In Zeiten der fortschreitenden Digitalisierung eröffnen sich mit zunehmenden Chancen ebenso neue Gefahren. Nicht nur die Wirtschaft, sondern auch öffentliche Institutionen und die nationale Sicherheit von Staaten werden vermehrt den Gefahren in Form von Cyberangriffen ausgesetzt. Nun sollen neue, international geltende Gesetze die Strafverfolgung vereinfachen. 

In Wien und New York wird aktuell die UN Cybercrime Convention verhandelt. Es soll ein Regelwerk geschaffen werden, welches der “Bekämpfung der Nutzung von Informations- und Kommunikationstechnologien für kriminelle Zwecke” dienen und dabei grenzüberschreitend gelten soll. Die Nationen verhandeln derzeit insbesondere über die grundlegende Umgestaltung des internationalen Strafrechts, grenzüberschreitende polizeiliche Überwachungsbefugnisse und den Zugriff auf und die Weitergabe von Nutzerdaten.  

Die Verhandlungen laufen seit ungefähr einem Jahr und sollen planmäßig im Januar 2024 abgeschlossen werden. Statt durch einen Mehrheitsbeschluss soll die Bestimmung im Konsens angenommen werden, sollte jedoch kein Konsens erzielt werden, wird eine Zweidrittelmehrheit der UN-Staaten benötigt, um die Konvention zu besiegeln.  

Angestrebt wird die Schaffung eines globalen Standards für die Verfolgung von Internetkriminalität und die Ermöglichung einer drastisch vereinfachten grenzüberschreitenden Strafverfolgung. Im Rahmen dessen soll u. a. zukünftig nicht mehr explizit geprüft werden müssen, ob ein in einem Staat begangenes Verbrechen in einem anderen Staat ebenso illegal ist. Dies soll vor allem durch die massive Ausweitung von Datenzugriffsmöglichkeiten für Strafverfolgungsbehörden ermöglicht werden, wodurch jedoch keine ausreichenden rechtsstaatlichen Garantien erbracht werden können, die Verfahrens- und Betroffenenrechte gewährleisten. 

So könnten Staaten zukünftig dazu berechtigt werden, Kommunikationsinhalte in Echtzeit abzufangen und die daraus gewonnen Daten beispielsweise vor Gericht als Beweismittel zu verwenden. NGOs befürchten demzufolge eine Art “staatliches Hacking” in Form der Durchsuchung und Beschlagnahmung von Stammdaten, Standortdaten, Metadaten, Verkehrs- und Inhaltsdaten.  

Bisher wurde noch kein Konsensentwurf gefunden, allerdings wird auf die Streichung potenziell datenschutz- und verfassungsrechtlich fragwürdiger Vorhaben gehofft.  So setzen sich zahlreiche NGOs und UN-Staaten derzeit für verstärkte Maßnahmen zur Absicherung von Grund- und Menschenrechten in der Konvention ein. Im Verlauf des Jahres 2023 wird es weitere Verhandlungsrunden in Wien und New York geben, um neue Vertragsentwürfe zu verhandeln. Verfolgt werden diese durch eine breite Koalition von NGOs, um umfangreiche Änderungen am Entwurf zu bewirken und potenzielle Eingriffe in die Grundrechte der Menschen zu unterbinden.  

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