Die Reform des Urhebervertragsrechts schlägt hohe Wellen. Sogar mit halbseitigen Zeitungsannoncen, beispielsweise von
Dieter Hundt (Präsident des
BDA), wird gegen die Reform von Bundesjustizministerin Herta Däubler-Gmelin pr
otestiert. Viele namhafte Verbände und Gewerkschaften haben sich in die Diskussion eingeschaltet. Dem Protestlager der Verlage, Fernsehsender und Rechteverwerter stehen die Interessen von Autoren, Übersetzern und Künstlern gegenüber.

Laut Staatsminister Julian Nida-Rümelin,
Beauftragter für Kultur und Medien im Bundeskanzleramt, “gehört die Verbesserung des Urhebervertragsrechts zu den wichtigen kulturpolitischen Vorhaben der Bundesregierung in dieser Legislaturperiode. Der vorgelegte
Gesetzentwurf zur Stärkung der vertraglichen Stellung von Urhebern und ausübenden Künstlern soll vor allem die Lage der selbstständigen Kreativen verbessern. Im Kern dreht sich die Debatte um deren “angemessene Vergütung”. Die Kreativen sollen für ihre Arbeit nicht mehr nur einmalig bezahlt werden, sondern auch an einer späteren Weiterverwertung finanziell beteiligt werden. Von großer Bedeutung ist auch die Frage der Wirksamkeit der Gesetzesänderung für bereits bestehende Verträge.

Für die federführende Bundesjustizministerin Herta Däubler-Gmelin ist die Gesetzesänderung ein Prestigeprojekt. Gerade in den vergangenen Wochen hat sie zahlreiche Gespräche mit Vertretern beider Seiten geführt. Von dem anfänglich sehr urheberfreundlichen Gesetzentwurf ist sie jedoch aufgrund des starken Drucks von Seiten der Wirtschaft inzwischen deutlich abgerückt. Dies geht aus einer
“Formulierungshilfe” hervor, die am 19. November 2001 im Bundesjustizministerium intern verteilt wurde und einige wesentliche Änderungen des vorhandenen Gesetzentwurfes vorsieht.

Selten florierte wohl der gesellschaftliche Dialog über einen Gesetzentwurf so stark wie in diesem Fall. Kein Wunder: Es geht um schätzungsweise 250.000 Kreative: Schriftsteller, Journalisten und Übersetzer, Komponisten und Musiker, Schauspieler, Regisseure und Kameraleute, bildende Künstler und Fotografen sind betroffen.

Die vehement geführte Diskussion ist sicher noch lange nicht beendet. Ob die Urheber/innen nach aktuellem Stand des Gesetzentwurfes noch auf gravierende rechtliche Verbesserungen hoffen können, ist sehr unsicher.

Der lange Weg des Gesetzes

In der folgenden Zeitschiene geht es um das
Urhebervertragsrecht. Außerdem arbeitet die Bundesregierung an einer Novellierung des
Urheberrechts. Hierbei handelt es sich um eine EU-Richtlinie vom 22. Juni 2001, die binnen 18 Monaten in nationales Recht umgesetzt werden muss. Nähere Informationen zur Richtlinie zum Urheberrecht in der Informationsgesellschaft finden Sie
hier.

“Gesetz zur Stärkung der vertraglichen Stellung von Urhebern und ausübenden Künstlern”

·
22. Mai 2000: Ein sogenannter Professorenentwurf, erarbeitet von fünf namhaften Urheberrechtsexperten, wird der federführenden Bundesjustizministerin Herta Däubler-Gmelin übergeben.

·
17. August 2000: Eine überarbeitete, zweite Fassung des Professorenentwurfes wird dem
Bundesministerium der Justiz (BMJ) vorgelegt.

·
10. Oktober 2000:
Große Anfrage der FDP-Bundestagsfraktion zu den Vorstellungen der Bundesregierung zur Regelung des Urhebervertragsrechts (20 Seiten)

·
17. Mai 2001: Der
Referentenentwurf des BMJ (63 Seiten) wird veröffentlicht.

·
30. Mai 2001: Das Bundeskabinett verabschiedet den
Referentenentwurf mit leichten Änderungen.

·
1. Juni 2001: Der Gesetzesentwurf der Bundesregierung wird zur
Stellungnahme an den Bundesrat gegeben. Das Gesetz bedarf nicht der Zustimmung des Bundesrates.

·
26. Juni 2001:
Antwort der Bundesregierung auf die Große Anfrage der FDP-Bundestagsfraktion vom 10. Oktober 2000 (28 Seiten)

·
26. Juni 2001: Die Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen bringen den vom Bundeskabinett verabschiedeten
Gesetzesentwurf wortgleich in den Bundestag ein. Dies soll der schnelleren Beratung dienen.

·
28. Juni 2001: In der
1. Lesung im Plenum des Bundestages wird der Gesetzentwurf dem federführenden
Rechtsausschuss des Bundestages überwiesen.

·
5. Juli 2001: Die zuständigen Ausschüsse des Bundesrates geben dem Bundesrat ihre
Empfehlungen ab.

·
13. Juli 2001: Der
Antrag von Hessen und Bayern, den Gesetzentwurf im Bundesrat abzulehnen,
findet keine Mehrheit.

·
13. Juli 2001: Der Bundesrat nimmt zum Gesetzentwurf der Bundesregierung
Stellung.

·
15. Oktober 2001:
Öffentliche Anhörung von Sachverständigen vor den beiden Bundestagsausschüssen für Recht sowie für Kultur und Medien

·
19 November 2001: Im Bundesjustizministerium wird intern eine
“Formulierungshilfe” verteilt, die einige wesentliche Änderungen des vorhandenen Gesetzentwurfes vorsieht

·
21. November 2001: Die Bundesregierung greift in ihrer
Gegenäußerung zur Stellungnahme des Bundesrates vom 13. Juli 2001 zu diesem Gesetzentwurf berechtigte Kritik und konstruktive Verbesserungsvorschläge sowohl der Verwerter als auch des Bundesrates auf.

Erschienen am 22.11.2001