jusitizia_magnus-manske_cc_commonsInternetprovider sind nicht gezwungen, ihren vollständigen Datenverkehr auf Urheberrechtsverletzungen zu überprüfen. Der Europäische Gerichtshof erklärte ein belgisches Gerichtsurteil für unwirksam, das einen Provider dazu verpflichtete, präventiv gegen Urheberrechtsverstöße vorzugehen.

Der Europäische Gerichtshof reagiert in seinem Urteil auf die Klage eines Providers, der von einem belgischen Gericht dazu verpflichtet wurde, technische Vorkehrungen zu treffen, um Urheberrechtsverstöße insbesondere in Tauschbörsen zu verhindern. Die europäischen Richter erkennen das Urheberrecht zwar an, begründen ihre Entscheidung aber mit der Gefahr einer Totalüberwachung, die durch solche Maßnahmen geschaffen werde und die weder mit dem EU-Recht noch mit den Grundrechten vereinbar sei. Die Interessen der Rechteinhaber müssen mit den wirtschaftlichen Interessen der Internetanbieter und vor allem den Freiheitsrechten der Internetnutzer abgewogen werden, so die Richter in ihrem Urteil. Die präventive Spurensuche in den Daten ihrer Kunden halten die europäischen Richter für nicht hinnehmbar, nur um Urheberrechtsverletzungen zu verhindern. Auch sehen sie die Gefahr von Fehlbewertungen, durch die rechtmäßige Kommunikation unterbunden werden könne. Damit sei die Freiheit des Informationsaustausches insgesamt bedroht.
Einschränkend betonten die Richter, dass dieses Urteil dezidiert für vorbeugende Maßnahmen gelte.

Bestehe ein begründeter Verdacht, dürften die Mitgliedsländer auch die Provider in die Pflicht nehmen. Olvier Süme, Vorstand der deutschen Internetwirtschaft eco, begrüßte die Entscheidung. Das Urteil sei richtungsweisend, da es Europas Bürger und Unternehmen vor Willkürentscheidungen ohne gesetzliche Grundlage schütze, so Süme auf sueddeutsche.de. Zudem seien Internetsperren wirkungslos und in wenigen Minuten zu umgehen. Dass es mit diesem Urteil auch in Deutschland immer schwieriger werde, repressive Regelungen durchzusetzen, da zunächst immer die Grundrechtskonformität nachgewiesen werden müsse, wird in einem Beitrag auf gruen-digital.de zum EuGH-Urteil erläutert.