Am 8. Juli 2010 ist das SWIFT-Abkommen im Plenum des EU-Parlaments mit 484 zu 109 Stimmen verabschiedet worden. Damit stimmten die Abgeordneten wie erwartet mit großer Mehrheit für eine Weitergabe von Datenpaketen der EU-Bürger an die USA. Vom 1. August 2010 an können amerikanische Behörden nun auf Informationen von Überweisungen aus der EU in Länder außerhalb Europas zugreifen. 

In einer ersten Abstimmung am 11. Februar 2010 stimmte das Parlament noch gegen das geplante Abkommen.
Gründe für die damalige Ablehnung waren Bedenken hinsichtlich des Datenschutzes, der Verhältnismäßigkeit und der Einseitigkeit der Datentransfers. Die neue Fassung sieht daher unter anderem vor, dass die Datenmengen kleiner sein müssen als dies noch im Februar geplant war.

Die Datentransfers werden nun außerdem durch die europäische Polizeibehörde Europol kontrolliert, die mit jedem Austausch einverstanden sein muss. Auch der Umgang mit den Datenpaketen, die in den USA ankommen, soll durch einen europäischen Vertreter in den Vereinigten Staaten überwacht werden. Vor allem die Weitergabe der Informationen an Dritte soll dadurch unterbunden werden.

Abkommen zeitlich begrenzt

Die Weitergabe von Datenpaketen soll dem Beschluss des Parlaments
zufolge mittelfristig eingestellt werden. In den nächsten zwölf Monaten
soll stattdessen eine eigene europäische Institution zur Auswertung
der SWIFT-Überweisungsinformationen geschaffen werden. Diese soll die
Datenpakete eigenständig auswerten und dann gezielte Informationen an
die USA weiterleiten. 

Kritik an der Ratifizierung gab es aus der Opposition von Seiten der Grünen. Trotz aller Nachbesserungen bestünden immer noch "massive datenschutz- und verfassungsrechtliche Bedenken" gegen das Abkommen, sagte Konstantin von Notz, Sprecher für Innen- und Netzpolitik von Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag, in einer Pressemitteilung. Insbesondere die "fünfjährige Speicherdauer hochsensibler Bankdaten" und die "willfährige Überlassung kompletter Datenpakete" seien ein "Ausverkauf europäischer Datenschutzstandards", so von Notz.