Transparente und faire Wahlen sind der Grundpfeiler einer jeden Demokratie. Wenn ein Wahlausgang von externen Akteur*innen beeinflusst worden ist, stellt dies die Legitimation und Stabilität der gewählten Regierung infrage. Der demokratische Prozess kann nicht mehr als solcher bezeichnet werden. Die Wahlkämpfe haben sich aufgrund der Digitalisierung jedoch stark verändert. Kampagnen und Werbung finden nun vermehrt im Internet statt. Dies begünstigt die Reichweite der Kandidat*innen. Allerdings wird dadurch gleichzeitig die Einflussnahme von außen vereinfacht. Die Universität Oxford hat 158 der weltweit führenden internationalen Jurist*innen zusammengebracht, um Konsensschutzmaßnahmen zu formulieren, die nach geltendem Völkerrecht für ausländische Cyberoperationen mit nachteiligen Auswirkungen auf die Wahlen gelten. Dr. Henning Lahmann ist einer der 158 Unterzeichnenden dieser Erklärung und hat mit uns über mögliche Sanktionen, russische Einflussnahme, die Stabilität der Demokratie und die Bundestagswahl 2021 gesprochen.

Dr. Henning Lahmann ist Senior Researcher am Digital Society Institute der ESMT Berlin. Seine Arbeit konzentriert sich auf Cybersicherheit und transnationale Sicherheut, Desinformations- und Informationsoperationen, Menschen- und Bürgerrechte, Datenschutz und Privatsphäre und Internet Governance.

Herr Dr. Lahmann, die „Oxford-Erklärung zum völkerrechtlichen Schutz vor ausländischen Wahlbeeinträchtigungen durch digitale Mittel“ soll verdeutlichen, dass das Völkerrecht digitale Angriffe auf außerstaatliche Wahlen verbietet. Welche Bedeutung hat Wahlmanipulation in unserer heutigen Zeit?

Dr. Henning Lahmann: Wie eine Reihe von Wahlen und anderer demokratischer Entscheidungsprozesse in vielen – keineswegs nur westlichen – Ländern in den vergangenen Jahren gezeigt hat, sind solche Vorgänge unter den Bedingungen der digitalen Transformation, insbesondere durch die Nutzung informationstechnischer Infrastrukturen für die Durchführung, den relativen Bedeutungsverlust etablierter Medien und den Aufstieg von Social Media als leitendem Informationsmedium in einem nicht antizipiertem Maße verwundbar gegenüber Eingriffen durch ausländische Akteur*innen. Wahlbeeinflussung hat es schon immer gegeben, aber es lässt sich nicht von der Hand weisen, dass das Problem durch die Digitalisierung eine neue Dimension angenommen hat.

Was waren Ihre Beweggründe dazu, diese Erklärung zu unterschreiben?

Ich habe mich schon länger mit den Phänomenen Cybersicherheit und Desinformation befasst und war auch an dem Workshop beteiligt, der die Erklärung ausgearbeitet hat. Das Thema wird uns in den nächsten Jahren weiter begleiten, insofern fand ich es wichtig, als Community der Völkerrechtler*innen ein Zeichen zu setzen, um zu signalisieren, dass dem Phänomen mit den Mitteln des Rechts begegnet werden muss.

Geltende Völkerrechtsbestimmungen sind in der Theorie für alle Staaten bindend. Dennoch gilt die Umsetzung vieler Bestimmungen als schwierig. In welcher Form können Staaten dazu motiviert werden, sich an diese Grundsätze zu halten?

Die Durchsetzung völkerrechtlicher Regeln war schon immer schwierig, da es keine übergeordnete Durchsetzungsinstanz gibt und sich Machtverhältnisse unmittelbar auf den Willen auswirken, sich an das Recht zu halten. Die Entwicklung digitaler Infrastrukturen hat das Problem verschärft, da Fehlverhalten im Netz nicht leicht bestimmten Akteur*innen, z.B. einem Staat, zugeordnet werden können und es deshalb oft nicht gelingt, Verantwortlichkeit zu etablieren. Aber wenn genug Staaten signalisieren, dass sie das im Statement als völkerrechtswidrig beschriebene Verhalten nicht tolerieren werden und entsprechend (kollektive oder unilaterale) Gegenmaßnahmen treffen werden, wenn es doch zu Wahlbeeinflussung von außen kommt, hat das zunächst einmal eine normstabilisierende Wirkung und kann auf diese Weise auch das Verhalten von Staaten beeinflussen.

In welcher Form können digitale Wahleingriffe von außen sanktioniert werden?

Staaten kennen eine Reihe möglicher Maßnahmen; naheliegend sind Sanktionen entweder gegen einzelne verantwortliche Personen (z.B. Regierungsmitglieder*innen, Geheimdienstoffiziere) oder ganze Staaten, wie nach 2016 gegen Russland geschehen; die EU hat in dieser Hinsicht ihre offizielle Politik verschärft (EU Cyber Diplomacy Toolbox); natürlich können laufende Cyberangriffe auch direkt im Netz unterbunden werden, mit möglicherweise empfindlichen Folgen für die Angreifer*innen – auch wenn sich Staaten in dieser Hinsicht wegen der Gefahr weiterer Eskalation zurückhalten sollten. In Betracht käme theoretisch auch eine Sanktionierung in internationalen Foren wie der UN oder dem Internationalen Gerichtshof, aber das ist aus verschiedenen Gründen (z.B. Vetorecht USA, China, Russland im UN-Sicherheitsrat, fehlende Unterwerfung unter die Rechtsprechung des IGH) eher unwahrscheinlich.

Mit welchen Methoden versuchen Staaten heute, die Wahl in anderen Staaten zu beeinflussen?

Da gibt es viele verschiedene Methoden. Bekannt geworden ist natürlich in erster Linie die gezielte Verbreitung politischer Desinformation über Social Media, unterstützt durch Bots, Micro-Targeting und anderer Technologien, um das Wahlverhalten der Zielbevölkerung zu beeinflussen. Inwieweit dies aber überhaupt eine nennenswerte Auswirkung hat, ist bislang noch gar nicht ausgemacht. Darüber hinaus sind natürlich auch Cyberangriffe direkt gegen die digitale Wahlinfrastruktur denkbar, also das Verursachen von Ausfällen der IT-Systeme oder theoretisch sogar das direkte Verändern von Wahlergebnissen. Das ist überall dort ein Risiko, wo diese Infrastruktur an die globalen Netze angeschlossen ist und es keinen sogenannten „Paper-Trail“ gibt, anhand dessen Wahlergebnisse zur Not manuell überprüft und verifiziert werden können.

Wenn man an digitale Wahlbeeinflussung denkt, fällt schnell die US-Wahl aus dem Jahr 2016 in den Blickpunkt. Der US-Auslandsgeheimdienst CIA hat im Anschluss der Wahl dazu ermittelt. Eine russische Einflussnahme wurde in dem daraus folgenden Bericht bestätigt. Auch im Zuge des Brexit-Referendums wurde gegen eine russische Einflussnahme ermittelt. Lässt sich hier eine Policy erkennen?

Russland verfolgt seit einigen Jahren im Rahmen seiner hybriden Konfliktführung eine Strategie der Informationsbeeinflussung. Dabei geht es weniger darum, bestimmte Kandidat*innen in westlichen Ländern an die Macht zu verhelfen, auch wenn das ein gewünschter Nebeneffekt sein kann. Wichtiger ist es dem Kreml, allgemein Verwirrung und Chaos zu stiften und dadurch das Vertrauen westlicher Bevölkerungen in die Institution der Demokratie zu unterminieren. Hierdurch erhofft man sich eine Schwächung des Westens insgesamt, insbesondere im Verhältnis zu strategischen Interessen Russlands.

Blickt man auf Belarus, sieht man ein Land in bürgerkriegsähnlichen Zuständen. Die Wahl im August 2020 gilt als sicher manipuliert. Hier fand die Manipulation jedoch nicht von außen, sondern von innen durch die amtierende Regierung Aljaksandr Lukaschenkos statt. Befindet sich die Demokratie in einer Krise?

Belarus ist vielleicht nicht das beste Beispiel, um die Krise der Demokratie zu diagnostizieren, da die Wahlen in diesem Land noch nie frei oder fair waren und es immer zu Manipulationen durch das diktatorische Regime gekommen ist. Davon abgesehen lässt sich aber schon beobachten, dass das Vertrauen in die Demokratie in den letzten Jahren in vielen Ländern gelitten hat. Umfragen legen das recht konsistent nahe. Daran ist aber kaum die Beeinflussung von außen schuld – es ist wahrscheinlicher, dass ausländische Akteur*innen einfach Wege gefunden haben, diese Vertrauenskrise für ihre eigenen Zwecke auszunutzen und auf diese Weise zu verschärfen.

Wie gefährdet sehen Sie die deutsche Demokratie hinsichtlich einer möglichen Wahlmanipulation?

Durch das Verhältniswahlsystem ist die Bundesrepublik grundsätzlich weniger anfällig für Manipulation von außen als das in Ländern mit Mehrheitswahlrecht (USA, UK, Präsidentschaftswahl in Frankreich) der Fall ist. Trotzdem ist natürlich frühzeitige Aufmerksamkeit geboten. Deutschland hat noch einen weiteren Vorteil, nämlich ein im Vergleich zu anderen westlichen Ländern relativ stabiles, weiterhin einflussreiches Mediensystem, das journalistischen Grundsätzen verpflichtet ist; dazu gehören die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten, aber auch die großen Printmedien. Trotzdem hat die Polarisierung auch in Deutschland stark zugenommen, nicht zuletzt im Zuge der Pandemie, und Stimmen vom Rand gewinnen an Einfluss. Hier können ausländische Akteur*innen Anknüpfungspunkte für Desinformation und andere destabilisierende Operationen finden.

Im kommenden Jahr findet die Bundestagswahl 2021 statt. Mit den Erfahrungen der jüngeren Vergangenheit sind Eingriffe von außen zu erwarten. Was kann die Bundesregierung vorab tun, um eine transparente Wahl zu gewährleisten und sich gegen Angriffe von außen zu schützen?

Die Bundesregierung muss mithilfe der zuständigen Behörden (Polizei, BfV, BND) schadhafte Operationen früh erkennen und diese vor allem zum frühestmöglichen Zeitpunkt gegenüber der Bevölkerung publik machen, um Transparenz und Vertrauen herzustellen. Was Cyberangriffe gegen Wahlinfrastrukturen angeht, mache ich mir weniger Sorgen, weil in Deutschland das meiste noch immer im Kern analog stattfindet. Darüber hinaus muss möglichen ausländischen Akteur*innen frühzeitig unmissverständlich signalisiert werden, dass Versuche der Beeinflussung sanktioniert werden.

Die vollständige Oxford-Erklärung zum völkerrechtlichen Schutz vor ausländischen Wahlbeeinträchtigungen durch digitale Mittel finden Sie hier.

Dr. Henning Lahmann Photo by privat/ESMT