Der Disput geht weiter: Wer darf digitale Kopien anfertigen? Berliner Studenten befragen die Verbraucher, damit nicht nur die starke Lobby der Unterhaltungsindustrie zu Wort kommt.

Im September 2003 sah die Bundesregierung den digitalen Tatsachen ins Auge und verabschiedete das “Urheberrecht in der Informationsgesellschaft”. Das neue Gesetzeswerk erkannte im Gegensatz zu seinem Vorgänger von 1965, dass es zum einen das Internet gibt und zum anderen dort das geistige Eigentum anders geschützt werden muss als am Kopierer der Stadtbibliothek.

Was geschützt werden muss, vor wem und für wie viel ist dagegen immer noch nicht ganz klar. Die derzeitige Kampagne der Filmindustrie brandmarkt den

Raubkopierer als Verbrecher, die Initiative “Rettet die Privatkopie” hält ihr Logo vom Karnickel dagegen, das sich wie bekannt gerne unentgeltlich und zuhauf vermehrt.

Auch Bundesjustizministerin Brigitte Zypries möchte dem Verbraucher das Recht auf die Zweit-CD fürs Auto zugestehen, Sicherungscodes dürfen dabei aber nicht geknackt werden. Ein Widerspruch? Da es derer noch mehrere gibt, tagt derzeit die “AG Urheberrecht Zweiter

Korb”.

Die Lobbyisten aus Musik- und Filmindustrie sind in den Arbeitsgruppen, die das Bundesjustizministerium im Herbst einberufen hat, bereits vertreten. Der Bürger im Netz, der bislang fröhlich dem Filesharing frönte, scheint bislang eher unterrepräsentiert – ist doch diese Klientel weitaus weniger organisiert.

Eine studentische Projektgruppe an der Universität der Künste Berlin im Studiengang Gesellschafts- und Wirtschaftskommunikation hat jetzt im Rahmen ihrer Diplomarbeit einen Fragebogen entwickelt, der Wissen und Einstellungen zum neuen Urheberrecht testen soll. Der
Fragebogen kann online ausgefüllt werden. Ende Mai werden die Ergebnisse auf
http://www.infrarot-berlin.com veröffentlicht und dem Bundesjustizministerium als repräsentatives Meinungsbild vorgelegt.

Lisa Hollenbach ist Studentin an der UdK Berlin und Mitglied der Projektgruppe “Infrarot”.

Erschienen am 07.01.2004

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