(Rezension) Die Urheberrechtsnovelle ist noch nicht beschlossen, aber Logik und Konsequenzen des Gesetzes werden in Buchform schon diskutiert. Unter den Autoren des Sammelbands sind u.a. Justizministerin Brigitte Zypries und Rechtsprofessor Thomas Dreier.

Einen wirklich umfassenden Reader über „Medien, Ordnung und Innovation“ haben die Herausgeber da vorgelegt. Um Kabelnetze, Datenschutz, Frequenzregulierung, EU-Fernsehrichtlinie, Glasfaserzugang, RFID, Medienkonzentration und Fragen der Regulierungsstrukturen geht es in dem gut 400seitigen Werk – unter anderem. Besonders interessant sind – nicht nur angesichts der anstehenden Neuverhandlung der Gesetzesnovelle – die Beiträge zum Urheberrecht.

Brigitte Zypries, Justizministerin des Bundes, erläutert in ihrem Artikel die Hintergründe der Urheberrechts-Novelle und die Position der Bundesregierung. Sie betont dabei, dass die Privatkopie nicht ein Recht der Nutzer sei, sondern lediglich eine pragmatische Lösung. Ein Verbot sei aber angesichts der „heutigen digitalen Möglichkeiten und der bestehenden sozialen Realität […] erst recht nicht zu vermitteln.“ Somit müsse auch das heutige System der kollektiven Vergütung aufrecht erhalten werden, auch wenn es teilweise durch Modelle individueller Lizenzierung ad absurdum geführt werde. Da nicht alle Werke individuell vergütet und über einen technischen Maßnahmen geschützt würden – der Gesetzgeber solle „zum jetzigen Zeitpunkt keinen Zwang zum Einsatz von DRM-System auferlegen“ (!) -, sei die Zeit für einen „Systemwandel im Sinne einer Aufgabe der kollektiven Vergütung hin zu einem ausschließlichen individuellen Lizenzierungssystem nicht reif.“
Einen äußerst kenntnisreichen und wegweisenden Beitrag hat Thomas Dreier verfasst. Zum Einstieg dekonstruiert der Rechtsprofessor die ihm offenbar von den Herausgebern mitgegebene Frage „Beschützt die Novellierung im Urheberrecht Innovationen?“ und stellt sie vom Kopf auf die Füße. Es gehe im Urheberrecht nicht primär um den Schutz bestehender Werke sondern um Anreizmechanismen zur Förderung neuer Werke – oder: Innovationen. Dass allein nur ein möglichst „hohes Schutzniveau substantielle Investitionen in Kreativität und Innovation […] befördere – wie es die EU-Richtlinie formuliert hat -, bestreitet Dreier. Tatsächlich müsse das Gesetz gleichzeitig den Interessen der Allgemeinheit „in Bezug auf Werkzugang und Werkgenuss“ gerecht werden – nicht zuletzt, um Innovationen erst zu ermöglichen. Es gehe also nicht um das „Beschützen von Innovationen“ sondern um die Frage: „Vermögen die Novellierungen im Urheberrecht für gewünschte Innovationen zu sorgen oder stehen sie diesen eher im Wege?“
Dreier argumentiert, dass zur Beantwortung dieser Frage eine bislang kaum angewandte Differenzierung zwischen unterschiedlichen Werkarten nötig sei. Für manche Urheber könnten sich die durchgeführten und geplanten Anhebungen des Schutzniveaus hilfreich erweisen, indem sie eine rigidere Kontrolle über die Nutzung von Werken ermöglichten. Für einen großen Bereich von Werken seien diese Novellierungen aber durchaus kontraproduktiv. So liegen etwa in der Wissenschaft oder der Musik die Anreize für das Schaffen von Werken oft nicht in der direkten Verwertung des Erzeugnisses sondern darin, Ansehen aufzubauen oder Aufmerksamkeit zu erzeugen. In diesem Bereich bedarf es, so Dreier, „an sich nicht des Ausschließlichkeitsrechts.“ Das Interesse des Urhebers liegt hier nicht in der strikten Kontrolle der Werknutzung, sondern gerade konträr in der möglichst weiten Ausbreitung. Nach Dreier gehen die derzeitigen Novellierungen viel zu stark allein von Werkarten aus, die eine auf eine direkte Verwertung zielen. Und stehen so durchaus gewünschten Innovationen im Wege.
Wolfgang Coy befasst sich in seinem Artikel „Ideen und ihrer Verwertung in globalen Gemeinschaften“ primär mit der Schöpfung eben jener Werkarten, die keine direkten Erlöse zielen sollen – am Beispiel von Wikipedia Wissenschaft und Bildung. Er kommt zu dem Schluss, dass „Wissenschaft und öffentliche Bildung zu den Verlierern der nationalen und internationalen Aushandlungsprozesse“ gehören.
Die Fülle des Bandes lassen eine Würdigung jedes Artikels nicht zu. Es sei hier noch hingewiesen auf die Beiträge von Werner A. Meier und Josef Trappel zur Medienkonzentration, von Wolfgang Kleinwächter zu Internet Governance und den Auswirkungen des UN-Gipfels zur Informationsgesellschaft und von Hansjürgen Garstka zu Datenschutz und RFID, die jeweils gelungene Zusammenfassungen der Entwicklungen in aktuellen Regulierungsfragen bieten.
Wer gerne Bücher von vorne bis hinten durchliest, sollte „Medien, Ordnung und Innovation“ lieber beiseite legen. Es ist, was es ist: ein Reader. Und tatsächlich bietet es zu einem beeindruckend breit gefassten Themenfeld der „Regulierung der Medien“ durchweg gelungene Beiträge. Um also einen Überblick über aktuelle Fragen der Medienordnung zu gewinnen, ist der Sammelband bestens geeignet.