Der Bundesgerichtshof hat das Einschleusen von Trojanern und Viren durch Ermittler für unzulässig erklärt. Für das heimliche Durchsuchen von Computerfestplatten gebe es in der Strafprozessordung keine Grundlage, so die Richter.

Mit den Hintergründen der Terrorbekämpfung im Internet hat sich politik-digital.de im Dossier "Internetfahnder gegen Terror" vom 18. Januar beschäftigt.

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