Open Data GesetzDer Rohstoff der Zukunft sind Daten, so kündigte Bundeskanzlerin Angela Merkel bereits im vergangenen September das neue Open-Data-Gesetz an. Das nicht unumstrittene Gesetz wurde nun Mitte der Woche verabschiedet.

Als Open-Data werden Rohdaten bezeichnet, welche zur Verwendung und Weiterverarbeitung von jedem kostenfrei genutzt werden können. Mit der jetzigen Erweiterung des E-Government-Gesetzes von 2015, verpflichten sich Bundesbehörden Daten in unbearbeiteter und maschinenlesbarer Form für jeden frei zugänglich zur Verfügung zu stellen. Bis zu der Gesetzesänderung stand dies den Behörden frei. Zugang zu den Daten von Bund, Ländern und Kommunen soll es über das bereits existierende Portal GovData  geben. Außerdem sieht das Gesetz die Errichtung einer Stelle zur “Beratung zu Fragen der Bereitstellung von Verwaltungsdaten als offene Daten ein“.

Das Gesetz zielt vor allem darauf ab die Wirtschaft zu fördern: ,,In Zeiten der Digitalisierung sind offene Daten eine sehr wertvolle Ressource” erklärt Bundesinnenminister de Maizière. Tatsächlich können durch das Open-Data-Gesetz  insbesondere Startups, kleine und mittlere Unternehmen gefördert und somit Innovationen und neue Geschäftsmodelle vorangetrieben werden. Diese können sich schnell und unkompliziert und vor allem kostenlos Datensätze aus den Bereichen Verkehr, Wetter, Geoinformation und Statistiken usw. beschaffen.

Dazu soll aber auch die Bevölkerung von dem Gesetz profitieren, in etwa durch Entwicklung von neuen Apps und Dienstleistungen: ,,Transparenz und Offenheit im digitalen Bereich ermöglichen den Bürgerinnen und Bürgern mehr Teilhabe und eine intensivere Zusammenarbeit der Behörden mit der Zivilgesellschaft.”, so der Bundesinnenminister. Dem entegegen steht allerdings die Tatsache, dass die Daten nur als Rohdaten, das heißt ohne jegliche Erläuterungen veröffentlicht werden. Hintergrundinformationen zu den Daten sowie Gutachten und Stellungnahmen, Verträge oder Eintragungen im Handelsregister werden nicht veröffentlicht.

Auch die Open Knowledge Foundation kritisiert das Gesetz als unvollständig. Gesellschaftliche Potentiale, welche Open Data bieten könnte, werden vernachlässigt und Vorteile für BürgerInnen nicht ausgeschöpft. Die Open-Data-Community schlägt eine Verzahnung von bereits vorhandenen bürgernahen partizipativen Gesetzen wie dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG), dem Informationsweiterverwendungsgesetz (IWG) und dem Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) vor, anstatt ein neues Regelwerk aufzusetzen.

Auch für mehr Akzeptanz und einen Kulturwandel für den Wert von offenen Daten innerhalb der Verwaltungs- und Bundesebene soll das Gesetz werben. Dabei bedeutet diese Richtlinie einen erheblichen Arbeitsmehraufwand. Behörden müssen zum Beispiel 20 verschiedene “Ausnahmetatbestände” vor der Veröffentlichung der Daten prüfen. Im Gesetz wird außerdem zwar eine Verpflichtung, aber kein Rechtsanspruch auf die Veröffentlichung der Daten formuliert. Das heißt es steht den Verwaltungen letzendlich frei ob sie aktiv Daten veröffentlichen oder nicht.

Mit dem Open-Data-Gesetz wird eine Forderung aus der Digitalen Agenda 2014-2017 der Bundesregierung umgesetzt.

Titelbild by Descrier via flickr, CC by 2.0

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