politikdigital fragt3Der 18. Bundestag hat 229 neue Gesichter: Mehr als ein Drittel der Abgeordneten sitzt zum ersten Mal in den blauen Sesseln. Bringen die neuen Abgeordneten auch frischen Wind für die Netzpolitik und eine digitale Gesellschaft mit? Diesmal antwortet: Charles Huber (CDU).
politik-digital.de: Wie nutzen Sie das Internet für Ihre politische Arbeit?
Charles Huber: Ich nutze das Internet sehr häufig. Zum einen für meine eigene politische Arbeit, zum anderen, um immer auf dem neuesten Stand zu bleiben.
politik-digital.de: Wie schützen Sie ihre Privatsphäre?
Charles Huber: Ich überlege mir sehr gut, was ich twittere oder bei Facebook poste. Heutzutage gibt es viele Kanäle, auf denen ich berichte oder auf denen über mich berichtet wird, so dass ich besonders aufmerksam bin, was ich preisgebe.
politik-digital.de: Welche Bedeutung hat das Thema Netzpolitik für Sie? Wollen Sie sich in diesem Politikfeld engagieren?

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Charles Muhamed Huber (*1956) ist Schauspieler, Zahntechniker, Autor und Berater für interkulturelle und Afrika-Fragen. Sein Zweitname ist eine Hommage an den Boxer Muhammad Ali. Nach einer Zeit bei der SPD trat er erst der CSU bei, bevor er bei der Bundestagswahl 2013 als Direktkandidat für die CDU in Darmstadt antrat. Nun sitzt er hauptberuflich für die Konservativen im Bundestag.

Charles Huber: Netzpolitik hat in unserer digital wachsenden Gesellschaft eine immer größere Bedeutung. Deshalb halte ich das Thema für sehr wichtig. Diese Legislaturperiode werden wir das Thema noch viel stärker in den Fokus nehmen, als es schon in der vorangegangenen Wahlperiode der Fall war. Unser Ziel sind zukunftsorientierte Rahmenbedingungen für die zunehmende Digitalisierung. Ob ich mich darin noch stärker engagieren werde, werde ich erst nach den abgeschlossenen Koalitionsverhandlungen sagen können.
politik-digital.de: Wie stehen Sie zur gesetzlichen Verankerung der Netzneutralität?
Charles Huber: Die Netzneutralität ist ein hohes Gut und muss gewährleistet sein. Es ist wichtig, dass Datenpakete künftig diskriminierungsfrei in Deutschland übertragen werden. Wir haben sie bereits als Regulierungsgrundsatz im Telekommunikationsgesetz verankert. Mit §41 a TKG haben wir die gesetzlichen Grundlagen geschaffen, um Netzneutralität in Deutschland durchzusetzen, denn für uns ist die gleichberechtigte und diskriminierungsfreie Weiterleitung von Datenpaketen eine wesentliche Grundkomponente des freien Internets.
politik-digital.de: Ist Datenschutz für Sie eine staatliche oder individuelle Aufgabe? Inwieweit können oder müssen wir uns selbst schützen und wo muss der Staat eingreifen?
Charles Huber: Ich halte es für wichtig, dass der Staat gesetzliche Vorgaben schafft. So muss für die Nutzung von persönlichen Daten der Grundsatz der ausdrücklichen Einwilligung gelten. Das Recht auf Löschen der eigenen Daten, verbraucherfreundlich gewählte Voreinstellungen zur Privatsphäre vor allem in sozialen Netzwerken und die Berücksichtigung des Datenschutzes in der Entwicklung neuer Techniken und Produkte durchzusetzen – das ist unser Ziel. Dabei müssen wir einen staatlichen Rahmen vorgeben, um den Bürger zu schützen. Dennoch trifft auch den Bürger eine Verantwortung, die Gefahren des Netzes zu erkennen und entsprechend vorsichtig damit umzugehen.
politik-digital.de: Halten Sie die Vorratsdatenspeicherung für ein angemessenes Mittel der Kriminalitätsbekämpfung? Wie würden Sie sie einschränken?
Charles Huber: Grundsätzlich halte ich die Vorratsdatenspeicherung für ein probates Mittel zur Kriminalitätsbekämpfung. Natürlich dürfen die Rechte der Bürger dabei nicht außer Acht gelassen werden. Es muss eine sorgfältige Abwägung der Interessen sattfinden. CDU und CSU setzen sich sowohl dafür ein, dass der Staat die persönlichen Kommunikationsdaten der Menschen vor unberechtigten Zugriffen schützt, als auch dafür, dass es bei der Strafverfolgung und der Gefahrenabwehr keine Schutzlücken gibt. Solche dürfen wir bei Strafverfolgung und Gefahrenabwehr nicht hinnehmen. Mindestspeicherfristen für Verbindungsdaten sind notwendig, damit bei der Verfolgung von schweren Straftaten auf Anordnung eines Ermittlungsrichters oder zur Abwehr von erheblichen Gefahren für die öffentliche Sicherheit ein Datenzugriff erfolgen kann. Manche Straftaten, wie etwa die Verbreitung von Kinderpornographie im Netz, lassen sich nur darüber aufklären. Auch im Kampf gegen den Terror ist dies ein angemessenes Mittel. Die Vorgaben der EU-Richtlinie gelten bereits für Anonymisierungsdienste. Über diese Vorgaben hinauszugehen, streben wir aber nicht an. Insbesondere sollen keine Kommunikationsinhalte erfasst werden. Ich bin zuversichtlich, dass wir zeitnah die Vorratsdatenspeicherung europarechtskonform im nationalen Recht verankern werden.
politik-digital.de: Welche netzpolitischen Fragen müssen Ihrer Ansicht nach im kommenden Jahr dringend eine Antwort finden?
Charles Huber: Die stärkere Nutzung digitaler Technologien ist mit vielen Fragen verbunden, die ganz unterschiedliche Bereiche betreffen. Um für diese politische Querschnittsaufgabe die richtigen Antworten zu finden, brauchen wir eine vernetzte Strategie. Mit der Digitalisierung wandeln sich gesetzliche Anforderungen in vielen Bereichen, zum Beispiel im Datenschutz und im Urheberrecht. Auch müssen spezifische netzpolitische Fragen darauf geprüft werden, ob der Gesetzgeber handeln muss, zum Beispiel zur Sicherung der Netzneutralität. Wir greifen das Thema Digitalisierung gezielt in der Forschung auf. Dazu werden wir die Forschung zu neuen Entwicklungen wie „Cloud-Computing” und „Big-Data” verstärken und Zukunftskonzepte für die Industrie 4.0 entwickeln.

Bild: barockschloss (CC BY 2.0)
Porträt: (C) Charles Huber