Die Friedrich-Ebert-Stiftung (FES) hat am 2. September in Berlin ihre Handlungsempfehlungen für die Verbraucherpolitik im digitalen Zeitalter vorgestellt. Das Positionspapier, welches von einer breit aufgestellten Projektgruppe ausgearbeitet wurde, bezieht sich auf die drei Handlungsfelder: Sicherheit von digitalen Produkten, Selbstbestimmung in der digitalen Sphäre, sowie Fairness und Teilhabe bei künstlicher Intelligenz und automatisierten Entscheidungen.

Neue Anforderungen an die Verbraucherpolitik

Als die wesentlichen Trends der aktuellen Zeit, welche sich in veränderten Anforderungen an die Verbraucherpolitik widerspiegeln, nennt FES-Referent Dr. Robert Philipps eine Veränderung der Konsumwelt durch neue digitale und vernetzte Produkte und die Sammlung, Auswertung und Nutzung von Verbraucherdaten. Auch die dadurch entstehenden personalisierten Angebote und eine Automatisierung von Verfahren durch KI-basierte Algorithmen, die beispielsweise Entscheidungen bei Auswahlverfahren vorbereiten oder selbstständig treffen können, stellen neue Herausforderungen dar. Die positiven Aspekte dieser Entwicklungen sieht er in einer Erweiterung von Konsummöglichkeiten, in Prosuming-Konzepten, also der Möglichkeit für Verbraucher selbst als Mitarbeiter bzw. Anbieter tätig zu werden, sowie in einer erhöhten Markttransparenz beispielsweise durch Vergleichsportale.

Probleme ergeben sich laut dem Positionspapier in allen drei betrachteten Bereichen, vor allem durch die Erhebung personenbezogener Daten und deren Missbrauch. Im Bereich der Sicherheit fordert die Projektgruppe daher ein IT-Sicherheitsrecht, das definierte Mindeststandards, eine Updatepflicht für Hersteller und Zulassungsverfahren bei bestimmten Produkten vorsieht. Zur Durchsetzung des Rechts auf Privatsphäre und informationelle Selbstbestimmung, die im digitalen Bereich heute nicht gegeben sind, empfiehlt die FES in erster Linie eine Stärkung der Rechtsdurchsetzung.

Möglich sei jedoch auch eine Förderung von datensparsamen Produkten oder die Entwicklung neuer digitaler Lösungsoptionen, die Datenströme kontrollieren und steuern könnten. Zum Thema Fairness und Teilhabe hat sich die Projektgruppe insbesondere mit Algorithmen auseinandergesetzt, also den automatisierten Verfahren zum Treffen von Entscheidungen. Probleme bestehen hier bei intransparenten Verfahren und Fällen von Diskriminierung. Gefordert wird daher eine gesetzliche Verpflichtung zur Nachvollziehbarkeit, eine gesetzliche Verschärfung der Haftung von Anbietern und eine gleichzeitige Stärkung der Aufsichtsbehörden.

Im Anschluss an die Vorstellung des Papiers kamen die Podiumsgäste unter der Moderation von Prof. Dr. Christian Thorun, Geschäftsführer des ConPolicy Instituts für Verbraucherpolitik, zusammen, um die vorgestellten Punkte zu diskutieren. Als Diskussionsgäste waren Sabine Frank, Leiterin für Regulierung, Verbraucher- und Jugendschutz bei der Google Germany GmbH, Sarah Ryglewski, Mitglied des Deutschen Bundestags und neue Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesfinanzministerium, Klaus Müller, Vorstand der Verbraucherzentrale und Mitglied der Datenethikkommission der Bundesregierung, Peter Bihr, Managing Director der The Waving Cat GmbH und Dr. Claus Dieter Ulmer, Konzernbeauftragter für den Datenschutz der Deutschen Telekom Gruppe geladen.

Frage der Haftbarkeit

Eine der wichtigsten Herausforderungen der digitalen Veränderungen für die Verbraucherpolitik sehen Peter Bihr und Klaus Müller in der Schwierigkeit, bei komplexen und oft vernetzten Systemen die Fehlerursache ausfindig zu machen. Daher sei eine Anpassung des Produkthaftungsgesetz an die Entwicklungen im digitalen Bereich nötig. Müller ist überzeugt, der Hersteller müsse für Updates und Wartung der Produkte verantwortlich sein, da nur dieser das nötige Know-How zur Verfügung hätte. Sabine Frank lehnt eine solche Regelung ab, da Software immer fehlerhaft sei. Wie auch Dr. Claus Dieter Ulmer sieht sie eine Verantwortung beim Verbraucher, der ein Bewusstsein für Datensicherheit entwickeln müsse. Sarah Ryglewski erachtet Vorschriften und gesetzliche Regelungen an den Stellen für sinnvoll, wo es extreme Sicherheitsprobleme gibt, wie beispielsweise bei der Verschlüsselung von Emails. Von Prof. Dr.-Ing. Adam Wolisz kam aus dem Publikum der Einwand, dass jegliche Form der Rechtsschaffung im digitalen Bereich heute nur „Archäologieforschung“ sei. Aufgrund der immer schneller voranschreitenden Entwicklung dauere die Gesetzgebung zu lang, um zeitgemäße Gesetze zu verabschieden. Sarah Ryglewski sieht die Lösung für dieses Problem in einer besseren generelleren Formulierung von Gesetzen mit Antizipation zukünftiger Entwicklungen. Klaus Müller erkennt eine Möglichkeit in einer Pflichtversicherung für den digitalen Bereich, um Schäden zu einem gewissen Grad auszugleichen, wenn die Frage der Haftbarkeit nicht geklärt werden kann.

Beim zweiten Themenfeld, der Selbstbestimmung, nennt Sarah Ryglewski eine wichtige Herausforderung mit der „Verständlichmachung“, beispielsweise bei der Datenerhebung. Auch Dr. Claus Dieter Ulmer und Sabine Frank wünschen sich in Bezug auf die Datenschutzgrundverordnung eine Konkretisierung und Abstimmung der Behörden. Klaus Müller kann sich hier auch technologische Entwicklungen von privaten oder öffentlichen Akteuren vorstellen, sogenannte „digitale Notare“, die aufgrund von vom Nutzer getroffenen Voreinstellungen die Datenweitergabe bei bestimmten Anbietern blockieren oder gewährleisten, ohne dass sich der Nutzer jedes Mal aufs Neue entscheiden muss.

Beim Themenfeld der Fairness und Teilhabe lag der Schwerpunkt auf dem Umgang mit Algorithmen. Während Klaus Müller für Algorithmen eine Input- und Output-Kontrolle durch eine staatliche Behörde fordert, mit umgekehrter Beweispflicht bei den Unternehmen in kritischen Fällen, sieht Sabine Frank keinen Bedarf für eine behördliche Kontrolle. Bestehende Angebote wie Algorithmenwatch können diese Aufgabe schon übernehmen. Dr. Claus Dieter Ulmer schließt sich diesem Standpunkt an und betont das beidseitige Interesse von Unternehmen und Verbrauchern, Algorithmen fair zu gestalten und sie dafür den notwendigen Tests zu unterwerfen. Peter Bihr stellt zum Abschluss noch eine wichtige gesellschaftliche Frage: „In welchen Bereichen wollen wir überhaupt und wie weit wollen wir Algorithmen Kontrolle über unser Leben geben?“

Titelbild by: politik-digital