Das Bundesverfassungsgericht beginnt heute, am 10. Oktober, erstmals mit einer Verhandlung über so genannte Online-Durchsuchungen. Mehrere Kläger, darunter Ex-Innenminister Gerhard Baum, haben Verfassungsbeschwerde gegen das nordrhein-westfälische
Verfassungsschutzgesetz eingelegt.

Nach einer Änderung vom 30.12.2007
ist NRW das erste Bundesland, in dem der Verfassungschutz über das
Internet auf Heimcomputer zugreifen und dort Daten auslesen darf. Das
Bundesverfassungsgericht muss nun klären, ob und unter welchen
Bedingungen dieses Vorgehen zulässig ist.

Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble plant eine bundesweite Einführung
der Online-Durchsuchungen. Das aktuelle Verfahren kann als Testlauf für
eine Gesetzesänderung auf Bundesebene gesehen werden. Mit einem Urteil
rechnet das Gericht frühestens zu Beginn 2008