Im vergangenen Monat sprach sich der EU-Verkehrsausschuss unter bestimmten Auflagen für die europaweite Einführung von Ganzkörperscannern an Flughäfen aus. In Kürze wird das Europäische Parlament darüber entscheiden.

In den USA hatte im vergangenen Jahr der Informatiker John Tyner für Aufsehen gesorgt, als er sich dem Check mittels Ganzkörperscanner am Flughafen von San Diego und einer alternativen körperlichen Abtastung im Intim-Bereich widersetzte. Das eigens von ihm gedrehte Handy-Video von der Aktion ging damals per Internet um die ganze Welt. Zudem waren gar Fotos von gescannten Passagieren im Netz gelandet.
Vergleichbare Vorfälle wird es aber in Europa wohl nicht geben.

Am 23. Juni will das EU-Parlament über die Einführung der in der öffentlichen Diskussion zumeist als Nacktscanner bezeichneten Geräte abstimmen. Grundlage ist ein Beschluss des EU-Verkehrsausschusses auf Basis eines Berichts des spanischen EU-Abgeordneten Luis de Grandes Pascual. Allerdings knüpften die EU-Parlamentarier folgende Bedingungen an die Einführung von Körperscannern:

  • Körperscanner dürfen keine Gesundheitsrisiken für die Passagiere
    bergen. Scanner mit Röntgenstrahlung sollen verboten werden.
  • Menschenwürde, Privatsphäre und persönliche Daten der Passagiere
    müssen geschützt werden. Die Geräte sollen keine detaillierten Bilder
    der Passagiere produzieren und speichern, sondern nur Piktogramme.
  • Passagiere sollen entscheiden dürfen, ob sie sich scannen
    lassen oder sich etwa durchsuchen lassen.

Zudem soll es keine verpflichtende europaweite Einführung von Körperscannern geben. Auf freiwilliger Basis soll jedes Land für sich entscheiden, ob es diese einsetzt oder nicht. Wenn das EU-Parlament in diesem Sinne entscheidet, dürfte auch nicht mehr von Nacktscannern gesprochen werden, wie der Journalist Erich Moechel in einem Beitrag für den ORF richtig anmerkt. Der Körper des Flugpassagiers dürfte dann nur noch schematisch gezeigt werden (Stichwort: Piktogramme). In der Kritik rund um die Einführung von Körperscannern standen bisher vor allem der potenzielle Eingriff in die Privatsphäre der Bürger, die möglichen gesundheitlichen Risiken, die Störanfälligkeit und die hohen Kosten der Geräte, die bereits europaweit getestet werden – hierzulande in Hamburg.

Erst gestern wurde auf der Webseite des Deutschen Bundestages bekannt gegeben, dass die Strahlung der in Hamburg eingesetzten Körperscanner angeblich deutlich unterhalb der empfohlenen Höchstwerte liege. Zuletzt hatte sich der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss (EWSA) gegen die Einführung von Körperscannern in der EU ausgesprochen, da diese gegen fundamentale Grundrechte verstießen.

Auch im Netz wird das Thema heiß diskutiert. Eine Online-Petition gegen die Zulassung von Ganzkörperscannern wurde bereits gestellt. Laut einem vom Petitionsausschuss veröffentlichten Papier wurde die Petition am 30.9.2010 abschließend beraten. Damals wurde festgestellt, dass dem Anliegen teilweise entsprochen wurde, da laut Bundesregierung die Körperscanner nur dann zum Einsatz kämen, wenn die gesundheitliche Unbedenklichkeit und die Wahrung der Persönlichkeitsrechte sichergestellt sei. Diese Zusagen werden jedoch nicht verhindern können, dass die kritische Debatte rund um das Thema weitergeht.