Die Europäische Union hat seit dem 16. November 2022 endlich ein eigenes Gesetz, um seine Bürger online besser zu schützen und die Abläufe im digitalen Binnenmarkt zu verbessern: der sogenannte Digital Services Act (DSA) gilt seit August 2023 für große Online-Plattformen und Suchmaschinen und ab 17. Februar 2024 durchgängig für alle, die online in Europa präsent sein wollen.

In Deutschland soll bis dahin das Digitale Dienste Gesetz (DDG) in Kraft sein, dieses Gesetz regelt, wie der Digital Services Act in Deutschland konkret umgesetzt wird. Durch DSA und DDG treten Netzwerkdurchsuchungs- und Telemediengesetz außer Kraft; deren Geltungsbereich wird nun durch die neuen Gesetze abgedeckt. Sowohl die Vorgaben der EU, als auch das deutsche Gesetz wollen die Regeln für unser digitales Umfeld harmonisieren und erneuern: einheitliche gesetzliche Vorschriften, besserer Verbraucherschutz und ein sicheres Online-Umfeld für alle User*innen, in welchem unsere Grundrechte zukünftig besser geschützt werden sollen.

Wir haben versucht, die wichtigsten Elemente und Zusammenhänge grafisch aufzuarbeiten, um einen Überblick über die kommenden Neuregelungen zu bieten.

Diese Übersicht stellt den Digital Services Act der EU (DSA) und das Digitale Dienste Gesetz (DDG) der Bundesregierung dar und in welchem Zusammenhang beide Gesetze stehen.

Als EU-Verordnung gilt der DSA direkt und verbindlich in Deutschland, deshalb steht er an höchster Stelle der Abbildung, daran richtet sich alles aus. Auf der linken Seite finden sich die sehr großen Online-Plattformen und Suchmaschinen (VLOPs und VLOS: very large online plattforms/search engines), welche durch EU-Verordnung allein der Aufsicht der EU-Kommission unterstehen. Auf der rechten Seite der Abbildung steht, dem DSA untergeordnet, das Digitale Dienste-Gesetz in Deutschland. Als verbindendes Element von EU-Verordnung und deutschem Gesetz ist der Nationale Koordinator für Digitale Dienste mittig im Zentrum der Abbildung  zu finden; er verbindet beide Gesetze miteinander: der DSA fordert seine Einsetzung, das DDG setzt es um. Eine neue Abteilung in der Bundesnetzagentur wird in Deutschland die Rolle des Koordinators übernehmen. Die Aufgaben des Koordinators sind von enormer Bedeutung, unter Anderem ist er zentrale Plattformaufsicht und nationale Beschwerdestelle gleichzeitig. Auch deshalb ist er mittig verortet: seine Aufgaben bilden den Kern beider Gesetze. Vom Koordinator weg führen Pfeile zu den Behörden, die den Koordinator in Deutschland bei seiner Aufgabe unterstützen; die Stelle zur Durchsetzung von Kinderrechten in digitalen Diensten wird durch das DDG erst neu geschaffen. Ausschlaggebend für den Erfolg des DSA in Deutschland wird die Arbeit des nationalen Koordinators sein. Hier könnten eine unstrukturierte Zuständigkeit der mitarbeitenden Behörden und eine möglicherweise zu geringe finanzielle Ausstattung zum Problem werden.

Einen Kommentar zum geplanten Digitale-Dienste Gesetz finden Sie hier.