In Online-Medien muss Werbung klar erkennbar und eindeutig vom redaktionellen Teil getrennt sein. Das hat das Landgericht Berlin nach einer Klage der Verbraucherzentrale Bundesverbands (VZBV) entschieden. Wie die Verbraucherschutz-Organisation am Freitag in Berlin mitteilte, ist eine irreführende Vermischung mit redaktionellen Beiträgen wettbewerbswidrig. “Auch bei Online-Medien seien in Bezug auf Werbeanzeigen die Grundsätze zur redaktionellen Werbung in Zeitungen und Zeitschriften heranzuziehen”, erläuterte der VZBV unter Berufung auf das Urteil. Was ist aber, wenn eine Firma ein Weblog führt? Gilt die Richtlinie auch für dieses Format? Oder gilt die Richtlinie nur für kommerzielle Internetangebote? Und was würde das für die Blogosphäre bedeuten…?