Das lange erwartete Urteil des Bundesverfassungsgerichts im "Gebührenstreit" ist da. Am 11. September verkündete der Erste Senat, dass der Klage von ARD, ZDF und Deutschlandradio stattgegeben wird (die vollständige Entscheidung). Wie nicht anders zu erwarten, rauscht seitdem der Blätterwald.

Dieses längere Posting unternimmt eine kleine Presseschau zum Thema. Die meisten Kommentatoren stellen die öffentlich-rechtliche "Gebührenautonomie" zu Lasten der privatwirtschaftlichen Medienakteure in den Vordergrund. Nur selten werden in der teilweise hellen Aufregung auch weitere Dimensionen des recht umfänglichen Urteils erfasst, etwa die Aussagen zur grundsätzlichen Reformierbarkeit des Gebührenwesens oder die Überlegungen zur technologischen Modernisierung des "alten" Rundfunks und die damit verbundenen Folgen für die "Ausdifferenzierung des Angebots und der Verbreitungsformen und -wege".

Die umständliche Formulierung aus Absatz 116 des Urteils zeigt ansatzweise, um welche Sorte Text es sich hier handelt: man kann sich daran die Zähne ausbeißen – wenn man nicht genau genug hinsieht.