugang, Beschilderung der Wahllokale bzw. Markierungen von Hindernissen, Wahlschablonen und Informationen in Leichter Sprache.

Zu krank zum Wählen?

In Deutschland ist denjenigen das Wählen untersagt, die vom Gericht dazu verpflichtet wurden, einen rechtlichen Betreuer zu haben, oder die nach einer bestimmten Anordnung in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht sind. Das gilt für Menschen mit sehr schweren geistigen Behinderungen oder ähnlich stark eingestuften psychischen Erkrankungen. So kommt zu den physischen sowie sprachlichen Schranken bei Wahlen noch eine rechtliche Grenze hinzu – die Vertreter der Behindertenrechtsbewegung heftig kritisieren.
Aus dem Bundestag kommt ebenfalls Kritik an der Ausschlussregelung. SPD, Grüne und Linke bekennen sich vorbehaltlos zur Forderung, auch Menschen als Wähler zuzulassen, denen ein Betreuer in allen Angelegenheiten zur Seite gestellt wurde. Die CDU/CSU sagt, für sie sei ein „klares Bewusstsein“ Bedingung zur Wahlteilnahme, die FDP hat sich noch nicht eindeutig positioniert.
Beistand bekommen die Kritiker vom Deutschen Institut für Menschenrechte, das die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention anmahnt und die deutsche Gesetzeslage für völkerrechts- und verfassungswidrig hält. Die Konvention der UN sieht vor, dass Menschen mit Behinderung gleichberechtigt und umfassend am politischen Geschehen teilhaben dürfen. In Leichter Sprache heißt das: freie Wahl für alle.
Bild: Kolja Matzke / Aktion Mensch
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