Kurz vor Weihnachten hat es der Referentenentwurf des Digitale-Dienste-Gesetzes durch das Bundeskabinett geschafft und wurde somit noch kurz vor der Bescherung an den Bundesrat zur Stellungnahme weitergeleitet. Der Entwurf sei „besonders eilbedürftig“, schrieb der Bundeskanzler. Der Digital Services Act der EU (DSA) gilt ab 17. Februar 2024 uneingeschränkt und bis dahin soll auch das deutsche Gesetz zur Durchführung des DSA in Kraft sein. Die Zeit drängt also.

Digitale-Dienste Gesetz: wie Deutschland den Digital Services Act umsetzen möchte

Für Deutschland tritt das Digitale-Dienste Gesetz in Verbindung mit dem Digital-Services Act an die Stelle von Telemedien- und Netzwerkdurchsuchungsgesetz. Hauptziel sowohl der EU-Verordnung, als auch des deutschen Gesetzes sind die Schaffung eines einheitlichen Regelwerks und eines sicheren digitalen Umfelds für alle EU-Bürger. Beispielsweise können unerwünschte Online-Inhalte wie Hassrede, aber auch Produktpiraterie, leichter entfernt und die Grundrechte der User*Innen besser geschützt werden. Bundesdigitalminister Volker Wissing lässt sich mit folgenden Worten zitieren: „Was offline verboten ist, muss es auch online sein“.

Das klingt zunächst sehr gut. Für die Bürger ändert sich auch spürbar Einiges: zentrale Beschwerdestelle, gerade in Bezug auf Hassrede im Internet, ist nun nicht mehr wie bisher das dem Justizministerium unterstehende Bundesamt für Justiz. Je nach Ort der Hassrede ist für die sehr großen Plattformen, die mindestens zehn Prozent der EU-Bevölkerung erreichen und als VLOPs (very large online plattforms) bezeichnet werden, die EU-Kommission, bei anderen Anbietern der im DSA sogenannte „Koordinator für digitale Dienste“ zuständig. Welcher Anbieter als VLOP kategorisiert ist, wurde von der Kommission festgelegt, darunter fallen beispielsweise alle großen Social-Media-Plattformen, aber auch die Seiten von Google und Amazon.

Als deutscher Koordinator für digitale Dienste wird eine Abteilung in der Bundesnetzagentur eingerichtet, die dann als zentrale Anlaufstelle für die Bürger und als Kontaktstelle der EU-Kommission in Deutschland fungieren soll. Hier wird es nun etwas unübersichtlich: unterstützt werden soll die Bundesnetzagentur von dem/r Bundesbeauftragten/r für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, sowie der Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz. Zusätzlich dazu wird eine Stelle zur Durchsetzung von Kinderrechten in Digitalen Diensten mit Sitz in Bonn eingerichtet werden; der Jugendmedienschutz-Staatsvertrag in seiner aktuellsten Form bleibt jedoch in Kraft. Viele Verbände waren unsicher, inwieweit die im Referentenentwurf veranschlagte Finanzierung dieser neuen Stelle den Anforderungen gerecht werde. Einmal in Kraft getreten, dürfte es für betroffene Eltern zunächst schwierig sein, hier den Überblick zu behalten und gleich die korrekten Ansprechpartner zu finden.

Der DSA liefert einen guten Rahmen, um diese wichtigen gesetzlichen Vorgaben in der EU umzusetzen und um ein sicheres Online-Umfeld für uns alle zu schaffen. In Deutschland und in allen weiteren EU-Mitgliedstaaten wird es nun wichtig sein, die Aufgaben klar zuzuordnen und noch deutlicher an die Bevölkerung zu kommunizieren. Wenn dies nicht gelingt, wird das scharfe Schwert der Regelungen und Vorgaben zum Schutz der EU-Bürger stumpf bleiben.