Das Parlament hat am 6. April die Novelle des Bundesdatenschutzgesetzes einstimmig verabschiedet. Wesentliche Neuerungen sind die Einführung eines freiwilligen Datenschutzaudits für Unternehmen und die Regelung der Videoüberwachung durch private Stellen.
Mit der einstimmigen Verabschiedung der Novelle zum Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) hat der Bundestag einen maßgeblichen Schritt zur Umsetzung der EU-Datenschutzrichtlinie von 1995 getan. Deutschland gehört zu den wenigen Ländern in Europa, in denen dies noch aussteht. Im Mai wird sich nun der Bundesrat mit der Novelle befassen. Die Änderung des BDSG ist die erste Stufe bei der geplanten Modernisierung des Datenschutzrechts. In einer zweiten Stufe will die Bundesregierung ein Informationsfreiheits-Gesetz erlassen, zu dem bis Sommer ein Referentenentwurf vorliegen soll.
Wesentliche Säulen des geänderten BDSG sind die Einführung eines freiwilligen Datenschutz-Audit für Unternehmen, die Regelungen zur Videoüberwachung durch private Stellen und das Gebot der Datensparsamkeit. Während sich Rot-Grün von einem Datenschutz-Audit eine Stärkung von Transparenz und Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen verspricht, lehnte die Union das Audit mit Hinweis auf die hohen Kosten für die Wirtschaft ab. Zwar sei der Erwerb eines Zertifikats für die Qualität der getroffenen Datenschutzmaßnahmen freiwillig, letztendlich laufe es für die Betriebe aber auf eine Art “freiwilligen Zwangs” hinaus, hieß es dazu am Mittwoch bei der Beratung im Innenausschuss. Die Unternehmen seien in dieser Frage gespalten. Welche Mindeststandards das Audit enthalten soll, muss noch durch ein Ausführungsgesetz festgelegt werden.
Für die Videoüberwachung in öffentlich zugänglichen Räumen wie Einkaufspassagen, Bahnsteigen und Museen regelt die Novelle, zu welchen Zwecken Kameras eingesetzt werden dürfen und wann die Aufnahmen gelöscht werden müssen. Während die Union für ein Mehr an Videoüberwachung plädierte, lehnte die PDS sie grundsätzlich ab. Rot-Grün vertritt mit der Gesetzesfassung eine mittlere Position. Die Regierungskoalition wende sich gegen eine “flächendeckende” Kontrolle durch Videokameras, sagte Johannes Kollbeck, Mitarbeiter des SPD-Bundestagsabgeordneten Jörg Tauss, Mitglied im Innenausschuss und Vorsitzender des Unterausschusses Neue Medien.
Das Gebot der datenminimierenden Datenverarbeitung hält Professor Alfred Büllesbach, weltweiter Datenschutz-Beauftragter von DaimlerChrysler, für die Wirtschaft für “unproblematisch”. “Wir haben das im Vorfeld lange in den Gremien diskutiert und sind zu dem Ergebnis gekommen, dass dies für die Wirtschaft zu keinen hohen Kosten führt”, sagte er. Kollbeck wies darauf hin, dass es schon heute eine “Zweckbindung” der Datenverarbeitung gebe und das Minimierungsgebot dies lediglich klarstelle. Dennoch müssten aber die Betriebe künftig neue Datenverarbeitungsprozesse entwickeln, die dies berücksichtigten.
Sobald die noch ausstehenden Mitgliedsstaaten die EU-Richtlinie in ihr nationales Recht umgesetzt haben, gilt europaweit für alle Bürger ein einheitliches Datenschutzniveau. Die vom Bundestag verabschiedete Novelle hebt im Gegensatz zur alten Fassung des BDSG die Unterscheidung zwischen öffentlichen und privaten Stellen auf. Bereits im vergangenen Jahr hat die Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder an Bundestag und Bundesrat appelliert, das Gesetzgebungsverfahren zügig und ohne Abstriche zum Abschluss zu bringen. Die Anpassung des deutschen Datenschutzrechts an die Vorgaben der EU-Richtlinie sei “längst überfällig”, hieß es in einer Entschließung der Konferenz. Sowohl das Gebot der Datensparsamkeit als auch das Datenschutzaudit werde die Durchsetzung datenschutzfreundlicher Lösungen im Wettbewerb erleichtern und trage so zur Selbstregulierung des Marktes bei. Das Audit ermögliche es den Unternehmen, datenschutzkonforme Angebote und Verhaltensweisen nachprüfbar zu dokumentieren und damit einen Wettbewerbsvorsprung zu gewinnen.