Eine internationale Studie bescheinigt Deutschland in Sachen Informationsfreiheit schlechte Noten. Zumindest was die Gesetzeslage betrifft. Auch deutsche Experten wollen nachbessern, denn das gültige Gesetz beschränkt offenbar die Akteneinsicht.

Die Ergebnisse der Studie sind  im ersten Index für Informationsfreiheit "Global Right to Information Ranking" zusammengefasst. Informationsfreiheitsgesetze regeln, wie frei staatliche Informationen für den Bürger verfügbar sein müssen, zum Beispiel, unter welchen Umständen behördliche Akten eingesehen werden können. Angeführt wird der Index, der 89 Länder umfasst, von Serbien, Slowenien, Indien, El Salvador und Kroatien – allesamt Länder mit relativ jungen Informationsrechten. Obgleich auch das Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG) erst 2005 verabschiedet wurde, findet sich Deutschland mit nur 54 von 150 möglichen Punkten erst auf Rang 85 wieder – und hinkt internationalen Standards damit hinterher.

Verantwortlich für die Studie sind die Organisationen Access Info Europe aus Spanien und das Centre for Law and Democracy aus Kanada. Bewertet wurden die Gesetzestexte nach 61 Kriterien, basierend auf den Einschätzungen von Experten aus den jeweiligen Ländern. Zudem wurden die Ergebnisse von entsprechend bewanderten Juristen überprüft. Für Deutschland, wie auch für eine Reihe weiterer Länder, fehlt eine solche wissenschaftliche Begutachtung noch. Das Ergebnis ist daher auch nur vorläufig. Zunächst fand sich Deutschland sogar auf dem letzten Platz, wurde aufgrund einiger Kritik und der Überprüfung durch einen weiteren Experten aber leicht aufgewertet. Helen Darbishire von Acces Info geht jedoch nicht davon aus, dass sich Deutschland im Ranking noch maßgeblich verbessern wird, da die grundlegenden Schwächen im Kern der deutschen Rechtsregelung unbestreitbar seien. Die schlechte Positionierung Deutschlands wurde auch vom Bundesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit Peter Schaar zur Kenntnis genommen. Schaar nimmt diese zum Anlass von Kritik und fordert, es sei umso wichtiger, "dass Deutschland endlich zu den Staaten aufschließt, die dem freien Informationszugang hohe Priorität einräumen".

Als Grund für die schlechte Bewertung Deutschlands wird unter anderem das fehlende Grundrecht auf Informationszugang angeführt. "Das Gesetz geht nicht vom Grundsatz der Offenheit aus“, so Helen Darbishire gegenüber politik-digital.de. Die Reichweite sei zwar gut, allerdings sehe das Gesetz keine
Abwägung des öffentlichen Interesse gegenüber dem Schutz von personenbezogenen Daten oder Betribsgeheimnissen vor. Zudem seien keine Sanktionen vorgesehen, wenn eine rechtlich zulässige Anfrage abgelehnt wird. Auch das Antragsverfahren erhält in der Untersuchung wenige Punkte: Es sei unzureichend definiert und schaffe beispielsweise keine Klarheit darüber, wie sich Antragsteller ausweisen sollen.

Kluft zwischen Theorie und Praxis? 

Ob Bürger in Ländern wie China, Pakistan oder Russland, die im Ranking allesamt vor Deutschland liegen, tatsächlich mehr Informationsfreiheit genießen, ist dennoch fraglich. Das Ranking beschränkt sich auf eine Beurteilung des Rechtssystems, die Implementierung und die praktische Anwendung wurden bisher jedoch noch nicht untersucht. Eine Diskrepanz zwischen dem rechtlichen Rahmen und der tatsächlichen Effizienz könne durchaus vorhanden sein, räumt auch Michael Karanicolas vom Center for Law and Democracy ein.

Ein Indiz dafür könnte das überdurchschnittlich gute Abschneiden Deutschlands bei der "The Ask Your Government! 6 Question Campaign"
sein. Die Studie verglich die Erfolgsquote von Behördenanfragen in 80 Ländern, Deutschland kam dabei auf den 15. Platz. Die deutschen Behörden beantworteten fünf der sechs Etat-Anfragen fristgerecht nach 27 Tagen und liegen damit weit über der durchschnittlichen Erfolgsquote (26 Prozent) und der durchschnittlichen Bearbeitungszeit von 62 Tagen. Der Monitor wurde ebenfalls von Acces Info und dem Center for Law and Democracy in Zusammenarbeit mit lokalen Nichtregierungsorganisationen erstellt.

Ganz unterschiedliche Erfahrungen hat Stefan Wehrmeyer vom Portal fragdenstaat.de mit der Umsetzung des IFG gesammelt. Der Erfolg einer Anfrage sei stark von den einzelnen Behörden abhängig: "Manche Anfragen werden sehr schnell und freundlich beantwortet, bei anderen mauert die Behörde mit abschreckenden Antworten und undifferenzierten Kostendrohungen", erklärt Wehrmeyer gegenüber politik-digital.de. Von 174 Informationsfreiheitsanfragen, die Bürger über fragdenstaat.de bei verschiedenen Behörden eingereicht haben, wurden bisher 17 erfolgreich und weitere 16 teilweise erfolgreich bearbeitet. Es sei für Behörden oftmals einfacher, die Anfrage nach einem der 18 Ablehnungsgründe abzulehnen als sie zu beantworten, gerade weil eine Abwägung des Ablehnungsgrundes gegenüber dem Informationsanspruch des Bürgers im Bundes-IFG nicht vorgesehen ist.     

Revision des deutschen Gesetzes gefordert

Ein vom Bundesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit bestelltes Rechtsgutachten des IFG übt ähnliche Kritik. Demnach schränke der absolute Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen das Recht auf Akteneinsicht massiv ein. "Die Einfügung einer Abwägungsklausel und damit eine Relativierung des Schutzes der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse erscheint angezeigt", schreibt Michael Kloepfer in dem im Juni veröffentlichten Gutachten. Der Berliner Jurist plädiert schon seit längerem für eine Aufnahme des Grundrechts auf Akteneinsicht in die Verfassung, um die Informationsfreiheit in Deutschland generell aufzuwerten.

Auch aus Open Data-Kreisen gab es jüngst Kritik an der deutschen Gesetzeslage. So fordert Herbert Kubicek vom Insitut für Informationsmanagement eine Revision des Bundes-IFG zur Anpassung an die Open Government Data-Ziele der Bundesregierung. Mit der ausschließlichen Gewährung von individuellen Auskunftsrechten sei das IGF nicht mehr zeitgemäß, vielmehr brauche es eine proaktive Veröffentlichungspflicht und müsse den Zugang zu Rohdaten und deren Verwendung ausdrücklich erlauben, sagt Kubicek im Gespräch mit politik-digital.de. Als Vorbild könne hier das Bremer IFG dienen, dass diese Vorgaben bereits umgesetzt hat.

Dass der Gesetzgeber den Forderungen nach einer progressiveren Regelung des Informationszugang nachkommt, scheint indes eher unwahrscheinlich. Zwar sieht der Koaltionsvertrag von CDU/CSU und FPD ein neues einheitliches Informationszugangsgesetz vor, wann es dazu kommen soll ist nicht bekannt. Ungewiss ist auch, ob die Kritik von Bürgerrechtlern und Verfechter der Open-Data -Idee in der Regierung erhört wird. So ging schon das IFG von 2005 zu weit für CDU und CSU und wurde als "überflüssig" bezeichnet. Noch 2009 meldete sich Horst Seehofer (CSU) mit der Forderung nach einer Ausnahmeregelung für die Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zu Wort – ein klarer Einschnitt in Informationsfreiheit und Transparenz. Auch die fünf Bundesländer, die bisher auf die Einführung eines Länder-IFG verzichtet haben, sind mit Ausnahme von Baden-Württemberg CDU-regiert.