In der Nacht zum kommenden Freitag soll der Bundestag einen Antrag zur Prüfung der EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung abstimmen. 118 Abgeordnete von FDP, Grünen und der Linken fordern die Bundesregierung auf, gegen diese Richtlinie Klage vorm Europäischen Gerichtshof zu erheben. Das berichtete der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung in einer Pressemitteilung.
Der Arbeitskreis fordert, die Nacht der Abstimmung zur “Nacht der Kommunikationsfreiheit” zu machen. Alle Bürgerinnen und Bürger sind aufgerufen, die Abgeordneten ihres Wahlkreises mittels eines Musterbriefes zur Stimmabgabe gegen die Vorratsdatenspeicherung aufzufordern. Bis zur Entscheidung des Gerichtshofes soll die Richtlinie in Deutschland nicht umgesetzt werden.
Im Februar 2006 wurde die umstrittene Richtlinie zur Vorratdatenspeicherung von der EG erlassen. Sie sieht vor, zur Erleichterung der Strafverfolgung das Telekommunikationsverhalten aller 460 Millionen EU-Bürger zu protokollieren und mindestens ein halbes Jahr lang zu speichern. Bei Handy-Telefonaten und SMS soll auch der Standort des Benutzers festgehalten werden. Über die Umsetzung der Richtlinie herrscht innerhalb der EU-Länder Uneinigkeit: Einige, darunter auch Deutschland, wollen erst später mit der Speicherung der Daten beginnen, andere die Daten gar länger als ein halbes Jahr speichern, wieder andere lehnen die Richtlinie explizit ab. Das ursprüngliche Ziel der Richtlinie – Harmonisierung der Speicherfristen und der Kostenerstattung für die Provider, um Marktverzerrungen zu vermeiden – wird damit also nicht erreicht. Nach Aussage des Juristen Patrick Breyer vom bundesweiten Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung verstößt die Richtlinie außerdem gegen das Grundgesetz: “In der Rasterfahndungsentscheidung hat das Bundesverfassungsgericht letzte Woche ausdrücklich ‘das außerhalb statistischer Zwecke bestehende strikte Verbot der Sammlung personenbezogener Daten auf Vorrat’ bekräftigt.” Eine allgemeine, verdachtslose Protokollierung des Telekommunikationsverhalten würde den Grundsätzen des Rechtsstaates widersprechen.
Auf den bundestag.de kann die Abstimmung live im Internet verfolgt werden. Für den Fall, dass der Antrag keinen Erfolg hat, haben Bürgerrechtler wie der ehemalige Bundesinnenminister Gerhart Baum (FDP) bereits eine Verfassungsbeschwerde gegen die geplante Protokollierung der Telekommunikation angekündigt.
Wie heute morgen bekannt wurde, hat der Bundestag den Antrag gegen die Vorratsdatenspeicherung nicht auf Tagesordnung gesetzt. Daher wird der Antrag vorraussichtlich in der Sitzungswoche vom 19. – 23.
Juni behandelt werden.
Irland und die Slowakei haben bereits vor dem EuGH Nichtigkeitsklage gegen die EU-Richtlinie zur
Vorratsdatenspeicherung erhoben