Am vergangenen Freitag legte Frank La Rue, UN-Sonderbeauftragter für Meinungs- und Pressefreiheit, dem UN-Menschenrechtsrat seinen Bericht über die Förderung und den Schutz der Meinungs- und Redefreiheit im Internet vor. Darin wird eine ganze Palette von Maßnahmen staatlicher Netzzensur kritisiert – auch der An-/Ausschalter für das Netz.

In dem 22-seitigen UN-Bericht wird festgestellt, dass das Internet, anders als jedes andere Medium, dem Einzelnen ermöglicht, Informationen und Ideen aller Art sofort und kostengünstig über nationale Grenzen hinweg auszutauschen. Dadurch werde die Fähigkeit des Einzelnen erheblich erweitert, von seinem Recht auf freie Meinungsäußerung Gebrauch zu machen, das die Ausübung anderer Menschenrechte ermöglicht. Das Internet verstärke die wirtschaftliche, soziale und politische Entwicklung und trage zum Fortschritt der Menschheit als Ganzes bei.

Der UN-Sonderberichterstatter betont, dass es so wenige Einschränkungen des Informationsflusses im Internet wie möglich geben dürfe – außer in wenigen begrenzten Ausnahmefällen, in denen es internationale Menschenrechtsgesetze so verlangten. Frank La Rue spricht sich klar gegen Internetsperren aus und zeigt sich sehr beunruhigt über die Einführung sogenannter „Three Strikes“–Gesetze.

Hier die fünf Schwerpunkte des UN-Berichts zur Beschränkung von Netz-Inhalten:

  • Willkürliche Sperrung oder Filterung von Netz-Inhalten
    Hier wird u.a. auf einen Bericht verwiesen, wonach China über eines der modernsten und umfangreichsten Systeme für die Kontrolle von Informationen im Internet verfügen soll und umfangreiche Filter-Systeme eingeführt habe, die den Zugriff auf Webseiten mit wichtigen Begriffen wie Demokratie und Menschenrechte unterbinden. Kritisiert wird auch die Methodik der zeitweiligen Sperrung von regimekritischen und oppositionellen Webseiten und sozialen Netzwerken wie im Zuge der Arabischen Revolution.
  • Kriminalisierung legitimer Meinungsäußerungen im Internet
    Diese Thematik beinhaltet z.B. die Inhaftierung von Bloggern. Laut Reporter ohne Grenzen wurden im Jahre 2010 weltweit über 100 Blogger wegen bestimmter politischer Meinungsäußerungen im Gefängnis festgehalten.
  • Einführung der Vermittler-Haftung: danach haften Service Provider (ISPs) oder auch Betreiber von Suchmaschinen, Blog-Diensten und Plattformen für Online Communities für etwaige kriminelle Handlungen durch Nutzer bzw. Dritte
    Als eines von vielen Beispielen, bei denen die Vermittler-Haftung als Teil staatlicher Zensur bereits Anwendung findet, wird Süd-Korea genannt, wo die Communications Standards Commission gegründet wurde, um Online-Inhalte zu regulieren. Begrüßt werden dagegen Maßnahmen zum Schutz solcher Vermittler, wie durch ein Gesetz in Chile. Dieses sieht vor, dass Vermittler solange nicht dazu verpflichtet sind, den Zugriff auf Copyright-Gesetze verletzende nutzergenerierte Inhalte zu verhindern oder diese zu entfernen, bis Verstöße durch richterliche Anordnung festgestellt werden.
  • Nutzer vom Internet-Zugang trennen, auch auf Grundlage
    von Verstößen gegen das Recht des geistigen Eigentums

    Besorgt zeigt sich der Bericht zur Diskussion über einen Ein-/Ausschalter für das Internet, wie es sie beispielsweise in den USA gibt. Kritisiert werden ebenfalls Vorschriften über das Konzept der “abgestuften Erwiderung”, das eine Reihe von Sanktionen gegen Verletzer von Urheberrechten vorsieht bis hin zur Aussetzung von Internet-Diensten, wie im Falle des “Three Strikes“- bzw. „Hadopi“-Gesetzes in Frankreich und des Digital Economy Act 2010 in Großbritannien. Auf internationaler Ebene müssten insbesondere die Entwicklungen rund um das ACTA-Abkommen mit Blick auf negative Konsequenzen bezüglich Vermittler-Haftung und dem Recht auf freie Meinungsäußerung beobachtet werden.
  • Cyber-Attacken
    Der Bericht weist darauf hin, dass DDoS-Attacken, die zeitweilig eine Webseite lahmzulegen vermögen, bisweilen von Regierungen für politische Zwecke missbraucht werden (z.B. bei Angriffen auf Webseiten des politischen Gegners). Darüber hinaus seien auch Webseiten von Dissidenten und Menschenrechtsorganisationen häufig und zunehmend Ziele solcher Angriffe.
  • Unzureichender Schutz des Rechts auf Privatsphäre und Datenschutz
    Das Recht auf Privatsphäre sei essenziell für den Einzelnen, um sich frei äußern zu können. Zwar gebe es im Netz bei Bedarf einige Möglichkeiten, sich anonym zu bewegen. Zugleich existieren jedoch neue Tools und Mechanismen, mit deren Hilfe sowohl staatliche als auch private Akteure Informationen über die Kommunikation und Aktivitäten von Personen überwachen und sammeln können. Es müsse klare Regelungen dafür geben, auf welche Art und wie lange private Daten von Nutzern bei Internet-Dienstleistern gelagert werden. Im Zuge der zunehmenden Verbreitung von Cloud-Computing-Diensten, bei denen Informationen auf rund um den Globus verteilten Servern gespeichert werden, sei es beispielsweise von größter Bedeutung, dass auch Dritte strenge datenschutzrechtliche Garantien zu leisten haben.

Der UN-Bericht zeigt einmal mehr auf, dass nicht nur Diktaturen und Regime wie in der Arabischen Welt zum Mittel der Internet-Zensur greifen, sondern auch westliche Demokratien wie beispielsweise Großbritannien oder Frankreich bedenkliche Schritte in diese Richtung unternehmen. Der UN-Berichterstatter fordert daher konsequenterweise, dass jeder Staat eine konkrete und wirksame Politik in Absprache mit Menschen aus allen Teilen der Gesellschaft, einschließlich des privaten Sektors und der einschlägigen Ministerien, entwickeln solle, um das Internet allgemein verfügbar, zugänglich und erschwinglich für alle Schichten der Bevölkerung zu machen. Die Gewährleistung eines universellen Internet-Zugangs für jeden Einzelnen solle eine Priorität für alle Staaten sein.