Antwort von ver.di zur 2. Stellungnahme der BDA zur privaten Nutzung des Internet, Berlin, den 10. Juli 2002

Wir möchten vorausschicken, dass wir den Zugang zu den neuen Kommunikationsmitteln auch am Arbeitsplatz für eine Voraussetzung einer Informations-/Wissensgesellschaft mit selbstverantwortlichen, kreativen und innovativen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern halten. Beschäftigte müssen ohne Angst vor heimlicher Überwachung Optionen haben, auch privat das Internet, Intranet oder einen E-Mailzugang zu nutzen, sofern im Betrieb mit diesen Kommunikationsmitteln gearbeitet wird. Wie dies im Einzelnen geregelt wird, ist eine Frage der individuellen betrieblichen Möglichkeiten. Eine Richtschnur sind die Regelungen zur privaten Telefonnutzung. Anzumerken ist, dass in Notfällen oder bei dienstlich begründeten Telefongesprächen privater Natur Privatgespräche durch den Arbeitgeber nicht verboten werden können. Dieser Grundsatz lässt sich auch auf den E-Mailverkehr übertragen.

Die Ablehnung der BDA, Beschäftigten einen Zugang zur Gewerkschaft über die im Betrieb genutzten elektronischen Kommunikationsmittel wie Internet, Intranet oder E-Mail zu gewähren, stößt bei ver.di auf Unverständnis. Schon in Hinblick auf den hohen Stellenwert von Art. 9 Abs. 3 GG – Koalitionsrecht der Gewerkschaften – ist der Arbeitgeber aus verfassungsrechtlichen Erwägungen daran gehindert, den Zugriff auf gewerkschaftliche Informationsangebote einzuschränken. Oft ist die Ansprache über IT-Systeme inzwischen sowohl für Betriebsräte als auch für Gewerkschaften die einzige Möglichkeit, Beschäftigte in Betrieben oder Unternehmen zu erreichen und zeitnah anzusprechen und umgekehrt. Nur wenn die elektronische Inanspruchnahme der gewerkschaftlichen Informationen durch die Beschäftigten zu einer relevanten und unzumutbaren Einschränkung zu Lasten des Arbeitgebers führt, kann der Arbeitgeber die Nutzung einschränken. Diese Einschränkung ist allerdings vom Arbeitgeber substantiiert darzulegen.

Mit unserer Kampagne Onlinerechte für Beschäftigte haben wir auf die unklare rechtliche Situation im Arbeitnehmerdatenschutz aufmerksam gemacht, die sich u.a. in einander widersprechenden arbeitsgerichtlichen Urteilen zeigt. Hieran wird die Notwendigkeit eines speziellen Schutzgesetzes deutlich.

Über 500 Unterstützer und Unterstützerinnen, die sich auf unserer Seite www.onlinerechte-fuer-beschaeftigte.de eingetragen haben, unterstreichen aus ihrer Erfahrung den Bedarf nach klaren Regelungen des Zugangs zu den neuen Medien im Betrieb.

Erschienen am 11.07.2002