Mit dem Beschluss der Europäischen Kommission zur Digital Social Market-Strategy am 06.Mai 2015 wurde die Einführung einer Public Private Partnership (PPP) und damit ein Schritt in Richtung eines digitalen Rechtsrahmen beschlossen. Dies soll die bestehende Datenschutz-Grundverordnung ergänzen. Aber was sind Public Private Partnerships? Wo gibt es sie schon? Was muss beachtet werden?

PPP — was ist das überhaupt?

Als PPP werden generell Zusammenarbeiten zwischen öffentlichen Stellen und privaten Unternehmen zum beiderseitigen Nutzen bezeichnet. Hierbei übernehmen Unternehmen die Koordination und Umsetzung einer öffentlichen Aufgabe. Während die staatliche Institution, zumindest in der Theorie, das gemeinsame Interesse im Auge behält. Das kann sich in Think Tanks genauso wie in konkreten Projekten wie Bauvorhaben äußern.
Zum Tragen kommen solche PPP vor allem aus Gründen der Kostenersparnis, aber auch, da das Know-how und die Ressourcen der Privatwirtschaft häufig denen der öffentlichen Verwaltung überlegen sind. So können Projekte effizienter umgesetzt werden, ohne dass eine Maßnahme tatsächlich privatisiert wird.

Public-Private Partnerships (PPP) sind an sich keine Neuheit, weder auf nationaler Ebene noch auf EU-Niveau. In Deutschland werden PPPs vor allem für Bau-Projekte wie die Elbphilarmonie oder dem Bau von Schulen und Stadthallen eingegangen. Zunehmend wird auch der Bereich der öffentlichen Dienstleistungen über PPPs dirigiert, so gibt es zahlreiche Maßnahmen im Bereich der Gesundheitsvorsorge, der Ver- und Entsorgung und des Rundfunks.Auf EU-Ebene liegt der Fokus vor allem auf dem Sektor Energie und erneuerbare Energien. Mit der PPP 5G Infrastructure bis 2020 ist nun auch die Telekommunikation als Domäne aufgenommen.

Das plant die EU

Die PPP für Cybersicherheit soll die bisherigen EU-Maßnahmen um den Aspekt der Forschung und Innovation ergänzen. Bisher beschlossen hat die EU die Cybersicherheitsstragtegie, diskutiert wird auch der Vorschlag der EU-Kommission für eine Richtlinie zur Netz- und Informationssicherheit. Der Fokus soll laut EU-Kommission auf der technologischen Innovation zum Vorteil der Nutzer liegen, sprich vor allem Mittelstandunternehmen und Bürger. Zudem will die Europäische Union die Exzellenzinitiative in Forschung und Innovation im Bereich der Cybersicherheit und digital privacy fördern. Eingebettet wird die Maßnahme in das EU-Programm „Horizon 2020“ das ein Fördervolumen von rund 70 Milliarden Euro hat.

Um diese PPP an die Bedürfnisse aller Betroffenen anzupassen, sollen sich neben Unternehmen und Interessenverbänden auch Bürger an der Konsultation der Europäischen Union beteiligen. Schwerpunktmäßig sollen die Bedürfnisse, auf die die PPP eingehen soll, abgefragt werden.

Die sechs großen Themenbereiche des Surveys sind dabei: Prioritäten im Bereich Cybersicherheit; Risiken und Bedrohungen; Marktbedingungen; Notwendigkeit öffentlicher Eingriffe und Förderung eines funktionierenden Marktes für Cybersicherheitsprodukte und -dienste in Europa; besondere Maßnahmen der Industrie und die Rolle von Forschung und Innovation für die Cybersicherheit.

Mitmachen erwünscht!

Ein generelles Problem von PPPs ist der Zielkonflikt, dies gilt insbesondere im Bereich der Cybersicherheit: Politik soll sich am Gemeinwohl orientieren. Da zu einer Public-Private Partnership auch immer ein privates Unternehmen gehört, sind automatisch auch privatwirtschaftliche Interessen vertreten, meist erhoffen sich Unternehmen durch das Mitwirken an PPPs die Erschließung neuer Märkte. Während eine Zusammenarbeit und vor allem Konsultation von Unternehmen im Bereich der Forschung heutzutage unvermeidlich ist, stellt sich die Frage, ob eine PPP mit nur einer Industriegruppe, wie die EU- Kommission sie plant, nicht eine eingeschränkte Interessenrepräsentation zur Folge hätte. Auch um dem Vorwurf eines Demokratiedefizits entgegenzuwirken, ist es wichtig, dass nicht nur Interessenverbände und Unternehmen sich an der Konsultation beteiligen, sondern auch Bürger.

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Bild: Perspecsys Photos, CC BY-SA 2.0

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