Kinderschutz und Kriminalität: DIE WOCHE lud vier Experten zum digitalen
Streitgespräch über Freiheit oder Zensur

Die
Woche:
Herzlich willkommen zur ersten “virtuellen Podiumsdiskussion”
der WOCHE. Nach den Funden elektronisch gespeicherter und über Online-Medien
vertriebener Kindersex-Pornografie im niederländischen Zandvoort stellt
sich die Frage nach dem Zusammenhang zwischen digitalen Technologien und
solchen kriminellen Handlungen. Zunächst quantitativ: Wie viel Prozent
von allem, was übers World Wide Web, über Newsgroups*, Chatrooms* und
E-Mails* ausgetauscht wird, lässt sich mit kriminellen Handlungen in Verbindung
bringen, Herr Blottnitz?

Andreas von Blottnitz:
Zum Glück sehr, sehr wenig. 1 Prozent der Nutzung ist pornografisch und
davon ist wiederum nur ein Bruchteil kinderpornografisch.

Die
Woche:
Stimmt das, Herr Richard?

Rainer Richard:
Das sind auch unsere Erkenntnisse, aber trotzdem müssen wir das Thema
ernst nehmen.

Andreas von Plottnitz:
Das tun wir auch!

Die
Woche:
Lassen sich eindeutige Zusammenhänge zwischen kriminellen
Handlungen und digitalen Technologien herstellen?

Elke Wülfing:
Nein, Kriminelle bedienen sich stets der modernsten Technologie, um ihre
Ziele zu erreichen.

Die
Woche:
Das sagt etwas über die Kriminellen. Was aber sagt es
über die Technologie?

Petra Müller:
Allein in Deutschland gibt es Hunderte von Anbietern, die frei zugänglich
strafbare Pornografie ins Netz stellen. Außerdem dient das Netz der extremistischen
Szene als optimale Plattform für anti-demokratische Propaganda.

Die
Woche:
Lädt die Technologie durch ihre Schnelligkeit und die
mögliche Anonymität zur Kriminalität ein?

Andreas von Plottnitz:Nein,
unser Medium kann für einen Zwischenschritt missbraucht werden, ist aber
auf keinen Fall die Ursache des Problems. Das Stichwort Anonymität ist
aber wichtig. Irgendwann in der Kette der Handlungen wird allerdings die
tatsächliche Identität sichtbar.

Rainer Richard:
Aber technologische Neuerungen, das zeigt die Praxis, aktivieren stets
bis dahin nur latent vorhandene kriminelle Veranlagungen oder bringen
diese sogar erst hervor.

Die
Woche:
Welche Kanäle sind denn die gefährlichsten ­ das öffentliche
World Wide Web, kommerzielle Online-Angebote, wie die von AOL, Compuserve
und T-online, oder die Newsgroups*, etwa des Usenets*, also digitale schwarze
Bretter? Oder sind es die Chatrooms*, in denen geplaudert wird, also schriftliche,
kurze Nachrichten ausgetauscht werden?

Rainer Richard:
Das www nimmt in der Gesamtheit sicherlich den kleinsten Platz ein.

Petra Müller:
Diejenigen, die sich strafbar machen, beispielsweise durch die Verbreitung
von Kinderpornografie, wollen nicht erkannt werden und nutzen daher eher
geschlossene Bereiche. Im frei zugänglichen Bereich finden sich allerdings
auch strafbare Inhalte.

Rainer Richard:
Vor allem Chat-Bereiche sowie das Usenet* gelten nach wie vor als hauptsächlicher
Treffpunkt der Kriminellen. Der E-Mail*-Verkehr muss ganz ausgeklammert
werden. Hier gilt einfach das Briefgeheimnis. Derzeit laufen allerdings
Diskussionen, es bei Verdacht auf bestimmte Verbrechen wie Organisierte
Kriminalität oder Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung aufzulockern.

Die
Woche:
Welcher Meinung sind Sie, Herr Richard ?

Rainer Richard:
Ich bin der Meinung, dass die Strafprozessordnung in mehreren Teilen den
neuen Techniken angepasst werden sollte: z. B. durch den Einsatz verdeckter
Ermittler und zusätzliche ,Telefonüberwachung” des E-Mail-Verkehrs beim
Verdacht auf bestimmte Straftaten.

Elka Wülfing:
Das Netz ist kein rechtsfreier Raum; was im Offline-Bereich gilt, muss
im Grundsatz auch online gelten.

Die
Woche:
Natürlich, aber die Frage ist doch, wie das durchgesetzt
werden kann.

Petra Müller:
Im Netz ist es mitunter sehr schwierig, die Verursacher oder Verantwortlichen
zu finden.

Elka Wülfing:
Mit dem Multimedia-Gesetz und dem Mediendienste-Staatsvertrag* haben wir
eine klare gesetzliche Grundlage geschaffen.

Petra Müller:
Wenn in Deutschland gefährdende oder strafbare Angebote ins Netz gestellt
werden, reichen die deutschen Gesetze aus. Allerdings haben wir bei der
globalen Vernetzung Schwierigkeiten, alle in Deutschland strafbaren Inhalte
auch in anderen Ländern zu verfolgen, weil etwa Rassismus in den USA nicht
in der Weise verfolgt wird wie bei uns. Auch die Provider*, also die Betreiberfirmen,
die Internet-Zugänge anbieten, müssen ihre Verantwortung ernst nehmen.

Die
Woche:
Was erwarten Sie konkret von den Providern?

Elka Wülfing:
Die technischen Lösungen müssen von den Providern kommen, nicht vom Gesetzgeber.

Andreas von Plottnitz:
Hier muss immer zwischen den beiden großen Themen Datenschutz und Ermittlung
von Straffälligen unterschieden werden.

Die
Woche:
An die Provider: Warum ist es nicht möglich, einfach
einen großen Filter gegen Kinderpornografie zu entwickeln?

Andreas von Plottnitz:
Weil es im Moment rechtlich und technisch nicht möglich ist, einen Filter
zu entwickeln, der ständig alles, was ausgetauscht wird, scannt* und Strafbares
kennzeichnet.

Petra Müller:
Weil immer gilt, dass von Menschen beurteilt werden muss, ob ein Straftatbestand
wie Kinderpornografie vorliegt. Die Sichtung ist durch keine Maschine
zu ersetzen. Allerdings gibt es schon technische Hilfsmittel wie die jetzt
vorgestellte ,Suchsoftware” Perkeo*, um Kinderpornografie zu finden.

Elka Wülfing:
Internationale Zusammenarbeit ist wichtig, z. B. in der OECD, der EU und
den UN. Unserer Meinung nach ist so ein Filter zu entwickeln, Ansätze
­ z. B. PICS* ­ gibt es bereits.

Rainer Richard:
Das Perkeo*-Programm des Hessischen Landeskriminalamtes scannt nur bereits
bekannte Bilder ab. Es hat sich in der Praxis nicht als tauglich erwiesen,
da es nach einem Prüfsummenverfahren arbeitet. Sobald auch nur ein Bit*
verändert wird, greift das Programm nicht mehr.

Andreas von Plottnitz:
Es gibt zwar Software, die feststellen kann, ob auf einem Bild Haut abgebildet
wird oder nicht, aber ob diese Abbildung von Haut nun Straftatbestände
erfüllt oder nicht, kann zur Zeit nur ein Mensch entscheiden.

Petra Müller:
Wir haben festgestellt, dass Perkeo* ein wichtiges Hilfsmittel ist, weil
viele bekannte kinderpornografische Fotos einfach gespiegelt sind und
als neu verkauft werden. Das erkennt Perkeo. Im Umfeld findet man dann
auch neue Fotos. Hier muss aber mehr getan werden.

Elka Wülfing:
Wir erwarten von den Providern vor allem benutzerfreundliche Filtertechnologien
und Kindersicherungen *

Andreas von Plottnitz:
AOL hat heute ein System, welches Kinder schon sehr gut davor schützt,
in hässliche Bereiche zu gelangen *

Elka Wülfing:
* z. B. bei Eingabe ,Porno”, ,XXX” usw. entsprechende Suchbefehle nicht
ausführt.

Andreas von Plottnitz:Es
muss aber zwischen dem Zugang zu diesen Inhalten und dem Handel unterschieden
werden. Was den Zugang angeht, da ist AOL bereits sehr weit, beim Handel,
der ausschließlich über E-Mail läuft ­ für die das Briefgeheimnis gilt
­, fehlen allerdings die rechtlichen Mittel.

Rainer Richard:
Der Handel wird nie ganz unterbunden werden können.

Elka Wülfing:
Lobenswert ist die Initiative, zur Suche krimineller Pornos Lotsen* einzusetzen.

Andreas von Plottnitz:
Über unsere Lotsen* unterstützen wir die Suche nach Kriminellen. Damit
unterstützen wir aber nur die Behörden und ermitteln nicht selber.

Petra Müller:
Herr Blottnitz, ich denke auch, dass es nicht Ihre Aufgabe ist, Ihre Kunden
zu überwachen. Aber die Zusammenarbeit mit Behörden und Institutionen
sollte möglichst unbürokratisch sein.

Elka Wülfing:
Die Freiwillige Selbstkontrolle, wie z. B. die FSM*, ist ein Schlüssel
zum Erfolg gegen Netzmissbrauch.

Die
Woche:
Wie kann sich die Politik auf freiwillige Selbstkontrolle
verlassen?

Petra Müller:
Selbstkontrolle ist ein neues Zauberwort. Sie funktioniert nach unserer
Erfahrungen aber nur, wenn mit den öffentlichen Stellen zusammengearbeitet
wird, wenn es also doch Kontrolle gibt.

Elka Wülfing:
Freiwillige Selbstkontrolle allein reicht sicherlich nicht aus, deshalb
haben wir ja einen entsprechenden rechtlichen Rahmen geschaffen und arbeiten
auf internationaler Ebene mit unseren Partnern an einer besseren Ausstattung
z. B. von Europol und der Justiz in der EU.

Rainer Richard:
Leider wird der Datenschutz im Teledienste-Datenschutz-Gesetz (TDDG)*
noch zu groß geschrieben. So sieht Art. 4 TDDG explizit einen anonymisierten
Zugang von Kunden in die Datennetze vor.

Andreas von Plottnitz:Uns
liegt aber auch der Datenschutz am Herzen. Auf keinen Fall wollen wir
unseren Mitgliedern das Gefühl geben, dass sie überwacht werden.

Elka Wülfing:
Wegen dieser Problematik ist das Gesetz auf dem Prüfstand (Evaluierung).
Der Bundestag setzt auf praktische Erfahrungen, Mitte nächsten Jahres
werden sie in einem ausführlichen Bericht ausgewertet.

Die
Woche:
Der Compuserve-Geschäftsführer Felix Somm wurde zu 2
Jahren Haft auf Bewährung und einer Geldstrafe von 100 000 Mark verurteilt.
Der Münchner Amtsrichter stützt das Urteil auf eben dieses Multimedia-Gesetz?

Elka Wülfing:
Es handelt sich um ein erstinstanzliches Urteil. Hier verbietet sich eine
voreilige Bewertung. Eigentlich sind die Regelungen zur Verantwortlichkeit
deutlich. Wir werden aber auch diese Regelungen im Rahmen der Evaluierung
genauer unter die Lupe nehmen.

Petra Müller:
Ich bin nicht sicher, ob die Verurteilung nicht deshalb so ausgefallen
ist, weil zum Zeitpunkt der Untersuchungen das Informations-und-Kommunikationsdienste-Gesetz*
noch nicht in Kraft war. Dessen Regeln sind eindeutig: Ein Anbieter ist
verantwortlich, wenn er weiß, was er verbreitet, und wenn er technisch
in der Lage ist, etwas dagegen zu tun.

Rainer Richard:
Inzwischen ist die Urteilsbegründung ja bekannt. Der Richter urteilte
so, weil Compuserve seinen Mitgliedern Newsgroups zur Verfügung gestellt
hat, obwohl man wusste, dass dort Kinderpornografie verbreitet wird.

Die
Woche:
Muss ein Anbieter (AOL, T-online usw.) tatsächlich wissen,
was er alles verbreitet? Und: Wie kann er das alles wissen?

Andreas von Plottnitz:Nein.
Er ermöglicht zu diesen Inhalten nur den Zugang. Er kann es nicht wissen.

Elka Wülfing:
Das kommt darauf an *

Rainer Richard:
Im Bereich des Usenets* ist dies relativ einfach: Er kann explizit darüber
entscheiden, welche News-Gruppen er seinen Kunden zur Verfügung stellt.

Andreas von Plottnitz:
Klar ist, dass strafbare Inhalte im Usenet*, die man kennt, gesperrt werden
müssen.

Petra Müller:
Wenn eine Stelle den Anbieter informiert, muss dieser alle Möglichkeiten
nutzen, die technisch machbar und zumutbar sind.

Andreas von Plottnitz:
Aber wenn man nicht weiß, was gerade verbreitet wird, kann man nicht auf
Verdacht vorgehen.

Rainer Richard:
Eine News-Gruppe mit der Bezeichnung alt.sex.paedophilia dürfte relativ
eindeutig sein.

Andreas von Plottnitz:
Es könnte sich bei dieser Newsgroup* auch um einen Raum handeln, in dem
sich Opfer austauschen.

Rainer Richard:
In solchen, meiner Meinung nach eindeutigen Gruppen muss sich der Provider*
dann eben auch selbst darum bemühen, die Inhalte zu prüfen.

Petra Müller:
Herr Blottnitz, ist es machbar, einen abgrenzbaren Rechner ­ in Japan
oder sonstwo ­, auf dem Kinderpornografie liegt, zu sperren?

Andreas von Plottnitz:
Nur wenn es sich um Angebote des Usenets* handelt, können wir die entsprechende
Newsgroup* als ganze sperren ­ und wir tun das auch. Unser Problem dabei
ist, dass sich diese Inhalte beliebig oft kopieren lassen und wir immer
hinterherlaufen müssen.

Die
Woche:
Herr Richard, was ist die rechtliche Grundlage Ihrer
Online-Recherchen?

Rainer Richard:
Für uns ist das jeweilige Polizeirecht des Bundeslandes die Grundlage
zur präventiven Überwachung, zum Streife gehen auf dem Daten-Highway.

Elka Wülfing:
Bayern ist hier vorbildlich. Andere Länder sollten sich anschließen.

Andreas von Plottnitz:Bei
AOL können die Strafverfolgungsbehörden sich an die Lotsen* wenden.

MÜLLER: Wir
haben die Erfahrung gemacht, dass viele, vor allem kleinere Anbieter,
die Gesetze nicht ausreichend kennen. Der Hinweis auf einen Verstoß reicht
dann oft aus und sie verändern ihr Angebot.

Andreas von Plottnitz:
Wir arbeiten mit den Behörden zusammen, aber verfolgen die Übeltäter nicht,
das müssen die Behörden selbst machen.

Die
Woche:
Würde ein automatisches Scannen* des digitalen Datenverkehrs
das Grundgesetz verletzen? Würde dann noch gelten: Eine Zensur findet
nicht statt? Wo bleibt die gepriesene Freizügigkeit im Cyberspace, wenn
überall Blockwarte umherstreifen?

Elka Wülfing:
Es geht nicht um Blockwarte, sondern um Hinweise auf kriminelle Taten.
Denn das Internet ist kein rechtsfreier Raum.

Andreas von Plottnitz:Dem
schließen wir uns ausdrücklich an.

Rainer Richard:
Aus Erfahrung kann ich sagen, dass die Bevölkerung auf Grund der letzten
Ereignisse sensibilisiert ist und auf kriminelle Inhalte achtet. Tagtäglich
gehen bei unserer Dienststelle Hinweise auf strafbares Material ein.

Petra Müller:
Auch Kinder, für die das Internet ein wichtiges Zukunftsmedium ist, haben
Informationsfreiheit, können aber noch nicht mit allen Gefährdungen umgehen.
Sie müssen besonders geschützt werden.

Elka Wülfing:
Gerade für Kinder brauchen wir Filter, damit diese gefahrenfrei surfen
können.

Rainer Richard:
Eine Forderung an die Provider. Die Eltern werden mit dem Problem allein
gelassen und sind meist überfordert.

Petra Müller:
Wir brauchen eine benutzerfreundliche Filtersoftware.

Andreas von Plottnitz:
Also ,Kennwort Kindersicherung” versteht sogar meine Mutter.

Petra Müller:
Die Software darf aber nicht allein von den Anbietern kontrolliert werden.
Dann ist Missbrauch nämlich nicht auszuschließen.

Die
Woche:
Reden wir über Grauzonen: Was in Bayern als nicht korrekt
gilt, wird andernorts im globalen Dorf womöglich als Ausdruck sexueller
Freiheit aufgefasst.

Rainer Richard:
Das kann ich nur bestätigen. Allein in Europa wird Pornografie völlig
unterschiedlich aufgefasst. Was in Holland erlaubt ist, steht bei uns
oder in anderen Ländern bereits unter Strafe.

Elka Wülfing:
Die Moralvorstellungen sind weltweit zu unterschiedlich. Deshalb brauchen
wir ja individuelle Filter beim User*. Elternverantwortung ist gefragt.
Im Straßenverkehr müssen Kinder erzogen werden, ebenso auf dem Daten-Highway.
Staatliche Instanzen allein können das Problem nicht lösen.

Andreas von Plottnitz:Ich
unterscheide zwischen zwei Bereichen: 1. Wie schützen wir unsere Mitglieder,
besonders die Kinder, davor, Zugang zu strafbaren Inhalten zu bekommen?
Das haben wir im Griff. 2. Wie spüren wir strafbare Inhalte auf und machen
sie unzugänglich? Wir versuchen ein System zu installieren, mit dem wir
zumindest teilweise die Datenflut durchsuchen, das haben wir aber noch
nicht gelöst und können es auch unmöglich allein.

Petra Müller:
Die Zusammenarbeit zwischen Anbietern und staatlichen Stellen muss besser
organisiert werden.

Elka Wülfing:
Das ist mit FSM* bereits geschehen.

Petra Müller:
Die FSM* benötigt derzeit sehr viel Zeit, um Beschwerden zu bearbeiten.
Außerdem ist nicht transparent, wie sie das tut.

Die
Woche:
Der Bundesforschungsminister hat einen Internet-Kodex
gefordert, der Finanzminister eine Internet-Konvention. Wie kommt man
im ,globalen Dorf” des Cyberspace zusammen, um gefundene Regeln auch einzuhalten,
Regelverstöße zu ahnden ­ und die Schuldigen zu bestrafen?

Petra Müller:
Stellen wie Jugendschutz.net
sollten in Europa vernetzt werden, so dass Beschwerden schnell an die
richtige Adresse kommen.

Elka Wülfing:
Wir sind mit allen relevanten internationalen Organisationen im Gespräch.
Wir wollen auf der Unesco-Konferenz über ,Info-ethics”, die im Oktober
in Monaco stattfinden wird, das Thema Kinderpornografie ganz oben auf
die Tagesordnung setzen. Erste Schritte sind getan, weitere müssen folgen.
Wenn es um Verbrechen an Kindern geht, lohnt sich jeder Aufwand.

Andreas von Plottnitz:
Es dauert lange, und die Schritte sind klein, aber wir müssen dranbleiben.
Wir können uns keineswegs zurücklehnen, bis das Netz in Verruf gerät.