Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz, Peter Schaar, wird künftig auch Bundesbeauftragter für die Informationsfreiheit sein. Er hat heute auf dem Internationalen Symposium Informationsfreiheit und Datenschutz in Potsdam in einer Grundsatzrede auf das neue Informationsfreiheitsgesetz des Bundes hingewiesen, das am 1. Januar 2006 in Kraft treten wird. Dann wird erstmals jeder, der dies wünscht, ohne weitere Voraussetzungen Zugang zu amtlichen Informationen aller öffentlichen Stellen des Bundes haben und in Verwaltungsvorgänge Einsicht nehmen können. “Die neue Transparenz des Verwaltungshandelns schafft zusätzliches Vertrauen in Staat und Verwaltung, deren Handeln nun besser durchschaut und nachvollzogen werden kann”, sagt Schaar. Persönliche Daten der Bürgerinnen und Bürger sowie Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse blieben dabei aber weiterhin geschützt.

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