Seit dem 4. Juli müssen Abgeordnete ihre Nebentätigkeiten veröffentlichen, so ein Urteil des Karlsruher Bundesverfassungsgerichts. Die Informationen finden sich nun in den Biographien der 613 Parlamentarier auf den Seiten des Deutschen Bundestages. Dort erfährt man jetzt, wo die Abgeordneten nebenher tätig sind und waren – die genaue Höhe der Einkünfte lässt sich allerdings nicht feststellen. Lediglich drei Stufen wurden festgelegt: Stufe eins für Einkünfte zwischen 1.000 und 3.500 Euro, Stufe zwei für Nebenverdienste von 3.500 bis 7.000 Euro und Stufe drei umfasst alle Einkünfte höher als 7.000 Euro. Nehmen Abgeordnete weniger als 1.000 Euro im Monat oder 10.000 Euo im Jahr ein, müssen sie dies nicht angeben.